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Der Hamburger Fotograf Markus Heft widmet sein aktuelles Fotoprojekt „Für uns geträumt“ einer Gruppe, die in der öffentlichen Wahrnehmung häufig wenig sichtbar ist: queeren Menschen über 60 Jahren. Mit Porträts und persönlichen Geschichten rückt er eine Generation in den Mittelpunkt, die über Jahrzehnte für gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung kämpfen musste und deren Erfahrungen heute oftmals wenig Beachtung finden.

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Heft betont, dass queere Menschen über 60 viel erlebt haben, aber selten gezeigt werden. Ihre Lebensrealitäten waren unter anderem von Kriminalisierung, Pathologisierung und geringer gesellschaftlicher Akzeptanz geprägt. Coming-outs konnten mit erheblichen Risiken verbunden sein und Beziehungen mussten teilweise versteckt werden. Queere Netzwerke boten vielen eine der wenigen Möglichkeiten, Gemeinschaft zu erleben. Heute hat sich die rechtliche und gesellschaftliche Situation zwar deutlich verändert, die Sichtbarkeit älterer queerer Menschen ist jedoch weiterhin gering. In Medien, Kultur und queeren Räumen stehen häufig jüngere Generationen im Mittelpunkt. Heft möchte dem etwas entgegensetzen. Sein Ziel ist es, Lebensgeschichten zu würdigen, Erfahrungen zu dokumentieren und queere Senior*innen als wichtigen Teil der Community sichtbar zu machen.

„Es ist die eine Sache, sich zu outen und sein authentisches Leben zu leben, aber sich damit vor eine Kamera zu stellen und in die Öffentlichkeit zu gehen, sich angreifbar zu machen und sich potenziell queer-feindlicher Gewalt auszusetzen – das braucht Überwindung“, so Heft in einem Beitrag des NDR.

Für sein Projekt besucht Heft die Porträtierten zu Hause oder an Orten, die für ihr Leben von Bedeutung sind. Begleitet werden die Bilder von kurzen Texten, in denen die Senior*innen über ihr Leben sprechen. Es geht darin unter anderem um erste Liebeserfahrungen, Diskriminierung, politische Kämpfe und das Älterwerden als queere Person.

Einige berichten, dass sie sich erst im Alter wirklich frei fühlen oder sich erst später im Leben getraut haben, sich zu outen. Andere erzählen von Einsamkeit, fehlenden Treffpunkten oder dem Verlust von Freund*innen durch HIV und Aids. Heft gibt diesen unterschiedlichen Erfahrungen Raum und macht damit die Vielfalt queeren Alterns sichtbar.

Das Projekt greift zugleich ein Thema auf, das zunehmend auch in Forschung, Pflege und Seniorenarbeit diskutiert wird: die Lebenssituation älterer queerer Menschen. Viele der heute über 60-Jährigen haben gesellschaftliche Veränderungen und die Kämpfe um die Rechte queerer Menschen über Jahrzehnte miterlebt oder selbst mitgestaltet. Mit seinem Projekt möchte Heft deshalb nicht nur ihre Geschichten dokumentieren, sondern auch für die Bedürfnisse queerer Senior*innen sensibilisieren.

Im Herbst/Winter 2026 soll das Projekt nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne als Buch erscheinen. Auf der Webseite des Fotografen können Interessierte bereits einen ersten Einblick in das Projekt erhalten.

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Personen aller Generationen berichten zunehmend von Schwierigkeiten beim Herstellen neuer sozialer Kontakte. Die so entstehende Isolation sorgt bei vielen Betroffenen für depressive Verstimmungen und kann sich negativ auf die Lebenserwartung auswirken. Mit einem landesweiten und besonders niedrigschwelligen Projekt möchte die Regierung Thüringens Einsamkeit gezielter bekämpfen und insbesondere ältere Menschen dabei unterstützen, miteinander ins Gespräch zu kommen.

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Das 2021 gestartete Projekt AGATHE richtet sich hauptsächlich an Senior*innen und alleinlebende Menschen in Thüringen. Es soll die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in dem ostdeutschen Bundesland fördern und arbeitet eng mit thematisch verwandten Institutionen wie Beratungsstellen und Pflegestützpunkten zusammen. Aktuell sind 74 Mitarbeitende aktiv, die Senior*innen an gemeinschaftsstärkende Angebote verweisen und Ratschläge zur Bewältigung von Einsamkeit geben – auch Hausbesuche sind möglich. Initiiert wurde das Projekt durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, das allein in diesem Jahr mehrere Millionen Euro in AGATHE investierte.

Momentan ist ein Ausbau des Projekts vorgesehen, indem sich möglichst viele Landkreise und Kommunen in Thüringen daran beteiligen. Ebenfalls wurde vor wenigen Tagen in der Landeshauptstadt Erfurt die Sommertour der AGATHE-Plauderbank begonnen. Ihr Ziel ist es, zufällige Begegnungen und bestenfalls neue Bekanntschaften unter Senior*innen zu fördern. Wie der Name bereits vermuten lässt, können auf der Bank nach Belieben Gespräche geführt werden, sie wird jedoch auch von Fachkräften und Mitgliedern kooperierender Organisationen betreut. Diese können Interessierte vor Ort beraten und auf weiterführende Angebote hinweisen.

In den kommenden Wochen wird die AGATHE-Plauderbank in ganz Thüringen unterwegs sein, um älteren Menschen einen Raum zur Vernetzung zu bieten. In insgesamt 16 Orten wird die Bank für jeweils einen Tag aufgestellt, ehe die Tour am 29. September in Jena endet. Gleichzeitig sollen alle alleinlebenden Personen ab 64 Jahren in den jeweiligen Kommunen per Post Informationen zu AGATHE erhalten.

In einem kurzen Video (auf der AGATHE-Website zu finden) wird das Projekt vorgestellt, indem sowohl von Einsamkeit Betroffene als auch Mitarbeitende zu Wort kommen. Die Klient*innen berichten, dass AGATHE ihnen sowohl alltägliche Kompetenzen näherbringen als auch ihr soziales Umfeld erweitern konnte.

„Wir als AGATHE-Fachkräfte, wir kommen alle aus einem sozialen, Gesundheits- oder Pflegeberuf und bekommen dann alle auch nochmal eine vertiefende Qualifikation“, sagt AGATHE-Berater Stefan Schröder aus dem Landkreis Gotha. Darüber hinaus bezeichnet er die Initiative als „effektivste Lösung, um Vereinsamung zu verhindern und Älteren ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“.

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Im höheren Alter lässt das Hörvermögen häufig nach und es kann sich eine Schwerhörigkeit (Hypakusis) entwickeln. Laut einer bundesweiten Befragung aus dem Jahr 2022 geht ein Hörverlust in vielen Fällen mit weiteren Beschwerden einher, wozu etwa Depressionen, Schlafstörungen und Bluthochdruck zählen. Ein Hörgerät kann neben dem Hörvermögen auch die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

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Die Studie HearForFuture sucht nun erneut Teilnehmende für eine etwa 15-minütige Umfrage. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Versorgung mit Hörhilfen schneller und effizienter gestaltet werden kann. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind ein Alter von mindestens 60 Jahren, ein vorliegender Hörverlust und Erfahrungen mit Hörgeräten. Der Fragebogen wurde von einem Forschungsteam aus dem Gesundheitsbereich unter Beteiligung einer Krankenkasse entwickelt.

Der Fragebogen umfasst Fragen zu den Erfahrungen mit dem eigenen Hörverlust sowie mit Terminen bei HNO-Ärzt*innen und Hörakustiker*innen. Abgefragt werden beispielsweise Wartezeiten sowie Art und Umfang von Hörtests und Beratungsgesprächen. Anhand der Antworten möchten die Forschenden ein detaillierteres Bild von der Versorgungssituation schwerhöriger Menschen und den Erfahrungen mit den entsprechenden medizinischen und akustischen Dienstleistungen gewinnen.

Anschließend werden die Teilnehmer*innen gefragt, wie zufrieden sie mit ihrer Betreuung und Behandlung waren und welche Wünsche und Bedürfnisse sie hinsichtlich zukünftiger Dienstleistungen und der Versorgung mit Hörgeräten haben. Zum Abschluss werden einige Eckdaten und Informationen zur allgemeinen Lebenssituation abgefragt.

HearForFuture ist ein Projekt des Innovationsausschusses, wurde im Januar 2025 gestartet und soll voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen werden. Ziel ist es, Versorgungslücken im Bereich der Hörgeräteversorgung zu identifizieren und auf Grundlage der Ergebnisse ein Konzept zu entwickeln, das schwerhörigen Senior*innen den Zugang zu Hörgeräten künftig erleichtern soll. Neben der Umfrage sind auch einzelne Interviews mit Patient*innen, HNO-Ärzt*innen und Hörakustiker*innen vorgesehen.

Die Versorgung mit Hörgeräten ist auch für die Seniorenpolitik von Bedeutung: Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund sechs Millionen ältere Menschen mit einem Hörverlust.

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Seit 2020 haben sich in ganz Deutschland über 100 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige gebildet. Sie sollen die gesellschaftliche Teilhabe Betroffener stärken, Akteur*innen verschiedener Bereiche miteinander vernetzen und durch die Unterstützung Ehrenamtlicher Angebote für Menschen mit Demenz ausweiten.

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Die Erkrankung führt häufig zu fortschreitenden Einschränkungen im Alltag, wodurch der Unterstützungsbedarf steigen kann. Die Lokalen Allianzen setzen hier an und sollen Menschen mit Demenz in ihrer Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen.

Die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz wurden vor rund sechs Jahren vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert, nachdem bereits Mitte der 2010er-Jahre ein ähnliches Programm durchgeführt worden war. Zur Organisationsstruktur der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz steht eine Online-Broschüre zur Verfügung, die das Konzept auf rund 30 Seiten vorstellt. Grundlage der Netzwerke sind Teamarbeit, eine bestärkende Haltung sowie das Bündeln von Kompetenzen, Erfahrungen und Ressourcen.

In Kürze soll das Programm offiziell zum Abschluss kommen. Aus diesem Anlass laden die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz zu einer Festveranstaltung nach Köln ein, um gemeinsam sowohl zurück- als auch nach vorne zu blicken. Willkommen sind nicht nur Mitglieder der neu gegründeten Lokalen Demenznetzwerke, sondern auch Interessierte und weitere Akteur*innen, die sich mit Demenz beschäftigen und/oder einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe Betroffener leisten. Die kostenlose Anmeldung ist noch bis zum 20. Oktober möglich. Anreise und Unterkunft müssen eigenständig organisiert werden.

Die Festveranstaltung beginnt am 2. November um 17:30 Uhr und wird mit einer Podiumsrunde mit mehreren politischen und zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen eröffnet. Anschließend folgt eine Konzertlesung mit dem Titel „Lebensmut trotz(t) Demenz“. Am Folgetag steht der Austausch unter den Teilnehmenden im Vordergrund. In fünf Impulsforen werden unterschiedliche Themenbereiche rund um Demenz diskutiert. Jedes Forum wird dabei von einer Referent*in aus der Forschung begleitet. Anschließend werden einige Projekte vorgestellt, die im Rahmen der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz entwickelt wurden, bevor die Veranstaltung um 16:00 Uhr endet. Weiterführende Informationen sind im Programmheft zu finden.

Im Rahmen der Veranstaltung soll die sechsjährige Entwicklung der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz reflektiert werden, um Impulse für zukünftige Initiativen zu gewinnen. Eine Rolle spielt dabei auch die Frage, wie die Netzwerkarbeit weiterentwickelt werden kann, um Menschen mit Demenz vor Ort angemessen zu unterstützen.

Veranstaltungsort:
Maternushaus
Kardinal-Frings-Str. 1–3
50668 Köln

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ist ein unabhängiger Verein, der sich seit über 50 Jahren für die Interessen und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und deren Familien einsetzt. Im Fokus stehen dabei gesundheitliche und finanzielle Anliegen Betroffener – sie können sich bei Fragen und Problemen rund um die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen an den BIVA-Pflegeschutzbund wenden.

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Der Verein bietet politisch und konfessionell unabhängige Schulungen und Beratungen an, betreibt jedoch auch politische Interessenvertretung und wirkt so als Bindeglied zwischen Pflegepatient*innen und Politiker*innen, um die Interessen Betroffener auch auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zu vertreten. Fachtagungen und Förderprojekte zählen ebenfalls zu seinen Angeboten.

Angesichts des heißen Sommers 2026 hat sich der BIVA-Pflegeschutzbund in den vergangenen Wochen vermehrt dem Thema Hitzeschutz gewidmet. Zum Hitzeschutz im Pflegeheim wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der über die Gefahren extremer Temperaturen für ältere Menschen aufklärt. Laut BIVA erhöht insbesondere die Kombination aus hohem Alter, chronischen Erkrankungen und eingeschränkten Möglichkeiten zum Selbstschutz das gesundheitliche Risiko. Auch ein häufig vermindertes Durstgefühl sowie die verzögerte Wahrnehmung körpereigener Signale können Dehydration und Überhitzung begünstigen.

Ähnlich wie verschiedene andere Vereine und Initiativen, die sich für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen einsetzen, fordert auch der BIVA-Pflegeschutzbund bauliche Maßnahmen, die die Aufheizung von Innenräumen vermeiden, klare Handlungskonzepte für Hitzewellen sowie mehr finanzielle Mittel für entsprechende Schutzmaßnahmen und deren Vor- und Nachbereitung.

In einer weiteren Meldung vom 19. August berichtet der BIVA-Pflegeschutzbund von Angehörigen, die teils lebensbedrohliche Zustände von Pflegepatient*innen in ihren Zimmern schilderten. Zudem werde bemängelt, dass Fachkräfte hitzebedingte Probleme teilweise verharmlosten oder ignorierten. Der Verband fordert daher, den Hitzeschutz konsequent in der Praxis umzusetzen, um Bewohner*innen vor gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Angehörigen, sich direkt an die Heimleitung zu wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass Bewohner*innen während einer Hitzewelle nicht ausreichend versorgt werden. Erfolgt darauf keine Reaktion seitens der Verantwortlichen, können sich Angehörige an weitere zuständige Stellen, etwa die Pflegekasse, wenden.

Auch über weitere gesellschaftlich und politisch relevante Themen informiert der BIVA-Pflegeschutzbund regelmäßig. So erscheinen unter anderem Artikel zu rechtlichen Änderungen, zur finanziellen Situation der Pflege und zu Veranstaltungen. Darüber hinaus kann der alle zwei bis drei Monate erscheinende Newsletter abonniert werden, der die neuesten Meldungen gebündelt zusammenfasst.

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Das von der Bundesregierung beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Teil der Pflegereform wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit sollen künftig höhere Voraussetzungen für die ersten drei Pflegegrade gelten. Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt daher, bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit noch in diesem Jahr einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades zu stellen, und erklärt, wie dabei vorzugehen ist.

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Aufgrund der angekündigten Pflegereform befürchtet der VdK Deutschland, dass Pflegebedürftige künftig Leistungen verlieren könnten. Auch eine Aberkennung oder Herabstufung eines bestehenden Pflegegrades sei möglich. Da für die anzuwendenden Regelungen das Datum der Antragstellung entscheidend ist, empfiehlt der VdK, einen Antrag bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen. Die Feststellung des Pflegegrades würde dann noch nach den derzeit geltenden Regelungen erfolgen.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK Deutschland, kritisiert die geplanten Änderungen und warnt vor möglichen Folgen: „Nur weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung.“ Der Verband setzt sich daher dafür ein, dass Pflegebedürftige auch nach der Reform die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen erhalten. In einem kurzen Video ruft Bentele dazu auf, einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglichst zeitnah zu stellen, und erläutert die Hintergründe.

Gleichzeitig erklärt der Sozialverband VdK Deutschland, welche Schritte bei der Beantragung eines Pflegegrades zu beachten sind. Dieser Prozess soll sich mit Inkrafttreten des PNOG nicht grundsätzlich verändern. Ein Antrag kann sinnvoll sein, sobald eine Person in einem oder mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung benötigt. Dabei müssen nicht zwingend körperliche Einschränkungen vorliegen. Auch Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten oder der psychischen Gesundheit können bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden.

Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter*in gestellt werden. Adressat ist die zuständige Pflegekasse, deren Kontaktdaten über die Krankenkasse erhältlich sind. Zunächst reicht ein formloser Antrag aus, der bei der Pflegekasse eingereicht werden kann. Je nach Pflegekasse stehen dafür unterschiedliche Wege zur Verfügung, teilweise ist auch eine Online-Antragstellung möglich.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhält die antragstellende Person in der Regel weitere Unterlagen. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person. Dabei wird anhand festgelegter Kriterien ermittelt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist. Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert die antragstellende Person schriftlich. Für die Bearbeitung gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Werden diese unter bestimmten Voraussetzungen überschritten, kann ein Anspruch auf eine Verzögerungszahlung bestehen.

Auch bei einem bereits festgestellten Pflegegrad kann eine erneute Begutachtung erfolgen. Dabei ist sowohl eine Höher- als auch eine Herabstufung möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Änderungen durch die Pflegereform kann es daher sinnvoll sein, sich vorab beraten zu lassen und mögliche Auswirkungen auf bestehende Leistungen zu klären.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Pflegegrades vor dem Hintergrund des PNOG stellt der VdK hier zur Verfügung.

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Vom 16. bis 18. Juni 2026 fand im spanischen San Sebastián der 3. Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden statt. Er bot internationalen Akteur*innen, die vor Ort an der Umsetzung der WHO-Empfehlungen für altersfreundliche Städte und Gemeinden arbeiten, die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen auszutauschen. Die ersten beiden Weltkongresse dieser Art wurden in Dublin (Irland) und Québec (Kanada) ausgetragen.

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Unter dem Leitmotto „Gemeinsam verändern! Eine vernetzte, gerechte und nachhaltige altersfreundliche Welt für alle Generationen“ brachten die Teilnehmenden ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven zusammen, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ideen für eine zukunftsgerechte Gestaltung von Kommunen zu entwickeln. Über 700 Vertreter*innen von Organisationen, Initiativen und Bündnissen sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich aus etwa 70 Staaten kamen zusammen. Deutschland wurde dabei unter anderem von Mitgliedern der BAGSO repräsentiert.

In einem neunseitigen Kurzbericht fasst die BAGSO ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom 3. Weltkongress zusammen. Die thematischen Schwerpunkte lagen unter anderem auf der Gesundheitsförderung bis ins hohe Alter und der Digitalisierung. Das Programm umfasste vor allem Podiumsdiskussionen und Vorträge, aber auch Posterpräsentationen und Informationsstände.

Grundsätzlich wurde auf dem Kongress deutlich, dass sich das WHO-Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden umsetzen lässt, dafür jedoch das Mitwirken verschiedener Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig ist. So sollen Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der stärkeren Beteiligung älterer Menschen, damit diese aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken können. Als Beispiel wurde dabei das Vancouver Protocol hervorgehoben.

Weitere zentrale Themen der Gespräche und Vorträge waren Einsamkeit, psychische Erkrankungen und Ageismus. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Senior*innen der Zugang zu sozialen Kontakten erleichtert und Altersdiskriminierung bekämpft werden kann. Auch die Folgen des Klimawandels wurden thematisiert, von denen ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen in besonderem Maße betroffen sein können.

Positiv bewertete die BAGSO insbesondere den Besuch nahegelegener Kommunen im Baskenland. Hier konnten die Teilnehmenden direkte Einblicke in die praktische Umsetzung altersfreundlicher Strukturen gewinnen. Auch die nationale und internationale Netzwerkarbeit hob die BAGSO hervor. Den Zusammenschluss verschiedener Staaten, um gemeinsam neue Modelle für die Arbeit mit und für Senior*innen zu entwickeln, bezeichnet sie als besonders wertvoll. Irland und die nordeuropäischen Staaten wurden dabei als Beispiele genannt, da sie bereits über nationale Strategien und Bündnisse zur Seniorenarbeit verfügen.

Als wichtiges Zukunftsthema wurde zudem Gewalt gegen ältere Menschen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Betroffene schneller und besser unterstützt und wie kommunale Verwaltungen stärker in den Austausch mit anderen beteiligten Stellen einbezogen werden können, damit unterschiedliche Handlungsebenen besser ineinandergreifen.

Welche der auf dem Kongress vorgestellten Konzepte sich auch hierzulande umsetzen lassen, möchte die BAGSO am 23. September 2026 in einem Zoom-Meeting mit Interessierten diskutieren.

Der nächste Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden findet 2028 in Singapur statt.

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Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt davor, dass sich die deutsche Pflegepolitik zu stark auf die Pflege durch Angehörige verlasse. Nach Ansicht des Verbandes drohen dadurch Versorgungslücken, die insbesondere ältere Menschen betreffen könnten.

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Nach Angaben des AGVP spart der Staat derzeit rund 234 Milliarden Euro, weil Familien und Freund*innen Pflegeleistungen übernehmen. Doch diese Kapazitäten nehmen nach Einschätzung des Verbandes ab, da pflegende Angehörige selbst älter werden, wegfallen oder die Belastungen nicht dauerhaft tragen können. „Die Politik verdränge die Probleme, die aus der demografischen Entwicklung entstünden“, mahnte Verbandspräsident Thomas Greiner.

Bereits in den vergangenen vier Jahren fehlten laut Verband 60.000 Pflegeplätze. Gleichzeitig stehe die eigentliche demografische Herausforderung noch bevor, da die Babyboomer-Generation zunehmend ein Alter erreicht, in dem Pflegebedürftigkeit wahrscheinlicher wird. Schon jetzt sei die Versorgung vielerorts nicht gesichert. Der AGVP geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.

Hinzu kommen steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige. Der Eigenanteil in Pflegeheimen liegt laut AGVP inzwischen bei rund 3.600 Euro pro Monat. Für viele Senior*innen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert daher einen politischen Kurswechsel. Deutschland habe nur noch etwa zehn Jahre Zeit, um die Pflegeinfrastruktur für die bevorstehenden demografischen Veränderungen auszubauen. Planung und Bau neuer Pflegeeinrichtungen seien langwierige Prozesse, da unter anderem Bedarfsanalysen, Grundstückssuche und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten.

Der Verband kritisiert außerdem einen aus seiner Sicht „lebensfremden Bürokratiezyklus“ und fordert bessere Investitionsbedingungen, flexiblere Personalvorgaben, mehr Eigenverantwortung und weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte. Pflege sei längst nicht nur ein Gesundheitsthema, sondern betreffe auch den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder verlassen den Arbeitsmarkt vollständig, was sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Arbeitsmarkt Folgen haben kann.

Große Erwartungen richtet der AGVP daher an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Der Verband fordert, die Versorgungssicherheit stärker in den Mittelpunkt der Pflegepolitik zu stellen und frühzeitig auf die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu reagieren.

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Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang Juni veröffentlichte, sieht auch einige Schritte im Bereich der Digitalisierung vor. Dadurch sollen strukturelle Prozesse effizienter gestaltet und die Pflege insgesamt transparenter, schneller und moderner werden. Pflegeverbände haben sich bereits zu den geplanten Maßnahmen geäußert.

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Der Referentenentwurf sieht mehrere zentrale Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung vor. Beispielsweise sollen Pflegeeinrichtungen ab Mitte nächsten Jahres Förderanträge zur Modernisierung ihrer internen IT-Systeme stellen können. Einrichtungen, die diesen Schritt frühzeitig gehen, könnten dadurch von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Zudem ist eine Innovationsregelung vorgesehen, nach der Pflegeheime die durch unbesetzte Stellen frei werdenden finanziellen Mittel unter bestimmten Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Technologien nutzen können. Dies soll in Abstimmung mit den Pflegekassen erfolgen. Studien deuten darauf hin, dass sich der Einsatz entsprechender Technologien positiv auf die Pflegesätze und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirken kann.

Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Pflegecockpits vor. Das Online-Portal soll die Informationsbeschaffung und die Vermittlung an geeignete Pflegeeinrichtungen erleichtern. Gleichzeitig soll es die Verwaltung wichtiger Dokumente ermöglichen und dadurch bürokratische Hürden verringern.

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch mögliche Probleme bei der Umsetzung und Wirksamkeit. Die Pläne seien insbesondere dann wirkungsvoll, wenn der verstärkte Einsatz von Technologie dazu beitragen könne, die Folgen des Fachkräftemangels abzufedern.

Gleichzeitig kritisiert das Bündnis, dass die Digitalisierung im Entwurf nicht ambitioniert genug angegangen werde. Beispielsweise müsse die Summe der Fördermittel angehoben werden, damit sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Patient*innen flächendeckend vom PNOG profitieren könnten. Die angekündigten Maßnahmen müssten dafür ausgeweitet und Digitalisierung umfassender berücksichtigt werden.

Wichtig sei zudem, Technologien einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI) nicht als Ersatz für Fachkräfte zu verstehen. Insbesondere die Beziehungsarbeit, die in der Pflege eine zentrale Rolle spielt, müsse weiterhin durch Personal geleistet werden. Auch dürften mit der Digitalisierung einhergehende Anforderungen an Dokumentations- und Nachweispflichten keine zusätzlichen Belastungen für die Fachkräfte verursachen.

Voraussichtlich wird der Entwurf zum PNOG im kommenden Herbst erstmals Gegenstand einer ausführlicheren Debatte im Bundestag sein. Ein Inkrafttreten erster Regelungen ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Da es sich bislang jedoch um einen Gesetzentwurf handelt, sind sowohl inhaltliche Änderungen als auch Verzögerungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.

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Beim Umgang mit zunehmenden Hitzewellen unterscheiden sich die politischen Positionen der beiden Regierungsparteien Union und SPD. Während die SPD den Hitzeschutz im Grundgesetz verankern möchte, steht die Union einer entsprechenden Verfassungsänderung skeptisch gegenüber.

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Position der SPD

Die SPD setzt sich dafür ein, den Hitzeschutz durch eine Verfassungsänderung im Grundgesetz (GG) zu verankern. Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine sozialpolitische Aufgabe sei, da insbesondere finanziell benachteiligte, ältere und kranke Menschen von den Folgen extremer Hitze betroffen seien.

Nach den Vorstellungen der SPD benötigen Innenstädte mehr Grünflächen und schattenspendende Plätze. Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Kitas und Schulen sollen besser mit Klimaanlagen und weiteren Maßnahmen zum Hitzeschutz ausgestattet werden. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Sozialdemokrat*innen haben zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie zu schnellem Handeln aufrufen. Vorgesehen ist unter anderem ein Hitzeaktionsplan, der bei weiteren Hitzewellen Menschen und Umwelt besser schützen soll.

Position der CDU/CSU

Die Union betrachtet eine Aufnahme des Hitzeschutzes ins Grundgesetz deutlich kritischer. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung von CDU und CSU keine unmittelbar spürbaren Effekte mit sich bringen. Zudem wäre für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Union zeigt sich zwar offen für eine Prüfung des Vorschlags, reagiert insgesamt jedoch skeptisch. Sie verweist unter anderem auf das Sondervermögen Infrastruktur, aus dem ebenfalls finanzielle Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz bereitgestellt werden könnten.

Position weiterer Fraktionen

Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch Die Linke unterstützen grundsätzlich weitergehende Maßnahmen für den Hitze- und Klimaschutz. Die Grünen sprechen sich wie die SPD dafür aus, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, und fordern die Bundesregierung zu schnellerem Handeln auf. Die Linksfraktion legt den Schwerpunkt dagegen stärker auf konkrete Maßnahmen. Zu ihren Vorschlägen gehören zusätzliche finanzielle Mittel für den Hitzeschutz sowie verkürzte Arbeitstage bei extremer Hitze.

Position von Verbänden und Organisationen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erhofft sich von einer stärkeren politischen Verankerung des Hitzeschutzes unter anderem eine bessere Ausstattung von Kliniken mit Klimaanlagen, Ventilatoren und weiteren Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus fordert die Stiftung, hitzebedingte Todesfälle entsprechend auf Totenscheinen erfassen zu können.

Ähnlich äußert sich der Sozialverband Deutschland. Neben zusätzlichen staatlichen Mitteln brauche es eine angemessene materielle Ausstattung, um bestehende Defizite beim Hitzeschutz auszugleichen. Eine interne Umfrage von ver.di weist zudem darauf hin, dass Beschäftigte in vielen Pflegeheimen keinen ausreichenden Hitzeschutz erfahren und dadurch teilweise gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zeigte sich der Intensivmediziner Uwe Janssens angesichts der bisherigen politischen Reaktionen „verstört“. Er kritisiert insbesondere den aus seiner Sicht unzureichenden Hitzeschutz in Krankenhäusern.

Die Diskussion erhält zusätzliche Bedeutung durch die gesundheitlichen Folgen hoher Temperaturen. Im Jahr 2026 wurde in Deutschland bereits eine fünfstellige Zahl hitzebedingter Todesfälle registriert. Besonders betroffen ist bislang der Südwesten Deutschlands, wo die Rate hitzebedingter Todesfälle am höchsten liegt.

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