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In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

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Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

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Während der COVID-19-Pandemie gestaltete sich die Pflege noch herausfordender als sonst. Die Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen sorgten für weitgehende Hindernisse, die auch innerhalb von Familien deutlich spürbar waren. Zudem waren Besuche in Pflegeheimen aufgrund der behördlichen Auflagen verboten oder nur unter besonderen Umständen möglich. Selbst das Abschiednehmen von Verstorbenen fand in zahlreichen Fällen nicht wie gewohnt statt, wodurch zusätzliche mentale Belastungen für Hinterbliebene entstanden. Pflegende und trauernde Angehörige haben sich in ihrer hilflosen Situation allein gelassen gefühlt.

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Unter dem Titel „Kollateraleffekte der Pandemie“ wurde ein Forschungsprojekt gestartet, welches sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Maßnahmen in Zukunft angewandt werden können, damit Angehörige von Pflegepatient*innen im Falle einer weiteren Pandemie effektiver und zielgerichteter unterstützt werden. Ausgehend von den teilweise verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese vulnerable Gruppe entwickelte das Team aus Wissenschaftler*innen über 100 Empfehlungen für den richtigen Umgang mit pflegenden und trauernden Angehörigen, so wie diese bereits vor ein paar Jahrne notwendig gewesen wären.

Die gesammelten Handlungsoptionen wurden in Form einer umfangreichen Broschüre zusammengetragen und in jeweils verantwortliche Akteuer*innen unterteilt. So finden sich jeweils für pflegende Angehörige, für Leitungen, für die Politik, für die Gesellschaft allgemein sowie für weitere Akteuer*innen jeweils ca. 20 Anregungen für eine angemessene und auf eine Pandemie abgestimmte Bewältigung bezüglich Pflege und Trauer. Diese stützen sich u. a. auf die Auswertung von Fragebögen und Interviews (Zielgruppe waren hierbei pflegende Angehörige ab 18 Jahren im Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2020), aber auch auf wissenschaftliche Literatur.

Dabei hat das Forschungsteam die entwickelten Bewältigungsstrategien auf mehrere Handlungsfelder ausgedehnt:

  • Regularien, Information, allgemeine Versorgung
  • Werte und Haltung in der Versorgung
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Kontakt in stationären Einrichtungen des Gesundheitssystems
  • Pandemieunabhängige Verbesserung der Angehörigenbetreuung

Das Projekt wurde in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Ferner beteiligten sich folgende Institutionen:

Die gesamte Broschüre ist online zum Nachlesen verfügbar.

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Im Interview mit dem Tagesspiegel machte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas deutlich, dass das deutsche Rentensystem angesichts demographischer Entwicklungen und zunehmender Altersarmut vor erheblichen Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, seien im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert. Diese Problemlage, so Bas, verdeutliche die strukturellen Defizite des Systems und den politischen Handlungsbedarf.

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Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt.

Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln.

Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten.

Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird.

Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen.

Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern.

Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.

Das Interview können Sie hier in Gänze nachlesen.

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Das Vertrauen in die pflegerische Versorgung in Deutschland befindet sich einer aktuellen Umfrage zufolge im freien Fall. Laut dem aktuellen Pflegereport der DAK Gesundheit bewerten 62 Prozent der Bevölkerung das System derzeit als „nicht gut“ oder sogar „gar nicht gut“. Zugleich erwarten 46 Prozent eine weitere Verschlechterung innerhalb der nächsten zehn Jahre.

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Finanzierung wird zur zentralen Reformfrage

Die Deckung der Pflegelasten gilt den Befragten als dringlichste Herausforderung. Für mehr als die Hälfte (56 %) liegt die Verantwortung vor allem beim Staat – durch Zuschüsse oder Steuermittel. Beitragserhöhungen für Gutverdienende halten 47 % für denkbar. Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung findet dagegen kaum Zustimmung (21 %).

Vorstandschef Andreas Storm warnt: „Wir stehen in der Pflege an einem Kipppunkt: Das Vertrauen der Menschen in das Pflegesystem ist äußerst gering und droht wegzubrechen.“

Reformen ohne Wirkung – große Risiken

Auch politisch steht viel auf Spiel: Laut Studie droht ohne wirksame Reformen ein massiver Schaden für das Vertrauen in staatliches Handeln. Besonders alarmierend: Sollte die soziale Pflegeversicherung nicht auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, könnten die Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren von aktuell 3,8 % auf über 5 % steigen.

Pflegeberatung als Schlüsselelement

Nicht nur die Finanzierung ist relevant – auch die Versorgung vor Ort muss gestärkt werden. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Beratungs- und Fachpflegeangeboten. Studienleiter Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung sieht hier einen klaren Handlungsauftrag für die Bund-Länder-Kommission Pflege.

Meinungsforscherin Renate Köcher vom IfD betont zudem die zentrale Rolle pflegender Angehöriger: Ohne ihre unbezahlte Leistung würde das System stark unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, neben privater Hilfe auch funktionierende öffentliche Strukturen sicherzustellen.

Fazit

Der aktuelle Pflegereport zeigt ein deutliches Bild: Viele Menschen haben wenig Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Pflegesystems. Finanzierung, Versorgung und Beratung vor Ort müssen dringend und umfassend verbessert werden, damit Pflegequalität erhalten und Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.

Mehr zum Pflegereport der DAK Gesundheit erfahren Sie hier.

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Einsamkeit im Alter gilt als eines der drängendsten sozialen Probleme unserer Zeit – besonders in Pflegeeinrichtungen. Wie digitale Technologien dazu beitragen können, das Wohlbefinden älterer Menschen zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten, untersuchte das Forschungsprojekt REIKOLA an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH). Beim Abschlusssymposium mit dem Titel „Alter(n), Einsamkeit und digitale Teilhabe“ stellte das Projektteam zentrale Erkenntnisse vor.

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Ein-Knopf-Technik schafft Nähe

Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals.

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird.

Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch

Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe.

Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“

Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“

Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter

Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter.

Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).

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In Schleswig-Holstein wächst das Interesse an gemeinschaftlichen Wohnformen für ältere Menschen. Immer mehr Senior*innen entscheiden sich für Wohngemeinschaften (WGs), die ein Leben zwischen Eigenständigkeit und Gemeinschaft ermöglichen.

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Ein Beispiel ist die Wohngemeinschaft „Heimathafen“ in Rendsburg: Vier ältere Menschen wohnen dort gemeinsam, teilen Küche und Wohnzimmer – und vor allem den Alltag. Einsam bleibt hier niemand.

Der Bedarf an solchen Modellen steigt. Das Durchschnittsalter steigt: Rund 710.000 Menschen sind bereits über 60, bis 2040 sollen es fast 845.000 sein. Viele von ihnen leben allein, besonders auf dem Land, und sind dadurch gefährdet, zu vereinsamen. Gleichzeitig wächst der Pflegebedarf. Schon heute werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein zu Hause versorgt.

Alternative Wohnformen sollen Antworten auf diesen Wandel geben. Neben selbstorganisierten WGs entstehen auch institutionelle Projekte – etwa auf Sylt und in Schleswig, wo altersgerechtes Wohnen gezielt mitgeplant wird. Insgesamt gibt es etwa 140 Wohnpflegegemeinschaften im Land, die meisten davon für Menschen mit Demenz. Nur wenige richten sich an Senior*innen, die noch weitgehend selbstständig leben.

Warum diese Form so gefragt ist, zeigt der Alltag in Rendsburg: Gemeinsames Kochen, Gespräche, gegenseitige Hilfe – eine Mischung, die Isolation vorbeugt und die Selbstständigkeit erhält. Ambulante Pflegedienste können flexibel dazu kommen. Allerdings brauchen selbstorganisierte WGs Engagement: Bewohner*innen, Angehörige oder Initiativen müssen Abläufe und Aufgaben selbst koordinieren.

Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen (KIWA) sieht in solchen Modellen einen wichtigen Baustein für die Zukunft. Sie können Pflegekräfte entlasten, besonders in Regionen mit schwacher Versorgung. Grenzen gibt es dennoch: Menschen mit starker Demenz oder hohem Pflegebedarf benötigen häufig engmaschigere Betreuung.

Die Senioren-WG in Rendsburg macht deutlich, wie Alternativen zum klassischen Pflegeheim funktionieren können – mit mehr Nähe, mehr Mitsprache und einem Alltag, der nicht isoliert, sondern verbindet.

Infos zu Senioren-WGs in Schleswig-Holstein aber auch bundesweit findet man zum Beispiel unter www.seniorenwohngemeinschaften.de .

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Die gegenwärtige Qualität der Pflege in Deutschland hat bereits aus mehrerlei Gründen spübar nachgelassen – eine Entwicklung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Die Techniker Krankenkasse spricht vom höchsten Krankenstand aller Zeiten unter Pflegefachkräften, doch auch die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze steigt immer mehr, was für das Personal einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch gehen deutlich mehr Pflegefachkräfte (z.T. aufgrund der Arbeitsbedingungen auch verfrüht) in Rente als neue Pfleger*innen nachrücken.

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Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet.

In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet.

Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden.

Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht.

Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab.

Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.

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Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), spricht sich dafür aus, die 131-Euro-Haushaltshilfe im Pflegegrad 1 nicht mehr pauschal zu gewähren. Stattdessen solle im Rahmen der Begutachtung individuell entschieden werden, ob und welche Form der Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Ziel sei es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.

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Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen.

Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.

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Anfang September hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes zugestimmt. „Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hierzu unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes.

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Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer*innen mit einem eher geringen Einkommen sollen profitieren. Die Betriebsrente, welche bereits 2018 Geringverdiener*innen einen Anreiz bieten sollte, wird somit nun ausgeweitet. Sie soll einenn finanziell abgesicherten Ruhestand gewährleisten, welcher allein durch die gesetzliche Rente längst nicht in jedem Fall garantiert ist. Laut Statista war im vergangenen Jahr knapp jede fünfte Person im Rentenalter hierzulande von Armut bedroht – für keine andere Altersgruppe ist dieser Wert so hoch.

Am 10. November fand im Bundestag eine Anhörung zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. In dieser verteidigten die zuständigen Minister*innen den Beschluss des Gesetzes durch eine angebliche Entbürokratisierung und Flexibilisierung. Ebenso seien vertragliche Förderungen einer Betriebsrente für Geringverdiener*innen durch das Gesetz besser zugänglich.

Sektoren, die sich per Tarifvertrag für ein Betriebsrentenmodell entscheiden, werden aus der Verantwortung genommen, was der Bundesarbeitgeberverband Chemie ausdrücklich begrüßt. Zeitgleich wird jedoch befürchtet, dass das Gesetz mögliche Abfindungen zu wenig berücksichtigt, da eine nennenswerte Erhöhung dieser im Bertriebsrentenstärkungsgesetz nicht vorgesehen ist.

Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung zweifelt die Effektivität des Gesetzes an und verweist auf eine notwendige Abschaffung von Doppelverbeitragungen. Gleichzeitig wird gefordert, dass man sich bezüglich der Sozialversicherungsgrenze enger an der Steuerfreiheitsgrenze orientiere und die Förderung für alle Teilnehmer*innen des Arbeitsmarktes und damit auch für Arbeitgeber*innen erhöhe.

Ein weiterer Verband, der Stellung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz bezogen hat, ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Diese plädiert für einen wesentlich niedrigschwelligeren Zugang zum Sozialpartnermodell durch eine auf alle Gewerkschaftsverbände übergreifende Möglichkeit, diesem zu folgen. Nur so könne ein Anspruch auf die gesamte Fördersumme gewährleistet werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schließt die Verfügbarkeit einer Betriebsrente, sofern kein Tarifvertrag besteht, grundsätzlich aus. Arbeitnehmer*innen hätten dadurch kein Recht auf Kofinanzierung durch Arbeitgeber*innen. Letzteren solle ein Pflichtanteil zustehen, welcher jährlich mit der Lohnentwicklung steigen bzw. sinken solle. Liegen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge vor, sollen Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet werden, diese ohne Abschläge den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen. Alternativ können diese Beiträge für deren allgemeine Versorgung verwendet werden.

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Beachten Sie hierzu auch die Meldung der Bundesregierung.

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Die Löhne für Pflegekräfte in Deutschland sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – im Schnitt um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro pro Stunde. Zwar profitieren Pflegekräfte von der besseren Bezahlung, doch für Pflegeheimbewohner bedeutet das höhere Kosten: Ihre Eigenanteile steigen voraussichtlich um rund 100 Euro pro Monat. Etwa 40 Euro davon werden durch Zuschüsse der Pflegekassen abgefedert.

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Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt.

Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.

Auch ambulante Pflege betroffen

Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können.

Lohnsteigerungen im Detail

Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.

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