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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Schwerpunktthema waren dabei stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen es in einigen Bereichen noch Defizite gebe.

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Der Jahresbericht 2018 untersucht die Menschenrechtssituationen in verschiedenen Bereichen wie der Abschiebepraxis von Geflüchteten, bei der Polizei oder im Justizvollzug. Schwerpunkt für den Berichtszeitraum 2018 war allerdings das Thema Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen die aktuellen Standards analysiert worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass es in vielen stationären Pflegeeinrichtungen positive Ergebnisse gab. Allerdings dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Probleme gebe. Vor allem im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen habe es auch viele Defizite gegeben: „Teilweise waren die Einwilligungen [für diese Maßnahmen] schon vor Jahren schriftlich abgegeben und nicht regelmäßig erneuert worden oder sie konnten zum Besuchszeitpunkt nicht aufgefunden werden. In zahlreichen Fällen wies die Dokumentation Lücken auf.“ Problematisch sei auch, dass viele Betroffene kaum über alternative Möglichkeiten oder Widerrufsrechte aufgeklärt worden seien.

Weitere Defizite habe es bei der Medikation oder teilweise bei der ärztlichen Versorgung der Einrichtungen gegeben. Auch Möglichkeiten der Beschwerden durch Bewohner/innen der Einrichtungen wurden geprüft. Auch hier wird bemängelt: „In zahlreichen Einrichtungen hingen keine Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und externer Beschwerdestellen aus. Zudem entstand in einigen Einrichtungen der Eindruck, dass kein effektives Beschwerdemanagement existiert.“

Eine detaillierte Auswertung können Sie dem Bericht entnehmen.

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Die geplante Einführung eines Entlastungsbudgets in der Pflege durch die Regierungskoalition ist zunächst auf das kommende Jahr verschoben worden. Der Verein wir pflegen e.V. fordert eine schnellere Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen.

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Kernidee eines Entlastungsbudgets für die Pflege ist die Zusammenlegung verschiedener, einzelner Leistungssätze zu einem Budget. Das betrifft Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit sollen Bürokratie abgebaut werden und die selbstbestimmte Nutzung des Budgets vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hatten sich die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein solches Entlastungsbudget einführen zu wollen. Die ursprüngliche Umsetzung sollte 2019 stattfinden, das Projekt wurde jedoch erst einmal auf 2020 verschoben.

Der Verein wir pflegen e.V. kritisiert das und fordert eine schnellere Umsetzung – noch in diesem Jahr. Das schreibt der Verein in einer Stellungnahme, die gleichzeitig Argumente für ein Entlastungsbudget aufzählt und begründet, warum das nicht zu teuer sei.

Das Entlastungsbudget soll insbesondere Bürokratien abbauen und für mehr Flexibilität sorgen: „Ob Budgetgelder am besten für die Tagespflege oder Verhinderungspflege oder aber in vielfältiger Kombination unterschiedlicher Leistungen genutzt werden, darüber sollten allein die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen entscheiden.“ Außerdem soll das Entlastungsbudget Hürden schon bei der Beantragung abbauen, denn „Entlastung für pflegende Angehörige muss ab sofort schnell und einfach im Alltag organisierbar sein.“ Ein Antrag auf das Budget solle nur einmal gestellt werden müssen.

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Am 15. und 16. November diesen Jahres veranstaltet der Dachverband Lesben im Alter e.V. eine Fachtagung zu dem Thema "Ältere Lesben und Schwule in Senior/innenarbeit und Quartiersentwicklung. Beispiele aus der Praxis“.

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Kürzlich hat der Verband eine vorläufige Tagesordnung für die Veranstaltungstage veröffentlicht. Vorgestellt werden sollen unter anderem Initiativen, die Praxiserfahrungen in der Arbeit mit und für Schwule und Lesben gesammelt haben. Dazu gehört beispielsweise die Mainzer Initiative „Queer im Quartier“, aber auch aus anderen Städten sollen Projekte vorgestellt werden. Außerdem ist ein gemeinsamer Besuch der „villa anders“ in Köln-Ehrenfeld geplant – ein Wohnprojekt für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Bisexuelle.

Die vorläufige Tagesordnung finden Sie hier, für weitere Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte per Mail unter der Adresse kontakt@lesbenundalter.de.

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Vergangenen Sommer kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Sofortprogramm gegen Pflegenotstand an. Von den geplanten 13.000 neuen Stellen sei laut ARD-Magazin FAKT bislang jedoch keine bewilligt worden.

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Das Thema Pflege wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Das liegt nicht zuletzt an den sich häufenden Berichten über teils katastrophale Zustände im Pflegebereich. Das Problem liegt vor allem am Pflegenotstand, es gibt zu wenig Fachkräfte, die die Qualifikation und Zeit haben, sich ausreichend gut um Patient/innen kümmern zu können. Im letzten Sommer kündigte Gesundheitsminister Spahn daraufhin an, mit einem Sofortprogramm für eine attraktivere Pflege zu sorgen. Dazu gehörte die Ankündigung, bis 2019 13.000 neue Stellen zu schaffen. Nun, ziemlich genau ein Jahr später, berichtet das ARD-Magazin FAKT vom 02.07.2019 allerdings, dass von diesen angekündigten Stellen bislang keine einzige im Rahmen des Sofortprogramms geschaffen worden sei. Lediglich 2.300 neue Stellen gebe es im Pflegebereich, die allerdings auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zurückzuführen sei. Das Magazin stützt sich dabei auf Krankenkassenberichte, die bekanntgaben, keine weiteren Stellen bewilligt zu haben. Ein Problem bei der Schaffung neuer Stellen seien unter anderem bürokratische Hürden.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen stark diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organspende in Deutschland komplett verändern könnte. Bei dem Vorschlag der sogenannten Widerspruchslösung würden alle Bundesbürger/innen zu potentiellen Organspender/innen werden, sofern sie dem nicht widersprechen.

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Bisweilen funktioniert die Organspende in Deutschland so, dass Bürger/innen, die einer Spende für den Fall des eigenen Todes zustimmen, einen Organspendeausweis beantragen können. Das führt jedoch zu einer Situation, in der die Warteliste für überlebenswichtige Organe viel größer ist als die Anzahl an Organspender*innen. Dabei könnten sich sicherlich viele eine Organspende durchaus vorstellen, die bislang allerdings noch keinen Spendenausweis beantragt haben bzw. sich noch nicht mit der Frage konfrontiert sahen. Und genau da setzt nun ein Vorschlag einiger Parlamentarier/innen, neben Gesundheitsminister Spahn auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Karl Lauterbach, an. Mit der sog. Widerspruchslösung würde jede/r Bürger/in einer möglichen Organentnahme zustimmen, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine zweite Gruppe von Parlamentarier/innen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sieht verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorhaben und setzt sich alternativ zur Widerspruchslösung für eine Zustimmungslösung ein. Demnach solle es weiterhin Voraussetzung sein, dass mögliche Organspender/innen vorher aktiv zugestimmt haben. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis soll eine Zustimmungslösung nach dem Vorschlag der Gruppe allerdings durch regelmäßige Aufklärung durch Ärzt/innen und Ansprache in Bürgerämtern ergänzt werden.

Am 26.06.2019 kam es zur ersten Lesung der Vorschläge im Bundestag. Da es sich bei dem Thema vor allem um eine ethische Diskussion handelt, wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Die Abgeordneten sollen einzig ihrem Gewissen verpflichtet sein. Das führt dazu, dass es in den jeweiligen Fraktionen zum Teil große Unterschiede in den Auffassungen gab. Bedenken an der Widerspruchslösung gab es aus verschiedenen Lagern. Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs an: „Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nachdem Schweigen Zustimmung ist". Nicht nur in der Politik, auch in Teilen der Zivilgesellschaft stößt das Vorhaben teils auf heftige Kritik. So kommentiert Dr. Gerd Eisenbeiß beispielsweise in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: „Die Würde des Menschen sei unantastbar, sagt das Grundgesetz. Dem würde ein Gesetz widersprechen, das die Bürger generell zu Ersatzteillagern erklärt, wenn sie nicht widersprochen haben. Auch mildere Druckmittel, etwa regelmäßige Abfragen, setzen die Menschen einem moralischen Druck aus, der mit Sicherheit die Freiwilligkeit untergräbt.“

Nach erster Aussprache versammelten sich 221 Abgeordnete hinter einer Widerspruchslösung, 190 hinter dem Alternativvorschlag. Die einzelnen Beiträge der Abgeordneten in der genannten Parlamentsdebatte können Sie sich auch in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen. Dazu klicken Sie hier und geben „Organspende“ in die Suchleiste ein. Über die weitere Entwicklung der Diskussion um die Organspende berichten wir auf diesem Portal.

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Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, seniorenpolitischen Organisationen und (Seh-)Behindertenverbänden fordert den sofortigen Einbau von Warngeräuschen bei Elektrofahrzeugen. Der Grund: Die leisen Motoren könnten schnell überhörbar sein.

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„Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), von dem die Initiative für das Bündnis ausging. Zu diesem gehören beispielsweise der Sozialverband SoVD und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen). Insbesondere für sehbehinderte Passant/innen und ältere Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen stellen die immer leiser werdenden Motoren schnell eine Gefahr dar. Die Forderung besteht nun darin, in Elektro- und Hybridfahrzeuge Warngeräusche zu integrieren, um der erhöhten Unfallgefahr entgegenzuwirken. Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema fordert genau das ein, allerdings erst für Elektrofahrzeuge ab 2021. Das Bündnis will die Umsetzung sofort.

Die Technik, die in lautlose Fahrzeuge eingebaut werden kann, nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem). Den Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen ohne Warnsystem empfiehlt das Bündnis die Nachrüstung mit AVAS.

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Am 01.09.2019 soll zum 4. Mal der „Move for Dementia“ stattfinden - eine europaweite Kampagne, bei der mit verschiedensten Angeboten auf das Thema Demenz aufmerksam gemacht werden soll.

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Koordiniert wird der Kampagnentag am 1. September vom Generationentreff Enger, welcher auf der eigenen Internetseite einen ersten Infobrief zu dem Thema veröffentlicht hat. In dem Brief heißt es: „Das Engagement und die Freude jedes Einzelnen an der Begegnung hat die Verantwortlichen vom Generationentreff Enger ermutigt, gemeinsam für die 4. Bewusstseins Kampagne „Move for Dementia 2019“ federführend sich zu engagieren.“ Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und ehemaliger SPD-Politiker, wird in diesem Jahr die Schirmherrschaft übernehmen.

Wenn es lokale Seniorenorganisationen, Verbände oder einfach interessierte und motivierte Einzelpersonen gibt, die sich vorstellen können, an diesem Tag selber mit Angeboten aktiv zu werden, können diese sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen: „Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die Initiative ergreifen und mit einer Veranstaltung Ihrer Wahl mit einem gemeinsamen Erlebnis für Jung und Alt wie, z.B. Kulturfrühstück, Kaffeenachmittag, oder Tanzen, oder Boule oder Wandern oder Laufen oder Fahrrad fahren, oder Spaziergang oder.. oder auf das Thema aufmerksam machen würden.“ Für diesen Fall würde Generationentreff Enger als Veranstalter kostenlose Plakate für die Kampagne zur Verfügung stellen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gniermann@vmah.de oder telefonisch unter 05224 – 9941216.

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In einer für den Kirchentag in Dortmund verfassten Resolution zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) gefordert, für Pflegezeiten Anspruch auf Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit zu haben. Der Verband berichtet über große Zustimmung auf dem Kirchentag.

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Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ auf dem diesjährigen Dortmunder Kirchentag hatte BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering einige Forderungen des Verbands eingebracht, die dieser bereits im Vorfeld als Resolution veröffentlicht hatte. Dort heißt es: „Eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft wird es sein, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei werden auch in Zukunft Familienangehörige eine entscheidende Rolle spielen, die alle bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden müssen. Viele von ihnen sind berufstätig. Für sie fordern wir eine Pflegezeit analog zur Elternzeit.“ Mit diese Idee verknüpft der Dachverband vor allem zwei Forderungen: Pflegende Angehörige sollen – ebenso wie Eltern – Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben. Diese soll sich auf bis zu 36 Monate erstrecken können und soll ab Pflegegrad 2 beginnen. Außerdem sollen pflegende Angehörige bis zu 10 arbeitsfreie Tage im Jahr (zusätzlich zum Urlaubsanspruch) für Pflegenotfälle ein beräumt bekommen.

Die BAGSO berichtet über große Zustimmung, die Forderungen seien „von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet“ worden.

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Maßgeblicher Bestandteil des kürzlich beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Anhebung der ärztlichen Mindestsprechstundenzeit auf wöchentlich 25 Stunden (zuvor 20). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einigten sich nun auf Eckpunkte der Umsetzung.

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Bislang war noch unklar, inwieweit sich das Mehrangebot an Sprechstunden auf die Vergütung auswirken wird. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf Eckpunkte bei der Umsetzung des Terminservicegesetzes, wozu auch Vergütungsregelungen gehören. Dadurch steht nun fest: Der Mehraufwand soll entsprechend vergütet werden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen scheint mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und wird im Ärzteblatt indirekt zitiert: „Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.“

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