Weiterlesen Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung des Berichts soll die Veranstaltung eine Zwischenbilanz ziehen: Wie wurde der Neunte Altersbericht aufgenommen? Welche Themen stießen auf besonderes Interesse? Welche Entwicklungen hat der Bericht angestoßen? In einem Vortrag von Prof. Dr. Andreas Kruse werden diese Fragen aufgegriffen und zugleich in einen größeren Zusammenhang mit der gesamten Altersberichterstattung der Bundesregierung gestellt. Darüber hinaus werden die zukünftigen Herausforderungen der Seniorenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beleuchtet. Ein besonderer Fokus liegt auf der kommunalen Politik für ältere Menschen, da die Lebensqualität im Alter stark von der lokalen Infrastruktur abhängt. Ein weiterer Programmpunkt richtet den Blick in die Zukunft: Die Arbeiten am Zehnten Altersbericht haben bereits begonnen. Die Vorsitzende der neuen Sachverständigenkommission wird das Thema des kommenden Berichts und erste Überlegungen vorstellen. Die Tagung steht unter dem Motto „Zusammenhalt kennt kein Alter“ und bildet den Abschluss der BMBFSFJ-Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht. Sie ist Teil eines zweitägigen Veranstaltungspakets gemeinsam mit dem 2. Dortmunder Demografieforum – Interessierte können sich für beide oder nur für eine der Veranstaltungen anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. Veranstaltungsort: Mehr Informationen: https://www.neunter-altersbericht.de/zwischenbilanz Direkt zur Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/199305/buchung
Dortmunder U - Zentrum für Kunst und Kreativität (Brauturm)
Leonie-Reygers-Terrasse
44137 Dortmund
Aktivrente: Steuerfreiheit soll Arbeit im Alter fördern
22. Oktober 2025Weiterlesen Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte. Von der Regelung ausgeschlossen sind: Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil. Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor. In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren. Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit. Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.Kern der Reform
Einschränkungen
Potenzieller Nutzen
Finanzielle Auswirkungen
Pflegeversicherung in der Krise? Reform soll Zukunft sichern
17. Oktober 2025Weiterlesen Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern. Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen. Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht. Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei. Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden. Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen. Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.
Diskussion in der Bundesregierung: Entfall von Pflegegrad 1?
16. Oktober 2025Weiterlesen Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt. Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere. Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems. Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe. Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte. Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern." Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“ Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.
Weiterlesen Beide Altenparlamente sind nach demselben Schema aufgebaut: Vertreter*innen von Organisationen und Vereine für Senior*innen, aber auch ältere Menschen selbst werden für einen Tag in ihren jeweiligen Landtag eingeladen, um dort in den gemeinsamen Austausch mit Abgeordneten der Landtagsfraktionen zu kommen. Das übergeordnete Ziel ist in beiden Fällen die konzentriere Einbindung von Seniorenpolitik in politische Entscheidungen und Beschlüsse beider Länder – mit Blick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Anliegen der älteren Bevölkerung. Sogar die Aufteilung in drei Arbeitskreise lässt sich sowohl in Kiel als auch in Schwerin finden. Schleswig-Holstein war 1989 das erste Bundesland, welches das Altenparlament initiierte, bevor Mecklenburg-Vorpommern zehn Jahre später folgte. Zudem findet das Altenparlament Schleswig-Holsteins seit seiner Gründung jährlich statt, wohingegen Mecklenburg-Vorpommern alle zwei Jahre das Altenparlament im Landtag begrüßt. Während das vergangene Altenparlament Schleswig-Holsteins erst vor wenigen Wochen tagte, ist dies in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein knappes Jahr her. Beide Länder haben für den Herbst nächsten Jahres ihr nächstes Altenparlament vorgesehen, wobei Schleswig-Holstein stets ein halbes Jahr nach jedem Altenparlament eine weitere Sitzung anbietet, in welcher das vergangene Altenparlament sowie dessen Themen und Beschlüsse gemeinsam reflektiert werden können. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies nicht der Fall. Thematisch ähneln sich die Inhalte der vergangenen Altenparlamente beider Länder durchaus. So gab es sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgruppe, welche sich intensiv mit der Gesundheit älterer Menschen befasste. Die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen spielte dabei insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern (mit 68 Einwohner*innen pro km² das am dünnsten besiedelte deutsche Bundesland) eine Rolle. Zuletzt hat das schleswig-holsteinische Altenparlament Feminismus im hohen Alter und dem sicheren Weg in den Ruhestand auf seine Agenda gesetzt, wohingegen man sich in Mecklenburg-Vorpommern eher auf die Entwicklung einer altersgerechten Landesstrategie sowie den Ausbau der Infrastruktur im Sinne älterer Menschen fokussierte. Die unterschiedlichen Schwerpunkte ergeben sich durch verschiedene Anliegen der Senior*innen in den beiden Ländern. In Schleswig-Holstein werden alle Beschlüsse des Altenparlaments in einem einzigen großen Schreiben zusammengefasst; die mehrere Beschlüsse aller Arbeitsgruppen fließen also gebündelt in einen Text ein. Anders ist dies in Mecklenburg-Vorpommern, wo jede der drei Arbeitsgruppen des Altenparlaments einen gesonderten Beschluss entwirft. Darüber hinaus besteht eine allgemeine Resolution, welche im vergangenen Altenparlament Mecklenburg-Vorpommerns zur 2023 beschlossenen Mobilitätsoffensive Stellung bezieht und weitere Forderungen formuliert. Dabei handelt es sich um die Ausweitung des ÖPNV inklusive einer seniorenfreundlicheren Gestaltung dessen. Bislang wurden dadurch 13 zusätzliche Buslinien im gesamten Bundesland eingerichtet. Besuchen Sie das Altenparlament Schleswig-Holstein und das Altenparlament Mecklenburg-Vorpommern, um mehr zu erfahren.
Reaktionen auf Mythen zur Rente
11. Oktober 2025Weiterlesen Der Sozialverband VdK Deutschland hat die vier aus seiner Sicht bekanntesten Mythen zur gegenwärtigen Situation der Rente in Deutschland betrachtet und aufgeklärt. Zum Einen sind etliche Bürger*innen fälschlicherweise davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente sich in einer finanziell heiklen Situation befinde. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seit knapp 70 Jahren besteht das System zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenbeiträge – drei Viertel davon steuern die Arbeitnehmer*innen und -geber*innen bei, während das letzte Viertel aus Steuermitteln besteht. Ein weiterer Irrglaube, der sich hartnäckig hält, ist die Notwendigkeit eines verpflichtenden Lebensnachweises, wenn die Inanspruchnahme der Rentenauszahlung gewünscht wird. Dies trifft nur auf Rentner*innen zu, welche nicht in Deutschland geboren wurden oder deren Konto sich in einem anderen Land befindet. Alle anderen Rentner*innen müssen dies nicht berücksichtigen, da die zuständige Meldebehörde den Lebensnachweis automatisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt. Besorgt um ihre Rente sind auch Schwerbehinderte, da sie annehmen, massive Kürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um Fakten, sondern um Ängste schürende Gerüchte. Zwar gilt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre auch für Schwerbehinderte, jedoch ist die derzeitige Übergangsphase so gestaltet, dass hierbei keine Kürzungen entstehen sollen. Auch wird oftmals geglaubt, die Rente sei nicht zu versteuern, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Mit Einführung des Alterseinküftegesetzes im Jahr 2005 ist der Anteil der zu versteuernden Rente sogar immer mehr angestiegen – für Personen, die nächstes Jahr in Rente gehen, liegt dieser bei 84%. Aufgrund dieser Entwicklung sind alle Personen, welche 2058 oder später berentet werden, zu einer Versteuerung ihrer gesamten Rente verpflichtet. Laut VdK Deutschland sei der allgemeine Ruf der Rente zu unrecht so schlecht. Die düsteren Prognosen um eine mangelnde Finanzierbarkeit der zukünftigen Rente sollen die Bürger*innen dazu bewegen, sich nicht ausschließlich auf die Rente als Vorsorge zu verlassen, sondern auch weitere Vorbereitungen für die Pensionierung zu treffen. Das System funktioniere makellos, sofern möglichst alle Menschen Beiträge für die Rentenkasse leisten und ein stabiler Mindestlohn von mehr als 14 € pro Stunde festgelegt werden würde.
Online oder offline: Teilhabe muss für alle möglich sein
9. Oktober 2025Weiterlesen Laut dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein verfügen viele Senior*innen weder über einen Internetanschluss noch über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit digitalen Geräten. Weitere Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung, insbesondere Menschen ab 80 Jahren, keinen Zugang zum Internet hat oder digitale Angebote nicht nutzen kann. Neben fehlender Technik oder Kompetenzen spielt auch der Schutz persönlicher Daten eine Rolle bei der bewussten Entscheidung gegen digitale Angebote. Die Senioren-Union fordert deshalb ein Grundrecht auf analoge Teilhabe, damit Bankgeschäfte, Gesundheitsdienste und Behördengänge auch ohne digitale Medien möglich bleiben. Unterstützt wird die Forderung unter anderem von Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter, der vor Diskriminierung durch ein rein digitales Angebot warnt. Projekte wie der DigitalPakt Alter versuchen, ältere Menschen beim Zugang zur digitalen Welt zu unterstützen. Dennoch leben laut BAGSO rund 4 bis 5 Millionen Menschen über 60 Jahre komplett ohne Internet. Viele sind dadurch zunehmend von alltäglichen Angeboten ausgeschlossen. Fachleute betonen, dass Digitalisierung zwar Fortschritte bringe, aber auch Risiken birgt. Es brauche daher einen fairen Ausgleich: Digitale Angebote sollen ausgebaut werden, gleichzeitig müsse aber sichergestellt sein, dass analoge Zugänge bestehen bleiben – etwa als Ausweichlösung bei technischen Ausfällen oder für Menschen ohne digitale Kompetenzen. Ein positives Beispiel liefert Schleswig-Holstein, wo seit 2014 in der Landesverfassung der persönliche, schriftliche und elektronische Zugang zu Behörden garantiert ist. Ein Recht auf analoges Leben würde laut Deutschlandfunk Menschen schützen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, und sicherstellen, dass sie weiterhin an gesellschaftlicher Teilhabe beteiligt sind. Das Recht würde die Wahlfreiheit wahren, digitale Angebote abzulehnen, ohne von öffentlichen Leistungen ausgeschlossen zu werden, und die Grundversorgung wie Mobilität, Zahlungsverkehr und Behördengänge auch in analoger Form sicherstellen. Besonders geschützt würden ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Eine rechtliche Verankerung könnte über eine Ergänzung des Grundgesetzes oder spezielle Gesetze erfolgen, um Digitalzwang zu begrenzen und Freiheitsrechte zu sichern.
Weiterlesen EUDI steht für „European Digital Identity“ und kann als virtuelle Brieftasche (engl.: wallet) verstanden werden. Sie soll spätestens im nächsten Jahr in der gesamten Europäischen Union verfügbar sein und allen Bürger*innen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, sich digital bzw. per App auf dem eigenen Smartphone auszuweisen und zu identifizieren. Für Nutzer*innen fallen dabei keinerlei zusätzliche Kosten an. Die EUDI-Wallet kann Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Versicherungsdokumente und Führerscheine speichern, lässt sich aber auch nutzen, um orts- und zeitunabhängig Verträge zu unterschreiben, Online-Transaktionen durchzuführen und Steuererklärungen abzugeben. Der Gang zu Behörden ist somit nicht mehr in allen Fällen notwendig. Weitere Informationen zur EUDI-Wallet und ihren Funktionen hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt. Da das Programm schon in Kürze verfügbar sein wird, hat das durch die BAGSO initiierte Projekt DigitalPakt Alter eine Online-Veranstaltung organisiert, in der die EUDI-Wallet vorgestellt wird. Moderator Daniel Hoffmann wird die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken der digitalen Brieftasche beleuchten und dabei auch einen Bezug zu der Bedeutung der EUDI-Wallet für ältere Menschen herstellen. Zusätzlich werden zwei Mitglieder der an der Entwicklung und Bereitstellung der neuen Funktion beteiligten Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) der Veranstaltung beiwohnen. Die kostenlose Veranstaltung wird über Zoom stattfinden. Nutzen Sie für Ihre Teilnahme das Anmeldeformular oder schreiben Sie eine E-Mail an hoffmann@bagso.de.
BELL-Programm fördert Bildung und Engagement im Alter
4. Oktober 2025Weiterlesen Die Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat das Programm „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ ins Leben gerufen. Das Programm starte bundesweit als erstes und einzigartiges Vorhaben, das die Potenziale älterer Menschen stärke, so Bildungsministerin Prien. Bildung soll nicht mit dem Renteneintritt enden – wer auch im Alter Neues lerne, bereichere die Gesellschaft. Die Förderung schaffe qualifizierte Lernorte, eröffne neue Bildungschancen und trage dazu bei, das Erfahrungswissen älterer Generationen zu bewahren und weiterzugeben. Besonders profitieren sollen Menschen, die bislang nur schwer Zugang zu Angeboten der Erwachsenenbildung hatten. Das Programm beinhaltet folgende Ziele: Lebenslanges Lernen eröffnet auch im Alter Chancen, mit den Herausforderungen von Digitalisierung, Klimawandel und Globalisierung mitzuhalten und Teil der Gesellschaft zu bleiben. So trägt das Programm dazu bei, die Teilhabe, Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen zu fördern und ihr Erfahrungswissen sowie ihre Innovations- und Engagementkraft zu nutzen. Mit „Bildungswege für Sehbehinderte“ und „Digital fit im Alter“ zeichnet Niedersachsen erste Beispiele im Rahmen des Bell-Projekts. Die aufgezeigten Bildungsangebote sind bewusst inklusive und vielfältig gestaltet, um den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten älterer Menschen gerecht zu werden und ihnen Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung in Bildung und Engagement zu bieten.
Zehnte Altersberichtskommission nimmt Arbeit auf
2. Oktober 2025Weiterlesen Pro Legislaturperiode erscheint ein Altersbericht – dieser wird dabei stets von einem Stab aus Expert*innen verschiedener Fachbereiche zusammengestellt. Am 22. September verkündigte Bundesseniorenministerin Karin Prien (CDU) die Besetzung des elfköpfigen Ausschusses für den Zehnten Altersbericht, welcher der Bundesregierung in ca. anderthalb Jahren vorliegen soll. Bei den meisten Mitgliedern der Kommission handelt es sich um Professor*innen von Universitäten und Hochschulen im gesamten deutschsprachigen Raum. Vertreten sind damit verschiedene wissenschaftliche Felder und Disziplinen – darunter Pädagogik, Soziale Arbeit und Gesundheitspolitik. Essentiell für den Zehnten Altersbericht soll das Thema „Bildung im Alter“ sein. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) wird die neu formierte Altersberichtskommission umfassende Forschungen zu den Bildungschancen älterer Menschen betreiben. Dies schließt die Ermittlung tatsächlicher Bedarfe, Defizite und Ungleichheiten von Bildung unter älteren Menschen mit ein. Zuletzt soll der fertige Altersbericht Empfehlungen für Maßnahmen anbieten, um allen Senior*innen in Deutschland den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Diverse Faktoren wie ein geringes Einkommen, der sogenannte Migrationshintergrund oder chronische Erkrankungen sorgen bereits unter Kindern und Jugendlichen für unterschiedlich gute Voraussetzungen bezüglich Bildung. Ob und inwieweit dies auch in der älteren Generation eine Rolle spielt, soll ebenfalls durch die elf Expert*innen im Rahmen des Zehnten Altersbericht untersucht werden. Bildung ist ein lebenslanger Prozess und gilt allgemein in jedem Alter als Bereicherung. Laut dem Deutschen Alterssurvey von 2023 bilden Menschen sich allerdings umso weniger weiter, je älter sie werden. Zeitgleich konnte die Umfrage des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) bestätigen, dass eine deutliche Mehrheit der befragten Senior*innen eine grundsätzliche Offenheit gegenüber der eigenen Inanspruchnahme von Bildungsangeboten zeigt. Auch die Expert*innen der Kommission für den Zehnten Altersbericht sind überzeugt, dass Bildung auch im hohen Alter zu einer Stärkung der sozialen Teilhabe und des allgemeinen Wohlbefindens beitrage. Um jedoch möglichst viele ältere Menschen zu erreichen, müsse die Gestaltung von Bildung sich an deren Bedürfnissen orientieren und darüber hinaus niedrigschwellig angeboten werden. Im offiziellen Bericht des BMFSFJ unterstreicht Prien die Relevanz von vielfältiger und fairer Bildung für Senior*innen durch einen Apell: „Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft.“








