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Wie soll ein/e Busfahrer/in reagieren, wenn jemand im Bus sitzen bleibt und nicht mehr weiß, wo er aussteigen muss? Wie reagieren, wenn das falsche Ticket vorgezeigt wird? Wie lässt sich überhaupt erkennen, dass eine Demenzerkrankung vorliegt? Diese Fragen sollen durch Schulungsmaterialien der Initiative Demenz Partner der Deutschen Alzheimer Gesellschaft beantwortet werden.

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Die Materialien wurden in Zusammenarbeit mit Betroffenen, Vertretern der Berufsgruppen und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) entwickelt.

In Deutschland leben aktuell 1,6 Mio. Menschen mit Demenz. Viele von ihnen sind bereits zu Beginn der Erkrankung auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, da beispielsweise das Autofahren nicht mehr möglich ist. Die Nutzung des ÖPNV kann dazu beitragen, die gewünschte Mobilität und damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufrechtzuerhalten. Menschen mit Demenz sind dabei auf Unterstützung und Verständnis in ihrem Umfeld angewiesen.

Eine wichtige Voraussetzung, dass dies auch bei der Nutzung von Bus und Bahn gelingt, ist ein verständnisvolles Fahr- und Servicepersonal.

Mehr zu dem Schulungsmaterial erfahren Sie von der Initiative Demenz Partner.

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Laut dem Sozialverband Deutschland (SoVD) soll es sich langfristig lohnen, auch in einer geringfügigen Beschäftigung - dem sogenannten 450-Euro-Job oder Minijob - in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

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Grob gerechnet würde sich die gesetzliche Rente zwar nur um durchschnittlich 4,50 Euro erhöhen, der Beitrag zur Rentenversicherung wäre bei einem Einkommen von 450 Euro dagegen schon 16,20 Euro. Doch der SoVD hat drei Gründe zusammengefasst, warum sich die Beiträge zur Rentenversicherung - also die Nichtbefreiung der Versicherungspflicht - trotzdem lohnen können.

Dies Zusammenfassung und Argumentation des SoVD können Sie hier nachlesen.

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Die Stiftung "Zentrum für Qualität in der Pflege" (ZQP) hat eine Studie durchgeführt, um zu zeigen, wie digitale Anwendungen in der Pflege eingeschätzt werden. Eine Befragung von 1.000 Personen hat ergeben, dass knapp zwei Drittel der Befragten eher Chancen als Probleme in der Nutzung digitaler Techniken für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sehen würden.

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Die Nutzung von digitalen Technologien könne laut der Stiftung zukünftig eine wichtige Rolle spielen, um gute Pflege sicherzustellen und Pflegende zu entlasten. Mit der Entwicklung entsprechender digitaler Anwendungen sei jedoch unter anderem die Frage verbunden, wie die Akzeptanz eines solchen Technikeinsatzes ist. Demnach scheint die Bevölkerung für den Einsatz von digitaler Technik im Kontext Pflege mehrheitlich offen zu sein. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) der Befragten erkennen darin eher Chancen, für ein Viertel (25 Prozent) überwiegen die Risiken. 84 Prozent halten zudem digitale Anwendungen für sinnvoll, um Pflegenden die Arbeit zu erleichtern, und immerhin 74 Prozent glauben, Pflegebedürftige könnten durch technische Unterstützungssysteme unter Umständen ein selbstbestimmteres Leben führen.

Dafür, wie konkrete Einsatzmöglichkeiten von digitalen Anwendungen in der Pflege im Detail beurteilt werden, gibt die Studie ebenfalls Hinweise. So reichen im Einsatzfeld „technische Anwendungen in der Wohnumgebung“ die Zustimmungswerte von 74 Prozent für ein videobasiertes Kommunikationssystem, mit dem Pflegebedürftige ihre Helfer kontaktieren können, bis zu 93 Prozent für einen Rauchmelder mit Herdabschaltung. Auch die Unterstützung von Pflegenden durch „Telepflege-Angebote“ wird mehrheitlich befürwortet: 74 Prozent sprechen sich tendenziell für mögliche Schulungen von Angehörigen zur Pflege über eine Videoverbindung sowie eine Abstimmung aller an einer Pflegesituation Beteiligten per Videokonferenz aus.

17 Prozent nutzen bereits eine Gesundheits-App. Im Pflegekontext reicht die Zustimmung der Teilnehmer von 58 Prozent für die Bewegungsförderung in der Pflege durch Smartphone- oder Tablet-Anwendungen bis hin zu 68 Prozent zur Schulung pflegender Angehöriger.

Es werden auch Bedenken in Bezug auf eine digital unterstützte Pflege geäußert: So stimmen 43 Prozent der Studienteilnehmer „voll und ganz“ und weitere 32 Prozent „eher“ der Aussage zu, dass sie Bedenken bezüglich des Umgangs mit persönlichen bzw. sensiblen Daten haben. 54 Prozent bereitet Sorgen, ob die Technik wirklich verlässlich ist.

Alle Ergebnisse der Befragung können hier nachgelesen werden.

Die recht hohe Akzeptanz der digitalen Unterstützung in der Pflege kann in Zukunft noch herausgefordert werden. So zeigte eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, dass digitale Produkte in Kliniken häufig ohne Beteiligung der Pflegenden entwickelt und ausgewählt wurden.

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Die vielleicht größte der Herausforderungen, mit denen Andreas Westerfellhaus, Pflegebeauftragter der Bundesregierung, in seinem Fachgebiet konfrontiert wird, ist der Fachkräftemangel in der Pflege. Demografisch gesehen bedürfe es eigentlich immer mehr Pflegepersonal; tatsächlich aber streben den Beruf immer weniger Personen an. Westerfellhaus hat nun verschiedene Vorschläge vorgelegt, diese Problematik zu bewältigen.

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Dazu gehören unter anderem Geldprämien im Pflegeberuf: Zurückkehrende Pflegekräfte oder solche, die ihre Arbeitszeit bei Teilzeit erhöhen, sollen bis zu 5.000 Euro steuerfrei erhalten können, so ein Positionspapier des Pflegebeauftragten. Auch beim direkten Dienstantritt einer festen Anstellung nach der Ausbildung könnten Beschäftigte eine Prämie von 3.000 Euro bekommen. Damit solle die Attraktivität und damit auch Anerkennung des Berufs gesteigert werden.

Diese Vorschläge erfassen jedoch nur einmalige Zahlungen, die wenig an der schlechten monatlichen Einkommenssituation der Beschäftigten in Pflegeberufen ändern würden.

Westerfellhaus halte es in diesem Zuge auch für wichtig, dass die Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen neu verteilt würden: Pflegekräfte sollten die sonst ‚typisch‘-ärztlichen Aufgaben, zu denen auch sie ausgebildet werden, übernehmen, und nicht länger als „Handlager anderer Professionen“ wahrgenommen werden. Ein umstrittener Schritt, den der Pflegebeauftragte gehen will, ist es Partnerschaften mit ausländischen Ausbildungsstätten zu schließen, um „schon während der Ausbildungsphase im Heimatland eine Qualifizierung mit Blick auf eine mögliche Tätigkeit in Deutschland anzubieten“, sagte Westerfellhaus dem Handelsblatt. Für die Arbeitsaufnahme im Ausland ausgebildeter Pflegekräfte seien die bürokratischen Hürden zu groß. Sprach- und Qualifikationsanforderungen dürften dabei nicht gesenkt werden, außerdem Personalmangel in anderen Ländern nicht verschlimmert werden. Er könne sich jedoch eine „Win-win-Situation“ vorstellen, bei denen Qualifizierungswege, Erfahrungswerte und Kompetenzen ausgetauscht würden.

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Mehr Teilhabe der über 31.000 demenzerkrankten Menschen in Hamburg: Das will die Initiative „Demenzsensibel“ erreichen. Denn viele Menschen mit Demenz blieben lieber zu Hause, wenn sie merkten, dass ihnen der Alltag fremd werde und sie in den Augen anderer Fehler machten. Eben deswegen sei es so wichtig, Sensibilität zu erzeugen, damit demenzfreundliche Begegnungen möglich seien.

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Mit diesem Ziel schlossen sich im Rahmen der Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg einige Institutionen zu der Kampagne Demenzsensibel zusammen: Die Körber-Stiftung, Konfetti im Kopf e.V., Kultur (er)Leben-Hamburg e.V., die Kunsthalle Hamburg und die Historischen Museen Hamburg arbeiten gemeinsam daran, eine freundliche Gesellschaft zu gestalten, bei der nicht mit dem Finger gezeigt werde, wenn sich jemand anders als gewohnt verhalte. Dabei könne jede/r mitmachen; Kulturanbieter/innen, Geschäfte und besonders Privatpersonen. Das einzig erforderliche sei Offenheit und Akzeptanz; „freundlich anlächeln, statt wegzuschauen“. Nur so würden sich die Alltagsbedingungen für Demenzerkrankte erleichtern und damit die Lebensqualität der Betroffenen, auch aber Angehörigen erheblich verbessern. Außerdem könne die ganze Gesellschaft daraus lernen und daran wachsen.

Auf diesen Portal finden Sie weitere Beiträge rund um das Thema Demenzerkrankung.

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Die Politik für ältere Menschen müsse darauf ausgerichtet sein, ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen – davon sei die Bundesregierung überzeugt: Bis ins hohe Alter solle es möglich sein, ein erfülltes Leben zu führen.

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Der Siebte Altenbericht des Bundeskabinetts, gebildet aus dem Bericht der unabhängigen Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung, will zeigen, wie man solche Bedingungen gewährleisten könne. Die Expertenkommission wählte dafür das Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“. Dazu nimmt das Bundesfamilienministerium Stellung: Ein eigenständiges Leben, das Überwinden von Ungleichheiten und soziale Teilhabe müssten ermöglicht und gefördert werden, damit Menschen würdevoll altern könnten. Dafür müssten die Rahmenbedingungen stimmen: Das kommunale und lokale Umfeld, die Infrastruktur und das soziale Netzwerk würden die Lebensqualität, besonders für Senior/innen, maßgeblich beeinflussen. Vor allem gesundheitliche und pflegerische Versorgung sowie Wohnmöglichkeiten würden dabei eine große Rolle spielen.

Altenhilfestrukturen müssten demzufolge also geplant, auf- und ausgebaut werden, während laut Bundesregierung bereits „zahlreiche wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Situation älterer Menschen“ auf dem Weg gebracht worden sein. Dazu hat auch die Expertenkommission Vorschläge und Empfehlungen entwickelt, welche nun im größeren Zusammenhang diskutiert würden.

Der in jeder Legislaturperiode erscheinende Altenbericht wird seit 1994 dem Deutschen Bundestag und -rat vorgelegt, „zur kontinuierlichen Unterstützung altenpolitischen Entscheidungsprozesse“. Eine Übersicht der bereits vorgelegten Bericht finden sie hier.

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In Düsseldorf bietet ein bundesweit einzigartiges Pflegequalifizierungsprojekt der Akademie für Pflegeberufe und Management geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive, die sie mitten unter die Gesellschaft bringe.

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Im Rahmen des Programms „Care for Integration“, frei übersetzt „Pflege für Integration“ oder auch "kümmern um Integration", würden derzeit an sieben Standorten in Nordrhein-Westfahlen 122 geflüchtete Personen zu Helfenden für Altenpflegekräfte ausgebildet. In zweieinhalb Jahren erwerben Teilnehmende die benötigten Sprachkenntnisse und bei Bedarf einen Hauptschulabschluss, daneben würden ihnen Einsätze in der Praxis ermöglicht. „Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Voraussetzung für den Start ins Berufsleben – und damit letztlich auch für gesellschaftliche Teilhabe und Integration“, dazu der Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann (CDU). Außerdem würden nicht nur die Auszubildenden selbst, sondern auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen profitieren, da es immer mehr Menschen brauche, die sich um die stetig steigende Zahl von Pflegebedürftigen kümmerten. Zugewanderte könnten dabei einen wertvollen Beitrag leisten.

Die Erwartungen an "Care for Integration" hätten sich bislang mehr als erfüllt – angesichts des großen Personalbedarfs in der Pflegebranche würden die Ausgebildeten sofort gefragte Mitarbeitende sein. Deswegen soll die Qualifizierungsmaßnahme auch weiterhin, nun dauerhaft, durch die APM Nordrhein-Westfalen angeboten werden. Entwickelt wurde die Bildungsmaßnahme gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., die Finanzierung des Projekts geht aus Beiträgen der NRW-Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und Europäischen Sozialfonds hervor.

Zu betonen bleibt, dass es sich bei Altenpflegehelfer/innen um gering bezahlte und für einen überschaubaren Bereich qualifizierte Mitarbeiter/innen handelt, die eine oft belastende Arbeit im sozialen Bereich ausführen. Mit den Maßnahmen werden zwar Hilfskräfte ausgebildet, der Fachkräftemangel aber wenig angegangen. Warum ähnliche Initiativen nicht für Qualifikationen im Bereich der Krankenpflege oder im Studienkontext angeboten werden, bleibt offen. Auch wird mit diesen Maßnahmen möglicherweise die unzureichende Entlohnung eher stabilisiert als verbessert.

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Das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 1) besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dies sollte Menschen unter Anderem vor Altersdiskriminierung schützen – im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird dies sogar spezifisch aufgeführt: Insbesondere im Arbeits- und Berufsleben sowie im Bereich des Zivilrechts dürften Menschen nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden.

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Im Rahmen dieser Maßnahmen bleibe jedoch weiterhin Spielraum auf Basis von Alter zu diskriminieren, so berichtet Dr. Heidrun Mollenkopf, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Europäischen Plattform älterer Menschen in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Betreffend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gäbe es nicht nur eine Reihe von Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlung, gleichzeitig sei der Anwendungsbereich zu ungenau und gerade im Fall versicherungsmathematischen Kalkulation fehle es oftmals an Einsicht- und Nachvollziehbarkeit. Auch im Arbeitsrecht sei der Schutz vor Diskriminierung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet, zu viele gesetzliche „Schlupflöcher“ ließen diese noch zu.

Teilweise unbewusste, negative Altersbilder könnten Ursache für diese Benachteiligungen sein. Beispielsweise keine Flexibilität, mangelnde Kompetenzen und Unfähigkeit Technik zu bedienen wird vielen Älteren zugemessen, dabei bleibe außeracht, dass diese Faktoren – wie stets – von Person zu Person unterschiedlich seien.

Tatsächlich also sei der rechtliche Schutz für Ältere in bestimmten Bereichen noch nicht ausreichend gewährleistet: Alter als Diskriminierungsmerkmal müsse – in allen Lebensbereichen – ausdrücklich verboten, und die Inhalte des Gesetzes ausgereift werden. Auch an der negativen Stigmatisierung des „Alt-seins“ müsse man arbeiten.

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Die Kosten für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung variieren nach Region: Dabei übersteigen die Kosten in fast der Hälfte aller Städte und Kreise das durchschnittliche Haushaltsbudget über 80jähriger. Zum Teil könnten sich Senior/innen eine Versorgung in einer stationären Einrichtung selbst schlichtweg nicht leisten.

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Dies hat eine Studie der Bertelsmann Stiftung gezeigt, welche die (regionale) Finanzkraft hochbetagter Menschen untersuchte. Dabei ergab sich, dass vor allem in süd-westlichen Bundesländern (Nordrhein-Westfahlen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern), Senior/innen durchschnittlich nur zehn Monate stationären Aufenthalt finanzieren könnten. Demzufolge müssten Angehörige oft mit ihrem Privatkapital unterstützen oder Sozialleistungen beantragt werden – 2013 waren es laut Studie 41% aller Pflegebedürftigen, die diese in Anspruch nahmen.

Insbesondere weil die Personalkosten in der Pflege in der nord-östlichen Region des Bundes niedriger seien, fielen die Kosten hier geringer aus: Daraus ergäben sich Unterschiede von fast 100% – 2013 habe die Spanne des Bruttoentgeltes zwischen 1714 und 3192 Euro gelegen. Deswegen fiel es in bestimmten Regionen leichter, einen Platz zu finanzieren. Da dies jedoch auch keine Lösung sei, prangert die Bertelsmann Stiftung an, dass die Politik einen Weg finden müsse, professionelle Altenpflegekräfte leistungsgerecht zu bezahlen, ohne dabei Bedürftige und deren Familien finanziell zu überfordern.

Hier finden Sie die vollständige Studie zum Download.

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Pflegeberufe müssten attraktiver gestaltet werden, um dem vermehrten Fachkräfte vorzubeugen. Dazu gehöre es Arbeitsbelastung zu reduzieren und Versorgungsprozesse zu verändern: Neue Modelle der Arbeitsorganisation müssten entwickelt werden, dazu sei es notwendig, die Gestaltung von Gesundheitsberufen zum wirtschaftspolitischen Schwerpunkt zu machen.

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Das Ärzteblatt berichtet: Im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen hat das Institut Arbeit und Technik spezifische Herausforderungen der Gesundheits-, Kranken und Altenpflege, daneben allerdings auch die Therapieberufe Physio-, Ergo- und Logopädie, untersucht.

Das Ergebnis der Studie begründet eine „Gestaltungsoffensive der Gesundheitsberufe“, um Arbeitsorganisation, -Bedingungen und Qualifizierung in Zukunft zu optimieren. Die Forschenden empfehlen dazu eine sogenannte „Kümmerer-Instanz“, welche zwischen Industrie, Technik und Gesundheit vernetzen und Innovation vorantreiben solle – man müsse die Entwicklung des Sektors politisch stärker fördern. Eine eigene Instanz solle Akteure und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft darin vereinen, sich um einzelne Schwerpunktfelder zu kümmern: Die Qualifizierungslandschaft, Personalbemessung, sozial-integrative Konzepte und besonders Innovationslabore zur Umsetzung digital gestützter Arbeitszusammenhänge – also die Digitalisierung der Pflege.

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