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Den Personalmangel in sozialen Berufsfeldern durch den verpflichtenden Einsatz von Senior*innen abfedern – dieser Vorschlag von Wirtschaftswissenschaftler Marcel Fratzscher sorgt derzeitig bundesweit für große Empörung. Gemäß der Idee sollen Senior*innen im Ruhestand für ein ganzes Jahr zu einer gemeinwohlorientierten Beschäftigung verpflichtet werden, vergleichbar mit dem Zivildienst zu Zeiten der Wehrpflicht. Denkbar sei auch ein Einsatz bei der Bundeswehr, welche schon seit etlichen Jahren über eine Unterbesetzung klagt.

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Fratzscher rechtfertigt seinen Ansatz durch die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen der jungen Generation, welche durch ein verpflichtendes Dienstjahr älterer Menschen ausbalanciert werden sollen. Senior*innen unterstellt er zudem, gegenüber jüngeren Menschen ein ignorantes, rücksichtsloses und egostisches Verhalten zu zeigen.

Dieser Vorstoß wurde in der Gesellschaft überwiegend negativ aufgenommen. Der Sozialverband VdK Deutschland bezeichnet Fratzschers Forderung als „Schnapsidee“ und betont die ehrbaren Leistungen, welche Senior*innen im Laufe ihres Lebens erbracht haben, geht aber auch auf die hohe Zahl ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ein, womit ein verpflichtender Dienst für ältere Menschen umso sinnloser sei. Außerdem würden viele ältere Menschen auch durch das Spielen mit Enkelkindern oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger wertvolle Beiträge leisten.

Dieselbe Position vertritt die BAGSO, welche sich in einer Stellungnahme entrüstet äußert und neben den hohen Verdiensten von Senior*innen auch hervorhebt, dass die Einführung ein solchen soziales Pflichtjahres tiefgreifende rechtliche Veränderungen benötige. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) lehnt ein verpflichtendes Dienstjahr für Senior*innen kategorisch ab und sieht darin einen demütigenden bis respektlosen Zwang.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet aufkommende Spannungsverhältnisse zwischen den Generationen im Falle einer Umsetzung von Fratzschers Vorschlag und hält es für unangemessen, älteren Menschen über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus Faulheit zu unterstellen und sie daher mit Verpflichtungen zu belasten.

Der Soziologe und Gesundheitswisschenschaftler Klaus Hurrelmann zeigt sich dagegen offener gegenüber Fratzschers Vorschlag, unter der Voraussetzung einer bundesweit vorliegenden Notfallsituation. „Das Rentenalter zu definieren als Phase des permanenten Urlaubs mache keinen Sinn“, sagt er vor dem Hintergrund der durch Fratzscher ausgelösten Debatte.

Die politischen Parteien sowie auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend halten ein soziales Pflichtjahr für Rentner*innen einstimmig für falsch, weshalb eine Einführung dessen so gut wie ausgeschlossen erscheint.  Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt sich entschieden hinter Senior*innen und Sozialverbände und fordert, ältere Menschen nicht als Belastung des Gesundheits- und Sozialsystems zu betrachten, sondern ihnen für ihre lebenslangen Leistungen zu danken.

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Obwohl sie die körperlich vulnerabelsten Menschen der Gesellschaft beherbergen, sind viele Krankenhäuser und Pflegeheime nicht angemessen mit Hitzeschutz ausgestattet. Dies bestätigte kürzlich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, welche insbesondere das Fehlen von Klimaanlagen hervorhob, was nicht nur den Patient*innen schwer zusetze, sondern auch die Mitarbeitenden belaste.

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Auch weitere Verbände wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz und der Deutsche Pflegerat warnen eindringlich vor den Folgen der gegenwärtigen Situation und fordern Bund und Länder dazu auf, insgesamt 31 Milliarden Euro in Klimaanlagen für das Gesundheitssystem zu investieren. Angesichts der globalen Erwärmung, die immer heißere Sommer und eine steigende Zahl an Hitzetagen pro Jahr vorausahnen lässt, sei diese Maßnahme dringend notwendig. Die meisten Klinken und Pflegeeinrichtungen verfügen nicht ausreichend Mittel, um den Hitzeschutz eigenständig zu finanzieren.

Ohne die flächendeckende Ausstattung mit Klimaanlagen droht laut Einschätzung von Expert*innen ein gesundheitlicher Kollaps in Form zahlreicher Hitzetoter. Bisherige genutzte Mittel wie Ventilatoren wirken dagegen nicht annähernd so effizient wie moderne Klimaanlagen und stellen damit keine dauerhafte Lösung dar.

Auch in diesem Jahr ist der Sommer durch mehrere Hitzewellen in Deutschland geprägt, die bundesweit über 1.600 Menschen das Leben kosteten – das entspricht über der Hälfte aller diesjährigen Hitzetoten in Europa (Stand: 13. August 2025). Anfang Juli wurden in einigen Regionen Deutschlands Spitzenwerte von knapp 40°C gemessen. Diese Temperauren können insbesondere für ältere und kranke Menschen gefährlich werden, da  das heiße Wetter schnell zu Kreislaufzusammenbrüchen und Hitzschlägen führt. Deshalb ist neben einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr auch das Lüften von großer Bedeutung.

Die Hitze kann auch gesundheitlich robusteren Menschen zum Verhängnis werden.

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Behinderungen äußern sich vielfältig und können Betroffene jahre- bis lebenslang in ihrem alltäglichen Leben einschränken. Hierzulande werden knapp 8 Millionen Schwerbehinderte gezählt – das entspricht annäherend der gesamten Bevölkerung der Schweiz. Diese Gruppe sieht sich nicht nur oft Diskriminierung (Ableismus; die Abwertung gegenüber Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung) ausgesetzt, sondern ist auch auf eine flächendeckende Barrierefreiheit angewiesen.

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Durch die angekündigte Reformierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hatte die Bundesregierung zahlreichen Betroffenen Hoffnung gemacht, da eine massive Ausweitung der Barrierefreiheit in Aussicht schien. Die Ergebnisse einer vom Sozialverband VdK Deutschland durchgeführten Umfrage scheinen dagegen ernüchternd und zeigen, dass zahlreiche Behinderte in Deutschland sich noch immer nachteilig behandelt fühlen.

Alle 1.000 Befragten wiesen eine Behinderung auf und sollten Angaben zu ihrem individuellen Empfinden der Barrierefreiheit in ihrem Alltag machen. Zusätzlich wurde ermittelt, ob sie sich seitens der Politik gesehen und ernst genommen fühlten, was knapp 63% verneinten. Über ein Drittel bewertete die Situation sogar mit „sehr schlecht“, wohingegen nicht einmal jede*r Sechste*r angab, eher gut oder sehr gut mit den bisherigen politischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit zurechtzukommen.

Die meisten Befragten (40,7 %) sahen in der Mobilität, ihre größte alltägliche Herausforderung – der Mangel an (funktionierenden) Aufzügen, die benutzerunfreundlichen Fahrkartenautomaten sowie die teils schwer verständlichen Fahrpläne waren hierfür ausschlaggebend. Am zweithäufigsten wurde mit knapp 30% die Freizeitgestaltung genannt, es folgten die Arbeit, das Einkaufen, offizielle Termine und das Wohnen mit jeweils zwischen 12,8 % und 17,4 %.

Diese Zahlen wurden durch den Sozialverband VdK Deutschland mit großer Bestürzung aufgenommen. In einer Pressemitteilung wird der schwarz-roten Bundesregierung vorgeworfen, eine schnelle Umsetzung der zunächst anvisierten Reform versäumt zu haben, was durch die Umfrageergebnisse widergespiegelt werde. „Dass dies nicht auf den Weg gebracht wurde, zeigt erneut, dass Millionen schwerbehinderter Menschen auf der politischen Agenda keine Rolle spielen.“, sagt Verena Bentele, Vorsitzende des Verbands.

Folglich klagen Millionen Betroffene in Deutschland über Ausgrenzung und lückenhafte Möglichkeiten der Partizipation und Inklusion. Menschen mit einer Behinderung haben häufig mit schwerwiegenden Hindernissen zu kämpfen, die gewöhnliche Tätigkeiten wie das Nutzen des ÖPNV oder die Teilnahme an Kulturangeboten unnötig erschweren. Der Sozialverband VdK Deutschland ruft die Regierung daher zu schnellen Handlungen auf, sodass die Barrierefreiheit alle Menschen erreicht, die auf sie angewiesen sind.

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In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir wiederholt die gegenwärtigen Problemlagen des deutschen Gesundheitssystems aufgezeigt und dabei auch die Pflege in den Fokus genommen. Neben dem Fachkräftemangel stellen auch steigende Kosten eine große Herausforderung für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar, was wiederum Sorgen in der Bevölkerung verursacht – auch mit Blick auf die eigene Versorgung im hohen Alter.

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Eine zukunftsorientierte, bezahlbare und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Pflege bildet einen grundlegenden Faktor für ein gesundes und würdevolles Altern. Damit sie gewährleistet werden kann, muss diese stets an gegenwärtige Umstände angepasst und weiterentwickelt werden, was von einzelnen Akteur*innen nicht bewältigt werden kann. Aus diesem Grund treffen sich im kommenden November zahlreiche Repräsentant*innen von Pflegeverbänden, Kommunen, Krankenkassen, Forscher*innenteams und Pflegeeinrichtungen, in Hannover, um sich gemeinsam mit einer dauerhaften Stabilisierung des Pflegesystems auseinanderzusetzen. Gastgeber der zweitägigen Veranstaltung ist der Deutsche Verein (DV).

„Zentral ist […] die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen.“, heißt es in einer Stellungnahme des DV, welche auch gleichzeitig in der Programmübersicht zu finden ist. Durch die Unterstützung mehrerer Referent*innen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Senioren- sowie Sozialpolitik sollen die Teilnehmenden anhand positiver Praxisbeispiele Ideen, Konzepte und Strategien herausarbeiten, welche durch den gegenseitigen Austausch verbreitet und bei Bedarf optimiert werden können. Netzwerkarbeit bildet somit das Herzstück der Fachtagung.

Geplant ist u.a. das Bilden von Arbeitsgruppen, welche verschiedene bereits bestehende Pflegemodelle unter sich thematisieren und unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen und Vorkenntnisse bewerten. Die jeweiligen Ergebnisse werden anschließend im Plenum präsentiert, sodass alle Teilnehmer*innen voneinander profitieren können. Insgesamt lässt die Veranstaltung viel Raum für Diskussionen, um jede*n zu Wort kommen zu lassen – dabei werden die häusliche Pflege, die momentane politische Situation, aber auch Pflegeberatung thematisiert.

Das Fachtreffen beginnt am 20.11.2025 um 14:00 Uhr und endet am 21.11.2025 um 13:00 Uhr.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist noch bis zum 19.09.2025 über das Online-Formular möglich. Mitglieder des DV zahlen 200, sonstige Teilnehmende 250 Euro – hinzu kommen die Übernachtungskosten, wofür Sie aus drei Tagungspauschalen auswählen können.

Zu dem Fachtreffen können Sie sich auch vorab weitere Informationen (inkl. Programmheft) einholen.

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„Boomer-Soli“ ist eine Wortneuschöpfung, zusammengesetzt aus Babyboomer – jener geburtenstarken Generation, die derzeit in Rente geht – und dem bekannten Solidaritätszuschlag. Gemeint ist eine Sonderabgabe, die besser gestellte Rentner*innen leisten sollen, um ärmere Ruheständler*innen finanziell zu entlasten.

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Auch wenn der Boomer-Soli laut VdK derzeit nur ein theoretisches Konzept ist und keine konkrete Umsetzung geplant wird, macht die öffentliche Debatte um den Begriff deutlich, wo die Herausforderungen im Umgang mit dem demografischen Wandel liegen. Dabei rückt eine zentrale Frage in den Fokus:

Wann gilt ein Rentner als „besser gestellt“ – und ist diese Einteilung überhaupt sinnvoll oder gerecht, um dem Rentenproblem zu begegnen?

Viele Vermögende erzielen im Alter ihr Einkommen nicht über die gesetzliche Rente, sondern aus Kapitalerträgen (Aktien, Immobilien, Unternehmensanteile). Diese Einkünfte werden mit der Abgeltungsteuer (25 %) deutlich milder besteuert als Erwerbseinkommen (42–45 %); Renten- und weitere Sozialabgaben werden zudem gar nicht erhoben. Damit haben diese Personen bereits über die Erwerbsjahre hinweg einen geringeren Beitrag zu den Renten- und Sozialsystemen geleistet. Würde der Boomer-Soli nun über die Rente erhoben, würde diese Gruppe, die ihr Vermögen über Kapitalmärkte und Co. generiert, faktisch durch das Raster der Solidaritätslogik fallen.

Deutlich macht das ein Blick in eine Studie der Bundesbank vom April 2025 mit Zahlen aus 2023 zum Thema: „Vermögen in Deutschland steigen nominal, gehen aber real zurück. Ungleichheit bleibt unverändert.“

Demnach halten die obersten 10 % weiterhin mehr als 50 % des gesamtdeutschen Vermögens. Die Rentenansprüche machen hier allerdings nur etwas mehr als 20 % der Vermögenswerte aus.
Bei den unteren 50 % bis 10 % macht die Rente als Vermögenswert hingegen knapp 70 % bei einem Anteil von 40 % am deutschen Vermögen der Privathaushalte aus. Bei den unteren 10 % beträgt der Anteil der Rente am Vermögen sogar mehr als 120 % – hier sind die Haushalte nettoverschuldet.

Diese Zahlen verdeutlichen: Je höher das Vermögen, desto irrelevanter wird die gesetzliche Rente. Ein „Boomer-Soli“, der dies nicht progressiv berücksichtigt, würde also vor allem jene treffen, die ihr Einkommen nicht aus Kapital beziehen – und könnte somit neue Ungerechtigkeiten erzeugen. Zudem könnten die oberen 10 % nicht nur nominal auf weit mehr Rente verzichten als die unteren 50 %.

Allerdings weist bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) darauf hin, dass der „Boomer-Soli“ nicht allein an Renteneinkünfte gekoppelt sein muss. Eine Abgabe von 10 % auf alle Alterseinkünfte – wie etwa „Kapitaleinkünfte“ – über einem Freibetrag von rund 1.000 Euro monatlich würde:

  • die oberen 20 % der Rentner*innenhaushalte moderat belasten
  • das Nettoäquivalenzeinkommen dort um 3-4 % reduzieren (je nachdem, ob Kapitaleinkünfte berücksichtigt würden)
  • beim unteren Fünftel die Einkommen um 10-11 % erhöhen

Allerdings stellt sich hier bereits die Frage, ob 1.000 Euro Freibetrag möglicherweise zu gering ist. Selbst wenn es die unteren 20 % besserstellt, würden Renten bereits auf einem Niveau abgebrochen, dass sich unterhalb der Armutsgrenze befinden (2024 bei etwa 1.378 Euro).

Ein solcher Eingriff birgt damit das Risiko, Rentner*innen sozial auseinanderzudividieren: Solidarität könnte durch Missverständnisse und gefühlte bzw. reale Ungleichbehandlung gefährdet sein – mit potenziellen politischen Folgen.

Vor diesem Hintergrund kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele den Vorschlag des DIW scharf und fordert:

„Wenn schon Umverteilung, dann richtig. Ich plädiere für einen Reichen-Soli – also eine faire Besteuerung sehr hoher Vermögen und Erbschaften.“

Für Bentele geht es um eine Besteuerung fernab der Rentenlogik – dort, wo Vermögen mühelos und fernab vom Alltag normaler Rentner*innen entsteht. Eine Maßnahme, die auch bei der Pflegedebatte helfen könnte.

Die rhetorische Spitze von Bundeskanzler Merz im Sommer 2025, dass „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien, lässt jedoch erahnen, dass der Boomer-Soli – wenn überhaupt – vermutlich nicht die oberen Vermögen stärker mit einbezieht. Stattdessen sind Worte wie „alle“ häufig Indikatoren für eine stärkere Belastung der unteren Einkommen und Vermögen, da sie eben nicht progressiv sind (hier unser Artikel).

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Forscher*innen und Vertreter*innen mehrerer Verbände sehen Kliniken in Deutschland nicht ausreichend auf den demographischen Wandel vorbereitet. Angesichts einer steigenden Zahl hoch betagter Menschen wird befürchtet, dass das Gesundheitssystem den zukünftigen Ansprüchen nicht gerecht werden könne, sollte die Bundesregierung keinerlei Reformen initiieren.

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Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) legte hierzu den Krankenhausreport 2025 vor, der umfassend über die derzeitige Lage in deutschen Kliniken informiert.

Laut Report müsse die Zahl nicht notwendiger stationärer Betreuungen in Krankenhäusern verringert werden. Es wurde ermittelt, dass ca. 1,4 Millionen Patient*innen pro Jahr unnötigerweise mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen, obwohl eine ambulante Versorgung ausgereicht hätte. Pflegebedürftige Senior*innen machen dabei einen Großteil dieser Zahl aus – allerdings sei ein Krankenhaus laut WidO kein adäquater Ersatz für Pflegeheime oder Rehakliniken. Diese sind jedoch häufig überlastet, weshalb die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in ihrem Statement für eine allgemeine Stärkung der geriatrischen Versorgung plädiert.

Auch Professor Dr. Clemens Becker hat dem deutschen Gesundheitssystem Nachholbedarf attestiert. Der Leiter der „Unit Digitale Geriatrie“ am Geriatrischen Zentrum des Universitätsklinikums Heidelberg rät, sich ein Beispiel an unseren Nachbarstaaten zu nennen, welche sich nicht nur durch geringere Kosten sondern auch durch eine höhere Lebenserwartung auszeichnen. Insbesondere Dänemark hebt Becker hervor – das skandinavische Land habe bereits auf die alternde Bevölkerung reagiert und umfassende Digitalisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die ambulante Versorgung wird in Form von Hausbesuchen und Sprechstunden per Videotelefonat stärker gefördert, was nicht nur günstiger sei, sondern auch älteren Menschen sehr entgegenkomme. Ein ähnliches Bild ergibt sich in den Niederlanden und der Schweiz, wo ebenfalls die häusliche Versorgung priorisiert werde.

Weitere Empfehlungen von Expert*innen beziehen sich auf die Flexibilisierung der geriatrischen Versorgung, einen Ausbau präventiver Maßnahmen (damit es im besten Fall gar nicht erst zu einer Einweisung ins Krankenhaus kommt) und eine Reduzierung der Preise von Medikamenten. Becker erwägt gar eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für Allgemeinärzt*innen auf 75 Jahre.

Hochrechnungen haben ergeben, dass im Jahr 2050 über 9 Millionen Über-80-jährige in Deutschland leben werden – deren durchschnittlicher Aufenthalt im Krankenhaus ist fast doppelt so lang wie der jüngerer Patient*innen. Dieser Unterschied müsse möglichst verringert werden, wofür jedoch das Bemühen von Bund und Ländern notwendig sei. Neben Becker wirft auch der AOK-Bundesverband der Regierung vor, die ambulante Versorgung älterer Menschen vernachlässigt zu haben. So sei beispielsweise das Krankenhauspersonal meist nicht mit genügend geriatrischem Fachwissen ausgestattet, was den reibungslosen Betriebsablauf hemme.

Im Mittelpunkt stehe damit ein Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten für Senior*innen. Pflege müsse auch außerhalb des Krankenhauses ermöglicht werden, doch auch eine Modernisierung des Gesundheitssystems sowie eine Umverteilung der staatlichen Ausgaben hierfür stünden noch aus.

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Die Fraktionen der SPD und des SSW im Landtag Schleswig-Holsteins haben einen gemeinsamen Antrag zur weiteren Förderung des 2013 beschlossenen Landes-Demenzplanes eingereicht.

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Bei dem Demenzplan Schleswig-Holstein handelt es sich um landesweite Maßnahmen, deren Umsetzung eine möglichst effektive Versorgung demenzkranker Menschen gewährleisten sollen.

Da aufgrund des demographischen Wandels und der allgemein steigenden Lebenserwartung immer mehr Menschen an Demenz erkranken – bereits jetzt wird die Zahl für Schleswig-Holstein allein auf 68.000 geschätzt – sei der damalige Entwurf mittlerweile veraltet und müsse dringend an die gegenwärtige Situation angepasst werden.

In dem Antrag vom 17. Juni 2025 rufen die beiden Landtagsfraktionen den Landtag dazu auf, dem Demenzplan Schleswig-Holstein einer gründlichen Überarbeitung zu unterziehen. Besondere Beachtung finden dabei die Selbstbestimmung Betroffener, das Ermöglichen einer häuslichen Pflege sowie die Entlastung der (pflegenden) Angehörigen.

Zudem berücksichtigt der Antrag die umfassende Migrationsbewegung der vergangenen zwölf Jahre und fordert daher, auch sprachliche und kulturelle Barrieren aufzuheben, damit alle Bedürftigen vom Demenzplan Schleswig-Holstein erfasst werden. Dies umfasst auch die Versorgung von Menschen mit speziellen Formen von Demenz sowie weiteren parallelen Diagnosen.

Ähnlich wie bei zahlreichen anderen politischen Themenfeldern, benötige es auch für ein Konzept zur fachgerechten und bedarfsorientierten Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen die Unterstützung sämtlicher politischer und gesellschaftlicher Akteur*innen. Pflegeheime, Krankenhäuser, Krankenkassen sowie die Kommunen müssen Bemühungen hinsichtlich einer allgemeinen Verbesserung der Versorgungsstrukturen zeigen, damit finanzielle, personelle und soziale Faktoren und Ressourcen gebündelt und den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können.

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Im Rahmen des Neunten Altersberichts der Bundesregierung lädt das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) zu einer für jede*n Teilnehmer*in kostenlosen Fachtagung  nach Berlin ein. Hauptsächlich wird Ageismus – die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Alters – im Vordergrund stehen.

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Der Neunte Altersbericht steht unter dem Motto „Alt werden im Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“. Diese Ungleichheit wird maßgeblich durch ageistische Strukturen innerhalb der Gesellschaft gezeichnet – ältere Menschen sehen sich oftmals Benachteiligungen, Stereotypen und auch psychischer sowie physischer Gewalt ausgesetzt.

Das Programm der Fachtagung besteht hauptsächlich aus Redebeiträgen verschiedener Referent*innen, darunter mehrere Professor*innen aus Universitäten in Berlin, Hannover und Jena. Auch Karin Prien (CDU), derzeitige Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird mit ihrem Vortrag „Alter neu denken, Gesellschaft gestalten – Seniorenpolitik im Wandel“ in Erscheinung treten.

Ferner wird auf der Fachtagung Ageismus vorgestellt und definiert. Die Teilnehmenden erfahren, wie Ageismus entsteht, auf welche Arten dieser sich äußert und welche Konsequenzen dies für Betroffene mit sich ziehen kann. Es werden aber auch potentielle Lösungsansätze angesprochen, welche zum Kampf gegen Ageismus beitragen können – auch mit Blick auf die steigende Zahl betagter Menschen in Deutschland sowie daran gekoppelte notwendige Reform von Seniorenpolitik. Zuletzt werden Suizide im hohen Alter thematisiert, da diese ebenfalls mit Ageismus in Zusammenhang stehen.

Das genaue Programm wurde bereits in einer online verfügbaren Übersicht zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich um nur eine von zahlreichen Veranstaltungen, welche anlässlich des Neunten Altersbericht anstehen, womit das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der offizielle Gastgeber der Fachtagung ist. Die Medical School Berlin (MSB) wirkt als Kooperationspartner an der Veranstaltung mit.

Grundsätzlich ist die Fachtagung an alle Bürger*innen gerichtet, welche sich für die Erkenntnisse des Neunten Altersberichts interessieren und/oder für eine Sensibilisierung bezüglich ageistischer Strukturen bereit sind. Dies schließt auch sämtliche seniorenpolitische Repräsentant*innen mit ein.

Die Veranstaltung findet am 10.09.2025 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr an folgender Adresse statt:

Konzertsaal
BSP Business & Law School
Calandrellistr. 1-9, 12247 Berlin

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Fachtagung kann über das Online-Formular eingereicht werden.

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Mit dem im Dezember 2024 verabschiedeten Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zukünftig flexibler und effektiver gestaltet werden. Pflegefachkräften steht fortan ein größerer Handlungsspielraum bezüglich ihrer Aufgaben zu, sodass nicht in jedem Fall medizinisches Personal zur Unterstützung eingesetzt werden muss.

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Die genauen Inhalte des Gesetzes können auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden. Mehrere Verbände der BAGSO haben sich mit dem Pflegekompetenzgesetz beschäftigt und jeweils eine Stellungnahme veröffentlicht. Berücksichtigt wurden dabei stets die vermuteten Auswirkungen des Gesetzes auf die direkte Situation pflegebedürftiger Menschen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, welche sich als Respräsentant*in aller knapp 2 Millionen von Demenz betroffenen Menschen versteht, betrachtet das Gesetz aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. Zum Einen wird die durch das Pflegekompetenzgesetz geförderte Selbsthilfe begrüßt, andererseits befürchtet man jedoch Kürzungen bisheriger Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Insgesamt sei dem Gesetz nicht zuzutrauen, nennenswerte Verbesserungen in der Pflege herbeizuführen, stattdessen plädieren die Mitglieder für eine ganzheitliche Refom des Pflegesektors.

Eine ähnliche Ansicht vertritt wir pflegen, Sprachrohr aller pflegenden Angehörigen in Deutschland. Das Pflegekompetenzgesetz würde weder Entlastungen für die häusliche Pflege mit sich bringen noch zu einem Abbau von Bürokratie führen. Zudem sei das Inkrafttreten des Gesetzes auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine weniger sinnvolle Entscheidung gewesen.

Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit hat ein Statement abgegeben und befürwortet das Gesetz in seinen Grundzügen. Allerdings läge der Fokus dabei zu sehr auf der medizinischen Versorgung, wohingegen die Betreuung im zwischenmenschlichen Sinne kaum beachtet werde. „Die (psycho-)sozialen und sozialrechtlichen Aspekten von Pflege- und Hilfebedürftigkeit werden hierbei völlig übersehen“, heißt es in der Stellungnahme. Daher bedauert man das Vernachlässigen sozialarbeiterischer Faktoren und fordert eine stärkere Einbindung dieser, damit die psycho-soziale Lage und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen gewahrt werden kann.

Mehr Zuspruch kommt vom Bundesverband Geriatrie, der das Gesetz als sehr entgegenkommend gegenüber dem Fachkräftemangel einstuft – insbesondere durch zusätzliche Pflegekräfte aus dem Ausland. Ebenfalls wird der präventive Ansatz des Pflegekompetenzgesetzes gelobt. Dennoch enthält die Stellungnahme auch kritische Punkte, wie beispielsweise das zunehmende Konkurrieren um Fachkräfte zwischen verschiedenen Arten von Kliniken und die systematische Benachteilung von rehabilitativer Einrichtungen. Würden diese als Ausbilder*innen im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) offiziell anerkannt werden, wäre aus Sicht des Verbandes das entstandene Ungleichgewicht wiederhergestellt.

Seit dem Beschluss des Pflegekompetentgesetzes ist die personelle Zusammensetzung des Bundeskabinetts aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gewechselt. Die gegenwärtige Regierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, setze das Gesetz vor einigen Monaten allerdings wieder auf die Agenda und kündigte an, dieses weiterhin zu unterstützen.

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Geringe Renten sind eine Ursache für Altersarmut. Viele Senior*innen müssen daher auch bezüglich ihrer Ernährung Abstriche machen und können sich nur eine bestimmte Auswahl an Produkten leisten. Der gewünschte Ernährungsstil kann in diesen Fällen nicht ausgelebt werden, was dazu führen kann, dass von Armut betroffenen älteren Menschen nicht nur Nährstoffe und Vitamine, sondern auch Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation hinsichtlich Essen und Trinken fehlen.

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Zu einer Verbesserung der Situation möchte das Projekt „Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut“ (kurz: ELSinA) beitragen, welches die Ernährungs- und Lebenssituation finanziell benachteiligter Senior*innen untersucht. Es wird erforscht, wie die Situation älterer Menschen in Armut durch eine Veränderung von Rahmenbedingungen und Strukturen verbessert werden kann.

Das Wirken von ELSinA verbindet Forschung mit partizipativer Mitgestaltung. Ein fünfstufiger Fahrplan listet daher nicht nur die jeweiligen Handlungsschritte, sondern auch die beteiligten Akteur*innen auf – nachdem durch Interviews und Fragebögen genügend Daten zur Ernährungs- und Lebenssituation 14 betroffener Senior*innen aus Karlsruhe gesammelt und ausgewertet wurden, wurde bereits vor gut einem Jahr in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. Sie bot allen bis dato Beteiligten eine Plattform für die Identifizierung der dringlichsten Veränderungsbedarfe, um die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Ernährungs- und Lebenssituation älterer Menschen mit wenig Geld zu verbessern.

Mit den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt wurde das Forschungsthema für den weiteren ELSinA-Prozess festgelegt: mangelnde Ernährungsteilhabe. Zum einen geht es um mehr Entscheidungsfreiheit mit Blick auf den Konsum von Lebensmitteln und zum anderen um den Zugang zu Essensangeboten außerhalb der eigenen vier Wände (Cafés, Restaurants, Veranstaltungen etc.) und das gemeinsame Essen mit anderen.

Im weiteren Verlauf von ELSinA wurden in mehreren Workshops die Ursachen und Folgen dieser mangelnden Ernährungsteilhabe systemwissenschaftlich modelliert, um darauf aufbauend Ideen für Lösungsansätze zu finden.

Eine Meldung vom 18.07.2025 berichtet über bisherige Fortschritte von ELSinA: In einem weiteren Workshop konnten sich vier sogenannte Innovationsteams formen, welche aus Mitgliedern diverser Institutionen, Organisationen und Projekten bestehen. Diese bereiten sich nun einen gemeinsamen Aktionsplan vor. Jedes Innovationsteam übernimmt hierfür einen der folgenden vier Themenbereiche:

  • Versorgung und Zubereitung von Lebensmitteln
  • Essen in Gesellschaft
  • Soziale Integration im Quartier und Finanzierung sozialer Organisationen
  • Politische Teilhabe und Berücksichtigung der Rechte von älteren Menschen mit wenig Geld in politischen Entscheidungen

Inspirationen können auch Good Practice Beispielen aus anderen Staaten sein, welche bereits vergleichbare Konzepte etablieren konnten. Im Aktionsplan sollen die Bedürfnisse älterer Menschen in Armut bei der Entwicklung von Lösungsansätzen im Vordergrund stehen.  Zur praktischen Umsetzung braucht es jedoch die Unterstützung lokaler, regionaler und bundesweiter politischer und wirtschaftlicher Organe sowie sämtlichen Mitbürger*innen.

Der nächste Workshop, welcher für den gegenseitigen Austausch entworfener Maßnahmen, möglicher Pilotprojekte sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung vorgesehen ist, findet voraussichtlich in einem halben Jahr statt.

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