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Einsamkeit ist ein stilles Leiden, das die Mehrheit der deutschen Bevölkerung aus eigenen Erfahrungen kennt. Ging man früher noch davon aus, dass sich überwiegend ältere Menschen einsam fühlen, hat eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) ergeben, dass Einsamkeit spätestens seit der Corona-Pandemie am weitesten in der jüngeren Generation verbreitet ist. Über zwei Drittel der unter 40-jährigen gaben an, sich manchmal oder häufiger einsam zu fühlen. Entspricht die Qualität und/oder die Quantität der sozialen Interaktionen nicht den eigenen Bedürfnissen, können Empfindungen von Einsamkeit auftreten – werden diese chronisch, steigt damit das Risiko für Depressionen und weitere psychische Erkrankungen rapide an.

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Die in einem Artikel vom 20. Juni 2024 thematisierte Strategie gegen Einsamkeit der Ampel-Regierung soll nun vom neuen Bundeskabinett weiter verfolgt und vertieft werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) versprach vor wenigen Wochen in Berlin, eine „Allianz gegen Einsamkeit“ zu initiieren, die Betroffenen noch zielgerichteter als zuvor Unterstützung anbieten soll. Anlässlich der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit, die von zahlreichen Plattformen, Organisationen und Institutionen genutzt wird, um ein bundesweites Bewusstsein für die Tragweite von Einsamkeit zu schaffen, betonte Prien: „Einsamkeit kann krank machen“.

Politische wie auch gesamtgesellschaftliche Akteuer*innen sind dazu aufgerufen, gemeinsam ihren Teil zur angekündigten „Allianz gegen Einsamkeit“ beizutragen und bundesweite Angebote, Strategien und Konzepte zu entwickeln, welche das soziale Umfeld Betroffener fördern und erweitern sollen. Nicht nur die riesige Zahl einsamer Menschen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar – da Einsamkeit allgemein als schambehaftet gilt, fällt eine Inanspruchnahme von Unterstützung vielen Betroffenen relativ schwer. Dennoch besteht das Ziel darin, das Empfinden von Einsamkeit in der Bevölkerung langfristig zu reduzieren.

Sven-Olaf Obst, Unterabteilungsleiter von Priens Ministerium, fordert ebenfalls, dass auf präventiver, wissenschaftlicher und gesundheitlicher Ebene mehr gegen Einsamkeit unternommen werden müsse. Dafür sei es notwendig, Betroffene gezielter, aber auch mit der notwendigen Sensibilität anzusprechen und Hilfsangebote niedrigschwelliger zu gestalten. Hierfür solle Einsamkeit als gesellschaftliches Phänomen in Unternehmen, Arztpraxen und Schulen mehr Aufmerksamkeit erlangen – überlegt wird zudem, Krankenkassen in die Einsamkeitsstrategie einzubinden.

Eine Einigung auf die Umsetzung des Programms durch CDU und SPD fand bereits statt. Nichtsdestotrotz benötigt es in Deutschland noch eine Vielzahl konkreter Arbeitsschritte, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Hier finden Sie einige Angebote, die sich an einsame Menschen richten:

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Die Sozialausgaben Deutschlands bewegen sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Das stellt vor allem Kommunen vor großen Herausforderungen und erschwert ein flexibles, bedürfnisorientiertes Handeln. Besonders prekär ist die Lage im Ruhrgebiet, einer für deutsche Verhältnisse finanziell eher unterentwickelten Region, welche über 5 Millionen Einwohner*innen zählt.

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Ein im Mai erschienener Fachbeitrag von Elke Dahlbeck, Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen, zeigt die finanziellen Engpässe der Kommunen auf und verweist auch auf die Folgen für Senior*innen und die Pflegesituation vor Ort.

Bereits vor drei Jahren gaben die Kommunen in NRW mehr aus als sie einnahmen. Dieses Ungleichgewicht verhindert das Umsetzen einer optimalen Sozial- und Senior*innenpolitik, wodurch das Gemeinwohl der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden könne. Im Krankheits- und Pflegefall stünden zumeist weniger finanzielle, materielle und personelle Hilfsmaßnahmen als notwendig zur Verfügung.

Eine einheitliche Definition des Aufgabenbereiches der Kommunen existiert in Deutschland nicht. Grundsätzlich liegt ihre Verantwortung jedoch in der Familien- und Schulpolitik sowie in der Überwachung und Verwaltung der gesundheitlichen Lage. Je nach Aufgabe können die Kommunen beliebige Herangehensweisen wählen und dafür entsprechend viele finanzielle und personelle Mittel in Anspruch nehmen. Dies fällt den Kommunen allerdings zunehmend schwerer – einer der Gründe hierfür liegt in den steigenden Kosten der Pflegeversicherung. Können Versicherte diese nicht selbst tragen, ist es möglich, gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) zu beantragen, welche dann von den Kommunen übernommen wird. Der demographische Wandel in Kombination mit steigender Altersarmut führt zu einer immer höheren Nachfrage diesbezüglich, sodass umso weniger Gelder für andere kommunalpolitische Bereiche übrigbleiben.

Die Kommunen Nordrhein-Westfalens erhalten vom Land zwar Unterstützung beim Erarbeiten eines Plans für zukünftige sozialpolitische Maßnahmen, um die eigenen Aufgaben besser konzipieren und strukturieren zu können, eine Realisierung dessen ist aber nicht immer möglich. Eine Spezialisierung auf konkrete Pläne für Senior*innenpolitik konnte bisher auch nur in einem Bruchteil aller Kommunen des Landes erfolgen.

In den letzten 15 Jahren haben sich die Bruttosozialtransferausgaben pro Kopf in NRW in etwa verdoppelt, was durch die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen widergespiegelt wird. Zeitgleich ist der Anteil der Leistungsempfänger*innen von HzP im Land leicht angestiegen – 2023 waren dies gut 0,4% der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die Bruttoausgaben für die HzP pro Einwohner*in erlebte ebenfalls einen Anstieg und beträgt mittlerweile über 50 Euro pro Kopf. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der auf HzP angewiesenen Personen über einen hohen Pflegegrad verfügt, in Pflegeheimen untergebracht ist und dadurch eine Vielzahl unterschiedlicher Ressourcen benötigt. Mehr Leistungsempfänger*innen in stationären Einrichtungen bedeuten damit mehr Gelder seitens der Kommunen, die in die HzP fließen.

Eine allgemeine Verbesserung der Situation sei laut Fachbericht auf eine „aufgabengerechte Zuteilung der Steuern, eine Entbürokratisierung sowie eine Prüfung der durchzuführenden Aufgaben und der entsprechenden Finanzierung“ angwiesen, doch auch eine „Neuordnung des fragmentierten Sozialsystems“ müsse hierfür in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus haben erste Kommunen bereits Bemühungen hinsichtlich einer intensiveren Prävention der Pflege geziegt, die stärker sozialraumorientiert ausgerichtet ist und auf Netzwerkarbeit fußt. Senior*innen, insbesondere die Gruppe der Pflegebedürftigen, sollen dadurch auf effektivere Hilfsmaßnahmen hoffen können, die sich mehr an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung orientieren und sowohl gesundheitlich als auch finanziell möglichst große Vorteile und Entlastungen bringen.

Damit ein solches Maßnahmenpaket die Bevölkerung erreichen kann, erscheint eine logistische Optimierung jedoch unabdingbar: Eine gerechtere Verteilung von Aufgaben und finanzieller Mittel spiele hierfür ebenso eine Rolle wie die Aufstockung des fehlenden Personals. Eine Senkung der Eigenanteile an der Pflegeversicherung als Gegenmaßnahme zur finanziell unter Druck stehenden Senior*innenpolitik der Kommunen ist dagegen bereits vom Tisch.

Sollte auch langfristig keine Lösung gefunden werden, um die Haushalte der Kommunen in NRW zielgerichteter zu unterstützen, drohen insbesondere in sozial schwächeren Regionen schwere gesundheitliche und finanzielle Nachteile für Senior*innen, sodass beispielsweise Pflegebedürftige nicht ohne Weiteres gemäß ihrer Bedürfnisse versorgt werden können. Abgesehen von einem dringend notwendigen Bürokratieabbau, besteht aktuell keine akute Möglichkeit, den kommunalen Etats engegenzukommen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gab bekannt, dass es 16 neue KI-Lernorte für ältere Menschen gibt. Diese sind an das BAGSO-Projekt „KI für ein gutes Altern“ angedockt, welches Älteren Informationen und Kompetenzen rund um KI vermitteln und dafür sorgen soll, dass ältere Personen mehr in den Diskurs einbezogen werden.

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Deutschlandweit gibt es nun 58 KI-Lernorte für ältere Menschen sowie zehn bundes- und landesweit aktive Seniorenorganisationen, die sich seit 2024 am Projekt beteiligen.

Die Angebote finden in verschiedenen Einrichtungen der Seniorenarbeit sowie Bildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser statt. Zu den neuen Organisationen und Initiativen gehören unter anderem das FrauenComputerZentrumBerlin, der Polizeisportverein Rostock, das Seniorenbüro West der AWO KV Leipzig-Stadt e.V. und der Förderverein "Krumme Weide" in Ortwig.

Die Vorstandsvorsitzende der BAGSO Dr. Regina Görner erklärt, dass Lernorte für ältere Menschen wichtig sind, nicht nur um neue Technologien erklärt zu bekommen, sondern um sie ausprobieren zu können. Görner betont: „Ältere wollen und sollen Teil dieser Entwicklung sein – nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch als Mitgestaltende. Die Lernorte fördern den Dialog und regen dazu an, sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, dass ältere Menschen ihre Erfahrungen einbringen und gehört werden.“

Für ausführlichere Informationen siehe die Pressemitteilung der BAGSO und die Webseite des Projekts „KI für ein gutes Altern“. Das Projekt wird vom Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Frauen gefördert.

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Am 12. Mai 2025 findet jährlich der Internationalen Tag der Pflegenden statt, um die Arbeit von Pflegenden zu würdigen und auf Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Dieses Jahr wurde zu diesem Anlass eine Petition für eine umfassende Pflegereform im Bundestag eingereicht.

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Unter dem Motto „Mach dich stark für Pflege“ wurde die Petition von Organisationen initiiert, die sich für gute Pflege einsetzen. Darunter gehören der AWO Bundesverband; der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; der Paritätische Gesamtverband sowie die Diakonie Deutschland.

Die Petition wurde mit 143.000 Unterschriften im Bundestag vorgelegt. Damit soll die Regierung aufgefordert werden, in ihrer angekündigten Pflegereform Maßnahmen zu ergreifen, um pflegende Angehörige abzusichern, pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die Finanzierung von Pflege besser abzusichern.

Kritisiert wurde, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht bei der Übergabe vor Ort war. Zum Tag der Internationalen Tag der Pflegenden sprach sich Warken dennoch für besser Arbeitsbedingungen und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte aus.

Ebenfalls in der Kritik stehen angekündigte Einsparungen im Gesundheitssystem, in der Pflege und Altersversorgung. Gesundheit scheine in der aktuellen Legislaturperiode nicht priorisiert zu werden.

Lisa Thelen vom Verband der pflegenden Angehörigen betont die Verantwortung der Politik: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – sie darf nicht länger stillschweigend auf Familien, vor allem auf Frauen, abgewälzt werden“ (Deutsches Ärzteblatt).

Im Juli 2025 traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) erstmals, um Maßnahmen zu besprechen (mehr Informationen zu dem Treffen in einem früheren Artikel). Konkrete Ideen wurden dabei noch nicht öffentlich gemacht.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereitet die Bevölkerung auf spürbare Veränderungen im Gesundheitssystem vor. In seiner Sommer-Pressekonferenz betonte Merz, es gehe um eine „große gesellschaftliche Kraftanstrengung“, die insbesondere die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Altersvorsorge sowie das Bürgergeld betreffe – konkrete Zeitpläne ließ er jedoch offen.

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Laut ÄrzteZeitung machte Merz deutlich, dass er Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) trotz des noch unklaren Zeitplans nicht auf die lange Bank schieben wolle. Ergebnisse erhofft er sich noch vor 2027 und verweist auf die Kommissionen, die bereits im Koalitionsvertrag erwähnt wurden.

Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem kürzere Wartezeiten für Patient*innen, eine Entlastung des Praxispersonals, die Einführung eines Primärarztsystems – mit Haus- und Kinderärzt*innen als erste Ansprechpartner*in bei freier Arztwahl – sowie die zentrale Vermittlung von Facharztterminen vor. Auch eine flächendeckende Ersteinschätzung per Telemedizin und eine Entlastung bei Heimbewohner*innen soll ermöglicht werden, wie das Ärzteblatt berichtet. Darin heißt es auch, bei der Pflegeversicherung soll der Bund versicherungsfremde Leistungen übernehmen, darunter Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage – ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 angekündigt wurde und ab 2026 jährlich rund vier Milliarden Euro kosten würde. Die Maßnahmen bleiben jedoch weitgehend vage.

Im Pflegebereich sollen Pflegekräfte mehr Entscheidungskompetenz erhalten, ein neuer Beruf namens „Advanced Practice Nurse“ entstehen und Pflegende einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss bekommen. Diese Maßnahmen wirken angesichts der enormen Herausforderungen jedoch eher kosmetisch. Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist die Zahl der Leistungsempfänger*innen stark gestiegen – insbesondere durch den demografischen Wandel schneller als ursprünglich prognostiziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung steht daher trotz erhöhter Beitragssätze vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine eigens eingesetzte Kommission soll deshalb zentrale Herausforderungen bearbeiten, darunter die Differenzierung von Leistungsarten, die gezielte Ausrichtung von Angeboten, die bessere Organisation sektorübergreifender Pflege sowie die Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Merz erteilte in der Pressekonferenz schnellen Entscheidungen zur Einnahmenseite der Krankenkassen allerdings eine klare Absage. Auch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel sieht er kritisch, da es „keinen Konsens“ über deren Definition gebe. Kleinteilige Einzelentscheidungen – etwa zur Übernahme der Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende – reichten laut Merz nicht aus. Stattdessen betonte er, dass für Altersversorgung, Gesundheitsversorgung, Vorsorge und Pflege „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien. Die derzeitige Gesamtbelastung über alle Sozialkassen hinweg liegt bei rund 42 Prozent. Eine Rückkehr zur einst angestrebten Marke von maximal 40 Prozent hält er in dieser Legislaturperiode für nicht realisierbar.

Diese Haltung steht allerdings zumindest in Teilen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung um 25 Milliarden Euro vorsieht, wie das Ärzteblatt schriebt. Zehn Milliarden davon könnten durch die Finanzierung für Bürgergeldempfänger eingespart werden – eine Maßnahme, die damit kaum als „kleinteilige Einzelentscheidung“ gelten kann. Auch die Einführung einer Bürgerversicherung lehnt Merz ab und argumentiert, dass Privatversicherte bereits überproportional zum System beitragen – auch diese Aussage, ist fragwürdig.

Hier finden Sie die vollständige Sommer-Pressekonferenz vom 18. Juli 2025:

https://www.youtube.com/watch?v=5lX5IjtMioA

 

 

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Beim Voranschreiten der Digitalisierung finden Senior*innen und deren Bedürfnisse nicht immer ausreichend Beachtung. Jüngere Menschen haben es zumeist wesentlich leichter, sich mit neuen technologischen Möglichkeiten vertraut zu machen und diese effizient in ihren Alltag einzubinden, wodurch eine Chancenungleichheit hinsichtlich gesellschaftlicher Partizipation und Integration entsteht.

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Älteren Menschen die digitale Teilhabe zu vereinfachen ist Aufgabe des 2021 gegründeten DigitalPakt Alter. Die Initiative wird sowohl vom Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch von der BAGSO gefördert. Gemeinsam sollen innovative Konzepte und Strategien entwickelt werden, mit deren Hilfe die digitale Welt für Senior*innen leichter zugänglich gemacht werden soll. Veranstaltungen, Materialsammlungen und die Bildung von Netzwerken spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die Veröffentlichung und Verbreitung der entworfenen Methoden zur digitalen Förderung für ältere Menschen ist ebenso von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde seitens des DigitalPakt Alter der Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ initiiert, der Kommunen in ganz Deutschland dazu anregen sollte, bestmöglich ausgearbeitete und ansprechende Konzepte zu entwickeln, die sich idealerweise sowohl langfristig als auch flächendeckend eignen. Die Commerzbank-Stiftung gewährte hierzu ein Preisgeld in Höhe von 50.000 Euro.

Im Rahmen des 14. Deutschen Seniorentages in Mannheim führte Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) am 02. April 2025 gemeinsam mit Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Commerzbank-Stiftung, die Siegerehrung der insgesamt elf Gewinner*innen durch. Die von einer Fachjury ausgewählten Kommunen konnten sich gegen knapp 100 weitere Konkurent*innen durchsetzen, da sie mit ihren kreativen, vielfältigen und partizipativ orientierten Angeboten zur digitalen Förderung von Senior*innen überzeugten.

Alle eingereichten Vorschläge wurden in drei Kategorien unterteilt, in welchen wiederum jeweils drei Preisträger*innen ausgezeichnet wurden. Neben „Konzepten und Strategien“, „Vernetzungsprojekten“ und „Beispielen guter Praxis“ wurden allerdings auch zwei Sonderpreise verliehen. „Mein Wunsch ist, dass diese ausgezeichneten Konzepte als Inspiration für viele weitere Kommunen dienen und den Weg für eine breitere digitale Teilhabe älterer Menschen ebnen.“ – so Paus auf der Siegerehrung.

Der DigitalPakt Alter ist davon überzeugt, dass digitale Bildung für Senior*innen sich am besten umsetzen lässt, indem Bürger*innen, Politiker*innen und Wissenschaftler*innen auf kommunaler Ebene zusammenarbeiten, Wissen, Erfahrungen und Ideen austauschen und sich gemeinsam für die Interessen ihrer älteren Mitbürger:innen stark machen.

Sie können mehr über die elf ausgezeichneten Strategien erfahren. Zu jedem Projekt finden Sie eine kurze Beschreibung sowie weiterführende Informationen.

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Im Alltag mangelt es immer mehr Menschen an körperlicher Betätigung. Dabei ist Sport ein Grundpfeiler für ein langes und gesundes Leben. Auch Senior*innen sollten sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten entsprechend bewegen, tun es häufig nicht ausreichend, was auch mit der geringen Zahl an Angeboten zusammenhängen mag. Viele Städte und Kommunen bieten kaum geeignete niedrigschwellige Wege der Betätigung, obwohl der Platz hierfür vorhanden wäre.

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Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in Kooperation mit dem Verband der privat Krankenversicherten (PKV) bereits 2022 die Initiative „Impulsgeber Bewegungsförderung“ gestartet, welche zuvor in einem Zeitraum von ca. drei Jahren entwickelt wurde. Diese steht allen Kommunen bundesweit zur Verfügung und soll dabei unterstützen, vor Ort bessere und ansprechendere Möglichkeiten für Sport und Bewegung zu schaffen. Langfristig sollen dadurch Menschen allen Alters mehr gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie gesellschaftliche Partizipation auf kommunaler Ebene erfahren.

Der Impulsgeber Bewegungsförderung funktioniert nach einem neunteiligen Schema, welches sich auf jede beliebige Kommune übertragen lässt. Die einzelnen Schritte sollen ineinander übergreifen und so eine effektive und inkludierende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuer*innen ermöglichen. In dem auf der zugehörigen Website bereitgestellten Video werden zudem die wichtigsten Aspekte der Initiative genannt: Es benötige ein gewisses Maß an Grünflächen und eine (verbesserte) Infrastruktur, insbesondere den ÖPNV betreffend. Im weiteren Verlauf sollen konkrete Anlagen, Flächen und Materialien zur Bewegungsförderung geschaffen werden, wie etwa Trimm-Dich-Pfade, Kletterwände oder auch Begegnungsmöglichkeiten zum gemeinsamen Treiben von Sport.

Da es sich um ein virtuelles Werkzeug handelt, können für die Kommunen Tätige sich online mit hilfreichen Methoden und Tipps eindecken, die sie zur Umsetzung der Erweiterung von lokalen Bewegungsangeboten anwenden können. Planung, Inspiration und Forschung können also dank des Impulsgebers Bewegungsförderung eigens auf die jeweilige Kommune und deren Bewohner*innen abgestimmt werden. Es sind also nicht zwingend übermäßig viele Vorkenntnisse nötig, um sich an kommunalen Projekten rund um den Ausbau von Möglichkeiten für köperliche Betätigung zu beteiligen.

Befürwortet wird die Initiative u.a. von Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. „Mit dem ‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützen wir dabei, passende Ideen in die Tat umzusetzen“, sagt er in einer Ende Januar veröffentlichten Pressemitteilung. Auch Dr. Florian Reuther, Direktor des ebenfalls involvierten PKV-Verbands, betont, mit Blick auf die Vielzahl gesundheitlicher Vorteile von Sport: „[V]on einem bewegungsfreundlichen Umfeld können wir alle profitieren“.

Wie nun bekannt wurde, haben das BIÖG und der PKV ihre Zusammenarbeit an der Initiative um fünf Jahre verlängert und darüber hinaus mit 4 Millionen Euro auch eine weitere finanzielle Förderung des Impulsgebers Bewegungsförderung gewährleistet. Die geplante Weiterentwicklung soll noch mehr flexibilisiert werden und zukünftig auch die jüngere Generation ansprechen. Kommunen können sich also über neue wirkungsvolle Ansätze und Methoden freuen, die als grober Leitfaden dienen, wenn es darum geht, das Gemeinwohl der Bürger*innen zu verbessern.

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Mit dem Renteneintritt verändert sich nicht nur der Alltag vieler Senior*innen – auch der Umgang mit Geld wandelt sich grundlegend. Einkommen und Ausgaben verschieben sich, neue Herausforderungen wie medizinische Kosten oder die optimale Verwaltung der Altersvorsorge treten in den Vordergrund. Umso wichtiger ist es, dass ältere Menschen über finanzielle Bildung verfügen: Sie ist ein entscheidender Faktor für Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit im Alter.

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Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen:

  • Senior*innen im Alter von 60 bis 79 Jahren erzielten im Schnitt 7,6 von zehn richtigen Antworten auf Finanzwissensfragen – weniger als die jüngeren Teilnehmenden, die im Durchschnitt 8,2 Fragen korrekt beantworteten.
  • Frauen schnitten mit durchschnittlich 7,6 richtigen Antworten etwas schlechter ab als Männer (8,4).
  • Personen mit maximal mittlerem Schulabschluss oder beruflicher Ausbildung erreichten im Schnitt 7,1 korrekte Antworten. Befragte mit Abitur, Meisterprüfung oder Hochschulabschluss kamen auf durchschnittlich 8,5.
  • Insgesamt konnten nur 21 % aller Teilnehmenden alle zehn Fragen richtig beantworten und verfügten somit über ein umfassendes Basiswissen. Durchschnittlich wurden acht Fragen korrekt beantwortet.

Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut.

Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist.

Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.

Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig.

Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos.

Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte.

Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.

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Die Profession der Sozialen Arbeit beschäftigt sich unter anderem mit der Unterstützung marginalisierter (also systematisch benachteiligter) Gruppen in schwierigen Lebenssituationen. Dazu zählen auch Senior*innen mit körperlichen, psychischen und/oder kognitiven Einschränkungen. Soziale Arbeit setzt sich für die gesellschaftliche Integration und Partizipation sowie die Rechte von Senior*innen ein. Im Rahmen von Sozialer Arbeit werden auch individuelle Problemlagen bewältigt.

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Wie auch andere Bereiche der Sozialen Arbeit, wird angestrebt, die sogenannte Altenarbeit strukturell und inhaltlich zu optimieren und an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Hierfür braucht es regen Austausch zwischen Fachkräften, Expert*innen und Vertreter*innen der Zielgruppe. Der Senior*innen-DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit), welcher sämtliche berentete Sozial Arbeiter*innen sowie deren Interessen vertritt, lädt daher zu einer interaktiven Fachtagung ins Heinrich-Pesch-Hotel im baden-württembergischen Ludwigshafen ein. Termin hierfür ist Freitag, der 17. Oktober 2025.

Die Veranstaltung umfasst die Vorstellung zweier zentraler Themen. Zunächst geht es dabei um „Osteuropäische Betreuungskräfte in der häuslichen Versorgung in deutschen Privathaushalten“ – zahlreiche pflegebedürftige Menschen werden in den eigenen vier Wänden rund um die Uhr von ausländischen Fachkräften umsorgt, die zumeist aus östlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Der hierzu angedachte Vortrag soll die Teilnehmenden diesbezüglich ausführlich informieren und aufklären, indem beispielsweise die rechtlichen Grundlagen erörtert werden.

Auch im zweiten Teil erwartet Sie mit „Strukturelle Gewalt im Alter“ ein Thema mit hoher Brisanz. Unter anderem soll auf Aspekte wie Einsamkeit, Vernachlässigung und gezieltem Missbrauch gegenüber Senior*innen eingegangen werden. Es wird vermutet, dass die meisten Taten im Verborgenen stattfinden und daher niemals aufgeklärt werden, weshalb es für die Soziale Arbeit umso relevanter ist, genau hinzusehen und in Fällen von Gewalt zu reagieren.

Abschließend bleibt ein zweistündiges Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch mit anderen Teilnehmenden, bei dem Sie ihre eigenen Überlegungen einbringen oder sich auch mit Rückfragen direkt an die Referent*innen, Dr. Helene Ignatzi und Dr. Manfred Borutta, wenden. Idealerweise können dabei realistisch umsetzbare Handlungsstrategien für die Altenarbeit entwickelt werden, die wiederum einen signifikanten Beitrag zur Gestaltung der Sozialen Arbeit leisten können.

Die Teilnahmekosten belaufen sich 50 € für Nichtmitglieder des DBSH. Mitgliedern sowie Studierenden und Senior*innen steht eine Ermäßigung zu. Inbegriffen in den Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause mit entsprechendem Angebot. Es besteht auch die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen.

Bei Interesse an der Fachtagung lesen Sie gern den bereitgestellten, online bereitgestellten Flyer, der ausgiebige Informationen zur Verantstaltung enthält. Für eine Teilnahme können Sie sich über das Anmeldeformular eintragen.

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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