Weiterlesen Forscher*innen vom „Global Brain Health Institute“ am Trinity College Dublin haben den „Bio-Behavioral-Age-Gap“ (der Unterschied zwischen dem biologischen und dem durch das Verhalten beeinflusste Alter) von knapp 162.000 Senior*innen aus 40 Ländern untersucht und miteinander verglichen. Dabei wurden neben gesundheitlichen Aspekten auch sozio-ökonomische und politische Komponenten berücksichtigt, gleichwohl die Ergebnisse der Studie mit Vorsicht zu genießen sind, da nicht alle körperlichen Risikofaktoren Beachtung fanden. Dennoch lassen die ausgewerteten Daten darauf schließen, dass die Bevölkerung von Staaten mit schlechterer Infrastruktur und mangelnden demokratischen Prinzipien im Durchschnitt schneller altern als Menschen aus insgesamt sogenannten entwickelten Ländern. In Afrika ist der Alterungsprozess damit insgesamt am schnellsten, wohingegen Testpersonen aus Nord- und Westeuropa deutlich länger ihre körperliche und kognitive Fitness bewahren konnten. Politisch instabile Länder sind häufig von Korruption, einem mangelhaften Gesundheits- und Sozialsystem sowie Umweltverschmutzung betroffen, verstoßen teilweise aber auch gegen die Menschenrechte. In autoritär regierten Staaten ist politische Partizipation kaum möglich, sodass die Bevölkerung (oder Teile davon) unterdrückt wird. Diese Faktoren sollen laut der Studie das Gehirn schneller altern lassen. Der Neurowissenschaftler Agustiń Ibáñez, Leiter des Forschungsteams aus Dublin, geht davon aus, dass sich ein undemokratisches System negativ auf die Psyche auswirkt und v.a. Stress auslösen kann. Nehmen die Bürger*innen sich selbst als machtlos wahr und erfahren kaum bis gar keine staatliche Unterstützung, stellt dies eine ganzheitliche Belastungssituation dar. Ausgehend von den Ergebnissen der Studie erscheint es umso wichtiger, das politische System auch in Deutschland zu stärken. Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und das Wahrnehmen der Grundrechte können dazu beitragen, Alterungsprozesse zu verlangsamen. Über die Studie berichtete auch das Deutsche Ärzteblatt.
Gestaltung der Beziehung zwischen den Generationen in Europa: Forschungsprojekt FuturISE
15. August 2025Weiterlesen In Kooperation mit britischen und schwedischen Wissenschaftler*innen hat die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg das Forschungsprojekt FuturISE initiiert. Es soll einer Stärkung des generationübergreifenden Dialogs dienen und sucht daher noch immer freiwillige Teilnehmer*innen aller Altersklassen zwecks Teilnahme an einer Gruppendiskussion, deren übergeordnetes Thema die COVID-19-Pandemie sein soll. „Die COVID-19-Pandemie kann als multidimensionaler 'Stresstest' für die Solidarität zwischen den Generationen betrachtet werden“, heißt es einleitend auf der Seite, die das Projekt kurz vorstellt. Die Pandemie, aber auch weitere gegenwärtige Krisen würden die vorherrschenden Spannungen zwischen den Generationen noch stärker als zuvor entfachen – dem wolle das Forschungsteam mit der Suche nach einer Lösung für eine Stärkung der Solidarität begegnen. Die Pandemie als zentraler Gegenstand der angesetzten Diskussion eignet sich deshalb, weil sie alle Generationen – wenn auch auf unterschiedlichen Ebenen – betroffen hat. Jüngere wie ältere Menschen sind dazu aufgerufen, sich gegenseitig über ihre Wahrnehmung der Corona-Zeit auszutauschen, was nicht nur Empathie und das Annehmen anderer Sichtweisen stärken, sondern auch langfristige, zukunftsorientierte Strategien für ein verbessertes Miteinander zu Tage fördern soll, auch mit Blick auf die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage. In der geplanten, etwa zweistündigen Gruppendiskussion, welche von zwei Moderator*innen geleitet werden soll, treffen ca. sechs bis acht Personen aufeinander – von Vorteil ist hierbei eine möglichst heterogene Gruppe bezüglich des Alters. Die Teilnehmer*innen teilen ihre Eindrücke im Kontext der COVID-19-Pandemie und ggf. weiterer Krisen, welche von den Forschenden gesammelt und gemeinsam mit den Ergebnissen aus Großbritannien und Schweden in das Projekt einfließen. Das Forschungsteam der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg freut sich sehr über Ihre Teilnahme – anmelden können Sie sich über folgendes Formular.
Weiterlesen Unter dem Titel „Begleitung am Lebensende: Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ wurde nun eine Broschüre veröffentlicht, welche alle Menschen ansprechen soll, die Menschen in ihrem Sterbeprozess begleiten. Kompakt, übersichtlich und sehr sensibel informiert er über einen angemessenen Umgang mit der sterbenden Person und erklärt, wie sich Menschen in ihren letzten Lebenswochen verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie ihre Versorgung entsprechend angepasst werden kann. Sie erinnert aber auch an die Selbstfürsorge und listet Tipps für die Verarbeitung des Todes auf. Der Ratgeber wurde von der 1997 gegründeten Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) mit Sitz in Berlin entwickelt. Wer sich in der ohnehin äußerst belastenden Situation, eine nahestehende Person zu verlieren, befindet, soll nicht allein gelassen werden und möglichst viel Entlastung in der Bewältigung der mit dem Sterbeprozess einhergehenden Aufgaben erfahren. Die ZAH bietet allen Menschen mit einem nahenden oder bereits eingetretenen Todesfall in ihrem persönlichen Umfeld ein offenes Ohr sowie wichtige Informationen rund um Palliativpflege, das Verabschieden und Trauern, aber auch damit verbundene bürokratische Hürden. Auch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beteiligte sich an der Erstellung des Ratgebers. Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen. Neben einer deutschen Fassung ist dieser auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar. Außerdem existiert eine deutsche barrierefreie Version. Darüber hinaus hat die ZAH eine umfassende Sammlung weiterer Informationen zu Pflege und Vorsorge zusammengestellt, auf die Sie ebenfalls kostenfrei zurückgreifen können. Eine Übersicht der Hospiz- und Palliativangebote in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.
Bundesregierung will mehr gegen Einsamkeit unternehmen
8. August 2025Weiterlesen Die in einem Artikel vom 20. Juni 2024 thematisierte Strategie gegen Einsamkeit der Ampel-Regierung soll nun vom neuen Bundeskabinett weiter verfolgt und vertieft werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) versprach vor wenigen Wochen in Berlin, eine „Allianz gegen Einsamkeit“ zu initiieren, die Betroffenen noch zielgerichteter als zuvor Unterstützung anbieten soll. Anlässlich der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit, die von zahlreichen Plattformen, Organisationen und Institutionen genutzt wird, um ein bundesweites Bewusstsein für die Tragweite von Einsamkeit zu schaffen, betonte Prien: „Einsamkeit kann krank machen“. Politische wie auch gesamtgesellschaftliche Akteuer*innen sind dazu aufgerufen, gemeinsam ihren Teil zur angekündigten „Allianz gegen Einsamkeit“ beizutragen und bundesweite Angebote, Strategien und Konzepte zu entwickeln, welche das soziale Umfeld Betroffener fördern und erweitern sollen. Nicht nur die riesige Zahl einsamer Menschen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar – da Einsamkeit allgemein als schambehaftet gilt, fällt eine Inanspruchnahme von Unterstützung vielen Betroffenen relativ schwer. Dennoch besteht das Ziel darin, das Empfinden von Einsamkeit in der Bevölkerung langfristig zu reduzieren. Sven-Olaf Obst, Unterabteilungsleiter von Priens Ministerium, fordert ebenfalls, dass auf präventiver, wissenschaftlicher und gesundheitlicher Ebene mehr gegen Einsamkeit unternommen werden müsse. Dafür sei es notwendig, Betroffene gezielter, aber auch mit der notwendigen Sensibilität anzusprechen und Hilfsangebote niedrigschwelliger zu gestalten. Hierfür solle Einsamkeit als gesellschaftliches Phänomen in Unternehmen, Arztpraxen und Schulen mehr Aufmerksamkeit erlangen – überlegt wird zudem, Krankenkassen in die Einsamkeitsstrategie einzubinden. Eine Einigung auf die Umsetzung des Programms durch CDU und SPD fand bereits statt. Nichtsdestotrotz benötigt es in Deutschland noch eine Vielzahl konkreter Arbeitsschritte, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Hier finden Sie einige Angebote, die sich an einsame Menschen richten:
Weiterlesen Ein im Mai erschienener Fachbeitrag von Elke Dahlbeck, Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen, zeigt die finanziellen Engpässe der Kommunen auf und verweist auch auf die Folgen für Senior*innen und die Pflegesituation vor Ort. Bereits vor drei Jahren gaben die Kommunen in NRW mehr aus als sie einnahmen. Dieses Ungleichgewicht verhindert das Umsetzen einer optimalen Sozial- und Senior*innenpolitik, wodurch das Gemeinwohl der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden könne. Im Krankheits- und Pflegefall stünden zumeist weniger finanzielle, materielle und personelle Hilfsmaßnahmen als notwendig zur Verfügung. Eine einheitliche Definition des Aufgabenbereiches der Kommunen existiert in Deutschland nicht. Grundsätzlich liegt ihre Verantwortung jedoch in der Familien- und Schulpolitik sowie in der Überwachung und Verwaltung der gesundheitlichen Lage. Je nach Aufgabe können die Kommunen beliebige Herangehensweisen wählen und dafür entsprechend viele finanzielle und personelle Mittel in Anspruch nehmen. Dies fällt den Kommunen allerdings zunehmend schwerer – einer der Gründe hierfür liegt in den steigenden Kosten der Pflegeversicherung. Können Versicherte diese nicht selbst tragen, ist es möglich, gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) zu beantragen, welche dann von den Kommunen übernommen wird. Der demographische Wandel in Kombination mit steigender Altersarmut führt zu einer immer höheren Nachfrage diesbezüglich, sodass umso weniger Gelder für andere kommunalpolitische Bereiche übrigbleiben. Die Kommunen Nordrhein-Westfalens erhalten vom Land zwar Unterstützung beim Erarbeiten eines Plans für zukünftige sozialpolitische Maßnahmen, um die eigenen Aufgaben besser konzipieren und strukturieren zu können, eine Realisierung dessen ist aber nicht immer möglich. Eine Spezialisierung auf konkrete Pläne für Senior*innenpolitik konnte bisher auch nur in einem Bruchteil aller Kommunen des Landes erfolgen. In den letzten 15 Jahren haben sich die Bruttosozialtransferausgaben pro Kopf in NRW in etwa verdoppelt, was durch die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen widergespiegelt wird. Zeitgleich ist der Anteil der Leistungsempfänger*innen von HzP im Land leicht angestiegen – 2023 waren dies gut 0,4% der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die Bruttoausgaben für die HzP pro Einwohner*in erlebte ebenfalls einen Anstieg und beträgt mittlerweile über 50 Euro pro Kopf. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der auf HzP angewiesenen Personen über einen hohen Pflegegrad verfügt, in Pflegeheimen untergebracht ist und dadurch eine Vielzahl unterschiedlicher Ressourcen benötigt. Mehr Leistungsempfänger*innen in stationären Einrichtungen bedeuten damit mehr Gelder seitens der Kommunen, die in die HzP fließen. Eine allgemeine Verbesserung der Situation sei laut Fachbericht auf eine „aufgabengerechte Zuteilung der Steuern, eine Entbürokratisierung sowie eine Prüfung der durchzuführenden Aufgaben und der entsprechenden Finanzierung“ angwiesen, doch auch eine „Neuordnung des fragmentierten Sozialsystems“ müsse hierfür in Erwägung gezogen werden. Darüber hinaus haben erste Kommunen bereits Bemühungen hinsichtlich einer intensiveren Prävention der Pflege geziegt, die stärker sozialraumorientiert ausgerichtet ist und auf Netzwerkarbeit fußt. Senior*innen, insbesondere die Gruppe der Pflegebedürftigen, sollen dadurch auf effektivere Hilfsmaßnahmen hoffen können, die sich mehr an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung orientieren und sowohl gesundheitlich als auch finanziell möglichst große Vorteile und Entlastungen bringen. Damit ein solches Maßnahmenpaket die Bevölkerung erreichen kann, erscheint eine logistische Optimierung jedoch unabdingbar: Eine gerechtere Verteilung von Aufgaben und finanzieller Mittel spiele hierfür ebenso eine Rolle wie die Aufstockung des fehlenden Personals. Eine Senkung der Eigenanteile an der Pflegeversicherung als Gegenmaßnahme zur finanziell unter Druck stehenden Senior*innenpolitik der Kommunen ist dagegen bereits vom Tisch. Sollte auch langfristig keine Lösung gefunden werden, um die Haushalte der Kommunen in NRW zielgerichteter zu unterstützen, drohen insbesondere in sozial schwächeren Regionen schwere gesundheitliche und finanzielle Nachteile für Senior*innen, sodass beispielsweise Pflegebedürftige nicht ohne Weiteres gemäß ihrer Bedürfnisse versorgt werden können. Abgesehen von einem dringend notwendigen Bürokratieabbau, besteht aktuell keine akute Möglichkeit, den kommunalen Etats engegenzukommen.
Weiterlesen Deutschlandweit gibt es nun 58 KI-Lernorte für ältere Menschen sowie zehn bundes- und landesweit aktive Seniorenorganisationen, die sich seit 2024 am Projekt beteiligen. Die Angebote finden in verschiedenen Einrichtungen der Seniorenarbeit sowie Bildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser statt. Zu den neuen Organisationen und Initiativen gehören unter anderem das FrauenComputerZentrumBerlin, der Polizeisportverein Rostock, das Seniorenbüro West der AWO KV Leipzig-Stadt e.V. und der Förderverein "Krumme Weide" in Ortwig. Die Vorstandsvorsitzende der BAGSO Dr. Regina Görner erklärt, dass Lernorte für ältere Menschen wichtig sind, nicht nur um neue Technologien erklärt zu bekommen, sondern um sie ausprobieren zu können. Görner betont: „Ältere wollen und sollen Teil dieser Entwicklung sein – nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch als Mitgestaltende. Die Lernorte fördern den Dialog und regen dazu an, sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, dass ältere Menschen ihre Erfahrungen einbringen und gehört werden.“ Für ausführlichere Informationen siehe die Pressemitteilung der BAGSO und die Webseite des Projekts „KI für ein gutes Altern“. Das Projekt wird vom Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Frauen gefördert.
Weiterlesen Unter dem Motto „Mach dich stark für Pflege“ wurde die Petition von Organisationen initiiert, die sich für gute Pflege einsetzen. Darunter gehören der AWO Bundesverband; der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; der Paritätische Gesamtverband sowie die Diakonie Deutschland. Die Petition wurde mit 143.000 Unterschriften im Bundestag vorgelegt. Damit soll die Regierung aufgefordert werden, in ihrer angekündigten Pflegereform Maßnahmen zu ergreifen, um pflegende Angehörige abzusichern, pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die Finanzierung von Pflege besser abzusichern. Kritisiert wurde, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht bei der Übergabe vor Ort war. Zum Tag der Internationalen Tag der Pflegenden sprach sich Warken dennoch für besser Arbeitsbedingungen und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte aus. Ebenfalls in der Kritik stehen angekündigte Einsparungen im Gesundheitssystem, in der Pflege und Altersversorgung. Gesundheit scheine in der aktuellen Legislaturperiode nicht priorisiert zu werden. Lisa Thelen vom Verband der pflegenden Angehörigen betont die Verantwortung der Politik: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – sie darf nicht länger stillschweigend auf Familien, vor allem auf Frauen, abgewälzt werden“ (Deutsches Ärzteblatt). Im Juli 2025 traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) erstmals, um Maßnahmen zu besprechen (mehr Informationen zu dem Treffen in einem früheren Artikel). Konkrete Ideen wurden dabei noch nicht öffentlich gemacht.
Weiterlesen Laut ÄrzteZeitung machte Merz deutlich, dass er Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) trotz des noch unklaren Zeitplans nicht auf die lange Bank schieben wolle. Ergebnisse erhofft er sich noch vor 2027 und verweist auf die Kommissionen, die bereits im Koalitionsvertrag erwähnt wurden. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem kürzere Wartezeiten für Patient*innen, eine Entlastung des Praxispersonals, die Einführung eines Primärarztsystems – mit Haus- und Kinderärzt*innen als erste Ansprechpartner*in bei freier Arztwahl – sowie die zentrale Vermittlung von Facharztterminen vor. Auch eine flächendeckende Ersteinschätzung per Telemedizin und eine Entlastung bei Heimbewohner*innen soll ermöglicht werden, wie das Ärzteblatt berichtet. Darin heißt es auch, bei der Pflegeversicherung soll der Bund versicherungsfremde Leistungen übernehmen, darunter Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage – ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 angekündigt wurde und ab 2026 jährlich rund vier Milliarden Euro kosten würde. Die Maßnahmen bleiben jedoch weitgehend vage. Im Pflegebereich sollen Pflegekräfte mehr Entscheidungskompetenz erhalten, ein neuer Beruf namens „Advanced Practice Nurse“ entstehen und Pflegende einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss bekommen. Diese Maßnahmen wirken angesichts der enormen Herausforderungen jedoch eher kosmetisch. Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist die Zahl der Leistungsempfänger*innen stark gestiegen – insbesondere durch den demografischen Wandel schneller als ursprünglich prognostiziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung steht daher trotz erhöhter Beitragssätze vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine eigens eingesetzte Kommission soll deshalb zentrale Herausforderungen bearbeiten, darunter die Differenzierung von Leistungsarten, die gezielte Ausrichtung von Angeboten, die bessere Organisation sektorübergreifender Pflege sowie die Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung. Merz erteilte in der Pressekonferenz schnellen Entscheidungen zur Einnahmenseite der Krankenkassen allerdings eine klare Absage. Auch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel sieht er kritisch, da es „keinen Konsens“ über deren Definition gebe. Kleinteilige Einzelentscheidungen – etwa zur Übernahme der Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende – reichten laut Merz nicht aus. Stattdessen betonte er, dass für Altersversorgung, Gesundheitsversorgung, Vorsorge und Pflege „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien. Die derzeitige Gesamtbelastung über alle Sozialkassen hinweg liegt bei rund 42 Prozent. Eine Rückkehr zur einst angestrebten Marke von maximal 40 Prozent hält er in dieser Legislaturperiode für nicht realisierbar. Diese Haltung steht allerdings zumindest in Teilen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung um 25 Milliarden Euro vorsieht, wie das Ärzteblatt schriebt. Zehn Milliarden davon könnten durch die Finanzierung für Bürgergeldempfänger eingespart werden – eine Maßnahme, die damit kaum als „kleinteilige Einzelentscheidung“ gelten kann. Auch die Einführung einer Bürgerversicherung lehnt Merz ab und argumentiert, dass Privatversicherte bereits überproportional zum System beitragen – auch diese Aussage, ist fragwürdig. Hier finden Sie die vollständige Sommer-Pressekonferenz vom 18. Juli 2025: https://www.youtube.com/watch?v=5lX5IjtMioA
Weiterlesen Älteren Menschen die digitale Teilhabe zu vereinfachen ist Aufgabe des 2021 gegründeten DigitalPakt Alter. Die Initiative wird sowohl vom Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch von der BAGSO gefördert. Gemeinsam sollen innovative Konzepte und Strategien entwickelt werden, mit deren Hilfe die digitale Welt für Senior*innen leichter zugänglich gemacht werden soll. Veranstaltungen, Materialsammlungen und die Bildung von Netzwerken spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Veröffentlichung und Verbreitung der entworfenen Methoden zur digitalen Förderung für ältere Menschen ist ebenso von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde seitens des DigitalPakt Alter der Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ initiiert, der Kommunen in ganz Deutschland dazu anregen sollte, bestmöglich ausgearbeitete und ansprechende Konzepte zu entwickeln, die sich idealerweise sowohl langfristig als auch flächendeckend eignen. Die Commerzbank-Stiftung gewährte hierzu ein Preisgeld in Höhe von 50.000 Euro. Im Rahmen des 14. Deutschen Seniorentages in Mannheim führte Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) am 02. April 2025 gemeinsam mit Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Commerzbank-Stiftung, die Siegerehrung der insgesamt elf Gewinner*innen durch. Die von einer Fachjury ausgewählten Kommunen konnten sich gegen knapp 100 weitere Konkurent*innen durchsetzen, da sie mit ihren kreativen, vielfältigen und partizipativ orientierten Angeboten zur digitalen Förderung von Senior*innen überzeugten. Alle eingereichten Vorschläge wurden in drei Kategorien unterteilt, in welchen wiederum jeweils drei Preisträger*innen ausgezeichnet wurden. Neben „Konzepten und Strategien“, „Vernetzungsprojekten“ und „Beispielen guter Praxis“ wurden allerdings auch zwei Sonderpreise verliehen. „Mein Wunsch ist, dass diese ausgezeichneten Konzepte als Inspiration für viele weitere Kommunen dienen und den Weg für eine breitere digitale Teilhabe älterer Menschen ebnen.“ – so Paus auf der Siegerehrung. Der DigitalPakt Alter ist davon überzeugt, dass digitale Bildung für Senior*innen sich am besten umsetzen lässt, indem Bürger*innen, Politiker*innen und Wissenschaftler*innen auf kommunaler Ebene zusammenarbeiten, Wissen, Erfahrungen und Ideen austauschen und sich gemeinsam für die Interessen ihrer älteren Mitbürger:innen stark machen. Sie können mehr über die elf ausgezeichneten Strategien erfahren. Zu jedem Projekt finden Sie eine kurze Beschreibung sowie weiterführende Informationen.
Weiterlesen Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in Kooperation mit dem Verband der privat Krankenversicherten (PKV) bereits 2022 die Initiative „Impulsgeber Bewegungsförderung“ gestartet, welche zuvor in einem Zeitraum von ca. drei Jahren entwickelt wurde. Diese steht allen Kommunen bundesweit zur Verfügung und soll dabei unterstützen, vor Ort bessere und ansprechendere Möglichkeiten für Sport und Bewegung zu schaffen. Langfristig sollen dadurch Menschen allen Alters mehr gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie gesellschaftliche Partizipation auf kommunaler Ebene erfahren. Der Impulsgeber Bewegungsförderung funktioniert nach einem neunteiligen Schema, welches sich auf jede beliebige Kommune übertragen lässt. Die einzelnen Schritte sollen ineinander übergreifen und so eine effektive und inkludierende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuer*innen ermöglichen. In dem auf der zugehörigen Website bereitgestellten Video werden zudem die wichtigsten Aspekte der Initiative genannt: Es benötige ein gewisses Maß an Grünflächen und eine (verbesserte) Infrastruktur, insbesondere den ÖPNV betreffend. Im weiteren Verlauf sollen konkrete Anlagen, Flächen und Materialien zur Bewegungsförderung geschaffen werden, wie etwa Trimm-Dich-Pfade, Kletterwände oder auch Begegnungsmöglichkeiten zum gemeinsamen Treiben von Sport. Da es sich um ein virtuelles Werkzeug handelt, können für die Kommunen Tätige sich online mit hilfreichen Methoden und Tipps eindecken, die sie zur Umsetzung der Erweiterung von lokalen Bewegungsangeboten anwenden können. Planung, Inspiration und Forschung können also dank des Impulsgebers Bewegungsförderung eigens auf die jeweilige Kommune und deren Bewohner*innen abgestimmt werden. Es sind also nicht zwingend übermäßig viele Vorkenntnisse nötig, um sich an kommunalen Projekten rund um den Ausbau von Möglichkeiten für köperliche Betätigung zu beteiligen. Befürwortet wird die Initiative u.a. von Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. „Mit dem ‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützen wir dabei, passende Ideen in die Tat umzusetzen“, sagt er in einer Ende Januar veröffentlichten Pressemitteilung. Auch Dr. Florian Reuther, Direktor des ebenfalls involvierten PKV-Verbands, betont, mit Blick auf die Vielzahl gesundheitlicher Vorteile von Sport: „[V]on einem bewegungsfreundlichen Umfeld können wir alle profitieren“. Wie nun bekannt wurde, haben das BIÖG und der PKV ihre Zusammenarbeit an der Initiative um fünf Jahre verlängert und darüber hinaus mit 4 Millionen Euro auch eine weitere finanzielle Förderung des Impulsgebers Bewegungsförderung gewährleistet. Die geplante Weiterentwicklung soll noch mehr flexibilisiert werden und zukünftig auch die jüngere Generation ansprechen. Kommunen können sich also über neue wirkungsvolle Ansätze und Methoden freuen, die als grober Leitfaden dienen, wenn es darum geht, das Gemeinwohl der Bürger*innen zu verbessern.









