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Der Gedanke im Alter ein einsames Leben zu führen bedrückt viele Menschen. Doch ebenfalls fürchten sich viele davor kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können. Senioren Wohngemeinschaften können hier neue Perspektiven eröffnen.

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Das Leben in Wohngemeinschaften kann jedoch auch mit vielen Risiken verbunden sein. Risiken die viele im dritten Lebensabschnitt nicht mehr bereit sind einzugehen. Ältere Menschen treten deshalb bevorzugt Wohnprojekten oder Genossenschaften bei. Aus diesem Grund engagiert sich die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (Arge-SH) unter anderem für gemeinschaftliche und für förderungswürdig anerkannte Wohnprojekte in Schleswig-Holstein.

Erfahren Sie hier mehr über die Arge-SH: www.arge-sh.de

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Aus einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Heiner Garg (FDP) an die Landesregierung Schleswig-Holstein zum Thema "Entwicklung der Altersstruktur von Bediensteten und Häftlingen in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein" geht hervor, dass das Thema altersgerechten Umbaus der Justiz Vollzugsanstalten im Land seit einiger Zeit mit geplant wird.

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In den JVAs Lübeck und Neumünster wurden bereits bauliche Verändeungen zur Barrierefreihet durchgeführt ebenso gibt es  Freizeitangebote die speziell für ältere Häftlinge angeboten werden. Ursächlich für den Perspektivwandel sind die in einer alternden Gesellschaft steigenden Zahlen älterer Insassen und die sich damit verändernden Ansprüche an die Ausstattung. Es bleibt zu erwähnen, dass Insassen der JVAs Itzehoe, Kiel und Flensburg derzeit noch nicht von altersgerechten Umbaumaßnahmen profitieren konnten.

Lesen Sie hier die Artikel:

www.shz.de

www.ln-online.de

Hier kommen Sie zu der kleinen Anfrage an die Landesregierung:

Drucksache 18/1700

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Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein. Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die einen Seniorenbeirat oder Seniorenrat eingerichtet haben, sind im Landesseniorenrat zusammengeschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, die Gesellschaft und ihre Zukunft im Interesse der älteren Generation mitzugestalten.

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Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein ist nach seinem Selbstverständnis unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden, um für die Belange der älteren Menschen gegenüber dem Parlament und der Regierung sowie der Öffentlichkeit unvoreingenommen eintreten zu können. Er ist ein Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren, die Solidarität zwischen den Generation zu fördern sowie Inklusion als gesellschaftliches Prinzip zu fördern, damit jeder am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen kann.

Zur Verbesserung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gibt der Landesseniorenrat das Mitteilungsblatt „FORUM“ heraus. Eine engagierte Redaktion informiert mit bis zu vier Ausgaben pro Jahr mit einer Auflage von mehreren Tausend Exemplaren über wichtige Themen der Seniorenpolitik, nimmt Stellung zu aktuellen Anlässen und berichtet über Aktivitäten der Seniorenbeiräte im Land.

Seit der Mitgliederversammlung am 6. Mai 2014 setzt sich der Vorstand des Landesseniorenrates teilweise neu zusammen. Dem neuen Vorstand des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein e.V. gehören an: Dr. Heinz-Dieter Weigert (Vorsitzender), Jutta Kock, Peter Schildwächter, Heidemarie Bohnert, Karl-Heinz Camien, Burkhard Ehlers und Ilse Timm.

Weitere Informationen:

Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V.
Zeitrischrift FORUM

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Ab 01.08.2014 wird in Lübeck von Staatsanwaltschaft und Polizei ein Sonderdezenat für Senioren eingerichtet. Ziel ist es - ähnlich wie bei dem Projekt in Kiel - die Zielgruppe in Zukunft besser vor Verbrechen schützen zu können und das Sicherheitsgefühl zu steigern.

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Um Straftaten, welche die alterbedingte Hilfebedrüftigkeit ausnutzen, schneller aufzuklären, werden Informationen über die Verfolgung und Ermittlung von Verbrechen bei den zuständigen Stellen gebündelt. Auf diese Weise sollen mögliche Vorgehensmuster von Tätern sowie Verbrechensserien schneller erkannt und z.B. Enkeltricks, Handtaschenraub oder Wohnungsüberfälle vermieden werden. Die Altersgrenze der Geschädigten wird von der Staatsanwaltschaft bei ca. 65 Jahren angesetzt, wobei Abweichungen durchaus möglich sind.

In Kiel wurde das Verfahren 2005 eingeführt. Nach der Etablierung und Auswertung des Projektes in Lübeck besteht die Option das Vorhaben unter anderem auf das Herzogtum Lauenburg sowie Ostholstein auszuweiten, für welche die Staatsanwaltschaft Lübeck ebenfalls zuständig ist.

Weitere Informationen:

Merkblatt der  Staatsanwaltschaft Kiel - Senioren als Opfer

Sicherheitsberater/innen für Senioren/Seniorinnen (SfS)

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Am 28.5.2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Dieses 1.Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dabei stehen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die qualitative Verbesserung der Pflegeleistung und die Erleichterung der Arbeit für Fachkräfte laut dem Bundesministerium für Gesundheit im Fokus. Nach Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens soll das 2. Pflegestärkungsgesetz konkretisiert werden.

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Mit der ersten Stufe sollen die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, Pflegehilfsmittel des alltäglichen Bedarfes sowie gesundheitlich bedingte Umbauten in Zukunft stärker bezuschusst werden. Es ist angestrebt, Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege auszubauen, um die Kombination der Leistungen zu vereinfachen. Niedrigschwellige Angebote sollen gestärkt, der Personalanteil in stationären Einrichtungen aufgestockt werden.

Pflegende Beschäftigte von Angehörigen sollen künftig in akuten Fällen für bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen erhalten.  Zudem ist vorgesehen, die Pflegeausbildung zu reformieren und eine gemeinsame Ausbildung für die Alten,- Kinderkranken,- und Krankenpflege zu schaffen.

Um die geplanten Veränderungen der Leistungen zu finanzieren, soll ab 2015 der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. 0,1 Prozent der zusätzlichen Einnahmen sollen in einem Pflegevorsorgefond gesammelt werden, damit ab 2035 der Beitragsanstieg bei geburtenstarken Jahrgängen entschärft wird.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums, Flyer zu beiden Pflegestärkungsgesetzen sowie den Gesetzesentwurf zur ersten Stufe der Pflegereform zum Download

finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in der Rubrik Downloads.

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Am 11. Juni 2014 startet in der Kieler Tanzschule Knobloch der Kurs 'Rollator-Tanz' mit einer Auftaktveranstaltung. Unter dem Motto 'Agil im Alter' kann in dieser Tanzgruppe der Umgang mit dem Rollator noch einmal ganz anders entdeckt und erlebt werden. Neben Bewegung des ganzen Körpers, bietet der Kurs bei Musik eine Treff- und Kennenlerngelegenheiten mit Gleichgesinnten.

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Die Idee wurde im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband e.V. (ADTV) zunächst als Modellversuch entwickelt. Inzwischen können Tanzlehrer_innen einen Zertifizierungsschein zur qualifizierten Leitung machen. Der ADTV e.V. hat trägt seit 2013 das Unterstützerlogo "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" für das Projekt.

Weitere Informationen:

Programm "...aktiv und unternehmungslustig..." der Stadt Kiel April - Juni 2014, Seite 14
Das Projekt auf der Interseite von IN FORM

Termin: Mittwoch, den 11. Juni 2014 um 14:00 Uhr (bis 17:00 Uhr)
Treffpunkt: Hof Akkerboom, Stockholmstraße 159
Buslinien 34, 100/101, Halt: Stockholmstraße
Anmeldung: Diakonisches Werk Altholstein, Tel. 26049204
Kosten: Keine

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Sozialministerin Kristin Alheit weihte am 26. Mai 2014 gemeinsam mit Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein, offiziell den Pflegestützpunkt Ostholstein ein.

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Der Pflegestützpunkt hat einen Hauptsitz in Eutin und zwei Nebenstellen in Bad Schwartau und in Oldenburg. Vorgesehen sind außerdem Außensprechstunden.

Das Land beteiligt sich auf Grundlage eines Landesrahmenvertrages als freiwillige Leistung im Rahmen einer Drittelfinanzierung an den laufenden Betriebskosten des Pflegestützpunktes - gemeinsam mit dem Kreis und den Kassen. Für das laufende Jahr ist eine Landesförderung in Höhe von 44.194 € bewilligt worden. Außerdem hat sich das Land als freiwillige Leistung an den einmaligen Errichtungskosten beteiligt.

Zur Herstellung von Kontinuität und Planungssicherheit für die Stützpunkte in Schleswig-Holstein hatte das Land erstmals im Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung festgelegt, um die Landesförderung der Pflegestützpunkte bis 2019 abzusichern. Mit der Eröffnung in Ostholstein bieten jetzt Stützpunkte in 12 Kreisen bzw. kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein Beratung an.

Weitere Infroamtionen: Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein

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Ein Blick in andere Bundesländer zeigt Möglichkeiten und Erfahrungen von gesetzlichen Regelungen der Seniorenmitwirkung auf. Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz wurde 2006 beschlossen und 2011 novelliert. Der Berliner Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) und Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) ziehen eine positive Bilanz.

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M it dem Gesetzt wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben gestärkt und deren politische Interessenvertretung hat damals erstmalig in Deutschland einen rechtlichen Rahmen erhalten.

Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) und Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) veröffentlichen gemeinsam ein Wissensquiz zum Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz. Mit 12 Fragen und Antworten wollen die beiden Landesgremien informieren und zur Mitwirkung einladen. Das achtseitige Faltblatt steht unter www.landesseniorenbeirat-berlin.de sowie www.landesseniorenvertretung-berlin.de zum Herunterladen zur Verfügung oder kann in der Geschäftsstelle LSBB/LSV an der Parochialstr. 3 in 10179 Berlin (Mo-Di, Do-Fr 9:00-13:00 Uhr: Telefon 030-9018-22715) kostenfrei angefordert werden.

Weitere Informationen:

Seniorenmitwirkungsgesetz Berlin

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Mit dem Programm »70 Jahre danach« spricht das Anne Frank Zentrum alle an, die in kleineren oder mittleren Städten in den Bereichen Bildungs-, Geschichts-, Jugend- oder Seniorenarbeit tätig sind. Es unterstützt diese Akteure dabei, einen Dialog der Generationen über Geschichte möglich zu machen.

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Dazu bildet das Anne Frank Zentrum lokale Akteure fort, berät und unterstützt sie bei der Umsetzung eigener Projekte. Insgesamt sechs bis acht Orte können so neue Methoden des intergenerativen Dialogs kennenlernen und sich mit Expertinnen und Experten austauschen. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe und den Zusammenhalt der Generationen an Ihrem Ort zu stärken und das lokale Geschichtsbewusstsein zu fördern. Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2014 möglich.

Weitere Informationen unter www.annefrank.de/kriegskinder/neu-70-jahre-danach/

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Am 26. und 27. Juni 2014 findet das 6. Generali Zukunftssymposium in Köln statt, zum Thema »Das Dritte Leben - Von der Vielfalt der Nacherwerbsphase«.

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Auf dem 6. Generali Zukunftssymposium geht es um Fragen der Finanzierbarkeit und Gerechtigkeit des Generationenvertrages sowie weiterer Aspekte der dritten Lebensphase. Ein längeres und fitteres Leben im Alter führt auch zu einem länger präsenten Bedürfnis nach Mitwirkung, nach Gebrauchtwerden, nach einer aktiven und produktiven Lebensgestaltung. Was hat es mit diesem »dritten Leben« auf sich und welche Herausforderungen ergeben sich daraus für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ? Solche und weitere Fragen sollen mit anerkannten Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft diskutiert werden.

Weitere Informationen unter www.zukunftssymposium.com

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seniorenpolitik-aktuell.de
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