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Deutsche Rentner*innen erhalten ab dem 1. August 2025 eine Anhebung ihrer Altersvorsorge. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) meint, dass eine stabile Rente entsprechend der steigenden Löhne die gerechte Entlohnung nach jahrzehntelanger Beschäftigung sei.

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Die geplante Anhebung der Renten beruht auf § 255e SGB VI: „Wird in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem […] aktuellen Rentenwert das Sicherungsniveau vor Steuern […] des laufenden Jahres in Höhe von 48 Prozent unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) beträgt“.

Die Formel, nach der die Rente berechnet und angepasst wird, hängt unmittelbar mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der Arbeitnehmer*innen, aber auch mit den Beitragssätzen für die Rentenversicherung zusammen. Ihre Einhaltung sorgt dafür, dass weder für Rentner*innen noch für Beschäftigte finanzielle Nachteile entstehen. Hier greift das sogenannte Umlageverfahren, nach dem Arbeitnehmer*innen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, welche wiederum den gegenwärtigen Rentner*innen zustehen.

Ursprünglich war eine Rentenerhöhung um 3,74% ab Juli vorgesehen. Diese tritt jedoch erst ab August ein, nachdem Rentner*innen im Juli einen Anstieg von nur 2,34% erfahren werden. Grund hierfür ist der Ausgleich der Pflegebeiträge in den ersten sieben Monaten des Jahres, da diese ab Juli ebenfalls ein Plus von 3,6% verzeichnen werden. Im Juli wird die Rentenversicherung daher 13,3% der ursprünglichen Rente für sich beanspruchen. Dieser Anteil umfasst neben Beiträgen für die Krankenkasse auch die nachträglichen monatlichen Pflegebeiträge der ersten Jahreshälfte.

Im Vergleich zum Vorjahr fällt dieser Anstieg damit geringer aus, Senior*innen erhalten im Falle einer durchschnittlichen Rente nach 45 Beitragsjahren damit monatlich gut 66 Euro mehr als zuvor. Für die kommenden Jahre wird vermutet, dass die Rente weiterhin tendenziell langsamer als aktuell ansteigen wird, was an der krisenbedingten Inflation liegt.

Das in der Rentenformel enthaltene Mindestsicherungsniveau von gegenwärtig 48% wird von Sozialverbänden bemängelt, da viele Senior*innen akut von Armut bedroht sind. Deshalb wird von Interessenvertreter*innen der Rentner*innen eine Anhebung des Rentenniveaus auf über 50% gefordert, wofür eine Rentenreform notwendig wäre.

Wann genau die monatlichen Renten in diesem Jahr ausgezahlt werden, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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In einem ihrer Newsletter machte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) auf eine Veranstaltung aufmerksam, die sich an alle Beschäftigte aus den Bereichen Geriatrie, Pflege, Soziale Arbeit und Kunstpädagogik richtet.

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Der Workshop findet am Montag, den 12. Mai 2025 von 10 bis 16 Uhr in den Räumlichkeiten der Alexianer Münster GmbH statt. Die Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, welche Möglichkeiten sich für ältere Menschen mit einer eingeschränkten Erfahrung von Bildung eignen, um sich trotz individueller Herausforderungen künstlerisch ausprobieren zu können. Kulturelle Teilhabe gilt schließlich als Grundrecht, fällt Senior*innen mit Lernschwäche aber oftmals schwerer als ihren Mitmenschen.

Zunächst sollen die Teilnehmer*innen gemeinsam den Begriff Bildungsbenachteiligung klären, aber auch Strategien und Konzepte entwickeln, die den bedingungslosen Zugang zum Erleben von Kunst, Kultur und Ästhetik ebnen. Praktische Übungen und Beispiele sollen dabei unterstützend wirken. Hierfür dient das sogenannte prex-Labor, das eine breite Auswahl an Materialien bietet, um in einer respektvollen und (vor)urteilsfreien Atmosphäre maximale künstlerische Entfaltung zu garantieren.

Gesponsort wird der Workshop wird von kubia, dem Kompetenzzentrum für kulturelle und künstlerische Partizipation älterer Menschen, das bereits viele Projekte, Veranstaltungen und Programme rund um bildende Kunst für Senior*innen gefördert hat. Darunter fallen Ausdrucksformen wie beispielsweise Malerei, Theater, Bildhauerei, Tanz oder Gesang. Dadurch finden Menschen auch im hohen Alter und trotz Handicaps Spaß und Freude am aktiven Gestalten von Kunst, am puren Ausprobieren oder auch am Kennenlernen von Gleichgesinnten. „Wenn wir die Faszination von Kunst erleben, spielt es keine Rolle, ob die Menschen, die sie machen, eine Beeinträchtigung haben oder nicht.“, so Dr. Katja Watermann, Referentin des Angebots.

Zur Übersicht zum Workshop mitsamt des Anmeldeformulars (Anmeldung bis 05. Mai möglich) gelangen Sie hier. Die Veranstaltung ist barrierefrei. Pro Person belaufen sich die Teilnahmekosten auf 25€.

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Der Fachkräftemangel in deutschen Pflegeeinrichtungen ist zweifellos allgegenwärtig und sorgt bereits jetzt für teils gravierende Versorgungsengpässe. Daher häufen sich die Stimmen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Pflegeheimen zu erwägen – etwaige Pilotprojekte mit Pflegerobotern haben u.a. in Stuttgart und München begonnen.

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Die stetige Weiterentwicklung dieser Technologie hat bereits die Tür zu zahlreichen neuartigen Möglichkeiten geöffnet und auch einige Unternehmen greifen schon zwecks eines effizienteren Betriebsablaufs auf KI zurück. Die Einbindung von Robotern in die Pflege gilt in Fachkreisen allerdings als umstritten und wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Zwar werden auf der einen Seite auch die Vorteile beleuchtet – so könnten Roboter beispielsweise den Transport von Essen und Gebrauchsgegenständen sowie auch den bürokratischen Aspekt der Pflege übernehmen – aus Sicht vieler Forscher*innen überwiegen jedoch die Nachteile.

Insbesondere die unmittelbar körperliche Pflege sei kaum durch eine Maschine zu ersetzen. Schließlich geht es hierbei nicht nur um die Gewährleistung des physischen Wohls, sondern auch um eine soziale Komponente, die Kommunikation, Aufmerksamkeit und Empathie umfasst. Da eine Pflegebedürftigkeit ohnehin Einsamkeit begünstigen kann, ist es von zentraler Bedeutung, Patient*innen ausreichende soziale Interaktionen zu ermöglichen. An diesem Punkt stoßen die Fähigkeiten der KI schnell an ihre Grenzen, zumal davon ausgegangen wird, dass Roboter damit den eigentlichen Sinn von Pflege verfehlen würden.

Außerdem handelt es sich bei der Pflege um ein vielfältiges Feld, das je nach Patient*in verschiedene Anforderungen stellt. Die bisherigen Roboter sind hingegen im Regelfall so konzipiert, dass sie jeweils nur eine bis maximal zwei Aufgaben übernehmen können, während Menschen dank einer umfangreichen Schulung mit sämtlichen Tätigkeiten vertraut sind. Bis Roboter mit entsprechend ausgeweiteten Handlungsmöglichkeiten verfügbar sind, benötigt es noch weitere Fortschritte in der Digitalisierung.

Die zukünftige Zunahme von KI in Pflegeeinrichtungen erscheint insgesamt wahrscheinlich und könnte menschlichen Fachkräften durchaus Aufgaben abnehmen sowie deren ohnehin mit viel Anstrengung verbundenen Arbeitsalltag etwas stressfreier gestalten. So bliebe beispielsweise mehr Zeit für die Beziehungsarbeit übrig, während Roboter sich den logistischen Aufgaben widmen könnten.

Dennoch herrscht unter Ärzt*innen, Pflegefachkräften, Wissenschaftler*innen, Pflegebedürftigen und Angehörigen Uneinigkeit darüber, welches Maß an Digitalisierung in der Pflege angemessen sei, wie etwa in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts berichtet wird. Wirtschaftliche, finanzielle, personelle, aber vor allem moralisch bedingte Argumente prägen die gegenwärtige Debatte. Ob und inwieweit sich KI hierzulande in Pflegeeinrichtungen durchsetzen wird, hängt insbesondere davon ab, ob die neu konzipierten Modelle sich für einen flächendeckenden Einsatz in der Pflege eignen werden.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat kürzlich Ergebnisse einer Studie zu Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland veröffentlich. Die positive Einstellung zu der Thematik ist auf einem Rekordhoch, jedoch haben viele Menschen die Entscheidung, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden wollen, noch nicht getroffen und/oder dokumentiert.

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In Deutschland ist die Organspende über die Zustimmungslösung geregelt. Das bedeutet, dass Organe und Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn die Verstorbenen zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die Angehörigen nach dem Tod zustimmen. Um ethisch und medizinisch korrekte Abläufe zu sichern, gibt es strenge rechtliche Vorgaben, die vor allem im Transplantationsgesetz (TPG) normiert sind. Koordiniert werden Organspenden in Deutschland durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine Altersgrenze für Organspenden gibt es nicht, viel eher ist der Zustand der Organe entscheidend.

Die Studie der BzgA hat Menschen in Deutschland in einer repräsentativen Erhebung dazu befragt, welche Einstellungen sie zur Organspende haben und wie es um ihre Entscheidungen steht.

Die Befürwortung der Befragten liegt bei 85 % und ist damit auf einem Rekordniveau. Allerdings zeigt die Studie auch auf, dass trotz der hohen Zustimmungswerte nur 62 % eine eigene Entscheidung dazu getroffen haben, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden wollen und nur 45 % die Entscheidung dokumentiert haben.

Die Entscheidung, ob man seine Organe spenden möchte, kann in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder über das digitale Organspende-Register dokumentiert und jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Aufgrund des Mangels an Organspenden in Deutschland warten viele Patient*innen lange auf lebensrettende Organe, weshalb eine Auseinandersetzung mit der Thematik wichtig ist.

Informationen erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage www.organspende-info.de oder durch das Infotelefon Organspende, dass sie von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 90 40 400 erreichen.

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Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, bei dem die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Zum Beispiel kann Einsamkeit für manche einen empfundenen Mangel an engen, emotionalen Bindungen bedeuten. Für andere entsteht Einsamkeit, wenn sie weniger Kontakt zu anderen Menschen haben, als sie es gerne möchten. Problematisch wird Einsamkeit, wenn das Gefühl der Einsamkeit sich verstetigt und mit einem dauerhaften Leidensdruck einhergeht.

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Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1]

Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema.

Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird.

Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet.


[1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf

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Ende letzten Jahres ist das Gesetz zur neuen Krankenhausreform in Kraft getreten. Damit beginnen nach langanhaltenden Diskussionen im Bundestag und Bundesrat verschiedene Änderungsprozesse. Ziel der Reform ist es, die Krankenhausversorgung in Deutschland effizienter zu gestalten und dem drohenden Kollaps des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

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Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung.

Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden.

Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen.

Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen.

Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an.

Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.

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Der Seniorentag findet im Congress Center Rosengarten in Mannheim unter dem Motto „Worauf es ankommt“ statt. Besucher*innen erwartet ein vielfältiges Programm. Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage, wie ein gutes Leben im Alter gelingen kann und was für getan werden muss.

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Der Deutsche Seniorentag ist die wichtigste bundesweite Veranstaltung zum Älterwerden in Deutschland und wird alle drei Jahre von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) organisiert. Die Veranstaltung spricht Menschen aller Generationen an und bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, Kontakte zu knüpfen und Neues auszuprobieren.

Das vielseitige Programm beinhaltet unter anderem Vorträge, Filmvorführungen, Workshops, Podiumsdiskussionen sowie Mitmach-Angebote. Mehr als 150 Aussteller präsentieren auf der Messe Informationen, Angebote und neue Möglichkeiten rund um das Thema Alter und älter werden.

Inhaltlich geht es beispielsweise um Bewegungsangebote, Pflege und Betreuung, Einsamkeit, gutes Hören bzw. barrierefreie Kommunikation oder Möglichkeiten, mit wenig Aufwand einen Gemüsegarten zu Hause zu pflegen.

Auch bekannte Gäste sind Teil von Vorträgen und Gesprächsrunden: Sportwissenschaftler Harald Schmid, der ehemalige BAGSO-Vorsitzende und Bundesminister Franz Müntefering sowie viele andere interessante Persönlichkeiten sind eingeladen.

Eine Tageskarte kostet 15 Euro, eine 3-Tage-Karte 35 Euro. Karten können online über die Homepage, via Mail oder telefonisch gekauft werden, Details zu den Eintrittskarten finden Sie hier.

Informationen zur Anreise, Übernachtungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit finden Sie hier. Alle weiteren Informationen rund um den 14. Deutschen Seniorentag finden Sie auf der Homepage der Veranstaltung.

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Eine neue Studie aus England verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Umwelt für die menschliche Lebenserwartung und Sterblichkeit. Neben Rauchen und mangelnder Bewegung wird insbesondere die Bedeutung des sozioökonomischen Status hervorgehoben.

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Ein Team von Forscher*innen aus Oxford hat in einer breit angelegten Untersuchung herausgefunden, dass Lebensstil- und Umweltfaktoren einen größeren Einfluss auf die Lebenserwartung haben als Gene. Diese Erkenntnisse stammen aus einer Analyse von Daten aus der UK Biobank, die rund eine halbe Millionen Menschen umfasst. Konkret zeigt die Studie, dass 17 % des Sterberisikos durch Umweltfaktoren bestimmt werden, während Gene nur zu weniger als 2 % beitragen. 25 Risikofaktoren beeinflussen sowohl das Altern als auch die Mortalität, wobei viele davon veränderbar sind.

Die bedeutsamsten Risikofaktoren für das Altern und Sterblichkeit sind Rauchen und mangelnde Bewegung. Beides erhöht die Wahrscheinlichkeit für diverse gesundheitsgefährdende Krankheiten. Ein weiterer zentraler Faktor ist der sozioökonomische Status. Hier zeigen die Studienergebnisse, dass sich diverse Parameter, die mit einem hohen sozioökonomischen Status assoziiert werden, bspw. gute Wohnverhältnisse, hohes Einkommen, gute Beschäftigungsverhältnisse und soziale Kontakte positiv auf die Lebenserwartung auswirken.

Ausgehend von den Erkenntnissen kommen die Expert*innen zu dem Ergebnis, dass es sowohl Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheits- und Bewegungsförderung als auch in Bezug auf die Bekämpfung sozialer Ungleichheit benötigt. Beispielhaft wird erläutert, dass Angebote notwendig sind, die über die Gefahren des Rauchens aufklären und Bewegungsfreude fördern.

Neben der Bedeutung des Lebensstils und der Umweltfaktoren weisen die Autor*innen der Studie allerdings auch darauf hin, dass gerade das Alter und das Geschlecht einen großen Einfluss auf Lebenserwartung und Sterblichkeit haben.

Die Erkenntnisse können hilfreiche Impulse für politische Entscheidungsprozesse liefern und eine nützliche Grundlage für Entwicklung von Angeboten darstellen.

Den Bericht zu den Studienergebnissen in englischer Originalsprache finden Sie hier.

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Wie hoch ist die Rendite der Rentenbeiträge? Unter diesem Motto hat das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin ein Modell entwickelt, das untersucht, wie eine Stabilisierung des Rentenniveaus – wie sie mit dem gescheiterten Rentenpaket II geplant war – die Ein- und Auszahlungen typischer Arbeitnehmer*innen in die Rentenversicherung verändert hätte.

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Die Simulation zeigt, dass das Rentenpaket II zu höheren Auszahlungen als Einzahlungen geführt hätte, was zu einer höheren internen Rendite für alle Geburtsjahrgänge geführt hätte.

Wie die Zeit in ihrem zugehörigen Artikel „Die Rente rechnet sich“ feststellt, herrscht gerade unter jüngeren Menschen die Vorstellung, „[…] dass sie für das in die Rentenkasse eingezahlte Geld keine Leistung erwarten können. Das Modell legt nahe: Das stimmt so nicht“. Allerdings macht die Studie ebenfalls „[…] keine Aussage darüber, ob Rentnerinnen und Rentner das Rentenniveau als ausreichend erachten. Man kann aus ihr deshalb nicht ableiten, dass private Vorsorge unnötig ist“.

Laut Studie zahlte eine Frau, die 1940 geboren wurde, im Durchschnitt rund 140.976 Euro in die Rentenversicherung während ihrer Erwerbsbiografie und erhielt während der Rentenphase 381.557 Euro. Bei einem Mann war es ein durchschnittlicher Rentenbeitrag während seines Erwerbslebens von 146.866 Euro bei einer im Schnitt ausgezahlten Rente von 306.692 Euro. Damit betrug die jährliche Rendite beim Mann 3,9 Prozent und bei der Frau 4,5 Prozent. Dass die Rendite bei Frauen höher ausfällt, hängt unter anderem mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Im Zeit-Artikel heißt es zusammengefasst: „Das Muster zeigt sich auch bei noch jüngeren Menschen. Ein 1990 geborener Mann wird im Laufe seines Berufslebens 641.165 Euro einzahlen und am Ende 1.421.560 Euro Rente erhalten. Bei einer Frau sind es 624.151 Euro und 1.682.414 Euro. Die Renditen liegen bei 3,6 und 3,9 Prozent. Selbst eine 2010 geborene Person kann noch mit einer Rendite von 3,5 Prozent (Mann) und 3,8 Prozent (Frau) rechnen“.

Laut Zeit-Artikel „[…] kann man [mit Aktien] zwar mehr erwirtschaften, dafür trägt man allerdings das Risiko eines Verlusts“. Wie die Studie betont, konnte die Rentenanpassung in den letzten Jahren die Inflation allerdings weitgehend ausgleichen, während nominal fixierte Sparprodukte (z.B.: Festgeldkonto, Bausparvertrag etc.). Realwertverluste erlitten.

Ein weiterer Vorteil der Rente liegt in ihrer sog. Lohnindexierung: Lohnindexierung bedeutet, dass die Renten an die Entwicklung der Löhne angepasst werden. Das heißt: Wenn die Löhne in einem Land steigen, steigen auch die Renten – und wenn die Löhne langsamer wachsen, wachsen auch die Renten weniger stark. Rentner*innen profitieren ggf. von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und sind besser gegen Inflation geschützt. Wenn alles teurer wird und auch die Löhne gleichermaßen steigen würden, würde die die Lohnindexierung dafür sorgen, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren.

Im Studienfazit heißt es: „Auf das Vorhaben des Rentenpakets II bezogen bedeuten diese Ergebnisse, dass die Idee, das Sicherungsniveau durch künftig etwas höhere Beitragssätze zu stabilisieren, ein durchaus zukunftsfähiger Weg ist, auf den auch die nächste Bundesregierung aufbauen könnte“.

Das bedeutet, ein höherer Rentenbeitrag bringt auch den zukünftigen Generationen eine zumindest stabilisierte Rendite. Das heißt, sie bekommen mehr raus, als sie eingezahlt haben, bei gleichzeitig relativ sicheren Anlagebedingungen. „Natürlich sind die geschätzten Auszahlungen und damit auch Renditen insbesondere in der Zukunft dennoch mit Unsicherheiten verbunden. Die zugrunde liegenden Simulationen basieren auf der Annahme einer mittleren demografischen Entwicklung (Nettomigration mit eingeschlossen) analog jenen in den Bevölkerungsprojektionen des Statistischen Bundesamtes und auf der Annahme einer weiter relativ robusten Beschäftigungsentwicklung. Beide Annahmen können sich als falsch erweisen (allerdings auch als zu pessimistisch – wie das in der Vergangenheit bei Prognosen zur Entwicklung im gesetzlichen Rentenversicherungssystem oft der Fall war)“. Damit trägt die jüngere Generation nichtsdestotrotz ein Risiko. Allerdings ist dieses Risiko eines, das vor allem politisch geschaffen wird.

Das Statistische Bundesamt schreibt: „[…] hat sich die Bevölkerung im letzten Jahrzehnt durch mehr Zuwanderung und Geburten etwas 'verjüngt'. So kamen seit 2010 stets mehr Menschen nach Deutschland, als aus Deutschland weggezogen sind. Der Wanderungsüberschuss war besonders bei den Menschen im jüngeren und mittleren Alter deutlich. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind die Geburtenzahlen gestiegen. Zwischen 2013 und 2022 kamen infolgedessen insgesamt 767.000 (+11,3%) Kinder mehr zur Welt als im Jahrzehnt zuvor. Trotz dieser Zunahme besteht weiterhin ein Geburtendefizit, der demografische Wandel wird durch diese Entwicklung nur leicht abgemildert.“

Mit anderen Worten, ohne Nettozuwanderung und einen ausgebauten Integrations- und Bildungsplan, der dafür sorgt, dass diese Menschen – wie von der Studie angenommen – zur „robusten Beschäftigungsentwicklung“ beitragen können, könnte das Ergebnis in Frage stehen.

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