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Am 08. Mai 1945 kam es zur Kapitulation der deutschen Wehrmacht, womit das Ende des Zweiten Weltkrieges so gut wie besiegelt war. Der tödlichste Krieg der Weltgeschichte forderte ca. 65 Millionen Menschenleben und hat gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Umbrüche mit sich gezogen, die bis heute spürbar sind. Dies gilt v.a. für Deutschland, das für viele Historiker*innen als klarer Aggressor des Zweiten Weltkrieges benannt wird und jahrelang schwersten Angriffen auf Städte ausgesetzt war. Noch immer gilt dieses Thema in vielen Lebensbereichen als tabuisiert.

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Inzwischen sind 80 Jahre vergangen und erneut herrschen internationale Konflikte von einer zum Teil erheblichen Tragweite. Täglich lassen sich Berichte und Bilder aus Kriegsgebieten wie der Ukraine oder dem Gazastreifen finden und auch die Politik vieler NATO-Staaten orientiert sich seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vermehrt an Aufrüstung und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Besonders Zeug*innen des Zweiten Weltkrieges fühlen sich dadurch oft an die eigenen, möglicherweise verdrängten Erlebnisse erinnert.

Umso wichtiger ist es in diesen Tagen, auf das unsagbare Leid, das mit jedem Krieg einhergeht, aufmerksam zu machen, wie es auch die 2001 gegründete AGE Platform Europe tut. Ihr gehören über 100 Seniorenorganisationen aus ganz Europa an, darunter auch die BAGSO sowie HelpAge Deutschland mit Beobachterstatus. Der Dachverband repräsentiert seniorenpolitische Interessen und setzt sich für ihre europaweite Durchsetzung ein, weshalb auch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) besteht.

In einer offiziellen Erklärung unter dem Titel „Den Frieden retten, die Demokratie verteidigen und die Freiheit in einem starken Europa fördern“ mahnt die AGE Platform Europe, Krieg nicht zu verharmlosen oder gar zuzulassen, und erinnert an die Generation, die während des Zweiten Weltkrieges geboren wurde und schon im jungen Alter mit unmenschlichen Zuständen konfrontiert war. Zeitgleich werden alle Menschen, die am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur beteiligt waren, für ihren Beitrag gelobt. Dies schließt auch die Wahrung von Frieden und Stabilität mit ein.

„Wir müssen uns daran erinnern, dass uns Frieden, Demokratie und Freiheit nicht ein für allemal gewährt werden. Sie müssen jeden Tag unterstützt und verteidigt werden, sonst zerbrechen sie“ heißt es in der Stellungnahme, die gegen sämtliche Konflikte mit Einsatz von Waffengewalt eintritt und betont, dass sich die Geschichte auf keinen Fall wiederholen dürfe, zumal die aktuelle Weltlage als besorgniserregend bis erschreckend eingeschätzt wird. Auch spricht sich die AGE Platform Europe klar dafür aus, älteren Menschen im Ernstfall Schutz und die bestmögliche Versorgung zu leisten.

Die gesamte Erklärung können Sie als PDF-Datei hier nachlesen.

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Ein Alltag ohne Mediennutzung ist für viele Menschen längst undenkbar. Sowohl im Arbeits- als auch Privatleben dienen das Internet, soziale Medien, aber auch analoge Formen der Mediennutzung häufig als essenzielle Möglichkeiten um die Vereinfachung von Aufgaben, Kommunikation und den Konsum von Unterhaltung und Informationen. Häufig unterscheidet sich das Maß der Medienkompetenz zwischen einzelnen Nutzer*innen deutlich voneinander und es kommt mitunter zu einer eingeschränkten Möglichkeit um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wie ältere Menschen die Mediennutzung handhaben und welche besonderen Herausforderungen dabei bestehen, untersucht die sogenannte SIM-Studie.

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Dabei werden Daten über das Nutzungsverhalten von Senior*innen ab 60 Jahren gesammelt, zusammengetragen und ausgewertet. Dies geschah bereits 2021, als die Durchführenden zu dem Ergebnis kamen, dass die meisten älteren Menschen zwar ein breites Feld an digitalen Geräten besitzen, gleichzeitig aber eine grundlegende Überforderung mit der angemessenen Bedienung und Nutzung besteht.

Ausgehend von den Ergebnissen der jüngsten SIM-Studie sollen mit Blick auf die Zukunft eine Optimierung medienpädagogischer und zukunftsorientiert Maßnahmen entwickelt werden, um die Mediennutzung von Senior*innen für alle möglichst zugänglich und einfach zu gestalten. Vorgestellt werden die neuen Erkenntnisse am Freitag, dem 23.05.2025 zwischen 10:30 und 12:00 in einer Videokonferenz via Zoom. Referent*innen aus den Fachbereichen Mediennutzung und Geriatrie fassen die zentralen Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Studie zusammen und eröffnen eine Podiumsdiskussion, wo über konkrete Schritte in der Digitalisierung im Sinne älterer Menschen beraten werden soll.

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperation der gemeinnützigen Initiative DigitalPakt Alter, der LFK - Medienastalt für Baden-Württemberg, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und der Katholischen Hochschule Freiburg. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fungiert dabei als Sponsor. Verantwortlich ist der Medienpädagogische Forschungsverband Südwest, der sich in weiteren Studien auch mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung benötigen Sie ein digitales Endgerät sowie die kostenfreie Kommunikationsplattform Zoom. Die Anmeldung ist noch bis zum 20.05. möglich und kann über das bereitgestellte Formular erfolgen. Einen Überblick über die SIM-Studie und die vorgestellte Online-Veranstaltung erhalten Sie hier.

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Seit Anfang 2024 geraten in Deutschland immer mehr Pflegeeinrichtungen in finanzielle Schieflage. Laut Erhebung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) haben seitdem 1.264 Pflegeeinrichtungen Insolvenzen oder Schließungen bekannt gegeben.

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Im Deutschen Ärzteblatt vom 08. April heißt es mit Bezug auf die Erhebung: „Tatsächlich dokumentierte der Arbeitgeberverband Pflege bereits Anfang vergangenen Jahres in einer eigens erstellten 'Deutschlandkarte Heimsterben', wie stark die Branche unter Druck steht. Mehr als 800 Insolvenzen oder Schließungen in der Altenpflege zählte der Verband demnach im Jahr 2023.“

Zentrale Ursache für die finanzielle Schieflage vieler Pflegeanbieter ist laut AGVP die „mangelnde Zahlungsmoral der Krankenkassen“. Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner am 15. April: „Die Pflegekassen tragen laut Sozialgesetzbuch die Verantwortung für die Versorgung. Doch sie können diesen gesetzlichen Auftrag ignorieren, denn Konsequenzen müssen sie nicht fürchten. Also sanieren sich viele Kassen auf Kosten der Einrichtungen: Sie erkennen Kostensteigerungen nicht an, mauern bei Nachverhandlungen und verschleppen den Abschluss von Verträgen.“ Besonders problematisch ist dies mit Blick auf die notwendigen Gehaltserhöhungen in der Pflege. Hierzu erkennt der AGVP an: „Stetig steigende Mindest- und Tariflöhne sind ein nachvollziehbares Anliegen, aber sie müssen sich auch refinanzieren lassen, ohne Pflegebedürftige und -unternehmen zu belasten. Wenn Pflegeanbieter auf steigenden Lohnkosten sitzen bleiben, geraten sie in existenzielle Not.“

Hierbei handelt es sich allerdings um die Position des Interessenverbandes der Arbeitgeber. Die Kritik mag deshalb nicht falsch sein, allerdings gehört auch die Frage dazu, was der AGVP unter „existenzieller Not“ versteht. Hierbei ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen.

Während die Pflegekassen nach §12 Abs. 1 S. SGB XI „für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich [sind]“ und „dabei [nach Satz zwei] mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammen[arbeiten], […] um eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu ermöglichen“, gilt auf der anderen Seite nach § 4 Abs. 3 SGB XI: „Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.“

Daraus ergibt sich die Fragestellung, ob bei Leistungserbringern, die nicht gemeinnützig arbeiten, zur „Wirtschaftlichkeit“ auch gehört, dass sich aus der Unternehmung „lohnende Gewinne“ ergeben. Wie und wo beeinflusst Marktversagen die Schließung von Pflegeeinrichtungen, und sollte es dort ergänzende Pflegeeinrichtungen geben, die unabhängig von ihrer Rentabilität direkt durch staatliche Träger betrieben werden, um den Versorgungsauftrag sicherzustellen?

Diese Frage gilt es besonders dann zu stellen, wenn es von Seiten des AGVP heißt: Die Innovationsfähigkeit und Effizienz in der Pflege werden durch strikte Vorgaben und Regularien behindert. Digitale Lösungen und optimierte Arbeitsorganisation stoßen auf Widerstand, da der Fokus auf der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden liegt, anstatt auf den Ergebnissen. Gleichzeitig erschweren politische Vorgaben wie Bauvorschriften, Fachkraftquoten und starre Regeln die Schaffung neuer Pflegeangebote.

Von Seiten der Betroffenen, Angehörigen und Fachkräfte darf jedoch mit Skepsis darauf geblickt werden. Ob es sich hierbei letztendlich um tatsächliche Verbesserungen handelt oder ob Effizienz und digitale Lösungen lediglich Kostensenkung durch mittelfristige Mehrbelastung bei Fachkräften und/oder einen Abfall bei der Qualität der Angebote – zu der in der Pflege zwangsläufig der Mensch-zu-Mensch-Kontakt gehört – bedeuten, bleibt an dieser Stelle noch zu klären.

Wenn „Fachkraftquoten“ unrentabel erscheinen, dann stellt sich eben nicht automatisch die Frage nach weniger Quote, sondern ebenso danach, ob es an dieser Stelle eines staatlichen Trägers bedarf oder ob die Pflegesätze nicht „die Versorgung der Versicherten sicherstellen“ (zu diesem Thema siehe auch: Effizienz in der Pflege?). Auf der anderen Seite gilt aber auch: Dort, wo es keine Fachkräfte gibt, braucht es neue Konzepte. Es zeigt sich also eine komplizierte Gemengelage mit unterschiedlichen Blickwinkeln, die alle unter einen Hut gebracht werden wollen.

Für bestehende Angebote, die den Leistungsarten des § 28 SGX XI entsprechen, ist es allerdings mehr als legitim, dass der AGVP fordert, dass die Kassen ihre Fristen zur Genehmigung und zur rechtzeitigen Kostenerstattung einhalten.

Zusammenfassend bleibt die Refinanzierung von Kostensteigerungen ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens ein komplexes Problem, das über die Verantwortung von Kassen, Trägern und Gesundheitsämtern hinausgeht. Alle Akteure teilen das Anliegen einer angemessenen und ausreichenden Finanzierung, die letztlich von der Entscheidung der Regierung, insbesondere des Finanzministeriums und erst in zweiter Linie des Gesundheitsministeriums, abhängt. Wie bereits in unserem Artikel zur Pflegereform erläutert, liegt hierin eine Herausforderung für die Zukunft der Pflege.

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Dem Thema Queerness im Alter wurde lange wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt. Insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

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Vor einem halben Jahr hatten wir über die Demonstration zum Inflationsausgleich für Rentner*innen in Berlin berichtet. Die Kundgebung fand am 06. November 2024 statt und kam auf weit über 2.000 teilnehmende Senior*innen, welche sich vor dem Brandenburger Tor versammelten, um den Inflationsausgleich von 3.000 Euro einzufordern, der ursprünglich ausschließlich Pensionär*innen bedachte.

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Einer der Redner*innen auf der Demonstration war Jürgen Fischer, Vorsitzender des Seniorenbeirats Stockelsdorf (Kreis Ostholstein). In einem Interview erklärt dieser, dass nicht nur Vorsitzende von Verbänden für die Interessen von Senioren, sondern auch Mitglieder des Deutschen Bundestags die Demonstration unterstützen und begleiteten. Zwei von ihnen, Mathias W. Birkwald (Linke) und Frank Bsirske (Bündnis 90/Grüne), trugen jeweils eine öffentliche Ansprache zur Kundgebung bei.

Ferner begrüßt Fischer die rege Beteiligung sowie die Aufmerksamkeit, die die Demonstration bundesweit auf sich und die Vernachlässigung der Rentner*innen bezüglich des Inflationsausgleichs auf sich gelenkt habe. „Meine Erwartungen wurden voll erfüllt. Ich hatte ein Gänsehautgefühl beim Betreten der Bühne“, so der 70-jährige.

Jürgen Fischer hatte nach zahlreichen internen Sitzungen zwecks der Beratung über den Inflationsausgleich die groß angelegte Demonstration in der Bundeshauptstadt initiiert. Darüber hinaus kümmerte er sich um die Organisation von Bussen, mit denen Rentner*innen aus Stockelsdorf nach Berlin gelangten, um dort für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung Berlin konnte er auch vor Ort mehrere hundert Rentner*innen für die Kundgebung gewinnen.

Obwohl Fischer maßgeblich zum Erfolg der Demonstration beigetragen hat, sieht er diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial. „Leider haben über ein Jahr lang nur sehr wenige Seniorenbeiräte des Landes von meinen Aktivitäten erfahren“, bedauert er in der Hoffnung, zukünftig noch mehr Verbände und damit auch betroffene Rentner*innen rechtzeitig erreichen und von seinen weiteren Vorhaben überzeugen zu können.

Auf die Frage, welche Aktionen sich Fischer ebenfalls vorstellen könne, bringt dieser einen flächendeckenden Streik ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ins Spiel. Damit zeigt er sich weiterhin bereit, sich für die Interessen von Ruheständler*innen in ganz Deutschland zu engagieren, bis eine Reaktion seitens der Regierung erfolgt.

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Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein hat sich zu den Anträgen bezüglich der Rentenpolitik seitens der Fraktionen der FDP sowie der SPD und des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag geäußert. Damit beziehen sich die Stellungnahmen u.a. auf die Finanzierung der Rente, das Renteneintrittsalter und die Vorsorge durch junge Menschen.

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Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden.

Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge.

Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben.

Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren,

Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind.

Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen.

Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.

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Der Mensch ist grundsätzlich nicht dafür gemacht, sein Leben allein zu verbringen. Soziale Interaktion mit Familienmitgliedern, Freund*innen, Kolleg*innen, Nachbar*innen und Bekannten können uns körperlich und psychisch fit halten. Einsamkeit senkt dagegen die Lebenserwartung um mehrere Jahre und ist ein ernstzunehmender Risikofaktor für Schlaganfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Den Grund hierfür untersuchte ein Forscherteam der Universität Cambridge.

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Im Mittelpunkt der 14-jährigen Studie steht die Proteinstruktur, da bereits bekannt ist, dass das Beisammensein mit anderen Menschen sich auf biologische Vorgänge des Körpers auswirken kann. So kann ausreichend soziale Interaktion das Immunsystem stärken, wodurch der Körper resilienter gegenüber Erkrankungen und Entzündungen wird. Das Blut der 42.000 teilnehmenden Proband*innen zwischen 40 und 69 Jahren wurde daher insbesondere mit Blick auf die Zusammensetzung der darin enthaltenden Proteine ausgiebig analysiert. Im Vorfeld wurden die Teilnehmenden zu ihrer Wohnsituation und ihres individuellen Empfindens von Einsamkeit befragt.

Durch die Auswertung der Blutproben konnten die Forscher*innen feststellen, dass die Gruppe der Teilnehmenden, die alleine lebten und/oder sich als einsam bezeichneten, ein höheres Maß an gewissen Proteinen aufwiesen. Weitere Untersuchungen ergaben, dass es dutzende sogenannte „Einsamkeitsproteine“ gibt, die unter Menschen mit geringen sozialen Isolationen vermehrt vorhanden sind. Der Unterschied zwischen sozial isolierten Personen und Personen, die sich einsam fühlten, ist hinsichtlich der Konzentration dieser Proteine unwesentlich.

Zahlreiche Fälle von Schlaganfällen und Erkrankungen der Teilnehmer*innen lassen sich auf diese konkrete Proteingruppe zurückführen. Dies unterstreicht die Bedeutung von Zugehörigkeit und sozialer Isolation für die eigene Gesundheit. Allerdings bleibt anzumerken, dass die Studie Einsamkeit mit sozialer Isolation gleichsetzte und so davon ausging, dass alle Menschen nach demselben Maß an sozialem Austausch streben, weshalb eine leichte Verzerrung der Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden kann.

Mittlerweile gibt es für jede Altersgruppe zahlreiche kostenfreie Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene, die Sie nach Bedarf und Belieben nutzen können.

Die Studie wurde in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts thematisiert.

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Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) ist ein Informationsportal des Landes, das Bürger*innen Schleswig-Holsteins dabei helfen soll, sich im Behördendschungel zurechtzufinden. Das Portal bietet eine zentrale erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die verschiedenen Ämter und deren Leistungen. Ziel ist es „schnell und einfach“ die notwendigen Informationen und Kontakte zu öffentlichen Ämtern und deren Dienstleistungen zu finden.

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Auf der offiziellen Webseite des Zuständigkeitsfinders erhalten Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie eines Suchbegriffs (wie z.B. Sperrmüll, Hausbau oder Heirat) erste Informationen von der „Leistungsbeschreibung“ bis zu den „Kontaktdaten“. Dabei können Sie sowohl nach „Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen“ suchen als auch eine „Behördensuche nach Bezeichnung“ vornehmen.

Der ZuFiSH im Überblick:

  • Der ZuFiSH liefert Ihnen detaillierte Informationen über öffentliche Ämter und Behörden: Welche Behörde ist für Sie bzw. Ihr Anliegen zuständig.
  • Der ZuFiSH informiert Sie darüber, welche Dienstleistungen die jeweiligen Ämter anbieten und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bspw. Welche Unterlagen werden für einen neuen Personalausweis benötigt.
  • Dabei stellt ihnen das Programm eine Übersicht über alle notwendigen Formulare zur Verfügung und informiert Sie darüber, ob Sie diese online ausfüllen können oder vor Ort abholen müssen.

Hier geht es zum ZuFiSH

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Zu den wichtigsten Faktoren, die zu einer stabilen Gesundheit beitragen, gehört neben regelmäßiger Bewegung, sozialen Kontakten und den Verzicht auf Alkohol und Rauchen auch eine ausgewogene Ernährung, die im Idealfall aus viel Gemüse, Obst und Vollkornprodukten besteht und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr berücksichtigt. Tierische Fette und Zucker sollten dagegen nur in Maßen konsumiert werden, da entsprechende Lebensmittel oft Übergewicht, Diabetes und weitere Erkrankungen begünstigen können.

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Eine der bekanntesten graphischen Darstellungen einer idealen Ernährung ist die sogenannte Ernährungspyramide.

Dass die Ernährung sich auch auf die Gesundheit im hohen Alter auswirkt, konnte eine britische Langzeitstudie mit ca. 10.000 Teilnehmenden belegen. Die sog. Whitehall-II-Studie untersuchte den Zusammenhang zwischen der Ernährung, der Veränderung des Körpergewichts und der physischen wie kognitiven Gesundheit. Die Durchführung der Studie beläuft sich auf den Zeitraum von 1985 bis 2016.

Die Proband*innen wurden mehrmals zu ihren Essgewohnheiten und ihrem Gesundheitszustand befragt. Anschließend unterzogen sich einige von ihnen einer Kernspintomographie (MRT), zusätzlich wurden die Teilnehmer*innen im Seniorenalter auf ihre kognitiven Fähigkeiten getestet. Die Ernährung der Teilnehmenden wurde bezüglich ihrer allgemeinen Auswirkungen auf die Gesundheit durch Wissenschaftler*innen des Max-Planck-Instituts bewertet und mit den Ergebnissen der ärztlichen Untersuchungen abgeglichen.

Dabei stellte sich heraus, dass die Proband*innen, die einer eher ungesunden Ernährung folgten, im Laufe der Zeit eher an Gewicht zugenommen hatten als die Teilnehmer*innen mit einem als gesund geltenden Speiseplan. Übergewicht birgt wiederum ein höheres Risiko für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Allerdings kam die Studie auch zu dem Ergebnis, dass eine gesunde Ernährung die geistige Gesundheit im Alter im Schnitt länger aufrechterhält, wie die Auswertung der kognitiven Tests zeigte. Dies hängt mit dem Erhalt der Nervenverbindungen im Gehirn zusammen, welche durch eine suboptimale Ernährung eher geschwächt werden, womit das Denk- und Erinnerungsvermögen abnehmen.

Über die beschriebene Studie berichtete das Deutsche Ärzteblatt kürzlich in diesem Artikel.

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Der demografische Wandel, die Engpässe beim Gesundheits- und Pflegepersonal und die Frage einer „mobilisierenden“ Infrastruktur: Was allgemein bereits als – zumindest schwer lösbares – Problem bekannt ist, spitzt sich zu, wenn man in die ländlichen Regionen blickt.

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Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu verbringen – unabhängig vom Wohnort. Doch ohne die immense Unterstützung durch familiäre, nichtberufliche Pflege wäre dieses Modell bereits jetzt nicht umsetzbar. Auf dieses wenig überraschende Ergebnis verwies die Caritas zuletzt bereits in einem Artikel von 2020. Liest man diesen weiter, zeigt sich ein Teufelskreis, der bis heute nicht gelöst ist – auch wenn es immer wieder Modellprojekte gibt.

Durch die Abwanderung der Jugend und Berufstätigen, die vor allem in strukturschwachen Regionen zu einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang führt, verändert sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen. Es entstehen sowohl:

  • Schwierigkeiten, ausreichendes medizinisches und pflegerisches Personal zu finden,
  • als auch ein Wegbrechen der Unterstützung durch abgewanderte Angehörige.

Hinzu kommen regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und große Versorgungslücken bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie fehlende spezialisierte Versorgung, beispielsweise für Demenzpatient*innen.

Dabei mag eine Lösung durchaus in der Digitalisierung liegen. Allerdings ist Digitalisierung ein riesiges Schlagwort, unter dessen Schirm man aufpassen muss, andere Bereiche nicht aus den Augen zu verlieren. Wie Josef Lüttig, Diözesan-Caritasdirektor in Paderborn, festhält, braucht die Entwicklung ländlicher Regionen jedoch weit mehr als Wirtschaftsförderung und moderne Infrastruktur wie Mobilfunk oder Highspeed-Internet. Essenziell sind Maßnahmen, um die Grundversorgung sicherzustellen, wie die Unterstützung von Pflegediensten, kleinen Krankenhäusern, Nahverkehr und Bildungseinrichtungen. Wohlfahrtsverbände übernehmen hier oft die Versorgung entlegener Gebiete, insbesondere da Fahrtwege nicht refinanziert werden.

Lüttig forderte bereits 2020 daher einen "Demografie-Bonus", der explizit über das Digitale hinausgeht und Gesundheit, ÖPNV und Bildung miteinschließt. Andernfalls würden „manche Regionen weiter ausbluten“.

Auch wenn sich hinter dieser Forderung eine weitere, vermutlich langwierige Diskussion verbirgt, wo, was und wie genau gefördert werden sollte, macht die Formulierung von Lüttig zumindest den Bedarf deutlich, gewissen Förderbedarf so genau zu definieren, dass ihre Förderung nicht durch andere Bereiche abgegriffen werden kann, die aufgrund aktueller Trends oder vermeintlich schnellerer Ergebnisse vorrangig gefördert würden.

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