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Eine Langzeitstudie aus den USA mit 282 Proband*innen hat getestet, ob und inwieweit Medikamente gegen Alzheimer die Eigenständigkeit im Alltag aufrechterhalten können. Bei den in der Studie verwendeten Medikamenten handelte es sich um Lecanemab und Donanemab, welche in Deutschland bislang nicht zugelassen wurden. Die darin enthaltenen Amyloid-Antikörper bewirken eine Verlangsamung der Abnahme kognitiver Fähigkeiten.

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Alle Proband*innen waren zu Beginn der Studie mindestens 60 Jahre alt, zeigten zumindest erste Anzeichen einer Alzheimer-Erkrankung und waren zum Teil nicht mehr dazu fähig, ihren Alltag auf sich gestellt zu bewältigen. Um die Selbstständigkeit der Teilnehmenden sinnvoll messen zu können, wurde für die Studie unterschieden zwischen IADLs (praktische, mit der direkten Umgebung zusammenhängende Aufgaben) und BADLs (körperliche und geistige Selbstfürsorge). Zeitgleich wurde dabei die Schwere der Erkrankung mithilfe des Clinical Dementia Rating-Sum of Boxes (CDR-SB)  ermittelt, sodass sich die Eigenständigkeit und der Krankheitsgrad gegenüberstellen ließen.

Dabei zeigte sich, dass die IADLs nicht mehr eigenständig ausgeführt werden konnten, sobald eine leichte Demenz (ab 5 CDR-SB) vorlag. Während der Studie traf diese Entwicklung bei ca. der Hälfte aller Teilnehmenden auf. Die Selbstversorgung blieb im Schnitt jedoch etwas länger möglich: Erst ab ca. 11,5 CDR-SB, was einer mittelgradigen Demenz entspricht, benötigten die Proband*innen auch hierfür Unterstützung.

Dennoch legen die Ergebnisse der Studie nahe, dass beide Medikamente den Krankheitsprozess und damit auch das Eintreten der Pflegebedürftigkeit deutlich verzögern können. Die Einnahme von Donanemab verlängerte die Selbstständigkeit der Proband*innen um durchschnittlich acht Monate, im Fall von Lecanemab waren es sogar zehn. Demzufolge würde eine Behandlung mit Medikamenten gegen Alzheimer den Patient*innen ca. ein zusätzliches Dreivierteljahr schenken, in dem diese noch einen unabhängigen Alltag genießen können. Eigenständigkeit und der Erhalt der kognitiven Fähigkeiten sind wiederum bedeutsam für die Lebensqualität.

Ein weiterer Vorteil an einer Einnahme von Alzheimer-Medikamenten liegt in der Entlastung der Angehörigen. Diesen bleibt durch das langsamere Voranschreiten der Erkrankung mehr Zeit, um Vorkehrungen bezüglich Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu treffen. Ob eine solche Behandlung zukünftig auch in Deutschland möglich sein wird, bleibt abzuwarten – für Donanemab wurde allerdings schon 2023 ein Zulassungsantrag gestellt, der sich momentan in der Prüfung befindet. Im Falle einer Genehmigung des Antrages würde das Medikament in der gesamten EU verfügbar werden.

Über die Studie berichtete das Deutsche Ärzteblatt in einem kürzlich erschienenen Artikel.

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Dass körperliche Aktivität die Gesundheit fördert, ist hinreichend bekannt. Ärzt*innen würden ihren Patient*innen jedoch noch immer zu selten zu Bewegungstherapien raten, findet die kanadische Sportmedizinerin Jane Thornton, die die medizinische Abteilung des Internationalen Olympischen Kommitees (IOC) leitet. Laut der 46-Jährigen gebe es, unabhängig vom Alter und der körperlichen Verfassung einer Person, kein stichhaltiges Argument gegen ein gewisses Maß an körperlicher Betätigung.

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Thornton verweist insbesondere auf die gewichtigen Vorteile von Sport für ältere Menschen, da dieser einer Vielzahl chronischer Erkrankungen entgegenwirke und die Mobilität länger ermögliche. Gelenke, Muskeln und Knochen würden durch genügend Bewegung gestärkt werden, was wiederum das Unfallrisiko im hohen Alter verringere. Darüber hinaus profitiere auch die Psyche in mehrerlei Hinsicht von Sport, so seien Senior*innen, die einen größeren Wert auf körperliche Fitness legen, weniger anfällig für Depressionen und Demenz. Dies deckt sich mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 2,5 bis 5 Stunden Sport pro Woche – inklusive Kraft- und Gleichgewichtstraining – als optimal für Senior*innen bezeichnet.

Auch weitere Forschungen belegen, dass Sport zahlreiche gesundheitliche Vorteile mit sich bringt. Menschen, die sich regelmäßig bewegen, haben eine höhere Lebenserwartung und sterben seltener an Krebs. Besonders effizient zeigt sich Sport jedoch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen – hier kann ausreichend Bewegung das Sterberisiko um knapp ein Drittel senken, wie die aus über 100 Studien zusammengetragenen Ergebnisse zeigen. Im besten Fall macht körperliche Aktivität auch Spaß und steigert damit die Lebensqualität.

Um die Menge an Bewegung besser messen zu können, wurde in den Forschungen die Einheit MET (Metabolisches Äquivalent) verwendet, wobei ein MET dem durschnittlichen Energieverbrauch für eine Stunde ruhiges Sitzen entspricht. Somit kam der dänische Epidemiologe Søren Brage zu dem Schluss, dass ca. ein Sechstel aller Todesfälle vermeidbar wäre, wenn alle Menschen auf knapp 9 MET pro Woche kämen. Das entspricht einer knappen Stunde Jogging, ca. zwei Stunden Radfahren oder auch drei Stunden Pilates. Mehr dazu können Sie auf der Seite der Akademie für Sport und Gesundheit nachlesen.

Sport ist damit einer der wichtigsten Faktoren im Bezug auf die Erhaltung der körperlichen wie auch mentalen Gesundheit im hohen Alter und ist selbst dann noch möglich, wenn bereits Krankheiten vorliegen. Zur Vertiefung des Themas können sie diesen Artikel des Deutschen Ärzteblatts lesen.

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„Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents.“ – Mit diesem Satz leitete Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seine erste Rede zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ein. Drei Jahre dauert das Kriegsgeschehen im Osten Europas inzwischen an, welches auf beiden Seiten bereits viele Tausend Menschenleben forderte und erhebliche Teile der Infrastruktur gänzlich zerstörte. Zudem flüchteten mehrere Millionen Ukrainer*innen, um Schutz zu finden.

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Doch nicht alle haben die Möglichkeit zu fliehen. So sind beispielsweise die knapp zehn Millionen Senior*innen in der Ukraine häufig aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage, sich vor den ständigen Angriffen durch die russische Armee in Sicherheit zu bringen. Hinzu kommen chronisch kranke und behinderte Menschen, die auf ständige Pflege und Betreuung sowie Medikamente angewiesen sind. All dies ist spätestens seit Kriegsbeginn trotz internationaler Hilfen Mangelware im gut 600.000 km² großen Land und sorgt somit für weiteres menschliches Leid. Darüber hinaus entsprechen ukrainische Pflegeheime und Krankenhäusern oft nicht EU-Standards; insbesondere in den ländlichen Regionen ist die ärztliche Versorgung grundsätzlich unzureichend, sodass die dortigen Lebensumstände oft als menschenunwürdig bezeichnet werden können.

Auf die Not der Ukrainer*innen hingewiesen hat u.a. Amnesty International. In Ihrem Bereicht "Zurückgelassen und isoliert" schildert die Journalistin und Autorin Elisabeth Wellershaus im Auftrag von Amnesty International nicht nur die drastischen Zustände, in welchen sich ältere, kranke und pflegebedürftige Ukrainer*innen befinden, sondern präsentiert auch ein ca. 15-minütiges Video mit dem Titel „Dreaming in the Shadows“ (deutsch: Träumen in den Schatten):

https://www.youtube.com/watch?v=0kuI-VtJIdI

 

Es zeigt den Alltag ukrainischer Pflegefachkräfte, welche aufgrund zahlreicher geflohener Kolleg*innen nun einem umso höheren Arbeitsaufwand entgegenstehen, und verdeutlicht auch das körperliche, seelische und finanzielle Leiden der Patient*innen.

Amnesty International fordert eine weitreichende Unterstützung seitens der westlichen Regierungen und Organisationen, um dieser vulnerablen Gruppe einen halbwegs normalen und beschwerdefreien Alltag zu ermöglichen. Hierzu zählen sowohl Geld- als auch Sachspenden, auf welche die Ukraine dringend angewiesen ist – auch über den Krieg hinaus.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat Ende Januar drei ihrer Informations-Broschüren neu aufgelegt. Die Broschüre befassen sich mit den Themen: „Ergotherapie & Demenz“, „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ und „Demenz und queer“.

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Zur Broschüre „Demenz und queer“ hatten wir bereits im April 2024 einen Artikel veröffentlicht: Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind. Sie soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von demenzbetroffenen queeren Menschen zu schaffen.

Die Broschüre „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ bietet Anregungen für Aktivitäten, die das Gedächtnis und Wohlbefinden von Menschen mit Demenz fördern. Sie enthält Gedichte, Geschichten und Beschäftigungsideen, die aus den Erfahrungen während der Pandemie entstanden sind. Neben dem obigen Link ist auch eine Druckversion über info@demenz-sh.de gegen Portogebühren bestellbar.

In der Broschüre „Ergotherapie & Demenz“ geht es darum, wie Menschen mit Demenz durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen ihre körperlichen und kognitiven Fähigkeiten und damit ihre Selbstständigkeit im Alltag länger erhalten können. Die Broschüre richtet sich an Angehörige, Pflegende und Ärzt*innen. Sie bietet Einblicke in die Möglichkeiten der Ergotherapie und die neu eingeführte „Blankoverordnung“ von 2024. Die Broschüre kostet in gedruckter Form 2,50 € zzgl. Porto und kann ebenfalls unter info@demenz-sh.de bestellt werden.

Daneben bietet das Kompetenzzentrum Demenz zusammen mit der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein eine Vielzahl weiterer lesenswertet Broschüren und Links.

Veranstaltungshinweis

Passend zur Neuauflage der Broschüre "Demenz und queer" findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen:

  • Grundlagen zu Demenz: Symptome, Risikofaktoren und Diagnose
  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Spezifische Herausforderungen bei queeren Personen mit Demenz
  • Wünsche und Perspektiven für eine gute Zukunft mit Demenz

Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört.

Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.

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Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen. Die neue App „PflegeNetz“ kann ab sofort für auf Smartphones heruntergeladen werden und soll durch verschiedene Angebote entlasten.

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Entwickelt wurde ‚PflegeNetz‘ von dem Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität. Die App bietet eine Vielzahl von Funktionen, die darauf abzielen, die Belastungen und Anforderungen der Pflege zu erleichtern und gleichzeitig notwendige Unterstützung und Information bereitzustellen.

Eine zentrale Funktion der App ist die übersichtliche Aufbereitung von zahlreichen Informationen rund um Pflege, beispielsweise Pflegeanträgen und Leistungsvoraussetzungen. Auch neue gesetzliche Regelungen und andere aktuelle Entwicklungen werden erläutert.

Eine interaktive Standortkarte ermöglicht die Suche nach Sozialstationen, Pflegediensten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen wichtigen Einrichtungen, zu denen sich die Nutzer und Nutzerinnen auch direkt navigieren lassen können.

Darüber hinaus bietet die PflegeNetz-App Chatgruppen, in denen pflegende Angehörige sich miteinander austauschen, Ratschläge erhalten und wertvolle Unterstützung finden können. Diese geschlossenen Chatgruppen bieten eine sichere und unterstützende Umgebung, in der Erfahrungen geteilt und gemeinsam Lösungen für die täglichen Herausforderungen der Pflege gefunden werden können.

Die App enthält auch Informationen zu Veranstaltungen und Workshops, die von der Volkssolidarität organisiert werden. Diese Gelegenheiten bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern und neue Kontakte zu knüpfen.

Die App kann über den Google Play Store (Android) bzw. den Apple App Store (iOS) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der Volkssolidarität.

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Pflegeeinrichtungen stehen vor dem Spagat, einer steigenden Zahl an pflegebedürftigen Personen mit oft komplexen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden, während der Personalmangel das Arbeitsklima belastet. Vor diesem bekannten Hintergrund befasst sich das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) mit der Frage nach einer besser gestaltbaren Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

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In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern.

Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen:

Regelungen für Individuen

  • Individuum-Individuum: Informelle Absprachen, z. B. Diensttausch.
    Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
  • Individuum-Team: Flexible Lösungen für einzelne Teammitglieder (z. B. bei Krisensituationen).
    Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
  • Individuum-Organisation: Vertragsbasierte oder mündliche Regelungen (z. B. nur Frühdienste).
    Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.

Regelungen für Teams

  • Team-Individuum: Teambasierte Entscheidungen mit Einstimmigkeit, z. B. Vertretungsregelungen.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
  • Team-Team: Mehrheitsentscheide innerhalb eines Teams, z. B. Flexibilisierungstage.
    Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
  • Team-Organisation: Organisationsgestützte Regelungen, z. B. mobiles Arbeiten für bestimmte Teams.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.

Organisationale Regelungen

  • Organisation-Individuum: Verträge mit individuellen Vereinbarungen, z. B. für Leiharbeitskräfte.
    Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
  • Organisation-Team: Organisationsweite Regelungen, z. B. Flex-Pool-Modelle.
    Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
  • Organisation-Organisation: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
    Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.

Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen.

Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken.

Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen.

Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.

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Im Juni 2024 veröffentlichte die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) ein 25-seitiges Dossier zur gegenwärtigen Situation der psychischen Gesundheit von Senior*innen in Europa. Dabei wird nicht nur auf die Risikofaktoren psychischer Erkrankungen hingewiesen, auch nennt die UNECE konkrete Förderungs- und Hilfsmaßnahmen aus mehreren Ländern.

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Zielsetzung

Die Hilfsmaßnahmen sollen älteren Menschen Mut machen, über ihr seelisches Leid zu sprechen und bedürfnisorientierte Angebote zur Unterstützung und Stärkung der mentalen Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist hierbei die nach wie vor starke Tabuisierung des Themas, durch die Menschen altersunabhängig unbehandelt ihren Alltag gestalten.

Zentrale Ergebnisse

Untersuchungen haben ergeben, dass ca. 30% aller europäischen Senior*innen an Depressionen leiden. Diese alarmierenden Zahlen sind insbesondere unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie und der damit korrelierenden Einsamkeit gestiegen. Doch auch finanzielle Schwierigkeiten, der Verlust nahestehender Personen, Altersdiskriminierung (Ageismus) und Missbrauchserfahrungen tragen negativ zum psychischen Wohlbefinden bei.

Dagegen können ein stabiles soziales Umfeld, ein geregeltes Einkommen, bzw. eine ausreichende Rente, die Erhaltung körperlicher Fähigkeiten und ein gesunder Lebensstil die Psyche schützen. Die UNECE ruft daher die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für die Gewährleistung dieser Güter im Sinne älterer Menschen einzusetzen. Hierzu zählt aufgrund des Personalmangels auch eine konsequentere Besetzung entsprechender therapeutischer und pflegerischer Stellen.

Regionale Unterschiede

Die Forschungen und Studien, welche dem Dossier als Grundlage dienten, haben gezeigt, dass Depressionen, Angststörungen und ein allgemeines Gefühl der Niedergeschlagenheit zwischen den untersuchten Ländern relativ ungleich verteilt sind: Während in Dänemark ca. 16% der Menschen im Alter ab 60 Jahren von Depressionen betroffen sind, liegt der Wert in Litauen bei über 40%.

Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Auch zwischen den Geschlechtern bestehen teils massive Unterschiede: Frauen leiden dabei in jedem Falle öfter als Männer an Depressionen, was sich auf Diskriminierung in Form einer benachteiligenden Behandlung von Frauen zurückführen lässt. Die Suizidrate älterer Männer ist wiederum deutlich höher als die von gleichaltrigen Frauen, da Männer sich seltener therapieren lassen und im Schnitt effektivere Methoden zum Selbstmord  wählen.

Die traurigen Spitzenreiter im europäischen Vergleich bilden zahlreiche ost- und südosteuropäische Staaten, aber auch Österreich mit teilweise 50 bis 60 männlichen Selbstmördern pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt dabei im oberen Mittelfeld.

Internationale Strategien

Psychische Erkrankungen werden immer häufiger zum Gegenstand nationaler und internationaler Debatten. Beispielsweise haben die Europäische Kommission und die WHO bereits umfassende Berichte vorgelegt und Handlungsstrategien erarbeitet. Die UNECE hat einige nationale Hilfsmaßnahmen und Angebote für psychisch erkrankte Senior*innen in ihrem Dossier zusammengetragen.

Nationale Strategien

Ähnlich der nationalen Strategie gegen Einsamkeit der deutschen Bundesregierung, haben u.a die Niederlande ein landesweites Programm zur Eindämmung von Einsamkeit gestartet, das aufgrund des großen Erfolges und des hohen Bedarfes inzwischen auf alle Altersgruppen ausgeweitet wurde.

In Großbritannien wurde dagegen ein Projekt angesetzt, dass Arbeitnehmer*innen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz unterstützt, um ihnen trotz der Menopause eine bedürfnisorientierte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Ebenso wurden innerhalb der letzten Jahre in Ländern wie Spanien, Portugal, Belgien, Finnland, Serbien und der Türkei umfangreiche Aktionspläne zum Schutz der psychischen Gesundheit im Alter konzipiert, welche eine präventive, aufklärende und beratende Rolle einnehmen.

Auch Deutschland findet mit dem 2023 herausgegebenen BAGSO-Ratgeber zur mentalen Gesundheit pflegender Angehöriger Erwähnung. Diesen können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen, aber auch als Printversion bestellen.

Zusammenfassung

Durch die Bereitstellung dieser Angebote auf dem ganzen Kontinent sollen ältere Menschen ihre Erkrankung frühzeitig erkennen und angst- und vorurteilsfrei die Möglichkeit erhalten, offen und ehrlich über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Das langfristige Ziel besteht darin, durch effiziente Angebote zu einem Rückgang der Rate von psychischen Erkrankungen und Suiziden beizutragen und die Lebensqualität von Senior*innen nachhaltig zu verbessern.

Hiefür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Projektträger*innen, den Betroffenen und den Angehörigen. Die gesamte Gesellschaft ist also aufgefordert, älteren Menschen ein Gefühl von Inklusion zu vermitteln und Werte wie Solidarität und Fürsorge zu vertreten und umzusetzen.

Die gesamte Stellungnahme der UNECE können Sie hier nachlesen.

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Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundeswahl statt. Somit handelt es sich um eine Neuwahl, deren Ergebnisse sich unmittelbar auf die Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag auswirken werden und auch zu einem Machtwechsel in der deutschen Regierung führen können.

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Zwei Kanzlerkandidaten – Friedrich Merz (CDU) und der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) – traten am 9. Februar im TV-Duell auf, um viele Wähler*innen für ihre jeweilige Partei zu gewinnen. Scholz und Merz wurden aufgefordert, zu verschiedenen Aspekten der politischen Agenda Stellung zu beziehen, so auch zur Zukunft der Pflege. Wie das Deutsche Ärzteblatt, eine Fachzeitschrift, welche hauptsächlich gesundheitliche Themen behandelt in einem Artikel berichtet, verfolgen die beiden Politiker sehr verschiedene Ansätze hinsichtlich der Pflegefinanzierung.

Der Sozialdemokrat Olaf Scholz befürwortet einen maximalen Eigenanteil an den Pflegekosten von 1.000 € und darüber hinaus eine Stärkung der Solidarität zwischen privaten und staatlichen Krankenkassen, ohne jedoch das duale Versicherungssystem aufzulösen. Gesetzlich versicherte Personen sollen auf diese Art und Weise finanzielle Entlastungen erfahren. In diesem Zusammenhang sprach der 66-Jährige im Rahmen des TV-Duells von einer „Verschränkung“.

Einen anderen Standpunkt vertritt Scholz‘ konservativer Kontrahent Friedrich Merz. Dieser sprach sich im TV-Duell aus Kostengründen für eine Erhaltung der Pflegeversicherung als Teilversicherung aus. Zudem plädiert der Unionspolitiker mitsamt seiner Partei für eine gemischte Finanzierung der Pflegeversicherung, welche sich aus staatlicher und betrieblicher Vorsorge zusammensetzt. Hierfür sei auch eine weitere verpflichtende Zusatzversicherung nötig. Deutschlands Industrie müsse jedoch wettbewerbsfähig und wachstumsorientiert bleiben, um die Pflegeversicherung weiterhin gewährleisten zu können. Pflegende Angehörige sowie Pflegepersonal sollen laut der CDU besser gefördert werden, indem u.a. die Pflegebeiträge erhöht werden.

Falls Sie das TV-Duell mit Friedrich Merz und Olaf Scholz verpasst haben oder noch einmal anschauen möchten, können Sie dies in der ARD-Mediathek tun.

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Bereits im Dezember 2024 hatten wir einen Artikel zu den BAGSO-Wahlprüfsteinen geschrieben und kürzlich unsere eigenen veröffentlicht. Dabei ist nicht erst seit unserem Blick auf die Wahlen im Februar 2025 klar, dass im Zuge des demografischen Wandels eine adäquate Politik für Ältere immer mehr an Bedeutung gewinnt.

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Während sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) selbstverständlich auf ihre Kernklientel konzentriert, fokussieren die Wahlprüfsteine des VDK soziale Themen, die darüber hinausgehen. Auch wird dabei auf eine gerecht finanzierte Sozialpolitik Bezug genommen.

Auch hier geht es dabei um „eine gute Rente für alle“, eine einheitliche solidarische Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Stärkung der ambulanten Pflege. Aber ebenso um die „Bekämpfung von Armut aller Altersklassen“ und „wirksame Schritte zu mehr Barrierefreiheit und weniger Diskriminierung“. Wie die dazugehörigen Fragen der beiden aufgeführten Prüfsteine (von insgesamt acht Prüfsteinen) hervorheben, geht es um nichts Geringeres als um eine „gesamtgesellschaftliche Solidargemeinschaft“:

  • „Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um ein wirksames Verbot der Benachteiligung von Menschen wegen Behinderung, Erkrankung oder Alters umzusetzen?“
  • „Wie gedenkt Ihre Partei, Armut in allen Altersgruppen zu bekämpfen? Welche Vorschläge haben Sie spezifisch zur Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut?“

Parteien, aber auch andere institutionelle politische Akteure, die es nicht schaffen, über ihre Partikularinteressen hinauszudenken, werden spätestens am „kategorischen Imperativ“ scheitern. Übertragen auf eine solidarische Gesellschaft bedeutet das: Wer nur die eigenen Interessen im Blick hat – egal wie legitim diese erscheinen mögen – und nicht zugesteht, dass auch andere marginalisierte Gruppen berücksichtigt werden müssen, legitimiert, dass jede Gruppe nur an sich denken darf. Damit untergräbt man allerdings eben jene Solidarität, die eigentlich notwendig – und zu Recht – eingefordert werden müsste. Hier geht es vor allem um jene Personen, die nicht bereits durch ihre Position Einfluss und Interessen geltend machen können, sondern um diejenigen, die hierfür auf „Interessenvertreter*innen“ angewiesen sind.

Mit dieser Überlegung im Hinterkopf bieten die Antworten der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und BSW auf die Fragen des VdK-Wahlprüfsteins einen weiteren Einblick in die Grundhaltungen der Parteien.

Die AfD wurde vom VdK explizit nicht befragt. Zur Begründung heißt es mit Verweis auf die eigene Satzung: „Der VdK bekennt sich in seiner Satzung klar zu Demokratie, Rechtsstaat, Solidarität und Menschenwürde. In § 2 der Satzung heißt es: ‚Der Bundesverband hält es für seine Pflicht, durch Aufklärung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus jeder Art zu wirken, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen, alle Bemühungen zur Sicherung des Friedens zu unterstützen und für die Schaffung eines freiheitlichen und sozial gerechten Europas einzutreten.‘ Vor diesem Hintergrund seien die Aussagen der AfD nicht mit dem Menschenbild des VdK vereinbar.“

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Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um ein digitales System, durch das alle medizinischen Informationen von Patient*innen in einer zentralen Datenbank gespeichert und verwaltet werden. Damit sollen bisherige Papierakten abgelöst werden. Die Umsetzung wird in Deutschland seit dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen erprobt.

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Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden.

Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar.

Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt.

Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar.

Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."

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