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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Die 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat in nahezu allen Staaten der Welt Menschenleben gefordert und auch durch die Schutzmaßnahmen schwere Schäden in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur angerichtet. Monatelang wurde das vertraute Alltagsleben durch Schutzmaßnahmen geprägt und insbesondere die Debatte um die Impfung gegen das Virus sorgte international für Unruhen.

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Genaue Zahlen zu Erkrankungen und coronabedingten Todesfällen gibt es nicht, jedoch stehen mehr als 7 Millionen bestätigte Todesfälle weltweit in direktem Zusammenhang mit einer Corona-Infektion, während Schätzungen von ca. drei- bis fünfmal so vielen Personen ausgehen, die das Virus nicht überlebten. Bei diesen handelte es sich zumeist um ältere, vorerkrankte und ungeimpfte Menschen, deren Immunsystem dadurch vulnerabler war.

Zwar wurden bereits vor über zwei Jahren die letzten Maßnahmen zur Eindämmung aufgehoben, das Virus selbst ist jedoch nicht verschwunden und wird es in absehbarer Zeit auch nicht. Noch immer erkranken zahlreiche Menschen an Corona – hinzu kommen neue Varianten des Virus, wie zuletzt NB.1.8.1 (Nimbus), dem von einigen Expert*innen zugetraut wird, für steigende Fallzahlen in den kommenden Wochen und Monaten zu sorgen. Diese neuen Varianten verlaufen meist milder, sind jedoch ansteckender.

Die Mehrheit der Deutschen hat sich mindestens dreimal gegen Covid 19 impfen lassen, wobei sich diese drei Impfungen aus der Grundimmunisierung sowie einer Auffrischimpfung zusammensetzen. Da aber die von Corona ausgehende Bedrohung Anfang 2023 vermeintlich als überstanden galt, zeigte sich sich ein Großteil der Bevölkerung weniger motiviert zu den Auffrischimpfungen.

Gesunde Menschen unter 60 Jahren benötigen gemäß der Ständigen Impfkomission (STIKO) nicht zwingend eine jährliche Auffrischimpfung. Anders sieht die Lage hinsichtlich der Risikogruppen aus: Ältere und vorerkrankte Menschen erleiden im Falle einer Corona-Infektion häufiger einen schweren Verlauf als ihre gesundheitlich robusteren Mitmenschen und sollten daher jedes Jahr eine Auffrischimpfung in Anspruch nehmen, welche im besten Fall auch an neueste Corona-Varianten angepasst wurde. Auch im gesundheitlichen und pflegerischen Bereich Tätigen wird zum jährlichen Booster geraten.

Eine Corona-Impfung ist mittlerweile relativ einfach erhältlich. Sie können diese sowohl bei Hausärzt*innen anfragen oder in Ihrer örtlichen Apotheke den Impfstoff verabreicht bekommen. In vielen Pflegeeinrichtungen sind regelmäßige Impfungangebote zu finden. Idealerweise sollte die Auffrischimpfung im Herbst erfolgen, da die Immunität gegen das Virus dann im Winter, in der vermehrt Corona-Infektionen auftreten, am höchsten ist.

Geimpfte Personen erleiden im Schnitt eher mildere Krankheitsverläufe und haben ein geringeres Risiko, ins Krankenhaus eingewiesen werden zu müssen. Darüber hinaus treten Langzeitschäden wie beispielsweise Long Covid bei Menschen mit einem gültigen Impfschutz wesentlich seltener auf.

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Der Kreisseniorenbeirat setzte sich unter 50 ausgewählten Gewinnern gegen insgesamt 560 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet durch und erhält 3.000 Euro zur Durchführung eines Projektes im Rahmen des Förderprogrammes "DigitalPaktAlter".

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Ziel des Kreisseniorenbeirates Herzogtum Lauenburg ist es, Senior*innen durch begleitete Kurse zu helfen ihr Handy, ihren Laptop oder andere digitale Geräte besser zu versehen und zu nutzen. Durch individuelle Begleitung, praxisnahe Schulungen und einen persönlichen Austausch soll mehr digitale Teilhabe im Alter ermöglicht werden.

Begleitet werden die Senior*innen von ehrenamtlich engagierten Schüler*innen sowie von älteren, ebenfalls ehrenamtlich tätigen Personen, die in ihrer Freizeit die Teilnehmenden unterstützen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Erforderliche Geräte - wie Smartphones, Laptops oder Tablets mit verschiedenen Betriebssystemen - werden für die Teilnehmenden bereitgestellt. Es wird jedoch empfohlen, die eigenen Geräte mitzubringen.

Geplant sind Veranstaltungen in Ratzeburg, Mölln, Lauenburg, Geesthacht, Müssen und Steinhorst. Weitere Orte im Kreisgebiet sind möglich, sofern sich mindestens vier Personen anmelden.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter:


Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative, die darauf abzielt, älteren Menschen zu helfen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre gesellschaftliche Teilhabe in einer digitalisierten Welt zu stärken.

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten. Bewerben können sich einmal im Jahr Akteure wie beispielsweise Senioren-Internet-Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen in Form eines Erfahrungsortes bereitstellen.

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Laut dem Ärzteblatt sei das Gesundheitssystem nicht ausreichend auf Herausforderungen des demografischen Wandels vorbereitet. In diesem Beitrag lesen Sie vorgeschlagene Präventionsmaßnahmen, die als Reaktion auf den dempgraphischen Wandel diskutiert werden.

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Gruppenspezifische Prävention

Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie.

Stärkung der Primärprävention

Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils.

Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie

Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden.

Gesundheit als durchgängiges Politikziel

Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen.

Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung.

Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst.

Kritische Zusammenfassung

Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden.

Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten.

In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den  Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.

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Das deutsche Gesundheitssystem sei aktuell nicht ausreichend vorbereitet auf die Herausforderungen des aktuellen demografischen Wandels. Ohne gezielte Maßnahmen zur Patientensteuerung, Fachkräfteförderung und Digitalisierung drohten erhebliche Versorgungslücken.

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Zu diesem Schluss kommt das deutsche Ärzteblatt in seinem Artikel: „Demografischer Wandel: Zeit für die Vorbereitung auf mehr Ältere drängt“. Die deutsche Gesellschaft altere rapide, das Gesundheitssystem stehe vor großen Herausforderungen. Besonders die steigende Zahl hochaltriger Menschen stelle Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste vor strukturelle Probleme.

Laut dem Krankenhausreport 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) sind die bestehenden Versorgungsstrukturen unzureichend vorbereitet auf die doppelte demografische Herausforderung: eine alternde Population und ein zunehmender Fachkräftemangel. Demnach stieg der Anteil an Krankenhausfällen von „hochbetagten“ Personen von 13 % im Jahr 2005 auf 22 % im Jahr 2023, meist mit Mehrfacherkrankungen und hohem Pflegebedarf. Die damit verbundenen Kosten seien erheblich: Ein über 80-jähriger Patient verursache durchschnittlich Behandlungskosten von 3.351 €, im Gegensatz zu 470 € bei jüngeren Patient*innen.

Neben der steigenden Zahl älterer Patient*innen mangele es auch an Fachkräften. Besonders in ländlichen Regionen entstehen Versorgungslücken, da mehr als 23 % der Ärzt*innen über 60 Jahre alt sind.

Folgt man dem Ärzteblatt, liegt der Fokus der Expert*innen dabei vor allem die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen und die netwendigkeit einer politischen Gesamtstrategie.

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Dass sich das Gehör im Laufe des Lebens verschlechtert, ist eine natürliche Entwicklung, die bereits im mittleren Erwachsenenalter einsetzen kann. Auch äußere Einflüsse wie eine extreme Lärmbelastung, Vorerkrankungen und der Konsum von schädlichen Stoffen können zu einer Abnahme des Hörvermögens führen. Ca. ein Fünftel aller Deutschen gilt als schwerhörig und leidet damit unter deutlichen Einschränkungen in der akustischen Wahrnehmung. Unter Senior*innen ab 80 Jahren ist sogar mehr als die Hälfte betroffen, womit Schwerhörigkeit eine der häufigsten Einschränkungen im hohen Alter darstellt.

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Ohne einen verlässlich funktionierenden Hörsinn bilden sich oft erhebliche Probleme in der Alltagsbewältigung. Nicht nur das Einkaufen und Konsumieren von Medien können in diesem Fall herausfordernd oder gar unmöglich werden, auch die Partizipation am gesellschaftlichen Leben, das Aufrechterhalten von sozialen Kontakten sowie die Fähigkeit, reibungslos zu kommunizieren, gestalten sich als schwerhörige Person zumeist holprig und sind mit zum Teil weitreichenden Einschränkungen verbunden. Besonders alarmierend ist dies aufgrund der ohnehin hohen Zahl älterer Menschen, die unter Einsamkeit leiden.

Sowohl eine Abnahme der Hörfähigkeit als auch ein Mangel an sozialen Kontakten kann die Lebensqualität verschlechtern, wodurch ein Teufelskreis entsteht. Wie das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 02. Juni berichtet, kann sich die Inanspruchnahme eines Hörgeräts positiv auf das Sozialleben Hörgeschädigter auswirken und dadurch auch deren psychische Gesundheit stabilisieren.

Herausgefunden wurde dies in einer us-amerikanischen Studie mit fast 1.000 von Schwerhörigkeit betroffenen Senior*innen, die in zwei Gruppen unterteilt wurden. Die erste Gruppe wurde bei Bedarf mit Hörgeräten ausgestattet, wohingegen die zweite Gruppe keine Hilfsmittel erhielt. Nach drei Jahren wurden die Teilnehmer*innen gebeten, mit Hilfe des Cohen Social Network Index Score die eigenen sozialen Kontakte mit Blick auf Qualität und Quantität zu bewerten. Auch ihr subjektives Empfinden von Einsamkeit konnten sie auf einer Skala vor und nach der Studie angeben.

Die Ergebnisse sprechen klar für den Einsatz von Hörgeräten: Teilnehmer*innen mit Hörgeräten konnten im dreijährigen Studienzeitraum die Größe ihres sozialen Umfeld im Schnitt aufrechterhalten, während sich die sozialen Kontakte der Vergleichsgruppe insgesamt verringert haben. Dies entspricht dem individuellen Empfinden von Einsamkeit, das sich innerhalb der Teilnehmer*innen ohne Hörgeräte tendenziell verstärkte. Unter den teilnehmenden Personen mit Hörgerät ließ sich dies dagegen nicht beobachten. Darüber hinaus lässt der Ausgang der Studie vermuten, dass Hörgeräte auch den Abbau von kognitiven Fähigkeiten verlangsamen können.

Hierzulande nutzt nicht einmal die Hälfte aller schwerhörigen Menschen ein Hörgerät, obwohl der Anteil innerhalb der letzten zehn Jahre etwas gestiegen ist. Im Rahmen der EuroTrak-Studie bestätigen Träger*innen von Hörgeräten auch in Deutschland zahlreiche positive Effekte: Knapp zwei Drittel bestätigten eine verbesserte Schlafqualität, eine Zunahme des Sicherheitsgefühls im Straßenverkehr und auch über eine Stärkung der Kommunikationsfähigkeiten. Nahezu alle Befragten gaben an, durch ihr Hörgerät mehr Lebensqualität als zuvor zu erfahren.

Häufiger Grund für den Verzicht auf den Gang zum HNO-Arzt – und damit ebenfalls auf ein Hörgerät – ist die Wahrnehmung, dass ein Hörgerät mit hohen Kosten verbunden sei. Tatsächlich zahlen gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss bei der Anschaffung eines Hörgeräts, sodass Patient*innen möglicherweise eine geringer als erwartete finanzielle Belastung zu befürchten haben.

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Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben nicht in einer stationären Einrichtung. Dies war ein Ergebnis einer Befragung des Deutschen Alterssurvey.

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Alle knapp 5.000 an der Umfrage teilgenommen Personen waren mindestens 43 Jahre alt und wurden gebeten, Angaben zur Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zu machen, sofern diese noch lebten. Über ein Drittel der Personen mit mindestens einem lebenden Elternteil, die im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) befragt wurden, stellten einen Pflege- und/oder Betreuungsbedarf bei eigenen Eltern fest. Unter dieser Gruppe der Teilnehmenden sah sich knapp die Hälfte aller Befragten selbst für die Pflege der Eltern zuständig, anstatt hierfür eine Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen werden sogar beide Elternteile eigenständig gepflegt.

Zumindest kann eine große Mehrheit der pflegenden Angehörigen auf ein verlässliches Netzwerk setzen, das sich in den meisten Fällen aus weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern zusammensetzt. Ca. jede zweite Person gab zudem an, durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden. Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannte spielten eine eher untergeordnete Rolle in der Einbindung in die Pflege der eigenen Eltern. Externe Pflegefachkräfte wurden mit unter 5 % noch seltener genannt.

Die kürzlich erschienenen Daten der Umfrage können auf der Seite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) abgerufen und heruntergeladen werden.

Die hohe Popularität der häuslichen Versorgung lässt sich nicht zuletzt durch die persönlichen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen erklären. Für viele pflegebedürftige Menschen sind die vertraute Umgebung zu Hause sowie die persönliche Nähe zu den Angehörigen höchst relevante Faktoren, zumal deren erwachsenen Kinder die Pflege auch aus ethisch-moralischen Gründen häufig selbst übernehmen möchten. Ein weiterer Grund, wieso die Pflege in vielen Fällen in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist das Schema, nach dem die Pflegeversicherung funktioniert.

Da die Pflege der eigenen Angehörigen an eine Vielzahl körperlicher, mentaler und zeitlicher Herausforderungen geknüpft ist, kann jede Form der Unterstützung entlastend wirken. Genau deshalb ist es von hoher Bedeutung, Angehörigen bei der Versorgung ihrer Eltern ein zusätzliches Standbein zu bieten und sich die für die Pflege anstehenden Aufgaben so gut wie möglich zu teilen.

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Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Grüne haben im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag zur Seniorenpolitik eingereicht. Die beiden regierenden Landtagsfraktionen fordern, in eine progressive Senior*innenpolitik zu verfolgen, die sich an die Krisen der vergangenen Jahre anpasst, um partizipative, strukturelle und finanzielle Nachteil einzelner Personen(gruppen) zu vermeiden.

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Neben der Corona-Pandemie und deren langfristigen sozio-ökonomischen Auswirkungen wird auch die alternde Gesellschaft als ernsthaftes Problem für Senior*innen genannt.

Das übergeordnete Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Sicherung der Lebensqualität aller älterer Menschen in Schleswig-Holstein, also eine Gewährleistung physischer, psychischer, sozialer und materieller Bedürfnisse. So setzen sich die Fraktionen u.a. für eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheits- und Pflegefall unter Rücksichtnahme individueller Gegebenheiten ein. Partizipation, etwa durch Barrierefreiheit und das Bereitstellen vielfältiger Angebote zur Freizeitgestaltung, stellt eine weitere Säule des Antrages dar, ebenso wie die gezielte Förderung des Miteinanders – auch mit anderen Generationen – um soziale Isolation im Alter vorzubeugen.

Weitere relevante Aspekte des Antrages beinhalten eine auf Senior*innen zugeschnittenen Ausbau der Digitalisierung, ehrenamtliche Tätigkeiten im Ruhestand und die Gestaltung von Wohnraum. Dieser solle laut Antrag bezahlbar und mit körperlichen Einschränkungen älterer Menschen kompatibel sein.

Eine Umsetzung der Forderungen kann voraussichtlich nur dann gelingen, wenn alle beteiligten politischen Institutionen mitwirken, sodass neben dem Landtag Schleswig-Holsteins auch die Kommunen, Fachleute aus dem geriatrischen Bereich und weitere Organisationen und Verbände gefragt sind. „Eine eng mit der Engagement- und Präventionsstrategie, sowie weiteren Politikfeldern, verzahnte Seniorinnen- und Seniorenpolitik ist entscheidend dafür, wie wir in einer älter werdenden Gesellschaft generationsübergreifend gut zusammenleben können“, werden die Antragssteller Werner Kalinka (CDU) und Jasper Balke (Grüne) zitiert.

Auch die anderen Landtagsfraktionen haben bereits eine Woche vor den Regierungsfraktionen einen vergleichbaren Antrag gestellt. In Detailfragen gehen diese allerdings auseinander. Die Opposition (bestehend aus SPD, FDP und SSW) strebt die Erarbeitung einer "zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein“ an. Den Regierungsfraktionen genügt dagegen eine Befassung in Ausschüssen. Dabei soll auch das Altenparlament - formal ebenfalls ein Ausschuss des Landtages - stärker einbezogen werden.

Was dies konkret für die Senior*innenpolitik Schleswig-Holsteins bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

Beide Anträge können Sie auf der Seite zur entsprechenden Berichterstattung durch den schleswig-holsteinischen Landtag nachlesen.

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Die Katholische Hochschule Freiburg sucht für die Teilnahme an einer Online-Umfrage noch bis zum 15. Juli 2025 zum Thema „Digitalisierung, Alltag und Gesundheit im Alter“ vorrangig ältere Personen, die sich bereiterklären, einige anonymisierte Angaben zu ihrem Medienkonsum zu machen.

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Bei der Umfrage selbst handelt es sich um eine Erhebung zu einem umfangreicheren Projektes namens „Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe (DiBiWohn)“, das im kommenden August voraussichtlich abgeschlossen wird. Seit September 2020 konzentriert sich das Team auf den Schnittpunkt von Gerontologie, Medienpädagogik und sozio-ökonomischen Aspekten wie etwa der Wohnsituation.

Fünf einzelne Forschungsschwerpunkte wurden im Vorfeld festgelegt. Einer davon ist die Mediengerontologische Forschung, die sich mit dem Erwerb und dem Ausbau digitaler Medien und Geräte in Pflege- und Altenheimen beschäftigt. Sowohl zu Pflegende als auch Fachkräfte werden hinsichtlich ihrer Medienkompetenzen befragt, um ein möglichst akkurates Bild über den Grad der Digitalisierung in deutschen geriatrischen Einrichtungen zu erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt befasst sich intensiv mit der Biographie- und der Sozialraumforschung von stationär betreuten Senior*innen und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der klassischen Sozialen Arbeit.

Darüber hinaus gibt es auch ein Projekt, welches an fünf Standorten im südwestlichen Deutschland gemeinsam mit Senior*innen Konzepte zu einem effektiveren und v.a. partizipativen medienbezogenen Kompetenztraining erarbeitet. Grundlage sind die individuellen Lebenserfahrungen der Teilnehmer*innen, die ihnen zeitgleich als persönliche Ressource dienen. Doch auch an Technikbegleiter*innen – ehrenamtlich Tätige, die beim Umgang mit digitalen Medien assistieren – ist gedacht, da in einem separaten Projekt deren Ausbildung optimiert werden soll. Gemeinsam mit älteren Menschen wird nach originellen Mitteln gesucht, um eigene Fähigkeiten und Wissen im Ehrenamt auszubauen.

Schließlich ist ein Projekt für die Logistik und Personalplanung vorgesehen. Abläufe werden organisiert und koordiniert, sodass Veranstaltungen eine reibungslose Durchführung in stationären Einrichtungen für Senior*innen erfahren können.

Persönliche Daten müssen in der Befragung selbstverständlich nicht angegeben werden. Abgefragt werden hauptsächlich Informationen zur Art und Menge ihrer Nutzung von digitalen Medien. Im Anschluss werden Sie dazu aufgefordert, Ihre eigene Medienkompetenz zu bewerten, was Ihnen auch widerspiegeln kann, in welchen Bereichen Sie eventuell noch Unterstützung benötigen. Die Umfrage dauert ca. 15 Minuten und kann zwischendurch pausiert werden.

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