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Die DSEE – das steht für Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ­– fördert ehrenamtliche Aktivitäten nicht nur materiell durch finanzielle Förderungen, auch in regelmäßigen Info-Veranstaltungen gibt die Stiftung wertvolle Tipps rund um das bürgerschaftliche Engagement.

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Im Juli 2020 hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Sitz in Neustrelitz aufgenommen. Sie ist eines der Ergebnisse aus der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, mit der Bundesstiftung gibt es erstmals eine bundesweite Anlaufstelle zur Engagementförderung. Neben konkreten Förderprogrammen steht die Stiftung insbesondere kleinen Initiativen mit Serviceangeboten zur Organisation bürgerschaftlichen Engagements oder die Etablierung von „Best-Practice-Beispielen“ zur Seite und bringt Engagierte zusammen.

Unter anderem im Rahmen ihres Veranstaltungsprogramms „DSEE erklärt“ bietet die Stiftung zudem regelmäßige Online-Veranstaltungen (Webinare) an. Die nächsten Veranstaltungen der Reihe sind:

Die Veranstaltungen finden jeweils von 17:00 bis 18:15 statt und sind kostenfrei. Weitere Informationen zu den Terminen sowie weitere Veranstaltungen der DSEE finden Sie hier.

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Seit Ende Mai läuft die Kampagne zum Beteiligungsprozess im Hinblick auf die Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung. Mittels Onlinebefragung, Beteiligungsforen und Fokusgruppen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Sichtweisen armutsbetroffener Menschen stärker einbeziehen.

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„Bei der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts richten wir auch einen Fokus auf verdeckte Armut und beziehen Menschen mit Armutserfahrung stärker ein“, so hieß es schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Inzwischen läuft der damals angekündigte Beteiligungsprozess unter dem Titel „Armut?! – Das geht uns alle an!“, an dessen Ende Erkenntnisse für den 7. Armuts- und Reichtumsbericht stehen sollen.

„Viele tagtägliche Herausforderungen und Benachteiligungen lassen sich eben nicht in Zahlen und Statistiken abbilden, sondern nur in der Lebenswirklichkeit und in konkreten Lebenssituationen die Menschen uns mitteilen“, so der Bundesminister Hubertus Heil (SPD) in einer Videobotschaft zum Beteiligungsprozess. „Deshalb bitte ich um Mithilfe für den nächsten Armuts- und Reichtumsbericht.“

Ein Teil dieses Beteiligungsprozesses ist der Online-Fragebogen, den Sie noch bis Oktober 2023 ausfüllen können. „Mit Ihren Antworten helfen Sie uns, den Bericht mit Ihrer Stimme zu bereichern“, heißt es auf der Internetseite zur Befragung. „Uns interessiert, in welcher Lage Sie sich aktuell befinden, welche Sorgen Sie haben und wo Sie in Deutschland Handlungsbedarf sehen.“ Die Beantwortung dauert etwa 10 bis 15 Minuten, alle Antworten sind anonym und unverbindlich und können nicht auf einzelne Teilnehmende zurückgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.

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Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.

„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.

„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ lädt am 12. September zu einer Fachtagung unter dem Titel „Am Ball bleiben und sich weiterentwickeln – Netzwerke auf ihrem Weg der Verstetigung” ein.

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Demenznetzwerke vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag, Menschen mit Demenz in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Sie unterstützen Angehörige, bündeln Angebote aus der örtlichen Umgebung und entwickeln Teilhabemöglichkeiten. Damit das nachhaltig gelinge, brauche es Durchhaltevermögen, Kreativität, Mut und Visionen. „Wir wollen das Ende der beiden ersten Förderwellen des Bundesprogramms ‚Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz‘ zum Anlass nehmen, um gemeinsam Bausteine zur Verstetigung und Ideen kennenzulernen und zu diskutieren“, schreiben die Veranstalter*innen im Programm zur Fachtagung. „Die Fachtagung gibt Impulse, wie die Netzwerke ihre Arbeit sichtbar machen, weiterentwickeln und nachhaltig aufstellen können.“

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die in Demenznetzwerken und lokalen Allianzen engagiert sind und an Interessierte, die sich über die Weiterentwicklung und Sichtbarmachung ihrer Strukturen austauschen wollen. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung bis zum 1. September 2023 wird gebeten. Veranstaltungsort ist der GLS Campus Berlin in der Kastanienallee 82.

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Das Bundeskabinett hat Anfang des Monats den Bundeshaushalt für das kommende Jahr beschlossen. Die Kürzungsvorgaben schlagen sich auch im Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nieder.

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Dass die Bundesregierung - personalisiert durch Finanzminister Christian Lindner (FDP) - nicht investieren und damit auf neue Schulden verzichten will, ist inzwischen breit diskutiert worden. Dies betrifft vor allem den Etat des Bundesfamilienministeriums, in dessen Verantwortungsbereich die Einführung einer Kindergrundsicherung fällt. Das BMFSFJ wird also kürzen und auf Investitionen in die Bürger*innen von Jung bis Alt verzichten.

„Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen“, erklärt die Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) zu ihrem Etat.  „Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren.“ So würden die Mittel für Maßnahmen für Seniorenpolitik trotz angespannter Haushaltslage gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöht. Auch die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die sich jährlich auf 10 Mio. € beläuft, sei trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert, damit allerdings auch nicht an die Inflation angepasst.

Kürzungen gibt es bei der Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Da für das kommende Jahr nur 21,75 Mio. € zur Verfügung stünden, müsse die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 € pro Jahr abgesenkt werden.

Eine Auflistung wesentlicher Vorhaben und dafür vorgesehener Beträge finden Sie auf der Seite des BMFSFJ.

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Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen zweiten Bericht vorgelegt. In den Handlungsempfehlungen setzen sich die Expert*innen unter anderem für eine Lohnersatzleistung für privat Pflegende ein.

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2015 hat das Bundesfamilienministerium den unabhängigen Beirat ins Leben gerufen, in dem 21 Vertreter*innen aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden, Politik und Wissenschaft ehrenamtlich arbeiten. Alle vier Jahre legt der Beirat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor. 2019 war der erste Bericht erschienen, nun hat das Gremium seinen zweiten Bericht vorgelegt.

Die Expert*innen fordern unter anderem ein neues Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Der Anspruch soll 36 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen, anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige. Den Begriff der Angehörigen will der Beirat dabei allerdings ausweiten, neben pflegenden Angehörigen sollten auch nahestehende Personen darunter verstanden werden können, wenn sie die Pflege übernehmen.

„Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar“, lässt sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung zum Bericht des Beirats zitieren. Sie setze sich dafür ein, über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einzubeziehen, da dies der gelebten sozialen Realität entspreche. „Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“

Der Beirat betont bei dem Vorschlag jedoch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung und die Freistellungsmöglichkeiten nur eine Seite der Vereinbarkeitsproblematik lösen helfen würden. „Auf der anderen Seite muss eine verlässliche, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur vorhanden sein“, heißt es im Bericht.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

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Mitte Juni hat das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) den Bundesrat passiert. Das Gesetz belaste insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren über die Maßen, argumentiert der Sozialverband VdK – und will klagen.

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„Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele im Juni in einer Pressemitteilung. Die Reform sieht unter anderem eine Erhöhung des  Pflegegeldes vor, die laut Bentele allerdings nicht ausreiche, um die starke Inflation auszugleichen. „Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert“, so die Präsidentin,  die hinzufügt:  „Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“

Tatsächlich geht mit der Reform eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung einher. Seit dem 1. Juli 2023 werden die Beitragssätze nun jedoch nach der Kinderzahl differenziert, sodass Eltern generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen als Kinderlose. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt.

Das Gesetz ist allerdings so ausgestaltet, dass der ermäßigte Beitragssatz für Eltern mit mehreren Kindern nur in der Erziehungszeit gilt, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Versicherungsmitglieder mit einem Kind profitieren hingegen lebenslang von einem geringeren Beitragssatz. Hierin sieht der Verband einen Anlass, vor Gericht zu ziehen: „Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen.“ Insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren würden durch die Reform über die Maßen belastet werden.

Details zum PUEG finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das damalige Verbot der Suizidhilfe kippte, diskutiert der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Zwei unterschiedliche Anträge wurden diskutiert, am Ende fand keiner von beiden eine Mehrheit.

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Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag über die Anträge zweier Abgeordnetengruppen diskutiert, die sich über die Fraktionsgrenzen hinweg gebildet hatten. Für die Debatte und die anschließende Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Wir berichteten im vergangenen Jahr schon einmal über die Debatte zur Neuregelung und die beiden unterschiedlichen Ansätze der Abgeordnetengruppen. Damals hatte es gerade eine erste Orientierungsdebatte und kurze Zeit später die erste Lesung zu den Gesetzentwürfen gegeben. Nun wurden die Entwürfe in zweiter und dritter Lesung behandelt – beide bekamen mehr Nein- als Ja-Stimmen.

Hintergrund des parlamentarischen Prozesses war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Februar 2020. Dieses kippte das 2015 durch den  Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe. Seither ist die Sterbehilfe in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone, fehlt es immerhin an einer klaren gesetzgeberischen Regelung.

Im Zuge der Neuregelung hat die Gruppe um Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eine Regelung im Strafgesetzbuch vorgeschlagen – also einem grundsätzlichen Verbot mit klar formulierten Ausnahmen. „Ein Schutzkonzept, das keine Konsequenzen hat, wenn man es verletzt, ist kein Schutzkonzept“, begründet der Abgeordnete Castellucci die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Lösung.

Dass das Strafrecht keine Antwort sein darf, formulieren Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Petra Sitte (Linke) und andere in ihrem Entwurf. Für diese Gruppe genüge es, sich einer Beratung unterziehen zu müssen und eine dreiwöchige Wartefrist einzuhalten.

Da beide Anträge abgelehnt worden sind, kommt es vorerst zu keiner Neuregelung des assistierten Suizids. Dieser bleibt seit dem Urteil des Verfassungsgerichts weiterhin ungeregelt legal und die jahrelange Arbeit der Parlamentarier*innen damit zunächst ohne gesetzgeberisches Ergebnis. Dass der Bundestag in dieser Legislaturperiode noch einmal über eine Neuregelung entscheiden wird, gilt als unwahrscheinlich.

Eine Zusammenfassung der Debatte sowie alle Dokumente zur Sitzung finden Sie hier.

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Die vom Bund eingerichtete Stiftung Härtefallfonds hat mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen begonnen. Mittels Einmalzahlungen sollen dabei unter anderem Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abgemildert werden.

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Im November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen, inzwischen ist mit der Auszahlung der ersten Anträge begonnen worden. Die Stiftung des Bundes hat ihren Sitz in Cottbus und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil der Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und durch diese Auswirkungen in der gesetzlichen Rente benachteiligt fühlen.

Die Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich das jeweilige Bundesland an den Leistungen beteiligt. Anspruch hat nur, wer nur über eine Rente nahe des Grundsicherungsniveaus verfügt. Anträge auf Leistungen aus der Härtefallfonds-Stiftung können noch bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Bislang sind rund 128.000 Anträge eingegangen, davon entfallen rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedler*innen, 44.000 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 11.000 auf Betroffene aus der Ost-West-Überleitung.

Anspruch auf die Einmalzahlung wegen der Auswirkungen der Rentenüberleitung von Ost und West hat, wer vor dem 2. Januar 1952 geboren ist, nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen ist und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen hat. Dazu muss eine nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Zeit in der DDR gearbeitet worden sein.

Weitere Informationen und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. hat jahrelang Menschen beraten, die als Betroffene der ehemaligen §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen hatten. Zwar wurde die Entschädigungsfrist bis 2027 verlängert, die Beratungshotline 0800 175 2017 wird jedoch nicht weiter gefördert.

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„Die Verlängerung der Entschädigungsfrist hat uns hoffen lassen, durch eine erneute Förderung unserer Beratungshotline über den 31. Juli 2022 hinaus, mit bisher nicht erreichten Betroffenen in Kontakt kommen zu können. Auf Grundlage der Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Auswertung unserer Beratungstätigkeit der Jahre 2017 bis 2022 ist BISS e.V. rechtzeitig in Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und der Politik gegangen“, lässt sich Andreas Kringe, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V., im April in einer Pressemitteilung zitieren. Obwohl die Entschädigungsfrist bis zum 31. Juli 2027 verlängert wurde, ist die Förderung der BISS-Beratungshotline ausgelaufen. Die Hotline wurde dadurch zum 31. Mai 2023 abgeschaltet.

Betroffene werden auch nach dem 31. Juli 2022 durch BISS weiter beraten, wenn ihre Entschädigungsanliegen bis dahin nicht abgeschlossen waren. Erst im März 2023 ist das letzte Entschädigungsanliegen aus diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Allerdings heißt das nicht, dass Betroffene nunmehr ohne Ansprechpartner*innen dastehen: „Wer Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen und Unterstützung bei Antragsstellung benötigt, kann sich an das Bundesamt für Justiz wenden“, erklärt der BISS-Geschäftsstellenleiter Jan Bockemühl. „Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen der Entschädigungsstelle war immer vertrauensvoll. Wir wissen alle Antragsstellenden dort in guten Händen“.

Hintergrund: In beiden ehemaligen deutschen Staaten wurden schwule Männer strafrechtlich verfolgt. Seit 2017 werden Betroffene rehabilitiert. Mehr dazu können Sie diesem Beitrag entnehmen.

BISS e.V. empfiehlt folgende Stelle für neue Anliegen und Beratungsbedarf:

  • Bundesamt für Justiz
  • Rehabilitierung
  • 53094 Bonn
  • Telefon: 0228 99 410-40
  • Fax: 0228 410-5050

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