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Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das damalige Verbot der Suizidhilfe kippte, diskutiert der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Zwei unterschiedliche Anträge wurden diskutiert, am Ende fand keiner von beiden eine Mehrheit.

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Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag über die Anträge zweier Abgeordnetengruppen diskutiert, die sich über die Fraktionsgrenzen hinweg gebildet hatten. Für die Debatte und die anschließende Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Wir berichteten im vergangenen Jahr schon einmal über die Debatte zur Neuregelung und die beiden unterschiedlichen Ansätze der Abgeordnetengruppen. Damals hatte es gerade eine erste Orientierungsdebatte und kurze Zeit später die erste Lesung zu den Gesetzentwürfen gegeben. Nun wurden die Entwürfe in zweiter und dritter Lesung behandelt – beide bekamen mehr Nein- als Ja-Stimmen.

Hintergrund des parlamentarischen Prozesses war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Februar 2020. Dieses kippte das 2015 durch den  Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe. Seither ist die Sterbehilfe in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone, fehlt es immerhin an einer klaren gesetzgeberischen Regelung.

Im Zuge der Neuregelung hat die Gruppe um Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eine Regelung im Strafgesetzbuch vorgeschlagen – also einem grundsätzlichen Verbot mit klar formulierten Ausnahmen. „Ein Schutzkonzept, das keine Konsequenzen hat, wenn man es verletzt, ist kein Schutzkonzept“, begründet der Abgeordnete Castellucci die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Lösung.

Dass das Strafrecht keine Antwort sein darf, formulieren Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Petra Sitte (Linke) und andere in ihrem Entwurf. Für diese Gruppe genüge es, sich einer Beratung unterziehen zu müssen und eine dreiwöchige Wartefrist einzuhalten.

Da beide Anträge abgelehnt worden sind, kommt es vorerst zu keiner Neuregelung des assistierten Suizids. Dieser bleibt seit dem Urteil des Verfassungsgerichts weiterhin ungeregelt legal und die jahrelange Arbeit der Parlamentarier*innen damit zunächst ohne gesetzgeberisches Ergebnis. Dass der Bundestag in dieser Legislaturperiode noch einmal über eine Neuregelung entscheiden wird, gilt als unwahrscheinlich.

Eine Zusammenfassung der Debatte sowie alle Dokumente zur Sitzung finden Sie hier.

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Die vom Bund eingerichtete Stiftung Härtefallfonds hat mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen begonnen. Mittels Einmalzahlungen sollen dabei unter anderem Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abgemildert werden.

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Im November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen, inzwischen ist mit der Auszahlung der ersten Anträge begonnen worden. Die Stiftung des Bundes hat ihren Sitz in Cottbus und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil der Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und durch diese Auswirkungen in der gesetzlichen Rente benachteiligt fühlen.

Die Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich das jeweilige Bundesland an den Leistungen beteiligt. Anspruch hat nur, wer nur über eine Rente nahe des Grundsicherungsniveaus verfügt. Anträge auf Leistungen aus der Härtefallfonds-Stiftung können noch bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Bislang sind rund 128.000 Anträge eingegangen, davon entfallen rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedler*innen, 44.000 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 11.000 auf Betroffene aus der Ost-West-Überleitung.

Anspruch auf die Einmalzahlung wegen der Auswirkungen der Rentenüberleitung von Ost und West hat, wer vor dem 2. Januar 1952 geboren ist, nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen ist und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen hat. Dazu muss eine nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Zeit in der DDR gearbeitet worden sein.

Weitere Informationen und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. hat jahrelang Menschen beraten, die als Betroffene der ehemaligen §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen hatten. Zwar wurde die Entschädigungsfrist bis 2027 verlängert, die Beratungshotline 0800 175 2017 wird jedoch nicht weiter gefördert.

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„Die Verlängerung der Entschädigungsfrist hat uns hoffen lassen, durch eine erneute Förderung unserer Beratungshotline über den 31. Juli 2022 hinaus, mit bisher nicht erreichten Betroffenen in Kontakt kommen zu können. Auf Grundlage der Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Auswertung unserer Beratungstätigkeit der Jahre 2017 bis 2022 ist BISS e.V. rechtzeitig in Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und der Politik gegangen“, lässt sich Andreas Kringe, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V., im April in einer Pressemitteilung zitieren. Obwohl die Entschädigungsfrist bis zum 31. Juli 2027 verlängert wurde, ist die Förderung der BISS-Beratungshotline ausgelaufen. Die Hotline wurde dadurch zum 31. Mai 2023 abgeschaltet.

Betroffene werden auch nach dem 31. Juli 2022 durch BISS weiter beraten, wenn ihre Entschädigungsanliegen bis dahin nicht abgeschlossen waren. Erst im März 2023 ist das letzte Entschädigungsanliegen aus diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Allerdings heißt das nicht, dass Betroffene nunmehr ohne Ansprechpartner*innen dastehen: „Wer Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen und Unterstützung bei Antragsstellung benötigt, kann sich an das Bundesamt für Justiz wenden“, erklärt der BISS-Geschäftsstellenleiter Jan Bockemühl. „Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen der Entschädigungsstelle war immer vertrauensvoll. Wir wissen alle Antragsstellenden dort in guten Händen“.

Hintergrund: In beiden ehemaligen deutschen Staaten wurden schwule Männer strafrechtlich verfolgt. Seit 2017 werden Betroffene rehabilitiert. Mehr dazu können Sie diesem Beitrag entnehmen.

BISS e.V. empfiehlt folgende Stelle für neue Anliegen und Beratungsbedarf:

  • Bundesamt für Justiz
  • Rehabilitierung
  • 53094 Bonn
  • Telefon: 0228 99 410-40
  • Fax: 0228 410-5050

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Zum 1. Juli 2023 sind einige neue Regelungen im Sozialrecht in Kraft getreten, über die die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein informiert.

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„Nachdem zum 1. Januar durch tiefgreifende Reformen ‚Hartz IV‘ das Bürgergeld geworden ist, erwarten Bezieher*innen dieser Leistungen einige weitere Änderungen“, teilt Samiah El Samadoni, die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten mit. „Auch in anderen Bereichen wird es zu Neuerungen kommen.“ In einer Pressemitteilung informiert sie über die einzelnen Änderungen.

So wurde zum 1. Juli unter anderem das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt, durch das insbesondere die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlastet werden sollten. Für die Versicherten steigt dadurch der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozentpunkte, für Kinderlose auf 4 Prozentpunkte.

Eine weitere Änderung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft das E-Rezept, das zwar schon letztes Jahr eingeführt wurde, seit dem 1. Juli 2023 aber über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösbar sein soll. Da gleichzeitig auch Systeme in den Apotheken umgestellt werden, kann eine flächendeckende Nutzungsmöglichkeit des E-Rezepts per Gesundheitskarte noch etwas dauern.

Für Rentner*innen gab es zudem mit Beginn des Monats eine Rentenerhöhung um 4,39 Prozent in Westdeutschland. Im Osten stiegen die Renten um 5,86 Prozent, wodurch die Rentenangleichung bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant eintritt.

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Am 16. Juni fand zum vierten Mal der Digitaltag statt. Laut Veranstalter*innen haben über 2.000 Aktionen in ganz Deutschland einen Beitrag zur Förderung digitaler Teilhabe geleistet.

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Auch in diesem Jahr hat das Bündnis „Digital für alle“ den Digitaltag ausgerufen. Mit diesem Aktionstag will die Initiative digitale Teilhabe erlebbar machen und stärken, digitales Engagement fördern, Kompetenzen in den Vordergrund zu rücken und zu einer Überwindung digitaler Teilhabe beitragen. Das passende Motto des Digitaltags in diesem Jahr: „Digitalisierung – Entdecken. Verstehen. Gestalten.“

Laut Bericht der Veranstalter*innen habe es den Tag über bundesweit über 5.000 Stunden Programm gegeben.  „Die Menschen haben Lust, die Digitalisierung zu entdecken und besser zu verstehen“, lässt sich Kimberly Klebolte, Geschäftsführerin der Initiative „Digital für alle“, in der Meldung zum diesjährigen Digitaltag zitieren. „Die positive Resonanz, die wir heute erfahren haben, bestätigt unsere Arbeit: der Bedarf an Angeboten, die Digitalisierung alltagsnah erlebbar zu machen, ist hoch – und es wird auch schon viel umgesetzt. Mit dem Digitaltag zeigen wir, was möglich ist.“

Das hinter dem Digitaltag stehende Bündnis besteht aus mehr als 25 Organisationen aus der Zivilgesellschaft und Wohlfahrt, der Wissenschaft, Wirtschaft und der Kultur. Eine dieser Organisationen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die sich auch mit eigenen Angeboten an dem Aktionstag beteiligt hat. So fanden unter anderem Veranstaltungen in Osnabrück und Stuttgart unter dem Titel „Jung. Alt. Digital“ statt, die einen intergenerationalen Austausch über den Umgang mit digitalen Technologien ermöglichten.

Im Sommer 2024 jährt sich das Konzept des Digitaltags zum fünften Mal. Das Datum für den Aktionstag im Jubiläumsjahr wird der 7. Juni 2024 sein.

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Bis Mai dieses Jahres hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Rahmen eines Fotowettbewerbs Fotografien gesucht, die die Vielfalt älterer Menschen in der heutigen Gesellschaft abbilden und stereotype Altersbilder hinterfragen. Noch bis Freitag ist eine Online-Abstimmung möglich.

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Sowohl professionelle Fotograf*innen als auch Amateur*innen haben im Rahmen des Wettbewerbs „VielfALT“ Fotos eingereicht, die nun zur Abstimmung stehen. Mehr als 1.400 Einreichungen sind zum Wettbewerb zugelassen, unter diesem Link finden Sie die Bildgalerie zur Auswahl Ihres Lieblingsmotivs. Dazu einfach auf den Stern rechts unten klicken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Sie nur eine Stimme haben und sich nicht umentscheiden können. Von jedem Computer aus kann nur eine Stimme abgegeben werden.

Neben dem mit 1.000 Euro dotierten Publikumspreis vergibt auch eine unabhängige Jury Preise im Gesamtwert von 18.000 Euro. Gesucht wurden Fotografien, die zu einer von vier Kategorien passt: Individualität älterer Menschen, Aktivitäten und Engagement, der Austausch der Generationen und Herausforderungen im Alter.

Am 12. September 2023 wird die Preisverleihung in Berlin stattfinden, der auch Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Grüne) zur persönlichen Auszeichnung der Gewinner*innen beiwohnen wird. Ihr Ministerium fördert den Fotowettbewerb VielfALT.

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Bundesweit sollen nach Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) niedrigschwellige Anlaufstellen in sozial benachteiligten Regionen entstehen. Die bereits 2022 vorgestellten Pläne konkretisieren sich nun in einem Gesetzentwurf.

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Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist vereinbart, in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention zu errichten. Als Beispiel wurde dort bereits der Begriff der Gesundheitskioske aufgeführt. Im August 2022 stellte Minister Lauterbach dann seine Pläne dazu vor: Bundesweit sollen rund 1.000 dieser sogenannten Gesundheitskioske entstehen, die Menschen in sozial benachteiligten Regionen mit einer besseren medizinischen Versorgung erreicht. Pro 80.000 Menschen solle ein Kiosk errichtet werden, wobei die Armut des Stadtteils im Vordergrund stehen müsse, wie der SPD-Politiker damals erklärte.

Weitere Details sind nun durch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) bekannt geworden. Unter anderem berichtet das Ärzteblatt im Juni zu den Inhalten. Ziel dieser Anlauf- und Beratungsstellen sei demnach, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen. Auch die Durchführung von Routineaufgaben wie Blutdruckmessungen sollen vor Ort übernommen werden können. Mitarbeitende sollen Pflegekräfte sein, die Leitung solle jeweils von einer Pflegefachkraft übernommen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium geht von jährlichen Kosten in Höhe von 400.000 Euro pro Kiosk aus, wovon die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit knapp 75 Prozent den Hauptteil tragen soll. Weitere 20 Prozent sollen von den Kommunen übernommen werden, den Rest hätten die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu tragen. Die Kommunen haben bei der Errichtung laut Gesetzentwurf das Initiativrecht. Besonderheiten vor Ort könnten durch einen gewissen Gestaltungsspielraum Berücksichtigung finden, beispielsweise in Form mobiler Kioske in Bussen. Die Beratungsangebote sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

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Laut Deutschem Zentrum für Altersfragen (DZA) bringen sich ältere Menschen aktiv in die Gesellschaft ein – in der Stadt mehr als auf dem Land.

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Die 60- bis 90-Jährigen, die in Städten leben, engagieren sich häufiger ehrenamtlich als Menschen dieser Altersgruppe auf dem Land (22,6 vs. 16,6 Prozent). Das geht aus Daten des Deutschen Alterssurvey hervor, die das DZA ausgewertet hat. Auch sind ältere Städter*innen häufiger Mitglied einer politischen Partei (7,7 vs. 3,8 Prozent) und geben häufiger an, politisch stark oder sehr stark interessiert zu sein (56,9 vs. 48,9 Prozent).

Anders sieht es im familiären Umfeld aus. Auch hier bringen sich ältere Menschen aktiv ein, die Beteiligung an der Betreuung von Enkelkindern ist dabei in Stadt und Land gleichermaßen vorhanden. Etwa ein knappes Drittel der Menschen zwischen 60 und 90 Jahren mit Enkelkindern sind an deren Betreuung beteiligt. Ähnlich hohe Anteile der Altersgruppe zwischen Stadt und Land sind auch bei der Pflege und Unterstützung für eine pflegebedürftige Person zu verzeichnen.

Das es entgegen der Beteiligung im familiären Umfeld bei ehrenamtlichem und politischem Engagement Unterschiede gibt, führt das DZA auf die Gelegenheitsstrukturen wie Vereinsangebote vor Ort zurück. Aber auch die Erreichbarkeit (z.B. ÖPNV-Struktur) und Stadt-Land-Unterschiede in der Sozialstruktur könnten eine Rolle spielen.

„Durch die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im städtischen und ländlichen Raum sind Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Hierdurch könnten auch die wichtigen Potenziale älterer Menschen für ehrenamtliches und politisches Engagement besser genutzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Datenanalyse.

Die Pressmitteilung finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zum DZA-Factsheet.

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Für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen kann ein gemeinsamer Urlaub für Entlastung und schöne Erlebnisse sorgen. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung klärt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) über spezielle Urlaubsangebote auf.

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„Für Menschen mit einer Demenz und ihre pflegenden Angehörigen kann diese Zeit eine ganz besondere Bedeutung haben“, schreibt die DAlzG in ihrer Veranstaltungsbeschreibung im Hinblick auf gemeinsame Urlaube. „Angehörige können im besten Fall ein Stück Verantwortung abgeben, während sie gleichzeitig doch alles im Blick haben.“

Für Menschen mit Demenz gebe es bereits spezielle Angebote,  beispielsweise in Form von „Betreuten Urlauben. Über die Vielfalt der Angebote will der Fachtag berichten, in Live-Interviews kommen professionelle Anbieter*innen, ehrenamtliche Organisator*innen sowie Urlauberinnen und Urlauber mit ihren Erfahrungen zu Wort.

Die Veranstaltung findet am 4. Juli von 9:00 bis 13:00 Uhr digital via Zoom statt, ist kostenfrei und richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Tätige aus den Bereichen Altenhilfe und Tourismus, an Verantwortliche in Kommunen, pflegende Familien und Interessierte.

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Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat die Publikationsreihe KNE Transfers „Einsamkeit in Theorie und Praxis“ entwickelt. Fokus der kürzlich erschienen ersten Ausgabe ist die Zivilgesellschaft.

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Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen, sind die Ziele des Kompetenznetz Einsamkeit. Das am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. angesiedelte Projekt setzt sich dabei mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander.

Einen breiten Überblick zum bestehenden Wissen gibt nun die neue Publikationsreihe des KNE mit dem Titel „Einsamkeit in Theorie und Praxis“. Die Reihe orientiert sich am jeweiligen Jahresschwerpunktthema, das im letzten Jahr unter der Überschrift Zivilgesellschaft stand.

In einem ersten inhaltlichen Kapitel beleuchtet die rund 50 Seiten umfassende Publikation theoretische Aspekte des Themas, zum Beispiel zu der Verbreitung von Einsamkeit in Deutschland und Dimensionen, die mit Einsamkeit einhergehen. Über „Wege aus der Einsamkeit“ geht es im darauffolgenden Kapitel. Darunter wird auch der Frage nachgegangen, wie Angebote der Sozialen Arbeit ausgestaltet werden könnten, um dem Thema passend zu begegnen.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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