Logo DISW

Seite
Zum internationalen Tag der Pflege forderten Verbände und Gewerkschaften am 12. Mai bessere Arbeitsbedingungen und ein entschlossenes Handeln von Arbeitgeber*innen und Politik. Sie mahnen: Mit den derzeitigen Anforderungen würden 75 Prozent der Pflegekräfte davon ausgehen, nicht bis zur Rente in dem Beruf zu bleiben.

Weiterlesen

Seit 1967 gilt der 12. Mai als internationaler Tag der Pflege. Der Tag ist der Geburtstag der 1820 geborenen Florence Nightingale, einer britischen Krankenschwester, die als Begründerin der modernen Krankenpflege gilt und zu deren Ehren der Tag ausgerufen wurde. Der 12. Mai wird von vielen Verbänden und Interessenvertretungen seither zum Anlass genommen, zu aktuellen Themen im Pflegebereich Stellung zu nehmen und Verbesserungen anzuregen.

„Der Fachkräftebedarf in der Pflege bleibt ungebrochen hoch“, teilt die Bundesagentur für Arbeit anlässlich des Tags der Pflege mit. So würden auf 100 zu besetzende Stellen lediglich 33 Arbeitslose kommen. Einen Überschuss hingegen gebe es bei den Pflegehilfskräften, hier seien es mehr Arbeitslose als verfügbare Stellen. Insgesamt seien 1,68 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen tätig (Stand: Juni 2022).

Das es weiterhin einen Fachkräftemangel gibt, könnte zu einem bedeutenden Anteil auch an den Arbeitsbedingungen liegen. So argumentiert auch die Dienstleistungsgesellschaft „ver.di“, die Politik und Arbeitgeber*innen auffordert, entschlossen zu handeln. „Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht“, lässt sich Sylvia Bühler aus dem ver.di-Vorstand in einer aktuellen Pressemitteilung zitieren. „Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“. Ver.di beruft sich bei der Problembeschreibung unter anderem auf Zahlen des Index für Gute Arbeit vom Deutschen Gewerkschaftsbund, nach denen 75 Prozent der Pflegekräfte unter derzeitigen Bedingungen nicht bis zur Rente in ihrem Beruf bleiben würden. Ein wesentlicher Schlüssel gegen den Fachkräftemangel sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung.

Auch das Rote Kreuz schlägt Alarm und verdeutlicht die praktischen Konsequenzen eines Pflegenotstands: „Pflegeheime verhängen Aufnahmestopps, weil ihnen schlicht das Personal fehlt. Einrichtungen schließen, weil sie die Kosten schon lange nicht mehr decken können. Mitarbeitende fallen in die Arbeitsunfähigkeit, weil sie an das Ende ihrer Kräfte kommen“, erklärt die Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes Brigitte Meyer und hält fest: „Wir können so nicht mehr weitermachen.“ Die Auswirkungen würden insbesondere die Menschen zu spüren bekommen, die keine Angehörigen haben, die die Pflege übernehmen.

Schließen


Im Zeitraum vom 16.05. bis zum 14.07.2023 bietet die Agrarsoziale Gesellschaft e.V. (ASG) zusammen mit anderen eine Online-Veranstaltungsreihe zum Thema „Neues Wohnen und gutes Miteinander älterer Menschen auf dem Lande“ an.

Weiterlesen

„Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung wollen wir möglichst viele Aspekte hiervon beleuchten, wollen Fachbeiträge und Berichte aus der Praxis hören und gemeinsam ins Gespräch kommen, denn angesichts der Fülle an organisatorischen, finanziellen und baulichen Fragestellungen gibt es großen Informations- und Austauschbedarf“, heißt es in der Beschreibung der Veranstaltungsreihe. „Gleichzeitig möchten wir gelungene Praxisbeispiele präsentieren, die jeweils Mut machen und von denen sich lernen lässt.“

Die Termine im Einzelnen:

  • 16.05.2023: Ländliches Wohnen im Alter – Was ist zu beachten? Wo liegen Chancen?
  • 30.05.2023: Aktiv für eine gute Nachbarschaft
  • 06.06.2023: Bauernhöfe als Orte zum Älterwerden
  • 20.06.2023: Gemeinschaftliche Wohnmodelle in ländlichen Räumen
  • 04.07.2023: Förderung von ländlichen Seniorenprojekten

Die Veranstaltungen finden jeweils von 17:00 bis 19:15 Uhr statt. Um die Technik auszuprobieren und ggf. Hilfe bei technischen Schwierigkeiten zu bekommen, kann sich jeweils ab 16:30 Uhr eingewählt werden. Die Teilnahme für alle Termine kostet insgesamt 40 Euro.

Die Beschreibungen der einzelnen Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Schließen


Die Pflegedatenbank pflegemarkt.com hat ihre WLAN-Studie aktualisiert. Demnach bieten 63 Prozent der Alten- und Pflegeheime ihren Bewohner*innen WLAN an. Das sind sieben Prozent mehr als in der Erhebung des vergangenen Jahres.

Weiterlesen

Waren es im Sommer vergangenen Jahres noch 56 Prozent, bieten laut der WLAN-Studie von 2023 nun über 60 Prozent der Alten- und Pflegeheime Internetzugänge in den Zimmern der Bewohner*innen an. Am besten ist die Internetverfügbarkeit demnach in Nordrhein-Westfalen (80 Prozent), Hamburg (73 Prozent) und Hessen (70 Prozent), Schlusslicht sind die Heime im Saarland (40 Prozent). Schleswig-Holstein liegt mit 62 Prozent leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt.

Die Daten, die das Portal ausgewertet hat, stammen wie auch in den vorherigen Studien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der ersten WLAN-Studie im Jahr 2018 lag die Zahl der Heime, die ihren Bewohner*innen Internet auf den Zimmern zur Verfügung stellten, noch bei 37 Prozent.

Eine Herausforderung bei der Einrichtung von WLAN sind die Kosten für die Betreiber*innen. Die Redaktion von pflegemarkt.com bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer durch die Evangelischen Heimstiftung aufgeschlüsselten Verivox-Umfrage, nach der die komplette Ausstattung und Verkabelung einer kleinen Einrichtung rund 90.000 Euro kosten würde. Betreiber*innen großer Einrichtungen mit etwa 130 Plätzen müssten schon deutlich tiefer in die Tasche greifen: Hier würden rund 270.000 Euro anfallen, die Umbauzeit wird mit drei Monaten angegeben.

Mehr zu der aktualisierten WLAN-Studie lesen Sie hier.

Schließen


Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.

Weiterlesen

Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung.

Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.

Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten.

Den Entwurf des LSBB finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.

Schließen


Im Rahmen ihrer Jahrestagung haben sich Bürgerbeauftragte aus mehreren Bundesländern getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie, Bürger*innen den Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern.

Weiterlesen

Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge.

„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter.

Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden.

Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben.

Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.

Schließen


Knapp 3,4 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren waren noch nie im Internet. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Den größten Anteil daran habe die Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen.

Weiterlesen

Auch wenn der Alltag zunehmend digitaler wird, haben knapp 6 % der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren zum Zeitpunkt der Stichprobe (2022) noch nie das Internet benutzt. Das entspricht knapp 3,4 Millionen Menschen. Unter den 65- bis 74-Jährigen war zu diesem Zeitpunkt gut ein Sechstel (17 %) offline, während es bei den unter 45-Jährigen noch 2 % gab. Daten zur Altersgruppe der Menschen ab 75 Jahren wurden nicht erhoben.

Im europäischen Vergleich sind in Deutschland damit etwas mehr Menschen schon einmal im Internet gewesen als im Schnitt der Staaten, wo der Anteil der Offline-Personen 2022 bei 7 % lag. Die Unterschiede zwischen den EU-Staaten sind dabei aber deutlich. Mit jeweils 14 % ist die Quote der Menschen, die noch nie das Internet nutzten, in Griechenland und Portugal besonders hoch, in Schweden mit 1 % am niedrigsten.

Die Daten stammen aus einer Unterstichprobe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) aus dem Mikrozensus und wurden durch das Statistische Bundesamt im April in Form einer Pressemitteilung aufbereitet.

Schließen


Laut einer im April vorgelegten Studie zur Wohnsituation im Alter sei nur rund jede siebte Wohnung altersgerecht. Deutschland sei auf die kommende Ruhestandsgeneration nicht vorbereitet.

Weiterlesen

Seit die Geburtenrate in den 1970er Jahren im Vergleich zu dem vorherigen Jahrzehnt stark abgenommen hatte, war abzusehen, dass die Bundesrepublik auf eine demografische Herausforderung zusteuert. In den kommenden Jahren werden die sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente gehen. Auch auf dem Wohnungsmarkt könnte das Auswirkungen haben. Viele ältere Menschen wünschen sich zum Ruhestandseintritt oder später Veränderungen und würden beispielsweise lieber in eine kleinere Wohnung ziehen. Auch bauliche Aspekte rücken plötzlich in den Fokus, denn trotz eines im Schnitt immer länger Lebens nehmen körperliche Beeinträchtigungen mit steigendem Alter zu.

Laut der Studie „Wohnen im Alter“, die das Pestel-Institut im April vorgestellt hat, sei Deutschland auf diese Situation nicht vorbereitet. Heute sei nur etwa jede siebte Wohnung altersgerecht ausgestattet. Dabei geht es insbesondere um die Merkmale ausreichend durchgangsbreiter Haustüren und Flure sowie um eine stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Wohnung.

Von den Wohnungen, die bereits heute als altersgerecht eingestuft werden, wird ein Großteil jedoch noch nicht einmal von Senior*innen bewohnt. Auch für jüngere Menschen ist eine barrierearme Ausstattung ein Komfortmerkmal. Da bei der Wohnraumvergabe nicht die Bedürftigkeit, sondern die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft entscheidend sind, ist der Anteil der Haushalte mit Senior*innen an barrierearmen Wohnungen nur geringfügig höher.

Es fehle also schon jetzt an über zwei Millionen Senior*innenwohnungen, in den nächsten Jahren werde sich das Problem enorm verschlimmern. „Deutschland rast gerade mit 100 Sachen in die ‚Graue Wohnungsnot‘. Das Fatale ist, dass wir dazu politisch nur eine Vogel-Strauß-Taktik erleben“, wird Studienleiter Matthias Günther in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zitiert. Der BDB hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Auch finanziell werde es für die Seniorinnen und Senioren von morgen eng, warnt Günther weiter: „In Zukunft werden deutlich mehr Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Und so bitter es ist: Auch ein dramatischer Anstieg der Alters-Obdachlosigkeit ist zu erwarten.“

Armutsrisiko im Alter sei vor allem die Pflegebedürftigkeit. Stationäre Pflege koste heute im Schnitt etwa 2.400 Euro, während mehr als die Hälfte der Senior*innenhaushalte monatlich über weniger als 2.000 Euro netto verfügten. Am Ende müsse dann oft der Staat einspringen – allein deshalb müsse er schon ein Interesse daran haben, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben zu lassen. Es brauche dringend ein Förderprogramm „Altes Wohnen“.

Die Studie weist zudem darauf hin, dass Umbau-Maßnahmen nicht reichen werden. Es brauche Neubau, insbesondere müssten kleinere Wohnanlagen in den Quartieren geschaffen werden. Dann könnten Senior*innen auf eine kleinere Wohnfläche umziehen, ohne dabei ihr soziales Umfeld aufgeben zu müssen.

Zur Studie und der Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Schließen


In Kooperation mit der Körber-Stiftung organisiert die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der BAGSO einen Workshop zu der Bedeutung globaler Initiativen für die kommunale Altenpolitik.

Weiterlesen

Die Vereinten Nationen (UN) haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 inklusive, sichere und nachhaltige Kommunen sowie altersfreundliche Umgebungen zu schaffen. In eine ähnliche Richtung gehen die Vereinbarungen des Zweiten Weltaltenplans. „Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Rolle zu, um altersfreundliche Umgebungen zu schaffen und die UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Bei dem Workshop sollen Interessierte aus Kommunen die Gelegenheit bekommen, sich über die Potenziale der internationalen Altenpolitik für die kommunale Ebene zu informieren. In Form eines World Cafés soll auch ein Austausch und eine Vernetzung möglich sein.

Der Workshop findet am 10. Mai von 10 bis 16 Uhr im KörberHaus in Hamburg-Bergedorf statt. Weitere Informationen zum Programm sowie das Anmeldeformular erhalten Sie hier.

Schließen


Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hatte im September die Einführung von Ehrenamts-Konten gefordert, um mehr Menschen für ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Inzwischen liegen auch die Stellungnahmen der Parteien vor, die den Vorschlag überwiegend positiv aufnehmen und weitere Diskussionen dazu ankündigen.

Weiterlesen

Es war eines der zentralen Themen, die das 34. Altenparlament im September vergangenen Jahres bewegte: Das Ehrenamt. Es wurde im Hinblick auf die Situation der Tafeln zwar klargestellt, dass das freiwillige Engagement nicht zum schleichenden Ersatz für staatliche Aufgaben werden dürfe, gleichzeitig sei das Ehrenamt aber ein Instrument, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. So forderten die Senior*innen die Wertschätzung für das Engagement zu fördern, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft angemessen finanziell zu stärken und die Steuerfreistellung von Ehrenamtspauschalen auszuweiten. Und: Die Einführung eines Ehrenamts-Kontos.

Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, ein Projekt für ein Ehrenamtskonto zu initiieren in Form von Hilfe gegen Hilfe, mit dem Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden können.“ Die Idee dahinter ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Plus-Eintrag auf einem entsprechend einzurichtenden Konto gutgeschrieben werden. Wer dann selbst Hilfe in Anspruch nimmt, solle dann mit diesem Guthaben ‚bezahlen‘ können.

Das Guthaben stellt dabei keinen Geldbetrag dar, sondern die gesammelten ehrenamtlichen Plus-Einträge. Es gehe also um eine institutionalisierte Form von ‚Hilfe gegen Hilfe‘, wie in der Begründung des Antrages erklärt wird. Zu denken sei dabei an Engagement wie „Babysitten für die junge Familie, Hilfe beim Einkaufen für die ältere Dame und Unterstützung bei der Gartenarbeit“. Eingebracht worden war der Antrag vom schleswig-holsteinischem Landesverband des Sozialverbandes Deutschland.

„Das Ziel muss sein, dass auf diese Weise insbesondere jüngere Menschen stärker an ehrenamtliche Strukturen herangeführt werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Bei der Konzeption und dem Aufbau eines solchen Konto-Systems benötige es hauptamtliche Unterstützung, die durch die Landesregierung zu leisten sei.

Fast alle im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien nehmen den Vorschlag positiv auf und kündigen an, die Idee weiter zu diskutieren. „Hilfeleistungen gegen Hilfeleistungen auszutauschen und dies in Form eines virtuellen Kontos festzuhalten, ist ein sinnvolles Prinzip“, finden beispielsweise die Grünen, die eine Umsetzung im Quartier und der Kommune für am einfachsten halten. Auch die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, „verschiedene Ehrenämter mit einander zu verknüpfen“.

Kritische Töne kommen hingegen vom SSW: „Junge Menschen zu ‚entlohnen‘ über Hilfe gegen Hilfe, um dies auf einem entsprechenden Konto gutzuschreiben, widerspricht dem eigentlichen Gedanken des Ehrenamtes. Es würde damit den Charakter des Ehrenamtes stark verändern.“ Neben diesen grundsätzlichen Bedenken, die sich auf das Prinzip eines solchen Konto-Systems beziehen, fürchtet die Fraktion auch bürokratische Hürden: „Ein solches Konto zu initiieren und dies dann entsprechend zu dokumentieren und zu aktualisieren ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; insbesondere für die Anwender und Nutzer.“

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Mathias Stein (SPD) hebt die Bedeutung des Themas für seine Bundestagsfraktion hervor, äußert an dem Konto-Modell des Altenparlaments aber ähnliche Kritik wie der SSW: „Eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Form eines Kontos und damit auch eine Inwertstellung dieser Tätigkeiten lehnen wir (…) ab.“ Interessant ist, dass Steins Parteifreunde aus dem Landtag deutlich unkritischer auf den Beschluss reagieren. Für sie sei ein Ehrenamts-Konto „wirklich interessant“ und man wolle das „gern diskutieren“.

Eine Einführung eines solchen Systems scheint allerdings zumindest auf Landesebene unwahrscheinlich. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Einführung eines solchen Kontos nicht geplant sei, „auch vor dem Hintergrund der dafür zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen.“ Ob einzelne Kommunen den Vorschlag aufgreifen, bleibt abzuwarten.

Zu der Broschüre zu dem letzten Altenparlament mit allen Beschlüssen und Stellungnahmen der Parteien und Ministerien gelangen Sie hier. Das schleswig-holsteinische Altenparlament kommt seit 1989 jährlich im Kieler Landtag zusammen, die nächste Sitzung findet am 29. September statt. Die Beschlüsse sind nicht bindend, geben aber immer wieder Anstöße für politische Diskussionen und Entscheidungen.

Schließen


Wie Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Grüne) im April bekannt gab, startet der DigitalPakt Alter in eine neue Förderphase bis 2025. In diesem Rahmen sind zudem elf Bundesländer der Initiative beigetreten – darunter Schleswig-Holstein.

Weiterlesen

In der Generation der über 60-jährigen nutzen bislang bis zu sieben Millionen Menschen nicht das Internet. Der DigitalPakt Alter will dazu beitragen, dass die digitale Teilhabe älterer Menschen verbessert wird, beispielsweise durch die Förderung entsprechender Unterstützungsangebote vor Ort. Die Initiative ist 2021 durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufen worden und hat seither bereits 150 Erfahrungsorte im Bundesgebiet gefördert.

Durch den DigitalPakt Alter schaffe man Aufmerksamkeit für die digitale Ausgrenzung von Millionen älterer Menschen, wie sie derzeit stattfinde. „Wir unterstützen wohnortnahe Lerngelegenheiten, bei denen ältere Menschen verlässliche Ansprechpersonen finden, die sich Zeit nehmen und auf Augenhöhe erklären“, kündigt Paus an. „Mit den 11 Bundesländern als neue Partner können wir für noch mehr Sichtbarkeit, Vernetzung und Wissensaustausch sorgen.“

Mit der neuen Förderphase von 2023 bis 2025 sollen weitere 150 Erfahrungsorte hinzukommen. Insgesamt unterstützt das BMFSFJ Senior*innen im Rahmen der Initiative mit etwa 3,1 Millionen Euro dabei, digitale Fähigkeiten zu erwerben.

Mehr zu der neuen Projektphase finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen  Sie zu dem Veranstaltungshinweis zur ersten Fachtagung für soziales Miteinander im digitalen Zeitalter des DigitalPakt Alter.

Schließen

   

seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}