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Wie seit 2004 in jedem Jahr findet auch 2023 die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ statt, die die Vielfalt und Bedeutung von Engagement sichtbar machen und würdigen will.

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Am 8. September wird Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) die 19. Woche des bürgerschaftlichen Engagements live aus Berlin eröffnen. Die bundesweite Engagementwoche bietet zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen bis zum 17. September und wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) initiiert.

In diesem Jahr lautet das  Schwerpunktthema „Engagement für Bildung“. „Bildung ist die Kraft, die es uns ermöglicht, unser Leben selbst zu gestalten und positive Veränderungen in unserer Gesellschaft zu bewirken“, heißt es dazu von den Veranstalter*innen. „Viele Menschen engagieren sich, um Bildungsgerechtigkeit zu verbessern, Defizite auszugleichen und das Gemeinwesen zu stärken. Wir wollen die Engagement-Praxis sichtbar machen: Wer engagiert sich für Bildung? Was sind die wichtigsten Ziele und Forderungen? Wie funktioniert das Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft?“

In Schwerin tagt im Rahmen der Woche am 12. und 13. September die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS)  unter dem Titel „Engagement im Wandel – Seniorenbüros unterstützen lokal“. In Schleswig-Holstein hat der Verein Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.  eine Reihe von Veranstaltungen angemeldet,  darunter einen Erste-Hilfe-Auffrisch-Kurs in Rendsburg und den Traumapädagogik Workshop in Eckernförde.  Die Übersicht über alle Aktionen und und Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite engagement-macht-stark.de unter dem Stichwort Engagement-Kalender.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V. hat ein Positionspapier vorgelegt, in welchem sie Wege für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufzeigt – unabhängig von Alter und Beeinträchtigungen.

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„Im Zuge des demografischen Wandels und einer sich weiter verschärfenden Pflegesituation wird gerade der Bedarf nach altersgerechten, barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren enorm wachsen“, heißt es in dem Positionspapier der BAG Wohnungsanpassung. Derzeit würden gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen diese Kriterien  erfüllen.

Die energetische Sanierung in Deutschland funktioniere gut, hier gebe es eine strukturell gute Organisierung und eine etablierte Förderkulisse, die auch bei Handwerker*innen und Eigentümer*innen zu einem guten Wissen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten führe. „Diese etablierten Förderprogramme und gut ausgebauten Beratungsstrukturen im Bereich der Energieeffizienz gilt es nun mit entsprechenden, weniger populären und etablierten, Programmen für das altersgerechte bzw. barrierereduzierte sowie – idealerweise auch für –  das barrierefreie Wohnen zu verzahnen“, argumentiert der 15-seitige Bericht.

Zu den Empfehlungen der BAG gehört zunächst, die Datenlage für Politik und Wohnungswirtschaft zu verbessern und allen zugänglich zu machen. Auch die Anerkennung, dass Barrierefreiheit für jede*n bezahlbar und nutzbar sein müsse, wird vorausgesetzt. Entwickelt und umgesetzt  werden sollten nach Vorstellung der BAG Wohnungsanpassung flächendeckende und unabhängige Stellen zur Wohn- und Technikberatung, bestehende Beratungsstrukturen müssten gestärkt werden. Im Bereich der Wohnraumförderung fordern die Verfasser*innen eine Kopplung der staatlichen Zuschüsse an Maßnahmen zur Barrierefreiheit, auch eine Förderung von sozialen Innovationen wie dem Wohnungstausch wird angeregt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert im Rahmen ihres Programms „100x Digital“ Organisationen des Ehrenamts bei der Weiterentwicklung im digitalen Wandel. Ab dem 13. September 2023 haben Organisationen die Möglichkeit, ihr Förderinteresse für das kommende Kalenderjahr zu bekunden.

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„Der digitale Wandel verändert nicht nur unser Leben in allen Bereichen, sondern auch das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement“, stellt die DSEE auf ihrer Internetseite fest. Es entstünden neue Kommunikationsformen und auch Zusammenarbeit und Beteiligung verändere sich. „Für Organisationen im Ehrenamt stellen sich konkret die Fragen: Wie und welche digitalen Lösungen tragen dazu bei, dass sie besser arbeiten können? Wie kann eine passgenaue und datenschutzkonforme IT-Landschaft eingerichtet werden?“ – zu diesen und vielen weiteren Fragen zur Digitalisierung und zu Sozialen Netzwerken unterstützt 100x Digital.

Eine Förderung beinhaltet neben finanzieller Unterstützung für projektbezogene Personalkosten oder Sachausgaben auch Unterstützung in Form von Fort- und Weiterbildungen, Fachberatungen und Hilfe bei individueller Projektplanung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen mit einer konkreten Herausforderung beim digitalen Wandel. Neben rein ehrenamtlichen Organisationen können auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden eine Bewerbung einreichen.

Die Bewerbungsphase für die nächsten 100 Förderungen des Programms zum kommenden Kalenderjahr beginnt am 13. September und läuft bis zum 11. Oktober 2023. Die Umsetzungsphase der Digitalprojekte wird dann von März bis Dezember 2024 laufen.

Hier finden Sie alle weiteren Details.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

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Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

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Am 6. Oktober lädt das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) zu einem Symposium ein, in dem es um nationale und internationale Perspektiven auf die Entwicklung des Instituts gehen wird.

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„Altersfragen der Zukunft. Nationale und internationale Perspektiven auf die Entwicklung des Deutschen Zentrums für Altersfragen“ lautet der vollständige Titel der Veranstaltung, zu der Sie sich bis zum 22. September anmelden können.

Der scheidende DZA-Leiter Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer wird dort unter anderem einen Vortrag zu den Altersfragen der Zukunft halten. Diverse Redebeiträge werden zudem von national und international renommierten Wissenschaftler*innen kommen, darunter Prof. Dr. Liat Ayalon von der Bar Ilan University in Israel und Prof. Dr. Alexandra Freund von der Universität Zürich. Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Grüne) wird mit einer Videogrußbotschaft teilnehmen.

Die Veranstaltung findet in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften statt. Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung.

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Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) hat in dieser Woche den Lübecker Seniorenbeirat besucht und sich vor Ort über den Themen wie Altersarmut, Pflege, Mobilität und Teilhabe älterer Menschen ausgetauscht.

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Wie HL-Live.de gestern, am 15. August 2023 berichtet, hat sich die Ministerin mit Senior*innen des Lübecker Beirats getroffen und dabei darauf hingewiesen, dass rund ein Viertel der Schleswig-Holsteiner*innen über 65 Jahre alt seien. In allen Themenbereichen sei die Perspektive von Senior*innen daher relevant.

Neben den genannten Feldern war auch Einsamkeit im Alter und geeignete Gegenmaßnahmen Thema des Austauschs. Einsamkeit solle das zentrale Thema der Seniorenpolitik der nächsten Jahre werden. Auch wenn alle Altersgruppen betroffen sein können, leiden besonders häufig ältere Menschen unter Einsamkeit. „Wir wollen dagegen im Grundsatz vorgehen und Angebote für das Leben und Wohlbefinden älterer Menschen außerhalb von Pflege schaffen und sie unterstützen“, kündigt die Grünen-Politikerin an. Dabei könne auch ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rolle spielen, welches von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft sei.

Neben inhaltlichen Diskussionen sprach die Ministerin dem Beirat auch ihren Dank aus. „Der Seniorenbeirat der Stadt Lübeck leistet hier wertvolle Arbeit, indem er die Belange der älteren Generation der Stadt in der Öffentlichkeit und gegenüber der Verwaltung und Politik vertritt“, so Touré. „Dafür möchte ich mich bedanken“.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft hat die Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments 2020 analysiert. Es wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein (LSR) hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Mehr zur Vorgehensweise und Verwendung finden Sie in unserem Beitrag zu den Beschlüssen des Jahres 2019.

Die hier dargestellten Einschätzungen sollen grob zusammenfassen, ob die jeweiligen Rückmeldungen aus Parteien, Ausschüssen und Parlamenten im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen aus den Parteien widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden.

Die Ergebnisse lassen sich zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zehn Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurden untersucht. Im Vorjahr gingen noch 15 Beschlüsse aus Anträgen des LSR hervor. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Die Abbildungen zeigen die Reaktionen aus der aktuellen Analyse (Altenparlament 2020). Um den Vergleich zu veranschaulichen, werden die Ergebnisse der Analysen seit dem Altenparlament 2015 dargestellt.

Landesebene: Parteien

Auf der Landesebene reichten wie im Vorjahr CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD nahm zu keinem Beschluss Stellung. Im Untersuchungszeitraum hat damit erstmals eine im Landtag vertretene Partei zu keinem der Beschlüsse Stellung genommen.

Bei CDU, SPD, FDP und SSW ist der Anteil der Zustimmungen gestiegen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Zustimmungen gesetzgeberische Handlungen gefolgt sind.

Bei den Grünen ist der Anteil der Zustimmungen wie im Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Grünen und vor allem die SPD kündigten häufiger Diskussionen zu den Beschlüssen an, das Ergebnis dieser Diskussionen könnten Seniorenvertreter*innen erfragen und kritisch hinterfragen.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei CDU, SPD und Grünen der Anteil der ablehnenden Reaktionen wieder etwas gestiegen.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben, 2020 wurde sogar neun von zehn Beschlüssen zugestimmt.

Landesregierung und Landtag

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2020 wieder etwas mehr kritische Rückmeldungen als im Vorjahr. Erstmals seit 2017 wurde sich wieder zu allen Beschlüssen des LSR geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2020 wieder seltener Bezüge zu Beschlüssen des Altenparlaments hergestellt werden.

In den Landtagsdebatten konnten dagegen zum ersten Mal zu mehr als der Hälfte der Beschlüsse inhaltliche Bezüge recherchiert werden.

Bundesebene

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne auf Bundesebene am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Landesgruppen von FDP und AfD haben 2020 keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert. Bei der CDU ist der Anteil der Rückmeldungen deutlich angestiegen, vor allen im Vergleich zum Vorjahr.

Die Linke gibt weiterhin – verglichen zu den anderen Bundesparteien desselben Jahres – am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und allem SPD ist im Vorjahresvergleich weiter leicht gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen weiter leicht gesunken.

Im Bundestag wurden zu der Hälfte der Beschlüsse des Altenparlamentes inhaltliche Bezüge in den Plenardebatten hergestellt, dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Analysen.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf Landesebene Parteivertreter*innen deutlich häufiger auf die Beschlüsse reagieren.

Die 63-seitige Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurde durch den Vorstand des LSR zur Veröffentlichung freigegeben und kann hier direkt heruntergeladen werden.

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Ende Juni hat der Länderreport-Podcast des Deutschlandfunk Kultur eine Folge veröffentlicht, in der Senior*innen aus der Ukraine zu Wort kommen.

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Unter dem Titel „Einsamkeit, Heimweh und Traumata“ beleuchtet der Podcast vom 26. Juni 2023 die Situation von älteren Menschen, die aus dem Krieg in der Ukraine geflohen sind und inzwischen in Berlin leben. Geflüchtete Senior*innen gelten als besonders verletzliche Gruppe, die in ihrem neuen Zuhause meist nur sehr langsam ankommen. Organisationen, die sich insbesondere um diese Gruppe kümmert, gebe es hierzulande kaum.

Besondere Bedeutung kommt bei dieser Altersgruppe auch den Erfahrungen des zweiten Weltkrieges zu. „Alles woran man geglaubt hat, alles wofür man gelebt hat, das alles ist in Schutt und Asche gelegt worden“, erzählt eine 81-jährige, die sich selbst als „klassisches Kind der Sowjetunion“ bezeichnet – als Kommunistin, deren Elterngeneration den deutschen Faschismus besiegt hatten. Mit dem 24. Februar 2022 sei ihre Welt auf den Kopf gestellt worden, nun sucht sie selbst Schutz in Berlin.

Hier gelangen Sie zum Podcast.

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Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 8.000 Menschen an den Folgen von Hitze verstorben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Zahl der Toten mit einem Nationalen Hitzeschutzplan halbieren.

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„Wir haben das Ziel, die Zahl der Sterbefälle in diesem Jahr zu halbieren, also unter 4000 zu halten“, erklärt der Minister am 28. Juli im Rahmen der Vorstellung eines ersten, konkreten Hitzeschutzplans für diesen Sommer. So sollen beispielsweise Hitzewarnstufen des Deutschen Wetterdienstes bekannter gemacht werden und die Bevölkerung über Apps und SMS-Warnsysteme besser geschützt werden. Eine zentrale Rolle bei der Hitzeprävention käme den Ärzt*innen zu: „Sie kennen besonders vulnerable Patienten, können diese und gegebenenfalls auch deren Angehörige rechtzeitig informieren und nützliche Tipps für den Umgang mit Hitze geben“, so Prof. Lauterbach.

Kommunen erhalten nun Hinweise für wirksame Maßnahmen auch über die Internetseite www.hitzeservice.de. Pflegedienste und Pflegeheime sind zudem über ihre Verbände angeschrieben und darüber informiert worden, was Pflegebedürftige bei Hitzewellen bräuchten.

Der Hitzeschutzplan verfolgt folgende Ziele:

  • „Sensibilisierung der Bevölkerung sowie insbesondere der vulnerablen Gruppen zur Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen.
  • Reduzierung und Vermeidung von hitzeassoziierten Todesfällen sowie Abmilderung von Krankheitsverläufen.
  • Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden (Auslösen von Schutzmaßnahmen) durch gezielte Warn-Information.
  • Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.“

Das Auftreten von Hitzewellen ist mit dem Klimawandel immer wahrscheinlicher geworden. Besonders für ältere Menschen sind die hohen Temperaturen belastend. Ihr Körper passt sich nicht mehr so leicht an die Hitze an, Flüssigkeitsmangel – zum Beispiel durch abnehmendes Durstgefühl mit zunehmendem Alter – kann die Gefahren verstärken.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, auf der Sie den Hitzeschutzplan herunterladen können. Auch ein Hitzeschutzposter ist dort zum Download verfügbar.

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Entstanden im Rahmen der Corona-Lockdowns und weiterhin angeboten, um auch mobilitätseingeschränkte Kulturinteressierte zu erreichen: Die kostenfreien Telefonführungen des Projekts „Bei Anruf Kultur“.

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Museen, Gedenkstätten, Sammlungen und weitere Kulturangebote aus dem ganzen Bundesgebiet sind im Programm des Projekts, das dazu einlädt, Ausstellungen unterwegs oder zuhause zu erleben. Einfach und kostenlos über das Festnetz- oder Mobiltelefon. Ein professioneller Guide führt Sie dort für eine Stunde durch die Ausstellung.

Begonnen hat das Projekt als Reaktion auf die Corona-Lockdowns, in denen nicht zuletzt Kultureinrichtungen schließen mussten. Doch das Angebot ist auch unabhängig einer Pandemie weiterhin sinnvoll und verfügbar: „Telefon-Führungen könnten auch nach der Corona-Zeit für viele Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Theater und Bühnen interessant sein“, heißt es auf der Projektseite im Internet. „Beispielsweise, weil sie nicht mobil sind oder im Pflegeheim leben. Für diese Zielgruppen kann die Vermittlung von Kultur, Kunst und historischen Themen über das Telefon möglich gemacht werden.“

Die nächsten Führungen:

  • 01.09.2023: „Lee Miller. Fotografin zwischen Krieg und Glamour”
  • 03.09.2023: „Christo und Jeanne-Claude. Paris. New York. Grenzenlos”
  • 05.09.2023: „Architektur³. Beiträge zum Hamburger Architektur Sommer“

Das Projekt wird angeboten von „grauwert – Büro für Inklusion & demografiefeste Lösungen“ in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) und verschiedenen Museen und Kunstvermittler*innen. Anmeldungen sind jeweils bis einen Tag vor der Führung notwendig.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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