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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Mit der vorliegenden Auswertung des DISW e.V. werden mögliche politische Folgen der Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments aufgezeigt. Dabei wurden alle Beschlüsse des 2019er Altenparlaments untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise und Verwendung

Um sicherzustellen, dass mögliche Vorgänge in Parlamenten oder Ausschüssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits abgeschlossen sind und gleichzeitig eine gewisse Aktualität der Ereignisse gewährleistet bleibt, wurden die Beschlüsse des Altenparlaments des Jahres 2019 untersucht.

Für die Jahre 1997 bis 2011 liegen bereits vergleichbare Untersuchungen vor. In diesen Betrachtungen – zunächst für die Jahre 1997 bis 2008, anschließend in Fortführung bis 2011 – wurden Beschlüsse der jeweiligen Jahrgänge in Kategorien wie Gesundheit oder Wohnen zusammengefasst und aus diesen Clustern beispielhafte Beschlüsse näher betrachtet.

In der Analyse der Altenparlamente 2015 und folgende wurde der Fokus verändert. Die Auswahl aus der Gesamtheit aller Beschlüsse des Altenparlaments wurde nicht auf Grundlage einer eigenen Kategorisierung getroffen. Für die Analyse wurden stattdessen die Beschlüsse ausgehend vom einreichenden Akteur ausgewählt. Es wurden alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Diese veränderte Auswahl wurde seitdem weiterverwendet und ergibt eine direkte Vergleichbarkeit für die Jahre 2015 bis 2019.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob

  • sie nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • sie umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • eine Diskussion bzw. engere Befassung mit dem Inhalt des Beschlusses angekündigt wird;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen im Bericht zitiert oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

In der Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • niedergeschriebene Beschlüsse des Altenparlaments
  • niedergeschriebene Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2019 wurden untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Damit haben erstmals seit Beginn der jährlichen Evaluationen des Altenparlaments alle im Landtag vertretenen Parteien auf alle Beschlüsse reagiert.

Bei CDU, SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der Ankündigungen gestiegen, sich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Ankündigungen Handlungen gefolgt sind.

Im Vergleich zum Vorjahr ist bei CDU, SPD, und FDP der Anteil der ablehnenden Reaktionen zurückgegangen.

Der Anteil der ablehnenden Reaktionen ist bei FDP und AfD in allen fünf untersuchten Jahren relativ hoch.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben.

Zum ersten Mal haben in den untersuchten Zeiträumen im Jahr 2019 alle Landtags-Parteien Reaktionen auf alle Beschlüsse des Altenparlaments eingereicht.

Das jeweils zuständige Ministerium reagierte auf vier Beschlüsse nicht. In Ausschüssen wurden fünf Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2019 deutlich weniger kritische Rückmeldungen als in den Vorjahren. Erstmals wurde sich zu etwas mehr als einem Viertel der Beschlüsse nicht direkt geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2019 erstmals seit 2016 nicht neutrale Positionen herausgelesen werden.

Im Landtag ist der Anteil der Beschlüsse, mit denen sich zumindest inhaltlich befasst wurde, im Vorjahresvergleich konstant geblieben.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Abgeordnete der Landesgruppen aus SPD und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments, bei der Linken wurde zu einem Antrag keine Stellungnahme formuliert.

CDU, FDP und AfD reagierten auf keiner der Beschlüsse direkt, vereinzelte Stellungnahmen wurden aus Äußerungen in Bundestagsdebatten entnommen.

Im Bundestag wurden thematisch fünf Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Landesgruppen von CDU, FDP und AfD haben 2019 erstmals keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert, es konnten nur entsprechende Haltungen aus Bundestagsdebatten abgelesen werden. Vor allem bei der Bundes-CDU ist damit der Anteil der Rückmeldungen sehr stark zurückgegangen.

Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und vor allem SPD ist im Vorjahresvergleich gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen gesunken.

Im Bundestag ist im gesamten Untersuchungszeitraum eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen durch die Parteienvertreter*innen angekündigt werden.

Die Auswertung der einzelnen Beschlüsse  können im 90seitigen Gesamtbericht nachgelesen werden. Dort finden sich auch weitere Abbildungen zur vereinfachten Darstellung der Ergebnisse.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Die DSEE – das steht für Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ­– fördert ehrenamtliche Aktivitäten nicht nur materiell durch finanzielle Förderungen, auch in regelmäßigen Info-Veranstaltungen gibt die Stiftung wertvolle Tipps rund um das bürgerschaftliche Engagement.

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Im Juli 2020 hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Sitz in Neustrelitz aufgenommen. Sie ist eines der Ergebnisse aus der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, mit der Bundesstiftung gibt es erstmals eine bundesweite Anlaufstelle zur Engagementförderung. Neben konkreten Förderprogrammen steht die Stiftung insbesondere kleinen Initiativen mit Serviceangeboten zur Organisation bürgerschaftlichen Engagements oder die Etablierung von „Best-Practice-Beispielen“ zur Seite und bringt Engagierte zusammen.

Unter anderem im Rahmen ihres Veranstaltungsprogramms „DSEE erklärt“ bietet die Stiftung zudem regelmäßige Online-Veranstaltungen (Webinare) an. Die nächsten Veranstaltungen der Reihe sind:

Die Veranstaltungen finden jeweils von 17:00 bis 18:15 statt und sind kostenfrei. Weitere Informationen zu den Terminen sowie weitere Veranstaltungen der DSEE finden Sie hier.

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Seit Ende Mai läuft die Kampagne zum Beteiligungsprozess im Hinblick auf die Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung. Mittels Onlinebefragung, Beteiligungsforen und Fokusgruppen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Sichtweisen armutsbetroffener Menschen stärker einbeziehen.

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„Bei der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts richten wir auch einen Fokus auf verdeckte Armut und beziehen Menschen mit Armutserfahrung stärker ein“, so hieß es schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Inzwischen läuft der damals angekündigte Beteiligungsprozess unter dem Titel „Armut?! – Das geht uns alle an!“, an dessen Ende Erkenntnisse für den 7. Armuts- und Reichtumsbericht stehen sollen.

„Viele tagtägliche Herausforderungen und Benachteiligungen lassen sich eben nicht in Zahlen und Statistiken abbilden, sondern nur in der Lebenswirklichkeit und in konkreten Lebenssituationen die Menschen uns mitteilen“, so der Bundesminister Hubertus Heil (SPD) in einer Videobotschaft zum Beteiligungsprozess. „Deshalb bitte ich um Mithilfe für den nächsten Armuts- und Reichtumsbericht.“

Ein Teil dieses Beteiligungsprozesses ist der Online-Fragebogen, den Sie noch bis Oktober 2023 ausfüllen können. „Mit Ihren Antworten helfen Sie uns, den Bericht mit Ihrer Stimme zu bereichern“, heißt es auf der Internetseite zur Befragung. „Uns interessiert, in welcher Lage Sie sich aktuell befinden, welche Sorgen Sie haben und wo Sie in Deutschland Handlungsbedarf sehen.“ Die Beantwortung dauert etwa 10 bis 15 Minuten, alle Antworten sind anonym und unverbindlich und können nicht auf einzelne Teilnehmende zurückgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.

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Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.

„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.

„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ lädt am 12. September zu einer Fachtagung unter dem Titel „Am Ball bleiben und sich weiterentwickeln – Netzwerke auf ihrem Weg der Verstetigung” ein.

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Demenznetzwerke vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag, Menschen mit Demenz in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Sie unterstützen Angehörige, bündeln Angebote aus der örtlichen Umgebung und entwickeln Teilhabemöglichkeiten. Damit das nachhaltig gelinge, brauche es Durchhaltevermögen, Kreativität, Mut und Visionen. „Wir wollen das Ende der beiden ersten Förderwellen des Bundesprogramms ‚Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz‘ zum Anlass nehmen, um gemeinsam Bausteine zur Verstetigung und Ideen kennenzulernen und zu diskutieren“, schreiben die Veranstalter*innen im Programm zur Fachtagung. „Die Fachtagung gibt Impulse, wie die Netzwerke ihre Arbeit sichtbar machen, weiterentwickeln und nachhaltig aufstellen können.“

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die in Demenznetzwerken und lokalen Allianzen engagiert sind und an Interessierte, die sich über die Weiterentwicklung und Sichtbarmachung ihrer Strukturen austauschen wollen. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung bis zum 1. September 2023 wird gebeten. Veranstaltungsort ist der GLS Campus Berlin in der Kastanienallee 82.

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Das Bundeskabinett hat Anfang des Monats den Bundeshaushalt für das kommende Jahr beschlossen. Die Kürzungsvorgaben schlagen sich auch im Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nieder.

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Dass die Bundesregierung - personalisiert durch Finanzminister Christian Lindner (FDP) - nicht investieren und damit auf neue Schulden verzichten will, ist inzwischen breit diskutiert worden. Dies betrifft vor allem den Etat des Bundesfamilienministeriums, in dessen Verantwortungsbereich die Einführung einer Kindergrundsicherung fällt. Das BMFSFJ wird also kürzen und auf Investitionen in die Bürger*innen von Jung bis Alt verzichten.

„Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen“, erklärt die Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) zu ihrem Etat.  „Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren.“ So würden die Mittel für Maßnahmen für Seniorenpolitik trotz angespannter Haushaltslage gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöht. Auch die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die sich jährlich auf 10 Mio. € beläuft, sei trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert, damit allerdings auch nicht an die Inflation angepasst.

Kürzungen gibt es bei der Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Da für das kommende Jahr nur 21,75 Mio. € zur Verfügung stünden, müsse die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 € pro Jahr abgesenkt werden.

Eine Auflistung wesentlicher Vorhaben und dafür vorgesehener Beträge finden Sie auf der Seite des BMFSFJ.

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Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen zweiten Bericht vorgelegt. In den Handlungsempfehlungen setzen sich die Expert*innen unter anderem für eine Lohnersatzleistung für privat Pflegende ein.

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2015 hat das Bundesfamilienministerium den unabhängigen Beirat ins Leben gerufen, in dem 21 Vertreter*innen aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden, Politik und Wissenschaft ehrenamtlich arbeiten. Alle vier Jahre legt der Beirat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor. 2019 war der erste Bericht erschienen, nun hat das Gremium seinen zweiten Bericht vorgelegt.

Die Expert*innen fordern unter anderem ein neues Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Der Anspruch soll 36 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen, anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige. Den Begriff der Angehörigen will der Beirat dabei allerdings ausweiten, neben pflegenden Angehörigen sollten auch nahestehende Personen darunter verstanden werden können, wenn sie die Pflege übernehmen.

„Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar“, lässt sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung zum Bericht des Beirats zitieren. Sie setze sich dafür ein, über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einzubeziehen, da dies der gelebten sozialen Realität entspreche. „Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“

Der Beirat betont bei dem Vorschlag jedoch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung und die Freistellungsmöglichkeiten nur eine Seite der Vereinbarkeitsproblematik lösen helfen würden. „Auf der anderen Seite muss eine verlässliche, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur vorhanden sein“, heißt es im Bericht.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

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Mitte Juni hat das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) den Bundesrat passiert. Das Gesetz belaste insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren über die Maßen, argumentiert der Sozialverband VdK – und will klagen.

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„Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele im Juni in einer Pressemitteilung. Die Reform sieht unter anderem eine Erhöhung des  Pflegegeldes vor, die laut Bentele allerdings nicht ausreiche, um die starke Inflation auszugleichen. „Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert“, so die Präsidentin,  die hinzufügt:  „Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“

Tatsächlich geht mit der Reform eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung einher. Seit dem 1. Juli 2023 werden die Beitragssätze nun jedoch nach der Kinderzahl differenziert, sodass Eltern generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen als Kinderlose. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt.

Das Gesetz ist allerdings so ausgestaltet, dass der ermäßigte Beitragssatz für Eltern mit mehreren Kindern nur in der Erziehungszeit gilt, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Versicherungsmitglieder mit einem Kind profitieren hingegen lebenslang von einem geringeren Beitragssatz. Hierin sieht der Verband einen Anlass, vor Gericht zu ziehen: „Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen.“ Insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren würden durch die Reform über die Maßen belastet werden.

Details zum PUEG finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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