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In Kooperation mit der Körber-Stiftung organisiert die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der BAGSO einen Workshop zu der Bedeutung globaler Initiativen für die kommunale Altenpolitik.

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Die Vereinten Nationen (UN) haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 inklusive, sichere und nachhaltige Kommunen sowie altersfreundliche Umgebungen zu schaffen. In eine ähnliche Richtung gehen die Vereinbarungen des Zweiten Weltaltenplans. „Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Rolle zu, um altersfreundliche Umgebungen zu schaffen und die UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Bei dem Workshop sollen Interessierte aus Kommunen die Gelegenheit bekommen, sich über die Potenziale der internationalen Altenpolitik für die kommunale Ebene zu informieren. In Form eines World Cafés soll auch ein Austausch und eine Vernetzung möglich sein.

Der Workshop findet am 10. Mai von 10 bis 16 Uhr im KörberHaus in Hamburg-Bergedorf statt. Weitere Informationen zum Programm sowie das Anmeldeformular erhalten Sie hier.

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hatte im September die Einführung von Ehrenamts-Konten gefordert, um mehr Menschen für ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Inzwischen liegen auch die Stellungnahmen der Parteien vor, die den Vorschlag überwiegend positiv aufnehmen und weitere Diskussionen dazu ankündigen.

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Es war eines der zentralen Themen, die das 34. Altenparlament im September vergangenen Jahres bewegte: Das Ehrenamt. Es wurde im Hinblick auf die Situation der Tafeln zwar klargestellt, dass das freiwillige Engagement nicht zum schleichenden Ersatz für staatliche Aufgaben werden dürfe, gleichzeitig sei das Ehrenamt aber ein Instrument, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. So forderten die Senior*innen die Wertschätzung für das Engagement zu fördern, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft angemessen finanziell zu stärken und die Steuerfreistellung von Ehrenamtspauschalen auszuweiten. Und: Die Einführung eines Ehrenamts-Kontos.

Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, ein Projekt für ein Ehrenamtskonto zu initiieren in Form von Hilfe gegen Hilfe, mit dem Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden können.“ Die Idee dahinter ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Plus-Eintrag auf einem entsprechend einzurichtenden Konto gutgeschrieben werden. Wer dann selbst Hilfe in Anspruch nimmt, solle dann mit diesem Guthaben ‚bezahlen‘ können.

Das Guthaben stellt dabei keinen Geldbetrag dar, sondern die gesammelten ehrenamtlichen Plus-Einträge. Es gehe also um eine institutionalisierte Form von ‚Hilfe gegen Hilfe‘, wie in der Begründung des Antrages erklärt wird. Zu denken sei dabei an Engagement wie „Babysitten für die junge Familie, Hilfe beim Einkaufen für die ältere Dame und Unterstützung bei der Gartenarbeit“. Eingebracht worden war der Antrag vom schleswig-holsteinischem Landesverband des Sozialverbandes Deutschland.

„Das Ziel muss sein, dass auf diese Weise insbesondere jüngere Menschen stärker an ehrenamtliche Strukturen herangeführt werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Bei der Konzeption und dem Aufbau eines solchen Konto-Systems benötige es hauptamtliche Unterstützung, die durch die Landesregierung zu leisten sei.

Fast alle im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien nehmen den Vorschlag positiv auf und kündigen an, die Idee weiter zu diskutieren. „Hilfeleistungen gegen Hilfeleistungen auszutauschen und dies in Form eines virtuellen Kontos festzuhalten, ist ein sinnvolles Prinzip“, finden beispielsweise die Grünen, die eine Umsetzung im Quartier und der Kommune für am einfachsten halten. Auch die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, „verschiedene Ehrenämter mit einander zu verknüpfen“.

Kritische Töne kommen hingegen vom SSW: „Junge Menschen zu ‚entlohnen‘ über Hilfe gegen Hilfe, um dies auf einem entsprechenden Konto gutzuschreiben, widerspricht dem eigentlichen Gedanken des Ehrenamtes. Es würde damit den Charakter des Ehrenamtes stark verändern.“ Neben diesen grundsätzlichen Bedenken, die sich auf das Prinzip eines solchen Konto-Systems beziehen, fürchtet die Fraktion auch bürokratische Hürden: „Ein solches Konto zu initiieren und dies dann entsprechend zu dokumentieren und zu aktualisieren ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; insbesondere für die Anwender und Nutzer.“

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Mathias Stein (SPD) hebt die Bedeutung des Themas für seine Bundestagsfraktion hervor, äußert an dem Konto-Modell des Altenparlaments aber ähnliche Kritik wie der SSW: „Eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Form eines Kontos und damit auch eine Inwertstellung dieser Tätigkeiten lehnen wir (…) ab.“ Interessant ist, dass Steins Parteifreunde aus dem Landtag deutlich unkritischer auf den Beschluss reagieren. Für sie sei ein Ehrenamts-Konto „wirklich interessant“ und man wolle das „gern diskutieren“.

Eine Einführung eines solchen Systems scheint allerdings zumindest auf Landesebene unwahrscheinlich. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Einführung eines solchen Kontos nicht geplant sei, „auch vor dem Hintergrund der dafür zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen.“ Ob einzelne Kommunen den Vorschlag aufgreifen, bleibt abzuwarten.

Zu der Broschüre zu dem letzten Altenparlament mit allen Beschlüssen und Stellungnahmen der Parteien und Ministerien gelangen Sie hier. Das schleswig-holsteinische Altenparlament kommt seit 1989 jährlich im Kieler Landtag zusammen, die nächste Sitzung findet am 29. September statt. Die Beschlüsse sind nicht bindend, geben aber immer wieder Anstöße für politische Diskussionen und Entscheidungen.

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Wie Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Grüne) im April bekannt gab, startet der DigitalPakt Alter in eine neue Förderphase bis 2025. In diesem Rahmen sind zudem elf Bundesländer der Initiative beigetreten – darunter Schleswig-Holstein.

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In der Generation der über 60-jährigen nutzen bislang bis zu sieben Millionen Menschen nicht das Internet. Der DigitalPakt Alter will dazu beitragen, dass die digitale Teilhabe älterer Menschen verbessert wird, beispielsweise durch die Förderung entsprechender Unterstützungsangebote vor Ort. Die Initiative ist 2021 durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufen worden und hat seither bereits 150 Erfahrungsorte im Bundesgebiet gefördert.

Durch den DigitalPakt Alter schaffe man Aufmerksamkeit für die digitale Ausgrenzung von Millionen älterer Menschen, wie sie derzeit stattfinde. „Wir unterstützen wohnortnahe Lerngelegenheiten, bei denen ältere Menschen verlässliche Ansprechpersonen finden, die sich Zeit nehmen und auf Augenhöhe erklären“, kündigt Paus an. „Mit den 11 Bundesländern als neue Partner können wir für noch mehr Sichtbarkeit, Vernetzung und Wissensaustausch sorgen.“

Mit der neuen Förderphase von 2023 bis 2025 sollen weitere 150 Erfahrungsorte hinzukommen. Insgesamt unterstützt das BMFSFJ Senior*innen im Rahmen der Initiative mit etwa 3,1 Millionen Euro dabei, digitale Fähigkeiten zu erwerben.

Mehr zu der neuen Projektphase finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen  Sie zu dem Veranstaltungshinweis zur ersten Fachtagung für soziales Miteinander im digitalen Zeitalter des DigitalPakt Alter.

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Mehrere Verbände laden im Juni zu einem Forum ein, dass sich mit dem Thema Einsamkeit im Alter befassen wird. Die Einladung richtet sich an Vertreter*innen aus der Seniorenarbeit, aus Hilfsorganisationen sowie aus Kommunen oder der Landes- und Bundespolitik.

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„Miteinander-Füreinander steht für Kontakt und Gemeinschaft im Alter“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, dem man „entschlossen entgegentreten“ wolle. Zu dem Forum Miteinander-Füreinander laden Malteser, der Deutsche Caritasverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) ein.

Die zweitägige Veranstaltung soll zu einer Enttabuisierung von Einsamkeit beitragen und eine Vernetzung unterschiedlicher Bündnisse und Initiativen auf diesem Gebiet ermöglichen. Am ersten Tag stehen Einsamkeit und die Zugänge zur Senior*innen im Mittelpunkt, der 7. Juni trägt dann den Titel „Gelingendes Leben im Alter“. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion werden dabei unter anderem Strategien gegen Einsamkeit diskutiert. Das Forum bildet den Auftakt zur bundesweiten Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“.

Die Teilnahme ist kostenlos. Für Anreisende besteht eine Übernachtungsmöglichkeit im B&B City Hotel, dort wird ein Zimmerkontingent verfügbar sein. Übernachtungskosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Alles Wesentliche zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

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2015 hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung das Projekt „Gemeindeschwester Plus“ ins Leben gerufen. Der kürzlich vorgestellte zweite Evaluationsbericht zeigt: Das Programm wirkt – auch gegen Einsamkeit.

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Nach den ersten drei Jahren des „Gemeindeschwester Plus“-Modellprojekts ist das Projekt in eine ebenfalls dreijährige Verstetigungsphase übergegangen. Inzwischen ist aus dem „Vorzeigeprojekt“, wie die Landesregierung selbst es nennt, ein festes Landesprogramm geworden. Schon die Modellphase wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, im März wurde nun der zweite Evaluationsbericht in Mainz vorgestellt.

„Die Evaluation zeigt, dass die Umsetzung des Projekts GS+ in den Kommunen insgesamt gut gelingt und die GS+ gut in die kommunalen Strukturen und Prozesse integriert wurden“, heißt es im Fazit des Berichts, der die hochaltrigen Senior*innen in den Blick nimmt. Hochbetagte würden sich durch das Projekt sicherer, weniger einsam und eher gesehen fühlen. Die im Rahmen des Landesprogramm tätigen Fachkräfte seien damit ein „wichtiger Baustein einer funktionierenden Kümmerer-Struktur in den Kommunen“, lässt sich Sozialminister Alexander Schweitzer auf der Seite seines Ministeriums zitieren. Entsprechend positiv nimmt der Minister die wissenschaftliche Auswertung zur Kenntnis: „Die Gemeindeschwesterplus ist aus Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken. Der vorgelegte Evaluationsbericht bestätigt, dass wir mit dem Beratungsangebot für hochbetagte Seniorinnen und Senioren genau richtigliegen.“

Aus Einsamkeit Kontakt zur Gemeindeschwester Plus gesucht zu haben, gibt rund jede*r fünfte Hochbetagte an. Auch ein Großteil der im Rahmen des Programms angestoßenen Angebote sind Maßnahmen gegen Vereinsamung. Das Thema spiele neben hauswirtschaftlichen und pflegerischen Fragen zur Versorgung auch in den Gesprächen mit den Fachkräften immer wieder eine Rolle.

Gemeindeschwester Plus ist ein präventives Angebot, dass sich an Menschen ab 80 Jahren richtet, die keine Pflege, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem derzeitigen Lebensabschnitt brauchen. Die Fachkräfte des Programms beraten, vermitteln und unterstützen die Senior*innen, beispielsweise bei Fragen rund um die Wohnsituation. Derzeit finanziert das Land Rheinland-Pfalz 39 Vollzeitstellen.

Evaluiert und begleitet wird das Programm durch "inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH". Den Evaluationsbericht können Sie hier herunterladen.

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Der Digital-Kompass ist ein Projekt zur Stärkung digitaler Kompetenzen und zum Abbau digitaler Barrieren. Nun geht der Digital-Kompass mit einem eigenen Podcast an den Start.

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Die Initiative „Digital-Kompass“ von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz e. V. (DSiN) stellt schon seit Jahren Materialien zur Verfügung, um die digitalen Kompetenzen älterer Menschen zu stärken. Auch Lern-Tandems oder Beratungen und Treffpunkte vor Ort gehören zu den Angeboten des Projekts. Mit einem neuen Podcast-Projekt soll nun ein weiterer Weg genutzt werden, um „Verbraucherthemen von Menschen mit Sinnes- und Mobilitätseinschränkungen möglichst transparent aufzuzeigen“, wie es vom Digital-Kompass heißt.

„Der Digital-Kompass-Podcast - Der Podcast, um gemeinsam digitale Barrieren zu überwinden“ – so lautet der Titel des neuen Formats. Künftig sollen im regelmäßigen Abstand von zwei Monaten neue Folgen erscheinen, am 28. März wurde die erste Episode veröffentlicht. Sie kann auf der Internetseite des Projekts angehört werden, ist aber auch auf gängigen Podcast-Portalen verfügbar.

In der ersten Folge waren Helga Pelizäus (Universität der Bundeswehr München), Stephan Seiffert (Stiftung Digitale Chancen), Christine Freymuth (Kuratorium Deutsche Altershilfe) und Joachim Schulte (Deutschland sicher im Netz e. V.) zu Gast. Sie diskutierten grundlegende Themen der digitalen Teilhabe. „Was bedeutet ‚digitale Teilhabe‘“? „In welchen Bereichen sind die Menschen aktuell besonders damit konfrontiert?“. Diese und weitere Leitfragen werden in der ersten Podcast-Folge aufgeworfen und diskutiert.

Für Fragen und Anmerkungen kann man sich die E-Mail-Adresse podcast@digital-kompass.de wenden.

Mehr zu dem Digital-Kompass-Podcast lesen Sie hier.

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung will Altersdiskriminierung zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeit machen. Bei einem Runden Tisch mit Expert*innen wurden dabei drei konkrete Forderungen formuliert.

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Neun Expert*innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft waren zu einem Runden Tisch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geladen. Darunter Claudia Mahler, die UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen und der stellvertretende BAGSO-Vorsitzende Jens-Peter Kruse. Eingeladen zu dem Fachgespräch hatte Ferda Ataman, die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie wolle das Thema Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema in ihrer Amtszeit machen.

Angesichts des Ausmaßes dieser Diskriminierungsform ist das sicher eine sinnvolle Entscheidung – immerhin gut ein Fünftel geben Umfragen zufolge an, aufgrund des Alters in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Die Folgen von Stereotypen gegenüber älteren Menschen zeigen sich unter anderem in den Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden“, äußert Ataman zu Beginn des Fachgesprächs. Dabei nimmt sie ausdrücklich auch die jüngere Generation in den Blick: „Wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, argumentiert die Antidiskriminierungs-Beauftragte weiter.

Drei konkrete Forderungen haben die Fachleute zusammengetragen:

  • „Lebensalter“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zügig zu reformieren und
  • die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als ausdrückliches Handlungsfeld in Parteiprogrammen.

Es bleibt abzuwarten, ob es noch in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Schritte in diese Richtung geben wird. Insbesondere die Forderung nach einer Aufnahme des Merkmals Alter in das Grundgesetz und die AGG-Reform liegen schon länger auf dem Tisch. Eine Reform des AGG sieht sogar der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor.

Mehr zur Debatte um eine AGG-Reform lesen Sie hier.

Über diesen Link gelangen Sie zur Seite der Antidiskriminierungsstelle.

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Oft werden Isolation, Verwahrlosung oder Unterversorgung alleinlebender älterer Menschen erst dann deutlich, wenn ein Rettungsdienst gerufen oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Ein Pilotprojekt der Stadt Wiesbaden konnte zeigen, dass eine Kooperation zwischen Rettungsdiensten und Altenhilfe Krankenhauseinweisungen vermeiden und zeitnahe Betreuung organisiert werden konnte.

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„Schnittstellenmanagement bei Krankenhausaufnahme und -Entlassung“ heißt des Wiesbadener Projekt, bei dem Rettungsdienste mit den Beratungsstellen Leben im Alter des Sozialdezernats kooperieren. Über das Pilotprojekt informiert unter anderem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in einem ausführlichen Beitrag vom 30. März 2023. Zitiert wird darin Johannes Weber, der 2018 die Projektleitung als Abteilungsleiter der Altenarbeit im Sozialdezernat übernommen hatte: „Nach unserer Kenntnis gibt es diese Kooperation nur in Wiesbaden“, so der Projektleiter. „Es geht in Wiesbaden deshalb, weil die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter im Sozialdezernat die Meldungen der Rettungsdienste annehmen und weiterbearbeiten können. Ein solcher Dienst ist Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Kooperation.“

Eine Besonderheit des Projektes ist es, dass Rettungskräfte bei älteren Notrufenden nicht allein den gesundheitlichen Status überprüfen, sondern auch das Vorliegen möglicher sozialer Bedarfe. Dabei hilft den Einsatzkräften ein Meldebogen mit vorgegeben Kategorien. Je nach medizinischer Einschätzung erfolgt die Versorgung vor Ort oder durch einen Krankenhaustransport. Ob dann zusätzlich auch das Amt für soziale Arbeit eingebunden wird, entscheidet das Rettungsteam vor Ort. Die Rettungskräfte werden entsprechend geschult. Im Anschluss an die Meldung haben die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen fünf Werktage Zeit, eine Rückmeldung über die Versorgung der Person an den Rettungsdienst zu übermitteln.

Das Projekt wurde von Dr. Petra Schönemann-Gieck vom Institut für Gerontologie Universität Heidelberg wissenschaftlich begleitet. Sie kommt zu dem Schluss: „Das Kooperationsverfahren ist ein vielversprechender Ansatz zur Entlastung des Rettungsdiensts und der Krankenhäuser“. Durch das vierjährige Pilotprojekt habe man einen Beitrag zur Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Krankenhauseinweisungen geleistet. „Das Interesse am Verfahren ist groß und erstreckt sich auf Anfragen aus anderen Gebietskörperschaften“, wird Schönemann-Gieck in dem KDA-Beitrag weiter zitiert. Hingewiesen wird allerdings darüber hinaus darauf, dass die Weiterentwicklung der Notfallversorgung in Zukunft weitere Betrachtungen über die Grenzen von Gesundheitswesen und Altenhilfe hinweg bedürfe.

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Die Altersarmut in Deutschland steigt weiter an und die Inflation verschlimmert die Situation für Rentner*innen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund erneuert die Volkssolidarität ihre Forderung nach einer Erwerbstätigenrente, in die alle einzahlen sollen.

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Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag waren im Jahr 2021 17,9 Prozent aller Rentnerinnen von der Armutsgefährdung betroffen. Im Jahr 2010 lag diese Quote noch bei 12,6 Prozent. Die Volkssolidarität greift diese Angaben in einer Pressemitteilung Anfang März auf und fordert die Bundesregierung auf, sofortige und langfristige Maßnahmen gegen die zunehmende Altersarmut zu ergreifen.

Frauen sind besonders stark vom Armutsrisiko betroffen, da ihre durchschnittliche Altersrente mit 832 Euro pro Monat weit unter der Armutsgrenze liegt und weniger als zwei Drittel der Rentenhöhe von Männern erreicht. Diese Lücke wird auch „Gender Pension Gap“ genannt. Schlechte Löhne und Gehälter, Minijobs und Teilzeitarbeit tragen zu dieser Ungleichheit bei. Menschen im rentennahen Erwerbsalter sind ebenfalls oft in Minijobs beschäftigt. Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität, erklärt dazu: „Über sieben Millionen Menschen arbeiteten 2021 in Minijobs. Altersarmut wird so vorprogrammiert. Deshalb gehören diese prekären Arbeitsverhältnisse abgeschafft.“

Der Verband fordert eine Umkehr in der Rentenpolitik. „Statt die 48 Prozent-Haltelinie zu propagieren, braucht es eine Anhebung auf mindestens 53 Prozent des letzten Nettoverdienstes“, so die Verbandspräsidentin weiter. Die gesetzliche Rente müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die auch Selbstständige, Beamte und Politiker*innen einzahlen. Die Rente dürfe nicht danach bemessen werden, wie viel sie kostet, sondern ob sie einen Lebensabend für alle in Würde und Zufriedenheit ermöglicht.

Die Volkssolidarität ist ein 1945 gegründeter Sozial- und Wohlfahrtsverband mit über 100.000 Mitgliedern.

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Im Rahmen der ersten Fachtagung des DigitalPakts Alter werden fachliche Diskussionen, Workshops und die Möglichkeit geboten, sich mit Akteur*innen zu den Chancen und Grenzen der Digitalisierung für ältere Menschen auszutauschen.

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Unter dem Motto „Miteinander – Verbinden – Vernetzen: Soziale Integration im digitalen Zeitalter“ wollen die Veranstalter*innen der Fachtagung die Bedeutung digitaler Technologien für die soziale Integration älterer Menschen in den Fokus rücken. Die Veranstaltung zielt darauf ab, innovative, nutzerfreundliche und konstruktive Lösungen zu präsentieren, die das soziale Leben von Senior*innen bereichern können und dabei helfen, sich in einer immer stärker digitalisierten Welt zurechtzufinden. Die Tagung findet am 2. Mai in Düsseldorf statt. Eine Anmeldung ist noch bis zum 20. April möglich. Mehr zum Tagungsort, zur Anmeldung und zum Programm finden Sie unter diesem Link.

Der DigitalPakt Alter ist eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufene langfristige Initiative, die die digitale Teilhabe älterer Menschen fördert und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Das Bündnis setzt sich aus Partnerorganisationen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammen und richtet seinen Blick auf ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter.

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