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Im Dezember hatte Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) ein Eckpunktepapier für eine Ernährungsstrategie vorgelegt. In einer mehrseitigen Stellungnahme bezieht nun auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Position zu den Eckpunkten.

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„Sichere Ernährung ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen und doch mehr als nur die reine Nahrungsaufnahme“, heißt es einleitend in dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Papier. Es gehe um Genuss, um Kultur und Verbundenheit, um Selbstverwirklichung und Tradition. Dabei ist bekannt, dass die Art der Ernährung einen großen Einfluss auf die Gesundheit hat. Das BMEL stellt dazu fest: „Die gesundheitlichen Auswirkungen unausgewogener Ernährung, wie Übergewicht und ernährungsmitbedingte, nicht übertragbare Krankheiten, stellen in Deutschland ein großes individuelles und gesellschaftliches Problem dar – bereits von der Kindheit an bis ins hohe Alter.“

Dort will die Ampelkoalition ansetzen. Die Entwicklung einer „Ernährungsstrategie“ ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen. Als eine „besonders wichtige Zielgruppe“ rückt die Strategie Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt. In der medialen Berichterstattung ist in diesem Zuge viel über die geplante Einschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel berichtet worden, die sich an Kinder richtet. Doch auch ältere Menschen geraten in das Blickfeld der Bundesregierung: „Wir wollen besonders schwer erreichbare und vulnerable Verbrauchergruppen effektiver unterstützen. Dazu können neben Kindern und Jugendlichen in bestimmten Fällen auch Menschen mit Migrationshintergrund, aus armutsgefährdeten Haushalten, ältere Menschen, gehören“, so das von Cem Özdemir geführte Haus.

Dort setzt auch die im Februar erschienene Stellungnahme der BAGSO an, die sich positiv auf die Vorlage bezieht. Man begrüße sehr, „dass Menschen in allen Lebensphasen und im Besonderen Zielgruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen in die Ernährungsstrategie einbezogen werden sollen.“ Insgesamt spreche das Eckpunktepapier des Ernährungsministeriums die wichtigsten Aspekte einer nachhaltigen und gesunden Ernährung an. Auch soziale Aspekte würden berücksichtigt. Die BAGSO macht dabei weitere Vorschläge: „Flächendeckend sollten auf kommunaler Ebene beispielsweise Koch- und Backtreffs sowie Mittags- und Nachbarschaftstische kostenminimiert oder kostenfrei angeboten werden. Diese Angebote können mit Ernährungsbildungsmaßnahmen einhergehen.“ Auf die Informationslage zum Thema Ernährung geht die Bundesarbeitsgemeinschaft in der insgesamt achtseitigen Stellungnahme weiter ein. Sie weist darauf hin, dass es Zugänge zu den Informationen auch ohne Internet niedrigschwellig geben müsse.

Hier gelangen Sie zu dem BAGSO-Papier, die Eckpunkte der Bundesregierung finden Sie über diesen Link.

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„Länger fit durch Musik“ ist ein vom Bundesseniorenministerium gefördertes Projekt und Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung. Es soll die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern.

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„Musik bietet Menschen mit Demenz die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen aktiv zu sein und vermittelt Selbstwertgefühl, Mut, Motivation und Lebensfreude“, lässt sich Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums zitieren. Daher fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) das Programm. Mit „Länger fit durch Musik“ sollen neue Strukturen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Demenz aufgebaut werden. „Wenn Chöre und Orchester gemeinsam mit Menschen mit Demenz singen und musizieren, unterstützen sie die Betroffenen und ihre Angehörigen und sensibilisieren für das gesellschaftlich so wichtige Thema Demenz“, so die Ministerin weiter.

Für den Bundestagsabgeordneten und BMCO-Präsidenten Benjamin Strasser (FDP) ist Musik gar der „Königsweg zu Menschen mit Demenz“, er spricht von „Klangbrücken zu Erinnerung“. Musik schaffe Beteiligungsmöglichkeiten, ein soziales Umfeld und die Erfahrung von Lebensfreude. „Mit der Förderung der Projekte vor Ort und den begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht der Bundesmusikverband musikalisches Engagement gemeinsam mit Menschen mit Demenz und vertritt damit die gesamte Altersstruktur der Amateurmusiklandschaft in Deutschland.“ Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ist der Dachverband der Amateurmusiklandschaft in der Bundesrepublik.

Das in diesem Jahr startende und für vier Jahre angelegte Projekt beinhaltet neben Sensibilisierungsmaßnahmen auch Qualifizierungsangebote und eine Förderung von modellhaften Projekten. Ab kommendem Sommer sollen sich Ensembles für eine Förderung bewerben können und Weiterbildungsangebote für die musikalische Arbeit mit Menschen mit Demenz erhalten. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet, Teil der Aufklärungsarbeit wird es sein, die Erfahrungen und Ergebnisse einem breiten Publikum bereitzustellen.

Mehr zum Projekt erfahren Sie hier.

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„Verzockt meine Rente nicht“ titelt die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „publik“. Die Kritik zielt ab auf die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Aktienrente – im Finanzministerium spricht man inzwischen vom „Generationenkapital“. Könnte die Rente nun wirklich „verzockt“ werden? Was bedeuten die Pläne der Regierung für die Altersvorsorge, was ist dran an der Kritik?

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Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Demografie als Herausforderung

„Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden.

Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten.

Ergänzung der umlagefinanzierten Rente

Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren.

Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen.

Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er  der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite.

Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor.

Wird die Rente jetzt „verzockt“?

Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro.

Gäbe es Alternativen?

Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“

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Auch in diesem Jahr wird wieder der bundesweite Digitaltag stattfinden. Verliehen wird dabei unter anderem der Preis für digitales Miteinander. Noch bis zum 3. April können sich gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen für eine Auszeichnung bewerben.

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Am 16. Juni ist es wieder so weit: Der jährliche Digitaltag findet zum vierten Mal statt. An diesem Tag werden bundesweit Aktionen stattfinden, die sich um digitale Themen drehen. Dazu können auf der Internetseite des Aktionstages bereits Angebote angemeldet werden. Organisiert wird der Digitaltag von der Initiative „Digital für alle“, das aus mehr als 25 Organisationen besteht. „Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren und erlebbar machen. Dafür haben wir den Digitaltag ins Leben gerufen – ein Aktionstag, an dem sich alles rund um digitale Themen dreht!“, heißt es vom Bündnis zum Digitaltag.

Neben einer Vielzahl koordinierter Aktionen vor Ort sollen auch Projekte ausgezeichnet werden, die „Menschen aus dem digitalen Abseits holen“, wie es auf der Internetseite heißt. Für den Preis für digitales Miteinander können sich ab sofort gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen bewerben, es winkt ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 3. April, eine Bewerbung ist in der Kategorie „Digitale Teilhabe“ oder „Digitales Engagement“ möglich. Mehr zum Verfahren finden Sie hier, zusammen mit dem Online-Formular für eine Bewerbung.

Anlässlich des Digitaltages 2023 werden die Gewinnerinnen und Gewinner am 14. Juni bekanntgegeben.

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Wer zum Beispiel ehrenamtlich ab und an ein Frühstück für Senior*innen oder ein Nachmittagscafé organisiert, sollte gewisse Hygieneregeln beachten. Tipps zur Lebensmittelsicherheit vermittelt das rheinland-pfälzische Fachzentrum Ernährung bei einer Online-Veranstaltung im Mai.

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„Da Senior*innen zur besonders gefährdeten Gruppe gehören, ist die Lebensmittelsicherheit hier besonders wichtig“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung. „Auch wenn Sie die Speisen nicht selbst zubereiten, sondern nur servieren, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden.“ Dazu zählen laut Veranstalter*innen unter anderem persönliche Hygienemaßnahmen vor dem Kochen, ein guter Umgang mit (leicht verderblichen) Lebensmitteln sowie ein sicheres Arbeitsumfeld.

Die Veranstaltung findet am 25. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr statt (online) und richtet sich an ehrenamtliche Helfer*innen in der Senior*innenarbeit sowie an hauptamtlich Beschäftigte. Geeignet sei das Seminar dann, wenn Sie hin und wieder Speisen mit oder für Senior*innen zubereiten oder servieren. Für regelmäßige Angebote dieser Art wird eine Fachkundeschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) empfohlen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.

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Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

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In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

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Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) fördert ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Senior*innen.

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Im Januar hat Bundesministerin Steffi Lemke der Diakonie Deutschland einen Förderscheck über 1.370.000 Euro überreicht. Zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden soll die Diakonie damit ein Konzept entwickeln, wie älteren Menschen künftig besser bei der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen geholfen werden kann.

„Viele Menschen geraten nach ihrem Arbeitsleben in finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Renten und ihr Erspartes - soweit sie dieses haben – genügen häufig nicht, um ihre Rechnungen zu bezahlen, insbesondere in einer Zeit stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten“, so die Verbraucherschutzministerin Lemke (Die Grünen). „Doch gerade ältere Menschen nehmen zu selten die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.“ Gründe seien zum Beispiel Unkenntnis, Scham oder Mobilitätseinschränkungen. Deshalb soll der Fokus des Projekts auf der Hilfe direkt vor Ort liegen.

„Mit dem im neuen Projekt praktizierten aufsuchenden Ansatz wird das Unterstützungsangebot dorthin gebracht, wo sich ältere Menschen in ihrem Alltag aufhalten“, so die Ministerin weiter. „Mit der Förderung des Projektes wollen wir Seniorinnen und Senioren gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen konkrete Hilfestellungen bieten.“ Das Projekt sieht verschiedene Standorte in Deutschland vor und läuft bis Ende 2025. Fachlich und wissenschaftlich wird es unter anderem von der BAGSO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Im Rahmen des DigitalPakt Alter werden sogenannte Erfahrungsorte gefördert, in denen ältere Menschen bei der Anwendung digitaler Geräte unterstützt werden sollen. Auch in diesem Jahr sollen 50 neue Erfahrungsorte hinzukommen, noch bis zum 10. März können sich Vereine oder Initiativen auf eine Förderung bewerben.

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Im Frühjahr 2021 haben BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den DigitalPakt Alter ins Leben gerufen. Ziel des DigitalPakts ist die Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und dem Engagement älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung. Inzwischen gibt es eine Reihe von Partnerorganisationen sowie vielfältige Maßnahmen, mit denen die Digitalkompetenzen gestärkt werden sollen.

Teil der Initiative sind die Erfahrungsorte, in denen ältere Menschen vor Ort Informationen und Unterstützung erhalten können. Gestartet ist der DigitalPakt Alter 2021 mit 100 dieser Anlaufstellen, im vergangenen Jahr kamen bereits 50 weitere hinzu. Auch in diesem Jahr sollen 50 neue Erfahrungsorte entstehen. Vereine und Initiativen können sich auf eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft seit Anfang Februar und endet am 10. März 2023. Kommerzielle Akteure und Privatpersonen sind für eine Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung besteht aus einer finanziellen Unterstützung von 3.000 Euro je Initiative und aus geeigneten Materialien für die Lernbegleitung. Mit einem Kurzkonzept können sich Akteure in einem von fünf Handlungsfeldern (Wohnen; Mobilität; Gesundheit und Pflege; Quartiers- und Sozialraumentwicklung; Soziale Integration) bewerben. Bis Anfang April erfolgt die Auswahl der Bewerbungen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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