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Unter dem Titel „Gemeinsam Digital“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgelegt. Zu den Kernvorhaben zählt unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), der Ausbau der Telemedizin und die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitalisierung und Pflege“.

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Risiken schneller erkennen, Fehlmedikation reduzieren, weniger Dokumentationsaufwand – all das sind Hoffnungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors verbunden sind. Sie biete für diesen Bereich ein „enormes Potenzial, das wir bislang noch zu wenig nutzen“, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorwort zu der nun vorgelegten Digitalisierungsstrategie erklärt. „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung konkret erlebbare Mehrwerte bietet, die eine erfolgreiche Transformation ermöglichen: In dieser Zeit hat sich beispielsweise die Zahl der Videosprechstunden vervielfacht“, so der Minister. „Die Pflegeberatung wurde digitalisiert. Mit der Corona-Warn-App (CWA) und dem digitalen Impfzertifikat haben viele Menschen zum ersten Mal eine gesundheitsbezogene digitale Anwendung auf ihrem Smartphone genutzt.“

Die Digitalisierungs-Vorhaben, die sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hat, werden in der 44-seitigen Publikation erklärt. Als zentrales Vorhaben gilt die Entwicklung der elektronische Patientenakte. Nach Vorstellung des BMG sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine solche ePA verfügen. Gelingen soll das unter anderem dadurch, dass lediglich ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“ gelten wird. Es ist also keine aktive Zustimmung notwendig – solange ein*e Versicherte*r nicht widerspricht, erhält er oder sie zukünftig automatisch eine elektronische Akte. „Die ePA wird für die Versicherten zur zentralen Plattform für ihre Gesundheitsversorgung“, heißt es in der Strategie. „Sie erhalten Kontextinformationen zu ihren persönlichen Daten, etwa Erläuterungen zu Diagnosen und Behandlungsoptionen sowie für sie relevante Erinnerungen und medizinische Hinweise. Außerdem sollen Daten aus Behandlungssituationen oder der Nutzung von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) automatisiert in die ePA übertragen und anschließend zu Forschungszwecken nutzbar gemacht werden können.“

Ausgebaut werden soll auch die Telemedizin, einer digitalen Form der medizinischen Versorgung. Insbesondere hausärztlich unterversorgte Regionen sollen davon profitieren, bis 2026 soll es in mindestens 60 Prozent dieser Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben.

Die Digitalisierungsstrategie ist unter Einbindung verschiedener Akteur*innen des Gesundheits- und Pflegewesens erarbeitet worden, darunter auch Patient*innenvertretungen.

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Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in Deutschland steigen: Im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Die Erhöhung führt dazu, dass sowohl im Westen als auch im Osten ein gleich hoher Rentenwert erreicht wird. Damit wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.

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„Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird“, lässt sich Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung seines Hauses zitieren.

Grund für die Rentenanpassung ist die Lohnsteigerung, da der Rentenwert an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Dieses Lohnplus, auf dessen Grundlage die Rentensteigerung berechnet wird, beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Dadurch, dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen, wird die Angleichung der Renten zwischen Ost- und West ein Jahr eher erreicht als gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli gilt dann in beiden Landesteilen ein Rentenwert von 37,60 Euro.

Trotz der sozialpolitisch zu begrüßenden Erhöhung der Renten, die zudem die Angleichung zwischen Ost- und Westrenten bedeuten, bleibt festzuhalten, dass die Anpassung hinter der derzeitigen Inflation zurückbleibt. Das gibt auch das von Heil geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu, spricht dabei aber nur von einer „Momentaufnahme“: „Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt“, heißt es aus dem BMAS. Die aktuelle Inflation und die in diesem Zusammenhang teilweise steigenden Löhne würde sich demnach in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden. Ob diese Botschaft insbesondere denen genügt, die derzeit von einer Rente unter 1.000 Euro leben – das sind immerhin knapp 30 Prozent der Rentenbeziehenden –, bleibt fraglich.

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Ein Leben ohne Internet ist für viele Menschen heutzutage kaum noch vorstellbar. Der Zugang zur digitalen Welt ist dabei aber nicht für alle gleich. Die Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg hat deshalb die Broschüre "Treffpunkt Internet" herausgebracht, die allen Generationen einen leicht verständlichen Einstieg in die digitale Welt ermöglichen soll.

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Die „Treffpunkt Internet“-Broschüre ist inhaltlich breit gefächert und beantwortet viele grundlegende Fragen rund um das Internet. Sie erklärt, wie man ins Internet kommt, welche Geräte und Programme benötigt werden und gibt wichtige Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. Auch Fragen zur Kommunikation über das Internet, sozialen Netzwerken, Unterhaltung im Internet, Online-Informationen, Online-Shopping und -Bezahlen sowie Online-Banking werden anschaulich und leicht verständlich beantwortet.

„Während die jüngere Generation mit neuen Medien aufwächst, stehen ältere Menschen bezüglich der Nutzung von digitalen Medien manchmal vor größeren Herausforderungen“, erklärt der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) im Vorwort der Veröffentlichung. „Dabei bieten digitale Angebote und Endgeräte wie das Smartphone, das Tablet oder der Computer gerade für Seniorinnen und Senioren viele Möglichkeiten, den eigenen Alltag zu erleichtern und aktiv teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben. Vorausgesetzt, sie sind in der Lage, die verschiedene Medienangebote für die eigenen Zwecke zu nutzen – und diese auch kritisch zu hinterfragen.“ Genau dazu soll die Broschüre nun einen Beitrag leisten. Kretschmann ist Schirmherr der Initiative Kindermedienland, die im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg durch das Landesmedienzentrum (LMZ) des Landes durchgeführt wird.

Besonders an der Publikation sind die QR-Codes und Links, die zu digitalen Pinnwänden führen. Hier werden zusätzliche Medientipps und Anleitungen angeboten, etwa zu seriösen Online-Portalen oder der Funktionsweise von Online-Banking.

Um das Verständnis der zahlreichen Fachbegriffe rund um Internet, Tablets und Smartphones zu erleichtern, bietet die Broschüre zusätzlich ein digitales Begriffslexikon als PDF an. In diesem Lexikon werden mehr als 300 Fachbegriffe und Abkürzungen wie „Backup“, „Cookie“ oder „NFC“ in leicht verständlicher Sprache erklärt. Eine zusätzliche Aussprachehilfe unterstützt dabei, die Begriffe korrekt und gekonnt auszusprechen.

Die "Treffpunkt Internet"-Broschüre kann kostenlos auf der Seite der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg bestellt werden. Alternativ stehen dort auch eine digitale Version der Broschüre und des Begriffslexikons zur Verfügung.

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Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung haben die Deutsche Alzheimer Gelsellschaft (DAlzG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im März ein Projekt gestartet, durch das Menschen mit der Diagnose Demenz von Anfang an unterstützt und begleitet werden sollen.

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In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz, jedes Jahr kommen rund 440.000 neue Fälle hinzu. Um diesen Menschen nach ihrer Diagnose Hilfe und Unterstützung zu bieten, hat die DAlzG gemeinsam mit dem BMFSFJ ein Projekt ins Leben gerufen. Ziel ist es, ehrenamtliche Erstbegleiter in der Praxis aufzubauen und zu erproben, die Betroffene in den ersten Monaten nach der Diagnose begleiten.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus betont in einer Pressemitteilung, dass ehrenamtliche Erstbegleiter insbesondere für alleinlebende Menschen mit Demenz von großem Nutzen sein können. Sie geben Orientierung, vermitteln Kontakte und unterstützen bei der Suche nach Hilfsangeboten. Monika Kaus von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ergänzt: „Die bisherige Lebensplanung wird durch die Diagnose komplett in Frage gestellt. Die Idee der ‚Ehrenamtlichen Erstbegleitung‘ setzt hier an, um die Betroffenen in den ersten Monaten nach der Diagnose nicht allein zu lassen und ihnen Hilfestellungen zu geben, sich im Versorgungs- und Unterstützungssystem zurecht zu finden.“

Die Nationale Demenzstrategie sieht den Ausbau der niedrigschwelligen Erstbegleitung durch ehrenamtliche Personen vor. Initiativen und Organisationen sind dazu aufgerufen, solche Angebote zu entwickeln und zu erproben. Die DAlzG bietet dafür fachliche Unterstützung an, sowohl für Koordinatoren als auch für die ehrenamtlichen Begleiter selbst. Zudem wird die Wirksamkeit der Erstbegleitung und der Handreichung wissenschaftlich evaluiert.

Das Projekt ergänzt bestehende Angebote wie die Online-Weiterbildung „Demenz und Ehrenamt in der Arbeit mit älteren Menschen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V. (BaS). Im Rahmen des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ können Netzwerke für ehrenamtliche Erstbegleitung von Menschen mit Demenz zudem finanzielle Förderung erhalten. Bewerbungen für 2024 sind seit dem 1. März 2023 möglich.

Die Nationale Demenzstrategie, die 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurde, hat zum Ziel, die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland bis 2026 zu verbessern. Über 70 Akteure sind an der Umsetzung der mehr als 160 Einzelmaßnahmen aus vier Handlungsfeldern beteiligt.

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Bei der Auseinandersetzung um Armut im Alter, von der insbesondere Frauen bedroht sind, fällt hin und wieder der Begriff „Gender Pension Gap“. Geläufiger ist der sogenannte „Gender Pay Gap“. Doch was meinen die Begriffe eigentlich?

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Kürzlich haben wieder zahlreiche Organisationen den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass genommen, über die Ungleichheit der Einkommen zwischen Frauen und Männern aufzuklären. Sie fordern unter anderem die Überwindung des "Gender Pay Gap", also der Lücke zwischen dem Lohn im Vergleich der Geschlechter. Ausgerechnet auf einen Tag zuvor fiel bereits der sogenannte "Equal Pay Day". Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen mit Blick auf die Lohnlücke statistisch gesehen umsonst. Knapp 18 Prozent verdienen Frauen weniger als Männer, im Durchschnitt erhalten weibliche Arbeitnehmerinnen 4,31 Euro weniger Stundenlohn (brutto) als ihre männlichen Kollegen.

Nun liegt es nahe, dass Frauen, die im Erwerbsleben deutlich weniger Gehalt beziehen, auch im Alter von niedrigeren Renten betroffen sind. Und da kommt der Begriff des Gender Pension Gap ins Spiel. 2021 erhielten Frauen fast ein Drittel geringere Alterseinkünfte als Männer, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Frauen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen in dem Jahr Alterseinkünfte in Höhe von 17 814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern dieser Altersgruppe waren es hingegen 25 407 Euro brutto.

Noch drastischer fällt die Rentenlücke aus, wenn Einkünfte aus Hinterbliebenenrenten abgezogen werden. 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren haben im Jahr 2021 Leistungen aus dieser Rentenart erhalten. Dabei handelt es sich allerdings um sogenannte abgeleitete Ansprüche, die Höhe hängt also von den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab. Wird der Gender Pension Gap um die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente bereinigt, liegt dieser sogar bei über 42 Prozent.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben der ohnehin schlechteren Bezahlung im Erwerbsleben (Gender Pay Gap) sind Frauen zudem häufiger in Teilzeit beschäftigt, nehmen häufiger als Männer Auszeiten für Erziehungs- und Pflegetätigkeiten und sind seltener in gut bezahlten Führungspositionen zu finden. Eine Folge der niedrigen Rentenansprüche ist die höhere Armutsgefährdungsquote von Frauen. Mehr als jede fünfte Frau ab 65 Jahren ist von Armut bedroht. Bei Männern dieser Altersgruppe fällt die Zahl mit 17,5 Prozent erwartungsgemäß niedriger aus.

Mit einem Ende der ungleichen Alterseinkünfte ist alsbald nicht zu rechnen. „Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten“, prognostiziert das Statistische Bundesamt. „Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder“.

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Die Basis im Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten ist der Pflegevertrag. Auf seiner Internetseite informiert der BIVA-Pflegeschutzbund, worauf man vor dem Unterzeichnen eines solchen Vertrages achten sollte. Vor einigen Jahren hat der Verband dazu auch eine mehrseitige Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt.

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Seit 2002 sind schriftliche Verträge zwischen Pflegedienstleistern und pflegebedürftigen Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Die sogenannten Pflegeverträge regeln, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person zustehen und welche Kosten dafür anfallen werden. Allerdings: „Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar“, warnt der BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.“

Daher widmet sich die Interessenvertretung auf ihrer Internetseite dem nicht ganz einfachen Thema. Zunächst werden die Bestandteile eines Pflegevertrages erklärt: Die Vertragspartner*innen, die Pflegeleistungen und die Kosten. Dann wird erklärt, worauf man bei den Regelungswerken im Speziellen achten sollte. Dazu gehört die Dokumentation. Alle ambulant durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation aufgeschrieben werden. „Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden“, heißt es in dem Informationsbeitrag. Weitere Aspekte, die genauer betrachtet werden könnten, sind Beschwerdemöglichkeiten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.

Schon 2018 hatte der Pflegeschutzbund eine 7-seitige Broschüre veröffentlicht, die Laien beim Lesen eines Pflegevertrages helfen soll. Auf die Publikation verweist BIVA auch weiterhin, sie kann hier heruntergeladen werden.

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Was bedeutet eigentlich „online“? Was ist ein „Account“? Diese und zahlreiche weitere Begriffe werden in einem Handbuch des Bildungs- und Medienzentrums Trier in einfacher Sprache und mit Bildern erklärt.

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„Computer und Internet. Fachbegriffe einfach erklärt“ heißt die über 50-seitige Publikation. Sie bietet sich ideal zum Nachschlagen von Begriffen an, die das digitale Zeitalter so mitbringt: App-Store, Backup, Hardware, IP-Adresse.  Alphabetisch sortiert und aufgebaut wie ein Lexikon können entsprechende Begriffe aufgeschlagen werden. In verständlicher Sprache werden diese dann mit nur wenigen Sätzen erklärt, zu jedem Wort findet sich auch ein Bild zum besseren Verständnis.

Wer das Dokument digital benutzt (also über den Link unten am Computer öffnet), kann mit dem Mauszeiger direkt auf einen Buchstaben am rechten Rand des Nachschlagewerks klicken, um zu dem gesuchten Fachbegriff zu springen. Fachwörter, die in der Beschreibung eines anderen Begriffs auftauchen und an anderer Stelle selbst erklärt werden, sind unterstrichen und können ebenfalls direkt angeklickt werden. Begriffe aus dem Englischen sind gelb markiert, da es sich laut Handbuch-Autor*innen um „Stolperwörter“ handeln könnte.

Die Publikation ist die erste des Projekts „Knotenpunkte für Grundbildung Transfer“ des Trierer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung. Mehr zu dem Trierer Bündnis und weiteren Knotenpunkten und Materialien finden Sie auf dessen Internetseite.

Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden.

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Das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“ (ZWK) lädt zu einer Online-Seminarreihe ein, die Methoden und Praxisbeispiele für die Demografiearbeit in Kommunen vorstellen soll. Am 29. März geht es um „Nachhaltigkeit als generationenübergreifendes Thema“.

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„Alle Generationen im Blick – Chancen für die Kommunalpolitik im demografischen Wandel“ nennt das Projekt ZWK ihre Online-Seminarreihe 2023. Am 29. März geht es um „kommunale Identität“ im Kontext von Nachhaltigkeit. „Neue Perspektiven für die Fachkräftesicherung: Die Generationen im Blick“ ist Titel der am 7. Juni folgenden Veranstaltung und im September ist ein Seminar über den gesellschaftlichen Zusammenhalt in digitalen Zeiten geplant. Um Wohn- und Nachbarschaftskonzepte soll es abschließend im November gehen.

Die Veranstaltungen gehen eineinhalb Stunden und beginnen jeweils um 10:30. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie hier.

Das ZWK-Modellprojekt wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und läuft mehrere Jahre. Gestartet ist es 2021 mit dem Ziel, neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt zu entwickeln.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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Die Freie Hansestadt Bremen hat Mitarbeitende aus mindestens 16 Behörden eingeladen, sich zum Thema Demenz in einem Kompaktkurs schulen zu lassen.

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Zurückzuführen ist das Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements auf die Initiative der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Durchgeführt wurde der „Kompaktkurs Demenz“ am 10. März 2023 durch die Koordinierungsstelle der Demenz Partner Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG).

„Demenzerkrankungen treten nicht nur im höheren Lebensalter auf, in Deutschland leben mehr als 100.000 Menschen unter 65 Jahren mit einer Demenz. Entsprechend kann Demenz auch bei Kolleginnen oder Kollegen am Arbeitsplatz eine Rolle spielen“, heißt es in einer Pressemeldung der DAlzG. Dabei weist der Verband auch darauf hin, dass immer mehr Beschäftigte Pflegeverantwortung in der eigenen Familie übernehmen. Unternehmen und Institutionen würden von einer auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ausgerichteten Personalpolitik nicht nur die Mitarbeiter*innenzufriedenheit verbessern. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und damit einhergehende Attraktivität für zukünftiges Personal ließe sich durch die Familienfreundlichkeit steigern.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass die Senate der Freien Hansestadt Bremen hier so ein deutliches Signal setzen“, begrüßt daher DAlzG-Geschäftsführerin Saskia Weiß die in Bremens Behörden angebotene Schulung. „Um das Thema Demenz auch in Arbeitszusammenhängen anzugehen, braucht es eine Enttabuisierung des Themas, personalpolitische Konzepte sowie konkrete Entlastungsangebote für Mitarbeitende. Die Möglichkeit der Teilnahme an dem digitalen Kompaktkurs Demenz für alle Interessierten ist hier ein wichtiger Baustein.“ Insgesamt 73 Interessierte aus mehr als 16 Behörden haben laut Angaben der Alzheimer-Gesellschaft grundlegende Informationen rund um das Krankheitsbild Demenz erhalten. Vermittelt worden seien darüber hinaus auch Tipps zur Kommunikation und zum Umgang mit Menschen mit Demenz.

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