Logo DISW

Seite
Seit Wochen erreichen uns Bilder hunderttausender Protestierender in Frankreich. Grund dafür ist eine umstrittene Rentenreform. Manchmal lohnt sich ein Blick in unsere Nachbarstaaten, die Debatte um ein späteres Renteneintrittsalter nimmt schließlich auch hierzulande an Fahrt auf.

Weiterlesen

Obwohl hunderttausende Menschen – die Gewerkschaft CGT spricht bei den Protesten vom vergangenen Wochenende von über einer Million Teilnehmer*innen im ganzen Land – seit einiger Zeit regelmäßig auf die Straße gehen, hat die umstrittene Reform eine erste große Hürde genommen: Der Senat (das Oberhaus des französischen Zweikammernparlaments) hat den Plänen zur Rentenreform zugestimmt. In den kommenden Tagen könnte das Vorhaben damit endgültig verabschiedet werden.

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre vor. Im Zuge der Reform soll auch die Mindestbeitragsdauer für eine abschlagsfreie Rente von 41,5 auf 43 Jahre verlängert werden. Denn trotz offiziellem Renteneintrittsalter mit 62 Jahren arbeiten schon jetzt viele Menschen in Frankreich deutlich länger. Die Mindestbeitragsdauer ist entscheidend, erst wenn diese erreicht ist, kann der Ruhestand ohne Abschläge angetreten werden. Erst mit 67 Jahren ist nach geltendem Recht unabhängig von der Einzahldauer ein Renteneintritt ohne Abzüge möglich – das soll beibehalten werden.

Über die Rentenreform ist nicht in erster Lesung in der Nationalversammlung (dem Unterhaus des Zweikammernparlaments) abgestimmt worden, da es ein beschleunigtes Verfahren im Parlament gegeben hat. So wurde der Entwurf direkt an den Senat weitergegeben, der mit 195 zu 112 Senator*innen bei 37 Enthaltungen für das Vorhaben votiert hat. Auch wenn das Gesetz noch durch die Nationalversammlung bestätigt werden muss, gilt die Senatszustimmung als erster Erfolg für die Regierung von Emmanuel Macron im Hinblick auf die Durchsetzung der Rentenpläne. Am Mittwoch soll eine Kommission zusammengesetzt werden, um einen Kompromiss zwischen Senat und Nationalversammlung zu finden. Endgültig verabschiedet werden könnte die Rentenreform dann am Donnerstag.

Gewerkschafter*innen hierzulande fürchten, die Pläne der französischen Regierung könnten auch in Deutschland zum Vorbild werden. „Die Pläne der Regierung von Emmanuel Macron sind bedrohlich für die Menschen in Frankreich und dürfen nicht zu einem weiteren schlechten Beispiel für die Lösung angeblicher Probleme mit den Altersrenten in anderen Ländern, vor allem aber auch in Deutschland werden“, wird der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Januar in einer Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft zitiert.

Tatsächlich werden auch in Deutschland Stimmen lauter, die eine Anhebung des Rentenalters bevorzugen. Meist wird dabei auf dem demografischen Wandel verwiesen – als Lösung blieben entweder Rentenkürzungen oder Beitragserhöhungen. So konnte man in der aktuellen Ausgabe der "ZEIT" (Ausgabe Nr. 11 vom 9. März 2023) in zwei Leitartikeln zum Thema Ruhestand lesen, dass „entweder die Jungen mehr an die Alten abgeben oder die Alten mit weniger auskommen“ müssten. Von einer „Armee der Alten“ ist dort die Rede, die „essen, trinken, verreisen, oder in Theater gehen wollen.“ Es sei Zeit für eine „Reberuflichung der Rente“ und das festgeschriebene Renteneintrittsalter in Deutschland wird unter anderem als „eine gewaltige volkswirtschaftliche Verschwendung“ betrachtet.

In diesen Rentendebatten wird aber kaum noch über Umverteilung oder Steuergerechtigkeit diskutiert. „Wer die Diskussion um die Anpassung der Altersrenten auf rein demografische Fragen verengt, untergräbt das Umlagesystem, stellt die Sicherheit der Renten in Frage und weicht der überfälligen Verteilungsdebatte aus“, so der ver.di-Vorsitzende weiter, der mahnt, „endlich auch die starken Schultern“ einen angemessenen Beitrag leisten zu lassen.

Schließen


Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die die Bundesregierung berät, stellt eine deutlich geringere Digitalkompetenz älterer Menschen fest und empfiehlt, digitale Teilhabe durch staatliche Maßnahmen zu verbessern. Andernfalls blieben Potenziale ungenutzt.

Weiterlesen

„Die voranschreitende Digitalisierung setzt ein Mindestmaß an Digitalkompetenz für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben voraus“, hält die Expertenkommission in ihrem Jahresgutachten 2023 fest. „Gelingt es, die Digitalkompetenzen Älterer zu stärken und kontinuierlich weiterzuentwickeln, so werden sie auch innovative digitale Produkte und Dienstleistungen, z.B. im Gesundheits- und Pflegesystem, nachfragen und entsprechend länger sozial eingebunden leben können.“ Allerdings sei die Digitalkompetenz Älterer deutlich geringer als bei Jüngeren.

Das Potenzial sei groß, argumentiert EFI. Spracherkennung und Smart-Home-Technologien, Telemedizin oder digitale Medien werden als Beispiele herangeführt. „Um diese innovativen Angebote zu nutzen, bedarf es aber eines flächendeckenden Zugangs zu digitalen Infrastrukturen wie Breitband und 5G-Netzen sowie ausreichender digitaler Kompetenzen der Nutzenden.“ Rund die Hälfte der 65- bis 75-Jährigen würden der Aussage zustimmen, dass sie von der Digitalisierung profitieren. Ab 76 Jahren seien das nur noch 24 %.

Um die digitale Teilhabe älterer Menschen an einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern, seien neben dem Breitbandausbau auch systematische Förderangebote erforderlich, so die Kommission. Auch beim Thema der öffentlichen Verwaltungs-Digitalisierung seien umfassende Unterstützungsangebote empfehlenswert, bei der der Erwerb von Digitalkompetenzen im Vordergrund stehen solle. Andernfalls käme es zu einer weiter zunehmenden Ausgrenzung älterer Menschen.

Schließen


Im Rahmen der 52. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats werden Erfahrungen älterer Menschen in der Ukraine thematisiert. Die von Amnesty International, dem Internationalen Netzwerk zur Prävention von Gewalt im Alter (INPEA) und der NGO Committee on Ageing Geneva organisierte Online-Veranstaltung wird in englischer und ukrainischer Sprache angeboten.

Weiterlesen

Das Webinar „Older Persons’ Experience of War and Displacement in Ukraine“ – auf Deutsch etwa: Kriegs- und Vertreibungserfahrungen älterer Menschen in der Ukraine – findet am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt und beleuchtet die Situation älterer Menschen in dem anhaltenden Krieg. Gleichzeitig soll damit das Bewusstsein für den mangelnden Schutz der Menschenrechte in Konflikt- und Notsituationen hervorgehoben werden, was insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen gilt.

Vor über einem Jahr sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Einen Tag später wurde damals ein Bericht von Human Rights Watch zur Situation älterer Menschen in bewaffneten Konflikten veröffentlicht. Dieser konnte sich zeitlich zwar noch nicht mit der russischen Invasion befassen, macht aber deutlich, warum gerade diese Altersgruppe gefährdet ist. So würden ältere Menschen häufig zurückgelassen, wenn sie nicht in der Lage sind, zu fliehen. Sie erhielten in vielen Konflikten kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Hilfsgütern.

Die internationale Online-Veranstaltung kann in englischer und ukrainischer Sprache verfolgt werden, da es eine Simultanübersetzung geben wird. Die bevorzugte Sprache kann bei der Anmeldung angegeben werden – ebenso, ob englische Untertitel zu einem möglicherweise besseren Verständnis benötigt werden. Das Webinar findet von 12:00 – 13:00 Uhr am 16. März 2023 statt, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Schließen


Im Dezember hatte Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) ein Eckpunktepapier für eine Ernährungsstrategie vorgelegt. In einer mehrseitigen Stellungnahme bezieht nun auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Position zu den Eckpunkten.

Weiterlesen

„Sichere Ernährung ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen und doch mehr als nur die reine Nahrungsaufnahme“, heißt es einleitend in dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Papier. Es gehe um Genuss, um Kultur und Verbundenheit, um Selbstverwirklichung und Tradition. Dabei ist bekannt, dass die Art der Ernährung einen großen Einfluss auf die Gesundheit hat. Das BMEL stellt dazu fest: „Die gesundheitlichen Auswirkungen unausgewogener Ernährung, wie Übergewicht und ernährungsmitbedingte, nicht übertragbare Krankheiten, stellen in Deutschland ein großes individuelles und gesellschaftliches Problem dar – bereits von der Kindheit an bis ins hohe Alter.“

Dort will die Ampelkoalition ansetzen. Die Entwicklung einer „Ernährungsstrategie“ ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen. Als eine „besonders wichtige Zielgruppe“ rückt die Strategie Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt. In der medialen Berichterstattung ist in diesem Zuge viel über die geplante Einschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel berichtet worden, die sich an Kinder richtet. Doch auch ältere Menschen geraten in das Blickfeld der Bundesregierung: „Wir wollen besonders schwer erreichbare und vulnerable Verbrauchergruppen effektiver unterstützen. Dazu können neben Kindern und Jugendlichen in bestimmten Fällen auch Menschen mit Migrationshintergrund, aus armutsgefährdeten Haushalten, ältere Menschen, gehören“, so das von Cem Özdemir geführte Haus.

Dort setzt auch die im Februar erschienene Stellungnahme der BAGSO an, die sich positiv auf die Vorlage bezieht. Man begrüße sehr, „dass Menschen in allen Lebensphasen und im Besonderen Zielgruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen in die Ernährungsstrategie einbezogen werden sollen.“ Insgesamt spreche das Eckpunktepapier des Ernährungsministeriums die wichtigsten Aspekte einer nachhaltigen und gesunden Ernährung an. Auch soziale Aspekte würden berücksichtigt. Die BAGSO macht dabei weitere Vorschläge: „Flächendeckend sollten auf kommunaler Ebene beispielsweise Koch- und Backtreffs sowie Mittags- und Nachbarschaftstische kostenminimiert oder kostenfrei angeboten werden. Diese Angebote können mit Ernährungsbildungsmaßnahmen einhergehen.“ Auf die Informationslage zum Thema Ernährung geht die Bundesarbeitsgemeinschaft in der insgesamt achtseitigen Stellungnahme weiter ein. Sie weist darauf hin, dass es Zugänge zu den Informationen auch ohne Internet niedrigschwellig geben müsse.

Hier gelangen Sie zu dem BAGSO-Papier, die Eckpunkte der Bundesregierung finden Sie über diesen Link.

Schließen


„Länger fit durch Musik“ ist ein vom Bundesseniorenministerium gefördertes Projekt und Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung. Es soll die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Demenz fördern.

Weiterlesen

„Musik bietet Menschen mit Demenz die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen aktiv zu sein und vermittelt Selbstwertgefühl, Mut, Motivation und Lebensfreude“, lässt sich Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums zitieren. Daher fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) das Programm. Mit „Länger fit durch Musik“ sollen neue Strukturen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Demenz aufgebaut werden. „Wenn Chöre und Orchester gemeinsam mit Menschen mit Demenz singen und musizieren, unterstützen sie die Betroffenen und ihre Angehörigen und sensibilisieren für das gesellschaftlich so wichtige Thema Demenz“, so die Ministerin weiter.

Für den Bundestagsabgeordneten und BMCO-Präsidenten Benjamin Strasser (FDP) ist Musik gar der „Königsweg zu Menschen mit Demenz“, er spricht von „Klangbrücken zu Erinnerung“. Musik schaffe Beteiligungsmöglichkeiten, ein soziales Umfeld und die Erfahrung von Lebensfreude. „Mit der Förderung der Projekte vor Ort und den begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht der Bundesmusikverband musikalisches Engagement gemeinsam mit Menschen mit Demenz und vertritt damit die gesamte Altersstruktur der Amateurmusiklandschaft in Deutschland.“ Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ist der Dachverband der Amateurmusiklandschaft in der Bundesrepublik.

Das in diesem Jahr startende und für vier Jahre angelegte Projekt beinhaltet neben Sensibilisierungsmaßnahmen auch Qualifizierungsangebote und eine Förderung von modellhaften Projekten. Ab kommendem Sommer sollen sich Ensembles für eine Förderung bewerben können und Weiterbildungsangebote für die musikalische Arbeit mit Menschen mit Demenz erhalten. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet, Teil der Aufklärungsarbeit wird es sein, die Erfahrungen und Ergebnisse einem breiten Publikum bereitzustellen.

Mehr zum Projekt erfahren Sie hier.

Schließen


„Verzockt meine Rente nicht“ titelt die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „publik“. Die Kritik zielt ab auf die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Aktienrente – im Finanzministerium spricht man inzwischen vom „Generationenkapital“. Könnte die Rente nun wirklich „verzockt“ werden? Was bedeuten die Pläne der Regierung für die Altersvorsorge, was ist dran an der Kritik?

Weiterlesen

Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Demografie als Herausforderung

„Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden.

Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten.

Ergänzung der umlagefinanzierten Rente

Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren.

Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen.

Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er  der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite.

Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor.

Wird die Rente jetzt „verzockt“?

Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro.

Gäbe es Alternativen?

Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“

Schließen


Auch in diesem Jahr wird wieder der bundesweite Digitaltag stattfinden. Verliehen wird dabei unter anderem der Preis für digitales Miteinander. Noch bis zum 3. April können sich gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen für eine Auszeichnung bewerben.

Weiterlesen

Am 16. Juni ist es wieder so weit: Der jährliche Digitaltag findet zum vierten Mal statt. An diesem Tag werden bundesweit Aktionen stattfinden, die sich um digitale Themen drehen. Dazu können auf der Internetseite des Aktionstages bereits Angebote angemeldet werden. Organisiert wird der Digitaltag von der Initiative „Digital für alle“, das aus mehr als 25 Organisationen besteht. „Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren und erlebbar machen. Dafür haben wir den Digitaltag ins Leben gerufen – ein Aktionstag, an dem sich alles rund um digitale Themen dreht!“, heißt es vom Bündnis zum Digitaltag.

Neben einer Vielzahl koordinierter Aktionen vor Ort sollen auch Projekte ausgezeichnet werden, die „Menschen aus dem digitalen Abseits holen“, wie es auf der Internetseite heißt. Für den Preis für digitales Miteinander können sich ab sofort gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen bewerben, es winkt ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 3. April, eine Bewerbung ist in der Kategorie „Digitale Teilhabe“ oder „Digitales Engagement“ möglich. Mehr zum Verfahren finden Sie hier, zusammen mit dem Online-Formular für eine Bewerbung.

Anlässlich des Digitaltages 2023 werden die Gewinnerinnen und Gewinner am 14. Juni bekanntgegeben.

Schließen


Wer zum Beispiel ehrenamtlich ab und an ein Frühstück für Senior*innen oder ein Nachmittagscafé organisiert, sollte gewisse Hygieneregeln beachten. Tipps zur Lebensmittelsicherheit vermittelt das rheinland-pfälzische Fachzentrum Ernährung bei einer Online-Veranstaltung im Mai.

Weiterlesen

„Da Senior*innen zur besonders gefährdeten Gruppe gehören, ist die Lebensmittelsicherheit hier besonders wichtig“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung. „Auch wenn Sie die Speisen nicht selbst zubereiten, sondern nur servieren, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden.“ Dazu zählen laut Veranstalter*innen unter anderem persönliche Hygienemaßnahmen vor dem Kochen, ein guter Umgang mit (leicht verderblichen) Lebensmitteln sowie ein sicheres Arbeitsumfeld.

Die Veranstaltung findet am 25. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr statt (online) und richtet sich an ehrenamtliche Helfer*innen in der Senior*innenarbeit sowie an hauptamtlich Beschäftigte. Geeignet sei das Seminar dann, wenn Sie hin und wieder Speisen mit oder für Senior*innen zubereiten oder servieren. Für regelmäßige Angebote dieser Art wird eine Fachkundeschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) empfohlen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.

Schließen


Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

Weiterlesen

In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Schließen


Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) fördert ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Senior*innen.

Weiterlesen

Im Januar hat Bundesministerin Steffi Lemke der Diakonie Deutschland einen Förderscheck über 1.370.000 Euro überreicht. Zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden soll die Diakonie damit ein Konzept entwickeln, wie älteren Menschen künftig besser bei der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen geholfen werden kann.

„Viele Menschen geraten nach ihrem Arbeitsleben in finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Renten und ihr Erspartes - soweit sie dieses haben – genügen häufig nicht, um ihre Rechnungen zu bezahlen, insbesondere in einer Zeit stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten“, so die Verbraucherschutzministerin Lemke (Die Grünen). „Doch gerade ältere Menschen nehmen zu selten die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.“ Gründe seien zum Beispiel Unkenntnis, Scham oder Mobilitätseinschränkungen. Deshalb soll der Fokus des Projekts auf der Hilfe direkt vor Ort liegen.

„Mit dem im neuen Projekt praktizierten aufsuchenden Ansatz wird das Unterstützungsangebot dorthin gebracht, wo sich ältere Menschen in ihrem Alltag aufhalten“, so die Ministerin weiter. „Mit der Förderung des Projektes wollen wir Seniorinnen und Senioren gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen konkrete Hilfestellungen bieten.“ Das Projekt sieht verschiedene Standorte in Deutschland vor und läuft bis Ende 2025. Fachlich und wissenschaftlich wird es unter anderem von der BAGSO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}