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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Der Europäische Union (EU) und das Bundesseniorenministerium haben das Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ (STäM) ins Leben gerufen, durch das über 70 regionale Projektträger bis 2027 rund 50 Millionen Euro erhalten sollen.

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Einsamkeit ist ein weit verbreitetes Problem und trifft nicht nur ältere Menschen – diese aber verstärkt. Aus diesem Grunde fördert das StäM-Programm zahlreiche Projekte und Initiativen mit rund 50 Millionen Euro. Das Geld kommt aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). 12 Millionen Euro sollen aus Eigenmitteln der Träger kommen.

„Vor allem älteren Menschen fällt es häufig schwer, sich aus eigener Kraft aus der Einsamkeit zu befreien. Die soziale Isolation umgibt sie wie eine Mauer“, lässt sich Lisa Paus - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Mit den Angeboten des ESF Plus-Programms wollen wir den Menschen helfen, diese Mauer zu durchbrechen“, so die Ministerin weiter. Das Förderprogramm ist Teil der Strategie gegen Einsamkeit, mit der die Bundesregierung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung begegnen will.

Die Stephanus gGmbH hat den ersten Förderbescheid erhalten. Im brandenburgischen Bad Freienwalde leistet sie niedrigschwellige und aufsuchende Arbeit zur Unterstützung einsamer älterer Menschen. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Einsamkeitsstrategie finden Sie hier.

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Auch in diesem Jahr richten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den 7. Deutschen EngagementTag gemeinsam aus. Im Rahmen dessen ist für den Abend des 1. Dezember auch die Verleihung des Engagementpreises geplant.

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„Zivilgesellschaft leistet wesentliche Beiträge, um die aktuellen, großen Herausforderungen zu bewältigen“, heißt es einleitend unter anderem auf der Internetseite des BBE zum 7. Deutschen EngagementTag. Gemeint sind unter anderem der Krieg in der Ukraine, die Inflation und die fortschreitende Klimakrise. „Durch das bürgerschaftliche Engagement wird Solidarität gestiftet, es ist gemeinschaftsbildend und stützt unser Zusammensein in Frieden und Freiheit“, so das Netzwerk.

Zur Würdigung dieses Engagements sollen die Veranstaltungstage beitragen. Doch es geht auch darum, sich für die Zukunft aufzustellen: „Wie kann die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft trotz großer Herausforderungen erhalten bleiben? Wie können wir Stärken zur Geltung bringen, ohne dabei der Instrumentalisierung des Engagements und der Indienstnahme entgegenzuwirken? Was brauchen Organisationen, um in ihrer Resilienz gestärkt zu werden?“ – all diese Fragen und viele mehr stehen dabei im Mittelpunkt. Informationen zum Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter diesem Link.

Aufgrund der immer noch durch die Corona-Pandemie bestimmten Lage wird der EngagementTag als hybride Veranstaltung durchgeführt – also vor Ort und digital. Das betrifft allerdings nur den ersten der beiden Veranstaltungstage, der 2. Dezember wird vollständig als Online-Veranstaltung stattfinden.

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Der Bundestag hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass Regeln für die Behandlung bei Versorgungsengpässen in Pandemien vorsieht. Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Kapazitäten nicht benachteiligt werden.

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„Gott sei Dank ist es so gewesen, dass wir im Rahmen der Pandemie die Triage nie praktizieren mussten“, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner Rede zu dem Gesetz im Bundestag voran. „Triage“ meint im Volksmund die Zuteilungsentscheidungen bei knappen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn mehr lebensnotwendige Hilfe benötigt wird, als vorhanden ist – medizinisches Personal also entscheiden muss, wer behandelt wird und wer nicht.

So heißt es in dem neu eingefügten § 5c Absatz 1 nun im Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Niemand darf bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.“ Allein die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf entscheidend sein für eine Zuteilungsentscheidung. Wie in den folgenden Absätzen weiter konkretisiert wird, ist dafür das Eivernehmen zweier Fachärztinnen und Fachärzten notwendig, die jeweils über mehrjährige Erfahrung im intensivmedizinischen Bereich verfügen und dort praktizieren. Sie müssen die Begutachtung der Patient*innen unabhängig voneinander durchgeführt haben.

Hintergrund der Neuregelung ist der Beschluss der Bundesverfassungsgericht aus Dezember 2021, nach dem sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. In bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit kann sich dieser Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten. Das sei unter anderem der Fall, wenn Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung knapper überlebensnotwendiger medizinischer Ressourcen benachteiligt werden würden. Das Gericht hatte dem Bundestag eine gesetzliche Regelung abverlangt, die klare Entscheidungskriterien gesetzlich festlegt und vor Diskriminierung schützt.

Zu hoffen bleibt trotz allem, dass das Gesetz möglichst nie Anwendung finden muss. Dafür braucht es eine gute Vorbeugung. „Eine gute Vorbeugung läuft darauf hinaus, dass wir die Kapazitäten ausbauen und besser planen müssen“, räumt auch der Gesundheitsminister ein. Er verspricht „große Krankenhausgesetze“, die Sicherstellung der Platzkapazitäten und die Entlastung von Pflegekräften. Ob die Bundesregierung diesem Anspruch gerecht wird, bleibt abzuwarten. Die Kritik an den Zuständen im deutschen Gesundheitssystem ist jedenfalls schon lange vor der Corona-Pandemie vorgebracht worden, bisher ist offenkundig zu wenig passiert.

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Rund 14 % der Menschen ab 46 Jahren pflegen und unterstützen Angehörige. 3,5 % der Personen in dieser Altersgruppe kümmern sich um Menschen mit Demenz. Das geht aus neuen Daten des Deutschen Alterssurveys hervor. Dabei lässt sich auch feststellen: Die unterstützenden Angehörigen und Bekannten fühlen sich deutlich belasteter durch die Aufgabe als die von pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen ohne Demenz.

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In Zukunft werden immer mehr Menschen eine Demenzerkrankung haben. Davon wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ausgegangen. Menschen mit Demenz sind häufig auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Somit haben Freund*innen, Angehörige oder Nachbar*innen einen erheblichen Anteil daran, dass diese Menschen möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung leben können. Über die Personengruppe, die demenzielle Menschen pflegen oder unterstützen, war aufgrund fehlender Daten bislang wenig bekannt. Neue Zahlen liefert nun der Deutsche Alterssurvey 2020/2021.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat die Daten in einer neuen Studie ausgewertet, die unter diesem Link gelesen werden kann. Demnach leisten 3,5 % Unterstützung und Pflege für Menschen mit Demenz. Bei Menschen ohne Demenz sind es 14,2 %. In beiden Fällen leisten Frauen anteilig mehr Unterstützung als Männer, wobei der Unterschied bei Menschen mit Demenz noch signifikanter ist.

Die Studienautor*innen kommen noch zu einem weiteren Befund: In der Gruppe derer, die demenziell erkrankte Menschen unterstützen, fühlt sich die Hälfte durch diese Aufgabe belastet. Das sind deutlich mehr als bei den unterstützenden Angehörigen von nicht an Demenz Erkrankten (27 %). „Unsere Befunde weisen darauf hin, dass Unterstützende und Pflegende von Menschen mit Demenz aufgrund der hohen Belastung, die diese Tätigkeit mit sich bringt, eine noch verstärkte Unterstützung erhalten sollten, beispielsweise in Form spezialisierter Dienstleistungen, die sich an jenen Belastungen, Herausforderungen und Bedürfnissen orientieren, die mit der Pflege von Menschen mit Demenz verbunden sind“, heißt es daher in dem Bericht.

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Der 2021 ins Leben gerufene „DigitalPakt Alter“ zur Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen hat mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser neue Partner*innen gewonnen. Damit hat das Projekt bundesweit nun zwölf aktive Partner*innenorganisationen.

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Auf lokaler Ebene arbeiten bereits viele Mehrgenerationenhäuser und Senior*innenbüros an den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter zusammen, ab sofort unterstützen die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser die Ziele des Projekts auch bundesweit als Partner*innen.

Der DigitalPakt Alter wurde 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufen. Von der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner heißt es zu den neuen Partnerschaften: „Es braucht langfristig angelegte und wohnortnahe Angebote, um älteren Menschen einen nachhaltigen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser haben wir zwei Partner an unserer Seite, die sich seit Jahren für nachbarschaftliches Engagement einsetzen. Umso mehr freut es uns, die Zusammenarbeit mit beiden Partnern nun auch im Bereich ‚Digitaler Kompetenzerwerb älterer Menschen‘ auszubauen“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros ist das Netzwerk der über 450 Seniorenbüros in Deutschland und unterstützt diese in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Netzwerk vertritt zudem die Interessen der lokalen Seniorenbüros auf Bundes- und Landesebene.

Das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser nimmt entsprechende Aufgaben für die rund 530 Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm des BMFSFJ wahr. Mehrgenerationenhäuser schaffen Begegnungsorte und fördern das Miteinander sowie das nachbarschaftliche Engagement in den Kommunen. „Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, eine Kooperation und Partnerschaft mit dem DigitalPakt Alter, denn das Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser in Deutschland sieht insbesondere die digitale Teilhabe als bedeutsame Vorrausetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und somit ist diese auch als immanentes Mittel einer sorgenden Gemeinschaft, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge, anzusehen“, heißt es aus dem Sprecherinnenrat des Bundesnetzwerks Mehrgenerationenhäuser zur Unterstützung des DigitalPakts.

2021 haben die Partnerinnen und Partner der Initiative das Ziel des DigitalPakt Alter in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet, die Sie unter diesem Link finden können. Die hier zitierten Beiträge sind der im November veröffentlichten Meldung „DigitalPakt Alter begrüßt neue Partner“ auf der Internetseite des Projekts entnommen, dort sind auch weitere Informationen zu finden.

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DEVAP, der Deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., spricht sich in einem Positionspapier für Präventive Hausbesuche (PHb) für Menschen ab 75 Jahren aus. Einmal im Jahr soll demnach der Besuch von Berater*innen aus Gesundheits- und Sozialberufen als Leistung der Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

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Die jährlichen Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen des Verbands. In einem mehrseitigen Positionspapier konkretisiert dieser seine Vorstellungen zu dem präventiven Ansatz, der zur Gesundheitsförderung im Alter beitragen soll und Teilhabemöglichkeiten bis ins hohe Alter ermöglichen soll. In dem Papier heißt es dazu: „Der DEVAP setzt sich nachdrücklich dafür ein, die im Koalitionsvertrag eher vage beschriebenen Präventionsüberlegungen so zu konkretisieren, dass die Implementierung des Präventiven Hausbesuches nunmehr flächendeckend realisiert werden kann.“

Ziel dieser Besuche soll es unter anderem sein, kritische Lebenslagen älterer Menschen frühzeitig zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Neben Projekten in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Ansätze auch in Deutschland bereits. Zum Vorreiter von PHbs zählt das Projekt „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz, dass nach Auslaufen des Modellprojekts verstetigt wurde. Über ein ähnliches Projekt bei Berlin ist auf diesem Portal kürzlich ein Beitrag erschienen.

Die geforderten jährlichen Beratungen sind laut DEVAP keineswegs auf Gesundheitsberufe beschränkt. So gebe es eine Reihe von Professionen, die eine PHb durchführen könnten. In jedem Falle solle es sich nach Auffassung des DEVAP um qualifizierte Fachkräfte handeln, Grundvoraussetzungen könnte zum Beispiel ein Studium der Sozialen Arbeit, der Gerontologie oder Pflegewissenschaften sein bzw. eine entsprechende Weiterbildung für Pflegefachkräfte.

Dass die Zielgruppe der vorgeschlagenen aufsuchenden Beratung die über 75-Jährigen sein sollen, begründet der Verband mit einem Blick auf die Studienlage zur gesundheitlichen Entwicklung im Alter, nach denen zehn Jahre nach Renteneintritt durchschnittlich als aktive und von Gesundheitseinschränkungen weitgehend unbelastete Phase betrachtet werde. Das unterstreicht auch die Quote der Pflegebedürftigkeit, die zwischen 65 und 70 Jahren bei weniger als 5 % liege, bei den 75 bis 80-Jährigen hingegen schon bei 15 % – danach steige die Zahl rapide auf bis zu 76 %. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf alleinlebende Personen, Menschen mit erfahrenem Partner*inverlust, mit geringen materiellen Ressourcen, mit chronischen Erkrankungen und Migrationserfahrungen.

Das Positionspapier knüpft an das DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ an, dass Sie unter diesem Link finden.

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Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen müssen laut Alltagsförderungsverordnung (AföVo) eine Schulung über acht Unterrichtseinheiten absolvieren. Das Kompetenzzentrum Demenz bietet diese Schulung auch online an.

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Die Teilnehmer*innen erfahren wissenswertes über „Alter und Demenz“, „Grundlagen zur Kommunikation“, „Verhalten im Notfall“, die Rolle im Ehrenamt (Rechtliches und Selbstsorge) und zum Belastungserleben der An- und Zugehörigen.

Der Termin für die nächste Online-Schulung ist der 14.12.2022 von 9 bis 16 Uhr. Die Kosten betragen 80 Euro bzw. 55 Euro für ehrenamtlich Engagierte.

Informationen zum aktuellen Jahresprogramm finden Sie online. Zu der Veranstaltung können sie sich ebenfalls online anmelden.

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Eine Fachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das das Spezifische und die Bedeutung der Sozialen Arbeit in Alter(n)skontexten verdeutlichen soll.

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Nicht nur in der öffentlichen Debatte spielt das Thema Alter aufgrund des demografischen Wandels eine zunehmende Rolle, auch in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit sind ältere Menschen als Zielgruppe verstärkt in den Blick genommen werden. „Dennoch scheinen die Wahrnehmung und Relevanz der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit in Kontexten des Alter(n)s immer noch weitgehend diffus und marginal“, heißt es einleitend in dem Positionspapier der DGSA.

Vor diesem Hintergrund wurde das Papier von der DGSA-Fachgruppe „Soziale Arbeit in Kontexten des Alter(n)s“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Akteur*innen in Politik und Verwaltung, Vertreter*innen von Organisationen und Verbänden sowie an Kolleg*innen aus der Wissenschaft und der Berufspraxis Sozialer Arbeit.

Zunächst benennt die Publikation einige Grundlagen Sozialer Arbeit, bevor verschiedene Kontexte erläutert werden. Neben dem demografischen Wandel zählen dazu beispielsweise Klimawandel, Digitalisierung oder Altersbilder. Im Anschluss wird die Rolle der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit erörtert. Abschließend werden Empfehlungen und Forderungen an die Politik formuliert.

Das Dokument umfasst 15 Seiten und kann hier heruntergeladen werden.

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Gerade in ländlichen Räumen fehlen Wohnangebote zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Pflege-, Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Die Fachtagung „Mit Neuen Wohnformen ländliche Räume entwickeln“ will Beispiele neuer Wohnformen und Möglichkeiten ihrer Weiterverbreitung aufzeigen.

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Am 7. Dezember laden das Forum Gemeinschaftliches Wohnen, das Sozialministeriums Rheinland-Pfalz und die Landesberatungsstelle Neues Wohnen zu der Veranstaltung ein, die im Kulturzentrum Mainz stattfindet und online im Livestream übertragen wird. Die Fachtagung richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Wohnungs- und Pflegewirtschaft und andere Engagierte und soll Gelegenheit bieten, richtungsweisende Projekte kennenzulernen. Dazu heißt es in der Einladung zur Veranstaltung: „Bundesweit finden sich gute Beispiele, die zeigen, wie gemeinnützige Organisationen und Initiativen, auch im Verbund mit den Kommunen, in ländlichen Räumen generationengerechte Wohnumfelder entwickeln und Wohnperspektiven für pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen schaffen können.“

Zu den Neuen Wohnformen, die sich als Impulsgeber auf der Fachtagung präsentieren, gehört auch das interkulturelle Generationendorf Hitzacker Dorf, über das wir auf diesem Portal vor geraumer Zeit berichtet hatten.

Die Tagung ist kostenfrei. Um Anmeldung – auch bei digitaler Teilnahme – wird bis zum 25. November gebeten.

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