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Im Rahmen des diesjährigen Gerontologie-und-Geriatrie-Kongress in Frankfurt am Main haben Vertreter*innen aus Forschung und Praxis bei der Veranstaltung „Gemeinsam statt einsam“ über die Frage diskutiert, wie Einsamkeit im Alter vorgebeugt und verringert werden kann. Festgehalten wurde dabei unter anderem, dass es effektivere Maßnahmen brauche.

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Am 12. September 2022 fand die Veranstaltung im Rahmen des Kongresses statt, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) initiiert wurde. Inzwischen liegt auch eine dreiseitige Dokumentation der gemeinsamen Veranstaltung vor. „Obwohl das Thema Einsamkeit im Alter in den letzten Jahren – und noch einmal verstärkt durch die Covid-19-Pandemie – mehr Aufmerksamkeit erhalten hat, sind dringend mehr effektive Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung von Einsamkeit nötig“, heißt es darin.

Dabei ginge es auch darum, mehr Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. „Es müssen Möglichkeiten zur Begegnung geschaffen werden, aber entscheidend ist der erste Schritt der älteren Menschen über die eigene Türschwelle“, erklärt BAGSO-Vorstandsmitglied und Leiterin des Stadtteilzentrums Käte-Tresenreuter-Haus (Berlin) Margit Hankewitz auf dem Podium und unterlegt das mit einer Erfahrung aus der Praxis: „Einsamkeit führt zu Krankheiten, häufig auch zu Depressionen. Ein Beispiel war eine alte Dame, die mit 80 Jahren in unser Haus kam, weil ein Therapeut sie nach dem Tod eines Angehörigen in unser Haus geschickt hatte. Inzwischen leitet Sie unsere Gruppe zum kreativen Arbeiten und braucht inzwischen auch keine Medikamente mehr. Mit 85 Jahren kam Sie zu mir und sagte, sie hätte sich verliebt. Es lohnt sich also um jeden zu kämpfen und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.“

Auf der Veranstaltung wurden aktuelle Daten zum Einsamkeitserleben im Alter in Deutschland präsentiert und beispielhafte Maßnahmen vorgestellt. Expert*innen aus der Praxis und Wissenschaft haben dabei den Handlungs- und Forschungsbedarf beleuchtet. Eröffnet wurde „Gemeinsam statt einsam“ mit dem BAGSO-Kurzfilm „Einsam im Alter“.

https://youtu.be/E1CLxHe4kb4

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Sie ist ein Ergebnis der 2021 beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen und hat nun ihre Arbeit aufgenommen: Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement. Sie soll Engagierten, Vereinen und Organisationen Orientierung und Hilfestellung geben und Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement zur Verfügung stellen.

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Die neue Servicestelle soll eine zentrale Anlaufstelle für Menschen im bürgerschaftlichen Engagement sowie Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen sein. Die Anlaufstelle beschreibt sich im Untertitel selbst mit drei Schlagworten: „Wissensträgerin. Lotsin. Vermittlerin.“ Bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote des Landes NRW werden im Rahmen der in der Staatskanzlei eingerichteten Stelle ergänzt und Informationen gebündelt, die auf dem Portal der Landesservicestelle zur Verfügung stehen. Das Portal ist unter www.engagiert-in-nrw.de zu erreichen.

Auf der Seite heißt es zu dem eigenen Angebot unter anderem: „Engagierte sind selten Steuer- oder Verwaltungsfachleute, Finanz- oder Rechtsexperten, gleichwohl stehen sie immer wieder vor entsprechenden Aufgaben. Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt oder zum Vereinsrecht? Benötigen Sie Orientierung zu haftungs- oder datenschutzrechtlichen Fragen?“ Rechtliche Hinweise, die auf solche Fragen Antworten geben können, sind daher über das Portal abrufbar. Ebenso finden Sie dort eine erste Auswahl an Förderprogrammen und Förderzugängen.

Die neue Anlaufstelle strebt darüber hinaus einen Austausch mit den Akteuren bürgerschaftlichen Engagements an: „Unser Ziel und Auftrag als Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement ist es, mit Akteuren der Engagementförderung, Verbänden und Kommunen in einem guten Austausch zu stehen. Wir möchten erfahren, welche Informationen und Hilfestellung die Engagierten in den verschiedenen Landesteilen benötigen. Für ein Kennenlernen und den Informationsaustausch – ob digital oder auch bei Ihnen vor Ort – stehen wir bereit! Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt zu uns auf.“

Ein ähnliches Portal gibt es auch in Schleswig-Holstein bereits. Unter www.engagiert-in-sh.de finden Sie Informationen rund um das Ehrenamt im nördlichsten Bundesland: Aktuelle Meldungen, Fortbildungen und Engagement-Möglichkeiten für Menschen, die aktiv werden wollen. Das Portal wird durch das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung finanziell gefördert.

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Die Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz bietet im November eine Fachtagung unter dem Titel „Gemeinsam mehr erreichen – Kooperationen vor Ort gut gestalten“ an, die sich an Engagierte aus Demenznetzwerken, Fachleute und Interessierte im Handlungsfeld Demenz richtet.

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„Kooperationen sind wichtiger denn je, um vor Ort etwas zu bewegen“, heißt es in der Terminankündigung der Netzwerkstelle einleitend. „Denn das Bündeln von Ressourcen und Kompetenzen macht es leichter, gemeinsam gesteckte Ziele zu erreichen.“ In diesem Zusammenhang soll über Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, über die richtigen Netzwerkpartner im Handlungsfeld Demenz sowie über die Überwindung von Konkurrenzen gesprochen werden.

Die Veranstaltung findet am 9. November von 10:00 bis 16:00 Uhr digital über die Plattform Zoom statt. Impulse soll es unter anderem von Michael Hagedorn, Peggy Elfmann, Rolf Könemann und Petra Rösler geben, die aufzeigen, wie neue Kooperationswege aussehen könnten. Die Tagung bietet auch Raum, sich bundesweit auszutauschen und zu vernetzen. Um Anmeldung wird bis zum 28. Oktober 2022 gebeten, die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Netzwerkstelle. Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist ein Projekt der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Wer bislang über 63 Jahre alt war und Arbeitslosengeld II – besser bekannt als „Hartz IV“ – beantragt hat, konnte unter bestimmten Umständen durch das Jobcenter mit Abschlägen in die Altersrente geschickt werden. Diese Praxis soll sich mit der Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel ändern.

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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld sollen die sog. Zwangsverrentungen bald der Vergangenheit angehören. Wer das 63. Lebensjahr vollendet hat und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt und dann zum Jobcenter geht, kann nach geltender Rechtslage vorzeitig in die Altersrente geschickt werden, auch, wenn man das gar nicht möchte. Denn der vorzeitige Renteneintritt ist mit Abschlägen verbunden. 0,3 Prozent sinkt der Rentenanspruch für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen. Das Jobcenter kann Ihnen dennoch Leistungen mit dem Verweis auf einen Rentenantrag versagen.

Diese Praxis soll es künftig nicht mehr geben. Allerdings zunächst zeitlich begrenzt. So soll § 12a SGB II künftig um folgenden Satz ergänzt werden: „Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte noch eine unbefristete Abschaffung vorgesehen. „Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht“, heißt es dazu vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Schleswig-Holstein. „Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.“

Der schleswig-holsteinische Landesverband des SoVD weist aber auch auf Ausnahmen hin, die auch bis zur Reform Betroffene vor der Zwangsrente durch die Jobcenter schützen. Wer beispielsweise zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch Arbeitslosengeld I bezieht, kann nicht in die vorzeitige Altersrente gezwungen werden. Gleiches gilt auch, wenn die vorgezogene Rente mit Abschlägen so niedrig wäre, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufstocken müssten.

Da die Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, wird auch die Zwangsverrentung planmäßig zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Allerdings wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, am 13. Oktober ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Von Seiten der Bundesarbeitsagentur wird eine rechtzeitige Umsetzung aufgrund des engen Zeitplans bereits in Frage gestellt und eine Verschiebung gefordert.

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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Bewohnerinnen und Bewohner die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gemeinschaftsbereichen der Pflegeheime. Verbände sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und Lebensqualität der Betroffenen und fordern eine Aufhebung.

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„Nach fast drei Jahren Pandemie sollen in den Pflegeheimen wieder Maßnahmen greifen, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern massiv beschneiden. Dabei hatte die Politik versprochen, dass eine soziale Isolation in Pflegeeinrichtungen nie wieder vorkommen darf“, lässt sich Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemeldung zitieren. Hintergrund der Kritik ist die im Bundestag beschlossene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die unter anderem die Maskenpflicht in Pflegeheimen vorsieht. Zwar kann die Maske im eigenen Zimmer abgenommen werden, in allen öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtungen, bei Wegen zu gemeinsamen Mahlzeiten oder bei der Teilnahme an Freizeitangeboten muss seit diesem Monat wieder zwangsläufig eine Maske getragen werden.

Die BAGSO sieht darin einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Die Regelungen würden zu einem hohen Isolationsrisiko führen und Bedürfnisse von Bewohner*innen nach sozialen Kontakten und nach Nähe und Berührung verkennen. „Insbesondere Menschen mit Demenz, die mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner ausmachen, trifft das Tragen einer Maske schwer, da sie auf die Mimik des Gegenübers angewiesen sind, um Kontakt aufzunehmen.“ Solche drastischen Eingriffe seien vor dem Hintergrund einer hohen Impfquote – die Bewohner*innen in Pflegeheimen sind in der Regel vierfach geimpft ­– regelmäßigen Testungen und besseren medizinischen Versorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar.

Senior*innen- und Pflegeverbände weisen darauf hin, dass es sich bei Pflegeheimen um das Zuhause der Bewohner*innen handelt. So argumentiert Dr. Manfred Stegger vom BIVA-Pflegeschutzbund: „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“. Er ergänzt an anderer Stelle in der Pressemitteilung: „Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“. Auch die BAGSO-Vorsitzende appelliert an die Politik: „Heben Sie die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner auf. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.“

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Anfang September hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, von dem dieses Mal auch Rentner*innen durch eine Einmalzahlung profitieren sollen. Fragen dazu beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.

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300 Euro soll die Pauschale betragen, die diejenigen erhalten sollen, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz im Inland hatten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der Einmalzahlung einen Fragekatalog gestartet, über den Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufige Fragen erhalten können. Darunter beispielsweise:

  • „Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?“,
  • „Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?“ oder
  • „Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?“.

Zu den beantworteten Fragen gelangen Sie hier. Da das Gesetzgebungsverfahren zu dem bereits beschlossenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, wird der Frage-Antwort-Katalog sukzessive erweitert. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden am „Bürgertelefon“ des Bundessozialministeriums zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

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Unter dem Titel „Selbstbestimmt, aktiv und gesund Älterwerden – Wie internationale und nationale Altenpolitik zusammenwirken können“ veranstaltet die Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) am 19. Oktober eine Fachtagung in Berlin.

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Im Rahmen der Fachtagung sollen Interessierte die Gelegenheit bekommen, sich über aktuelle internationale Entwicklungen zu informieren und darüber zu diskutieren, wie ein engeres Zusammenwirken nationaler und internationaler Altenpolitik gelingen kann. Insbesondere soll es dabei darum gehen, wie die internationalen Rahmenbedingungen (z.B. die UNECE-Ministererklärung zum Zweiten Weltaltenplan) für eine Stärkung der Altenpolitik in Deutschland genutzt werden können. Laut Veranstaltungsbeschreibung geht es unter anderem um folgende Fragen: „Wie können internationale Prozesse zum Erreichen dieser Ziele beitragen? Und was können wir von anderen Ländern lernen, um die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes, aktives und gesundes Altern zu verbessern und Altersdiskriminierung zu vermeiden?“

Das Programm sieht unter anderem einen Beitrag von Claudia Mahler vor, seit 2020 ist sie UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen. Weitere Vorträge und Diskussionsbeiträge kommen von Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), Martin Amberger vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Mitglied im Büro der Ständigen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns der UNECE, Dr. Giovanni Lamura vom Italienisches Institut für Gesundheit und Alterswissenschaft (INRCA) und vielen anderen.

Die Tagung findet im BMFSFJ in der Glinkastraße 24 statt. Informationen zur Anmeldung, um die bis zum 13. Oktober 2022 gebeten wird, finden Sie unter diesem Link. In dem Programm finden Sie auch den geplanten zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.

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Auch in diesem Jahr kamen in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt Kiel wieder Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten und Parteien zusammengekommen, über die Anliegen der älteren Menschen zu diskutieren und Forderungen an die Landes- und Bundespolitik zu richten. Das 34. Altenparlament fordert unter anderem mehr Unterstützung für das Ehrenamt.

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60 Vertreter*innen im Alter zwischen 60 und 85 Jahren aus den verschiedenen seniorenpolitischen Zusammenschlüssen haben am 16. September 2022 etwa 30 Beschlüsse gefasst, die nun den Landtagsfraktionen, der Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeleitet werden. Die Veranstaltung des sogenannten „Altenparlaments“ existiert im nördlichsten Bundesland seit 1989. Mit dieser jährlichen Veranstaltung fließe der Erfahrungsschatz der älteren Generation „fruchtbar in die Arbeit des Landtages ein“, wird Parlamentspräsidentin Kristina Herbst (CDU) mit ihrer Begrüßung zitiert. „Wenn das Plenum ein ‚Schaufenster des Parlaments‘ ist, dann ist das Altenparlament heute ein Schaufenster der Generation, die unser Land über Jahrzehnte hinweg durch ihre Arbeitsleistung, ihren Einsatz und ihre Ideen geprägt hat“, so die Präsidentin weiter.

Zwar sind die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend, sie stellen jedoch tatsächlich immer wieder Impulse dar, die auf anderen politischen Ebenen aufgegriffen werden. Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW), durch das auch dieses Portal betrieben wird, hat im Auftrag des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein analysiert, welche politischen Folgen die Beschlüsse des Altenparlaments haben. Im vergangenen Jahr ist zuletzt die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen – hier gelangen Sie zu dem Gesamtbericht.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung war das Thema Ehrenamt. Verschiedene Beschlüsse wurden dazu gefasst, unter anderem wird der Landtag und die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Stärkung und mehr Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeiten einzusetzen. Auch die Landtagspräsidentin Herbst sagt dazu: „Diese freiwillige und unentgeltliche Arbeit ist unentbehrlich. Es ist deshalb wichtig, dass das Ehrenamt wertgeschätzt und, wenn es nötig ist, auch steuerlich anders betrachtet wird.“ Das Altenparlament fordert in einem weiteren Beschluss eine nachhaltige und angemessene Finanzierung. Unter anderem müssten die Landeszuschüsse für die Ehrenamtsarbeit an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Auch die Initiierung eines „Ehrenamts-Kontos“ wird angeregt, durch das Menschen „in Form von Hilfe gegen Hilfe“ für das Ehrenamt gewonnen werden könnten.

Einen weiteren Schwerpunkt stellte das Thema Pflege dar. Unter anderem fordern die Delegierten eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die zwar bereits gesetzlich vorgeschriebene aber oft nicht eingehaltene Veröffentlichung der Prüfergebnisse des „Pflege-TÜV“ oder die grundsätzliche Einführung von Tempo 30 vor Pflegeheimen. Das Altenparlament spricht sich zudem für die Rekommunalisierung im Pflege- und Gesundheitswesen aus.

Unter diesem Link gelangen Sie zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2022 und den Jahren zuvor. Dort finden Sie auch die Präsentation des Impulsvortrags zum 34. Altenparlament vom THW-Landesbeauftragten Dierk Hansen, der unter dem Titel „Ehrenamt als Instrument gesellschaftlicher Herausforderungen“ referierte. Sobald die Stellungnahmen der Landtagsfraktionen, der Landesregierung und der Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein vorliegen, wird dort wie in den vergangenen Jahren auch eine umfassende Broschüre mit Beschlüssen und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.

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Niedersachsen wählt am 9. Oktober 2022 einen neuen Landtag. Der niedersächsische Landesverband des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) hat im Vorfeld der Wahl eine Reihe an Fragen als Wahlprüfsteine an die Parteien gerichtet. Die Fragen und Antworten wurden nun veröffentlicht.

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Zehn Fragen hat der Landesverband Niedersachsen e.V. an die Parteien gestellt, die (teilweise) von diesen mit Stellungnahmen beantwortet wurden. In den Fragen geht es unter anderem um die Handhabung mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsmarkt oder das Hörgeschädigtengeld.

Die Fragen stellen aus Sicht des Vereins auch als Wahlprüfsteine, die schwerhörigen und ertaubten Menschen vor der Wahl bei einer Einschätzung helfen sollen, ob und wie die Parteien die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfüllen. Deutlich werden sollte darüber hinaus auch, wie „die Parteien über Themen denken, die für Menschen mit Behinderungen allgemein und für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen im Besonderen von erheblicher Wichtigkeit sind“.

Die Fragen und Antworten der Parteien sind in einem elfseitigen Dokument veröffentlicht worden, das Sie hier herunterladen können.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, nun auch Senior*innen mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung zu entlasten. Die hartnäckigen Forderungen aus den Verbänden hätten sich gelohnt.

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Im Rahmen eines dritten Entlastungspakets hat sich die Koalitionsausschuss in diesem Monat auf eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Entlastung hoher Energiepreise und stark gestiegener Lebenshaltungskosten geeinigt. Dabei werden erstmals explizit auch Rentner*innen berücksichtigt – sie sollen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. „Die Bundesregierung hat damit einen Fehler korrigiert“, begrüßt die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner die Berücksichtigung der Senior*innen. „Die hartnäckige Kritik der BAGSO und anderer Seniorenverbände an der unverständlichen und inakzeptablen Nichtberücksichtigung der älteren Bevölkerung hat Früchte getragen.“

Tatsächlich hatte die BAGSO und zahlreiche andere Verbände im Vorfeld immer wieder darauf hingewiesen, dass Rentner*innen nicht vergessen werden dürften. „Berufstätige sollen unabhängig vom Einkommen entlastet werden, die Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten nicht. Das verstehe, wer will“, hatte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft das damalige Entlastungspaket kritisiert. Mancherorts wurde der Protest sogar auf die Straße getragen, wie vergangenen Monat in Hamburg.

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate kündigt BAGSO-Vorsitzende an: „Jetzt gilt es zu sehen, ob die Entlastungen für die Menschen ausreichend sind, die besonders armutsgefährdet sind.“

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