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Der Bundestag hat im November ein Gesetz verabschiedet, dass Regeln für die Behandlung bei Versorgungsengpässen in Pandemien vorsieht. Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Kapazitäten nicht benachteiligt werden.

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„Gott sei Dank ist es so gewesen, dass wir im Rahmen der Pandemie die Triage nie praktizieren mussten“, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner Rede zu dem Gesetz im Bundestag voran. „Triage“ meint im Volksmund die Zuteilungsentscheidungen bei knappen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn mehr lebensnotwendige Hilfe benötigt wird, als vorhanden ist – medizinisches Personal also entscheiden muss, wer behandelt wird und wer nicht.

So heißt es in dem neu eingefügten § 5c Absatz 1 nun im Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Niemand darf bei einer ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.“ Allein die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf entscheidend sein für eine Zuteilungsentscheidung. Wie in den folgenden Absätzen weiter konkretisiert wird, ist dafür das Eivernehmen zweier Fachärztinnen und Fachärzten notwendig, die jeweils über mehrjährige Erfahrung im intensivmedizinischen Bereich verfügen und dort praktizieren. Sie müssen die Begutachtung der Patient*innen unabhängig voneinander durchgeführt haben.

Hintergrund der Neuregelung ist der Beschluss der Bundesverfassungsgericht aus Dezember 2021, nach dem sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. In bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit kann sich dieser Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten. Das sei unter anderem der Fall, wenn Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung knapper überlebensnotwendiger medizinischer Ressourcen benachteiligt werden würden. Das Gericht hatte dem Bundestag eine gesetzliche Regelung abverlangt, die klare Entscheidungskriterien gesetzlich festlegt und vor Diskriminierung schützt.

Zu hoffen bleibt trotz allem, dass das Gesetz möglichst nie Anwendung finden muss. Dafür braucht es eine gute Vorbeugung. „Eine gute Vorbeugung läuft darauf hinaus, dass wir die Kapazitäten ausbauen und besser planen müssen“, räumt auch der Gesundheitsminister ein. Er verspricht „große Krankenhausgesetze“, die Sicherstellung der Platzkapazitäten und die Entlastung von Pflegekräften. Ob die Bundesregierung diesem Anspruch gerecht wird, bleibt abzuwarten. Die Kritik an den Zuständen im deutschen Gesundheitssystem ist jedenfalls schon lange vor der Corona-Pandemie vorgebracht worden, bisher ist offenkundig zu wenig passiert.

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Rund 14 % der Menschen ab 46 Jahren pflegen und unterstützen Angehörige. 3,5 % der Personen in dieser Altersgruppe kümmern sich um Menschen mit Demenz. Das geht aus neuen Daten des Deutschen Alterssurveys hervor. Dabei lässt sich auch feststellen: Die unterstützenden Angehörigen und Bekannten fühlen sich deutlich belasteter durch die Aufgabe als die von pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen ohne Demenz.

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In Zukunft werden immer mehr Menschen eine Demenzerkrankung haben. Davon wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ausgegangen. Menschen mit Demenz sind häufig auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Somit haben Freund*innen, Angehörige oder Nachbar*innen einen erheblichen Anteil daran, dass diese Menschen möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung leben können. Über die Personengruppe, die demenzielle Menschen pflegen oder unterstützen, war aufgrund fehlender Daten bislang wenig bekannt. Neue Zahlen liefert nun der Deutsche Alterssurvey 2020/2021.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat die Daten in einer neuen Studie ausgewertet, die unter diesem Link gelesen werden kann. Demnach leisten 3,5 % Unterstützung und Pflege für Menschen mit Demenz. Bei Menschen ohne Demenz sind es 14,2 %. In beiden Fällen leisten Frauen anteilig mehr Unterstützung als Männer, wobei der Unterschied bei Menschen mit Demenz noch signifikanter ist.

Die Studienautor*innen kommen noch zu einem weiteren Befund: In der Gruppe derer, die demenziell erkrankte Menschen unterstützen, fühlt sich die Hälfte durch diese Aufgabe belastet. Das sind deutlich mehr als bei den unterstützenden Angehörigen von nicht an Demenz Erkrankten (27 %). „Unsere Befunde weisen darauf hin, dass Unterstützende und Pflegende von Menschen mit Demenz aufgrund der hohen Belastung, die diese Tätigkeit mit sich bringt, eine noch verstärkte Unterstützung erhalten sollten, beispielsweise in Form spezialisierter Dienstleistungen, die sich an jenen Belastungen, Herausforderungen und Bedürfnissen orientieren, die mit der Pflege von Menschen mit Demenz verbunden sind“, heißt es daher in dem Bericht.

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Der 2021 ins Leben gerufene „DigitalPakt Alter“ zur Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen hat mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser neue Partner*innen gewonnen. Damit hat das Projekt bundesweit nun zwölf aktive Partner*innenorganisationen.

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Auf lokaler Ebene arbeiten bereits viele Mehrgenerationenhäuser und Senior*innenbüros an den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter zusammen, ab sofort unterstützen die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser die Ziele des Projekts auch bundesweit als Partner*innen.

Der DigitalPakt Alter wurde 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufen. Von der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner heißt es zu den neuen Partnerschaften: „Es braucht langfristig angelegte und wohnortnahe Angebote, um älteren Menschen einen nachhaltigen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser haben wir zwei Partner an unserer Seite, die sich seit Jahren für nachbarschaftliches Engagement einsetzen. Umso mehr freut es uns, die Zusammenarbeit mit beiden Partnern nun auch im Bereich ‚Digitaler Kompetenzerwerb älterer Menschen‘ auszubauen“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros ist das Netzwerk der über 450 Seniorenbüros in Deutschland und unterstützt diese in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Netzwerk vertritt zudem die Interessen der lokalen Seniorenbüros auf Bundes- und Landesebene.

Das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser nimmt entsprechende Aufgaben für die rund 530 Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm des BMFSFJ wahr. Mehrgenerationenhäuser schaffen Begegnungsorte und fördern das Miteinander sowie das nachbarschaftliche Engagement in den Kommunen. „Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, eine Kooperation und Partnerschaft mit dem DigitalPakt Alter, denn das Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser in Deutschland sieht insbesondere die digitale Teilhabe als bedeutsame Vorrausetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und somit ist diese auch als immanentes Mittel einer sorgenden Gemeinschaft, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge, anzusehen“, heißt es aus dem Sprecherinnenrat des Bundesnetzwerks Mehrgenerationenhäuser zur Unterstützung des DigitalPakts.

2021 haben die Partnerinnen und Partner der Initiative das Ziel des DigitalPakt Alter in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet, die Sie unter diesem Link finden können. Die hier zitierten Beiträge sind der im November veröffentlichten Meldung „DigitalPakt Alter begrüßt neue Partner“ auf der Internetseite des Projekts entnommen, dort sind auch weitere Informationen zu finden.

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DEVAP, der Deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., spricht sich in einem Positionspapier für Präventive Hausbesuche (PHb) für Menschen ab 75 Jahren aus. Einmal im Jahr soll demnach der Besuch von Berater*innen aus Gesundheits- und Sozialberufen als Leistung der Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

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Die jährlichen Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen des Verbands. In einem mehrseitigen Positionspapier konkretisiert dieser seine Vorstellungen zu dem präventiven Ansatz, der zur Gesundheitsförderung im Alter beitragen soll und Teilhabemöglichkeiten bis ins hohe Alter ermöglichen soll. In dem Papier heißt es dazu: „Der DEVAP setzt sich nachdrücklich dafür ein, die im Koalitionsvertrag eher vage beschriebenen Präventionsüberlegungen so zu konkretisieren, dass die Implementierung des Präventiven Hausbesuches nunmehr flächendeckend realisiert werden kann.“

Ziel dieser Besuche soll es unter anderem sein, kritische Lebenslagen älterer Menschen frühzeitig zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Neben Projekten in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Ansätze auch in Deutschland bereits. Zum Vorreiter von PHbs zählt das Projekt „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz, dass nach Auslaufen des Modellprojekts verstetigt wurde. Über ein ähnliches Projekt bei Berlin ist auf diesem Portal kürzlich ein Beitrag erschienen.

Die geforderten jährlichen Beratungen sind laut DEVAP keineswegs auf Gesundheitsberufe beschränkt. So gebe es eine Reihe von Professionen, die eine PHb durchführen könnten. In jedem Falle solle es sich nach Auffassung des DEVAP um qualifizierte Fachkräfte handeln, Grundvoraussetzungen könnte zum Beispiel ein Studium der Sozialen Arbeit, der Gerontologie oder Pflegewissenschaften sein bzw. eine entsprechende Weiterbildung für Pflegefachkräfte.

Dass die Zielgruppe der vorgeschlagenen aufsuchenden Beratung die über 75-Jährigen sein sollen, begründet der Verband mit einem Blick auf die Studienlage zur gesundheitlichen Entwicklung im Alter, nach denen zehn Jahre nach Renteneintritt durchschnittlich als aktive und von Gesundheitseinschränkungen weitgehend unbelastete Phase betrachtet werde. Das unterstreicht auch die Quote der Pflegebedürftigkeit, die zwischen 65 und 70 Jahren bei weniger als 5 % liege, bei den 75 bis 80-Jährigen hingegen schon bei 15 % – danach steige die Zahl rapide auf bis zu 76 %. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf alleinlebende Personen, Menschen mit erfahrenem Partner*inverlust, mit geringen materiellen Ressourcen, mit chronischen Erkrankungen und Migrationserfahrungen.

Das Positionspapier knüpft an das DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ an, dass Sie unter diesem Link finden.

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Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen müssen laut Alltagsförderungsverordnung (AföVo) eine Schulung über acht Unterrichtseinheiten absolvieren. Das Kompetenzzentrum Demenz bietet diese Schulung auch online an.

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Die Teilnehmer*innen erfahren wissenswertes über „Alter und Demenz“, „Grundlagen zur Kommunikation“, „Verhalten im Notfall“, die Rolle im Ehrenamt (Rechtliches und Selbstsorge) und zum Belastungserleben der An- und Zugehörigen.

Der Termin für die nächste Online-Schulung ist der 14.12.2022 von 9 bis 16 Uhr. Die Kosten betragen 80 Euro bzw. 55 Euro für ehrenamtlich Engagierte.

Informationen zum aktuellen Jahresprogramm finden Sie online. Zu der Veranstaltung können sie sich ebenfalls online anmelden.

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Eine Fachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das das Spezifische und die Bedeutung der Sozialen Arbeit in Alter(n)skontexten verdeutlichen soll.

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Nicht nur in der öffentlichen Debatte spielt das Thema Alter aufgrund des demografischen Wandels eine zunehmende Rolle, auch in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit sind ältere Menschen als Zielgruppe verstärkt in den Blick genommen werden. „Dennoch scheinen die Wahrnehmung und Relevanz der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit in Kontexten des Alter(n)s immer noch weitgehend diffus und marginal“, heißt es einleitend in dem Positionspapier der DGSA.

Vor diesem Hintergrund wurde das Papier von der DGSA-Fachgruppe „Soziale Arbeit in Kontexten des Alter(n)s“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Akteur*innen in Politik und Verwaltung, Vertreter*innen von Organisationen und Verbänden sowie an Kolleg*innen aus der Wissenschaft und der Berufspraxis Sozialer Arbeit.

Zunächst benennt die Publikation einige Grundlagen Sozialer Arbeit, bevor verschiedene Kontexte erläutert werden. Neben dem demografischen Wandel zählen dazu beispielsweise Klimawandel, Digitalisierung oder Altersbilder. Im Anschluss wird die Rolle der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit erörtert. Abschließend werden Empfehlungen und Forderungen an die Politik formuliert.

Das Dokument umfasst 15 Seiten und kann hier heruntergeladen werden.

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Gerade in ländlichen Räumen fehlen Wohnangebote zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Pflege-, Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Die Fachtagung „Mit Neuen Wohnformen ländliche Räume entwickeln“ will Beispiele neuer Wohnformen und Möglichkeiten ihrer Weiterverbreitung aufzeigen.

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Am 7. Dezember laden das Forum Gemeinschaftliches Wohnen, das Sozialministeriums Rheinland-Pfalz und die Landesberatungsstelle Neues Wohnen zu der Veranstaltung ein, die im Kulturzentrum Mainz stattfindet und online im Livestream übertragen wird. Die Fachtagung richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Wohnungs- und Pflegewirtschaft und andere Engagierte und soll Gelegenheit bieten, richtungsweisende Projekte kennenzulernen. Dazu heißt es in der Einladung zur Veranstaltung: „Bundesweit finden sich gute Beispiele, die zeigen, wie gemeinnützige Organisationen und Initiativen, auch im Verbund mit den Kommunen, in ländlichen Räumen generationengerechte Wohnumfelder entwickeln und Wohnperspektiven für pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen schaffen können.“

Zu den Neuen Wohnformen, die sich als Impulsgeber auf der Fachtagung präsentieren, gehört auch das interkulturelle Generationendorf Hitzacker Dorf, über das wir auf diesem Portal vor geraumer Zeit berichtet hatten.

Die Tagung ist kostenfrei. Um Anmeldung – auch bei digitaler Teilnahme – wird bis zum 25. November gebeten.

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Im Rahmen des Erasmus+ Projektes „Bridge the Gap!“ ist ein 60-seitiges Training Kit entstanden. Es gibt Schulungsleiter*innen Methoden und Instrumente an die Hand, um ältere Menschen dabei zu unterstützen, ihr Umfeld mit Hilfe digitaler Werkzeuge zu erkunden und zu gestalten. Der englischsprachige Titel kann mit "Überbrücke die Lücke" übersetzt werden.

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„Smarte Technik kann älteren Menschen dabei helfen, ein diskriminierungsfreies Leben in Würde, Autonomie und Selbstbestimmung zu führen“, heißt es in der „Bridge the Gap!“-Veröffentlichung. Das von der EU geförderte Projekt verfolgt die Vision, altersfreundliche Lebenswelten zu schaffen und soziale und digitale Teilhabe älterer Menschen zu stärken. Vor diesem Hintergrund haben die „Bridge the Gap!“-Schulungen das Ziel, ältere Menschen mit dem Wissen und den Kompetenzen auszustatten, die sie dazu benötigen.

Methoden und Materialien für solche Schulungen stellt nun das Training Kit zu Verfügung, dass sich an Sozialarbeitende, Erwachsenenbildner*innen und Mitarbeiter*innen aus Organisationen richtet, die mit älteren Menschen arbeiten. Der Methodenkoffer enthält darüber hinaus Vorlagen für Einladungsschreiben eines lokalen Projekts sowie einen Evaluations-Fragebogen. Auch Ideen für öffentliche Abschlussveranstaltungen sind in der 60-seitigen Publikation enthalten. Die deutschsprachige Version des Training Kit können Sie hier herunterladen, mehr zum Projekt Bridge the Gap! gibt es unter diesem Link (englisch).

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Ende September fand die jährliche Netzwerktagung Nationale Demenzstrategie statt, auf der die Mitglieder des Netzwerkes Erfahrungen austauschen, Fragen diskutieren und die Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen fördern. In diesem Jahr war Wohnen das Schwerpunktthema. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun im Internet verfügbar.

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Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung zusammen mit Ländern, Kommunen und zahlreichen Organisationen die „Nationale Demenzstrategie“ ins Leben gerufen, um die Situation von Menschen mit Demenz nachhaltig zu verbessern. Mit der Verabschiedung der Strategie wurde zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Förderung der Zusammenarbeit aller Beteiligten das Netzwerk Nationale Demenzstrategie gegründet. Das erste Netzwerktreffen fand im Frühjahr 2021 statt, dort wurden Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung der Demenzstrategie diskutiert. Die zweite Tagung im September 2021 hatte den digitalen Wandel zum Schwerpunktthema.

Bei der diesjährigen Netzwerktagung am 26. September 2022 stand das Thema Wohnen für Menschen mit Demenz im Vordergrund. Inzwischen ist eine umfangreiche Dokumentation verfügbar, die neben den Präsentationen der Referent*innen auch Videomaterial und Fotos von der Veranstaltung beinhaltet. Zu der Dokumentation gelangen Sie über diesen Link.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat im Oktober ein neues Themenheft veröffentlicht. Die Broschüre zum Altern in Städten und Gemeinden mit dem Untertitel „Projekte und Initiativen für eine nachhaltige Welt“ zeigt die Bedeutung auf, die ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln für das Älterwerden vor Ort haben kann.

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„Die Gestaltung unserer Umwelt hat direkten Einfluss darauf, wie wir älter werden“, heißt es in der 38-seitigen Publikation der BAGSO. Das Zusammenspiel zwischen Umwelt und Individuen habe ein großes Potential zur Förderung gesunden Alterns. Vor diesem Hintergrund widmet die Bundesarbeitsgemeinschaft das Themenheft der Nachhaltigkeit von Kommunen. Einen großen Teil der Broschüre machen daher Beispiele gelungener Projekte, Initiativen und Programme aus, die dazu anregen und ermutigen sollen, Verantwortung zu übernehmen.

Die Publikation ist in deutscher und englischer Sprache erschienen, die Sie unter diesem Link bestellen oder kostenfrei herunterladen können.

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