Weiterlesen „Mit großer Sorge beobachten wir neue Phänomene wie zunehmenden Hass und Verschwörungstheorien im Netz“, wird Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf der Internetseite ihres Ministeriums zitiert. Das könne laut Paus den demokratischen Zusammenhalt gefährden. „Wir reagieren auf diese und andere Entwicklungen mit dem Innovationsfonds im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und fördern Initiativen und Projekte, die das Demokratievertrauen und die demokratische Diskussionskultur stärken“, erklärt die Ministerin weiter. Mehr als 160 Millionen Euro stehen dieses Jahr für das Bundesprogramm zur Verfügung. Gefördert werden bisher bereits rund 600 Projekte und Maßnahmen, mit den nun neu geförderten soll auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Mitte Juli ist nun die einmonatige Bewerbungsphase für Interessensbekundungen gestartet, die bis zum 12. August 2022 läuft. Eingeladen sind nun Initiativen und Organisationen, ihre Projektideen einzureichen und dafür möglicherweise eine Förderung zu erhalten. Die Bundesregierung nennt in ihrer Pressemitteilung vier Themenschwerpunkte, zu denen Projektvorstellungen eingereicht werden können: Mehr zu dem Innovationsfonds und dem Auswahlverfahren finden Sie unter diesem Link.
Werte und Wünsche: D80+
25. Juli 2022Weiterlesen „Werthaltungen hochaltriger Menschen und ihre Wünsche für die eigene Lebenssituation und das gesellschaftliche Zusammenleben“ ist der Titel des Kurzberichts, der im Juli erschienen ist. Es ist der neunte Bericht dieser Art, jede Publikation beschäftigt sich mit einem Thema. Bei den Ergebnissen handelt es sich um die aufbereiteten Daten der bundesweiten Studie „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“, in deren Rahmen zwischen November 2020 und April 2021 über 10.000 Menschen ab 80 Jahren zu ihrer Lebenssituation befragt wurden. Laut dem vorliegenden Bericht geben 94% der Befragten an, dass es für sie wichtig sei, eine sichere Umgebung zu haben. Für 90% sei wichtig, selbstbestimmt handeln zu können, Traditionen zu achten spiele für 85% eine bedeutende Rolle und 83% wollen sich um die Natur und Umwelt kümmern. Macht und Prestige gaben laut Kurzbericht nur 12% als wichtige Wertvorstellung an. Viele Hochaltrige seien mit ihrem Leben zufrieden. Über zwei Drittel geben allerdings an, „Gefühle von Anomie“ zu haben – also das Empfinden, dass ihre Werte nicht mehr zur modernen Gesellschaft passten. „Es gehört wohl zum Leben dazu, wenn viele von ihnen das Gefühl haben, dass ihre Wertvorstellungen nicht mehr mit denen der Gesellschaft übereinzustimmen scheinen“, ordnet die Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) die Ergebnisse des Berichts ein. „Umso wichtiger erachte ich das Miteinander zwischen jungen und alten Menschen und die gegenseitige Unterstützung, die sich viele der über 80-Jährigen für die Bewältigung ihres Alltags wünschen. Hierfür helfen Ideen, Angebote und Räume für unser Miteinander“, so die Ministerin weiter. Deshalb fördere die Regierung beispielsweise Mehrgenerationenhäuser oder den DigitalPakt Alter, der digitale Begegnungen ermögliche. Die Hochaltrigkeitsstudie D80+ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über einen dreijährigen Zeitraum gefördert und vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) und dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) durchgeführt. Die Abschlusstagung wird am 17. Oktober 2022 in Berlin stattfinden. Ausgangspunkt der Studie war unter anderem die Feststellung, dass es bislang kaum Erkenntnisse über das hohe Alter in Deutschland gegeben habe – und das vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft. „Eine gute Datenlage ist jedoch notwendig“, heißt es auf der Internetseite von ceres. „Zum einen, um den besonderen Unterstützungsbedarfen im hohen Alter zukünftig besser gerecht werden zu können. Zum anderen, um Lösungsansätze für sozialpolitische Herausforderungen wie der sozialen Sicherung im Alter sowie im Hinblick auf eine Generationengerechtigkeit entwickeln zu können.“ Den rund 30-seitigen Bericht können Sie hier herunterladen.
Weiteres Entlastungspaket gefordert
22. Juli 2022Weiterlesen Hohe Inflationsrate, explodierende Gaspreise – bereits jetzt sind die Lebenshaltungskosten für viele Menschen in Deutschland spürbar gestiegen. Die Bundesregierung hatte mit verschiedenen Maßnahmen in zwei Entlastungspaketen versucht, auf die Situation zu reagieren. Das 9-Euro-Ticket, der Tankrabatt, Einmalzahlungen für bestimmte Sozialleistungsempfänger*innen oder steuerliche Entlastungen sind Mittel, mit denen die Ampelkoalition bislang versucht hatte, politische Antworten auf die Krise zu geben. Kritik gab es an den Maßnahmenpaketen allerdings in der Ausgestaltung. Insbesondere bemängelte die Opposition im Bundestag, dass Rentner*innen nicht entlastet worden seien. Tatsächlich profitierten Rentenbeziehende neben den allgemeinen Vergünstigungen bei der Mobilität (9-Euro-Ticket bzw. Tankrabatt) nur dann von den Paketen, wenn sie Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen. Im Herbst könnte sich die Lage weiter zuspitzen, vor allem, wenn es einen Gasstopp aus Russland geben sollte. „Viele Menschen wissen nicht, wie sie die steigenden Kosten bezahlen sollen, ihnen drohen Gas- und Stromsperren“, warnt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband ein drittes Entlastungspaket. Dieses müsse für alle gelten, die bislang ausgenommen gewesen seien. Dazu zählt Bentele neben den Rentner*innen auch pflegende Angehörige. Die Verbraucherzentrale fordert als wichtigen Bestandteil eines dritten Maßnahmenbündels einen höheren Heizkostenzuschuss, der an die Preisentwicklung gekoppelt ist. „Insbesondere Wohngeldempfänger:innen und auch Rentner:innen muss dieser Heizkostenzuschuss zugutekommen. Wir müssen die Menschen schützen vor Not und drohender Zahlungsunfähigkeit“, heißt es in einer Pressemitteilung Mitte Juli. Für ein weiteres Entlastungspaket spricht sich auch DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi aus. „Spätestens im September brauchen wir weitere Entscheidungen, wie wir durch die Krise kommen“, sagte Fahimi gegenüber dem Merkur. Zahlreiche Verbände weisen auch auf die der Preisentwicklung weit zurückhängenden Leistungen der Grundsicherung hin. So müssten beispielsweise auch die Regelsätze der Grundsicherung im Alter an die realen Kosten für Lebensmittel und Energie angepasst werden. „Für die bevorstehende Heizperiode und die nächste Corona-Welle müssen die Regelsätze unbedingt angehoben und die Heizkosten im Wohngeld übernommen werden“, so Bentele.
Generationendialog zum Klimaschutz
20. Juli 2022Weiterlesen Am 24. Juni fand das Austauschtreffen in Berlin statt, dass von der BAGSO-Fachkommission „Engagement und Partizipation“ initiiert wurde. Insgesamt tauschten sich 25 Vertreter*innen der älteren und jüngeren Generationen sowie Organisationsvertreter*innen aus. „Statt einen Generationenkonflikt herbeizureden, geht es darum, ins Gespräch zu kommen und neue Formen der politischen Beteiligung auch für die jungen Generationen zu ermöglichen. Die Zeit drängt“, wird beispielsweise Franka Bernreiter, UN-Jugenddelegierte für Nachhaltige Entwicklung vom Deutschen Bundesjugendring, in einer Meldung der BAGSO zitiert. Als Fazit der Veranstaltung wird unter anderem die Erkenntnis genannt, dass es sich bei dem Schaffen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Welt um eine Gemeinschaftsaufgabe handele. „Menschen aller Generationen sollten sich stärker zusammenschließen, um auf lokaler und globaler Ebene für Veränderungen zu kämpfen“, heißt es zusammenfassend in der BAGSO-Meldung. „Gleichzeitig sollten die unterschiedlichen Interessen von Alt und Jung transparent gemacht und der Dialog der Generationen gestärkt werden.“ Bereits im letzten Jahr hatte die BAGSO unter dem Titel „Generationenaufgabe Klimaschutz“ ein Positionspapier veröffentlicht, welches in eine ähnliche Richtung argumentiert. Mehr dazu auch in diesem Beitrag.
ÖPNV: Abgehängt in Schleswig-Holsteins Gemeinden?
18. Juli 2022Weiterlesen „Nach dem Spätdienst mit Bus oder Bahn nach Hause, abends ins nächste Kino mit dem öffentlichen Nahverkehr: Für die Einwohner von 429 Gemeinden in Schleswig-Holstein ist das nicht spontan möglich“, schreibt der NDR zum Fazit einer eigenen Fahrplan-Analyse. In diesen Gemeinden gebe es nach 20 Uhr keine Haltestelle mehr, die regelmäßig angefahren werden würde. Diese Abend-Taktlücke betreffe über 230.000 Menschen und damit jede*n zwölfte*n Schleswig-Holsteiner*in. Bürgerbusse oder Anruftaxen blieben bei der Analyse unberücksichtigt, entscheidend für das Merkmal „abends abgehängt“ sei nur gewesen, ob es noch mindestens eine fahrplanmäßige Abfahrt gebe oder nicht. Auf Anfrage habe der Verkehrsverbund Nah.SH das Ergebnis der Recherche bestätigt. „Es ist richtig, dass einige Gemeinden in Schleswig-Holstein gegenwärtig nicht gut an den Nahverkehr angebunden sind, insbesondere auch abends und am Wochenende“, wird Sprecher Dennis Fiedel in dem NDR-Beitrag zitiert. Das Ziel müsse sein, zum Beispiel durch On-Demand-Systeme (Angebote auf Abruf) die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen zu verbessern. Eine bessere Anbindung fordere auch Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. „Wenn wirklich das Ziel der Politik ist, den Individualverkehr zu reduzieren, muss auch im ländlichen Raum der ÖPNV ausgebaut werden“, so Bülow in dem Artikel. Gleichzeitig sei es unrealistisch, jede dieser teilweise sehr kleinen Gemeinden mit einer regelmäßigen Abendanbindung auszustatten. Hier brauche es „bedarfsgerechte“ Antworten. Im Kreis Segeberg, zwischen Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Ellerau, liegt der kleine Ort Alveslohe. Weniger als 3.000 Menschen leben hier. Doch auch diese Menschen wollen mobil sein, was ohne Auto nicht einfach ist: „Wir haben hier so gut wie gar kein Angebot. Bus fährt hier eigentlich niemand“, wird der parteilose Bürgermeister des Ortes Peter Kroll in einem weiteren NDR-Beitrag zitiert. Neben dem Schulbus gebe es nur noch die Buslinie 6541 – einmal am Tag (morgens um 5:13) wird der Ort durch diese angefahren. Insbesondere für Senior*innen ist eine fehlende Anbindung ein großes Problem, denn neben denen, die gar kein Auto haben, gibt es auch noch einige, die nicht mehr Auto fahren können. Trotzdem müssen diese Menschen genauso zum Arzt, zur Bank, zur Post, zu Freundinnen und Freunden oder zu Senior*innentreffs. In Alveslohe hat man eine Lösung gefunden, den fehlenden ÖPNV teilweise zu ersetzen: Den Fahrdienst leistet nun Marita Beine, die seit 2019 auf 450-Euro-Basis angestellte „Kümmerin“ im Ort. „Es gibt viele Angebote hier im Dorf, also Seniorenclub, Hausfrauenbund, einen Spielenachmittag von der Kirche. Aber Viele können halt nicht mehr hin. Die müssen gefahren werden“, beschreibt die 67-jährige die Situation gegenüber dem NDR. „Es war ursprünglich so gedacht, dass ich ältere Menschen besuche, um die Vereinsamung ein bisschen abzumildern“, erzählt Beine, doch de facto ersetze sie auch den Personennahverkehr. „Wir sind froh, dass wir die haben“, so Peter Kroll. „Sonst wären wir komplett abgehängt.“ Eine bessere ÖPNV-Anbindung hätte der Bürgermeister des Orts allerdings trotzdem gerne. Über 400 Gemeinden ohne Abendanbindung
Die „Kümmerin“ von Alveslohe
9. Altersberichtskommission berufen
15. Juli 2022Weiterlesen In jeder Legislaturperiode hat die Bundesregierung einen Bericht zur Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland vorzulegen. Das geht auf einen Bundestagsbeschluss von 1994 zurück. Dabei können unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Der letzte Bericht dieser Art – der Achte Altersbericht – hat sich dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ gewidmet, der neunte soll nun den Titel „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ tragen. Zur Erarbeitung des Berichts hat Bundesministerin Paus Anfang Juli nun die Sachverständigenkommission berufen. Diese besteht aus elf Wissenschaftler*innen verschiedener Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Vorliegen soll der Expertenbericht bis Ende März 2024. „Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community“, erklärt Lisa Paus auf der Internetseite ihres Ministeriums. „Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“ Den Gesamtbericht inklusive der Stellungnahme der letzten Bundesregierung zum Achten Altersbericht können Sie unter diesem Link herunterladen oder bestellen.
BAGSO-Umfrage zum Leben ohne Internet
13. Juli 2022Weiterlesen „Niemand soll ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt!“, heißt es von der BAGSO, die sich auch für ein Recht auf Leben ohne Internet einsetze. „Doch wo genau drückt der Schuh? Mit welchen Problemen haben Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen?“ – diese Fragen sollen nun durch eine Umfrage geklärt werden. „Mit Ihrer Hilfe können wir bestehende Probleme sammeln und uns gemeinsam für gute Lösungen einsetzen.“ Der Umfrage mit dem Titel „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ kann von Einzelpersonen oder Gruppen bearbeitet werden. Geschildert werden sollen beispielsweise Situationen im Alltag, in denen große Probleme für Menschen ohne Internetnutzung bestehen. Doch gefragt wird auch nach guten Beispielen, aus denen möglicherweise Erkenntnisse für die Zukunft gewonnen werden könnten: „Kennen Sie ein gutes Beispiel einer Organisation, Firma oder Behörde, die Personen, die das Internet nicht nutzen, ein gutes alternatives Angebot macht? Falls ja, beschreiben Sie kurz“. Der Fragebogen kann unter diesem Link heruntergeladen und ausgedruckt werden, aber auch online ausgefüllt oder per Post bestellt werden.
Bundestag berät Neuregelung der Sterbehilfe
11. Juli 2022Weiterlesen 2015 hatte der Gesetzgeber durch § 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich verboten. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bezieht sich juristisch dabei auf eine Tätigkeit dauernder oder wiederkehrender Ermöglichung des assistierten Suizids – unabhängig von einer wirtschaftlichen Absicht, Gewinne damit zu erzielen. Insbesondere fallen darunter Ärzt*innen und Sterbehilfe-Vereine, nicht aber Angehörige, die einen frei gewählten Suizid begleiten. Hier wird von einer einmaligen Handlung und damit nicht von Geschäftsmäßigkeit ausgegangen. Um der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Leben als solchem gerecht zu werden, hat der Bundestag 2015 entsprechende Tätigkeiten, die die Hilfe zur Selbsttötung wiederkehrend gewährleisten oder vermitteln, unter Strafe gestellt. Die Verfassungsrichter*innen hatten im Rahmen des Urteils 2020 anerkannt, dass es sich insoweit um ein legitimes Anliegen des damaligen Gesetzgebers handelte, verhindern zu wollen, „dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt.“ Dennoch hatte das Gericht § 217 StGB gekippt. Zentrale Argumentation dabei: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf Hilfe zurückgreifen zu können. Grundsätzlich könne der Gesetzgeber – so die Karlsruher Richter*innen – die Sterbehilfe regulieren. Es müsse dabei aber sichergestellt sein, „dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Mit dem Versuch einer Neustrukturierung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sterbehilfe befasst sich der Bundestag derzeit mit drei Anträgen, die jeweils von Parlamentarier*innen unterschiedlicher Fraktionen eingebracht worden sind. Bei Debatten über besonders ethische Themen ist es im Bundestag üblich, den Fraktionszwang aufzuheben. Alle Entwürfe haben zunächst gemeinsam, dass Sterbewillige nach unterschiedlich ausgestalteter Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten sollen. Dadurch wird dem entsprochen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 eingefordert hatte. Zwei der drei Parlamentarier*innen-Gruppen wollen die Sterbehilfe in Deutschland dabei weitergehender liberalisieren, sie soll nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Ein dritter Antrag will mit § 217 StGB weiterhin an einem grundsätzlichen Straftatbestand für die geschäftsmäßige Sterbehilfe festhalten, formuliert in Abs. 2 aber Ausnahmen, in denen die Assistenz zum Suizid nicht rechtswidrig ist. Durch einen neuen § 217a soll zudem ein Werbeverbot für die assistierte Sterbehilfe ins Gesetz aufgenommen werden. Damit wäre die rechtliche Ausgestaltung in der Systematik vergleichbar mit dem kürzlich abgeschafften § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche). Im Grundsatz wollen die Antragssteller*innen an einer Regelung im Strafrecht festhalten, auch, damit „einer gesellschaftlichen Normalisierung der Selbsttötung entgegengewirkt“ werde, wie es im Antragstext heißt. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wollen die Suizidbeihilfe liberalisieren, sehen dabei aber auch eine Notwendigkeit von Beratungsgesprächen, ärztlicher Einschätzungen und anderen Schutzmechanismen. Der sieht ein Suizidhilfegesetz vor, in dem vom grundsätzlichen Recht auf Hilfe zur Selbsttötung gesprochen wird. In eine ähnliche Richtung geht das von Renate Künast und weiteren Abgeordneten vorgeschlagene Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz, differenziert aber beispielsweise zwischen Sterbewilligen in medizinischer Notlage und anderen Sterbewilligen. Nach einer ersten Orientierungsdebatte im Bundestag im Mai, die den Abgeordneten ermöglichen sollte, sich eine Meinung bilden zu können, folgte eine erste Lesung der Entwürfe am 24. Juni 2022. Da alle drei Gesetzentwürfe eine große Unterstützer*innenzahl unter den Abgeordneten haben, sind sie jeweils von einer klaren Mehrheit weit entfernt. Die vertiefende Diskussion wird nun in die Ausschüsse verlegt. Mit einer Einigung ist nicht vor Herbst zu rechnen. Hintergründe der aktuellen Debatte
Worin unterscheiden sich die Anträge?
Wie geht es weiter?
Verbände fordern kostenlose Schnelltests
8. Juli 2022Weiterlesen Mit der neuen Testverordnung werden im Regelfall drei Euro pro Test fällig. Kann kein Grund für den Test genannt oder nachgewiesen werden – zum Beispiel eine Eintrittskarte für eine abendliche Veranstaltung in Innenräumen oder eine Warnung in der Corona-WarnApp –, ist der Test unter Umständen sogar vollständig selbst zu tragen. „Es ist Aufgabe einer solidarischen Gemeinschaft, die Schwächsten zu schützen. Kostenlose und leicht verfügbare Corona-Tests sind deshalb in der gegenwärtigen Situation aus unserer Sicht unverzichtbar“, erklärt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Die DAlzG hatte zusammen mit anderen Vereinen und Verbänden im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Verordnung vor allem bemängelt, dass pflegende Angehörige von einer Befreiung der drei Euro ausgenommen waren. „Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen stellen einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Sie dürfen nicht zum wiederholten Male die Leidtragenden dieser Pandemie sein“, hieß es entsprechend in der Pressemitteilung. Allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium kurz vor Inkrafttreten eingelenkt und auch pflegende Angehörige in die Gruppe aufgenommen, für die die Tests weiterhin kostenfrei bleiben sollen. Ebenfalls befreit sind beispielsweise Menschen in Einrichtungen (z.B. Pflegeheimen oder Kliniken) oder Personen, die mit an Covid-19 Erkrankten in einer gemeinsamen Wohnung leben. Der Sozialverband VdK begrüßt die kurzfristige Berücksichtigung der pflegenden Angehörigen nach dem Druck verschiedener Akteur*innen, kritisiert die neue Testverordnung aber dennoch. „Das ist eine absolut unverantwortliche Politik“, wird VdK-Präsidentin Verena Bentele auf der Internetseite des Verbands zitiert. „Menschen mit geringen Einkommen und kleinen Renten wissen schon jetzt nicht, wie sie über die Runden kommen sollen, da alles teurer geworden ist. Wenn sie jetzt noch für die Schnelltests zahlen müssen, werden viele ganz darauf verzichten.“ Begründet wird das Vorgehen seitens der Politik mit den Kosten. Diese beliefen sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) auf rund eine Milliarde Euro pro Monat. Eine Summe, die der Staat auf der Dauer nicht mehr zahlen könne. Gleichzeitig steigen derweil die Zahlen der Covid-Intensivpatient*innen wieder. Wie am 4. Juli gemeldet wird, liegen inzwischen wieder so viele Personen mit Covid-19 auf einer Intensivstation wie seit Mitte Mai nicht mehr. Ein Wegfall der kostenlosen „Bürgertests“ könnte aus gesundheitspolitischer Sicht daher nicht gewünschte Folgen haben, da die Testrate weiter sinken dürfte. Wie sich die Situation gerade im Hinblick auf den kommenden Herbst entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird die Regierung dann doch wieder gezwungen sein, diese Testverordnung zurückzunehmen. Antworten auf gängige Fragen rund um das neue Testverfahren finden Sie zum Beispiel in diesem Beitrag.
Weiterlesen Anfang Juni schreibt der NDR in einem Beitrag: „Sie tragen Zeitungen aus, geben Nachhilfe, arbeiten als Fahrer oder gehen putzen: In Schleswig-Holstein gehen immer mehr Menschen im Rentenalter arbeiten.“ Auf diesen Schluss kommt der Sender aus der Auswertung von Daten der Arbeitsagentur. Im September 2021 – das waren die jüngsten Daten, die vorlagen – habe es 39.000 Beschäftigte im Alter von mindestens 67 Jahren gegeben. Fünf Jahre zuvor seien es noch 33.000 gewesen, vor zehn Jahren sogar nur 27.000 erwerbstätige Rentner*innen. Die meisten dieser Menschen seien aktuell geringfügig beschäftigt (sog. Minijobs). Einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sei hingegen nur jede*r fünfte arbeitende Rentner*in nachgegangen. Kritik daran kommt unter anderem vom Sozialverband (SoVD) Schleswig-Holstein: „Wenn eine 70-Jährige aus wirtschaftlicher Not noch Zeitungen austragen muss oder ein 70-Jähriger die Einkaufswagen im Discounter 'einsammelt', stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft“, kritisiert der Landesvorsitzende Alfred Bornhalm gegenüber dem NDR Schleswig-Holstein. Auch der Sozialverband VdK kritisiert diese Entwicklung. So gebe es zwar auch einige, die aus Spaß weiterarbeiten würden. „Aber viele brauchen das tatsächlich für ihren Lebensunterhalt. Dass sie überhaupt Essen und Medikamente kaufen können. Dass sie sich ihre Wohnung leisten können“, wird Ronald Manzke, Geschäftsführer des VdK Nord, in dem Artikel zitiert. Fraglich ist jedoch, ob das durch die hier genannten Verbände gezeichnete Bild einer wirtschaftlich erzwungenen Erwerbstätigkeit im Ruhestand für alle Senior*innen zutrifft. Anfang Juni berichteten wir auf diesem Portal von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), nach der andere Gründe im Vordergrund stünden. Mit jeweils über 90 Prozent werden dort „Spaß an der Arbeit“, „Weiterhin eine Aufgabe haben“ und „Kontakt zu anderen Menschen“ als Hauptmotive für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter genannt. „Finanzielle Situation“ geben 43 Prozent der arbeitenden Rentner*innen als Grund an. Nichtsdestotrotz: Auch wenn nach Ergebnissen der Studie vor allem bei Menschen mit höherem Bildungsniveau die Wahrscheinlichkeit steigt, auch aus anderen Gründen weiterhin einer Beschäftigung im Rentenbezug nachzugehen, dürfen die finanziellen Motive nicht vernachlässigt werden. Gerade im unteren Einkommensbereich sei das überproportional häufig ein Motiv – darauf weist auch die IAB-Studie hin. Zum ganzen NDR-Beitrag gelangen Sie hier.










