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Derzeit diskutiert der Deutsche Bundestag drei Anträge, die sich mit der Neuordnung der Sterbehilfe in Deutschland befassen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte.

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Hintergründe der aktuellen Debatte

2015 hatte der Gesetzgeber durch § 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich verboten. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bezieht sich juristisch dabei auf eine Tätigkeit dauernder oder wiederkehrender Ermöglichung des assistierten Suizids – unabhängig von einer wirtschaftlichen Absicht, Gewinne damit zu erzielen. Insbesondere fallen darunter Ärzt*innen und Sterbehilfe-Vereine, nicht aber Angehörige, die einen frei gewählten Suizid begleiten. Hier wird von einer einmaligen Handlung und damit nicht von Geschäftsmäßigkeit ausgegangen.

Um der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Leben als solchem gerecht zu werden, hat der Bundestag 2015 entsprechende Tätigkeiten, die die Hilfe zur Selbsttötung wiederkehrend gewährleisten oder vermitteln, unter Strafe gestellt. Die Verfassungsrichter*innen hatten im Rahmen des Urteils 2020 anerkannt, dass es  sich insoweit um ein legitimes Anliegen des damaligen Gesetzgebers handelte, verhindern zu wollen, „dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt.“

Dennoch hatte das Gericht § 217 StGB gekippt. Zentrale Argumentation dabei: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf Hilfe zurückgreifen zu können. Grundsätzlich könne der Gesetzgeber – so die Karlsruher Richter*innen – die Sterbehilfe regulieren. Es müsse dabei aber sichergestellt sein, „dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Worin unterscheiden sich die Anträge?

Mit dem Versuch einer Neustrukturierung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sterbehilfe befasst sich der Bundestag derzeit mit drei Anträgen, die jeweils von Parlamentarier*innen unterschiedlicher Fraktionen eingebracht worden sind. Bei Debatten über besonders ethische Themen ist es im Bundestag üblich, den Fraktionszwang aufzuheben.

Alle Entwürfe haben zunächst gemeinsam, dass Sterbewillige nach unterschiedlich ausgestalteter Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten sollen. Dadurch wird dem entsprochen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 eingefordert hatte. Zwei der drei Parlamentarier*innen-Gruppen wollen die Sterbehilfe in Deutschland dabei weitergehender liberalisieren, sie soll nicht mehr unter Strafe gestellt werden.

Ein dritter Antrag will mit § 217 StGB weiterhin an einem grundsätzlichen Straftatbestand für die geschäftsmäßige Sterbehilfe festhalten, formuliert in Abs. 2 aber Ausnahmen, in denen die Assistenz zum Suizid nicht rechtswidrig ist. Durch einen neuen § 217a soll zudem ein Werbeverbot für die assistierte Sterbehilfe ins Gesetz aufgenommen werden. Damit wäre die rechtliche Ausgestaltung in der Systematik vergleichbar mit dem kürzlich abgeschafften § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche).

Im Grundsatz wollen die Antragssteller*innen an einer Regelung im Strafrecht festhalten, auch, damit „einer gesellschaftlichen Normalisierung der Selbsttötung entgegengewirkt“ werde, wie es im Antragstext heißt. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wollen die Suizidbeihilfe liberalisieren, sehen dabei aber auch eine Notwendigkeit von Beratungsgesprächen, ärztlicher Einschätzungen und anderen Schutzmechanismen. Der sieht ein Suizidhilfegesetz vor, in dem vom grundsätzlichen Recht auf Hilfe zur Selbsttötung gesprochen wird. In eine ähnliche Richtung geht das von Renate Künast und weiteren Abgeordneten vorgeschlagene Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz, differenziert aber beispielsweise zwischen Sterbewilligen in  medizinischer Notlage und anderen Sterbewilligen.

Wie geht es weiter?

Nach einer ersten Orientierungsdebatte im Bundestag im Mai, die den Abgeordneten ermöglichen sollte, sich eine Meinung bilden zu können, folgte eine erste Lesung der Entwürfe am 24. Juni 2022. Da alle drei Gesetzentwürfe eine große Unterstützer*innenzahl unter den Abgeordneten haben, sind sie jeweils von einer klaren Mehrheit weit entfernt. Die vertiefende Diskussion wird nun in die Ausschüsse verlegt. Mit einer Einigung ist nicht vor Herbst zu rechnen.

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Seit diesem Monat sind die kostenfreien „Bürgertests“ Geschichte. Verbände fordern, die kostenfreien Schnelltests für alle weiterzuführen. Immerhin: Ihre vor Inkrafttreten formulierte Kritik scheint in Teilen auf Gehör gestoßen zu sein, so sind zumindest die zunächst nicht berücksichtigten pflegenden Angehörigen kurz vor Inkrafttreten der neuen Verordnung noch von den drei Euro ausgenommen worden.

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Mit der neuen Testverordnung werden im Regelfall drei Euro pro Test fällig. Kann kein Grund für den Test genannt oder nachgewiesen werden – zum Beispiel eine Eintrittskarte für eine abendliche Veranstaltung in Innenräumen oder eine Warnung in der Corona-WarnApp –, ist der Test unter Umständen sogar vollständig selbst zu tragen.

„Es ist Aufgabe einer solidarischen Gemeinschaft, die Schwächsten zu schützen. Kostenlose und leicht verfügbare Corona-Tests sind deshalb in der gegenwärtigen Situation aus unserer Sicht unverzichtbar“, erklärt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Die DAlzG hatte zusammen mit anderen Vereinen und Verbänden im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Verordnung vor allem bemängelt, dass pflegende Angehörige von einer Befreiung der drei Euro ausgenommen waren.

„Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen stellen einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Sie dürfen nicht zum wiederholten Male die Leidtragenden dieser Pandemie sein“, hieß es entsprechend in der Pressemitteilung. Allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium kurz vor Inkrafttreten eingelenkt und auch pflegende Angehörige in die Gruppe aufgenommen, für die die Tests weiterhin kostenfrei bleiben sollen. Ebenfalls befreit sind beispielsweise Menschen in Einrichtungen (z.B. Pflegeheimen oder Kliniken) oder Personen, die mit an Covid-19 Erkrankten in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Der Sozialverband VdK begrüßt die kurzfristige Berücksichtigung der pflegenden Angehörigen nach dem Druck verschiedener Akteur*innen, kritisiert die neue Testverordnung aber dennoch. „Das ist eine absolut unverantwortliche Politik“, wird VdK-Präsidentin Verena Bentele auf der Internetseite des Verbands zitiert. „Menschen mit geringen Einkommen und kleinen Renten wissen schon jetzt nicht, wie sie über die Runden kommen sollen, da alles teurer geworden ist. Wenn sie jetzt noch für die Schnelltests zahlen müssen, werden viele ganz darauf verzichten.“

Begründet wird das Vorgehen seitens der Politik mit den Kosten. Diese beliefen sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) auf rund eine Milliarde Euro pro Monat. Eine Summe, die der Staat auf der Dauer nicht mehr zahlen könne. Gleichzeitig steigen derweil die Zahlen der Covid-Intensivpatient*innen wieder. Wie am 4. Juli gemeldet wird, liegen inzwischen wieder so viele Personen mit Covid-19 auf einer Intensivstation wie seit Mitte Mai nicht mehr. Ein Wegfall der kostenlosen „Bürgertests“ könnte aus gesundheitspolitischer Sicht daher nicht gewünschte Folgen haben, da die Testrate weiter sinken dürfte. Wie sich die Situation gerade im Hinblick auf den kommenden Herbst entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird die Regierung dann doch wieder gezwungen sein, diese Testverordnung zurückzunehmen.

Antworten auf gängige Fragen rund um das neue Testverfahren finden Sie zum Beispiel in diesem Beitrag.

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In Deutschlands nördlichstem Bundesland sei die Zahl der arbeitenden Rentner*innen im Zehn-Jahres-Vergleich deutlich gestiegen. Das geht aus Zahlen der Arbeitsagentur hervor, die der NDR ausgewertet hatte. Sozialverbände kritisieren die Entwicklung.

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Anfang Juni schreibt der NDR in einem Beitrag: „Sie tragen Zeitungen aus, geben Nachhilfe, arbeiten als Fahrer oder gehen putzen: In Schleswig-Holstein gehen immer mehr Menschen im Rentenalter arbeiten.“ Auf diesen Schluss kommt der Sender aus der Auswertung von Daten der Arbeitsagentur.

Im September 2021 – das waren die jüngsten Daten, die vorlagen – habe es 39.000 Beschäftigte im Alter von mindestens 67 Jahren gegeben. Fünf Jahre zuvor seien es noch 33.000 gewesen, vor zehn Jahren sogar nur 27.000 erwerbstätige Rentner*innen. Die meisten dieser Menschen seien aktuell geringfügig beschäftigt (sog. Minijobs). Einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sei hingegen nur jede*r fünfte arbeitende Rentner*in nachgegangen.

Kritik daran kommt unter anderem vom Sozialverband (SoVD) Schleswig-Holstein: „Wenn eine 70-Jährige aus wirtschaftlicher Not noch Zeitungen austragen muss oder ein 70-Jähriger die Einkaufswagen im Discounter 'einsammelt', stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft“, kritisiert der Landesvorsitzende Alfred Bornhalm gegenüber dem NDR Schleswig-Holstein.

Auch der Sozialverband VdK kritisiert diese Entwicklung. So gebe es zwar auch einige, die aus Spaß weiterarbeiten würden. „Aber viele brauchen das tatsächlich für ihren Lebensunterhalt. Dass sie überhaupt Essen und Medikamente kaufen können. Dass sie sich ihre Wohnung leisten können“, wird Ronald Manzke, Geschäftsführer des VdK Nord, in dem Artikel zitiert.

Fraglich ist jedoch, ob das durch die hier genannten Verbände gezeichnete Bild einer wirtschaftlich erzwungenen Erwerbstätigkeit im Ruhestand für alle Senior*innen zutrifft. Anfang Juni berichteten wir auf diesem Portal von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), nach der andere Gründe im Vordergrund stünden. Mit jeweils über 90 Prozent werden dort „Spaß an der Arbeit“, „Weiterhin eine Aufgabe haben“ und „Kontakt zu anderen Menschen“ als Hauptmotive für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter genannt. „Finanzielle Situation“ geben 43 Prozent der arbeitenden Rentner*innen als Grund an.

Nichtsdestotrotz: Auch wenn nach Ergebnissen der Studie vor allem bei Menschen mit höherem Bildungsniveau die Wahrscheinlichkeit steigt, auch aus anderen Gründen weiterhin einer Beschäftigung im Rentenbezug nachzugehen, dürfen die finanziellen Motive nicht vernachlässigt werden. Gerade im unteren Einkommensbereich sei das überproportional häufig ein Motiv – darauf weist auch die IAB-Studie hin.

Zum ganzen NDR-Beitrag gelangen Sie hier.

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Das österreichische Sozialministerium hat einen Leitfaden veröffentlicht, der all jenen eine Hilfestellung sein soll, die Informationen zum Thema Alter aufbereiten. Um Stereotype nicht zu verstärken, gibt der Leitfaden Tipps zur wertschätzenden Kommunikation über das Alter.

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Die knapp 30-seitige Broschüre, die unter anderem durch das österreichische Sozialministerium und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen (DVSV) herausgegeben wird, steht kostenfrei im Internet zur Verfügung und kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Sie richtet sich an Einzelpersonen und Organisationen, die über das Alter informieren. Dazu zählen vor allem Öffentlichkeitsarbeiter*innen, Medienvertreter*innen und Menschen, die Projekte zum Alter(n) planen und umsetzen.

„Die gute Nachricht: Viele von uns haben die Möglichkeit, alt zu werden. Die schlechte Nachricht: Unser kollektives Bewusstsein hinkt der Realität hinterher. In vielen Bereichen müssen wir erst realisieren, dass die Jugend und das Alter unsere Zukunft sind“, heißt es einleitend in der Publikation. An anderer Stelle wird festgehalten: „Wie wir über das Alter(n) kommunizieren, beeinflusst andere Menschen sowie deren Empfinden und Verhalten, und es macht auch etwas mit uns selbst.“ Der Leitfaden beinhaltet daher eine Reihe von Tipps und Denkanstößen zur wertschätzenden und diskriminierungsfreien Sprache.

Hingewiesen wird beispielsweise auf den sogenannten „Framing-Effekt“, der entsteht, wenn Begriffe immer wieder in einem bestimmten (z.B. bedrohlichen oder negativen) Rahmen auftauchen. Als Beispiel wird der Begriff „Überalterung“ herangeführt. Auch wird vor einer generalisierenden Sprache gewarnt, die Menschen als Gruppe definiert, die aber einzigartig sind (z.B. „die Altern). Der Leitfaden erklärt neben konkreten Tipps jedoch auch, was es mit „ageism“ auf sich hat und wie die WHO Altersdiskriminierung definiert. Die Lektüre lohnt sich also.

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Mitte Juni hat die Bundesfamilien- und Senior*innenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf der Konferenz „Gemeinsam gegen Einsamkeit“ in Berlin den Startschuss für die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gegeben. Die Strategie soll unter einem breiten Beteiligungsprozess bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen.

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Einsamkeit betreffe viele Menschen, erklärt die Bundesministerin, auch jüngere Menschen seien betroffen. Sie weist jedoch auch auf die besondere Phase des Alters hin: „Häufig sind es die Älteren unter uns, deren Partner oder Partnerin gestorben ist, deren Freundeskreis kleiner wird oder die nicht mehr mobil genug sind, um das Haus zu verlassen. Und die sich jemanden wünschen, um zu reden und um Sorgen und Freude zu teilen.“ Da es sich um ein vielfältiges Phänomen handele, sei es wichtig, auf Einsamkeit auch aus verschiedenen Perspektiven zu gucken. „Dafür legen wir heute den Grundstein“, so Paus weiter.

Auf der Konferenz gegen Einsamkeit am 14. Juni in Berlin nahmen nach Angaben des Ministeriums rund 200 Interessierte teil. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) statt, das im Februar seine Arbeit aufgenommen hatte. Die angekündigte Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit soll mit dem KNE gemeinsam erfolgen – „unter einem breiten Beteiligungsprozess“, wie das BMFSFJ auf der eigenen Internetseite ankündigt.

Benjamin Landes ist Leiter des Projekts KNE. Mit der Konferenz im Juni habe man die Debatte in Deutschland durch Impulse bereichern und zur Sensibilisierung beitragen wollen. „Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Praxis der Aktiven im Engagement sowie der Sozialen Arbeit und wollen damit einen Beitrag zur Verbesserung der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten“, wird Landes in dem BMFSFJ-Beitrag zur Konferenz zitiert, die als Startschuss für die Entwicklung einer Einsamkeitsstrategie gilt. Bis zum Ende der 20. Legislaturperiode soll diese vorliegen.

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Der Bundestag hat die Antragsfrist bis 2027 verlängert, nach der Personen, die aufgrund des damaligen § 175 StGB - und des § 151 StGB in der DDR - verurteilt worden waren, entschädigt werden können. Der Paragraf 175 stellte Homosexualität von Männern unter Strafe, der Paragraf 151 der DDR galt für homosexuelle Kontakte von Frauen und Männern zu Jugendlichen.

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Seit 2017 werden schwule Männer rehabilitiert, die durch die ehemalige Strafrechtsnorm verurteilt worden sind. Beantragt werden können Entschädigungen in Höhe von 3.000 Euro pro Verurteilung und weiteren 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft. Im Rahmen der Abstimmung des Deutschen Bundestag zur Streichung des § 219a StGB (sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche), wurde auch die Entschädigungsfrist des § 175 um fünf Jahre verlängert. Die nun bis 21. Juli 2027 laufende Möglichkeit einer Antragsstellung wäre andernfalls im Juli 2022 ausgelaufen.

2019 folgte eine Erweiterung des Entschädigungskreises. Seither haben nicht nur Verurteilte die Möglichkeit, einen Entschädigungsantrag zu stellen, sondern auch jene, die ohne rechtskräftiges Urteil wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schaden erlitten haben. Das betrifft beispielsweise schwule Männer, die aufgrund ihrer Homosexualität und drohender Strafverfolgung ihren Job verloren haben.

Die Strafrechtsnorm trat bereits 1872 in Kraft, wurde durch die Nationalsozialist*innen sogar noch drastisch verschärft, in dem die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre hochgesetzt wurde. In der Bundesrepublik hielt man nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch Jahrzehnte an der nationalsozialistischen Fassung fest, bis zu den Reformen 1969 bis 1973. Ersatzlos gestrichen wurde § 175 StGB allerdings erst 1994.

Der § 175 StGB der BRD ist im Rahmen der Debatte um die Verfolgung homosexueller Männer und damit verbundene Rehabilitation deutlich bekannter, entschädigt werden können jedoch auch alle Personen, die in der DDR unter dem Paragrafen § 151 StGB-DDR gelitten haben. In der DDR wurde der § 175 durch den § 151 ersetzt: "Fortan war Homosexualität zwischen Erwachsenen nicht mehr strafbar. Der homosexuelle Kontakt zu Jugendlichen wurde allerdings weiterhin unter Strafe gestellt, erstmals nun auch bei Frauen." Mehr zu diesem Hintergrund können Sie hier nachlesen. Einblicke in den Lebensalltag von Lesben in der DDR bietet dieser Film.


20.07.2022: Der Titel dieses Beitrages und der Abschnitt zum § 151 StGB DDR wurden erweitert, vielen Dank für den Hinweis an die Redaktion.

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Am 17. Juni sind in Rom die Seniorenminister*innen zusammengekommen, um im Rahmen der Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über Solidarität und Chancengleichheit für alle Altersgruppen zu beraten.

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Die Konferenz fand am 16. und 17. Juni unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Im Fokus stand dabei der Weltaltenplan der Vereinten Nationen. Laut Angaben des BMFSFJ und der Internetseite zur Konferenz ging es bei dem Treffen um drei Schwerpunkte:

  • Aktives und gesundes Altern im Lebensverlauf fördern
  • Langzeitpflege sichern und pflegende Angehörige entlasten
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

„Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft“, wird Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Pressemitteilung zitiert. „Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten.“

Das Rechte älterer Menschen nicht immer so respektiert werden würden, wie geboten, habe insbesondere die Corona-Pandemie gezeigt. Nach Paus ginge es nun jetzt darum, „international wirksame Maßnahmen anzustoßen“. Dafür müssten die Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen gebündelt werden. Die Ministerin kündigt für Deutschland außerdem an, die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln zu wollen und um eine Lohnersatzleistung zu ergänzen.

Über diesen Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesseniorenministeriums. Zur Seite der Konferenz (englischsprachig) gelangen Sie hier.

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Im Rahmen unserer Reihe „Beispielsweise…“ haben wir auf diesem Portal kürzlich das Projekt Silbernetz vorgestellt, welches unter anderem Telefongespräche für ältere Menschen anbietet. Derzeit fordert der Verein mit einer Petition, für Senior*innen wichtige Info-Rufnummern im Teletext der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zu listen.

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„In fast jedem einsamen Wohnzimmer steht ein Fernseher. Mit dessen Nutzung sind auch die allermeisten der ganz Alten hervorragend vertraut“, heißt es begründend in einer laufenden Petition, die Elke Schilling, Gründerin von Silbernetz e.V., an ARD und ZDF gerichtet hat. „Es ist das Medium, das sie seit Jahrzehnten hören und sehen lässt, was sie wissen wollen.“

Gefordert wird daher, für ältere Menschen wichtige regionale oder deutschlandweite Rufnummern über das Medium Teletext bekannt zu geben. Neben der eigenen Nummer für das Silbertelefon – so nennt Silbernetz e.V. ihre niedrigschwellige Telefonhotline – sollen auch Rufnummern von Krisendiensten, Pflegestützpunkten, ärztlichen Notdiensten, der Telefonseelsorge oder Rufnummern gegen Gewalt auf den Teletext-Seiten der öffentlich-rechtlichen Sender gelistet werden.

Im Aufruf zur Petition wird von einem Telefongespräch mit einer 87-jährigen berichtet, die „unendlich froh“ sei, über das Silbernetz von weiteren Unterstützungsangeboten erfahren zu haben. „Unsere Rufnummer hat sie zufällig in einer Vorabendsendung des regionalen Fernsehsenders mitschreiben können, weil sie über die ganze Dauer des Interviews sichtbar blieb“, heißt es dort. Internet könne die Seniorin nicht. Sie gehöre zu den rund 8 Millionen Älteren in Deutschland ohne Internet. „Es wäre so einfach, Ihnen den Zugang zu überlebenswichtigen Informationen zu öffnen!“.

Die Online-Petition finden Sie unter diesem Link.

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In den vergangenen Monaten konnten Sie auch auf diesem Portal immer wieder Ergebnisse der Hochaltrigkeitsstudie D80+ lesen. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 10.000 Personen ab 80 Jahren zu ihrer Lebenssituation befragt. Im Oktober findet die Abschlusstagung statt.

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Es ist noch einige Monate hin, zum Vormerken wurde der Termin der Abschlusstagung der Studie „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“ jedoch bereits bekanntgegeben. Am 17. Oktober 2022 wird es in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr vor allem um die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse gehen, die die Studie in den vergangenen Jahren über das hohe Alter gewinnen konnte. Zentrale Themen sollen dabei die soziale und digitale Teilhabe sowie die Gesundheit und gelingende Lebensführung hochaltriger Menschen in Deutschland sein. Veranstaltungsort ist das Umweltforum Berlin.

Bislang war die Datenlage über das hohe Alter gering. Es gab zwar thematische sowie regionale Untersuchungen, aber kaum Daten zum gesamtdeutschen Raum. Ein Beispiel für regionale Untersuchungen ist NRW80+ als Vorläufer von D80+. Um auch bundesweit eine entsprechende Datenlage aufzubauen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine repräsentative Befragung für einen dreijährigen Projektzeitraum gefördert. Durchgeführt wurde und wird die Studie vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) und ceres, dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health.

Zwischen November 2020 und April 2021 wurden mehr als 10.000 Menschen im Alter von mindestens 80 Jahren zu ihrer Lebenssituation befragt. Die aufbereiteten Ergebnisse werden seitdem regelmäßig in thematischen Kurzberichten veröffentlicht, die Sie hier in einer Übersicht finden. Zuletzt berichteten wir über den Bericht zu Alltagskompetenz und Wohnumfeld.

Weitere Infos zur Veranstaltung im Oktober folgen in Kürze auf der Internetseite von ceres.

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Hamburg sucht derzeit Ehrenamtliche, die als „Digitalmentor*innen“ älteren Menschen bei der Nutzung digitaler Endgeräte Unterstützung bieten können. Das Projekt sei auch ein Beitrag im Zusammenhang zur WHO-Strategie der altersfreundlichen Städte. Der Landesseniorenbeirat begrüßt das Projekt, kritisiert gleichzeitig aber die Befristung: Das Projekt läuft zunächst nur bis Jahresende 2022.

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100 Ehrenamtliche für mehr Digitalkompetenz

„Digitalkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für selbstständiges und selbstbestimmtes Leben“, leitet Ralf Zastrau seinen Redebeitrag auf der Hamburger Landespressekonferenz am 31. Mai ein, auf der das Projekt vorgestellt wurde. Zastrau ist Geschäftsführer des Albertinen Hauses, welches für seine Altersmedizin bekannt ist und Kooperationspartner der Stadt Hamburg bei dem Digitalmentor*innen-Projekt.

Im Rahmen des Projekts sollen Ehrenamtliche älteren Menschen im Umgang mit Smartphones und Tablets helfen und somit einen Beitrag zu mehr digitaler Teilhabe leisten. Es sei dafür nicht erforderlich, IT-Expert*in zu sein, ein sicherer Umgang mit digitalen Geräten reiche aus. 100 Ehrenamtliche werden nun gesucht, die durch einen Schulungstag auf die Aufgabe vorbereitet werden sollen. Zudem bekomme jede*r einen Materialkoffer und den Hamburger Ehrenamtsnachweis. Das Projekt wird aus Corona-Sondermitteln finanziert, vorgesehen sind 150.000 Euro.

Seniorenbeirat: Projektlaufzeit „greift viel zu kurz“

Der Landesseniorenbeirat Hamburg begrüßt das Projekt. Viele ältere Menschen hätten bereits ein Smartphone, nutzten dieses allerdings nicht oder kaum, da sie mit der Handhabung häufig überfordert seien. Insofern sei es gut, hier neue Wege zu gehen. Das mache das Digitalmentor*innen-Projekt.

Allerdings weist Karin Rogalski-Beeck, die Vorsitzende des Hamburger Landesseniorenbeirats auf der Pressekonferenz darauf hin, dass es nicht bei einer einmaligen Anleitung bleiben dürfe – das werde dem Bedarf nicht gerecht. „Es muss wiederkehrend sein, sonst sind die alten Menschen auch leicht überfordert.“ Rogalski-Beeck nutzte die Pressekonferenz darüber hinaus dafür, die vorgesehene Projektlaufzeit zu kritisieren: „Das Projekt ist befristet bis zum Jahresende 2022. Das greift aus unserer Sicht viel zu kurz“, so die Senior*innenvertreterin. „Bürgerschaft und Senat sollten bereits jetzt Überlegungen anstellen, wie die Finanzierung darüber hinaus gesichert werden kann.“

Projekt als Beitrag zur altersfreundlichen Stadt?

Das Projekt stehe laut Hamburgs zweiter Bürgermeisterin und Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen) auch im Gesamtzusammenhang der Age-friendly Cities (altersfreundliche Städte), einer globalen Strategie, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits vor einigen Jahren ausgerufen hat. Dabei ginge es laut Fegebank, die ebenfalls Teil der Landespressekonferenz im Mai war, darum, sich mit Maßnahmen in Bereichen wie Mobilität, Quartiersentwicklung oder Gesundheit auch an den Bedürfnissen älterer Menschen zu orientieren.

„Viele große Städte haben sich dieser Bewegung schon angeschlossen und Hamburg hat sich jetzt auch auf den Weg gemacht“, so die Senatorin auf der Landespressekonferenz. „Wir wollen unser schon bestehendes Demografiekonzept noch stärker an Quartieren und Stadtteilen ausrichten und eben eine Haltung transportieren, die einfach ältere Menschen noch mehr auf dem Zettel hat als das bisher der Fall ist. Die Digitalmentorinnen und -mentoren sollen ein Schritt dazu sein, im Bereich der Digitalisierung diesen Weg zu gehen.“

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