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Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

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Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

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Der Deutsche Ethikrat hat angekündigt, im kommenden Jahr ein Papier zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie vorzulegen. Dabei soll es beispielsweise um künftige Kriterien zur Risikoabwägung gehen.

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Nächstes Jahr wolle man „ein Papier veröffentlichen über die Lektionen, die uns Corona gelehrt hat“, teilte die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx gegenüber dem Focus mit. Dabei solle es sich nicht um eine „anklagende Bestandsaufnahme“ handeln, Ziel sei vielmehr ein „kritischer Ausblick“. Beantwortet werden soll vor allem die Frage nach künftigen Kriterien, „mit denen man schneller und präziser Risikoabwägungen und Interessenausgleiche sicherstellen kann“.

In dem Papier wolle man auch auf Folgen für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingehen. „Medizinisch war ja schnell klar: Bedroht sind vor allem die alten Menschen und jene mit Vorerkrankungen“, so die Medizinethikerin gegenüber Focus. „Aber was Corona etwa mit alleinerziehenden Frauen machte, mit Kindern und Jugendlichen, auch mit bestimmten Wirtschaftszweigen – das zeigte sich erst peu à peu“. So könnten auch die Folgen der Pandemie für ältere und pflegebedürftige Menschen Teil einer entsprechenden Aufarbeitung sein. Immerhin hatte neben zahlreichen anderen Organisationen auch der Deutsche Ethikrat Ende vergangenen Jahres vor Isolation und Vereinsamung in stationären Einrichtungen gewarnt. Diese waren besonders durch Kontakteinschränkungen betroffen.

Außerdem spricht sich Buyx für „eine Art öffentlichen Heilungsprozess“ aus: „Wir müssen die Polarisierung aus den Köpfen kriegen, die sich während Corona verschärft hat.“ Sie kritisiert die Schärfe, mit denen viele Debatten geführt werden würden. Uns mache aus, dass „wir uns zuhören, dass wir versuchen, uns gegenseitig zu verstehen! Der Raum zwischen diesen polarisierten Gegensätzen muss wieder attraktiver werden.“

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Im September hat zum 33. Mal das jährlich zusammenkommende Altenparlament Schleswig-Holsteins getagt. Die Senior*innen haben sich dabei unter anderem für ein Entgegenwirken gegen Pandemie-Folgen wie Isolation und Einsamkeit, eine Stärkung digitaler Kompetenzen älterer Menschen und einen kostenfreien ÖPNV ausgesprochen.

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Wie schon im Altenparlament im letzten Jahr spielte das Thema Digitalisierung auch bei der 33. Tagung des Parlaments am 17. September eine wichtige Rolle. Die Senior*innen beschlossen z.B. einen Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz für Ältere – Digitalisierung darf niemanden zurücklassen“, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Mittel für altengerechte Software und Schulungen zur Nutzung der digitalen Techniken bereitzustellen. Außerdem solle die Landesregierung Beratungen zu digitalen Zugängen für ältere Menschen etablieren. Auch der Breitband-Ausbau soll vorangetrieben werden und Internetzugänge schnell und bezahlbar sein.

Das Thema Digitalisierung hat insbesondere im Rahmen der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Bedeutung gewonnen, da digitale Angebote häufig die einzige Möglichkeit z.B. für Gruppentreffen waren. Ob mit Nutzung digitaler Angebote oder ohne – die Pandemie hat auch Einsamkeit und Isolation hervorgebracht. Für eine kommende Pandemie fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen besser zu schützen: „Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass in einem kommenden Pandemiefall die Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gewahrt bleiben“.

Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Mobilität. In Bezug auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern die Senior*innen eine kostenfreie Nutzung für Menschen im Ruhestand, Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Alle Beschlüsse aus diesem Jahr sind in einem Dokument zusammengefasst. Die Beschlüsse gehen nun zur Stellungnahme an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, die Bundestagsabgeordneten des Bundeslandes und an die Landesregierung. Im Anschluss wird es eine Broschüre mit allen Beschlüssen und eingereichten Stellungnahmen geben.

Auch wenn die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend sind, beeinflussen sie doch immer wieder politische Entscheidungen. Zu den Wirkungen der Arbeit des Altenparlaments untersucht auch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) regelmäßig, inwieweit die Forderungen der Senior*innen von den Parteien und Parlamenten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus aufgenommen und in den Folgejahren gegebenenfalls weiterbehandelt wurden. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen, die zentralen Ergebnisse können Sie in hier auch auf diesem Portal lesen.

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Angekündigt haben wir den 13. Deutschen Seniorentag bereits, inzwischen ist auch der Kartenverkauf für die Veranstaltungstage im November in Hannover gestartet. Die Veranstaltungen finden unter der sogenannten 2G-Regelung in Präsenz statt.

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Der 13. Deutsche Seniorentag wird vom 24. bis zum 26. November in der niedersächsischen Landeshauptstadt stattfinden. Organisiert wird der Seniorentag von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), in der rund 120 Einzelverbände und -Organisationen zusammengefasst sind.

Mittlerweile ist auch offiziell der Kartenverkauf gestartet. Zur Bestellung gelangen Sie über diesen Link. Eine Tageskarte kostet 15, ein Drei-Tages-Ticket 30 Euro. Für Gruppen ab 15 Personen gibt es eine Ermäßigung von 20 Prozent. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B im Ausweis nehmen an den Veranstaltungen kostenfrei teil.

Der Seniorentag im November wird nur Geimpften oder Genesenen offen sein (sog. 2G-Regelung). Um dennoch Abstände einhalten zu können, ist die Zahl der möglichen Teilnehmenden begrenzt. Auf den Wegen zwischen den Veranstaltungen gilt außerdem die Maskenpflicht. Weitere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungstage unter Corona-Bedingungen finden Sie auf der Internetseite des 13. Deutschen Seniorentages.

Auf der Seite finden Sie auch das aktuelle Programm. Wie wir bereits in unserer Terminankündigung im September beschrieben haben, beinhaltet die Seite des Seniorentages auch die „Mein Programm“-Funktion. Damit können Sie sich aus den rund 150 Einzelveranstaltungen diejenigen heraussuchen und mit einem Sternchen markieren, die Sie besuchen wollen. So wird ein übersichtlicher Zeitplan für das Wochenende erstellt.

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Beim „Digital-Kompass“ handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz (DsiN) für ältere Menschen. Das Verbraucherschutzministerium hat die Unterstützung des Digital-Kompass nun bis ins nächste Jahr verlängert.

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Mit der Verlängerung des Projekts durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) könnten Seniorinnen und Senioren „weiterhin auf regionale Unterstützung für mehr digitale Teilhabe vertrauen“, wie der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. auf seiner Internetseite begrüßt.

Dort wird auch Verbraucherschutzstaatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop zu den Hintergründen der Verlängerung der Projektlaufzeit zitiert: „Die Corona-Pandemie hat viele Digital-Kompass Standorte vor technische, organisatorische und soziale Herausforderungen gestellt. Ziel der Projektverlängerung ist es, die volle Funktionstüchtigkeit aller 100 Standorte zu ermöglichen sowie die bundesweite Vernetzung und den Austausch zwischen den Standorten nachhaltig zu stärken“, so der Staatssekretär. „Mit, aber auch nach der Coronakrise ist die Unterstützung gerade von älteren Menschen in der digitalen Welt noch wichtiger geworden.“

Beim Digital-Kompass handelt es sich um ein Projekt, dass die digitale Medienkompetenz von Senior*innen stärken soll. An insgesamt 100 Standorten unterstützen sogenannte Internetlotsen und Interlotsinnen ältere Menschen vor Ort bei der Nutzung digitaler Angebote. Die Bedeutung unterstreicht auch Joachim Schulte, Projektleiter des Digital-Kompass bei DsiN: „Es herrscht ein langfristiger Bedarf, dass digitale Dienste für ältere Menschen verständlich vermittelt werden. Unsere Standorte setzen genau dort an und unterstützen Seniorinnen und Senioren praxisnah in ihrem digitalen Alltag.“

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Der Deutsche Pflegerat hat im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen in einem Positionspapier Forderungen an die Parteien gerichtet. Es müsse nun mehr für eine gute Pflege getan werden als unter der Vorgängerregierung.

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Schon seit langem kranke das Pflegesystem am Pflegenotstand, stellt der Deutsche Pflegerat in einem an die Parteien gerichtetes Forderungspapier fest. Auch wenn noch nicht klar ist, auf welche Koalition es am Ende hinauslaufen wird, so stehe fest, dass bei der Pflege mehr getan werden müsse. Die Forderungen des Pflegerats sollen in den kommenden Verhandlungen berücksichtigt werden.

In Deutschlands Krankenhäusern fehlten rund 100.000 Pflegekräfte, in stationären Pflegeeinrichtungen sogar 120.000, heißt es in dem Papier. Um dem Pflegenotstand Einhalt zu gebieten sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden und eine „auskömmliche Personalbemessung“ festgelegt werden. Auch Kompetenzen Pflegender sollen erweitert werden, um die Pflege zu professionalisieren. „Um die enormen Herausforderungen hinsichtlich insbesondere einer älter werdenden Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme chronischer Krankheiten zu bewältigen, werden professionell Pflegende mit erweiterten Pflegekompetenzen benötigt“, so der Deutsche Pflegerat. Als Beispiel werden unter anderem „Community Health Nurses (CHN)“ genannt, beispielsweise „zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung“. Als Teil einer Professionalisierung sollen nach dem Forderungskatalog unter anderem auch Pflegestudiengänge massiv ausgebaut und attraktiv gestaltet werden.

Auch ein stärkeres Mitspracherecht der Pflegeprofession in den Selbstverwaltungsstrukturen des Gesundheitsbereichs ist dem Deutschen Pflegerat wichtig, bisher seien professionell Pflegende „wenig eingebunden bzw. mit eingeschränkten Rechten in den Gremien der sozialrechtlichen Selbstverwaltung.“ Konkret wird demnach eine stimmberechtigte Vertretung der Profession in allen Selbstverwaltungsgremien sowie in politischen Gremien geben. Außerdem fordert der Rat zu einer Deckelung der Eigenanteile von Pflegekosten auf, die Pflegebedürftige selbst zu tragen haben. Insgesamt müsse die Pflegeversicherung auch finanziell z.B. durch höhere Sozialbeiträge oder größere Zuschüsse gestärkt werden.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Nutzung des Internets eine Frage des Alters ist. Mit Daten des Deutschen Alterssurvey ließe sich feststellen: Noch immer gebe es große Unterschiede nach Altersgruppen.

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Am 1. Oktober war wieder alljährlicher Internationaler Tag der älteren Menschen, auch „Weltseniorentag“ genannt. Das Motto war in diesem Jahr „Digitale Gerechtigkeit für alle Altersgruppen“, worauf sich das DZA thematisch in einer Pressemitteilung bezogen hat. „Während jüngere Generationen mit der digitalen Welt aufgewachsen sind und sich selbstverständlich in ihr bewegen, haben viele der heute Älteren das Internet erst später im Leben kennengelernt und nicht wenige ältere Menschen haben noch gar keinen Zugang zum Internet“, heißt es darin. Daten des Deutschen Alterssurvey, einer repräsentativen Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte, würden eine „digitale Spaltung“ aufzeigen.

Das Internet ist mit all seinen Möglichkeiten und Angeboten kaum aus dem heutigen Alltag wegzudenken. So hätten 2020 insgesamt auch 86,4 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte (46 bis 90 Jahre) einen Zugang zum Internet gehabt. Allerdings gebe es immer noch große Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Mit knapp 97 Prozent hat nahezu jede*r der Altersgruppe zwischen 46 und 60 Jahren Zugang zum Internet. Bei den 76- bis 90-jährigen sehe das jedoch anders aus, hier treffe das nur auf etwas mehr als die Hälfte (52,2%) zu.

Allerdings gebe es Unterschiede in den Zugängen zu bzw. der Nutzung des Internets nicht allein bei der Kategorie Alter, auch Bildungsstand oder Geschlecht seien Merkmale. Aufgrund des Ziels einer digitalen Teilhabe weist das DZA darauf hin, dass es „bei der aktuell bestehenden digitalen Spaltung […] wichtig [sei], auch analoge Angebote für diejenigen, die (noch) nicht über die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Angebote verfügen, vorzuhalten.“

Gerade die Pandemie habe gezeigt, wie hilfreich digitale Angebote wie die „zur Informationssuche oder zur Versorgung mit Dingen des täglichen Gebrauchs, aber auch zur Aufrechterhaltung von Kontakten“ sein könnten. „Und auch außerhalb der Pandemie bieten digitale Angebote Möglichkeiten der Teilhabe und Kommunikation, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch zur Überbrückung von großen Wohndistanzen zwischen Angehörigen.“

Mehr Informationen zum Thema können Sie der ausführlicheren DZA-Studie „Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen“ entnehmen, die im März 2021 veröffentlicht wurde.

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Seit Mitte des Jahres läuft das Rahmenprogramm „Engagiert für Klimaschutz“ des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Das Programm will auf mehreren Ebenen ansetzen, um Klimaschutz zu stärken. Eine Ebene ist der Ideenwettbewerb, über den Projekte auch finanziell gefördert werden sollen.

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Bis zu 50.000 Euro pro Projekt soll es an Förderungen für zehn Projekte geben, die in zwei Förderrunden von je eineinhalb Jahren unterstützt werden sollen. Außerdem sollen die ausgewählten Projekte „kommunikativ begleitet und öffentlichkeitswirksam präsentiert“ werden. „Zivilgesellschaftliche Organisationen werden bei ihrer Neuausrichtung und der Aufnahme des Themas Klimaschutz auf ihre Agenda unterstützt, innovative Best Practices sichtbar gemacht“, wird dazu auf der Internetseite des BBE erklärt. „Der Schwerpunkt liegt auf kooperativen Ansätzen, der Diskursverschränkung und dem Aufbrechen des Silodenkens.“ Seit Ende September läuft die Bewerbungsphase für zivilgesellschaftliche Organisationen und Projekte, die Frist endet am 31. Dezember 2021. Die Auswahl wird dann von einem Beirat getroffen.

Neben dem Ideenwettbewerb beinhaltet das Rahmenprogram „Engagiert für Klimaschutz“ mit einer Programmlaufzeit von vier Jahren auch weitere Ansätze. Durch Workshops und Fachwerkstätten beispielsweise sei das Projekt auch ein „Katalysator“, Umweltverbände, Bewegungen, Initiativen und weitere Akteure sollen stärker in den Austausch gebracht werden. Das BBE sieht sich hier auch als „Impulsgeberin“, das Thema Klimaschutz müsse in der politischen Debatte stärker vorangetrieben werden. „Zu diesem Zweck soll die Zivilgesellschaft in ihren spezifischen Feldern und Bezügen sprechfähiger werden und mehr Gehör finden“, heißt es weiter auf der Seite des Netzwerks. „Ziel ist, das Thema mit deutlicherer Wirkung auf der politischen Agenda zu platzieren.“

Auch für die Seniorenpolitik ist das Thema Klimaschutz kein fremdes, auch wenn es häufig mit jüngeren Menschen in Verbindung gebracht wird. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat im Juni ein mehrseitiges Positionspapier zur „Generationenaufgabe Klimaschutz“ herausgegeben. Darin heißt es unter anderem: „Ein gutes Leben im Alter ist nur möglich, wenn die Bedürfnisse aller Generationen in den Blick genommen werden. Denn die Jungen von heute sind die Alten von morgen.“

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Die Initiative SilberFILM lädt zu einem digitalen Workshop ein, bei denen es mit der Filmregisseurin Dagmar Wagner um das Bewerten von Filmbeiträgen und deren Einfluss auf die Darstellung des Älterwerdens geht. Interessierte können zwischen acht Terminen im Oktober wählen.

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Der erste der acht Termine findet am 5. Oktober von 10-13 Uhr, der letzte am 30. Oktober in der Zeit von 15 bis 18 Uhr statt. Die dreistündigen Online-Seminare sind kostenfrei, Anmeldeinformationen finden Sie unter diesem Link. Dort finden Sie auch die Übersicht der angebotenen Termine.

„Sie lernen im digitalen Workshop von mir als Expertin, was einen Film auszeichnet, was zu einer Filmrezension gehört, und welchen Einfluss die Medieninhalte auf unser Älterwerden haben“, so die Regisseurin Dagmar Wagner zu den geplanten Veranstaltungen. „Gemeinsam blicken wir auf die Vorurteile gegenüber älteren Menschen in den Medien und das aktuelle Programm in Kinos und Fernsehen.“

Aus den Workshops heraus soll auch ein „Filmbeirat 60+“ entstehen. In Vorbereitung darauf heißt es unter anderem im Flyer der Veranstaltungen „Seien Sie von Anfang an mit dabei“, da der Workshop vorbereitend für einen Silberfilmbeirat sein soll. Dieser Beirat soll ab 2022 eine Plattform für mehr Mitsprache älterer Menschen in Film und Fernsehen darstellen. „Werden Sie sich der Bedeutung Ihrer Mitsprache bewusst. Lassen Sie sich anstecken, dieses spannende Thema weiter zu verfolgen, und die Filmwelt von zu Hause aus digital mitzugestalten“, wirbt auch Dagmar Wagner weiter.

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Heute, am 1. Oktober, ist Weltseniorentag. Nicht zufällig haben sich Vernetzungsstellen und vergleichbare Institutionen für Seniorenernährung dazu entschieden, auf diesen Tag auch den ersten bundesweiten „Tag der Seniorenernährung“ zu legen.

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Der heutige Weltseniorentag – auch Internationaler Tag der älteren Menschen genannt – wurde 1990 durch die Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf die Belange der älteren Generationen aufmerksam zu machen. Viele Organisationen nutzen das Datum des 1. Oktobers daher jährlich für Aktionen und Veranstaltungen. So beispielsweise der Verein „Wege aus der Einsamkeit e.V.“, der wie in den vergangenen Jahren auch dieses Mal wieder vor dem Hamburger Club „Knust“ einen „Senioren-Flashmob“ mit einem gemeinsamen Tanz geplant haben. Anmeldungen sind aufgrund der begrenzten Teilnehmehr*innenzahl allerdings seit Wochen nicht mehr möglich.

Den Internationalen Tag der älteren Menschen nutzen nun auch Vernetzungsstellen und vergleichbare Institutionen für Seniorenernährung für einen ersten, bundesweiten „Tag der Seniorenernährung“. Der Tag soll unter anderem mittels Veranstaltungen und Aktionen die Bedeutung der Ernährung im Alter stärker in den Fokus zu rücken. „Das gemeinsame Ziel ist es, eine bedarfs- und bedürfnisgerechte sowie nachhaltige Ernährung und Verpflegung älterer Menschen in Deutschland zu fördern“, heißt es in einer Pressemitteilung. Im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ werden die Vernetzungsstellen und ähnliche Einrichtungen in den Bundesländern durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und durch die Landesministerien gefördert.

Essen und Trinken haben großen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden im Alter. Ein Online-Angebot an Informationen rund um Lebensmittel und deren Einkauf, dass sich insbesondere an Senior*innen richtet, stellen beispielsweise auch die Verbraucherzentralen zusammen. Dazu erfahren Sie mehr unter diesem Link.

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