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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2018 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Die Vorgehensweise, Zielsetzung und Verwendung der Analyse wurden - auch zur besseren Vergleichbarkeit - im Vergleich zur Analyse des Vorjahres nicht verändert.

Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2018 wurden in der vorliegenden Ausarbeitung untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr reduziert. Dies liegt vor allem an der reduzierten Gesamtanzahl der eingereichten Anträge, aber auch an der Zusammenlegung einzelner Anträge.

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen angekündigt werden. Es könnte sich für die beteiligten Seniorenvertretungen – vor allem dem LSR – lohnen, bei den entsprechenden Akteur*innen die Ergebnisse der ankündigten Diskussionen einzuholen bzw. an den noch ausstehenden Entscheidungsprozess zu erinnern.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten Grüne, FDP, SSW und die AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Das jeweils zuständige Ministerium, die SPD und die CDU reagierten auf jeweils einen Beschluss nicht. In Ausschüssen wurde vier Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Bei SPD und Grünen ist die Zustimmung im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin leicht angestiegen.

Bei SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der neutralen Rückmeldungen gesunken. Bei CDU und SSW ist dieser Anteil leicht gestiegen.

Im Jahr 2018 haben – erstmals seit 2015 – alle im Landtag vertretenen Parteien zu beinahe allen Beschlüssen des 30. Altenparlaments Stellung genommen. Bei der AfD – welche sich im Vorjahr seltener geäußert hatte – hat sich vor allem der Anteil der kritischen Rückmeldungen erhöht.

Aus den zuständigen Ministerien kamen überwiegend kritische und neutrale Rückmeldungen. In den Ausschüssen des Landtages und im Landtag selbst konnte häufiger als in den Vorjahren eine Befassung mit den Inhalten der Beschlüsse ausgemacht werden.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Bundestagesabgeordnete bzw. Landesgruppen der Bundestagsfraktionen von SPD, Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die CDU reagierte auf sechs Beschlüsse, die FDP und AfD nahmen zu jeweils einem der Beschlüsse Stellung. Im Bundestag wurden thematisch vier Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Grüne und vor allem SPD nahmen häufiger eine neutralere Position ein. Das lag zum Teil daran, dass aus den Rückmeldungen nicht immer eine klare Positionierung ablesbar war.

Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen deutlich seltener und nehmen eine eher neutrale Haltung ein. Die zustimmenden und ablehnenden Reaktionen sind im vorliegenden Berichtsjahr zurückgegangen.

FDP und AfD reagieren wie schon bei den Beschlüssen des Jahres 2017 mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Beide Landesgruppen der Parteien haben nur – ablehnend – auf den ersten Beschluss aus den Reihen des LSR reagiert.

Im Bundestag ist weiterhin eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Im Rahmen des Projekts „Digitale Nachbarn“ haben Senior*innen in der rheinland-pfälzischen Stadt Zweibrücken digitale Sprachassistenten ausgehändigt bekommen, mit denen Gespräche möglich waren und der Alltag erleichtert werden sollte. Doch kann das technische Hilfsmittel wirklich Einsamkeit verringern?

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Tatsächlich fühlten sich die Senior*innen durch die Nutzung eines Sprachassistenzsystems weniger einsam. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Modellprojekt „Digitale Nachbarn“. In dem rund 40-seitigen Evaluationsbericht des Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering (Fraunhofer IESE) heißt es zu dem Projekt: „Obwohl jeder weiß, dass das Gerät nur eine Maschine ist, die sprechen kann, fühlt es sich für einige Teilnehmenden wie eine tatsächliche Person an, die die Einsamkeit verringern kann. Dies zeigt sehr deutlich, wie gut die Teilnehmenden diesen virtuellen Assistenten angenommen haben.“ Neben Fraunhofer IESE waren auch der Kreisverband Südwestpfalz des Deutschen Roten Kreuzes und dessen Landesverband Rheinland-Pfalz sowie die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz an dem Projekt beteiligt.

Die Senior*innen hatten im Frühjahr 2019 durch die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellte Sprachassistenten mit integrierter Kamera und Display bekommen, mit dem auch Videotelefonate geführt werden können. In wöchentlichen Treffen wurden die Geräte dann erklärt.

Ein solches Gerät steht in der Wohnung und kann angesprochen werden. Auf das Gesagte folgt dann die Antwort einer automatisch generierten Stimme. Da es eine Internetverbindung nutzt, kann es beispielsweise auf Fragen nach Neuigkeiten, dem zu erwartenden Wetter oder der nächsten Busverbindung antworten. Gleichzeitig kann man beispielsweise auch den Namen eingespeicherter Kontakte nennen, die man dann über das Internet mit Bild und Ton anrufen kann. Auch Erinnerungen durch das Assistenzsystem sind möglich, zum Beispiel zur Einnahme von Medikamenten oder zum Schließen der Fenster, bevor man das Haus verlässt.

Evaluiert wurde das Nutzungserlebnis durch Kaffeerunden und Einzelinterviews. Durch die sich spätestens seit Februar/März 2020 ausbreitende Corona-Pandemie musste dieses Verfahren allerdings auf Videotelefonate umgestellt werden. Der Vorteil: Diese kannten die Teilnehmenden durch das Projekt bereits.

Durch die Pandemie wurde das Projekt noch aktueller. „Natürlich wirkten sich die Sorgen um das neuartige Coronavirus auf das Gemüt der Teilnehmer negativ aus, gleichzeitig wurde aber auch stets betont, dass durch das Gerät es ihnen besser möglich ist zu ihrem sozialen Umfeld Kontakt zu halten als andere Personen aus ihrer Altersklasse, die ein solches Gerät nicht besaßen“, so der Evaluationsbericht. „Damit kann trotz erheblicher Kontaktbeschränkungen im Jahr 2020 und der hochriskanten Situation für Senioren trotzdem gesagt werden, dass die Einsamkeit der Teilnehmer verringert werden konnte.“

Bei der Beurteilung der Frage, inwieweit digitale Sprachassistenten auch über ein solches Projekt hinaus in der Breite Einsamkeitsempfinden im Alter entgegenwirken können, darf nicht vergessen werden, dass die Teilnehmer*innen des Modellprojekts begleitet wurden. Sie erhielten Unterstützung z.B. in Form einer Erklärung, wie die Geräte überhaupt funktionieren. Schwieriger könnten diese Grundvoraussetzungen bei Älteren sein, die kaum mehr über technisch ausreichend erfahrene Kontakte verfügen.

Außerdem sind auch die Kosten nicht zu vernachlässigen: Ein vergleichbares Gerät wie die, die im Projekt „Digitale Nachbarn“ zur Verfügung gestellt wurden, kostet im Handel momentan rund 130 Euro. Ohne Internetverbindung ist dieses allerdings noch nutzlos. Hinzu kommen für Personen ohne Internetanschluss also noch monatliche Kosten, je nach Anbieter und Tarif.

Auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive sind Sprachassistenten immer wieder in der Kritik. Das damit auch die Kontrolle über sensible Daten verloren gehen könnten, sollte nicht vernachlässigt werden. Immerhin wird mit den Geräten auch ein ständig aktives Mikrofon in die eigenen vier Wände gestellt, welches in der Regel von Privatkonzernen mit eigenen Marktinteressen bereitgestellt wird.

Es bleibt also festzuhalten, dass heutige Sprachassistenzsysteme sicherlich keine Lösung für Einsamkeit im Alter darstellen können, zumal diese auch nicht die eigentliche Einsamkeit, sondern nur das Einsamkeitsgefühl reduzieren können. Dennoch – und das hat das rheinland-pfälzische Modellprojekt eindrücklich gezeigt – können entsprechende technische Hilfsmittel im Alltag älterer Menschen einen erheblichen positiven Beitrag leisten.

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„Gemeinschaftliche Wohnprojekte – Welche Rechtsform für unser Projekt?“ lautet der Titel einer Online-Veranstaltung, die die Stiftung Trias und das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. im August anbietet.

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„Selbstbestimmt oder mit einer/m Investor/in? Gemeinwohlorientiert oder vorrangig im Interesse der Gruppe? Welche Rechtsform ist die richtige?“ – unter anderem mit diesen Fragen will sich die Veranstaltung zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten auseinandersetzen. „Elementar ist, dass die gewählte Rechtsform zu den Zielen und finanziellen Möglichkeiten der späteren Bewohnerinnen und Bewohner passt“, heißt es in der Einladung. „Die Veranstaltung gibt einen Einblick in die Vielfalt, stellt beliebte Rechtsformen vor und bietet Raum für Fragen und Diskussionen.“

Das Programm sieht unter anderem Beiträge zu den Themen „Selbstorganisiert wohnen – solidarisch wirtschaften. Das Mietshäusersyndikat“ oder „Die Genossenschaft (eG) – demokratisch strukturiertes Gemeinschaftseigentum“ vor, in denen entsprechende Modelle vorgestellt werden.

Die Veranstaltung kostet 70 Euro, für FORUM-Mitglieder ist allerdings ein Nachlass vorgesehen. Stattfinden wird das Seminar am 24. August in der Zeit von 10.00 - 16.15 Uhr über das Videokonferenz-Programm „Zoom“. Eine Anmeldung ist bis zum 18. August notwendig.

Bei FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. handelt es sich um einen bundesweiten Verein, der sich für selbstorganisierte und gemeinschaftliche Wohnprojekte einsetzt, Kommunen berät und Akteur*innen zusammenbringt. Die Stiftung Trias setzt sich neben gemeinschaftlichen Wohnprojekten auch für die Themen Boden und Ökologie ein und fördert daher unter anderem Wohnprojekte mit ökologischen Inhalten.  

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Im Mai hatten wir bereits von den Fragen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) an die Parteien gestellt hat, berichtet. Auch andere Organisationen und Sozialverbände haben sogenannte Wahlprüfsteine zur anstehenden Bundestagswahl aufgestellt.

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Wahlprüfsteine können in Form von Fragen durch Organisationen und Verbänden vor der Wahl an die Parteien gerichtet werden. Den Einreichenden geht es darum, die Themen, für die sie sich im Besonderen einsetzen, dadurch noch einmal zu beleuchten und Interessierten ggf. eine Orientierung im Hinblick auf die Wahl im September zu ermöglichen.

Neben der BAGSO hat unter anderem auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) acht Fragen formuliert. Darunter beispielsweise:

  • Wie wollen Sie Hasskriminalität gegen LSBTI wirksam bekämpfen (bundesweiter Aktionsplan zu Prävention und Bekämpfung, Berufung einer Expert*innenkommission, Benennung LSBTI-feindlicher Motive in §46 und §130 StGB, Sensibilisierung Polizei & Justiz, bessere Erfassung und Forschung zu Dunkelfeld?)
  • Wie wollen Sie einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTI mit klaren, zeitlich definierten Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungen staatlicher Stellen und Haushaltsmitteln auflegen, LSBTI-Demokratie-Projekte auf Bundesebene absichern, Bildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus stärken?

Dass es sich um insgesamt um acht Fragen handelt, ist nicht die Entscheidung des Verbands, sondern Vorgabe der im Bundestag vertretenen Parteien. Diese hatten sich auf ein entsprechend begrenztes Verfahren zur Einreichung von Wahlprüfsteinen durch Lobbyorganisationen und -verbände geeinigt. „Diese Beschränkungen finden wir problematisch“, kritisiert der LSVD. „Wir denken aber, dass wir unsere zentralen Forderungen dennoch sehr konkret in den Fragen adressiert haben. Das sollte es Parteien erschweren, ins Unverbindlich-Allgemeine auszuweichen.“

Auch der Sozialverband VdK hat eigene Wahlprüfsteine aufgestellt. Der Sozialverband will unter anderem wissen:

  • Wie wollen Sie Armut bekämpfen? Insbesondere Altersarmut und Kinderarmut?
  • Wie wollen Sie erreichen, dass jede Patientin und jeder Patient die Gesundheitsversorgung bekommt, die notwendig ist? Auf dem Land, zeitnah, barrierefrei und ohne Übertherapie?
  • Stimmen Sie zu, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen sollen? Also auch Politiker, Selbstständige und Beamte? Wenn ja, wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie Solo-Selbstständige und Mini-Jobber sozial absichern?

Zur letzten Frage zu einer Erwerbstätigenversicherung bei der Rente empfehlen wir auch unsere Zusammenfassung zu den rentenpolitischen Forderungen der Parteien, von denen einige diesen Punkt in ihren Wahlprogrammen vorsehen.

Auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben an Politik und Wähler*innen gerichtete Wahlprüfsteine aufgestellt. Diese sind allerdings nicht als Fragen, sondern als ausführlichere Forderungen formuliert. In den aufgestellten Forderungen heißt es unter anderem:

  • „Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 UN-BRK) muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Dafür müssen Menschen mit Behinderung Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben.“

Auch Forderungen zu besserer Betreuung von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern oder zu digitaler Teilhabe finden sich in den Wahlprüfsteinen.

Wann, in welchem Umfang und auf welche der Fragen/ Forderungen die Parteien antworten ist noch unklar. Werden die Fragen der Organisationen durch die Parteien beantwortet, dürften die Antworten dann jedoch auch auf den jeweiligen Internetseiten veröffentlicht werden.

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Zwar wurden in Schleswig-Holstein seit 2017 rund 4.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung bewilligt, allerdings fielen im selben Zeitraum knapp 7.000 aus der Belegbindung für soziale Wohnraumförderung wieder heraus. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die nun eine „offensive Wohnungspolitik“ fordert.

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Seit 2017 ist die Zahl von im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen Wohnungen in Schleswig-Holstein um mehr als 2.000 Wohneinheiten gesunken und lag Ende 2020 bei insgesamt 46.768 Wohnungen. Das Problem: Es sind mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen, als neue bewilligt worden sind. Die Angaben gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) hervor.

"Besonders hart trifft es Ballungsräume wie Kiel, Lübeck oder das Hamburger Umland, wo bezahlbarer Wohnraum ohnehin knappe Mangelware ist", bemängelt die Abgeordnete im Juli gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), wie beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist. In Kiel waren laut Kleiner Anfrage Ende 2020 noch 6.421 Wohnungen sozialgebunden, Ende 2017 waren es noch über 7.000. Auch in Lübeck sind die Zahlen rückläufig, während es beispielsweise in der Stadt Pinneberg bei Hamburg einen leichten Zuwachs an Belegbindungen gegeben hat.

Auch in den kommenden Jahren laufen allerdings diverse Zweckbindungen der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein aus. Von 2021 bis 2025 werden davon über 7.000 Wohnungen betroffen sein. „Für uns ist die Wohnraumversorgung fester Bestandteil der Daseinsvorsorge“, so Ünsal weiter. „Gefordert ist deshalb eine offensive Wohnungspolitik, unterstützt durch eine effektive Wohnraumförderung.“

Doch auch die Landesregierung verfolge laut Antwort auf die SPD-Abgeordnete das Ziel, die Bestände an gefördertem Wohnraum mindestens zu halten. Man wolle daher die soziale Wohnraumförderung weiterhin attraktiv halten. Darum habe man beispielsweise ab 2017 Zuschüsse für im 1. Förderweg gebaute Förderwohnungen ausgegeben, um „die Wirtschaftlichkeit (…) zu gewährleisten.“

Was das Zusammenwirken von Wohnungskosten und Armut im Alter angeht hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) eine Studie veröffentlicht, über die wir kürzlich berichteten.

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Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale seien die Kosten für mobiles Internet in Deutschland im europaweiten Vergleich überdurchschnittlich teuer. Mobiles Internet diene der Daseinsvorsorge. Auch ein Drittel der Menschen über 70 Jahren nutzt mittlerweile mobiles Internet.

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„Unterwegs E-Mails beantworten, mit dem Smartphone navigieren oder online einkaufen – mobiles Internet ist aus dem Alltag von Verbrauchern nicht wegzudenken“, heißt es in einer Mitteilung des Verbraucherzentrale-Bundesverband. Tatsächlich nutzten im Jahr 2020 rund 80 Prozent der über 14-Jährigen in Deutschland mobiles Internet, zum Beispiel über Smartphones. Laut Daten des D21-Digital-Index liegt die Quote bei den 60- bis 69-Jährigen bei 72 Prozent, bei Menschen ab 70 Jahren ist diese mit 36 Prozent zwar vergleichsweise gering, wobei das immer noch mehr als jede*r Dritte ist.

„Verbraucherfreundliche, europaweit wettbewerbsfähige Preise für mobiles Internet dienen daher der Daseinsvorsorge“, schlussfolgert auch die Verbraucherzentrale, zum Beispiel mit Verweis auf „Regionen mit unzureichender stationärer Breitbandversorgung“, in denen mobile Datenübertragung oft die einzige Möglichkeit darstelle. Kritisiert werden von den Verbraucherschützer*innen dabei vor allem die Kosten in Deutschland.

In einer Untersuchung von angebotenen Datentarifen aus dem Jahr 2019 hat die Verbraucherzentrale die Kosten für ein Gigabyte Daten (Maßeinheit für Datenmengen) in verschiedenen europäischen Ländern miteinander verglichen. Das Ergebnis: Im Schnitt zahlten deutsche Verbraucher*innen 2019 drei Mal so viel für die Menge Daten wie in den günstigen europäischen Ländern. Während Verbraucher*innen in Polen beispielsweise nur 0,83 Euro zahlten, habe der Preis für dieselbe Datenmenge hierzulande bei 3,35 Euro gelegen. Die Verbraucherzentrale weist zwar darauf hin, dass Mobilfunkpreise auch in Deutschland insgesamt sinken würden, das Land im Vergleich aber dennoch „kontinuierlich auf Platz eins oder zwei der teuersten Länder für mobiles Internet“ stünde.

Das Thema mobiler Daten könnte auch für Senior*innen künftig noch bedeutender werden. Die Pandemie hat gezeigt, wie auch digitale Möglichkeiten dazu beitragen können, Hürden zu überwinden. Ob bei der Nutzung sozialer Netzwerke, beim Online-Einkauf oder bei regelmäßigen Videokonferenzen mit anderen Aktiven: Überall dort, wo keine stationäre Breitbandversorgung (wie z.B. WLAN) gegeben ist – im Zug, im Heim oder zu Hause – kann die Nutzung mobilen Internets z.B. auf Smartphones eine Alternative darstellen und zu mehr digitaler Teilhabe führen.

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Bei einer digitalen Jubiläumsveranstaltung im August soll das 5-jährige Bestehen der „Initiative Demenz Partner“ begangen werden. Das Projekt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) soll gleichzeitig in eine neue Phase starten.

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Am 19. August findet das Online-Jubiläum der Initiative Demenz Partner in der Zeit von 14 bis 17 Uhr statt. „In den letzten fünf Jahren wurde viel erreicht und bewegt“, heißt es im Ankündigungstext auf der Internetseite des Projekts. „Gleichzeitig startet die Initiative nun in eine neue Phase. Es ist also ein guter Zeitpunkt für einen Rück-, aber vor allem auch Ausblick.“

„Demenz braucht… Aufklärung“ ist das Motto der Veranstaltung. Es soll über die Bedeutung diskutiert werden, die die Aufklärung über Demenzerkrankungen hat. In diesem Zuge sollen auch „nachahmenswerte Projekte und Ansätze“ vorgestellt werden. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 12. August notwendig. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie dann auch die weiteren Informationen zur Teilnahme über die Plattform „Zoom“. Weitere Details zu Programm und Teilnahme sind dem Veranstaltungs-Flyer zu entnehmen.

Die 2016 durch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ins Leben gerufene Initiative will vor allem aufklären. Zentraler Bestandteil sind dabei 90-minütige Kompaktkurse, mit denen Interessierte und Engagierte zu „Demenz Partner*innen“ werden können. Dadurch sollen Menschen unterschiedlichen Alters sensibilisiert werden, um beispielsweise durch Gespräche im Treppenhaus, Einkaufshilfen oder Spaziergängen Menschen mit Demenz ein möglichst langes Leben zu Hause zu ermöglichen.

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In dem im Juli ausgestrahlten NDR-Beitrag „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ wird neben Dorfschmieden oder dem „Fräulein vom Amt“ auch der Beruf der Gemeindeschwester vorgestellt. Gleichzeitig führen immer mehr Kommunen das Konzept wieder ein, auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat die Wiedereinführung in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert.

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„Zeit, Nähe, Vertrauen – das macht ihre Arbeit aus“, heißt es zu dem Beruf der Gemeindeschwestern in dem 45-minütigen Fernsehbeitrag des NDR. Gezeigt werden in der Sendung insgesamt eine Reihe von Berufen, die es in der heutigen Zeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht mehr gibt. Auch Kohlenhändler, Wanderschäfer oder Dorfschmiede werden darin vorgestellt und mit alten Filmaufnahmen veranschaulicht.

Einen bildlichen Einblick über den Beruf der Gemeindeschwester bekommt man in der Sendung vor allem durch Ausschnitte aus dem DEFA-Film „Gemeindeschwester Agnes“, der 1975 in der DDR ausgestrahlt wurde. Tatsächlich kommt das Konzept aus der DDR, wo Gemeindeschwestern seit den 50er-Jahren das das Bindeglied zwischen Ärzt*innen und Patient*innen darstellten. Typischerweise – so auch im Film „Gemeindeschwester Agnes“ zu sehen – fuhren die Frauen auf einer Schwalbe durch die Orte und versorgten die Bewohner*innen.

Unter anderem die Süddeutsche Zeitung hat in einem 2019 erschienenen Artikel die Geschichte des Berufes erläutert.  Besonders das Ende der DDR und der Beitritt zum Geltungsbereich der BRD stellte demnach einen großen Einschnitt dar: „Ihre Stationen wurden für immer geschlossen oder anderweitig genutzt, die Schwestern durch Sozialstationen oder Pflegedienste ersetzt. Das was die Frauen geleistet hatten, war auf einmal nicht mehr gewollt.“

Seit einigen Jahren kommt das Konzept allerdings zurück. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise ein Modellprojekt unter dem Namen „Gemeindeschwester plus“. Auf der Internetseite des Projekts heißt es: „Neben dieser individuellen Beratung und Begleitung ist die Arbeit der Gemeindeschwesternplus darauf ausgerichtet, die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme – zum Beispiel von Kirchen- und Ortsgemeinden – aber auch die Nachbarschaften zu stärken und engmaschiger zu knüpfen. Dieses vernetzte Wirken der Gemeindeschwesternplus trägt dazu bei, dass noch fehlende vorbeugende Angebote angestoßen werden.“

Auch „Agnes“, wie die Gemeindeschwester aus dem in Ostdeutschland vielen noch bekannte Film heißt, ist wieder zurück. In Mecklenburg-Vorpommern ist 2008 ein Modellprojekt unter gleichen Namen gestartet und in weiteren Bundesländern übernommen worden. Dabei wird „AGnES“ als Abkürzung für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“ genutzt.

Auch das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich in Anträgen und Beschlüssen bereits mehrmals mit dem Thema auseinandergesetzt. Das 32. Altenparlament hat sich im letzten Jahr beispielsweise dafür ausgesprochen, „eine Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, durch eine Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester)“ auch in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Im schleswig-holsteinischen Kreis Bad Segeberg ist der Vorschlag Ende vergangenen Jahres bereits umgesetzt worden. Dort wurde das Konzept wieder eingeführt, die Gemeindeschwester „klingelt bei Menschen über 70“.

Das 31. Altenparlament hatte 2019 bereits zwei Anträge zu ähnlichen Forderungen gemeinsam beraten und dann in geänderter Fassung unter dem Titel „Kommunale Quartiersbetreuungen gegen Vereinsamung im Alter“ angenommen. In der Antragsbegründung des einen integrierten Antrags vom Diakonischen Werk werden die möglichen Aufgaben einer solchen Quartiersbetreuung skizziert: Senior*innen könnten dadurch unter anderem „in einem Zeitraum von drei Jahren nach Renteneintritt in ihrer häuslichen Umgebung im persönlichen Gespräch mit den bestehenden Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung und zur Erlangung von Hilfe bei der Bewältigung von im Alter auftretenden Problemen vertraut gemacht werden.“

Hier finden Sie ein Dokument, in dem alle Beschlüsse des letzten Altenparlaments inkl. Stellungnahmen der Parteien und zuständigen Ministerien enthalten sind. Für das hier ebenfalls zitierte 31. Altenparlament ist das entsprechende Dokument hier abrufbar. Die oben erwähnte NDR-Sendung „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ ist im Rahmen der Reihe „Unsere Geschichte“ erschienen und kann in der Mediathek des NDR angesehen werden. Um den Beruf der Gemeindeschwester geht es etwa zwischen Minute 23 und 30.

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Die 10. BZgA-Regionalkonferenz „Gesund und aktiv älter werden“ in Schleswig-Holstein findet in diesem Jahr digital statt, die Vorträge und Beiträge sind im Internet jederzeit abrufbar. Zusätzlich zu den schon einzusehenden Beiträgen wird es am 17. August 2021 auch eine digitale Veranstaltung mit den Referent*innen geben.

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Die Regionalkonferenz, die im Rahmen der bundesweiten Reihe „Gesund und aktiv älter werden“ stattfindet, wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Gesundheits- und Seniorenministerium Schleswig-Holsteins gefördert. Die diesjährige, 10. Regionalkonferenz in Schleswig-Holstein findet digital statt. Und das nicht per Videokonferenzen zu bestimmten Terminen, sondern ganz einfach auf Abruf. Dazu können Sie auf die Internetseite der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein gehen, dort finden Sie alle Vorträge und weiterführenden Materialien zur Regionalkonferenz.

In diesem Jahr trägt die Konferenz den Titel „Stark bleiben! (Gesundheits-) Kompetenz im Alter fördern“. „Im Lichte der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie scheint mir dieses Konferenzthema um einige entscheidende Aspekte erweitert“, äußert sich Dr. Annette Bornhäuser von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem Grußwort in Bezug auf die Überschrift der Konferenz. Sie spricht neben den direkten Gesundheitsrisiken der Covid-Erkrankung auch die psychosozialen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen an.

Über Isolation im Alter und was Kommunen dagegen machen können spricht beispielsweise Jonathan Petzold von der Körber-Stiftung in einem knapp 30-minütigen Beitrag. Unter dem Titel „Älteren den Einstieg in die digitale Welt erleichtern“ ist auch von Janina Stiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) ein Vortrag abrufbar. Weitere Themen sind unter anderem gesunde Ernährung im Alter oder Achtsamkeit.

Zusätzlich zu den online abrufbaren Beiträgen wird es am 17. August von 14-16 Uhr auch die Möglichkeit geben, per Videochat mit den Referent*innen und anderen Interessierten ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist die Teilnehmer*innenzahl begrenzt, sodass eine Anmeldung notwendig ist. Anmeldungen sind per E-Mail unter gesundheit@lvgfsh.de bis zum 13. August 2021 möglich.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2017 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Ausgangslage

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen.

Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können. Diese richten sich meist an das Landesparlament und die Landesregierung Schleswig-Holsteins.

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise

Für die Analyse der Beschlüssen wird seit dem Altenparlament von 2015 alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob sie

  • nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen genannt oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Zielsetzung und Verwendung

In der vorliegenden Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • Beschlüsse des Altenparlaments
  • Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann also anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten in dem Bericht sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Ergebnisse

33 Beschlüsse des Altenparlaments 2017 wurden untersucht. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und das jeweils zuständige Ministerium zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD reagierte auf 36% der Beschlüsse. In Ausschüssen wurde ein Beschluss thematisiert. Im Landtag kamen inhaltlich 15% der Beschlüsse zur Sprache.

Auf der Bundesebene reagierten Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die SPD nahm zu 94% der Beschlüsse Stellung, die CDU zu 30%. FDP und AfD nahmen zu 10 und 9% der Beschlüssen Stellung. Im Bundestag wurden thematisch 18% der Beschlüsse behandelt.

Auf der Landesebene sind die Reaktionen von SPD, Grünen und SSW über die Jahre zustimmender geworden sind. Auffallend ist auch, dass die AfD von den sieben Parteien, welche in den Jahren im Landtag saßen, mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlaments reagiert hat. Im Landtag oder Ausschüssen des Landtages ist zwischen 2015 und 2017 konstant selten eine Befassung mit den Beschlüssen des Altenparlaments nachzuweisen.

Auf der Bundesebene haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen seltener und nehmen eine kritischere Haltung ein. FDP und AfD reagieren mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Im Bundestag ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen: Es wird sich zwischen von 2015 bis 2017 etwas häufiger mit den Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins diskutiert wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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