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Nachdem die sogenannte Pflegereform im Bundestag bereits beschlossen wurde, billigte nun auch der Bundesrat das Gesetzespaket. Die Reform soll Pflegebedürftige entlasten und für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen. Gewerkschaften sprechen von einem „Reförmchen“.

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Nachdem lange unklar war, ob die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist ein entsprechendes Gesetz nun beschlossen worden. Das Kabinett hatte sich Anfang Juni auf eine Reform geeinigt, inzwischen haben auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)“ sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte ab September 2022 nur noch nach Tarifvertrag bzw. nicht untertariflich entlohnt werden dürfen. Auch soll es einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel und mehr Kompetenzen für die Beschäftigten geben. „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver“, so Spahn auf der Internetseite seines Ministeriums.

Gleichzeitig sollen auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet werden, indem die Pflegeversicherung einen Teil der Eigenanteile übernimmt, die die Betroffenen bislang zu 100 Prozent tragen mussten. In Form eines je nach Dauer der Pflege unterschiedlichen Zuschlags werden Anteile davon dann durch die Pflegeversicherung übernommen. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf, im zweiten 25 Prozent. Nach drei Jahren werden 45 Prozent und nach über vier Jahren 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.

Teilen der Opposition sowie Verbänden und Gewerkschaften geht das Gesetz nicht weit genug. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht beispielsweise von einem „Reförmchen“. „Das hilft niemandem – weder den Pflegebedürftigen noch den Angehörigen und schon erst gar nicht den Beschäftigten in der Altenpflege“, heißt es in der Stellungnahme.

„Weder wird das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit begrenzt, noch garantiert, dass alle Pflegebeschäftigten mehr Geld erhalten werden.“ Statt eines flächendeckenden Tarifvertrages könne die nun beschlossene Reform Lohnunterschiede zwischen Regionen (z.B. Ost und West) noch verschärfen, da Einrichtungen, die bislang nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, einen an anderen Einrichtungen der Region orientierten Lohn zahlen müssten.

Kritiker*innen der Reform bemängeln zudem eine fehlende Deckelung der Eigenanteile, die dadurch – wie in den letzten Jahren geschehen – weiter rasant steigen könnten. So ergebe sich zumindest in den ersten Jahren der Pflege für Betroffene keine wirkliche Entlastung.

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In diesem Jahr wird der regelmäßig durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ausgeschriebene GERAS-Preis zu dem Thema „Selbst- und Mitbestimmung in Pflegeheimen während der Corona-Pandemie“ verliehen.

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„In die Entscheidung über Maßnahmen zum Infektionsschutz wurden die Bewohnerschaft und ihre Vertretungen häufig nicht einbezogen“, heißt es in einer Pressemitteilung der BAGSO. „Die Leitungen von Einrichtungen haben jedoch in unterschiedlicher Weise Spielräume zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner genutzt.“ Daher soll der GERAS-Preis, der in diesem Jahr zum fünften Mal vergeben wird, in diesem Jahr Einrichtungen auszeichnen, die während der Pandemie „im Rahmen des Möglichen auf Selbstbestimmung und Mitwirkung gesetzt haben.“

Somit sollen „gute Praxisbeispiele“ herausgestellt werden, deren Konzepte dazu beitragen könnten, dass auch „bei künftigen Krisen die Stimme der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen gehört und in die Entscheidungen der Einrichtungen einbezogen wird.“

Unter anderem sollte sich die jeweilige Pflegeeinrichtung dafür eingesetzt haben, dass Bewohner*innen die Einrichtung jederzeit verlassen konnten, Besuche möglich waren und Bewohner*innen an die Entwicklung entsprechender Besuchskonzepte beteiligt wurden.

Weiteres zu den Vorraussetzungen einer Bewerbung sowie zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Ausschreibung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2021. Der Preis, der mit insgesamt 5.000 Euro dotiert ist, wird im November verliehen.

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Am 18. Juni fand der diesjährige Digitaltag 2021 mit mehr als 2.000 Aktionen und über 4.000 Stunden Programm statt. Im Rahmen des Digitaltags fand auch in diesem Jahr im Vorfeld wieder eine Befragung zur digitalen Teilhabe statt.

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Zum zweiten Mal fand der „Digitaltag“ statt, der von der Initiative „Digital für alle“ ins Leben gerufen wurde und jährlich stattfinden soll. Die Initiative setzt sich aus 27 Organisationen und Verbänden zusammen, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Am 18. Juni habe es über 2.000 Aktionen rund um digitale Themen gegeben, die Veranstalter*innen ziehen eine positive Bilanz: „Die Rückmeldungen der Teilnehmenden zeigen: Von Schülerinnen bis zu Senioren haben wir Menschen in ganz Deutschland in einem breiten gesellschaftlichen Dialog zusammengebracht. Dass sie die Digitalisierung selbst und in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld erleben konnten, ist ein wichtiger Grundstein dafür, dass wir den digitalen Wandel gemeinsam gestalten und davon profitieren können“, resümiert die Geschäftsführerin der Initiative „Digital für alle“, Anna-Lena Hosenfeld, den Tag. Weitere Informationen zu dem diesjährigen Digitaltag finden Sie unter anderem hier.

Im Rahmen des Digitaltags führt das Bündnis ebenfalls immer wieder Befragungen zur digitalen Teilhabe durch. Aus der aktuellen Studie Digitaltag 2021 mit rund 1.000 Teilnehmer*innen geht hervor, dass insgesamt 90 Prozent der Deutschen digitalen Technologien grundsätzlich positiv gegenüber stünden. Bei den Unter-50-Jährigen liegt die Quote sogar bei 95 Prozent, während bei Menschen über 75 Jahren nur Dreiviertel der Befragten digitalen Technologien positiv gegenüber stünden.

65 Prozent der Deutschen sind darüber hinaus der Meinung, dass Land sei „digital gespalten“. Interessant ist auch, dass alle Altersgruppen unter 65 Jahren ihre digitalen Kompetenzen im Schnitt immerhin als „befriedigend“ beschreiben würden, während die 65- bis 74-Jährigen nur von „ausreichend“ sprechen. Die noch älteren Befragten sehen ihre digitalen Fähigkeiten sogar nur als „mangelhaft“ an.

Wir empfehlen darüber hinaus auch das mehrere Jahre alte, aber immer wieder aktualisierte, Positionspapier der BAGSO „Ältere Menschen in der digitalen Welt“.

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Die Debatte um Hass und Hetze im Internet hat spätestens nach dem Erstarken des Rechten Terrors in Deutschland wieder an Fahrt aufgenommen. Neben Morddrohungen, die selbst Kommunalpolitiker*innen im Netz erhielten, sieht die Bundesregierung auch die Gefahr, dass sich mehr Menschen aus dem politischen Diskurs zurückziehen könnten.

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„Im Internet ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten“, teilt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite mit. „Aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten nehmen zu“, stellt die Regierung weiter fest. Das Problem ist dabei keineswegs nur das einer beleidigenden Person gegenüber einer angegriffenen, sich beleidigt fühlenden Person, es ist ein gesamtgesellschaftliches. So fürchtet die Bundesregierung beispielsweise, aufgrund der Entwicklung könnten sich mehr „Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückziehen.“

Doch es geht teilweise deutlich über die Gefahr einer Diskursverschiebung hinaus. Menschen, die kommunalpolitisch aktiv sind, erhielten sogar Morddrohungen: „In der Öffentlichkeit stehende und für das Gemeinwesen aktive Personen wurden in der Vergangenheit etwa nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Reaktionen oder gar Morddrohungen überzogen“, gibt die Bundesregierung bekannt. „Mit diesen öffentlichen, respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen.“

Hass und Hetze – meist von als rechtsradikal einzuordnenden Personen und Gruppen – findet nicht nur in privaten Chats oder kleineren Gruppen sozialer Netzwerke statt, sondern vielfach auch in politischen Internetforen oder auf Videoplattformen wie YouTube. Hier bekommen Hasskommentare unter Umständen eine deutlich höhere Reichweite, was ebenfalls das politische Klima negativ beeinflussen könnte.

Hunderttausende werden auch durch Hasskommentare und Fehlinformationen über den Messenger-Dienst Telegram erreicht, auf dem eine Reihe bekannter Verschwörungsideolog*innen in fragwürdigen Gruppen ihre Ansichten ungefiltert teilen können. Unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet hier beispielsweise von Nachrichten, die Merkel als ‚lupenreine Kommunistin‘ bezeichnen würden oder sogar das Verbot der Holocaustleugnung als ‚Kern der BRD-Lüge‘ betiteln.

Im April ist vor dem Hintergrund der Entwicklungen ein Gesetzespaket bundesweit in Kraft getreten, welches Rechtsextremismus und Hasskriminalität stärker ins Visier nimmt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Anbieter*innen großer Netzwerke zu einer Meldung von volksverhetzenden Äußerungen verpflichtet werden. Das Bundeskriminalamt richtet dafür eine neue Zentralstelle ein. Außerdem sollen Menschen besser geschützt werden, die zum Beispiel aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten von Bedrohungen betroffen sind. Weitere Informationen zu den Inhalten des Gesetzes finden Sie hier.

In Schleswig-Holstein hat es im Jahr 2020 insgesamt 74 Ermittlungsverfahren im Bereich Hasskriminalität im Internet gegeben, wie aus der Antwort des Landesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jörg Hansen (FDP) hervorgeht. Die übergroße Mehrheit der Verfahren bezog sich auf den Straftatbestand der „Volksverhetzung“, zwölf wurden wegen „Beleidigung“ eingeleitet.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat einen Kurzfilm veröffentlicht, der unter dem Titel „Schaffen wir das?“ positive Beispiele von Integrationsarbeit zwischen jungen Geflüchteten und älteren Menschen in Deutschland zeigt.

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Über 20 Minuten lang ist der Film, den die BaS Anfang des Monats zum fünfjährigen Jubiläum des Projekts „Alt & Jung – Chancenpartnerschaften“ veröffentlicht hat. Bei dem Projekt geht es vor allem um Patenschaften zwischen älteren, in Deutschland lebenden Menschen und jüngeren, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind. Ansehen können Sie das Video direkt im Beitrag:

https://www.youtube.com/watch?v=5kSYvb_B4hk

„Die älteren Freiwilligen bilden das Herzstück der Projektarbeit. Die BaS unterstützt die Partner fachlich und durch die Weiterleitung von Mitteln“, beschreibt die BaS ihre Rolle in dem Projekt. „In der Zusammenarbeit schaffen sie Begegnungen, fördern den Austausch untereinander und garantieren so den Erfolg.“ Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ des Familienministeriums gefördert.

Die Chancenpartnerschaften „Jung & Alt“ gibt es an insgesamt 17 Standorten im Bundesgebiet verteilt, in Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es derzeit allerdings keine. Vor dem Hintergrund des rechtsradikalen Terroranschlags im vergangenen Jahr dürfte der Standort in Hanau, der auch in dem Filmbeitrag vorgestellt wird, eine besondere Strahlkraft haben. Mit der ehrenamtlichen Integrationsarbeit im Rahmen des Projekts wird die hessische Stadt in ein anderes Licht gestellt.

Barbara Heddendorp, Mitarbeiterin im Hanauer Seniorenbüro und Projekt-Koordinatorin, beschreibt in dem Film, wie groß das Engagement für Geflüchtete in der Stadt 2016 war, als viele Geflüchtete nach Deutschland gekommen waren. Es habe daher auch direkt Sinn ergeben, sich auch „als Seniorenbüro für dieses Projekt zu bewerben, weil wir gemerkt haben, wie groß das Engagement in dieser Stadt ist.“

Der ehrenamtlich aktive Pate Karl-Heinz Leister, der seit über 30 Jahren in Hanau lebt, erläutert in dem Kurzfilm seine Beweggründe, sich in dem Projekt zu engagieren: „Als ich noch beruflich tätig war und es absehbar war das ich in Rente gehe, war mir klar, dass ich was Soziales machen will, weil ich der Gesellschaft wieder was zurückgeben möchte“, so der Rentner. „Ich möchte was einbringen, solange ich das kann.“

Der Film ist unter Corona-Bedingungen entstanden. Die Pandemie hat auch die ehrenamtliche Integrationsarbeit vor Herausforderungen gestellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros hat daher ein Webinar zum Thema „Patenschaftsarbeit im Krisenmodus“ im Internet zur Verfügung gestellt.

Weiteres zu den Chancenpartnerschaften finden Sie hier.

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In einer neuen Maskenaffäre wird dem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht nur vorgeworfen, er habe Millionen minderwertige Masken bestellt, sondern auch, dass er den Plan gehabt hätte, diese an Menschen mit Behinderungen, Obdachlose und Grundsicherungsbeziehende zu verteilen. Schleswig-Holstein schickte Millionen vom Bund gelieferte Masken zurück.

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Nachdem es zuvor bereits einen „Maskenskandal“ um einige Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Unionsfraktion gegeben hatte, die sich persönlich an Maskendeals bereichert hatten, gibt es seit Anfang Juni neue Vorwürfe. Der SPIEGEL hatte am 4. Juni mit Berufung auf interne Papiere des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums berichtet, dass Spahn Millionen minderwertige Masken aus China gekauft habe. Zwischenzeitlich soll dieser sogar vorgehabt haben, fehlerhafte Masken an Obdachlose, Alg II-Bezieher*innen und Menschen mit Behinderungen zu verteilen, was das Arbeitsministerium unter Minister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt hätte.

Scharfe Kritik am Bundesgesundheitsministerium, welches die Vorwürfe zurückweist, gab es aus der Opposition. Die Spitzenkandidaten der Linken, Janine Wissler, sagte dem SPIEGEL: „Was sagt das über das Menschenbild von Jens Spahn aus, wenn er zulässt, dass minderwertige Masken an Hartz-IV-Bezieher, Obdachlose und Menschen mit Behinderung verteilt werden?“

Neben der Opposition kommt Kritik auch aus Reihen des Koalitionspartners SPD. Angelika Glöckner, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte gegenüber dem SPIEGEL, dass Menschen mit Behinderungen „keine Versuchskaninchen“ seien, „denen die Überbleibsel schlechter Entscheidungen hingeworfen werden dürfen.“

Bislang sind die Vorwürfe allerdings nicht bestätigt und die Umstände nicht vollständig aufgeklärt. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag am 9. Juni hatte sich weder Jens Spahn, noch sein Regierungskollege Hubertus Heil persönlich zu den Berichterstattungen erklärt.

Einige Länder hatten die vom Bund gelieferten Masken eigenständig prüfen lassen und dabei Mängel zum Beispiel in der Durchlässigkeit festgestellt. Viele der mangelhaften Schutzmasken seien allerdings schon ausgegeben worden, bevor die Qualitätsmängel deutlich wurden. Das berichtet unter anderem die Tagesschau in Bezug auf das Land Brandenburg, wo entsprechende Masken vom Bund sogar in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen landeten. Auch Schleswig-Holstein habe demnach bereits vier Millionen Masken an den Bund zurückgeschickt.

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Der „13. Deutsche Seniorentag 2021“ soll im November in Hannover stattfinden. Bei einer Auftaktveranstaltung in Vorbereitung des Seniorentages haben über 200 Gäste teilgenommen.

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Vom 24. bis zum 26. November dieses Jahres wird der 13. Seniorentag in der niedersächsischen Landeshauptstadt stattfinden. Geplant sind über 100 Veranstaltungen rund um die Fragen des Älterwerdens. Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die die Seniorentage ausrichtet, berichtet, habe es am 27. Mai 2021 eine erste digitale Auftaktveranstaltung mit mehr als 200 Gästen gegeben.

„Nach den Monaten des durch die Pandemie erzwungenen Rückzugs wollen viele wieder aktiv sein, sich mit anderen austauschen, sich engagieren“, sagte der Vorsitzende der BAGSO, Franz Müntefering, laut eigenem Veranstaltungsbericht bei dem Online-Treffen. „Der Deutsche Seniorentag will Mut machen, das aktive Leben wieder aufzunehmen. Er will motivieren, sich wieder verstärkt in Nachbarschaft, Freundeskreis und in die Gesellschaft einzubringen. Und er will zeigen, wie vielfältig und bunt das Alter heute ist.“

„Wir. Alle. Zusammen.“ ist der Titel der Veranstaltungstage, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 24. November eröffnen wird. Zentral sollen dabei die Themen Engagement und digitale Teilhabe sein. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Impfkampagne wird der Seniorentag als Präsenzveranstaltung unter den dann im Herbst geltenden Schutzvorkehrungen geplant.

Informationen zum letzten, 12. Seniorentag, der im Mai 2018 zu den Schwerpunktthemen Pflege und Engagement stattgefunden hat, finden Sie in diesem Beitrag.

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Der Volkshochschul-Verband hat eine neue App (Anwendung für Smartphones) veröffentlicht, die Datenkompetenz leicht erlernbar machen will. Schirmherrin des Projekts „Stadt | Land | DatenFluss“ ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

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„Was leisten Daten, wie funktioniert die Technik dahinter und was hat das alles mit mir zu tun?“ – Das sind die Fragen, die die App Stadt | Land | DatenFluss beantworten will. Das Ganze ist eher spielerisch aufbereitet. Statt einfach nur Informationen zu präsentieren, können Nutzer*innen des Programms auf einer animierten Karte Schwerpunkte wählen, Level durchlaufen und Übungen abschließen. Das Ziel ist die Vermittlung von mehr Datenkompetenz.

„Neue Technologien bedeuten neue Chancen, aber auch neue Herausforderungen. Das gilt natürlich auch in der digitalen Welt. Um sich hier sicher zu fühlen, sind digitale Kompetenzen gefragt - vor allem Datenkompetenz“, wird die Schirmherrin und Bundeskanzlerin Angela Merkel zu der App auf der Internetseite des Projekts zitiert. „Ob Kommunikation oder Konsum, ob E-Health oder E-Mobility - mit einem Mehr an Vernetzung sind auch mehr Daten im Umlauf, darunter sensible persönliche Daten. Umso wichtiger ist es, Daten souverän und sicher nutzen und teilen zu können“, so Merkel weiter. Die App trage dazu bei, die eigene Datenkompetenz zu stärken. „So macht Lernen Freude.“

Vorgestellt wird die App auch in einem kurzen Video, welches Sie sich hier anschauen können, um einen ersten Eindruck über die Anwendung zu erhalten:

[embed]https://youtu.be/hEPLXOJ8oHE[/embed]

Wer lieber am Computer statt am Smartphone lernt, kann auch die Webversion von Stadt | Land | DatenFluss nutzen.

Die App ist kostenlos und kann im PlayStore bzw. AppStore heruntergeladen werden.

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Das im März 2021 erschienen Buch „Die Rente“ von Klaus Müller stellt das deutsche Rentenversicherungssystem vor und argumentiert mit allerhand Zahlenmaterial, warum das umlagefinanzierte Rentensystem trotz ständiger Warnungen vor einem demographischen Wandel nicht am Ende sei.

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Das aktuelle, rund 130-seitige Buch ist im PapyRossa-Verlag erschienen und Teil der „Basis“-Reihe des Verlagshauses, in der Basiswissen aus den Bereichen Politik, Geschichte und Ökonomie vermittelt werden soll. „Die Rente“ ist vor allem eine verständliche und faktenbasierte Einführung in das deutsche Rentensystem.

Allerdings vermittelt Klaus Müller auch deutlich seine grundsätzlich eher positive Einstellung zu dem umlagefinanzierten System und seine Ablehnung von neoliberalen Ökonom*innen, die die Rentenbezüge kürzen und das Renteneintrittsalter anheben wollen würden. Müller ist der Meinung, die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht am Ende, sie müsse allerdings gestärkt werden.

Untergliedert ist das Buch in fünf Kapitel. Zunächst skizziert der Autor einleitend, welche Frühformen von Alterssicherungen es früher, beispielsweise im Altertum und im Mittelalter, gegeben hat, bevor es im zweiten Abschnitt um die historische Entwicklung des deutschen Rentensystems geht. Müller umreißt dabei die Geschichte der Rente von der Gründung der Rentenversicherung unter Bismarck bis hin zu Reformen der vergangen Jahre.

Im dritten Kapitel wird der derzeitige Stand des Alterssicherungssystems in der Bundesrepublik vorgestellt: Von den verschiedenen „Säulen“ über die Berechnung der individuellen Rentenansprüche bis hin zu den Auswirkungen der „Grundrente“, auf die sich die Bundesregierung erst in der aktuellen Legislaturperiode geeinigt hatte. In dieser Einführung in das aktuelle Rentensystem werden auch Grundbegriffe wie Entgeltpunkte, Rentenwert oder Regelaltersrente erklärt und mit kleinen Fallbeispielen verdeutlicht.

In Kapitel 4 stellt Klaus Müller die grundsätzlichen Vorstellungen der Parteien in Deutschland zum Thema Rente vor, auch Modelle anderer europäischer Staaten wie Dänemark, Schweden oder die Niederlande werden hier als Positivbeispiele beschrieben. Der Autor stellt dabei auch das österreichische Rentensystem vor, über dessen Eckpunkte wir bereits in einem eigenständigen Beitrag informiert hatten.

„Man muss über die bisherige Art, die Renten zu finanzieren, hinausdenken, ohne sie aufzugeben“, resümiert Müller dann im fünften und letzten Kapitel. Es sei nicht schwer einzusehen, dass ein System mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben langfristig nicht funktioniere. Allerdings seien die Schlussfolgerungen neoliberaler Ökonomen falsch. „Weder ist es notwendig, das Rentenniveau zu senken, noch das Rentenalter hochzusetzen“, so Müller. Auch der Ausbau privater, staatlich geförderter Altersvorsorge sei nicht der richtige Weg, zumal sich diejenigen, die es aufgrund niedriger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung am nötigsten hätten, eine private Zusatz versicherung garnicht leisten könnten.

Stattdessen plädiert Klaus Müller in seinem Buch dafür, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. „Das umlagefinanzierte Rentensystem muss erhalten und durch Zuschüsse aus Steuern ergänzt werden“, heißt es in dem Buch. Finanzierbar sei das vor allem durch eine gerechtere Steuerpolitik die beispielsweise hohe Vermögen stärker in die Pflicht nimmt. Der Sozialstaat sei stark genug, Menschen nach einem arbeitsreichen Leben eine menschenwürdige Rente spätestens ab 65 Jahren zu ermöglichen. Auch Reformkonzepte wie das einer Erwerbstätigenrente, in die auch Selbstständige, Politiker*innen und andere bislang von der gesetzlichen Rente ausgenommenen einzahlten, liegen schon seit längerem vor.

„Es gibt kein Rentenproblem, es gibt ein Verteilungsproblem!“, antwortet der Autor zusätzlich und ganz grundsätzlich denjenigen, die aus Beitragszahler*innen und Leistungsbezehienden einen Generationenkonflikt machen. Der entscheidende Konflikt verlaufe nicht zwischen jung und alt, sondern zwischen arm und reich.

„Die Rente“ liefert ausreichend Datenmaterial und Argumentationshilfen, von denen auch Interessenvertretungen für Senior*innen profitieren könnten. Grundzüge des Rentensystems werden zudem verständlich und praxisnah dargestellt. Das Buch ist derzeit für 9,90 Euro im Handel erhältlich.

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Der Bundesfinanzhof hat sich im Mai mit Klagen zweier Rentner befasst, die eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Renten beklagt hatten. In einem Urteil wurden die Klagen zwar abgewiesen, der Senat warnte allerdings vor der steigenden Gefahr einer Doppelbesteuerung künftiger Rentner*innen.

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Am 31. Mai hat der Bundesfinanzhof in München ein möglicherweise wegweisendes Urteil zur Besteuerung der Rentenbeiträge und der Renten öffentlich gemacht. Erstmals wurden Berechnungsparamater definiert, mit der eine mögliche Doppelbesteuerung ermittelt werden könne.

Die bisherige Praxis der Besteuerung sei zwar verfassungskonform, im Urteil hielten die Richter*innen allerdings fest, „dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.“

Eine sogenannte Doppelbesteuerung der Renten wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 verfassungswidrig. Genau so eine hatte jedoch der 78-jährige Rentner und ehemaliger Steuerberater Horst Bangert, dessen Klage im Verfahren anhängig war, vermutet. Eine doppelte Besteuerung liegt dann vor, wenn die Rentenbeiträge, die man aus versteuertem Einkommen im Erwerbsleben zahlt, höher sind als der steuerfreie Teil der Rente.

Hintergrund der Debatte um eine mögliche Doppelbesteuerung ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2005. Das regelt unter anderem die schrittweise Umstellung der „vorgelagerten“ in eine „nachgelagerte“ Besteuerung der Rente. Das heißt, dass die früher weitgehend steuerfreie Rente ab 2040 voll und bis dahin mit schrittweise steigenden Prozentsätzen besteuert wird. Im Gegenzug steigen die Steuerersparnisse bei den Altersvorsorgebeiträgen im Erwerbsleben.

Diese Übergangsregelung, mit der die rot-grüne Regierung der damaligen Legislaturperiode auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte, sei an sich nicht grundgesetzwidrig. Das höchste deutsche Finanzgericht konnte in den behandelten Fällen mit einer neu definierten Berechnungsweise aufgrund der derzeitigen Steuerfreibeträge bei der Rente keine Doppelbesteuerung feststellen.

„Diese zeichnet sich allerdings für spätere Rentnerjahrgänge, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird, ab“, warnen die Münchner Richter*innen gleichzeitig. „Denn auch diese Rentnerjahrgänge haben erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.“

Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte das Urteil in Bezug auf die abgewiesenen Klagen. Schließlich hatten die beiden Kläger – neben Horst Bangert hatte noch ein Zahnarzt Klage eingereicht – auch gegen das Ministerium des SPD-Politikers geklagt. Im Hinblick auf die Warnungen vor doppelter Besteuerung, die vor allem (künftige) Rentner*innen ab 2025 betreffen könnte, kündigte Scholz allerdings schon eine entsprechende Steuerreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode an. In welcher Position der aktuelle Vize-Kanzler dann sein wird, wird jedoch erst die Bundestagswahl zeigen.

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