Weiterlesen Die Regionalkonferenz, die im Rahmen der bundesweiten Reihe „Gesund und aktiv älter werden“ stattfindet, wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Gesundheits- und Seniorenministerium Schleswig-Holsteins gefördert. Die diesjährige, 10. Regionalkonferenz in Schleswig-Holstein findet digital statt. Und das nicht per Videokonferenzen zu bestimmten Terminen, sondern ganz einfach auf Abruf. Dazu können Sie auf die Internetseite der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein gehen, dort finden Sie alle Vorträge und weiterführenden Materialien zur Regionalkonferenz. In diesem Jahr trägt die Konferenz den Titel „Stark bleiben! (Gesundheits-) Kompetenz im Alter fördern“. „Im Lichte der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie scheint mir dieses Konferenzthema um einige entscheidende Aspekte erweitert“, äußert sich Dr. Annette Bornhäuser von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem Grußwort in Bezug auf die Überschrift der Konferenz. Sie spricht neben den direkten Gesundheitsrisiken der Covid-Erkrankung auch die psychosozialen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen an. Über Isolation im Alter und was Kommunen dagegen machen können spricht beispielsweise Jonathan Petzold von der Körber-Stiftung in einem knapp 30-minütigen Beitrag. Unter dem Titel „Älteren den Einstieg in die digitale Welt erleichtern“ ist auch von Janina Stiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) ein Vortrag abrufbar. Weitere Themen sind unter anderem gesunde Ernährung im Alter oder Achtsamkeit. Zusätzlich zu den online abrufbaren Beiträgen wird es am 17. August von 14-16 Uhr auch die Möglichkeit geben, per Videochat mit den Referent*innen und anderen Interessierten ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist die Teilnehmer*innenzahl begrenzt, sodass eine Anmeldung notwendig ist. Anmeldungen sind per E-Mail unter gesundheit@lvgfsh.de bis zum 13. August 2021 möglich.
Analyse: Altenparlament in Schleswig-Holstein 2017
26. Juli 2021Weiterlesen Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können. Diese richten sich meist an das Landesparlament und die Landesregierung Schleswig-Holsteins. Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen. Für die Analyse der Beschlüssen wird seit dem Altenparlament von 2015 alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob sie Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen genannt oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind. In der vorliegenden Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen: Das Ergebnis dieses Vergleiches kann also anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten in dem Bericht sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen: 33 Beschlüsse des Altenparlaments 2017 wurden untersucht. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und das jeweils zuständige Ministerium zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD reagierte auf 36% der Beschlüsse. In Ausschüssen wurde ein Beschluss thematisiert. Im Landtag kamen inhaltlich 15% der Beschlüsse zur Sprache. Auf der Bundesebene reagierten Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die SPD nahm zu 94% der Beschlüsse Stellung, die CDU zu 30%. FDP und AfD nahmen zu 10 und 9% der Beschlüssen Stellung. Im Bundestag wurden thematisch 18% der Beschlüsse behandelt. Auf der Landesebene sind die Reaktionen von SPD, Grünen und SSW über die Jahre zustimmender geworden sind. Auffallend ist auch, dass die AfD von den sieben Parteien, welche in den Jahren im Landtag saßen, mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlaments reagiert hat. Im Landtag oder Ausschüssen des Landtages ist zwischen 2015 und 2017 konstant selten eine Befassung mit den Beschlüssen des Altenparlaments nachzuweisen. Auf der Bundesebene haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen seltener und nehmen eine kritischere Haltung ein. FDP und AfD reagieren mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Im Bundestag ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen: Es wird sich zwischen von 2015 bis 2017 etwas häufiger mit den Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins diskutiert wurden. Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.Ausgangslage
Vorgehensweise
Zielsetzung und Verwendung
Ergebnisse
Gesamtbericht
Schleswig-Holstein: Sozialbericht 2020
23. Juli 2021Weiterlesen „Der Sozialbericht ist ein wichtiges datenbasiertes Dokument zur sozialen Entwicklung in Schleswig-Holstein“, wird Sozialminister Heiner Garg (FDP) Ende Juni in einer Medieninformation zitiert. „Sowohl für die sozialpolitischen Akteure als auch für die Öffentlichkeit ist dieser Bericht eine wichtige Informationsgrundlage, da er in analytischer Form viele verschiedene Lebenslagen und Entwicklungen abbildet“, so der Minister weiter. Den letzten Armuts- und Reichtumsbericht hatte die damalige Landesregierung 2011 vorgelegt. Bei dem nun vorgelegten Bericht handele es sich allerdings nicht nur um einen Armuts- und Reichtumsbericht, „Sozialbericht“ meint dabei einen neu entwickelten Querschnittsbericht, der „nicht nur die materielle Situation, sondern auch die sozialen Lagen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein umfassend und am Lebenslagenkonzept orientiert“ darstelle, wie es in der Medieninformation des Ministeriums heißt. Allerdings seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht in dem Bericht berücksichtigt, die verwendeten Daten beziehen sich überwiegend auf das Jahr 2018. Der Bericht umfasst 400 Seiten und liefert Daten zu Themen wie Bildung, Gesundheitszustand, Wohnen, wirtschaftliche Entwicklungen und viele mehr. Auch für die schleswig-holsteinische Senior*innenpolitik könnten sich interessante Daten und Analysen entnehmen, hier sind möglicherweise die Kapitel zu älteren Menschen ab 65 Jahren oder zum Bürgerschaftlichen Engagement (mit dem Unterkapitel „Partizipation von Seniorinnen und Senioren") besonders informativ. Zur finanziellen Situation der Bevölkerung ab 65 Jahren verdeutlicht der Bericht, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen dieser Altersgruppe (87,7 %) ihr Einkommen aus Renten/Pensionen bezieht. Erwerbseinkommen als hauptsächliche Einnahmequelle bezogen nur 3,1 Prozent der Menschen ab 65 Jahren. Zum Thema Altersarmut heißt es in dem Dokument: „In der (Fach-)Öffentlichkeit wird viel über Altersarmut berichtet. Aktuell ist anhand der vorliegenden Daten allerdings eine generell überdurchschnittliche Betroffenheit von älteren Menschen nicht ableitbar. Die Armutsrisikoquote der 65-jährigen und älteren Bevölkerung ist mit 13,1 % niedriger als die der Gesamtbevölkerung (15,9 %) und im Beobachtungszeitraum sogar leicht gesunken (2011: 13,9 %)“. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden – der Bericht weist darauf auch hin –, dass der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung gestiegen sei. In absoluten Zahlen gerechnet gebe es in Schleswig-Holstein also knapp 7 Prozent mehr armutsgefährdete Ältere als im Vergleichsjahr 2011. Ein demographischer Wandel ist auch für Schleswig-Holstein sichtbar: Seit 2011 ist der Anteil der 30 bis 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung leicht geschrumpft (auf 47,5 %), während der Anteil der mindestens 65 Jahre alten Menschen um 1,1 Prozent auf 23 Prozent im Jahr 2018 gestiegen ist. Zum Thema des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation älterer Menschen stellt der Sozialbericht fest: „Für viele ältere Menschen sind Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fester Bestandteil ihres Lebens.“ Menschen dieser Altersgruppe engagierten sich demnach besonders häufig im sozialen Bereich. Das zeigen auch die Daten zu Seniorenbeiräten, die es 2018 vielerorts als politische Vertretung von Senior*innen in den Kommunen gegeben hat: 44 der größten Gemeinden in Deutschlands nördlichstem Bundesland haben einen Seniorenbeirat, was über 80 Prozent entspricht. In den kreisfreien Städten gibt es sogar überall ein solches Gremium. In den kleinen Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohner*innen haben 2018 allerdings nur etwa ein Viertel einen Seniorenbeirat.
Steigende Wohnkosten: Mehr Ältere armutsgefährdet
21. Juli 2021Weiterlesen „Vor dem Hintergrund einer ohnehin gestiegenen Altersarmut in Deutschland stellen steigende Wohnkosten eine weitere finanzielle Belastung dar“, stellt das DZA in einer Pressemitteilung fest. Hintergrund ist eine Untersuchung von Alberto Lozano Alcántara (DZA) und Claudia Vogel (Hochschule Neubrandenburg) zum Einfluss von Wohnkosten auf das Armutsrisiko älterer Menschen ab 65 Jahren. Dabei verglichen die Forscher*innen zwei Perioden miteinander: „1996 bis 2001 gilt als eine Periode relativ stabiler Wohnkosten, während zwischen 2012 bis 2017 ein starker Anstieg der Wohnkosten zu verzeichnen ist.“ Das Armutsrisiko älterer Menschen stieg – vor Abzug der Wohnkosten – von 1996 mit 9,9 Prozent auf 11,4 Prozent im Jahr 2017 leicht an. Dabei handelt es sich um einen Wert relativer Einkommensarmut, der sich nach dem Medianeinkommen bemisst. Wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts an Einkommen zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Geht es aber um das verfügbare Einkommen, bei dem die Kosten für die Unterkunft mit berücksichtigt werden, steigt diese Einkommensarmut bei Menschen ab 65 Jahren um weitere 7 Prozent. Im Jahr 2017 hatte mit 18,5 Prozent laut der Studie knapp ein Fünftel der älteren Menschen „ein verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze nach Abzug der Wohnkosten, in Euro verdeutlicht: weniger als 805 Euro monatlich.“ Deutliche Unterschiede stellen die Autor*innen vor allem bei der Frage fest, ob es um Wohnbesitz oder um ein Mietverhältnis geht. In der ersten Periode (1996-2001) lag der prozentuale Anteil derjenigen mit Wohneigentum, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lagen, bei 6 Prozent, in der zweiten Periode (2012-2017) bei 14 Prozent. „Mieter*innen waren dagegen deutlich öfter von steigenden und hohen Wohnkosten belastet: im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil mit mehr als 400 Euro monatlichen Wohnkosten um 58 Prozentpunkte auf 74 %“, heißt es in der DZA-Pressemitteilung, in der die Ergebnisse zusammengefasst erläutert werden. Um der Entwicklung entgegenzuwirken, nennen die Forscher*innen auch mögliche Handlungsfelder für die Politik. Nötig wäre demnach eine „Verbesserung der Einkommenslage Älterer durch eine Stärkung der Alterseinkommen“. Als konkrete Möglichkeiten werden hierbei eine Anhebung von Leistungen wie Wohngeld oder Steuererleichterungen für Ältere genannt. Darüber hinaus sei es aber auch notwendig, perspektivisch für eine bessere „Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ wie dem Bau von Sozialwohnungen zu sorgen. Die vollständige Studie ist in englischer Sprache erschienen und unter diesem Link veröffentlicht worden.
Parteien zur Wahl: Rentenpolitik
19. Juli 2021Weiterlesen Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen. Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen: Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will. Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle. Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden. Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht. Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht. Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab. Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll. Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden. Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an. Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht. Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden. Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden. Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten. Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken. „Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“ Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm. Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen. Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten. „Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen: Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen. Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“. Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein. Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können. Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen. Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen. Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.
CDU/CSU
SPD
AfD
FDP
Linke
Grüne
Online-Sprechtag der Bürgerbeauftragten – 20.07.2021
16. Juli 2021Weiterlesen Samiah El Samadoni ist Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten in Deutschlands nördlichstem Bundesland. In dieser Funktion berät sie Bürger*innen beispielsweise als Ansprechpartnerin für Fragen zu Hilfen zum Lebensunterhalt, zum Wohngeld oder zu Leistungen der Krankenkassen. Neben sozialrechtlichen Themen ist Samadoni gleichzeitig auch Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Aktuell bietet die Landesbeauftragte aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie Sprechtage nur Online an. In einer entsprechenden Meldung heißt es: „Die Bürgerbeauftragte unterstützt weiterhin die Entscheidung des Landtagspräsidenten, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Zahl der persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher können auch in den kommenden Wochen persönliche Sprechtage vor Ort nicht stattfinden.“ Der Sprechtag, der am 20. Juli eigentlich in Heide stattfinden sollte, wird also im Online-Format und von 11:00 bis 15:00 Uhr stattfinden. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos, es wird jedoch um eine telefonische Voranmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Der Link zu einem digitalen Raum für die Beratung bekommen Sie dann zugeschickt. Alternativ ist auch eine telefonische Beratung ohne Internetnutzung möglich. Weitere Termine für geplante Sprechtage finden Sie hier. Inwieweit auch die Termine im August und September online stattfinden müssen, ist noch unklar. Es sollte vorher auf der Internetseite nach aktuellen Meldungen geschaut werden.
Seniorenpolitik und Klimaschutz
12. Juli 2021Weiterlesen Unter dem Motto „Alle reden übers Wetter — Seniorinnen und Senioren reden übers Klima” fasst die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalens die Aktivitäten vieler kommunaler Senior*innenvertretungen zusammen. In einer Pressemitteilung begrüßt der Vorsitzende der Landesvertretung, Jürgen Jentsch, das Engagement: „Es tut sich viel und Seniorenvertretungen sind fast immer dabei, wenn es um das Klima in den Kommunen und den damit verknüpften Themen geht“. Beispiele von entsprechenden Aktionen und Ideen der aktiven Senior*innen hatte die Landesseniorenvertretung in „Blitzrunden“, wie sie ihr in Corona-Zeiten entstandenes digitales Austausch-Format nennen, aufgenommen und gesammelt. Diese wurden dann in Form eines Briefes an NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) weitergeleitet. In der Pressemitteilung werden als Beispiele unter anderem der Einsatz für weniger Flaschenversiegelungen, die Forderungen nach einem „Hitzeplan“ oder Baumpflanzaktionen genannt. Positiv hervor hebt der Vorstand der nordrhein-westfälischen Landesseniorenvertretung auch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Generationen bei dem Thema Klimaschutz, zum Beispiel mit den örtlichen Jugendparlamenten. In einem ebenfalls aktuellen Positionspapier zum Thema Klimaschutz spricht auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) von einer „Generationenaufgabe“: „Jede Ebene muss ihren Beitrag leisten. Ebenso wie alle Generationen. Dies geht nur miteinander und im Dialog aller Beteiligten“. In dem Positionspapier will die BAGSO damit insbesondere auch „die Seniorinnen und Senioren ermutigen, sich den notwendigen Veränderungen zu stellen und auch persönlich ihren Beitrag zu leisten.“ In dem Dokument nennen die Autor*innen Beispiele, die auch die Seniorenarbeit umweltverträglicher gestalten könnten. Dazu gehörten digitale Angebote zur Vermeidung von Anreisen, regionale Verpflegung bei Tagungen oder die Reduzierung des Papierverbrauchs. Engagement gegen den Klimawandel wird häufig noch überwiegend mit den jüngeren Generationen assoziiert. Das liegt einerseits wohl an den in den letzten Jahren groß gewordenen Jugendbewegungen für mehr Klimaschutz, andererseits daran, dass eher die Jüngeren von den zu befürchteten, weiteren Folgen des Klimawandels betroffen sein werden. Die BAGSO sieht an der Frage des Klimaschutzes jedoch keinen Generationenkonflikt. Im Gegenteil, die Arbeitsgemeinschaft spricht eher von einem „verstärkten Miteinander“. „Die BAGSO unterstützt das große Engagement der Jüngeren, die für gute Klimaschutzpolitik demonstrieren, dafür werben und streiten“, heißt es in dem 12-seitigen Papier. „Sie lädt auch die Älteren ein, sich aktiv zu beteiligen und zu engagieren.“
Weiterlesen „Wie können Netzwerke Social Media im Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich nutzen?“, „Wie funktionieren die verschiedenen Social Media Plattformen und welche Inhalte eignen sich für die einzelnen Kanäle?“ – unter anderem mit diesen Fragen haben sich die beiden Seminare befasst, die Ende Mai und Anfang Juni online stattgefunden haben. Organisiert wurden die Online-Veranstaltungen von der „Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ in Kooperation mit der Kommunikationsagentur „neues handeln“. Ziel der Treffen war es unter anderem, Ideen und Impulse für die Nutzung von „social media“ für die Netzwerkarbeit in lokalen Allianzen zu erlangen und einen Eindruck zu bekommen, wie ein entsprechender Internetauftritt aussehen könnte. Dazu wurden die Online-Netzwerke zunächst vorgestellt und ihre Möglichkeiten und Grenzen sowie Hauptnutzer*innen nach Altersgruppen erläutert, bevor die Teilnehmenden selbst in Gruppen „erste Planungsschritte für den Aufbau einer eigenen Social Media-Präsenz umgesetzt“ haben. Die Dokumentation der Veranstaltungen ist nun online abrufbar. Dort findet sich neben einer kurzen Veranstaltungsbeschreibung auch die Präsentation zum Herunterladen. Auch ein ausführlicher Leitfaden zum Thema kann dort gefunden werden. Dieser wurde ebenfalls im Juni von der Netzwerkstelle Lokale Allianzen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben.
Bayerische Senior*innen fordern Mitwirkung
8. Juli 2021Weiterlesen „Das von der Bayerischen Sozialministerin Carolina Trautner geplante Seniorenmitwirkungsgesetz gängelt die bayerischen Seniorenvertretungen“, kritisiert Franz Wölfl, Vorsitzender der LSVB, in einer Pressemitteilung. „Eine effektive Mitsprache und damit Mitwirkung der Senioren*innen an der Ausgestaltung unserer Gesellschaft auf kommunaler Ebene und auf Landesebene wird uns verwehrt.“ Die Landesvertretung der Senior*innen in Bayern fordert, Seniorenbeiräte in allen Kommunen (mit Ausnahme der kleineren Kommunen) verpflichtend einzuführen. Seniorenbeiräte sind gewählte Gremien, die bei der Planung und Umsetzung von älteren Menschen betreffenden Vorhaben anzuhören sind und häufig auch Antrags- und Anfragerechte haben. Das fordert auch die LSVB von einem Mitwirkungsgesetz. „Wenn Seniorenvertretungen, wie im Koalitionsvertrag von CSU und FW angedacht, mit echten Beteiligungsmöglichkeiten gewollt sind, dann müssen gesetzliche Regelungen der Mitwirkung geschaffen werden“, so Wölfl weiter. Gleichzeitig dürfte auch die Landesseniorenvertretung Bayern e.V. selbst um ihre Existenz bangen, da das geplante Gesetz die Schaffung eines Landesseniorenrates mit vergleichbaren Aufgaben vorsehe. Dieser sei aufgrund von Ineffektivität durch das Sozialministerium bereits vor Jahren abgeschafft worden und durch die LSVB ersetzt worden. Bereits im Mai hatte die LSVB in ihrem Infobrief ausgeführt, dass sie sich ohne staatliche Zuschüsse, die dann an den aufzubauenden Landesseniorenrat gingen, wohl zum Ende des Jahres auflösen müsse. Das Gesetz solle am 1. Januar 2022 in Kraft treten. „Auf Landesebene ist nicht nachvollziehbar, warum einem seit vier Jahrzehnten sehr erfolgreich arbeitenden Gremium wie der LSVB der Boden unter den Füßen weggezogen werden und an ihre Stelle ein erst noch aufzubauendes neues Gremium treten soll“, heißt es dazu zusätzlich in der aktuelleren Pressemitteilung der LSVB, die bei dem Gesetz daher von einer „Rolle rückwärts“ spricht.
Mobile Demenzberatung für dänische Minderheit
5. Juli 2021Weiterlesen In Schleswig-Holstein leben über 62.000 Menschen mit Demenz. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz zu erkranken. Am 12. Juli findet in Husum die Eröffnung der ersten Erweiterung des Beratungsangebots statt. Der Bus wird ab dann auch einmal monatlich speziell für die dänische Minderheit im Kreis Nordfriesland unterwegs sein. Etwa 50.000 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Schleswig-Holstein zählen zur dänischen Minderheit. Die dänische Minderheit bezeichnet sich auch als „dänische Südschleswiger“ (danske sydslesvigere) oder kurz als „Südschleswiger“ (sydlesvigere) und lebt vor allem in Flensburg, Schleswig, den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg sowie in Teilen des Kreises Rendsburg-Eckernförde. „Da sich auch in anderen Zusammenhängen immer wieder herausstellt, dass Begegnung in der Muttersprache besonders hilfreich sein kann, möchten wir mit der mobilen Beratung auch ein dänisch sprachiges Angebot zur Verfügung stellen. Mit dem dänischen Gesundheitsdienst haben wir einen engagierten Kooperationspartner gefunden, der die Community kennt und die Beratung in Muttersprache anbieten kann.“, beschreibt Anne Brandt vom Kompetenzzentrum Demenz die Vorteile des neuen Angebots. Zur Beratung können alle Angehörigen der dänischen Minderheit kommen, die Fragen und Anliegen zu den Themen Vergesslichkeit und Demenz haben. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins zu verbessern. Die Beratung ist kostenfrei und ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen psychosozial und wohnortnah zu begleiten. Um einen Termin im Beratungsmobil zu vereinbaren, gibt es die Möglichkeiten unter der Rufnummer 0461 570 580 beim Dänischen Gesundheitsdienst einen festen Termin zu machen oder direkt an den Bus zu kommen. Zur Eröffnung am 12.07.21 um 14 Uhr im Husumhus in Husum, werden aufgrund der aktuellen Corona Situation, neben den aktiven Akteur*innen, nur wenige geladene Gäste vor Ort sein. Lars Harms vom südschleswigschen Wählerverband, Corinna Mohr vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Ralf Labinsky, Vorsitzender der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein und Sabrina Macht vom dänischen Gesundheitsdienst in Südschleswig werden dem Beratungsmobil Grußworte auf den Weg mitgeben. Die Beratung in dänischer Sprache wird im Anschluss einmal monatlich, jeweils am zweiten Montag des Monats in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Kreis Nordfriesland stattfinden: Genauere Informationen zu den Standorten und Terminen und in dänischer Sprache werden auf der Homepage bereitgestellt oder können beim Dänischen Gesundheitsdienst unter 0461 / 570 580 abgerufen werden.










