Weiterlesen Mitte April hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage zahlreicher CDU/CSU- und FDP-Abgeordneter den Mietendeckel gekippt, den die Berliner Landesregierung Anfang 2020 eingeführt hatte. Mit dem Mietendeckel verfolgte die rot-rot-grüne Koalition das Ziel, immer weiter steigenden Mieten durch eine Begrenzung entgegenzuwirken. Die Regelung sah neben einer Mietsenkung überdurchschnittlich hoher Mieten unter anderem vor, dass Mietpreise für Wohnungen mit Baujahr vor 2014 bis zum Jahr 2025 eingefroren werden sollten. Das Gesetz wurde in Karlsruhe nun für verfassungswidrig erklärt, „und zwar nur, weil es das Land Berlin für unzuständig hält, nicht aus inhaltlichen Gründen“, schreibt der Deutsche Mieterbund in einer Stellungnahme vom 19. April 2021. Nach Auffassung des Urteils sei der Bund für den Gegenstand der Gesetzgebung zuständig, insbesondere nachdem dieser zuvor auch die sogenannte Mietpreisbremse gesetzlich verankert hatte. Weiter heißt es vom Mieterbund in der Stellungnahme: „Für uns bleibt es dabei, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus einen mutigen Schritt zur Beruhigung des Berliner Mietmarkts gewagt haben. Mit dem Urteil aus Karlsruhe wächst bei den Mieter:innen die Entschlossenheit, nun bundesweit für drastische Maßnahmen zur Mietenbegrenzung und für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen zu kämpfen.“ Die Mietpreisbremse des Bundes reiche nicht aus, zumal diese überhaupt nur bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen greife. Auch Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) sprach laut taz von einem „schweren Tag für Berlins Mieterinnen und Mieter“, appellierte jedoch zeitgleich an den Bund, „uns eine Öffnungsklausel zu geben oder ein wirksames soziales Mietrecht zu schaffen“. Unter anderem die Tagesschau berichtet in einem Web-Artikel über vermehrte Stimmen nach einem bundesweiten Mietendeckel aus der SPD. Eine entsprechende Regelung könnte also im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September noch zum Wahlkampfthema werden. Zumindest Menschen, die in Großstädten mit umkämpftem und teurem Wohnungsmarkt wohnen, werden von der Politik dringend Antworten benötigen.
Ehrenamtliches Engagement hochaltriger Menschen
23. April 2021Weiterlesen „Mit über 80 Jahren ... Freiwilliges soziales Engagement hochaltriger Frauen und Männer“ heißt die Publikation, die die Stiftung im März 2021 veröffentlicht hat. Auf rund 50 Seiten finden sich darin Kurzportraits über Menschen wieder, die sich in verschiedener Art und Weise gesellschaftlich engagieren. Eins haben alle dort vorgestellten Personen gemeinsam: Sie sind dabei über 80 Jahre alt. „Wir wollen viele und gute Beispiele für das Engagement im hohen Alter zusammentragen und über viele Wege bekannt machen“, heißt es von der Stiftung Pro Alter in dem Buch zu den Beweggründen. „Unser Ziel ist es, ein chancen- und stärkenorientiertes Bild der über 80-Jährigen zu fördern und einem defizitgeprägten Bild entgegen zu wirken.“ Auf ihrer Internetseite hat Pro Alter zudem Hintergrundinformationen zu dem Projekt „Mit über 80 Jahren…“ veröffentlicht. Darin wird argumentiert, dass es häufig noch nicht im öffentlichen Bewusstsein angekommen sei, dass inzwischen fast sechs Millionen Menschen der Altersgruppe der über 80-Jährigen angehörten. Aufgrund von Fortschritten in der Medizin, der Wirtschaft und Kultur sei diese Altersgruppe „inzwischen in der Lage, aktiv am sozialen und gesellschaftlichen Leben teil zu haben.“ Laut Bericht des Bundesfamilienministeriums zum Freiwilligensurvey 2019 sei die Quote freiwillig engagierter Menschen gerade in der Altersgruppe ab 65 Jahren zwischen 1999 und 2019 deutlich gestiegen. Von zuvor 18 Prozent sei der Wert auf 31,2 Prozent gestiegen. Aufgrund der bislang geringen Datenlage fehlen allerdings differenziertere Aufteilungen der Altersgruppen, die eine Aussage über die Häufigkeit von ehrenamtlichem Engagement Hochaltriger (z.B. ab 80 Jahren) treffen kann. Sie können die Publikation als PDF-Datei kostenlos herunterladen.
Weiterlesen 2019 hat der Verein „Mehr Demokratie“ den sogenannten Bürgerrat ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Konzept der Bürger*innenbeteiligung, bei der eine Gruppe von Personen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft ausgelost wird und dann gemeinsam zu einem politischen Thema arbeitet. Im vergangenen Jahr hatte der Ältestenrat des Deutschen Bundestages das Gremium beauftragt, Empfehlungen zu Deutschlands Rolle in der Welt zu erarbeiten, welche den Fraktionen als Grundlage zur Weiterentwicklung von Ideen bereitgestellt werden sollten. Im März 2021 ist nun ein entsprechendes Gutachten vorgelegt worden. An diesem hatten 152 zufällig ausgewählte Bürger*innen in insgesamt 50 Stunden Online-Beratungen mitgewirkt. Das rund 70-seitige Papier enthält 32 Empfehlungen zur zukünftigen Rolle Deutschlands in der Welt. „Die Stärke des Gutachtens liegt darin, dass es ein Meinungsbild vermittelt, das verantwortungsvolle und nachdenkliche Bürgerinnen und Bürger aus sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen, Generationen und Regionen entwickelt haben“, wird die Bürgerrats-Vorsitzende Marianne Birthler in einem Bericht der Robert Bosch Stiftung zitiert, an deren Berliner Standort das Gutachten an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) überreicht wurde. „Der Bürgerrat ist ein gutes Beispiel dafür, wie Demokratie mit Leben gefüllt, Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach Antworten auf politische Fragen einbezogen werden und das Vertrauen zwischen ihnen und der Politik gestärkt werden kann,“ begrüßt auch Sandra Breka, Mitglied der Geschäftsführung der Robert Bosch Stiftung das Projekt. Konkret wird in dem Bürger*innengutachten beispielsweise ein „Lieferkettengesetz zur Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und ökologischer Standards“ gefordert. Das Ziel der Nachhaltigkeit solle zudem ins Grundgesetz festgeschrieben werden und ein „Nachhaltigkeitsministerium“ solle geschaffen werden. Aus historischer Verantwortung solle Deutschland zu Russland ein „partnerschaftliches Verhältnis“ suchen, außerdem solle sich Deutschland für eine Reform des UN-Sicherheitsrates einsetzen. Das vollständige Gutachten können Sie hier herunterladen.
Tipps gegen soziale Isolation und Einsamkeit
19. April 2021Weiterlesen Bei dem Zentrum für Qualität in der Pflege handelt es sich um eine bundesweite und gemeinnützige Stiftung, die auf der eigenen Internetseite unter anderem einen Beitrag unter dem Titel „Tipps gegen soziale Isolation und Einsamkeit“ veröffentlicht hat. „Mit gezielten Angeboten können Sie pflegebedürftige Menschen unterstützen, sozial eingebunden zu sein – und Einsamkeitsgefühlen entgegenwirken“, informiert das ZQP darin. „Soziale Einbindung fördert die Gesundheit und kann zudem dazu beitragen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen.“ Der Beitrag gliedert sich in fünf Aspekte, die jeweils näher beleuchtet werden: Neben naheliegenden Empfehlungen wie dem regelmäßigen (z.B. telefonischen) Kontakt weist der Artikel auch auf Aspekte hin, die vielleicht nicht immer gesehen werden. So sei beispielsweise ein möglicher Grund für einen sozialen Rückzug auch die Angst vor Stürzen und eingeschränkter Beweglichkeit. Hier sei es daher wichtig, dass die betroffenen Personen Hilfsmittel richtig anwenden. Die Stiftung gibt ebenfalls den Hinweis, mit pflegebedürftigen und älteren Menschen auch über ihre Bedürfnisse im Hinblick auf Wohnsituation und Betreuung zu sprechen und herauszufinden, ob es gegebenenfalls Bedarfe gibt, die derzeit nicht erfüllt werden können. Über Hinweise zu Wohnformen im Alter berichteten wir kürzlich in einem gesonderten Beitrag.
Erster UN-Bericht zu Altersdiskriminierung
18. April 2021Weiterlesen Im März dieses Jahres hat die Weltgesundheitsorganisation den ersten „Global Report on Ageism“ veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten hatten die Organisation 2016 damit beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu dem Thema vorzulegen. „Es ist an der Zeit, Nein zu Altersdiskriminierung zu sagen“, heißt es in dem Bericht, der gleichzeitig den Start einer weltweiten Kampagne markieren soll. „Wenn Regierungen, UN-Organisationen, Entwicklungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen und akademische und Forschungsinstitutionen wirksame Strategien umsetzen und in weitere Forschung investieren, und wenn Einzelpersonen und Gemeinschaften sich der Bewegung anschließen und jede Form von Altersdiskriminierung bekämpfen, dann schaffen wir gemeinsam eine Welt für alle Altersgruppen [von seniorenpolitik-aktuell aus dem Original übersetzt].“ Im Rahmen der gestarteten Kampagne hat die UN-Organisation die Veröffentlichung des Berichts am 18. März 2021 als Videomitschnitt im Internet übertragen. Zu Beginn ist ein Kampagnenvideo zu sehen, indem Menschen verschiedenen Alters einen Eindruck vermitteln, wie sich Diskriminierung aufgrund von Alter anfühlen kann. Darin steht abschließend der Satz „Alter definiert dich nicht. Hilf uns, die Botschaft zu verbreiten [übersetzt].“ Die Videoaufnahme können Sie hier direkt anschauen: [embed]https://www.youtube.com/watch?v=1fKD7aHFpZw[/embed] Weltweit habe laut UN-Bericht jede*r Zweite Vorurteile gegenüber Menschen höheren Alters. Generell gebe es Altersdiskriminierung laut WHO-Bericht allerdings nicht nur gegen Ältere, sondern auch gegen jüngere Menschen. Bei der Diskriminierung aufgrund von Alter – der Bericht benutzt im englischen den Ausdruck „Ageism“, der auch im Titel des Berichts vorkommt – geht es grundsätzlich um Zuschreibungen verschiedener Eigenschaften aufgrund des Lebensalters, die zu Nachteilen oder Ungerechtigkeiten führen. Verallgemeinerungen über Junge und Alte seien vor allem in der Corona-Pandemie deutlich geworden. Hier können Sie sich den englischsprachigen Bericht (rund 200 Seiten) als PDF-Datei herunterladen. Ebenfalls steht dort eine deutlich kompaktere Zusammenfassung zum Download bereit, die derzeit auch in französischer und spanischer Sprache verfügbar ist.
Besuchseinschränkungen trotz hoher Impfquote?
16. April 2021Weiterlesen Am 12. April 2021 hat die DAlzG eine Stellungnahme veröffentlicht, in der einleitend Erfahrungen aus der telefonischen Alzheimer-Beratung geschildert werden, welche die Organisation seit 2002 anbietet. Berichtet wird beispielhaft von einem Gespräch mit einer Enkelin, die ihre demenzkranke Großmutter weiterhin nur maximal drei Stunden pro Woche besuchen dürfe – und das, obwohl in der Einrichtung bereits seit Mitte Februar alle Bewohner*innen zweifach geimpft worden seien. Etwaige Berichte seien keine Einzelfälle, weshalb die DAlzG die Bundesländer auffordert, zügig zu handeln. Unter anderem Schleswig-Holstein habe zusammen mit einigen anderen Ländern bereits auf die hohen Impfquoten in den stationären Einrichtungen reagiert und die Verordnungen entsprechend angepasst. „Wir fordern die Gesundheitsbehörden aller Bundesländer auf, durch geeignete Maßnahmen wie eine weitere Anpassung der landesrechtlichen Vorgaben oder ausdrückliche Weisungen an die Heimaufsichtsbehörden dafür zu sorgen, dass Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen – soweit kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt - wieder ohne zeitliche Beschränkungen und Berührungsverbote möglich sind“, wird die DAlzG-Geschäftsführerin Sabine Jansen in der Stellungnahme zitiert. „Dass in diesem Fall geimpfte Heimbewohnerinnen und -bewohner ggf. früher als andere Bevölkerungsgruppen von bestimmten Einschränkungen befreit werden, hat auch der Deutsche Ethikrat bereits in seiner Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021 ausdrücklich befürwortet. Denn diese Gruppe hat durch die Pandemie wohl mit am stärksten unter Beschränkungen ihrer elementarsten Rechte gelitten“, so Jansen weiter. Die DAlzG ist nicht die einzige Organisation, die sich für ein Ende der teilweise immer noch strikten Besuchseinschränkungen ausspricht. Schon im März hatte beispielsweise der BIVA-Pflegeschutzbund eine entsprechende Petition an die Landesgesundheitsämter gestartet, die insgesamt 2.250 Personen unterstützt hatten.
Buch: Ältere Schwule und Lesben in der Corona-Pandemie
14. April 2021Weiterlesen Vera Ruhrus ist die Autorin des neuen Buches, das unter dem Titel „Das ist alles unsere Lebenszeit. Ältere Lesben und Schwule in der Corona-Krise“ erschienen ist. Auf knapp 100 Seiten sind darin Interviews mit neun älteren Lesben und Schwulen zu finden, die zwischen August und Dezember 2020 geführt worden sind. Der jüngste Interviewpartner ist zum Zeitpunkt des Gesprächs 55 Jahre alt, die älteste 82 Jahre. „Ältere Lesben und Schwule, häufig alleinlebend, finden in ihren Freundeskreisen Geborgenheit. Durch die Kontaktbeschränkungen drohen vertraute Netzwerke wegzubrechen“, heißt es in der Einleitung der Publikation. „Mit der ‚zweiten Welle‘ verschärfte sich die Situation. Aus Furcht vor Covid-19 haben sich Ältere sehr zurückgezogen.“ Dabei zeige sich gerade jetzt, wie wichtig entsprechende Netzwerke und funktionierende Strukturen seien. „In den wenigen Städten, in denen es eine geförderte lesbisch-schwule Senior*innenarbeit gibt, stehen Ansprechpartner*innen bereit. Sie bieten digitale Treffen an, arrangieren 'talks & walks' im Freien, telefonieren regelmäßig mit denjenigen, die keine Mails, WhatsApps und Videotools nutzen können oder wollen“, heißt es weiter. Das Buch steht Ihnen unter diesem Link kostenfrei zur Verfügung. Ein Ziel des Vereins Rubicon, der seinen Sitz in Köln hat, ist es auch, entsprechende Vernetzungen zu schaffen und zu fördern. Weitere Informationen zu dem Verein finden Sie hier.
Weiterlesen „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ ist der Titel der Veranstaltung, zu der der Pflegeschutzbund für den 15. April 2021 einlädt. Der rund 45-minütige Vortrag, der um 17 Uhr beginnen soll, stellt den Beginn der neuen Veranstaltungsreihe dar. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie finden alle Veranstaltungen online über die Videoplattform „Zoom“ statt. Über diesen Link können Sie sich für die erste Veranstaltung anmelden. Erhoben wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 5 Euro für BIVA-Mitglieder bzw. 10 Euro für Nicht-Mitglieder. Weitere Vorträge der neuen Reihe sind „Wie plant man die Versorgung zu Hause?“ am 31. Mai oder „Meine Rechte als Pflegeheimbewohner“ am 5. Juli. Eine Übersicht über die jeweiligen Themen und Daten finden Sie hier. Bei dem BIVA-Pflegeschutzbund handelt es sich um einen Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen einsetzt. Der Verein beschreibt sich auf seiner Internetseite selbst als „die einzige bundesweite Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und für von Pflege Betroffene“. Der Name BIVA steht als Abkürzung dabei für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“.
Landtag diskutiert neues Mietenmoratorium
8. April 2021Weiterlesen Bereits im November 2020 hatte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!“ eingereicht. Seitdem diskutiert der Landtag das Thema im Plenum und in verschiedenen Ausschüssen. Zuletzt hatte der Innen- und Rechtsausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen – die Fraktionen konnten bis zum 31. März 2021 Anzuhörende benennen. Zu den Organisationen, von denen in den kommenden Wochen Stellungnahmen zu erwarten sind, gehören beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Mieterbund Schleswig-Holstein oder die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale. „Kurzarbeit für Arbeitnehmer*innen, fehlende Einnahmen bei Selbstständigen, Freiberufler*innen und Kunstschaffenden oder Freistellung für die Betreuung von Familie – je nach ihrem sozialökonomischen Status sind die Menschen unterschiedlich stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, heißt es in der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion. „Die möglichen Folgen für die Betroffenen sind Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der eigenen Wohnung. Diese Gefahr wird umso größer, je länger die Krise andauert und je stärker sich diese auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.“ Daher solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein erneutes Inkrafttreten des im Sommer letzten Jahres ausgelaufenen Mietenmoratoriums einsetzen. In ihrer Rede im Plenum des Landtags erklärte die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal im Dezember ergänzend: „Niemand in Schleswig-Holstein darf Angst haben, aus unverschuldeten Gründen seine Wohnung oder den Gewerberaum zu verlieren. Ich glaube, dass dies kein Zustand ist, den wir hier haben wollen.“ Dem Antrag kritisch gegenüber standen die anderen Fraktionen. So wies beispielsweise der FDP-Abgeordnete Jan Marcus Rossa darauf hin, dass es im März 2020 eine andere Situation gegeben habe, die nicht vergleichbar sei: „Zum Zeitpunkt des ersten Mietenmoratoriums im März 2020 war völlig unklar, welche wirtschaftlichen und insbesondere finanziellen Auswirkungen die Coronapandemie für Mieter haben würde. Aus diesem Grund war es richtig, hier zunächst einmal einen gewissen Schonzeitraum einzuräumen“, argumentiert der Abgeordnete. Für dieses Instrument gebe es allerdings keinen neuen Anlass, da es kaum zu Verzügen gekommen sei. Zudem weist der FDP-Politiker darauf hin, dass es soziale Sicherungssysteme gebe, die geholfen hätten. Auch Erleichterungen beim Wohngeld-Bezug seien bereits beschlossen worden. Wie der Bayrische Rundfunk (BR) im Februar 2021 in einem Artikel berichtete, habe das Bundesjustizministerium eine Verlängerung des Mietenmoratoriums in Angriff genommen, dafür innerhalb der Bundesregierung allerdings keine Mehrheit erlangen können. Selbst wenn der Landtag nach Durchführung der schriftlichen Anhörung (hier eine Übersicht) also zu dem Schluss kommen sollte, sich tatsächlich für ein weiteres Moratorium einzusetzen, scheint eine entsprechende Umsetzung daher fraglich. Die im Rahmen der Regelung gestundeten Mietzahlungen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 müssen spätestens bis Juli 2022 zurückgezahlt werden. Hier finden Sie den Antrag der SPD-Fraktion aus November 2020. Das Plenarprotokoll der Landtagssitzung im Dezember mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie unter diesem Link.
Wohnformen im Alter
7. April 2021Weiterlesen Die eigene Wohnung bietet Sicherheit und Orientierung. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung hängt zu einem nicht geringen Teil auch mit der Frage zusammen, wo und wie jemand wohnt. „Wie aber lässt sich Selbstbestimmung und Unabhängigkeit leben, wenn Körper und Geist im Alterungsprozess Einschränkungen unterworfen sind? Welche Wohnformen gibt es, beides im größtmöglichen Maße aufrechtzuerhalten?“. Diesen und weiteren Fragen geht Andreas Kringe in einem für BISS verfassten Artikel nach. Oft werden sich Gedanken über mögliche künftige Wohnformen, die den Bedarfen des Älterwerdens gerecht werden, erst gemacht, wenn die eigenen Wohnverhältnisse bereits zur Herausforderung werden. Der Artikel soll dazu beitragen, vorher über verschiedene Wohnformen im Alter aufzuklären. Neben der Möglichkeit, in Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen oder in Formen Betreuten Wohnens zu leben, wird beispielsweise das Modell der „Senioren-Wohngemeinschaft“ beschrieben: „Die Motivation dafür, in eine Senioren-WG zu ziehen, ist meist der Wunsch, im Alter nicht allein leben zu wollen“, heißt es dazu in dem aktuellen Beitrag. „Die Bewohner teilen sich ein Haus oder eine Wohnung und nutzen einen Pflegedienst für den Fall, dass einer oder mehrere Mitbewohner pflegerische Unterstützung benötigt. Diese Wohnform entsteht oft schon vor dem Renteneintrittsalter, wenn es etwa darum geht, Freizeit mit gleichgesinnten zu verbringen.“ Eine weitere Variante sei das „Mehrgenerationenwohnen“, bei dem „verschiedene Generationen unter einem Dach wohnen, ohne miteinander verwandt sein zu müssen.“ Dabei gebe es sowohl einen „persönlichen Wohnbereich“ als auch einen „gemeinsam genutzten Bereich.“ Mehr Beispiele und Informationen zu verschiedenen Wohnformen im Alter finden Sie direkt in dem BISS-Artikel.









