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Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Ob diese noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wird, ist unklar. Inzwischen ist Kritik an den Plänen lauter geworden.

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Im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem die neue Pflegereform skizziert wurde. Der Vorschlag sah unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege von 700 Euro monatlich für 36 Monate vor.

Im März 2021 überarbeitete Spahn die Pläne. Ein neuer Arbeitsentwurf sah dann nur noch eine Deckelung in einem Stufenmodell vor. Danach wären die Eigenanteile der Pflegebedürftigen im ersten Jahr voll zu zahlen, erst im zweiten Jahr der stationären Pflege würden die Eigenanteile um 25 Prozent reduziert werden. Nach über 24 Monaten dann um die Hälfte.

An dieser Veränderung der geplanten Reform gibt es Kritik, wie unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in einer Fakten- und Kritiksammlung zu dem Vorhaben beschreibt. Demnach kritisiere beispielsweise der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang, durch das Stufenmodell statt einer ursprünglich geplanten Deckelung blieben die Eigenanteile für die Betroffenen unkalkulierbar. Viele Pflegebedürftige hätten von so einer ‚relativen Deckelung‘ gar nichts, da 25 Prozent der Bewohner*innen nicht länger als ein Jahr blieben und damit weiterhin die vollen Eigenanteile zu zahlen wären.

Auch innerhalb der Regierungskoalitionen gebe es noch keine Einigung. „Wir liegen inhaltlich noch sehr weit auseinander“, wird SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas Mitte April im Ärzteblatt zitiert. Es gehe vor allem um Finanzierungsfragen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministers Spahn beliefen sich die Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, von denen die Länder einen Teil übernehmen sollen.

Auch bleibt unklar, ob es ein entsprechendes Reformgesetz wie ursprünglich angekündigt noch in der laufenden Legislaturperiode – also bis September – geben wird. „Für ein geregeltes Verfahren im Parlament ist es jetzt fast zu spät“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, im Ärzteblatt.

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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt veranstaltet im Mai insgesamt vier Online-Seminare, in denen es um die Frage gehen soll, wie man als Verein oder ehrenamtliche Initiative Gelder und Unterstützung einwerben kann.

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„Gute Ideen brauchen gutes Geld“, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltungen auf der Seite der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. „Doch woher nehmen? Welche Möglichkeiten gibt es als Verein oder ehrenamtliche Initiative, strukturiert Gelder und Unterstützung einzuwerben? Wie bereite ich meine Organisation darauf vor? Welche Werkzeuge unterstützen mich dabei?“.

Unter anderem diese Fragen sollen in den folgenden vier Terminen (jeweils von 17:00 bis 18:15 Uhr) beantwortet werden:

  • „Fundraising braucht (die) Führung: Was ich als Vorstand oder Geschäftsführer:in im Verein wissen sollte“ – 11. Mai 2021
  • „Auf los geht`s los! 1×1 des Fundraisings“ – 12. Mai 2021
  • „Klick dich reich? Einführung in das Online-Fundraising“ – 18. Mai 2021
  • „3,2,1 und los! In drei Schritten Fördermittel für gemeinnützige Aktivitäten einwerben“ – 19. Mai 2021

Die Veranstaltungen finden online und in Kooperation mit dem Deutschen Fundraising Verband statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Einen weiteren Artikel zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kommunen finden Sie hier.

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe den sogenannten Mietendeckel in Berlin für rechtswidrig erklärt hatte, fordert unter anderem der Deutsche Mieterbund eine bundesweite Regelung. Der Grund: Karlsruhe habe nur die Zuständigkeit, nicht den Inhalt des Gesetzes bewertet.

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Mitte April hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage zahlreicher CDU/CSU- und FDP-Abgeordneter den Mietendeckel gekippt, den die Berliner Landesregierung Anfang 2020 eingeführt hatte.

Mit dem Mietendeckel verfolgte die rot-rot-grüne Koalition das Ziel, immer weiter steigenden Mieten durch eine Begrenzung entgegenzuwirken. Die Regelung sah neben einer Mietsenkung überdurchschnittlich hoher Mieten unter anderem vor, dass Mietpreise für Wohnungen mit Baujahr vor 2014 bis zum Jahr 2025 eingefroren werden sollten.

Das Gesetz wurde in Karlsruhe nun für verfassungswidrig erklärt, „und zwar nur, weil es das Land Berlin für unzuständig hält, nicht aus inhaltlichen Gründen“, schreibt der Deutsche Mieterbund in einer Stellungnahme vom 19. April 2021. Nach Auffassung des Urteils sei der Bund für den Gegenstand der Gesetzgebung zuständig, insbesondere nachdem dieser zuvor auch die sogenannte Mietpreisbremse gesetzlich verankert hatte.

Weiter heißt es vom Mieterbund in der Stellungnahme: „Für uns bleibt es dabei, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus einen mutigen Schritt zur Beruhigung des Berliner Mietmarkts gewagt haben. Mit dem Urteil aus Karlsruhe wächst bei den Mieter:innen die Entschlossenheit, nun bundesweit für drastische Maßnahmen zur Mietenbegrenzung und für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen zu kämpfen.“ Die Mietpreisbremse des Bundes reiche nicht aus, zumal diese überhaupt nur bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen greife.

Auch Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) sprach laut taz von einem „schweren Tag für Berlins Mieterinnen und Mieter“, appellierte jedoch zeitgleich an den Bund, „uns eine Öffnungsklausel zu geben oder ein wirksames soziales Mietrecht zu schaffen“.

Unter anderem die Tagesschau berichtet in einem Web-Artikel über vermehrte Stimmen nach einem bundesweiten Mietendeckel aus der SPD. Eine entsprechende Regelung könnte also im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September noch zum Wahlkampfthema werden. Zumindest Menschen, die in Großstädten mit umkämpftem und teurem Wohnungsmarkt wohnen, werden von der Politik dringend Antworten benötigen.

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Die Stiftung Pro Alter hat ein Buch veröffentlicht, in dem Menschen vorgestellt werden, die sich mit über 80 Jahren ehrenamtlich für andere Menschen engagieren. Ziel der Stiftung ist unter anderem, positive Altersbilder zu stärken.

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„Mit über 80 Jahren ... Freiwilliges soziales Engagement hochaltriger Frauen und Männer“ heißt die Publikation, die die Stiftung im März 2021 veröffentlicht hat. Auf rund 50 Seiten finden sich darin Kurzportraits über Menschen wieder, die sich in verschiedener Art und Weise gesellschaftlich engagieren. Eins haben alle dort vorgestellten Personen gemeinsam: Sie sind dabei über 80 Jahre alt.

„Wir wollen viele und gute Beispiele für das Engagement im hohen Alter zusammentragen und über viele Wege bekannt machen“, heißt es von der Stiftung Pro Alter in dem Buch zu den Beweggründen. „Unser Ziel ist es, ein chancen- und stärkenorientiertes Bild der über 80-Jährigen zu fördern und einem defizitgeprägten Bild entgegen zu wirken.“

Auf ihrer Internetseite hat Pro Alter zudem Hintergrundinformationen zu dem Projekt „Mit über 80 Jahren…“ veröffentlicht. Darin wird argumentiert, dass es häufig noch nicht im öffentlichen Bewusstsein angekommen sei, dass inzwischen fast sechs Millionen Menschen der Altersgruppe der über 80-Jährigen angehörten. Aufgrund von Fortschritten in der Medizin, der Wirtschaft und Kultur sei diese Altersgruppe „inzwischen in der Lage, aktiv am sozialen und gesellschaftlichen Leben teil zu haben.“

Laut Bericht des Bundesfamilienministeriums zum Freiwilligensurvey 2019 sei die Quote freiwillig engagierter Menschen gerade in der Altersgruppe ab 65 Jahren zwischen 1999 und 2019 deutlich gestiegen. Von zuvor 18 Prozent sei der Wert auf 31,2 Prozent gestiegen. Aufgrund der bislang geringen Datenlage fehlen allerdings differenziertere Aufteilungen der Altersgruppen, die eine Aussage über die Häufigkeit von ehrenamtlichem Engagement Hochaltriger (z.B. ab 80 Jahren) treffen kann.

Sie können die Publikation als PDF-Datei kostenlos herunterladen.

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Über eine neue Form der Bürger*innenbeteiligung in Form des sogenannten Bürgerrates berichteten wir bereits im vergangenen Jahr. Nun hat das Gremium Empfehlungen zum Thema „Deutschlands Rolle in der Welt“ erarbeitet, die dem Bundestag im März überreicht wurden.

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2019 hat der Verein „Mehr Demokratie“ den sogenannten Bürgerrat ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Konzept der Bürger*innenbeteiligung, bei der eine Gruppe von Personen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft ausgelost wird und dann gemeinsam zu einem politischen Thema arbeitet.

Im vergangenen Jahr hatte der Ältestenrat des Deutschen Bundestages das Gremium beauftragt, Empfehlungen zu Deutschlands Rolle in der Welt zu erarbeiten, welche den Fraktionen als Grundlage zur Weiterentwicklung von Ideen bereitgestellt werden sollten.

Im März 2021 ist nun ein entsprechendes Gutachten vorgelegt worden. An diesem hatten 152 zufällig ausgewählte Bürger*innen in insgesamt 50 Stunden Online-Beratungen mitgewirkt. Das rund 70-seitige Papier enthält 32 Empfehlungen zur zukünftigen Rolle Deutschlands in der Welt.

„Die Stärke des Gutachtens liegt darin, dass es ein Meinungsbild vermittelt, das verantwortungsvolle und nachdenkliche Bürgerinnen und Bürger aus sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen, Generationen und Regionen entwickelt haben“, wird die Bürgerrats-Vorsitzende Marianne Birthler in einem Bericht der Robert Bosch Stiftung zitiert, an deren Berliner Standort das Gutachten an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) überreicht wurde.

„Der Bürgerrat ist ein gutes Beispiel dafür, wie Demokratie mit Leben gefüllt, Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach Antworten auf politische Fragen einbezogen werden und das Vertrauen zwischen ihnen und der Politik gestärkt werden kann,“ begrüßt auch Sandra Breka, Mitglied der Geschäftsführung der Robert Bosch Stiftung das Projekt.

Konkret wird in dem Bürger*innengutachten beispielsweise ein „Lieferkettengesetz zur Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und ökologischer Standards“ gefordert. Das Ziel der Nachhaltigkeit solle zudem ins Grundgesetz festgeschrieben werden und ein „Nachhaltigkeitsministerium“ solle geschaffen werden.

Aus historischer Verantwortung solle Deutschland zu Russland ein „partnerschaftliches Verhältnis“ suchen, außerdem solle sich Deutschland für eine Reform des UN-Sicherheitsrates einsetzen. Das vollständige Gutachten können Sie hier herunterladen.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat auf seiner Internetseite einen Beitrag veröffentlicht, in dem Tipps für pflegende Angehörige bereitgestellt werden, wie Einsamkeit und Isolation älterer und pflegebedürftiger Menschen entgegengewirkt werden kann.

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Bei dem Zentrum für Qualität in der Pflege handelt es sich um eine bundesweite und gemeinnützige Stiftung, die auf der eigenen Internetseite unter anderem einen Beitrag unter dem Titel „Tipps gegen soziale Isolation und Einsamkeit“ veröffentlicht hat.

„Mit gezielten Angeboten können Sie pflegebedürftige Menschen unterstützen, sozial eingebunden zu sein – und Einsamkeitsgefühlen entgegenwirken“, informiert das ZQP darin. „Soziale Einbindung fördert die Gesundheit und kann zudem dazu beitragen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen.“ Der Beitrag gliedert sich in fünf Aspekte, die jeweils näher beleuchtet werden:

  • Kontakte fördern
  • Aktivität unterstützen
  • Sicherheit vermitteln
  • Hinweis für den Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Auf Warnsignale für Einsamkeit achten

Neben naheliegenden Empfehlungen wie dem regelmäßigen (z.B. telefonischen) Kontakt weist der Artikel auch auf Aspekte hin, die vielleicht nicht immer gesehen werden. So sei beispielsweise ein möglicher Grund für einen sozialen Rückzug auch die Angst vor Stürzen und eingeschränkter Beweglichkeit. Hier sei es daher wichtig, dass die betroffenen Personen Hilfsmittel richtig anwenden.

Die Stiftung gibt ebenfalls den Hinweis, mit pflegebedürftigen und älteren Menschen auch über ihre Bedürfnisse im Hinblick auf Wohnsituation und Betreuung zu sprechen und herauszufinden, ob es gegebenenfalls Bedarfe gibt, die derzeit nicht erfüllt werden können. Über Hinweise zu Wohnformen im Alter berichteten wir kürzlich in einem gesonderten Beitrag.

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat als Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) einen Bericht veröffentlicht, der sich erstmals ausführlich mit dem Thema Altersdiskriminierung beschäftigt. Weltweit sei jede*r zweite Erwachsene voreingenommen gegenüber älteren Menschen.

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Im März dieses Jahres hat die Weltgesundheitsorganisation den ersten „Global Report on Ageism“ veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten hatten die Organisation 2016 damit beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu dem Thema vorzulegen.

„Es ist an der Zeit, Nein zu Altersdiskriminierung zu sagen“, heißt es in dem Bericht, der gleichzeitig den Start einer weltweiten Kampagne markieren soll.

„Wenn Regierungen, UN-Organisationen, Entwicklungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen und akademische und Forschungsinstitutionen wirksame Strategien umsetzen und in weitere Forschung investieren, und wenn Einzelpersonen und Gemeinschaften sich der Bewegung anschließen und jede Form von Altersdiskriminierung bekämpfen, dann schaffen wir gemeinsam eine Welt für alle Altersgruppen [von seniorenpolitik-aktuell aus dem Original übersetzt].“

Im Rahmen der gestarteten Kampagne hat die UN-Organisation die Veröffentlichung des Berichts am 18. März 2021 als Videomitschnitt im Internet übertragen. Zu Beginn ist ein Kampagnenvideo zu sehen, indem Menschen verschiedenen Alters einen Eindruck vermitteln, wie sich Diskriminierung aufgrund von Alter anfühlen kann. Darin steht abschließend der Satz „Alter definiert dich nicht. Hilf uns, die Botschaft zu verbreiten [übersetzt].“ Die Videoaufnahme können Sie hier direkt anschauen:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=1fKD7aHFpZw[/embed]

 

Weltweit habe laut UN-Bericht jede*r Zweite Vorurteile gegenüber Menschen höheren Alters. Generell gebe es Altersdiskriminierung laut WHO-Bericht allerdings nicht nur gegen Ältere, sondern auch gegen jüngere Menschen.

Bei der Diskriminierung aufgrund von Alter – der Bericht benutzt im englischen den Ausdruck „Ageism“, der auch im Titel des Berichts vorkommt – geht es grundsätzlich um Zuschreibungen verschiedener Eigenschaften aufgrund des Lebensalters, die zu Nachteilen oder Ungerechtigkeiten führen. Verallgemeinerungen über Junge und Alte seien vor allem in der Corona-Pandemie deutlich geworden.

Hier können Sie sich den englischsprachigen Bericht (rund 200 Seiten) als PDF-Datei herunterladen. Ebenfalls steht dort eine deutlich kompaktere Zusammenfassung zum Download bereit, die derzeit auch in französischer und spanischer Sprache verfügbar ist.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, Besuche in Pflegeheimen bei hoher Impfquote der Einrichtungen wieder unkomplizierter zu ermöglichen. Der größte Teil der Bewohner*innen sei mittlerweile bereits geimpft.

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Am 12. April 2021 hat die DAlzG eine Stellungnahme veröffentlicht, in der einleitend Erfahrungen aus der telefonischen Alzheimer-Beratung geschildert werden, welche die Organisation seit 2002 anbietet. Berichtet wird beispielhaft von einem Gespräch mit einer Enkelin, die ihre demenzkranke Großmutter weiterhin nur maximal drei Stunden pro Woche besuchen dürfe – und das, obwohl in der Einrichtung bereits seit Mitte Februar alle Bewohner*innen zweifach geimpft worden seien.

Etwaige Berichte seien keine Einzelfälle, weshalb die DAlzG die Bundesländer auffordert, zügig zu handeln. Unter anderem Schleswig-Holstein habe zusammen mit einigen anderen Ländern bereits auf die hohen Impfquoten in den stationären Einrichtungen reagiert und die Verordnungen entsprechend angepasst.

„Wir fordern die Gesundheitsbehörden aller Bundesländer auf, durch geeignete Maßnahmen wie eine weitere Anpassung der landesrechtlichen Vorgaben oder ausdrückliche Weisungen an die Heimaufsichtsbehörden dafür zu sorgen, dass Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen – soweit kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt - wieder ohne zeitliche Beschränkungen und Berührungsverbote möglich sind“, wird die DAlzG-Geschäftsführerin Sabine Jansen in der Stellungnahme zitiert.

„Dass in diesem Fall geimpfte Heimbewohnerinnen und -bewohner ggf. früher als andere Bevölkerungsgruppen von bestimmten Einschränkungen befreit werden, hat auch der Deutsche Ethikrat bereits in seiner Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021 ausdrücklich befürwortet. Denn diese Gruppe hat durch die Pandemie wohl mit am stärksten unter Beschränkungen ihrer elementarsten Rechte gelitten“, so Jansen weiter.

Die DAlzG ist nicht die einzige Organisation, die sich für ein Ende der teilweise immer noch strikten Besuchseinschränkungen ausspricht. Schon im März hatte beispielsweise der BIVA-Pflegeschutzbund eine entsprechende Petition an die Landesgesundheitsämter gestartet, die insgesamt 2.250 Personen unterstützt hatten.

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Beim Verein Rubicon, der unter anderem lesbische, schwule und queere Menschen berät und unterstützt, ist ein Buch erschienen, in dem zahlreiche Gespräche mit älteren Lesben und Schwulen zu ihrer Situation in der Corona-Pandemie abgedruckt sind. Das Buch steht im Internet kostenlos zur Verfügung.

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Vera Ruhrus ist die Autorin des neuen Buches, das unter dem Titel „Das ist alles unsere Lebenszeit. Ältere Lesben und Schwule in der Corona-Krise“ erschienen ist. Auf knapp 100 Seiten sind darin Interviews mit neun älteren Lesben und Schwulen zu finden, die zwischen August und Dezember 2020 geführt worden sind. Der jüngste Interviewpartner ist zum Zeitpunkt des Gesprächs 55 Jahre alt, die älteste 82 Jahre.

„Ältere Lesben und Schwule, häufig alleinlebend, finden in ihren Freundeskreisen Geborgenheit. Durch die Kontaktbeschränkungen drohen vertraute Netzwerke wegzubrechen“, heißt es in der Einleitung der Publikation. „Mit der ‚zweiten Welle‘ verschärfte sich die Situation. Aus Furcht vor Covid-19 haben sich Ältere sehr zurückgezogen.“

Dabei zeige sich gerade jetzt, wie wichtig entsprechende Netzwerke und funktionierende Strukturen seien. „In den wenigen Städten, in denen es eine geförderte lesbisch-schwule Senior*innenarbeit gibt, stehen Ansprechpartner*innen bereit. Sie bieten digitale Treffen an, arrangieren 'talks & walks' im Freien, telefonieren regelmäßig mit denjenigen, die keine Mails, WhatsApps und Videotools nutzen können oder wollen“, heißt es weiter.

Das Buch steht Ihnen unter diesem Link kostenfrei zur Verfügung.

Ein Ziel des Vereins Rubicon, der seinen Sitz in Köln hat, ist es auch, entsprechende Vernetzungen zu schaffen und zu fördern. Weitere Informationen zu dem Verein finden Sie hier.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund startet Mitte April eine neue Vortragsreihe unter dem Titel „Pflegebedürftig – was nun?“. Den Auftakt der Online-Reihe macht ein Vortrag zum selbstbestimmten Vorsorgen in Bezug auf Vollmachten und Verfügungen.

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„Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ ist der Titel der Veranstaltung, zu der der Pflegeschutzbund für den 15. April 2021 einlädt. Der rund 45-minütige Vortrag, der um 17 Uhr beginnen soll, stellt den Beginn der neuen Veranstaltungsreihe dar. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie finden alle Veranstaltungen online über die Videoplattform „Zoom“ statt.

Über diesen Link können Sie sich für die erste Veranstaltung anmelden. Erhoben wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 5 Euro für BIVA-Mitglieder bzw. 10 Euro für Nicht-Mitglieder.

Weitere Vorträge der neuen Reihe sind „Wie plant man die Versorgung zu Hause?“ am 31. Mai oder „Meine Rechte als Pflegeheimbewohner“ am 5. Juli. Eine Übersicht über die jeweiligen Themen und Daten finden Sie hier.

Bei dem BIVA-Pflegeschutzbund handelt es sich um einen Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen einsetzt. Der Verein beschreibt sich auf seiner Internetseite selbst als „die einzige bundesweite Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und für von Pflege Betroffene“. Der Name BIVA steht als Abkürzung dabei für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“.

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