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Im schleswig-holsteinischen Reinbek bei Hamburg sind rund ein Drittel der Haushalte arm, wie aus einem aktuellen Bericht hervorgeht. Der Seniorenbeirat sieht vor allem teures Wohnen als Armutsfaktor und fordert Maßnahmen.

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Die Stadt Reinbek hat einen Armutsbericht 2020 veröffentlicht, in dem unter anderem Daten zur Einkommensverteilung analysiert werden. Zwar ist die Arbeitslosenquote der Stadt im Südosten Hamburgs vergleichsweise niedrig und die Kaufkraft über dem schleswig-holsteinischen Schnitt, gleichzeitig liegen 31% der Haushalte allerdings unter der Einkommensgrenze von 25.000 Euro pro Jahr. Damit gilt dieses Drittel als arm.

Nicht ohne Grund gebe es in Reinbek „zwei Tafeln, eine Suppenküche, eine Kleiderkammer und ein Sozialkaufhaus“, wie der Leiter des Sozialamts, Torsten Christ,  in der Bergedorfer Zeitung zitiert wird. Die Schere der Einkommensunterschiede gehe immer weiter auseinander. „Jetzt können wir der Politik Input geben und sagen: Das sind die Daten. Damit können sie im Sinne der Reinbeker Bürger entscheiden.“

Über ein Jahr wurde der Bericht in fünf Workshops von den Fraktionen, Wohlfahrtsverbänden und Ehrenamtlichen erarbeitet. Darunter auch Dr. Heinz-Dieter Weigert, Vorsitzender des Seniorenbeirats: „Das war manchmal anstrengend und ging auch mal bis in die Nacht, aber innovativ und verantwortungsvoll“, bilanziert Weigert den Prozess in der Bergedorfer Zeitung. Insbesondere das Wohnen sei eine wichtige soziale Frage. „Wohnen ist der Haupt-Armutsfaktor: Hier muss etwas getan werden“, fordert er weiter.

Die Bergedorfer Zeitung stellt fest, dass die Zahl der geförderten Wohnungen in Reinbek seit zehn Jahren nur zurückgehe. Übrig seien noch 212, für Senioren*innen davon nur 112 Wohnungen. „Das ist erschreckend wenig“, findet der Vorsitzende des Seniorenbeirats. Er schlägt unter anderem vor, dass die Politik von privaten Investoren fordern solle, „mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen“ zu bauen und die Stadt Mitspracherecht bei der Belegung bekommen müsse.

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Am 18.09.2020 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Krankenhauszukunftsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Oppositionsparteien kritisierten, dass eine wirkliche Krankenhausreform fehle.

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Hauptbestandteil des Krankenhauszukunftsgesetzes ist die Investition von drei Milliarden Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte in der Plenardebatte darauf aufmerksam, dass es das erste Mal seit Jahrzehnten sei, das Mittel des Bundeshaushalts in die Krankenhäuser investiert werden würden. Das liegt daran, dass das eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

Die FDP erklärte, dieser „Querfinanzierung des Bundes“ zuzustimmen, sie dürfe aber nicht zur Regel werden. So sei es nämlich „die Verantwortung der Länder, für die Investitionskosten ihrer Krankenhäuser aufzukommen. Diese Investitionen wurden jahrzehntelang versäumt“, argumentiert Dr. Andrew Ullmann (FDP) in der Debatte.

Dem Gesetz stimmten neben der FDP die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zu, Linke und Grüne enthielten sich, die AfD lehnte das Gesetz ab.

Eine große und weitreichendere Reform hätten sich Grüne und Linke gewünscht. „Wir enthalten uns, weil dieses Konzept nicht damit verbunden ist, die dringend notwendigen wirklichen Reformen im Krankenhausbereich anzugehen“, begründet Maria Klein-Schmeink (Grüne) die Enthaltung ihrer Fraktion. Harald Weinberg (Die Linke) kritisiert, dass weiter am Wettbewerb festgehalten wird, wodurch der Name Krankenhauszukunftsgesetz „Etikettenschwindel“ sei: „Sie halten unumwunden am System der Fallpauschalen und damit am wirtschaftlichen Wettbewerb fest. Dieser Wettbewerb gefährdet die Existenz vieler Krankhäuser, vor allem die von öffentlichen und freigemeinnützigen“, mahnt der Abgeordnete.

Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung am 18.09.2020 mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Mehr Details zum Gesetz finden Sie in einer Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.

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Im Sommer wurde der diesjährige Hörfilmpreis verliehen, nun sucht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) noch bis Oktober nach Hörfilmen für die im nächsten Jahr anstehende Verleihung.

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In welcher Form die Verleihung des Deutschen Hörfilmpreises im nächsten Jahr stattfinden wird, ist aufgrund der unklaren Entwicklung der COVID-19-Pandemie noch unklar, dass der Preis auch 2021 verliehen wird, steht jedoch fest. Seit 2002 zeichnet der DBSV jährlich Filme mit Audiodeskription aus, die auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ein vollumfängliches Filmerlebnis ermöglichen können. Dabei werden Situationen, Gestik und Mimik sowie andere wichtige Aspekte durch eine Audiovertonung zwischen den Dialogen erklärt.

Ausgezeichnet werden Filme jeweils in den vier Kategorien Kino, TV, Dokumentation und Kinder- und Jugendfilm. Anfang September hat der Deutsche Hörfilmpreis einen Einreichungsaufruf veröffentlicht. Eingereicht werden können Filme und Vorschläge noch bis zum 15.10.2020.

Erst im Juni fand die Verleihung des Hörfilmpreises 2020 statt. Aufgrund der Corona-Situation hat die Preisverleihung online stattgefunden. Moderiert wurde die Veranstaltung von Steven Gätjen, den Mitschnitt können Sie weiterhin hier auch mit Gebärdensprache abrufen. Mehr Informationen zu dem Deutschen Hörfilmpreis in diesem Jahr und den Preisträger*innen finden Sie hier.

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Das bundesweite Programm „Verbraucher stärken im Quartier“ hilft bereits seit drei Jahren dabei, Verbraucher*innen vor Ort bei ihren Anliegen zu unterstützen. Auch in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel sollen zwei Stadtteile von dem Projekt profitieren können.

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Seit September 2017 läuft das Projekt der jeweiligen Verbraucherzentralen, bei dem Menschen im Stadtteil durch Veranstaltungen, Social-Media-Beiträge oder individueller Beratung unterstützt werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel um Internet-Betrug, Probleme beim Umtausch bestellter Artikel oder um den Wechsel eines Stromanbieters. Gefördert wird das bundesweite Programm durch das Bundesinnenministerium.

Auch in Kiel ist „Verbraucher stärken im Quartier“ jetzt gestartet, wie die Kieler Nachrichten im August berichten. In den Stadtteilen Neumühlen-Dietrichsdorf und Gaarden seien von nun an zwei Mitarbeiter*innen aktiv, die Umsetzung des Projekts wurde dem Ortsbeirat vorgestellt. „Wir halten vor Ort Vorträge und Seminare, informieren mit Hilfe unserer Social-Media-Kanäle und bieten regelmäßig in den Quartieren Sprechstunden an“, wird eine der Berater*innen in dem Beitrag der Kieler Nachrichten zitiert.

Die Altersgruppe, auf die das Projekt abzielt, reiche „von jungen Leuten, die ihre erste Wohnung beziehen bis zu Senioren, die Opfer von Enkeltricks werden“. Wenn nötig werde auch an andere Beratungsstellen weiter vermittelt.

Demnächst solle das Projekt auch mit einem mobilen Lastenfahrrad ausgestattet werden, welches sich als Stand anbiete und zum Transport von Flyern, Aufstellern oder anderen Unterlagen genutzt werden könne. Der Ortsbeirat begrüße den Start von „Verbraucher stärken im Quartier“: „Die Leute müssen nicht in die Stadt fahren, was vielen zu aufwendig ist, sondern werden kostenlos vor Ort beraten“, so beispielsweise Gremium-Mitglied Hans-Dieter Brodersen.

Die Sprechstunden in Neumühlen-Dietrichsdorf finden jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr in der Nachtigalstraße 8 statt. In Gaarden können Sie eine kostenlose Beratung jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat in der Preetzer Straße 35 wahrnehmen.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (CDU), appelliert daran, Pflegebedürftige in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Maßnahmen wie Besuchsverbote führten für Bewohner*innen stationärer Einrichtungen und Angehörige zu kaum aushaltbaren Situationen.

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Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung der Covid-19-Pandemie müssen gut abgewägt werden. So sei das Infektionsrisiko Pflegebedürftiger zweifellos hoch, gleichzeitig müsse die Gesellschaft lernen, mit dem Risiko umzugehen. „Pauschale Besuchsverbote können dabei in Pflegeeinrichtungen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur für begrenzte Zeiträume eine Lösung sein“, bilanziert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einer aktuellen Pressemitteilung. Denn das habe „zu Situationen geführt, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kaum auszuhalten waren.“

Aktuell sieht Westerfellhaus trotz positiver Beispiel noch viele Einrichtungen, die vor allem auf soziale Isolation setzen. Das dürfe nicht mehr sein, für die Pflegebedürftigen handele es sich nicht um Pflegeeinrichtungen, „es ist ihr Zuhause“. Dort sei nicht nur Infektionsschutz gefragt, sondern auch soziale Nähe und Kontakte.

Dabei handele es sich jedoch auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir sind als Gesellschaft gefordert, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um denen, die in der Pandemie besonderen Schutz benötigen, ein Maximum an Lebensqualität zu ermöglichen. Den Belangen und Bedarfen Pflegebedürftiger muss deshalb in der Diskussion besondere Priorität zukommen. Sie dürfen in dieser Pandemie nicht vergessen werden.“

Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Beiträge zum Pflegebevollmächtigten finden Sie hier.

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Am 7. Oktober 2020 findet um 14:00 Uhr ein Online-Seminar des Kulturnetzwerk Silberfilm statt, welches sich der Frage widmet, wie ein alters- und demenzsensibles Filmangebot umgesetzt werden kann.

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„Kulturnetzwerk Silberfilm: Filmkultur für Menschen mit Demenz“ lautet der Titel der Veranstaltung, an der man online teilnehmen kann. Angeboten wird das Seminar vom Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion (kubia). Voraussetzungen für eine Teilnahme sind eine stabile Internetverbindung, ein Computer oder Tablet und ein Headset. Durchgeführt wird das Online-Seminar von der Dipl.-Psy.gerontologin univ., Dipl.-Sozialpäd.(FH) und Mediatorin Sabine L. Distler.

Weiteres zur Veranstaltung finden Sie hier, mehr zum Kulturnetzwerk Silberfilm können Sie auf der Internetseite des Projekts erfahren.

Die Teilnahme am rund einstündigen Seminar ist kostenlos. Anmelden können Sie sich bis zum 6. Oktober über dieses Online-Formular.

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In Schleswig-Holstein ist unter dem Titel „Gemeinsam gegen Einsamkeit“ ein neues Projekt gestartet, welches soziale Isolation im Alter mit technischer Unterstützung überwinden will.

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Die Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. hat zusammen mit dem Kompetenzzentrum Demenz und der Techniker Krankenkasse das Projekt „Gemeinsam gegen Einsamkeit“ ins Leben gerufen. Dabei soll mittels eines „Ein-Knopf-Computers“, KOMP genannt, der Kontakt zwischen älteren Menschen und ihren Freunden und Familien erleichtert werden.

Ansonsten verbreitete Kommunikationsmittel wie Kurznachrichten oder Videoanrufe seien für ältere Menschen häufig eine Hürde. "Für Menschen, die nur wenig Erfahrung mit Technik haben, ist das Gerät sehr gut geeignet. Denn es erfordert keinerlei digitale Vorkenntnisse", wird Sozialpädagogin und Projektbetreuerin Anne Brandt in der gemeinsamen Pressemitteilung zu dem Gerät zitiert.

KOMP sehe aus wie ein kleines TV-Gerät, allerdings gebe es nur einen Knopf, was die Bedienung erleichtere. Mit dem Knopf könne das Gerät ein- und ausgeschaltet werden, die zu sehenden Inhalte würden dann über eine App (Anwendung auf digitalen Endgeräten) z.B. von der Familie gesteuert. Diese können über das Medium laut Projektinitiator*innen dann beispielsweise Bilder einblenden, Videotelefonate führen oder Kurznachrichten verfassen.

Drei Familien in Schleswig-Holstein testen das Gerät bereits, ein weiteres Exemplar kann in der Musterwohnung für Menschen mit und ohne Demenz des Kompetenzzentrums Demenz in Schleswig-Holstein besichtigt werden. Während der Pilotphase wird KOMP wissenschaftlich begleitet, um herauszufinden, inwieweit so ein Medium zur Überwindung sozialer Isolation beitragen kann.

Gerade in Zeiten sozialer Distanz aufgrund der Corona-Pandemie bekomme dem Projekt eine besondere Bedeutung zu. „Abstand halten ist für alle inzwischen an der Tagesordnung. Insbesondere ältere Menschen, die alleine wohnen und an einer Demenzerkrankung leiden, brauchen die sozialen Kontakte so dringend“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.

Doch auch unabhängig von der aktuellen Situation seien solche Projekte beispielhaft für den Nutzen technischer Möglichkeiten: "Innovative Ideen wie KOMP zeigen, dass die Bedarfe von älteren und erkrankten Menschen immer mehr in den Blickfang der Entwickler geraten. Daraus entstehen spannende Ideen, die den Alltag der Menschen tatsächlich erleichtern können“, so Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung.

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Im Juli hat die Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz und das Forum Seniorenarbeit NRW ein Webinar angeboten, um Möglichkeiten der Online-Zusammenarbeit in Demenznetzwerken zu diskutieren. Eine Dokumentation der Veranstaltung ist nun verfügbar.

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Am 14. Juli fand das etwa 90-minütige Webinar (Online-Workshop) unter dem Titel „Toolbox für die Online-Zusammenarbeit im Netzwerk“ statt. „Toolbox“ meint in diesem Zusammenhang eine Art digitalen Werkzeugkoffer für die Zusammenarbeit über das Internet. An der kostenfreien Veranstaltung nahmen 57 Netzwerkakteur*innen aus verschiedenen Bundesländern teil, darunter seien mindestens 14 Personen, deren Organisation Träger einer Lokalen Allianz war.

In der nun veröffentlichten kurzen Dokumentation können Sie Einblick über die diskutierten Inhalte erhalten, außerdem finden Sie dort Links zu weiterführenden Informationen und eine kleine Liste an Tipps zur Nutzung von digitalen Werkzeugen („Tools“). Gerade vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, die das Treffen größerer Gruppen erschwert hat, wird die Frage nach digitaler Alternativen wichtiger.

„Wie kann in Zeiten von Corona und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen die gemeinsame Arbeit mit den Partnern im Netzwerk mit Hilfe von Online-Werkzeugen aufrechterhalten werden? Wie können analoge Arbeitsweisen auf digitale Instrumente übertragen werden?“, waren daher Leitfragen der Veranstaltung.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ hat zum Ziel, vor Ort möglichst viele Akteure in Netzwerken zu organisieren, die die Inklusion von Menschen mit Demenz voranbringen und einen Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung leisten sollen.

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Das Bundeskabinett hat am 05.09.2020 beschlossen, bundesweit mindestens 5.000 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu schaffen. Die Gesundheitsämter seien in der Krise vielfach unterbesetzt gewesen.

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„Bund und Länder haben während der Pandemie zusammen festgestellt, dass es Defizite gab“, wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  auf der Internetseite des Bundesministeriums zitiert. „Wir wollen die Corona-Krise nicht nur irgendwie überstehen. Wir wollen daraus lernen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist“, so Spahn weiter.

Daher hat das Bundeskabinett nun ein Milliardenpaket beschlossen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder zu stärken. Geplant sind vor allem Digitalisierungsmaßnahmen, eine bessere Vernetzung der Gesundheitsämter und 5.000 neue Vollzeitstellen bis 2022. Eingestellt werden sollen neue Ärzt*innen sowie neues Fach- und Verwaltungspersonal. Bis Ende 2021 sollen bereits 3.500 neue Stellen geschaffen worden sein. Die Stellen sollen unbefristet geschaffen werden, allerdings ist der Förderzeitraum der Gelder, die vom Bund kommen, auf sechs Jahre begrenzt. Für diesen Zeitraum stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Gesundheitsämter spielen insbesondere in Pandemie-Zeiten wie der aktuellen Corona-Krise eine wichtige Rolle, sie ordnen beispielsweise Tests an und haben die Aufgabe, Kontakte (Infektionsketten) zurückzuverfolgen. Fraglich bleibt jedoch, wie es überhaupt zur Situation einer vielfachen Unterbesetzung der Gesundheitsämter kommen konnte. „An den Gesundheitsämtern wurde vor Beginn der Corona-Krise gerne und viel gespart, auch ein Grund, warum es nun viel Aufholbedarf gibt“, schreibt beispielsweise die Berliner Zeitung zu der nun beschlossenen Aufstockung.

Der Marburger Bund begrüßt zwar die Aufstockung, kritisiert aber, dass Ärzt*innen in Gesundheitsämtern deutlich weniger verdienten als ihre Kolleg*innen in Krankenhäusern. Die Ärztegewerkschaft fordert daher einen Tarifvertrag, um die Stellen durch bessere Bedingungen attraktiver zu machen. "Temporäre Zulagen sind keine Alternative und können Gehaltsunterschiede von mehr als 1500 Euro im Monat zu den Arzttarifen in Krankenhäusern, im Medizinischen Dienst und im ambulanten Sektor auch nicht wettmachen", wird der Verband in einem Tagesschau-Beitrag zitiert.

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Beschäftigte, die sich akut um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen, zum Beispiel um ihnen einen Platz in einem Pflegeheim zu organisieren, können Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Laut Medienberichten würde die Leistung jedoch kaum in Anspruch genommen werden.

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Seit 2015 ist der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld im Pflegezeitgesetz gesetzlich verankert. Beschäftigte können das als Lohnersatzleistung für bis zu zehn Tage beantragen, wenn der Pflegefall akut und unvorhersehbar eingetreten ist. Im Zuge der COVID-19-Pandemie ist die Regelung – vorläufig bis einschließlich September – auf 20 Tage erhöht worden. Übernommen wird ein Teil des Lohns als Pflegeunterstützungsgeld durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Laut Medienberichten im August würde die Leistung jedoch kaum in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung habe im vergangenen Jahr mit 20.000 Anträgen gerechnet, es gingen jedoch nur etwa 9.000 ein, berichtet der MDR. In dem Beitrag wird Christian Pälmke vom Verein „wir pflegen!“ zitiert.

Er vermute, die geringe Inanspruchnahme der Leistung liege an der Bürokratie und an der geringen Aufklärung über das Pflegeunterstützungsgeld. Außerdem sei es emotional sehr belastend, wenn Angehörige von heute auf morgen, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, pflegebedürftig werden. "Da bin ich emotional tief drin und muss überhaupt erstmal das Ganze verarbeiten, mein Leben nochmal neu sortieren und ordnen", so Pälmke. In so einer Situation sei es häufig zu viel, bei der Pflegekasse einen Antrag zu stellen, eine ärztliche Bescheinigung zu organisieren und gleichzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Bis Ende September ist es noch möglich, das Pflegeunterstützungsgeld ohne ärztliche Bescheinigung und für 20 Tage zu beantragen. Weitere Pflege-Leistungen – auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie – stellt auch der BIVA-Pflegeschutzbund vor.

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