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Der Deutsche Bundestag und anschließend der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Das diskutierte Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für Corona-Maßnahmen sicherstellen.

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Mit 413 Stimmen wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gegen 235 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen am 18. November 2020 durch den Bundestag bestätigt. Auch im Bundesrat gab es noch am gleichen Tag eine Mehrheit – 49 von insgesamt 69 Stimmen fielen auf das neue Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Corona-Schutzmaßnahmen schaffen und Vorbereitungen für mögliche Impfprogramme treffen. Auch für Reisen sind neue Regelungen in dem Gesetzestext verankert.

Als zentral an dem Gesetz gilt der Paragraf 28a, der auch in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz immer wieder genannt wird. Darin werden mögliche Maßnahmen gelistet, die die Länder im Rahmen der Eindämmung der Pandemie verhängen dürfen. Das soll Rechtssicherheit schaffen – neben Maßnahmen wie Maskenpflicht sind beispielsweise auch Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierungen damit gesetzlich legitimiert. Das hat im Bundestag zu einer hitzigen Kontroverse geführt. Die AfD-Fraktion hat dabei mit einer Plakataktion das Ende des Grundgesetzes erklärt, was scharf kritisiert worden ist. Schon im Vorfeld der Debatte hatte die AfD den Koalitionsentwurf in sozialen Netzwerken mit dem „Ermächtigungsgesetz“ der Nationalsozialisten verglichen und dafür fraktionsübergreifende Kritik einstecken müssen.

Neben der AfD lehnten allerdings auch FDP und Linke das Gesetz ab. „Jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte […] bedarf der Debatte und Zustimmung oder Ablehnung des Bundestages, und genau das ist nicht vorgesehen“, kritisierte beispielsweise Jan Korte (Die Linke) in seiner Rede. Korte warnte in dem Zusammenhang vor einer „schleichenden Demokratiekrise“.

Ähnliche Kritik gab es von der FDP: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird“, äußerte sich Christian Lindner (FDP) in der Plenardebatte. Der Handlungsspielraum der Regierung sei zu groß. Die Grünen stimmten trotz Bedenken und einzelner Kritik dem Koalitionsentwurf zusammen mit CDU/CSU und SPD zu.

Weitere Informationen zu dem Gesetz und der Debatte finden Sie auf der Seite der tagesschau. Die hier zitierten Reden können Sie sich auf der Seite des Bundestages als Video ansehen.

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Die Diakonie Hessen hat kürzlich eine neue Broschüre veröffentlicht, die Pflegeeinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Impulse bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung geben will.

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„Ethischer Impuls“ – so versteht sich die neue Broschüre der hessischen Diakonie mit dem Titel „‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Wenn der Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen zu Abschottung führt“. Im Vorwort der über 30-seitigen Broschüre schreibt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Carsten Tag: „Die vorliegende Broschüre versteht sich als Denkanstoß. Wir wollen alle Pflegeverantwortlichen ermutigen, das schwierige Abwägen zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individueller Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen öffentlich zu machen.“ Man habe „Erfahrungen und Positionen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt, die das ethische Dilemma aufzeigen, in dem Pflegeverantwortliche sich befinden“.

Im Rahmen der aktuellen Pandemie, in der gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer wieder als Risikogruppe definiert werden, gibt es wiederkehrende Diskussionen darüber, welcher Weg im Umgang mit Heimbewohner*innen der Richtige ist. Auf der einen Seite steht dabei der vermeintlich größtmögliche Gesundheitsschutz durch Abschottung und Isolation, auf der anderen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über eine Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes, in der Betroffenen bei unverhältnismäßigen Abschottungsmaßnahmen der Einrichtungen zur Klage geraten wird.

Die Broschüre der Diakonie will nun Einrichtungen, die in einem solchen „Dilemma“ zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung stecken, als Impulsgeberin zur Seite stehen. In einem in der Handreichung veröffentlichten Beitrag fordert der Autor Peter Dabrock beispielsweise eine „Hierarchie der Grundrechte“. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Anerkennung der Selbstbestimmung […] der Menschenwürde näher [steht] als Lebensschutz“. Gleichzeitig fordert Dabrock auch dazu auf, pflegebetroffene und ihre Angehörigen stärker mitreden zu lassen. „Die Exekutive und ihre Entscheidungen erhalten so mehr Rückhalt – das ist in den Krisenzeiten wichtiger denn je“, argumentiert der Autor in seinem Beitrag.

Die Broschüre der Diakonie können Sie hier kostenlos herunterladen. Mehr zum Thema Isolation in der Corona-Pandemie finden Sie auch auf diesem Portal.

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Die „Aktion Augen Auf!“ hilft älteren Menschen in Hamburg seit mittlerweile zehn Jahren, Vereinsamung im Alter entgegenzuwirken. Das Projekt der AWO-Stiftung „Aktiv für Hamburg“ bietet Unterstützung im Alltag oder Besuche und Gespräche an.

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„Aktion Augen auf! Mehr Aufmerksamkeit für ein Altern in Würde“ ist der Name, unter dem das Programm der AWO-Stiftung „Aktiv für Hamburg“ 2010 ins Leben gerufen wurde. Das Projekt setzt sich mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen dafür ein, dass Leben im Alter zu verbessern und Vereinsamung entgegenzuwirken. „Unsere Koordinatorinnen suchen gemeinsam mit den älteren Menschen nach einfachen umsetzbaren Lösungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität“, heißt es dazu auf der Internetseite der Aktion. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Besuche und Gespräche am Telefon, die Beantragung und Unterstützung bei Hilfeleistungen oder Hilfe im Haushalt.

Auch das Hamburger Abendblatt hatte am 14. November über das zehnjährige Bestehen der „Aktion Augen Auf!“ berichtet. In dem Artikel wird der Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel als „Ideengeber“ der vor zehn Jahren gestarteten Aktion vorgestellt. „Man kann sagen, dass die sozial Schwachen Opfer im weitesten Sinne sind“, wird Püschel dort zitiert. „Insbesondere gilt dies auch für das hohe Lebensalter. Dann entstehen oft prekäre Situationen.“ Dem Rechtsmediziner sei schon vor Jahren an verstorbenen Senior*innen aufgefallen, dass diese oft vernachlässigt aussahen oder Durchliegestellen gehabt hätten.

Die „Aktion Augen Auf!“ ist in verschiedenen Hamburger Stadtteilen aktiv und bietet Beratungssprechstunden vor Ort. Zu den abgedeckten Stadtteilen zählen beispielsweise Barmbek und Steilshoop, Eimsbüttel, Lokstedt oder Stellingen. Die Situation rund um das Corona-Virus erschwere einige der Angebote jedoch, viele Ältere würden Kontakt mit anderen Menschen derzeit fürchten, berichtet das Abendblatt. Daher habe man allerdings Telefonpatenschaften neu im Hilfsangebot aufgenommen. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass man jeden oder jeden zweiten Tag ein Gespräch hat“, äußert sich Vorsitzende Renate Polis gegenüber dem Hamburger Abendblatt.

Das durch Spenden finanzierte Projekt ist im März 2019 im Rahmen eines Fachkongresses zur Vorbeugung von Einsamkeit im Alter auch von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ausgezeichnet worden. Die Ministerin hatte den mit 1.000 Euro dotierten Preis gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Franz Müntefering, an die AWO-Projektleiterin überreicht.

Senior*innen, die Interesse an Unterstützung oder Gesprächspartner*innen haben, können sich montags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr unter der kostenlosen Hotline 0800-2843628 melden. Auch Ehrenamtliche würden gesucht, Interessierte können sich bei „Aktiv in Hamburg“ melden. „Wir brauchen immer Ehrenamtliche“, so die Mitarbeiterin der AWO-Stiftung Sabine Schorp in dem Zeitungsartikel. „Es ist ein ganz tolles Ehrenamt. Man ist zeitlich flexibel. Und zum Teil sind ganz tiefe Freundschaften entstanden.“

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Am 3. Dezember wird der Deutsche Engagementpreis für das Jahr 2020 verliehen, aufgrund der aktuellen Situation findet die Verleihung online statt.

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Bereits im September hatte die Jury des Deutschen Engagementpreises Preisträger*innen gewählt, die Preisverleihung wird nun am 3. Dezember stattfinden, wo die Gewinner*innen dann bekannt gegeben werden. Die ersten Plätze sind zwar bislang noch nicht veröffentlicht worden, auf der Internetseite des Engagementpreises finden Sie aber bereits die Übersicht der Plätze 4 bis 50. Alle dort genannten Top 50-Projekte und Personen werden zu einem Weiterbildungsseminar im kommenden Jahr eingeladen. Die von der Jury in fünf verschiedenen Kategorien ausgezeichneten Projekte bekommen jeweils 5.000 Euro, ein Gewinn des Publikumspreises wird mit 10.000 Euro dotiert.

Die Preisverleihung wird im Livestream in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr stattfinden, der Zugangslink dazu wird dann auf der Internetseite des Preises veröffentlicht, auf der Sie auch weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden.

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement und „würdigt das freiwillige Engagement von Menschen in unserem Land“, so das Selbstverständnis der Initiator*innen. Unsere Beiträge zu den Verleihungen des Preises in den letzten Jahren finden Sie in der Übersicht.

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Der Verein "Wege aus der Einsamkeit e.V." hat auf der Videoplattform YouTube eine neue Videoreihe begonnen, um Senior*innen mit kurzen Erklärvideos zu zeigen, wie Smartphones genutzt werden können.

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Auf dem neuen YouTube-Kanal des Vereins Wege aus der Einsamkeit e.V. finden Sie seit einigen Monaten kurze Videobeiträge, die Funktionen eines Smartphones in leicht verständlicher Weise erklären. Unter dem Motto „Wir versilbern das Netz. Digitale Teilhabe im Alter“ stellt Vereinsgründerin Dagmar Hirche Smartphone-Möglichkeiten wie den Kurznachrichtendienst WhatsApp oder die Corona-Warn-App vor. In der kürzlich erschienen 11. Folge ist die App der Deutschen Bahn Thema des Erklärvideos. Dabei werden die Apps und Funktionen jeweils sowohl für iPhones (Smartphones von Apple) als auch für Android-Smartphones (Betriebssystem anderer Anbieter) in den Videos separat vorgestellt.

Mittlerweile hat der YouTube-Kanal über 1.000 Abonennt*innen. Ein Abonnement auf YouTube benachrichtigt Sie über neue Videos des abonnierten Kanals und ist nicht mit Kosten verbunden. Einen kurzen Ankündigungs-Film zu der Videoreihe können Sie direkt hier anschauen.

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Untersuchungen zeigen die positive Wirkung vom Singen auf die Gesundheit. Das könne auch bei Menschen mit Demenz therapeutisch genutzt werden.  Dem Thema widmet sich daher auch eine Sendung des „ÄrzteTag“-Podcasts.

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In einem im Internet anhörbaren Audiobeitrag (Podcast) spricht der Vorsitzende der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, Prof. Lutz Neugebauer, über Möglichkeiten, Musik und Singen therapeutisch in der Arbeit mit Menschen mit Demenz einzusetzen.

Der rund 25 Minuten lange Beitrag „Wie Musik Demenzkranken helfen kann“ ist Teil des „ÄrzteTag“-Podcasts, einer Reihe der „ÄrzteZeitung“. Prof. Neugebauer, der im Podcast als Musiktherapie-Experte spricht, habe laut Ärzte-Zeitung „viel Erfahrung, wenn es darum geht, wie sich das Potenzial von Musik therapeutisch effektiv nutzen lässt.“

Der Ende August veröffentlichte Audiobeitrag lässt sich direkt auf der Seite der Ärzte-Zeitung anhören, ist aber auch auf gängigen Streaming-Plattformen wie Spotify zu finden.

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Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Grippeimpfung in diesem Jahr besonders wichtig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ruft daher insbesondere Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Risiko mit einer aktuellen Kampagne zu einer Impfung auf.

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Um zu verhindern, dass der Höhepunkt der Grippe-Infektionen mit einem Anstieg der Covid-19-Infektionen zusammenfällt, ruft die BZgA zur Grippeschutzimpfung auf. Auf die Wichtigkeit der Präventionsmaßnahme will die Institution mittels der Kampagne „Wir kommen der Grippe zuvor“ hinweisen. „Die Grippeschutzimpfung ist die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen diese Infektionskrankheit“, erläutert Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA auf der Internetseite der Bundeszentrale. „Durch die Impfung lässt sich das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs senken. Daher sollten sich insbesondere Menschen mit erhöhtem Risiko – also Ältere, chronisch Kranke und auch Schwangere – unbedingt impfen lassen und am besten schon jetzt einen Impftermin vereinbaren. Denn nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz gegen die Grippeviren aufgebaut hat“, so die Leiterin weiter.

Die Kampagne will mit ihrer Internetseite, Großflächenplakaten oder Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften auf die Gefahr einer Grippe-Infektion und die Möglichkeit der Impfung hinweisen. Außerdem empfiehlt die Bundeszentrale zur Senkung des Ansteckungsrisikos regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten weiterer Hygienemaßnahmen wie das Abstandshalten.

Weitere Informationen und Empfehlungen können Sie der Pressemitteilung der BZgA entnehmen.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund berichtet aus der eigenen Beratungserfahrung von vermehrten Fällen unverhältnismäßiger Besuchsverbote in Pflegeheimen und rät Betroffenen zur Klage.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (kurz BIVA) befürchtet eine „Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr“, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. Anlass für die Befürchtungen würden unverhältnismäßige Besuchseinschränkungen geben, von denen der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung erfahre.

In Fällen von Besuchsverboten oder ähnlichen einschränkenden Maßnahmen, die nicht durch eine Behörde angeordnet sind, rät der Pflegeschutzbund Betroffenen, mit der Heimleitung das Gespräch zu suchen. Sollten solche Versuche ergebnislos bleiben, rät die BIVA zum Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden bestätige dabei die Rechtsauffassung der BIVA-Jurist*innen. Das Gericht hätte die Isolation einer Heimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben und gleichzeitig den Inhalt der Corona-Schutzverordnung infrage gestellt.

„Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten“, wird BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger in der Stellungnahme zitiert. „Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen.“ Der Pflegeschutzbund biete Betroffenen im Falle einer Klage Unterstützung und Beratung an.

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Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, sei die Quote der über 64-jährigen, die armutsgefährdet sind, auf über 15 Prozent gestiegen. Seit 2005 habe der Anstieg der Armutsgefährdung in keiner anderen Altersgruppe so zugenommen.

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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung weniger als 60 Prozent des bundesweiten Einkommen-Mittelwerts zur Verfügung haben. Seit 2005 sei diese Gefährdungsquote bei Menschen ab 65 Jahren um 4,7 Prozent auf 15,7 Prozent im letzten Jahr gestiegen. In keiner anderen Altersgruppe sei der Anstieg so groß gewesen, im selben Zeitraum habe es insgesamt einen Zuwachs der Armutsgefährdung von 1,2 Prozentpunkten gegeben.

Grundsicherung im Alter hätten Ende 2019 dabei 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter bezogen. Nähere Angaben zu der Entwicklung der Armutsgefährdung finden Sie in der Meldung des Statistischen Bundesamtes.

Auch die Corona-Pandemie könnte zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. „Die Altersarmut wird durch die Rezession deutlich ansteigen“, wird der Armutsforscher Christoph Butterwegge unter anderem in der ZEIT zitiert. Viele Senior*innen seien aufgrund der niedrigen Renten auf Nebentätigkeiten angewiesen, die aufgrund der derzeitigen Situationen häufig unterbrochen sind. „Mehr als eine Million Kleinstrentner haben Minijobs, um über die Runden zu kommen. Davon sind viele durch die Beschränkungen weggefallen. Sie erhalten keine staatliche Leistung als Ersatz“, so Butterwegge weiter.

Weitere Beiträge rund um das Thema Altersarmut finden Sie in dieser Übersicht.

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Die Corona-Warn-App ist nun seit rund fünf Monaten verfügbar und könnte im Zuge steigender Infektionszahlen an Bedeutung gewinnen. Auch die Bundesregierung hat Bilanz gezogen.

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Bislang wurde nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) knapp 22 Millionen Mal die App heruntergeladen, die die App-Nutzer*innen bei Kontakt mit Infizierten warnen soll. Die von der Bundesregierung in Kooperation mit den IT-Unternehmen SAP und der Deutschen Telekom entwickelte Anwendung für Smartphones steht seit dem 16.06.2020 zum Download bereit. Rund 45.000 positive Testergebnisse seien nach RKI-Angaben seit Start in der App geteilt worden (Stand: 06.11.2020).

Ende September – nach den ersten 100 Tagen der Warn-App – hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite eine positive Bilanz gezogen. „Die Anwendung ist nicht als Allheilmittel gegen die Covid-19-Pandemie gedacht, sie hat sich aber als wichtiger digitaler Helfer gegen Corona erwiesen“, heißt es dort. "Sie ist nachgefragt, sie funktioniert, sie hilft, Infektionen zu vermeiden", lobt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Corona-Warn-App, die für ihn zu den weltweit erfolgreichsten Apps zähle. Kritik gab es derweil aus der CSU – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete die App gegenüber der Funke Mediengruppe als „zahnlosen Tiger“, es gebe „kaum eine warnende Wirkung“.

Gleichzeitig fordern Stimmen aus der Koalition Nachbesserungen bei der App. „Die App könnte uns noch besser helfen, wenn die Gesundheitsämter punktuell einen Datenzugang erhalten würden“, äußerte sich beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge gegenüber Focus. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, sehe die App im Hinblick auf steigende Fallzahlen und erschwerte Kontaktverfolgung als immer wichtiger an, fordert aber mehr Aufklärung. „Es fehlt an Aufklärung über Funktionen, Nutzen und den Prozess rund um die App, bei der Bevölkerung, aber auch bei Arztpraxen und Testzentren“, sagte die Linken-Politikerin gegenüber der Deutschen Welle. „Viele Ärzte fragen ihre Patientinnen und Patienten nicht, ob sie die CWA haben und setzen nicht das zwingend erforderliche Kreuz auf dem Laborbegleitschein, das Voraussetzung dafür ist, dass das Testergebnis in der App landet“, so Domscheit-Berg weiter.

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