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Für den 03.11.2020 lädt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Politische Teilhabe älterer Bürgerinnen und Bürger stärken“.

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Politische Teilhabe älterer Menschen ist vielseitig und findet zum Beispiel in Seniorenvertretungen wie den zahlreichen Seniorenbeiräten ihren Ausdruck. Auch das schleswig-holsteinische Altenparlament, über dessen 32. Tagung wir kürzlich berichteten, gehört zu einer Struktur politischer Teilhabe. Allerdings machten auch die Erfahrungen der Corona-Pandemie „einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, dass ältere Menschen gehört und an politischen Entscheidungen beteiligt werden.“

Wie politische Teilhabe sichergestellt und gestärkt werden kann oder wie sich Verbände und Organisationen weiter entwickeln müssten um Mitgestaltung gerecht zu werden sind beispielsweise Fragen, die bei der Veranstaltung diskutiert werden.

Die digitale Fachtagung findet am 3. November 2020 zwischen 11:30 und 16:30 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird bis zum 30. Oktober gebeten. Dazu schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an zellmer@bagso.de . Weitere Informationen können Sie auch dem Programm entnehmen.

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Der Bundesrat hat am 09.10.2020 einer Verordnung zugestimmt, die den rechtlichen Rahmen für die freiwillige Nutzung des Nährwertlogos „Nutri-Score“ für Lebensmittelhersteller setzt. Damit ist der Weg für das Kennzeichnungssystem frei.

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Bei dem sogenannten Nutri-Score handelt es sich um ein fünfstufiges Ampelsystem, welches von A (dunkelgrün und empfehlenswert) bis E (rot und nicht zu empfehlen) die Gesundheit von Nahrungsmitteln anzeigen soll. Das aus Frankreich stammende Kennzeichnungssystem soll dabei auf der Verpackung von Fertigprodukten zu finden sein und Verbraucher*innen damit bei einer Kaufentscheidung unterstützen.  In die Bewertung der Produkte fließen neben eher gesundheitsschädlichen Zucker- und Fettwerten auch gesunde Bestandteile wie Ballaststoffe und Eiweiße mit ein.

In einer Verbraucher*innen-Befragung des Bundesernährungsministeriums hatte sich der Nutri-Score bereits 2019 gegen andere Kennzeichnungssysteme durchgesetzt, wodurch sich das Ministerium für den Nutri-Score aussprach. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 09.10.2020 ist ein Inkrafttreten der Verordnung nun möglich, was für November zu erwarten ist.

Die Bundesregierung hatte in der Vorlage nur eine freiwillige Verwendung des Ampelsystems für Hersteller vorgeschlagen, eine verpflichtende Norm nur für Deutschland widerspreche geltendem EU-Recht. Verbraucherschützer*innen drängen daher immer wieder darauf, dass die Bundesregierung sich in Europa für eine verbindliche Kennzeichnungspflicht stark mache. Im Ärzteblatt wird Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, mit einer ähnlichen Empfehlung zitiert: „Deutlich besser wäre es, Nutri-Score europaweit einheitlich und verbindlich einzuführen.“

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Im Zuge eines Programms gegen Einsamkeit im Alter bauen die Malteser über 100 Standorte auf, durch die Zugangswege und Engagementmöglichkeiten zur Förderung sozialer Kontakte geschaffen werden sollen. Das Projekt wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.

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„Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen ist heute und in absehbarer Zukunft eines der relevantesten gesellschaftlichen Probleme in Deutschland“, heißt es auf der Internetseite der Malteser. Soziale Kontakte seien „der Schlüssel zu Gesundheit und Wohlbefinden“, weshalb die Hilfsorganisation weitere Anlaufstellen aufbauen will, an denen Einsamkeit durch ehrenamtliche Besuchs- und Begleitangebote vorgebeugt werden soll.

Insgesamt sollen bundesweit 112 neue Standorte geschaffen werden, zu den geplanten Standorten sollen auch die schleswig-holsteinischen Orte Norderstedt, Itzehoe und Neumünster zählen. Als Projektziele nennt der Malteser neben den individuellen Zielen (z.B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Reduzierung von sozialer Isolation) auch gesellschaftliche Ziele, die auf der Internetseite jeweils weiter erläutert werden:

  • Enttabuisierung des Themas Einsamkeit
  • Stärkung der intergenerationalen Beziehungen
  • Reduzierung von gesundheitlichen Risiken von Einsamkeit

Das Projekt wird seit diesem Sommer bis Ende 2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Im September hat das Bundeskabinett entschieden, die Akuthilfen für pflegende Angehörige im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis Ende des Jahres zu verlängern. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage zur Pflegeunterstützung frei zu nehmen.

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Eigentlich sollten die sogenannten Corona-Hilfen Ende des vergangenen Monats ausgelaufen sein, bereits Anfang September hatte das Bundeskabinett einige Hilfen allerdings bis zum Jahresende verlängert. Dazu zählen auch die Akuthilfen für Menschen, die Angehörige pflegen. „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt“, wird Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) auf der Internetseite des Ministeriums zitiert.

„Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt“, so die Ministerin weiter.

Zu den im Mai eingesetzten und bis zum 31.Dezember 2020 verlängerten Akuthilfen zählen folgende Maßnahmen, die das Familienministerium aufzählt:

  • „Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist - wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.“

Nach Angaben des Bundesministeriums würden rund drei Viertel der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt. Man gehe derzeit von 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus, davon seien über die Hälfte erwerbstätig.

Auf seniorenpolitik-aktuell berichten wir öfter über die Situation von Menschen, die Angehörige in der eigenen Häuslichkeit pflegen.

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Für eine gesunde Ernährung im Alter fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „Vernetzungsstellen für Seniorenernährung“ in den einzelnen Bundesländern. Bereits in sechs Ländern wurden entsprechende Institutionen eingerichtet.

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84 Prozent der 70 bis 80-jährigen Männer und 74 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe seien übergewichtig, beschreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Internetseite. Außerdem sei im Jahr 2050 jede*r Dritte über 60 Jahre alt. Anlässlich dieser Zahlen habe Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Ernährungsinitiative für Senior*innen gestartet, die jetzt in den Ländern umgesetzt werden soll.

Gefördert werden sollen für die nächsten fünf Jahre sogenannte Vernetzungsstellen, die es im KiTa- und Schulbereich bereits flächendeckend gebe. Auch für eine gesunde Ernährung von Senior*innen sollen solche oder vergleichbare Institutionen nun geschaffen werden. „Die Vernetzungsstellen bieten Beratung, vermitteln Wissen und vernetzen die Akteure“, heißt es in der Pressemitteilung. Schwerpunkt ihrer Arbeit sei „die Verbesserung

  • der Ernährungskompetenzen von Seniorinnen und Senioren, pflegenden Angehörigen und Verantwortlichen für die Verpflegung älterer Menschen in häuslicher Umgebung
  • der Qualität der Verpflegungsangebote in Senioreneinrichtungen und von mobilen Menüdiensten sowie
  • der Verpflegungssituation von Seniorinnen und Senioren, die sich zu Hause oder in ambulanten Wohngemeinschaften selbst versorgen oder dort von Angehörigen betreut werden“.

Bereits in sechs Bundesländern sind Vernetzungsstellen eingerichtet worden. Darunter die neu dazugekommenen Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

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Am 5. November 2020 veranstaltet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Diskussion zum Achten Altersbericht. Die Veranstaltung kann im Internet-Livestream verfolgt werden.

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Am 12. August 2020 hat die Bundesregierung den Achten Altersbericht unter dem Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“ veröffentlicht. Der Bericht wurde von einer Sachverständigenkommission im Januar vorgelegt und anschließend durch eine Stellungnahme der Bundesregierung und weiteren Akteur*innen ergänzt. Die Diskussion über den Bericht soll nun starten.

Dazu lädt das BMFSFJ zu einer Online-Veranstaltung als Auftakt ein. „Welche Fragen ältere Menschen und auch Unterstützerinnen und Unterstützer in deren Umfeld haben, wollen wir mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission und einem Vertreter der Seniorenabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer einstündigen Online-Veranstaltung am 5. November 2020 um 10 Uhr erörtern“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung.

Bei der Anmeldung können Sie bereits Ihre Frage(n) zum Bericht formulieren. Die Veranstaltung kann im Livestream auf der Videoplattform YouTube verfolgt werden.

Der vollständige Achte Altersbericht heruntergeladen oder bestellt werden.

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Am 1. Oktober war der Internationale Tag der älteren Menschen, der von Organisationen und Verbänden häufig zum Anlass genommen wird, über aktuelle Themen des Alters Stellung zu beziehen. In diesem Jahr warnten Verbände unter anderem vor einem Rückschritt bei Altersbildern.

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Am diesjährigen Tag der älteren Menschen (auch Tag der älteren Generation oder Weltseniorentag) warnt der BIVA-Pflegeschutzbund vor einem Corona-bedingten Rückschritt bei Altersbildern. Jahrelange Aufklärungsarbeit habe zu differenzierteren Altersbildern geführt, in denen ältere Menschen nicht mehr nur über das definiert würden, was sie nicht mehr könnten. In der Corona-Krise seien Ältere allerdings wieder als die „Schwächsten der Gesellschaft“ und „Risikogruppe“ wahrgenommen worden.

Zwar sei es gesichert, dass ältere Menschen mit chronischen Begleiterkrankung ein höheres Erkrankungsrisiko hätten, „Menschen allein aufgrund ihres Alters als Risikogruppe zu definieren, erfüllt allerdings den Tatbestand der Altersdiskriminierung“, so der BIVA-Vorsitzende Dr. Manfred Stegger in einer Pressemitteilung. „Es ist diese paternalistische Haltung den Älteren gegenüber, die so unerträglich und unwürdig daran ist“, kritisiert Stegger deutlich. „Man schreibt den Alten vor, was sie zu tun und zu lassen haben, ohne sie mit einzubeziehen.“

Über die Zeit der Pandemie habe sich die Sichtweise etabliert, „Schwache und Alte“ zu isolieren, „damit die übrige Gesellschaft möglichst normal leben kann“. Auch in Deutschland habe man über die Köpfe der Bewohner*innen hinweg Entscheidungen zu deren Besuchsmöglichkeiten getroffen. „Was wir stattdessen brauchen ist die Solidarität der Generationen und das Ernstnehmen der Schutzbedürftigen als Partner auf Augenhöhe“, so Stegger weiter.

Auch die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, argumentiert in eine ähnliche Richtung. Die Reduzierung der älteren Generation auf das Bild von Hilfebedürftigen sei „angesichts der vielfältigen Lebenslagen älterer Menschen nicht zeitgemäß“, heißt es in der BAGSO-Stellungnahme zum Tag der älteren Menschen. Politik, Medien und Gesellschaft seien nun gefordert, die Vielfältigkeit der älteren Generation sichtbar zu machen. „Differenzierte Bilder vom Alter wirken Diskriminierung entgegen und haben einen positiven Einfluss auf das Selbstbild. Sie unterstützen das Miteinander der Generationen und den Zusammenhalt der Gesellschaft“, so die BAGSO weiter.

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Der Zusammenschluss der deutschsprachigen Alzheimer- und Demenz-Organisationen (DADO) hat im September ein Sprachleitfaden veröffentlicht, der sich der Leitfrage „Wie sprechen wir in angemessener Weise über Demenz?“ widmet.

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Wenn der Begriff „Demenz“ genutzt wird, passiert das häufig in einer stigmatisierenden Weise. So hat beispielsweise das DSM 5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) den Begriff Demenz durch den medizinischen Terminus „neurokognitive Störung“ (NCD) ersetzt. Dieser soll weniger stigmatisieren, zumal der Demenzbegriff von vielen Betroffenen abgelehnt werde.

Die deutschsprachigen Alzheimer- und Demenz-Organisationen (DADO) sind sich jedoch darin einig, dass der Demenzbegriff vor allem auf Grund seiner Bekanntheit und Verständlichkeit weiterhin verwendet werden kann. Vielmehr käme es darauf an, über Demenz in einer angemessenen Sprache zu sprechen. Dafür haben die Organisationen eine 12-seitige Broschüre herausgegeben, die hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

„Die Worte, die wir wählen, beeinflussen Menschen mit Demenz und ihr engeres und weiteres soziales Umfeld sowie die gesamte Öffentlichkeit in einer entscheidenden Art und Weise“, heißt es in der Broschüre. Die gewählte Sprache habe damit einen großen Einfluss auf Gefühle wie Freude oder Niedergeschlagenheit. Begriffe wie „Leidende*r“, „Opfer“ oder „jemand ohne Verstand“ seien beim Sprechen über Menschen mit einer Demenz zu vermeiden.

Die Diagnose Demenz sei außerdem nur ein Teilaspekt eines Menschen, betont Michael Wache, Mitglied des Beirats „Leben mit Demenz“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG), in einer Pressemitteilung zu der Veröffentlichung. „Jeder hat seine individuelle Persönlichkeit und seine eigene Biografie. Die Diagnose darf niemals auf den gesamten Menschen übertragen werden. Eine respektvolle Sprache bedeutet, den Menschen mit seinen Ressourcen, seinen erhaltenen Fähigkeiten und seiner Persönlichkeit zu sehen und Stigmatisierung und Diskriminierung zu vermeiden.“

Mehr Beiträge rund um das Thema Demenz finden Sie hier.

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Bis zum Jahresende soll der elektronische Medikationsplan eingeführt werden. Die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ fordert dabei die Einbeziehung von Betroffenenorganisationen.

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Der elektronische Medikationsplan bedeutet, dass Arztpraxen die Medikation einer Patient*in auf der Versichertenkarte elektronisch hinterlegen kann. Gibt ein*e Patient*in dann das eigene Einverständnis, dürfen andere Ärzt*innen oder Apotheken auf die Daten zugreifen, wobei der Zugriff durch eine PIN-Nummer der Patient*in geschützt werden soll.

„Medikationsplan schafft Überblick“ ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Die Initiative fordert in einer Pressemitteilung zum Tag der Patient*innensicherheit am 17.09.2020, Betroffenenorganisationen bei der Umsetzung des elektronischen Medikationsplanes mit einzubeziehen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einführung sei, „dass Patientinnen und Patienten vom Nutzen überzeugt sind und die Funktionsweise verstehen. Betroffenenorganisationen können zu zielgruppengerechter Information beitragen und für Vertrauen werben“, argumentiert die BAGSO-Initiative.

Auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO, begrüßt das neue Konzept und unterstreicht die Wichtigkeit von Aufklärung in der Pressemitteilung: „Der neue elektronische Medikationsplan überzeugt. Aber Patientinnen und Patienten müssen gut informiert und begleitet werden, denn Einverständnis erfordert Wissen.“

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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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