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Insgesamt 13 Verbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier Maßnahmen für altersgerechtes und bezahlbares Wohnen. Bezahlbarer Wohnraum werde für immer mehr Verbraucher/innen – gerade für Ältere - zur Mangelware.

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Für ein gemeinsames Positionspapier haben sich verschiedene Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Caritasverband e.V. zusammengetan, um Reformen für bezahlbares Wohnen zu fordern. Allein in deutschen Großstädten fehle es an mindestens 1,9 Millionen bedarfsgerechten Wohnungen. „Die Verbraucherverbände und Gewerkschaften fordern daher rechtliche Reformen, um Wohnen wieder bezahlbar zu gestalten“, heißt es in  dem Papier. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die sich insbesondere für die Bedarfe der älteren Generation einsetzt.  Teil der Forderungen der Verbände ist auch Wohnraum altersgerechter zu gestalten. „Die Alterung unserer Gesellschaft führt zu einem massiven Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in Deutschland. Schon jetzt fehlen mindestens 2,5 Millionen barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungen, Tendenz steigend“, geht aus dem Papier hervor. Möglich wäre eine altersgerechtere Wohnpolitik beispielsweise durch eine finanzielle Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen.

Im Einzelnen stellen die Organisationen elf Hauptforderungen zu dem Thema Wohnen auf:

  • Wohngeld grundlegend reformieren, 
  • Sozialen Wohnungsbau langfristig fördern und Wohngemeinnützigkeit einführen, 
  • Genossenschaften und kooperatives Wohnen unterstützen, 
  • Altersgerechtes Wohnen fördern,
  • Wohnen im ländlichen Raum fördern, 
  • Wohnungseigentumsgesetz verbraucherorientiert novellieren,
  • Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, 
  • Mietrecht stärken, Transparenz für Mieter erhöhen und Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sozial gestalten, 
  • Selbstgenutztes Wohneigentum und private Wohnraumförderung stärken, 
  • Grundsteuer reformieren, 
  • Baukosten begrenzen und mehr Bauland ausweisen.

Konkreteres zu den jeweiligen Forderungen können Sie dem 14-seitigen Dokument entnehmen. Das Positionspapier wurde im November 2019 veröffentlicht.

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Bis Ende 2020 führt die AWO als Wohlfahrtsverband ein Modellprojekt durch, um Einrichtungen der Altenhilfe mehr für die LSBTIQ-Zielgruppe (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie queere Menschen) zu öffnen.

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Etwa eine Million Menschen der über-65-jährigen Deutschen definieren sich als Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle oder queer. Allerdings sei die Sensibilität für die Zielgruppe in der Altenhilfe noch nicht so vorhanden, wie es wünschenswert wäre. Spezifischere Angebote habe es dank Initiativen und Verbänden vor allem in Metropolregionen gegeben, fehlten aber flächendeckend.

Wichtig sei eine Öffnung der Angebotsstrukturen vor allem aus der besonderen Ausgrenzungserfahrung nicht heterosexueller Menschen: „So vielfältig und unterschiedlich diese Menschen und ihre Lebensgeschichten auch sind, was viele von ihnen verbindet, ist die gemeinsame Erfahrung von Ablehnung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Denunziation und teilweise auch von Gewalt und Strafverfolgung aufgrund ihrer sexuellen Lebensweisen und/oder geschlechtlichen Identitäten.“ Ein Beispiel dafür ist der ehemalige §175 des Strafgesetzbuches, der schwule Männer unter Strafe stellte. Ersatzlos gestrichen wurde der Paragraph erst 1994.

Zuletzt berichteten wir im Rahmen der Erweiterung des Entschädigungskreises vor etwa einem Jahr ausführlicher über den sogenannten „Schwulenparagraphen“. Das Modellprojekt hat das Ziel, die Angebote des Verbands „vielfaltssensibel, inklusiv und offen für Alle“ zu gestalten. Das soll unter anderem durch Fortbildungen, Coachings und Praxisbegleitungen erreicht werden. „Im Rahmen des Modell-Projekts wird unter Einbeziehung queerer Senior*innen-Verbände eine Musterkonzeption zur Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe LSBTI entwickelt und zunächst an fünf bundesweiten Pflegestandorten der AWO modellhaft umgesetzt“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite. Das wissenschaftlich begleitete Projekt soll zum Ende dann in Form eines Handbuches auch anderen Wohlfahrtsverbänden zugänglich gemacht werden.

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In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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Das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein hat den aktuellen Veranstaltungsplan für das neue Jahr veröffentlicht. Angeboten werden zahlreiche Veranstaltungen rund um das Thema Demenz.

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Das Kompetenzzentrum Demenz hat bereits in den vergangenen Jahren immer wieder Veranstaltungen rund um das Thema Demenzerkrankungen organisiert. Auch 2020 soll es eine Reihe weiterer Angebote geben, wie das Jahresprogramm zeigt. Los geht es im neuen Jahr mit einer Veranstaltung am 22.02.2020 unter dem Titel „Expertenstandard Demenz: Beziehung und Kontakt gestalten“, die in Lübeck stattfinden wird. Weitere Veranstaltungen sind beispielsweise „Wohnen mit Demenz – Norm oder Zuhause?!“ im April in Norderstedt oder „Natur und Garten – Türen öffnen zu Menschen mit Demenz“ im darauffolgenden Monat in Preetz. Weitere Informationen können Sie dem Programm entnehmen.

Das Kompetenzzentrum Demenz ist ein Projekt der Alzheimer Gesellschaft S.-H. e.V. / Selbsthilfe Demenz, welches durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein und den Spitzenverband der Pflegekassen gefördert wird. Ziel des Projekts besteht unter anderem in der Vernetzung von Akteuren und Koordinierung und Planung von neuen Strukturen und Beratungsangeboten. Hier finden Sie einen Flyer des Kompetenzzentrums.

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In deutschen Krankenhäusern steige die Personalnot weiter an, zehntausende Stellen seien unbesetzt. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstitus (DKI) hervor, welches Ende des Jahres 2019 veröffentlicht wurde.

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Sowohl bei den Pflegekräften als auch bei Ärzt/innen herrsche Personalmangel. So seien derzeit 17.000 Pflegestellen in Deutschland offen, offene Stellen für Ärzt/innen gebe es zurzeit in 76 Prozent der Krankenhäuser. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des DKI hervor, welches einmal im Jahr über die Personalsituationen berichtet.

Auch die Intensivpflege ist laut dem Bericht vom Pflegenotstand betroffen. In fast allen großen Krankenhäusern (über 600 Betten) fehle es an Pflegekräften. In dreiviertel der Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten gebe es offene Stellen. „Der Fachkräftemangel in der Intensivpflege hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Im Jahr 2016 hatte noch gut die Hälfte der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme und 2011 knapp ein Drittel“, schreibt das DKI. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, wird im Ärzteblatt mit deutlicher Kritik an die Politik zitiert: „Der Personalnotstand in den Krankenhäusern ist nicht vom Himmel gefallen. Er hat seine Ursache in einem politisch gewollten Kostenwettbewerb und einer ständig steigenden bürokratischen Überlast. Hier ist die Politik gefordert, endlich für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen“. Außerdem müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden, so Johna weiter - „Nur dann werden Pflegende und Ärzte für vakante Stellen gewonnen werden können.“

Bereits zwei Wochen zuvor wurde berichtet, dass auch die Berliner Charité-Klinik stark unterbesetzt sei. Hier sei man beispielsweise auf private Spenden für die Kinderkrebsstation angewiesen, berichtet der tagesspiegel. Außerdem sei ein Aufnahmestopp mittlerweile üblich, um Behandlungsfehler durch Überlastung zu vermeiden. Die Charité war die erste Klinik in Deutschland, in der eine vertraglich festgelegte Personaluntergrenze durch die Beschäftigten erkämpft worden war.

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Immer wieder wird diskutiert, inwieweit eine Pflegevollversicherung vor Armut im Pflegefall schützen könnte. Mögliche Auswirkungen hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht.

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Selbst zum Pflegefall zu werden stellt für viele nicht nur eine körperliche oder psychische Belastung dar – auch finanziell kann der Pflegefall schnell zum Armutsrisiko werden. Das liegt vor allem daran, dass Pflegebedürftige einen großen Teil ihrer Pflegekosten selber zahlen müssen. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Forderung auf, aus der Pflegeversicherung eine Vollversicherung zu machen, um Pflegebedürftige vor Armut zu schützen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat mögliche Auswirkungen anhand mehrerer Rechenbeispiele untersucht. Eine Pflegeversicherung in Form einer Bürgerversicherung würde laut der Studie „die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren - bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber.“ Das fasst die Hans-Böckler-Stiftung auf ihrer Internetseite zusammen.

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mussten nach Angaben der Stiftung im ersten Quartal 2019 im Schnitt etwa 660 Euro für Pflegeleistungen zuzahlen. Und daran seien zusätzliche Kosten für Miete oder Essen noch nicht enthalten. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren seien die Eigenanteile fast kontinuierlich gestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass die jetzige Pflegeversicherung auch bei steigenden Pflegekosten bei gleichen Pauschalbeträgen bleibt, sodass sich zum Beispiel steigende Personalkosten oft ausschließlich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Wie wir im März bereits berichteten, hatte sich auch die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El-Samadoni in die Debatte eingebracht und der Forderung nach einer Pflegevollversicherung angeschlossen. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“, äußerte sich die Bürgerbeauftragte damals.

Würde die Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung umgestellt werden, die die vollständige Übernahme der Pflegekosten gewährleisten solle, würden Arbeitnehmer/innen im Schnitt nur etwa 5 Euro monatlich mehr zahlen müssen. Bei Arbeitgebern läge der Betrag bei 25 Euro im Jahr, errechnet der Wissenschaftler der Universität Bremen. Die Arbeitnehmerbeiträge wären gestaffelt, finanziell stärkere Haushalte sollen also mehr belastet werden als ärmere. Mehr als 100 Euro im Jahr würden demnach nur 10 Prozent der gesetzlich Versicherten für ihre Voll-Absicherung zahlen. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Zu dem vollständigen Dokument „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ gelangen Sie hier.

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