Logo DISW

Seite
Am 8. März sind weltweit wieder Frauen auf die Straße gegangen, um am internationalen Frauentag auf ihre Lage hinzuweisen. Auch in Deutschland gab es zahlreiche Kundgebungen, auch hier sei die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht.

Weiterlesen

Seit 1921 wird jährlich am 8. März der internationale Frauentag begangen. An diesem Tag wird in besonderer Weise auf Ungerechtigkeiten hingewiesen: In vielen Ländern der Welt dürfen Mädchen keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen oder sich ihre Partner/innen nicht selber aussuchen. Doch auch in Deutschland sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Frauen verdienen im Schnitt über 20 Prozent weniger als Männer, rund 25 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon sexualisierte und/oder häusliche Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Partner erlebt und weit mehr als die Hälfte der Frauen hatten schon mit sexueller Belästigung zu kämpfen. Auch die gesellschaftlich wichtige Arbeit von Erziehung oder Pflege wird häufig von Frauen verrichtet – und das unbezahlt. In einer Stellungnahme der Linksfraktion im Deutschen Bundestag heißt es: "Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen.“

Auch katholische Frauenverbände sind am 8. März auf die Straße gegangen. „Obwohl seit 1949 im Grundgesetz Art. 3 eindeutig festgeschrieben ist, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, werden in unserer Gesellschaft ihre Würde und Leistung mit zweierlei Maß gemessen. Das muss sich endlich ändern“, sagt beispielsweise Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), in einer Pressemitteilung.

Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es insbesondere bei der Rente. Diese ist laut OECD-Angaben bei Frauen 46 Prozent niedriger als bei Männern. Damit ist die Ungerechtigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch. Die vergleichsweise niedrigen Renten haben vor allem mit den geringeren Löhnen, aber auch mit Pflege- und Erziehungszeiten und einem hohen Anteil von Teilzeit-Jobs zu tun. Daher sind Frauen häufiger von Altersarmut bedroht als Männer.

Zum Thema Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde empfehlen wir den aktuellen Audiobeitrag des Deutschlandfunks, den Sie sich hier anhören können.

Schließen


Die "Coronavirus-Krankheit 2019" (englisch: Corona virus disease 2019, kurz: COVID-19) gehört zurzeit wohl zu den meist diskutierten Themen in Deutschland. Sie wird ausgelöst durch das "schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" (englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2, kurz: Sars-CoV-2). Die Bundesregierung bemüht sich um Aufklärung, auch der Bundestag hat über politische Strategien zum Umgang mit der Krankheit diskutiert.

Weiterlesen

Seit Wochen beherrscht das sogenannte Coronavirus die mediale Berichterstattung. Da es sich bei der Krankheit um ein neuartiges Virus handelt, sind Politik und Gesundheitsbereich nun gefragt, schnelle Antworten zu finden und einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Zu dem aktuellen Stand hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 04.03.2020 eine Regierungserklärung abgegeben. Anschließend gab es eine Aussprache im Bundestag. „Hier im Bundestag und in der Zusammenarbeit mit den Ländern erlebe ich alle politisch Beteiligten als sehr konstruktiv“, so Spahn in seiner Rede. „Es ist sicher eine unserer größten Stärken in der Demokratie, im Ernstfall gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“ Deutschland sei gut vorbereitet, nötige Maßnahmen seien getroffen. Scharf kritisiert wurde der Minister aus Reihen der AfD-Fraktion. Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, kritisiert, dass es an einer Strategie fehle.

Der FDP-Fraktionschef Christian Lindner wies insbesondere auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus hin. Es gehe „nicht nur um gesundheitliche Risiken, sondern es gibt auch Risiken in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Minister Spahn und Seehofer [Gesundheits- und Innenminister] haben einen Krisenstab gebildet. Wir erwarten, dass es einen solchen Krisenstab auch von Herrn Altmaier und Herrn Scholz [Wirtschafts- und Finanzminister] gibt.“

Amira Mohammed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken, kritisiert auch die Rolle der Medien. Diese würden im Interesse steigender Verkaufszahlen täglich neue Panikschlagzeilen verbreiten und so Unsicherheit in der Bevölkerung schüren. „Herr Spahn“, formuliert die Linken-Politikerin in Richtung des Bundesgesundheitsministers, „Sie haben auch in Ihrer Rede hier eben sehr besonnen gesprochen. Das ist zu begrüßen. Sie selber schüren diese Panik nicht. Aber die Bundesregierung hat zu wenig getan und tut nach wie vor zu wenig, um dieser medialen Panikmache etwas entgegenzusetzen“, kritisiert die Oppositionspolitikerin.

Auch im Hinblick auf kursierende Falschmeldungen oder Panikschlagzeilen verweist Jens Spahn in seiner Regierungserklärung auf die Wichtigkeit seriöser Quellen. Als Beispiel dafür ist die Internetseite infektionsschutz.de zu nennen, die von der Bundeszentrale für politische Aufklärung (BZgA) betrieben wird. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema. Für Fragen und Antworten steht die BZgA auch auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung. Dort gibt es eine Video-Reihe, die kurz und verständlich über das Wichtigste zu der Krankheit aufklärt.

Das Protokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie hier einsehen.

Schließen


Pflegekosten für stationäre Unterbringungen müssen zu einem Teil von den Pflegebedürftigen übernommen werden. Angesichts steigender Pflegekosten fordert nun auch die Senioren-Union, eine Parteigliederung der CDU, eine Deckelung des Eigenanteils.

Weiterlesen

„Die Unterbringung im Pflegeheim macht immer mehr Senioren zum Sozialfall“, kritisiert Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, in einer Pressemitteilung. Der Eigenanteil von bundesweit durchschnittlich 1.900 Euro im Monat für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sei für viele Pflegebedürftige zu hoch und von der Rente nicht tragbar. „Deshalb brauchen wir eine Deckelung des Eigenanteils“, wird Wulff weiter zitiert.

Im August 2019 berichteten wir über die zuletzt gestiegenen Eigenanteile an den Pflegekosten bei Heimunterbringung. Durchschnittlich mussten stationär untergebrachte Pflegebedürftige 120 Euro mehr zahlen als noch im Jahr davor. Kritisiert wird häufig, dass eine fehlende Deckelung der Eigenanteile dazu führe, dass steigende Kosten (z.B. durch höhere Personalkosten) einseitig zu Lasten der Betroffenen gingen. Neben einer Deckelung der Eigenanteile auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten wird immer wieder auch vorgeschlagen, die Pflegeversicherung als Vollversicherung umzustrukturieren. Das würde bedeuten, dass die Pflegekassen für die kompletten Heimkosten aufkommen müssten. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hatte mögliche Auswirkungen einer solchen Regelung zuletzt in einer Studie untersucht, über die wir im Dezember berichteten.

Schließen


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Februar entschieden, dass auch geschäftsmäßige Hilfe durch Dritte bei der Selbsttötung erlaubt sein müsse. Damit kippt das Gericht das 2015 durch die Politik gefasste Verbot, welches verfassungswidrig sei.

Weiterlesen

Vor fünf Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe, die nicht von Angehörigen, sondern Ärzt/innen oder Vereinen gegeben wurde, strafbar ist. Dagegen hatten nicht nur Mediziner/innen und Sterbehilfe-Vereine geklagt, sondern auch Schwerkranke, die ihr Leben beenden wollen. Zwar ist der eigentliche Suizid nicht verboten, ohne die notwendigen Medikamente sind viele dazu jedoch gar nicht in der Lage. Immer wieder gibt es Schwerkranke, die dem als unwürdig empfundenen Leben aus eigener Entscheidung heraus gerne ein Ende setzen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des Paragrafen 217 (Strafgesetzbuch) nun gekippt. „So sensibel das Thema Suizid ist und sorgfältig der Umgang damit sein muss: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtig, denn am Ende muss jeder selbst über seinen Tod entscheiden dürfen“, wird das Urteil in einem Deutschlandfunk-Beitrag begrüßt.

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, z.B. vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Entscheidung, bislang geltendes Verbot aufzuheben, nicht bedeute, der Gesetzgeber dürfe die Sterbehilfe nicht mehr regulieren. „Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren“, heißt es in der Pressemitteilung aus Karlsruhe. „Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Der Bundestag hatte sich 2015 mehrheitlich vor allem für ein Verbot ausgesprochen, da befürchtet wurde, ältere und kranke Menschen könnten sich durch die geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu einem Suizid drängen lassen.

Schließen


Anfang April bietet der „Digital-Kompass“ eine Veranstaltung unter dem Titel "Rund ums Geld – Online-Banking, Kleinanzeigen und Versicherungen" in Berlin an. Die Veranstaltung soll Unsicherheiten bei finanziellen Angelegenheiten mit digitalen Angeboten abbauen.

Weiterlesen

Mittels Vorträgen von Expert/innen und Workshops widmet sich die Veranstaltung des Projekts Digital-Kompass dem Nutzen von Online-Angeboten bei finanziellen Angelegenheiten. Dazu gehört zum Beispiel der An- und Verkauf persönlicher Gegenstände über das Internet oder Online-Banking, welches Finanztransaktionen deutlich vereinfachen kann. Zusammen mit den Vereinfachungen, die das Internet in diesen Bereichen bringen kann, kommt bei vielen Menschen auch eine Unsicherheit dazu.

Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr, gegen 16.00 Uhr wird das Programm zu Ende sein. Das Programm sowie nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung nach Anmeldung kann auch per Livestream über das Internet verfolgt werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie ebenfalls der Internetseite des Digital-Kompasses. Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).

Schließen


Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als "Hartz IV" – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.

Weiterlesen

Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“

Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.

Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.

Schließen


Immer wieder ist das Thema Kurzzeitpflege in der öffentlichen Diskussion, da es zu wenig Plätze gebe. Dabei kann Kurzzeitpflege für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung sein. Auch in Kiel haben sich die Abgeordneten nun dem Thema gewidmet.

Weiterlesen

„Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten und pflegenden Angehörigen im Land wird deutlich, dass die Plätze für Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein nicht ausreichen und es sehr schwer ist, nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden“, schreibt die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag auf ihrer Internetseite. Die Fraktion um ihre Vorsitzende Birte Pauls hatte im Januar einen Antrag eingereicht, der die Jamaika-Regierung zum Handeln aufforderte. Die Landesregierung müsse ein Konzept erarbeiten, um ein „bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot“ zu schaffen und mit Landesmitteln in die Kurzzeitpflege zu investieren. Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen antworteten auf den SPD-Vorstoß mit einem eigenen Alternativantrag, der das Thema ohne konkrete Maßnahmen auf Landesebene aufgreift. Vielmehr solle sich die Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für verbesserte Regelungen einsetzen.

Die SPD warf der Regierung vor, das Thema damit einfach an die Bundesebene weiterzureichen. „Alle handfesten Aufgaben immer nur Richtung Berlin zu schieben ist für uns an dieser Stelle zu dünn und wird der Verantwortung nicht gerecht“, kritisiert die SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Plenardebatte im Januar. Der Minister habe hier Handlungsspielraum. Anfang Februar hatte sich dann der Sozialausschuss mit dem Thema auseinandergesetzt und einstimmig beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

Nach Angaben der AOK Nordwest gebe es in Schleswig-Holstein derzeit 1.658 Kurzzeit-Pflegeplätze. Nicht nur für Pflegebedürftige sei die Kurzzeitpflege ein wichtiges Angebot, sondern auch für pflegende Angehörige, „die einmal im Jahr selber eine Auszeit brauchen, für einen Urlaub etwa oder weil sie sich selber einer Operation unterziehen müssen“, wird Birte Pauls in den Lübecker Nachrichten zitiert.

Schließen


Speziell für Senior/innen gibt es in einigen deutschen Städten eine neue Smartphone-Anwendung („App“), die den Alltag in dem Ort erleichtern soll. „Gut versorgt in …“ heißen die neuen Handy-Programme, die kostenlos heruntergeladen werden können.

Weiterlesen

„Gut versorgt in Moers“ ist die aktuellste Version der neuen Smartphone-App. Anfang Januar berichtete beispielsweise der Lokalkompass über die neue digitale Alltagshilfe in der nordrhein-westfälischen Stadt Moers. „Die App hat eine umfangreiche Funktionalität mit Anruf-, E-Mail- und Routenfunktion. Bei der Entwicklung wurde außerdem Wert auf eine unkomplizierte Gestaltung und intuitive Bedienbarkeit gelegt“, wird Michael Bley, Geschäftsführer von „Gut versorgt in“ dort zitiert. Zusammen mit dem Bürgermeister Christoph Fleischhauer (CDU) stellte er die neue Senior/innen-App vor.

Ziel des Programms ist, den Alltag von Senior/innen zu erleichtern. Dafür bietet die App verschiedene Funktionen an. Dazu gehören regelmäßige Informationen rund um Themen des Älterwerdens, eine Übersicht über verschiedene Zuständigkeiten (z.B. bei Ämtern), Kontakte und Adressen für Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen oder Notrufnummern.

Zurzeit wird „Gut versorgt in…“ für 15 Städte angeboten, darunter zum Beispiel Remscheid oder Düsseldorf. Die App befindet sich weiter im Aufbau und weitere Städte sollen hinzugefügt werden. Ob Ihre Stadt bereits dabei ist, können Sie auf der Internetseite der Anwendung in Erfahrung bringen. Dort kann die App auch heruntergeladen werden. Sie ist jedoch auch im App Store oder Play Store (je nach Anbieter) erhältlich und kostenfrei.

Schließen


Ende vergangenen Jahres trafen sich die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im bayrischen Bad Gögging. Dort verabschiedeten die Beauftragten eine Erklärung, die digitale Barrierefreiheit fordert.

Weiterlesen

Am 21. und 22.November 2019 kamen die Beauftragten der Länder für Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen. Darunter auch Ulrich Hase, der Landesbeauftragte von Schleswig-Holstein. Er fordert die schleswig-holsteinische Regierung in einer Pressemitteilung auf, die Pflicht zu barrierefreien Angeboten für gewerbliche und private Anbieter im Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Dabei bezieht er sich auch auf die „Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“, die sich für digitale Barrierefreiheit einsetzt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beauftragten erwarten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Unter „digitaler Barrierefreiheit“ wird verstanden, dass digitale Angebote (z.B. Internetseiten) auch für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Seh- oder Hörschwächen aufgrund von Alter oder Beeinträchtigungen) zugänglich sind. Weitestgehend barrierefrei sind daher zum Beispiel Seiten, die eine sichtbare Vorlese-Funktion anbieten, in leichter Sprache formuliert sind oder übersichtlich und verständlich aufgebaut sind. Bei Film- und Videoangeboten können beispielsweise auch Untertitel oder der Einsatz von Gebärdensprache dazu beitragen, Barrieren abzubauen.

Auch auf diesem Portal achten wir darauf, unsere Artikel möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher arbeiten wir beispielsweise mit größeren Zeilenabständen und einem übersichtlichen Seitenaufbau. Anfang diesen Jahres wurde seniorenpolitik-aktuell auch im Hinblick auf Barrierefreiheit und verbesserte Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. So sind nun ergänzende Texte in Gebärdensprache und Leichter Sprache zu finden, auch ist die Seite mit Screenreadern (Bildschirmlesern) besser bedienbar.

„Die Barrierefreiheit muss standardmäßig bei allen digitalen Angeboten in allen Facetten berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung der Landesbeauftragten. „Bei Neu- und Umgestaltungen ist der Aspekt bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.“ Auch in der digitalen Arbeitswelt müsse es mehr Barrierefreiheit geben: „Unternehmen sollen die digitale Arbeitswelt von vornherein barrierefrei gestalten, um niemanden auszuschließen.“

Die Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten inklusive der Bad Gögginger Erklärung finden Sie hier.

Schließen


Der Seniorenbeirat der schleswig-holsteinischen Stadt Norderstedt hat Mitte Februar begonnen, Notfalldosen zu verteilen. Darin befinden sich Notfall-Infoblätter, die z.B. von chronisch Kranken ausgefüllt werden können und dem Rettungsdienst in Notfällen wertvolle Informationen geben können.

Weiterlesen

Das Hamburger Abendblatt spricht von insgesamt rund 1.400 Notfalldosen, die durch den Seniorenbeirat Norderstedt unter die Leute gebracht werden sollen. Am 13. Februar hat der Beirat mit der Verteilung begonnen. In diesen Notfalldosen befinden sich einheitliche Notfall-Formulare, die mit eigenen Angaben wie Medikamenten ausgefüllt werden können.  Diese Dose soll dann in der Kühlschranktür verstaut werden, um einen möglichst einheitlichen Ort zu gewährleisten. Der Kühlschrank kann dann von beiden Seiten mit beigelegten Notfall-Aufklebern beklebt werden, um Rettungssanitäter/innen auf die Notfalldose hinzuweisen. „Es ist darauf zu achten, dass die Daten, der Medikamentenplan und sonstige Informationen immer aktuell und vollständig ausgefüllt sind. Dies ermöglicht schnelle und sichere Hilfe im Notfall!“, schreibt der Seniorenbeirat im Stadtmagazin Norderstedt.

Auf die grünen Dosen aufmerksam gemacht worden war der Beirat durch die AWO Norderstedt. „Der Seniorenbeirat fand diese Idee großartig und wir wollten gerne mehr Notfalldosen zur Verfügung haben. Bei einem Gespräch mit unserer Oberbürgermeisterin, Frau Roeder, haben wir die Notfalldose vorgestellt und angefragt, ob Sie uns unterstützen kann weitere Sponsoren dafür zu finden“, heißt es weiter im Stadtmagazin. Die Stadtwerke Norderstedt hätten weitere 1.000 Notfalldosen gesponsert.

Die Notfalldosen sind kostenlos, allerdings nehme der Beirat gerne Spenden für das geplante Norderstedter Hospiz, welches kürzlich seine Grundsteinlegung zu feiern hatte, entgegen. Im Oktober dieses Jahres soll das stationäre Hospiz fertig gestellt sein. Mehr zu dem Hospiz-Bau können Sie hier nachlesen, zur Internetseite des Seniorenbeirats gelangen sie hier.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}