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Bereits im September hatte der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) einem telemedizinischen Projekt 500.000 Euro überreicht. Das Projekt soll zu einer stärkeren gesundheitsversorgenden Vernetzung an Schleswig-Holsteins Westküste beitragen.

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„Die Sicherstellung der Versorgung ist die wichtigste Aufgabe der Gesundheits- und Pflegepolitik“, wird Gesundheitsminister Heiner Garg in einer Presseerklärung zitiert. „Mehr älter werdenden Menschen und damit mehr Patientinnen und Patienten stehen zukünftig weniger Fachkräfte gegenüber“, weshalb neue innovative Projekte nötig seien. Das Projekt „TelemedNetz.SH“, an dessen Projektpartner der Minister am 11.09.2019 Förderbescheide in Höhe von etwa 500.000 Euro überreichte, sei eins davon. „Das Projekt hat nicht nur Vorbildcharakter wegen der Umsetzung telemedizinischer Versorgungskonzepte, sondern auch im sektorenübergreifenden Ansatz“. Es vernetze Praxen, Klinik und Pflegeeinrichtungen und verbinde damit die Westküste des nördlichsten Bundeslandes.

Bei der Tele-Diagnostik, um die es bei dem Projekt vor allem geht, werden Informations- und Kommunikationstechnologien verwendet, um räumliche Entfernungen zu überwinden. Dazu können zum Beispiel Video-Telefonate gezählt werden, die eine weite Anreise zur nächstgelegenen Praxis ersparen könnten. „Dieses Projekt eröffnet uns völlig neue Möglichkeiten, die medizinische Versorgung in unserem ländlichen Flächenkreis weiter zu entwickeln“, wird Burkhard Sawade, Hausarzt in Meldorf, in der Pressemitteilung zitiert. „Gerade die langfristige Betreuung schlecht mobiler Heimbewohner wird durch die Möglichkeiten der apparativen Diagnostik erheblich erleichtert. Das erspart insbesondere den Patienten manchen aufwendigen und belastenden Transport zu Praxen oder Kliniken.“ 

Die wissenschaftliche Auswertung des dreijährigen Projektes soll durch das Institut für Allgemeinmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel durchgeführt werden. Dabei gehe es insbesondere um die Akzeptanz der Bewohner/innen auf das Versorgungssystem.

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Die Deutschen würden die Digitalisierung mehrheitlich begrüßen, wünschen sich allerdings auch mehr Mitbestimmung. Das geht aus einer Studie hervor, die die Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht hatte.

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Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland sehe die technische Entwicklung in der Vergangenheit als Fortschritt an. Nur ein Fünftel sei der Meinung, dass die Nachteile überwiegen. Wenn es allerdings um die Zukunft gehe, seien nur 46 Prozent der Meinung, dass sich das Leben dank der Digitalisierung nachhaltig verbessern werde. 34 Prozent seien skeptisch. Das geht aus einer Studie des Soziologen Stefan Kirchner (TU Berlin) hervor, die im Rahmen des Projekts „Für ein besseres morgen“ von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht wurde. Kirchner hatte dabei Daten des Erhebungsinstituts Civey ausgewertet, welches regelmäßig Online-Befragungen mit 5000 Teilnehmer/innen durchführe.

Doch woher kommt die Skepsis eines Teils der Befragten? „Ein möglicher Grund für diese skeptische Tendenz in den Befragungsergebnissen“ – so die Antwort der Studie – „findet sich in den deutlichen Einschätzungen, dass weder die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen noch die Digitalisierung die Ungleichheit der Einkommen zukünftig abbauen wird.“ Kritisiert wird auch die große Macht der Digitalkonzerne. So befürchten über 70 Prozent der Befragten, den Konzernen zu viele Daten preisgeben zu müssen. 62 Prozent glauben, sich dem Einfluss dieser Unternehmen nicht entziehen zu können. Diese hätten nach mehrheitlicher Auffassung der Teilnehmenden den größten Einfluss auf die Digitalisierung. Um dem Entgegenzuwirken fordern 16 Prozent von der Politik eine Regulierung der Konzerne und 17 Prozent mehr Daten- und Verbraucherschutz. Mit 22 Prozent am meisten genannt wurde die Forderung nach einer effektiveren Besteuerung der Digitalkonzerne. Auch eine bessere Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen ist eine der genannten Hauptforderungen der Befragten an die Politik.

Die vollständige Studie können Sie hier einsehen. Eine Zusammenfassung finden Sie beispielsweise auch hier.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) hat am 08.11.2019 zusammen mit dem Kompetenzzentrum Demenz zu einer Fachtagung nach Norderstedt eingeladen. Thema war „Technik und Demenz – schöne neue Welt?“.

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Zu der Fachtagung seien etwa 160 Teilnehmer/innen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengekommen, schreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in einem Veranstaltungsbericht auf ihrer Internetseite. Zu den Teilnehmenden gehörten sowohl jüngere Auszubildende als auch ältere Personen aus dem Bereich Pflege und Gesundheit. Auch Angehörige von Menschen mit Demenz seien der Einladung gefolgt und diskutierten über Chancen und Risiken moderner Technik in der Arbeit mit Demenzerkrankten. Die Veranstaltung fand auch in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat Norderstedt statt.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) eröffnete den Fachtag mit einer Rede. „Technische Unterstützung darf kein Ersatz für menschliche Nähe und Zuwendung sein. Digitale Anwendungen können die Betreuenden aber in ihren Aufgaben entlasten. Technische Hilfsmittel sind gerade dann sinnvoll, wenn sie emotionale und zeitliche Freiräume schaffen und den Betreuenden mehr Zeit geben, sich um einen Angehörigen oder Patienten zu kümmern“, wird er in dem Veranstaltungsbericht zitiert. Einzelne Vorträge der Veranstaltung finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten der technischen Unterstützung bereits gibt, haben zahlreiche Aussteller auf der Fachtagung gezeigt. Dazu zählt die Therapie-Robbe „Paro“, die beispielsweise in diesem Video ausführlich vorgestellt wird.

Als Fazit der Fachtagung fasst die Deutsche Alzheimer Gesellschaft zusammen: "Wohnen und Pflegen können durch technische Unterstützung erleichtert werden, zum Beispiel durch Herdabschaltungen, Pflege- oder Entspannungsbetten, Sturz-Apps, biodynamische Lichtlösungen, Ortungssysteme in Schuhen oder Gehstöcken oder angepasste Kommunikationshilfen wie den 'Ein Knopf Computer KOMP'."

In Deutschland leben derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Jährlich erkranken laut Angaben der DAlzG 300.000 Menschen neu.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hat sich im November fraktionsübergreifend auf ein Milliardenpaket geeinigt, was die Situation des finanziell angeschlagenen UKSH (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) spürbar verbessern soll.

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Am 12. November wurde ein Unterstützungspaket auf den Weg gebracht, welches fraktionsübergreifend auf große Zustimmung stieß. Unterzeichnet wurde der Pakt nach einer gemeinsamen Pressekonferenz von der Klinikleitung, der Landesregierung und den Fraktionen von CDU, Grüne, FDP, SPD und SSW. Einzig die AfD unterzeichnete nicht, der Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis, der den Pakt an sich begrüße und gerne unterschrieben hätte, habe sich übergangen gefühlt. Der Pakt sieht unter anderem vor, dass das Land 340 Millionen Euro der Altschulden übernimmt. Darüber hinaus sollen 400 Millionen Euro an Investitionsmitteln fließen und bis zu 300 Millionen Euro für weitere Investitionen bereitgestellt werden. Damit sei das UKSH allerdings nicht schuldenfrei. „Es bleiben rund 500 Millionen Euro Belastung durch die zahlreichen Uni-Klinik-Neubauten“, heißt es auf der Internetseite des Landtags. Das UKSH hat zwei Standorte, einen in Kiel und einen in Lübeck, wo die Klinik gerade in einen Neubau umzieht. Die einzelnen Unikliniken in Kiel und in Lübeck hatten sich 2003 zum UKSH vereint.

Ralf Stegner, Fraktionschef der SPD, sprach laut Bericht des Landtags in einer Aktuellen Stunde am nächsten Tag von einem „großen finanziellen Kraftakt“ und einem „Musterbeispiel für politische Verantwortung“. CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch wies darauf hin, dass in der Vergangenheit „ein geschlossenes Gesamtkonzept“ gefehlt habe. Dieses Versäumnis würde der Pakt nun wettmachen. Auch Christopher Vogt (FDP) sieht die Steuergelder im UKSH als „sinnvoll investiert“ an.

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Trotz des demographischen Wandels und höheren Ausgaben zur Alterssicherung würde sich das Bruttosozialprodukt nach einer aktuellen Studie nicht negativ verändern. Der Grund: Neben den Ausgaben steige auch die Kaufkraft.

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In den kommenden Jahren werden besonders geburtenstarke Jahrgänge - die sogenannten „Babyboomer“ - in Rente gehen. Der Frage, wie sich die zu erwartenden steigenden Rentenausgaben auf das Wirtschaftswachstum auswirken könnte, widmet sich unter anderem eine aktuelle Studie. „Nach einer weit verbreiteten Meinung“ – so schreibt die Hans-Böckler-Stiftung in einem Artikel zur Studie  –  „schaden höhere Rentenbeiträge der Wirtschaft, weil sie die Arbeitskosten steigern und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Sie würden das Wirtschaftswachstum bremsen und zu steigender Arbeitslosigkeit führen, wird argumentiert.“ Dass diese Zusammenhänge allerdings nicht so einfach seien, zeigen die Wissenschaftler/innen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). In einer Studie berechneten sie, wie sich langfristig das Bruttosozialprodukt entwickeln würde, wenn die Beitragssätze um einen Prozentpunkt steigen würden. Das würde zwar die Lohnstückkosten erhöhen und damit insbesondere einen Effekt auf die Exportwirtschaft haben, allerdings hätten die Rentner/innen auch mehr Geld in der Tasche. Das würde vor allem den Konsum und damit die Binnennachfrage steigern. Diese beiden Effekte würden sich ausgleichen und damit nicht zur Minderung des Wirtschaftswachstums beitragen, argumentieren die Wirtschaftswissenschaftler/innen.

Die Ökonom/innen empfehlen, steigende Rentenausgaben durch eine Kombination aus höheren Beitragssätzen und Steuermitteln zu finanzieren. „Zusätzlich sollten Selbstständige und Beamte schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um die notwendigen Ausgaben auf mehr Schultern zu verteilen“, empfiehlt die Studie weiter. Die vollständige Studie können Sie hier einsehen.

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Seit Frühjahr war es geplant, nun ist es im Bundestag beschlossen worden: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.

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Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, mit dem sich im Gesundheitswesen nun einiges ändert. Künftig soll es nun möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte sogenannte „Apps“ (Smartphone-Applikationen) auf Rezept verschreiben. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Bereits in den Jahren zuvor haben immer mehr Patient/innen solche Handy-Programme zur Unterstützung genommen. Möglich sind beispielsweise Erinnerungsmeldungen zur Tabletteneinnahme oder Programme für Gymnastikübungen. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesund­heits­wesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, wird Gesundheitsminister Jens Spahn im Ärzteblatt zu dem neuen Gesetz zitiert. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD) gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Die AfD und die FDP haben sich enthalten.

Neben der Möglichkeit von Apps auf Rezept soll auch die
sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ausgebaut werden, welche häufig auch als
„Datenautobahn“ bezeichnet wird. Damit einhergehend werden Apotheken und
Krankenhäuser verpflichtet, sich diesem sicheren Datennetz anzuschließen. Zudem
sieht das Gesetz vor, dass gesammelte Gesundheitsdaten pseudonymisiert an ein
Forschungszentrum zu Forschungszwecken weitergegeben werden können.
Insbesondere der Umgang mit sensiblen Daten und dem Thema Datenschutz führt zu
viel Kritik bei der Opposition: „Es handelt sich um sensible Daten, mit denen
wir sensibel umgehen müssen, verantwortlich umgehen müssen und umsichtig
umgehen müssen. Das, Herr Minister, haben Sie leider nicht getan, und das führt
auch dazu, dass wir diese Debatte in dieser Weise führen müssen“, äußert sich
beispielsweise Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag.

Für die Befürworter/innen des Gesetzes sei dieser Schritt
allerdings vor allem auch eine Chance, die Informationen, die zu einzelnen
Patient/innen vorliegen, für alle behandelnden Personen gleichermaßen
zugänglich zu machen. „Es kann nicht sein, dass Wissen irgendwo vorhanden ist,
aber andere Menschen, die ebenfalls am Patienten arbeiten, im Bereich Pflege,
Heilmittel, Hilfsmittel, gar nicht mitbekommen, was da eigentlich los ist“, argumentiert
beispielsweise Dr. Roy Kühne (CDU) in der Debatte.

Ein weiterer, größerer Streitpunkt am Gesetz ist die Tatsache, dass Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 2 % der Rücklagen in IT-Unternehmen zu investieren, die beispielsweise oben beschriebene Apps entwickeln. Das kritisiert insbesondere Dr. Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist doch ganz klar, dass die Krankenkassen vor allem digitale Anwendungen empfehlen werden, in die sie selbst investiert haben. Es muss aber nur eine Anwendung floppen, und die Versichertengelder sind komplett futsch. Diese Zweckentfremdung von Beiträgen der Versicherten als Spekulationskapital lehnen wir ab.“

Die hier zitierten Beiträge aus der Bundestagsdebatte am 7.11.2019 finden Sie im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (ab Seite 83).

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Wie wir im Oktober berichteten, hatte das Bundeskabinett geplant, Weiterbildungsangebote künftig nicht mehr von der Umsatzsteuer zu befreien. Das hat der Bundestag nun abgelehnt.

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Ende Juli 2019 hatte das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zugestimmt, welches eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vorsah. Danach sollte sich die Umsatzsteuerbefreiung vor allem nach der beruflichen Verwertbarkeit richten. Kritiker/innen sahen darin insbesondere für Senior/innen und Menschen mit Beeinträchtigungen einen großen Nachteil. Für diese wären Bildungsangebote dann gegebenenfalls teurer geworden, da es häufig nicht um eine berufliche Verwertbarkeit gehe.

Der Bundestag hat den Entwurf in einer Abstimmung am 07.11.2019 allerdings abgelehnt, wodurch (Weiter-)Bildungsangebote nun vorerst umsatzsteuerfrei bleiben werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßt das in einer aktuellen Meldung auf ihrer Internetseite. Die BAGSO gehörte mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband zu den Verbänden, die sich bereits im Vorfeld der Bundestagsabstimmung mit Stellungnahmen in die Diskussion einmischten und auf die Gefahren einer Neuregelung hingewiesen hatten.  

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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Anfang November veranstaltete die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) einen Fachtag unter dem Titel „Gemeinsam lernen: analog und digital“. Die Veranstaltung wurde gefilmt und ist nun im Internet zugänglich.

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Am 06.11.2019 hatte die BAGSO nach Bonn eingeladen, um über die Themen Lernen und Digitalisierung zu diskutieren. Die knapp sechsstündige Fachtagung ist nun im Videoformat auf der Plattform YouTube zu sehen (hier geht es zum Mitschnitt). Organisiert wurde die Veranstaltung von der BAGSO-Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“, die sich auf der Tagung auch vorstellten. Auch der Achte Altersbericht der Bundesregierung war Thema des Fachtags. Das vollständige Programm, mit dem die BAGSO zu der Veranstaltung eingeladen hatte, finden Sie hier.

Die BAGSO selbst schreibt zu der Tagung auf ihrer Internetseite: „Die Fachtagung bot die Möglichkeit, das Thema Digitalisierung und Bildung im Alter näher zu beleuchten und vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen folgenden Fragen nachzugehen: Wie können Ältere sich leichter an Lern- und Bildungsangeboten beteiligen? Welche Möglichkeiten hält die Digitalisierung der Lebenswelten bereit und wie können damit verbundene Herausforderungen als Potenziale genutzt werden?“.

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