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Menschen mit Demenz sind in Deutschland rechtlich nicht in allen Bereichen ausreichend abgesichert. Um ihre Rechte insbesondere mit Blick auf Teilhabe, Unterstützungsleistungen und Versorgung zu stärken, wurde die Nationale Demenzstrategie ins Leben gerufen.

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Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie aus Hamburg hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie beschäftigt. Im Mittelpunkt seiner Expertise steht die Würde von Menschen mit Demenz, die seiner Einschätzung nach in der Praxis noch immer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Würde umfasst sämtliche Menschenrechte und setzt einen respektvollen Umgang voraus, der frei von Diskriminierung, Herabwürdigung und Benachteiligung ist.

Die im Januar 2026 veröffentlichte, mehr als 160 Seiten umfassende Expertise untersucht verschiedene Rechtsgebiete – darunter das Zivil-, Familien- und Strafrecht – auf mögliche Verbesserungen für Menschen mit Demenz. Grundlage der Analyse sind die Nationale Demenzstrategie, Fachliteratur sowie Gespräche mit Expert*innen. Ziel ist es, rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Menschen mit Demenz ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben erleichtern können.

Klie diskutiert unter anderem die Einführung eines „Rechts auf Demenz“. Darüber hinaus enthält die Expertise konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung bestehender Regelungen. So wird beispielsweise angeregt, den rechtlichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu überprüfen. Auch eine flächendeckende Gewaltprävention wird gefordert, da Menschen mit Demenz überdurchschnittlich häufig von psychischer oder körperlicher Gewalt betroffen sind. Zudem spricht sich die Expertise dafür aus, Unterstützungsangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und ehrenamtliche Angebote dauerhaft in kommunale Strukturen einzubinden.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Themen gesellschaftliche Teilhabe sowie die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz. Beide Bereiche werden in der Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und waren auch Gegenstand der Fachgespräche mit Expert*innen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Analyse ein.

Thomas Klie verfasste die Expertise im Auftrag der Nationalen Demenzstrategie und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Der eingetragene Verein Silbernetz bietet Menschen ab 60 Jahren Unterstützung gegen Einsamkeit und soziale Isolation. Sein zentrales Angebot ist die Silbernetz-Hotline. Dort können ältere Menschen täglich von 8 bis 22 Uhr anrufen, wenn sie Gesprächsbedarf haben. Am anderen Ende der Leitung sitzen ehrenamtliche Mitarbeitende, die ein anonymes und vertrauliches Gespräch ermöglichen.

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Silbernetz e. V. bietet darüber hinaus feste „Telefonfreundschaften“ sowie weitere Angebote vor Ort an. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Vereins.

Die Bekämpfung von Einsamkeit im Alter gehört inzwischen zu den zentralen Themen der Seniorenpolitik. Angebote wie die Silbernetz-Hotline sollen dazu beitragen, soziale Teilhabe zu stärken und Isolation entgegenzuwirken.

Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Rahmen des Projekts ReWiSil (Reichweite und Wirkung der Silbernetz-Hotline) untersucht, welche Menschen durch das Angebot erreicht werden und welche Wirkung die Gespräche entfalten. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem folgende Fragen:

  • Wie groß ist die Reichweite von Silbernetz und wie vielfältig ist die Gruppe älterer, einsamer Menschen, die erreicht wird?
  • Reduzieren die Gespräche mit den Mitarbeiter*innen der Silbernetz-Hotline das subjektive Einsamkeitserleben? Verringern sich Schamgefühle oder negative Altersselbstbilder?

Am 24. Juni 2026 werden die Ergebnisse der Studie von 9:30 bis 12:00 Uhr in Berlin vorgestellt und gemeinsam mit Fachpersonen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutiert. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Interessierte können sich anmelden und entweder vor Ort im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) oder online teilnehmen. Die Zahl der Plätze vor Ort ist begrenzt.

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Natur
Dem bevorstehenden Sommer ist bereits eine Hitzewelle vorausgegangen, die mehrere Todesopfer in Westeuropa forderte. Aufgrund des Klimawandels gelten weitere Hitzeperioden in den kommenden Wochen und Monaten als wahrscheinlich. Besonders für ältere Menschen können hohe Temperaturen gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Gleichzeitig verfügen viele Wohnungen und Pflegeeinrichtungen noch immer nicht über ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Hitze, und auch das Wissen über wirksame Vorsorge ist nicht überall vorhanden.

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Um stärker auf die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze aufmerksam zu machen, findet am 11. Juni der 4. Bundesweite Hitzeaktionstag statt. Mit einer Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen möchte das Bündnis für mehr Hitzeschutz und Prävention sensibilisieren. Dem Netzwerk haben sich zahlreiche Partner*innen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angeschlossen, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Unter dem Motto „Gemeinsam vorgehen gegen Extremhitze“ können in ganz Deutschland Aktionen angemeldet werden, die über die Folgen von Hitzewellen informieren und Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze aufzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge von Institutionen, Organisationen oder Privatpersonen stammen.

Auf der Internetseite „Mitmachen“ finden Interessierte Anregungen, Materialien und praktische Hinweise für die Planung eigener Veranstaltungen. Vorgestellt werden dort unter anderem Informationsstände, Demonstrationen und digitale Formate. Ebenso sind kreative, kulturelle oder spielerische Projekte möglich, sofern sie sich mit den Themen Hitze und Hitzeschutz befassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Beteiligung und gemeinschaftlichem Engagement.

Der seit 2023 jährlich stattfindende Hitzeaktionstag versteht sich zudem als politisches Signal. Das Bündnis fordert unter anderem mehr finanzielle und personelle Ressourcen für den Hitzeschutz, den Ausbau bestehender Maßnahmen sowie eine stärkere Einbindung von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus wird eine flächendeckendere und frühzeitigere Warnung vor Hitzewellen gefordert. Auch der Zusammenhang zwischen Hitzeschutz und Klimawandel wird dabei thematisiert.

Grundsätzlich reagiert jeder Mensch unterschiedlich auf hohe Temperaturen. Kinder, ältere Menschen sowie chronisch kranke Personen gelten jedoch als besonders gefährdet. Jana Luntz vom Deutschen Pflegerat betont: „Hitze kann tödlich sein – vor allem für ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen.“ Pflegefachpersonen seien oft die Ersten, die Risiken erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen. Deshalb brauche es verbindliche Strukturen, die ihre Expertise bei der Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen stärker berücksichtigen.

Eigene Beiträge zum Hitzeaktionstag 2026 können per E-Mail an kontakt@hitzeaktionstag.de angemeldet werden.

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Sie leben in Schleswig-Holstein und möchten sich ehrenamtlich engagieren oder mehr zu dem Thema erfahren und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Dann ist die Seite engagiert-in-sh Ihre erste Anlaufstelle.

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In Schleswig-Holstein sind rund 43 % der Bürger*innen ehrenamtlich aktiv. Das sind über eine Million Menschen, die sich besonders in kleinen Vereinen mit weniger als 100 Mitgliedern engagieren. Dies zeigt der aktuelle ZiviZ Survey für Schleswig-Holstein.

Besonders bemerkenswert ist, dass kleine Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern den größten Teil dieses Engagements tragen. Insbesondere in Dörfern mit weniger als 1.000 Einwohner*innen ist das ehrenamtliche Engagement stark ausgeprägt. Die Hauptbereiche des Engagements liegen zu rund 60 % in den Bereichen Sport, Bildung und Erziehung sowie Kultur. Das Portal engagiert-in-sh, betrieben vom Landesverband der Volkshochschulen und unterstützt vom Sozialministerium, bietet hierzu umfassende Informationen rund um das Ehrenamt in Schleswig-Holstein.

Neben den neuesten Programmen, Nachrichten und Umfragen rund um das Thema finden Sie auf der Seite auch eine Freiwilligenbörse sowie Informationen über die „Engagementstrategie“ Schleswig-Holstein. Ziel der Strategie ist es, das bürgerschaftliche Engagement im Land zu fördern und zu stärken. Unter dem angegebenen Link finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Strategie sowie Angaben zu aktuellen und früheren Veranstaltungen und Maßnahmen.

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In stationären Pflegeeinrichtungen gehört die Einnahme vieler Medikamente für zahlreiche Bewohner*innen zum Alltag. Besonders ältere Menschen erhalten häufig mehrere Arzneimittel gleichzeitig, darunter auch Psychopharmaka wie Beruhigungs-, Schlaf- oder Antidepressiva. Diese Medikamente können zwar in bestimmten Situationen sinnvoll sein, bergen jedoch erhebliche Risiken, etwa durch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder eine Einschränkung der Selbstbestimmung.

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Vor diesem Hintergrund hat der Diözesan-Caritasverband Münster das Projekt „pillenlos statt willenlos“ ins Leben gerufen.

Das seit Sommer 2024 laufende Pilotprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird in drei stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Ziel ist es, den Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka, kritisch zu hinterfragen und eine Pflege zu fördern, die den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

Problem: Viele Medikamente, wenig Hinterfragen

In der Altenpflege ist Polypharmazie, also die gleichzeitige Einnahme vieler Medikamente, weit verbreitet. Nicht selten nehmen Pflegeheimbewohner*innen zehn oder mehr Tabletten täglich ein. Besonders problematisch ist, dass Medikamente teilweise über Jahre hinweg verordnet werden, ohne regelmäßig zu prüfen, ob sie noch notwendig oder sinnvoll sind. Gerade Psychopharmaka werden manchmal eingesetzt, um Unruhe, Schlafprobleme oder sogenanntes „herausforderndes Verhalten“ zu kontrollieren.

Das Projekt macht deutlich, dass solches Verhalten nicht immer eine medizinische Ursache hat. Häufig spielen Faktoren wie Schmerzen, Überforderung, Einsamkeit, Reizüberflutung oder Veränderungen im Tagesablauf eine Rolle. Werden diese Ursachen nicht erkannt, besteht die Gefahr, dass Medikamente zur schnellen Lösung werden.

Neuer Ansatz: Beobachten, verstehen, gemeinsam entscheiden

Ein Kernanliegen des Projekts ist es, Pflegekräfte zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit Medikation zu geben. Sie sollen ermutigt werden, genau zu beobachten, Situationen sorgfältig zu beschreiben und Veränderungen offen anzusprechen. Statt automatisch Medikamente einzusetzen, sollen zunächst alternative Maßnahmen geprüft werden, etwa Anpassungen der Umgebung, mehr Zuwendung oder eine veränderte Tagesstruktur.

Zentral ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Apotheker*innen und Angehörige arbeiten enger zusammen als bisher. In regelmäßigen Fallbesprechungen wird die Medikation einzelner Bewohner*innen analysiert, hinterfragt und – wenn möglich – angepasst oder reduziert.

Zusätzlich werden in den Einrichtungen speziell geschulte Medikamentenbeauftragte eingesetzt. Diese übernehmen eine koordinierende Rolle, achten auf eine sorgfältige Dokumentation und unterstützen das Team dabei, Bedarfsmedikationen bewusst und begründet einzusetzen.

Positive Effekte für Bewohner*innen und Pflegepersonal

Erste Erfahrungen aus den beteiligten Einrichtungen zeigen, dass sich dieser Ansatz lohnt. In einzelnen Fällen führte das Absetzen oder Reduzieren von Medikamenten zu einer deutlichen Verbesserung des körperlichen und seelischen Zustands der Bewohner. Nebenwirkungen gingen zurück, und die Betroffenen wirkten wacher, aktiver und zufriedener.

Auch für das Pflegepersonal bringt das Projekt Vorteile: Durch klare Strukturen, Leitfäden und den fachlichen Austausch gewinnen die Mitarbeitenden mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen. Entscheidungen werden nicht mehr allein getroffen, sondern gemeinsam getragen.

Ziel: Würde und Lebensqualität bewahren

Langfristig verfolgt das Projekt das Ziel, Pflegeheime zu Orten zu machen, an denen ältere Menschen nicht durch Medikamente angepasst oder ruhiggestellt werden, sondern in ihrer Individualität ernst genommen werden. Medikamente sollen dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind, jedoch nicht aus Bequemlichkeit oder Mangel an Alternativen.

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Mit dem Rentenpaket 2025 wollen Bundesregierung und Bundestag die gesetzliche Rente “fit für die Zukunft” machen und sowohl Rentner*innen als auch Eltern und ältere Arbeitnehmer*innen entlasten. Das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ kombiniert drei zentrale Elemente:

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  • Haltelinie für das Rentenniveau
  • Reform der Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente)
  • neue Regeln für Erwerbstätigkeit im Rentenalter

Haltelinie: Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil

Ein Kernpunkt des Pakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rentenniveaus von 48 Prozent. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang Beiträge zahlt und durchschnittlich verdient, soll auch künftig eine Rente erhalten, die rund 48 % des dann aktuellen Durchschnittsverdienstes beträgt - unabhängig davon, wie sich Demografie und Beitragszahlen entwickeln.

Finanzieren will der Staat diesen Schutz überwiegend mit Steuermitteln, also nicht durch höhere Rentenbeiträge der Versicherten. Mit der Haltelinie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Sorge vieler Menschen, dass Renten in Zukunft real an Wert verlieren könnten und will somit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken.

Mütterrente III: Erziehungszeiten vollständig gleichgestellt

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform der Kindererziehungszeiten. Bislang bekamen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt - für Kinder ab 1992 waren es drei Jahre. Dem lag ein Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Mit dem Rentenpaket wird diese Regelung nun aufgehoben: Künftig werden für alle Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet - unabhängig vom Geburtsjahr.

Das soll insbesondere Mütter und Eltern entlasten, die durch Erziehung oft Einbußen in der Rentenbiografie hinnehmen mussten. Nach Schätzungen führt die Reform pro Kind zu rund 20 bis 25 Euro mehr Monatsrente - abhängig vom individuellen Rentenverlauf und weiteren Faktoren.

Aus Sicht von Befürworter*innen schließt das Paket damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Kritiker*innen warnen jedoch vor hohen Kosten für den Staat bei vergleichsweise geringer individueller Entlastung.

Aktivrente: Weiterarbeiten nach Rentenbeginn soll leichter werden

Ein drittes zentrales Element betrifft ältere Arbeitnehmer*innen: Mit dem Paket fällt das bisherige „Anschlussverbot“ weg. Das heißt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten, etwa mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund.

Ziel der sogenannten Aktivrente ist, Arbeit im Alter zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken — zugleich gibt sie Senior*innen die Möglichkeit, freiwillig länger beruflich aktiv zu bleiben und ihr Einkommen aufzubessern.

Kosten und Kritik: Hohe Belastung für den Staat, begrenzter Effekt

Die Maßnahmen des Rentenpakets werden nach Schätzungen mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt einhergehen. Laut Studien könnten im Zeitraum bis 2050 Mehrausgaben von bis zu 480 Milliarden Euro anfallen. Aus Sicht kritischer Stimmen droht damit eine dauerhafte Staatsfinanzierung der Rentenversicherung. Insbesondere jüngere Generationen könnten, so die Sorge, langfristig über Steuerbelastungen und steigende Sozialabgaben mitzahlen müssen. Dem könnte entgegnet werden, dass die heutige jüngere Generation auch mit einer höheren Rente rechnen könnte, sollte diese Politik fortgeführt werden.

Zudem argumentieren manche Expert*innen, die tatsächliche Entlastung für viele Betroffene sei gering: Der bürokratische Aufwand im Rahmen der Mütterrente stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen.

Bedeutung für die Zukunft der Rente

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die das Rentenniveau bis 2031 sichern, Kindererziehungszeiten vereinheitlichen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtern sollen. Damit wird die Absicherung bestimmter Bevölkerungsgruppen verbessert und der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet.

Zugleich ergeben sich langfristige Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, da ein größerer Teil der Ausgaben künftig aus Steuermitteln gedeckt wird. Offen bleibt, wie belastbar dieses Modell auf Dauer ist und welche Auswirkungen es für nachfolgende Generationen haben könnte. Das Paket markiert damit eine relevante Weichenstellung sowohl für aktuelle Rentenbeziehende als auch für zukünftige Steuerzahler*innen.


Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen.

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Anfang September hatte der Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten debattiert. Am 9. Oktober 2025 wurde daran anknüpfend der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein neues, eigenständiges Berufsbild geschaffen, das die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt.

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Ziel der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzkräften klarer zu verteilen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Die neue Ausbildung wird künftig bundesweit einheitlich sein und ersetzt damit die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Der Ausbildungsstart ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden.
  • Sie ist generalistisch aufgebaut und umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss; in begründeten Fällen können Bewerberinnen und Bewerber auch ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt.
  • Alle Auszubildenden erhalten während ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.
  • Nach Abschluss der Ausbildung bestehen attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten, unter anderem der Aufstieg zur Pflegefachperson und später auch der Zugang zu einem Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz erleichtert die Anerkennung internationaler Pflegequalifikationen. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung soll künftig ein Kenntnisnachweis oder Anpassungslehrgang ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene bereits während dieses Anerkennungsprozesses die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen.

Hintergrund und politischer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nochmals überarbeitet. Dabei wurde unter anderem eine Modellklausel aufgenommen, die es künftig auch Einrichtungen wie Rehabilitationskliniken ermöglicht, als Träger der praktischen Ausbildung mitzuwirken. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dem Gesetz zu, während sich AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke der Stimme enthielten. Zudem bestätigte ein Bericht des Haushaltsausschusses die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung.

Relevanz der Reform

Angesichts des (derzeitigen) demografischen Wandels und eines steigenden Pflegebedarfs reichen Pflegefachpersonen allein nicht aus. Modellrechnungen zeigen, dass in der stationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte benötigt werden. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung eine Ausbildungs- und Finanzierungsstruktur, um Personal sicherzustellen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Hier können Sie mehr zum Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten nachlesen. Zur Debatte um den Gesetzentwurf zur Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gelangen Sie hier.

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Deutschland steht in der Pflege vor einer Herausforderung: Die Zahl älterer Menschen steigt, gleichzeitig mangelt es an Pflegefachkräften. Pflegekammern auf Landesebene sollen dazu beitragen, das Berufsbild aufzuwerten und mehr Menschen für diesen Bereich zu gewinnen. Derzeit gibt es solche Kammern jedoch nur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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Kritik an der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wächst

In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut in der Kritik. Während sie 2026 ihr zehnjähriges Bestehen feiern könnte, wächst der Widerstand unter Pflegekräften. Der Trierer Krankenpfleger und Pflegebündnis-Sprecher Michael Pauken, der sich ursprünglich für die Kammer eingesetzt hatte, zeigt sich heute enttäuscht. Nach fast einem Jahrzehnt habe die Einrichtung für Pflegefachkräfte „nichts verbessert“. Viele fragten sich, warum sie in Rheinland-Pfalz Beiträge zahlen müssten, während in anderen Bundesländern keine Gebühren anfallen. Laut Pauken stelle das sogar einen Nachteil für den Standort dar.

Proteste gegen Pflichtmitgliedschaft

Im September 2025 protestieren Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz erneut gegen die Landespflegekammer – vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und der jährlichen Beiträge (im Schnitt etwa 140 Euro). Kritiker werfen der Kammer vor, kaum konkrete Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht zu haben.

Eine Petition zur Abschaffung der Pflegekammer hat bereits über 2.800 Unterschriften gesammelt. Zwischen Befürworter*innen, die in der Pflegekammer eine Stärkung des Berufs sehen, und Gegnern, die sie als bürokratische Belastung empfinden, spitzt sich der Streit in Rheinland-Pfalz also weiter zu.

Reaktionen von Kammer und Politik

Auch die Politik reagiert auf die anhaltende Kritik: CDU-Landeschef Gordon Schnieder (RLP) fordert eine grundlegende Reform der Landespflegekammer und plädiert für eine freiwillige Mitgliedschaft nach bayerischem Vorbild: In Bayern existiert keine Pflegekammer; stattdessen wurde 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als alternative Interessenvertretung der Pflegeberufe gegründet.

SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betont hingegen die Notwendigkeit einer starken Vertretung für die Pflegeberufe, erkennt jedoch den zunehmenden Verlust an Akzeptanz in der Berufsgruppe und fordert Veränderungen, um das Vertrauen der Pflegekräfte wiederzugewinnen.

Pflegekräfte fordern unterdessen eine Vollbefragung aller Mitglieder und die Abschaffung der Pflichtbeiträge.

Aufgaben und Bedeutung der Pflegekammern

Pflegeberufekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen der Staat bestimmte Aufgaben überträgt. Sie sollen die Wertschätzung und politische Sichtbarkeit des Pflegeberufs erhöhen und dessen berufliche Identität fördern – ähnlich wie bei Ärzt*innen oder Apotheker*innen.

Die Gründung erfolgt auf Länderebene. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes werden verpflichtend Mitglieder und zahlen einkommensabhängige Beiträge, um eine gemeinsame, demokratische Vertretung der Berufsgruppe zu ermöglichen.

Beispiel Schleswig-Holstein: Auflösung der Pflegekammer

Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 21. Mai 2021 ohne weitere Debatte das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer beschlossen. Vertreter*innen der Pflege, darunter Markus Mai von der Bundespflegekammer, kritisierten das Vorgehen als undemokratisch und inhaltlich unausgereift.

Sie bemängelten, dass weder Pflegekräfte noch Patientenvertreter angehört wurden und dass die Politik keinen Plan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung habe.

Mit der Auflösung verliert die Pflege ihre institutionelle Vertretung in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. Der damalige Vizepräsident Frank Vilsmeier warnte, dass mit dem Ende der Kammer der Einfluss der Pflegefachpersonen sinke und künftig wieder berufsfremde Akteure über Pflegefragen entscheiden würden.

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Die geriatrische Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein steht vor wachsenden Herausforderungen. Während der Bedarf an Betten für ältere Patient*innen in den kommenden Jahren deutlich steigen wird, liegen die Auslastungszahlen vieler Kliniken aktuell unter den Zielwerten.

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Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Birte Pauls hervor.

Unter dem Richtwert: Auslastung bei 82 Prozent

Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Auslastung der stationären geriatrischen Betten bei 82 Prozent – und damit unter dem Richtwert von 90 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es sogar nur 73 Prozent. Noch deutlicher ist das Bild im teilstationären Bereich: Hier erreichten die geriatrischen Tageskliniken 2023 lediglich 60 Prozent Auslastung.

Regional zeigen sich dabei große Unterschiede: Während einzelne Häuser wie die Westküstenkliniken Brunsbüttel mit über 100 Prozent stark ausgelastet waren, blieben andere Einrichtungen – etwa in Geesthacht oder Oldenburg – deutlich darunter.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass ein verengter Blick auf die Anzahl der Betten einen möglichen Personalmangel nicht abbildet.

Mehr Betten, aber weniger Tagesplätze

Die Zahl der geriatrischen Planbetten ist in den letzten Jahren leicht gestiegen. Grund dafür ist eine Erweiterung des DRK-Geriatriezentrums in Lübeck um 23 Betten. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein derzeit 1.250 vollstationäre Betten und 379 tagesklinische Plätze.

Allerdings wurde das tagesklinische Angebot in Schleswig – betrieben vom St. Franziskus Hospital Flensburg – im Oktober 2024 aus personellen Gründen geschlossen, was zu einem Verlust von 12 Behandlungsplätzen führte.

Flächendeckende Versorgung – mit Engpässen

Laut Landesregierung ist die geriatrische Versorgung flächendeckend gewährleistet: Rund 90 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Autominuten ein Krankenhaus mit geriatrischem Angebot. Dennoch berichten Einrichtungen von Kapazitätsengpässen und längeren Wartezeiten – ein Zeichen, dass die vorhandenen Betten nicht immer ausreichen oder Personal fehlt.

Bedarf steigt um 23 Prozent bis 2035

Der aktuelle demografische Wandel verschärft die Lage weiter. Prognosen zufolge wird die Zahl der geriatrischen Fälle in Schleswig-Holstein bis 2035 um rund 23 Prozent steigen – von 3,65 Fällen pro 10.000 Einwohner im Jahr 2022 auf 4,49 Fälle. Dafür werden nach Schätzungen etwa 200 zusätzliche stationäre Betten benötigt.

Ob diese Kapazitäten personell abgedeckt werden können, ist jedoch unklar. Das soll in den geplanten Regionalgesprächen im Zuge der Krankenhausplanung thematisiert werden.

Reform bringt neue Strukturen

Mit dem neuen Krankenhausplan und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird das bisherige Geriatriekonzept des Landes überarbeitet. Zukünftig werden geriatrische Leistungen auf Basis bundeseinheitlicher Leistungsgruppen geplant. Dadurch verliert das bisherige Konzept des Landes seine Gültigkeit, der Gestaltungsspielraum der Landesregierung wird kleiner.

Fazit

Schleswig-Holstein steht vor der Aufgabe, die geriatrische Versorgung an den steigenden Bedarf anzupassen. Zwar ist das Angebot derzeit flächendeckend vorhanden, doch Auslastung, Personalengpässe und der wachsende Altersdurchschnitt der Bevölkerung zeigen: Die Versorgung älterer Menschen bleibt eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Die Bundesregierung will Anfang 2026 die sogenannte Aktivrente einführen – ein zentrales Projekt im angekündigten „Reformherbst“ von Kanzler Friedrich Merz. Ziel ist es, mehr ältere Menschen dazu zu motivieren, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

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Kern der Reform

Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte.

Einschränkungen

Von der Regelung ausgeschlossen sind:

  • Beamte,
  • Frührentner*innen,
  • Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende,
  • sowie Minijobber, die ohnehin keine Einkommenssteuer zahlen.

Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil.

Potenzieller Nutzen

Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor.

In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren.

Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit.

 Finanzielle Auswirkungen

Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich.

Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.

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