Weiterlesen Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) zeigt, dass Altersdiskriminierung vor allem in der medizinischen Versorgung (3,7 %) und bei der Arbeit bzw. Arbeitssuche (3,6 %) vorkommt. Etwas seltener wurden Diskriminierungserfahrungen im Alltag (3,0 %), bei Geldangelegenheiten (2,3 %) und bei Behördengängen (1,5 %) angegeben. Fast die Hälfte der Betroffenen berichtete von Altersdiskriminierung in mehreren Lebensbereichen. Besonders einkommensschwächere Menschen geben häufiger an, Benachteiligung aufgrund ihres Alters zu empfinden. Gleichzeitig berichten sie häufiger von Benachteiligungen im Arbeitsumfeld, bei der medizinischen Versorgung und im Alltag. Ähnlich sieht es bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus. Auch sie erleben häufiger Altersdiskriminierung als der Durchschnitt. Dies ist vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung problematisch, da gerade gesundheitlich beeinträchtigte Menschen auf eine gute und diskriminierungsfreie Behandlung angewiesen sind. Es deutet sich wenig überraschend an, dass auch beim Thema Altersdiskriminierung Menschen, die bereits aufgrund ihres sozioökonomischen Status oder ihrer Gesundheit benachteiligt sind, sich auch häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert sehen. Da Armut und gesundheitliche Einschränkungen in der Regel nicht plötzlich auftreten, liegt die Vermutung nahe, dass Menschen, die bereits in der ersten Lebenshälfte mit Diskriminierung aufgrund ihres Status und möglicher Einschränkungen zu tun hatten, auch in der zweiten Lebenshälfte häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert werden. Svenja Spuling, Erstautorin der Studie, weist zudem darauf hin, dass die tatsächliche Verbreitung möglicherweise noch unterschätzt werden könnte. Da lediglich nach der empfundenen Diskriminierung gefragt wird, besteht die Gefahr, dass ein geringes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung nicht erfasst wird. Betroffene würden ihre Benachteiligungen dabei gar nicht erst als solche wahrnehmen und daher nicht melden. Insgesamt kommt der DEAS zum erwartbaren Ergebnis, dass Altersdiskriminierung das Wohlbefinden, die Gesundheit und Langlebigkeit der Betroffenen beeinträchtigt und gesellschaftliche Kosten verursacht, indem das Potenzial der älteren Generation ungenutzt bleibt. Um dem entgegenzuwirken, finden sich drei Vorschläge im Newsletter des DEAS: „Davon können nicht nur Ältere, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren – am meisten jedoch bestimmte Risikogruppen wie armutsgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Personen“, heißt es. Ein Fokus auf „Aufklärungskampagnen“ und „intergenerationale Programme“ könnte dazu führen, dass insbesondere bei Gruppen mit mehrfacher Diskriminierung nicht differenziert werden kann, welches Merkmal zur Diskriminierung führt. Damit könnten mögliche strukturelle Probleme, die bereits in früheren Lebensphasen beginnen und sich in späteren Lebensphasen durch Altersdiskriminierung lediglich verstärkt zeigen, übersehen werden. Altersdiskriminierung hat damit eine akute und eine präventive Ebene. Akut geht es darum, Diskriminierung älterer Menschen aufzudecken und zu bekämpfen. Präventiv sollte Altersdiskriminierung durch eine verbesserte Sozialpolitik vermieden werden, die früh ansetzt, Armut und Krankheit abmildert und Menschen frühzeitig stärkt. Für die Interessenverbände und weitere Akteure, die sich gegen Altersdiskriminierung engagieren, kann es daher hilfreich sein, zu unterscheiden, ob Diskriminierung aufgrund des Alters stattfindet oder ob das Alter „lediglich“ ein Verstärker bereits vorhandener Diskriminierungen ist. Der DEAS wird seit fast drei Jahrzehnten durchgeführt und vom BMFSFJ gefördert. Unter folgendem Link finden Sie den Deutschen Alterssurvey 2025 als PDF. Des Weiteren finden interessierte hier unsere früheren Artikel zu den Alterssurvey der vergangenen Jahre.
Weiterlesen Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. „Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird. Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes. Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen. Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“ Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“ Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen. Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter: Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen: Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird. Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.
Strategie: Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter
15. März 2025Weiterlesen Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1] Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema. Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird. Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet. [1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf
Handlungsebenen zwischen Fachkräftemangel und flexibler Arbeitsgestaltung: Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“
17. Februar 2025Weiterlesen In ihrem institutseigenen Newsletter „Forschung Aktuell“ vom Dezember 2024 beleuchten die Autoren die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Pflege:Zeit“, das neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung für die Pflege untersucht. Ziel ist es, durch flexible und zuverlässige Modelle die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und gleichzeitig die organisatorische Resilienz zu fördern. Ein Ergebnis der Studie ist die erkannte Vielfalt an unterschiedlichen und individuellen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen und auf den unterschiedlichen Ebenen, die „eine bunte Tüte voller Regelungen zwischen Flexibilität und Zuverlässigkeit“ bilden. Um sich in dieser „bunten Tüte“ zurechtzufinden, hat das Forschungsprojekt „Pflege:Zeit“ eine Regelungs-Matrix entwickelt, die Akteure und deren Handlungsebenen systematisiert. Dabei lassen sich die folgenden drei Entscheidungsebenen unterteilen: Die Autorinnen betonen die zentrale Rolle von Teams bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, da sie den größten Spielraum für partizipative Entscheidungsprozesse und die Kombination von Flexibilität und Zuverlässigkeit bieten. Die vorgestellte Matrix dient als Orientierungshilfe, um zu identifizieren, welche Flexibilisierungsmaßnahmen zwischen welchen Akteuren verhandelt werden können. Sie stellt jedoch keine universelle Lösung dar, sondern bedarf individueller Anpassungen. Trotz der aufgezeigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt das grundlegende Problem des Fachkräftemangels in der Pflege ungelöst. Die Regelungs-Matrix kann daher nur als ein Werkzeug von vielen betrachtet werden, um auf betrieblicher Ebene Verbesserungen anzustoßen. Entscheidend wird sein, dass Flexibilisierungsdiskussionen nicht zu Alibidiskursen verkommen, sondern tatsächlich spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Pflegebedürftige bewirken. Wie wir bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben: Ohne Geld in die Hand zu nehmen, wird sich das Problem in der Pflege, das auch eine Frage des Nachwuchses und der Infrastruktur ist, nicht lösen lassen. Darüber hinaus bietet die Matrix auch über die einrichtungsinterne Verwendung hinweg Orientierung: Angehörige und Bewohner*innen können anhand der identifizierten Ebenen und Akteure besser abschätzen, wie und bei wem individuelle Anliegen platziert werden können.Regelungen für Individuen
Merkmale: Hohe Abhängigkeit von der Beziehungsqualität; geringe externe Durchsetzbarkeit.
Merkmale: Abhängig von Teamzusammenhalt und Akzeptanz.
Merkmale: Geringe Transparenz; Risiko von Neid oder Intransparenz im Team.Regelungen für Teams
Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei klaren Absprachen.
Merkmale: Abhängig von Teambindung und Mehrheitsverhältnissen.
Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit; potenzielle Benachteiligung anderer Teams.Organisationale Regelungen
Merkmale: Eingeschränkte Flexibilität; oft geringe Zuverlässigkeit für Betroffene.
Merkmale: Hohe Zuverlässigkeit bei fixen Vereinbarungen; begrenzte Flexibilität für die Organisation.
Merkmale: Hohe Transparenz und Zuverlässigkeit; flächendeckender Anspruch für alle Mitarbeitenden.
Kurzdossier zur psychischen Gesundheit älterer Menschen
14. Februar 2025Weiterlesen Die Hilfsmaßnahmen sollen älteren Menschen Mut machen, über ihr seelisches Leid zu sprechen und bedürfnisorientierte Angebote zur Unterstützung und Stärkung der mentalen Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Problematisch ist hierbei die nach wie vor starke Tabuisierung des Themas, durch die Menschen altersunabhängig unbehandelt ihren Alltag gestalten. Untersuchungen haben ergeben, dass ca. 30% aller europäischen Senior*innen an Depressionen leiden. Diese alarmierenden Zahlen sind insbesondere unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie und der damit korrelierenden Einsamkeit gestiegen. Doch auch finanzielle Schwierigkeiten, der Verlust nahestehender Personen, Altersdiskriminierung (Ageismus) und Missbrauchserfahrungen tragen negativ zum psychischen Wohlbefinden bei. Dagegen können ein stabiles soziales Umfeld, ein geregeltes Einkommen, bzw. eine ausreichende Rente, die Erhaltung körperlicher Fähigkeiten und ein gesunder Lebensstil die Psyche schützen. Die UNECE ruft daher die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für die Gewährleistung dieser Güter im Sinne älterer Menschen einzusetzen. Hierzu zählt aufgrund des Personalmangels auch eine konsequentere Besetzung entsprechender therapeutischer und pflegerischer Stellen. Die Forschungen und Studien, welche dem Dossier als Grundlage dienten, haben gezeigt, dass Depressionen, Angststörungen und ein allgemeines Gefühl der Niedergeschlagenheit zwischen den untersuchten Ländern relativ ungleich verteilt sind: Während in Dänemark ca. 16% der Menschen im Alter ab 60 Jahren von Depressionen betroffen sind, liegt der Wert in Litauen bei über 40%. Auch zwischen den Geschlechtern bestehen teils massive Unterschiede: Frauen leiden dabei in jedem Falle öfter als Männer an Depressionen, was sich auf Diskriminierung in Form einer benachteiligenden Behandlung von Frauen zurückführen lässt. Die Suizidrate älterer Männer ist wiederum deutlich höher als die von gleichaltrigen Frauen, da Männer sich seltener therapieren lassen und im Schnitt effektivere Methoden zum Selbstmord wählen. Die traurigen Spitzenreiter im europäischen Vergleich bilden zahlreiche ost- und südosteuropäische Staaten, aber auch Österreich mit teilweise 50 bis 60 männlichen Selbstmördern pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt dabei im oberen Mittelfeld. Psychische Erkrankungen werden immer häufiger zum Gegenstand nationaler und internationaler Debatten. Beispielsweise haben die Europäische Kommission und die WHO bereits umfassende Berichte vorgelegt und Handlungsstrategien erarbeitet. Die UNECE hat einige nationale Hilfsmaßnahmen und Angebote für psychisch erkrankte Senior*innen in ihrem Dossier zusammengetragen. Ähnlich der nationalen Strategie gegen Einsamkeit der deutschen Bundesregierung, haben u.a die Niederlande ein landesweites Programm zur Eindämmung von Einsamkeit gestartet, das aufgrund des großen Erfolges und des hohen Bedarfes inzwischen auf alle Altersgruppen ausgeweitet wurde. In Großbritannien wurde dagegen ein Projekt angesetzt, dass Arbeitnehmer*innen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz unterstützt, um ihnen trotz der Menopause eine bedürfnisorientierte Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Ebenso wurden innerhalb der letzten Jahre in Ländern wie Spanien, Portugal, Belgien, Finnland, Serbien und der Türkei umfangreiche Aktionspläne zum Schutz der psychischen Gesundheit im Alter konzipiert, welche eine präventive, aufklärende und beratende Rolle einnehmen. Auch Deutschland findet mit dem 2023 herausgegebenen BAGSO-Ratgeber zur mentalen Gesundheit pflegender Angehöriger Erwähnung. Diesen können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen, aber auch als Printversion bestellen. Durch die Bereitstellung dieser Angebote auf dem ganzen Kontinent sollen ältere Menschen ihre Erkrankung frühzeitig erkennen und angst- und vorurteilsfrei die Möglichkeit erhalten, offen und ehrlich über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Das langfristige Ziel besteht darin, durch effiziente Angebote zu einem Rückgang der Rate von psychischen Erkrankungen und Suiziden beizutragen und die Lebensqualität von Senior*innen nachhaltig zu verbessern. Hiefür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Projektträger*innen, den Betroffenen und den Angehörigen. Die gesamte Gesellschaft ist also aufgefordert, älteren Menschen ein Gefühl von Inklusion zu vermitteln und Werte wie Solidarität und Fürsorge zu vertreten und umzusetzen. Die gesamte Stellungnahme der UNECE können Sie hier nachlesen.Zielsetzung
Zentrale Ergebnisse
Regionale Unterschiede
Unterschiede zwischen den Geschlechtern
Internationale Strategien
Nationale Strategien
Zusammenfassung
Weiterlesen Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne. Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden. Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar. Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt. Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar. Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."
„Wahl-O-Mat zum Aufkleben“ lädt zu Diskussionen ein
3. Februar 2025Weiterlesen Bei dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben handelt es sich um eine Initiative von zehn Landesbeauftragten für politische Bildung. Er soll Menschen auch in Schleswig-Holstein auf eine spielerische und interaktive Art und Weise die Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen ermöglichen. Diese reichen von Klima, Steuern, über Migration und Handel bis hin zu sozialen Fragen. Die Funktionsweise ähnelt einem Lochkartensystem. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten 38 Thesen zu den verschiedenen Themen und können diesen über kleine Aufkleber, die an Plakatwände angebracht werden, zustimmen, sie ablehnen oder als neutral bewerten. Während den Entscheidungsprozessen besteht auch die Möglichkeit, mit anderen zu diskutieren. Am Ende wird das Ergebnis anhand eines Lochkartensystems ausgelesen und ein persönliches Wahl-O-Mat-Ergebnis erstellt und ausgedruckt, das zeigt, welche Partei den eigenen politischen Positionen am nächsten steht. Der Wahl-O-Mat wird sowohl an Schulen eingesetzt als auch an öffentlichen Orten wie Marktplätze oder Einkaufszentren und von ausgebildeten Teamer*innen betreut. An folgenden Terminen und Orten können Sie den ‚Wahl-O-Mat zum Aufkleben‘ jeweils von circa 10-16 Uhr antreffen: Weitere Informationen rund um den Wahl-O-Mat zum Aufkleben finden die auf der Homepage des Landesbeauftragten für politische Bildung in Schleswig-Holstein. Die Online-Version des Wahl-O-Maten für die Bundestagswahl wird hier ab dem 06.02. abrufbar sein.
Seniorenpolitische Wahlprüfsteine: Bundestagswahl 2025
27. Januar 2025Weiterlesen Die Wahlprüfsteine können auch als pdf heruntergeladen werden. Seniorenvertretungen können ab dem 03.02.2025 auf der Seite der Bundeswahlleiterin die Kandidat*innen ihres Wahlkreises einsehen und ihnen die untenstehenden Fragen zusenden oder auf andere Weise mit ihnen ins Gespräch kommen. Hier finden Sie z.B. eine vorläufige Übersicht der Kandidat*innen für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11). Die Wahlprüfsteine wurden als Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. erstellt. Grundlage der vorgeschlagenen Wahlprüfsteine sind vergangene, vom DISW recherchierte, Prüfsteine. Als Orientierung und Inspiration wurden weitere Standpunkte und Wahlprüfsteine von seniorenpolitischen Akteuren recherchiert. Diese externen Quellen werden in den Fußnoten genannt. [1] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [2] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [3] Pressemitteilung der BAGSO vom 24.10.2024: Analoge und digitale Zugänge erhalten. [4] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [5] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024 der Bundesseniorenvertretung des Deutschen Beamtenbundes [6] Dieser und der folgende Punkt sind Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das bisher nur vom Bundeskabinett beschlossen wurde. [7] Vgl. auch Aktuelle Meldung der BAGSO vom 04.07.2024: Rechtssicherheit für alternative Wohnformen schaffen. [8] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [9] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [10] Angelehnt an Landesseniorenrat Baden-Württemberg: Mobilität [11] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [12] In Anlehnung an die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 der BAGSO [13] Angelehnt an: Wahlprüfsteine des Kieler Seniorenbeirats zur Kommunalwahl 2023 [14] Formulierung angelehnt an: 34. Altenparlament, Beschluss AP 34/5.Benachteiligungen und Diskriminierung im Alter
Rente
Wohnen
Gesundheit, Pflege und soziale Versorgung
Mobilität und Verkehrssicherheit
Kultur und Teilhabe
Sicherheit
Migration
9. Altersbericht erschienen: vielfältige Lebenssituationen, ungleiche Teilhabechancen
26. Januar 2025Weiterlesen In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert. Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community. Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch: Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten: https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier. Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.
Große Änderungen der Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
7. Oktober 2024Weiterlesen Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein. Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen. Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien: Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen. Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können. Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist. Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen. Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten. Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden. Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.Hintergrund
Gesetzesentwurf
Kritik









