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In einer Gesellschaft vorherrschende Bilder über „das Alter“ drücken sich nicht zuletzt in der Sprache aus. Altersdiskriminierung findet dabei alltäglich statt, auch in der Medienberichterstattung. Ein aktueller Kommunikationsleitfaden zeigt Alternativen.

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„Ageismus ist ein häufiges, wenig erkanntes und oft unwidersprochenes Phänomen“, heißt es im WHO Global Report on Ageism (2021). Unter dem Begriff Ageismus (im Englischen: ageism) wird die ungleiche Behandlung und Diskriminierung älterer Menschen verstanden, die auf defizitäre Altersbilder zurückzuführen sind. Hier komme auch den Medien große Bedeutung zu: Verbreitete Texte und Bilder können entscheidend das Denken, Fühlen und Handeln in Bezug auf ältere Menschen beeinflussen.

Einer Kommunikation, die der Diversität im Alter gerecht wird, hat sich der Kommunikationsleitfaden verschrieben, der vom Bundesseniorenministerium veröffentlicht wurde. „Ältere Menschen kommen medial relativ selten vor, und wenn, fallen die Darstellungen tendenziell eher negativ aus, punktuell aber auch übertrieben positiv, sodass sie nicht selten unauthentisch wirken“, stellt die Autorin Prof. Dr. Eva-Marie Kessler in der Publikation fest. Der Leitfaden hat das Ziel, für medialen Ageismus in Wort und Bild zu sensibilisieren und eine wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zu geben. Zielgruppe sind daher Akteur*innen aus dem Medienbereich, aber auch Menschen, die im Kontext von Senior*innenarbeit kommunizieren.

Als typisch nennt der Leitfaden beispielsweise das sogenannte „Othering“ in der Kommunikation über das Alter, also das Sprechen im Sinne von „den Anderen“. „Die Älteren“ oder „Die alte Generation“ sind Beispiele dafür. Als Alternative dazu wird vorgeschlagen, von „Menschen im höheren und höchsten Lebensalter“ oder „Menschen (zum Beispiel) über 70 Jahren“ zu sprechen.

Auch apokalyptische Bilder vom Altern wie „Die überalterte Gesellschaft“ oder „Demographische Alterung“ sollten laut Leitfaden durch ein Verständnis des demographischen Wandel als gestaltbare Chance abgelöst werden (z.B. „Die Gesellschaft des längeren Lebens“).

Beispiele für Ageismus in Bildform sind typische defizitäre Darstellungen, die häufig Zeitungsartikel zum Thema Alter bebildern und ältere Menschen zum Beispiel mit Gehwagen im Krankenhaus zeigen. Die Autorin des Kommunikationsleitfadens kritisiert: „Statt Gesichtern sieht man oft nur einzelne Körperteile – häufig faltige, knöchrige Hände. Typischerweise kommen solche anonym anmutenden Fotos im Zusammenhang mit Problemen bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und der Pflege zum Einsatz.“

Diese und weitere Beispiele zur Sensibilisierung der Sprache finden Sie in dem Kommunikationsleitfaden „‚Altern - ältere Menschen - demografischer Wandel‘ in Sprache und Bild“. Die Broschüre ist Teil des Programms Altersbilder des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Unter dem Titel „Für ein solidarisches Miteinander aller Generationen in Europa“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein sechsseitiges Forderungspapier zur EU-Wahl veröffentlicht.

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Im Juni haben Bürger*innen der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, ein neues Parlament zu wählen. Während sich auch hierzulande Parteien durch Parteitage und Wahlprogramme auf die Parlamentswahl vorbereiten, veröffentlicht die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen in Deutschland eine mehrseitige Stellungnahme. Das Papier enthält Forderungen an den neuen europäischen Akteur für die kommende Legislaturperiode – von 2024 bis 2029.

In der Stellungnahme weist die BAGSO darauf hin, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Europa bekanntermaßen massiv ändere. Die Bevölkerung werde immer älter und der Anteil junger Menschen sinke. „Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb gefordert, EU-Richtlinien auf den Weg zu bringen, die das solidarische Miteinander der Generationen fördern und Benachteiligungen älterer Menschen beenden“, heißt es von dem Dachverband der Senior*innenorganisationen.

Als konkrete Ziele einer entsprechenden Politik fordert die BAGSO Altersdiskriminierung zu beenden, alternsfreundliche Umgebungen zu schaffen und soziale Ungleichheit und Armut zu beenden. Das Thema Altersdiskriminierung betreffe beispielsweise Versicherungsgeschäfte und Kreditvergaben, auch die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen ohne analoge Alternativen gehörten dazu. In diesen Feldern könne das europäische Parlament durch eine Diskriminierung abbauende Politik zu Verbesserungen führen. Zum Abbau sozialer Ungleichheiten zählen die über 120 Senior*innenorganisationen, aus denen die BAGSO besteht, auch die Förderung flächendeckender Bildungsangebote für ältere Menschen. Diese müssten die Interessen und vielfältigen Lebenslagen dieser Generationen berücksichtigen.

Hier gelangen Sie zu der Stellungnahme.

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KIWA steht für „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ und ist eine kostenlose, neutrale, landesweite Beratungsstelle in Schleswig-Holstein. Mit der Koordinationsstelle soll die Angebotsvielfalt und die Qualität des Wohnens für Menschen mit Unterstützungsbedarf in Schleswig-Holstein gestärkt und weiterentwickelt werden.

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Leistungsumfang der KIWA

Die KIWA berät zu Optionen, möglichst selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu wohnen. Den Ort der Beratung können die Adressat*innen wählen. Konkret können folgende Personengruppen beraten werden:

  • Menschen im Alter
  • Menschen mit Behinderungen
  • Angehörige/gesetzliche Betreuer*innen
  • Vermieter*innen
  • Bauunternehmen
  • Initiator*innen und Pioniere
  • Kommunen
  • Vereine und Genossenschaften
  • Betreuungs- und Pflegedienste

Auf diese Themen konzentriert sich die Beratung:

  • innovative und alternative Wohnformen für ein gemeinschaftliches Wohnen, z.B. Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG)
  • technische Unterstützungsmöglichkeiten (AAL-Systeme) sowie Digitalisierung, damit z.B. ein Wohnen in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist

Mit der KIWA sollen neue und innovative Wohn-Pflege-Angebote begleitet und unterstützt werden sowie Lücken in den Versorgungsstrukturen sichtbar gemacht werden. Im Idealfall können Lösungen zur Schließung dieser Lücken gefunden werden.

Aus dem bisherigen Verlauf der Arbeit - so die Einschätzung der KIWA - seien besonders Lücken an Wohnangeboten für junge, an Demenz erkrankter Menschen und Menschen mit Behinderung im Alter aufgefallen. Die KIWA ist bemüht, Projekte, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, bestmöglich zu unterstützen.

Die KIWA kann per E-Mail unter post@kiwa-sh.de erreicht werden.

Vorstellung einer Wohngruppe

Die KIWA ist in der Beratung bei mehreren Wohnprojekten, welche sich derzeit gründen, beteiligt. Eine davon – die Aktiv-WG in Klein Rönnau (Kreis Segeberg) – soll hier vorgestellt werden.

Das Haus bietet Platz für 5 bis 6 Mieter*innen, die trotz leichter Vergesslichkeit oder einer beginnenden Demenz ein selbstständiges und erfülltes Leben führen möchten. Die Wohnform richtet sich besonders an Menschen, die ihrer Diagnose aktiv entgegentreten möchten.

Es wird in diesem Projekt besonderer Wert auf die Förderung der Lebensqualität gelegt. Durch die Anleitung und Durchführung der MAKS®-Therapie sollen die Mieter*innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu stabilisieren und zu erhalten. Angehörige sind jederzeit willkommen, können sich mit einbringen und so den Umgang mit der Erkrankung erlernen.

Eine erfahrene Präsenzkraft ist täglich für 3 bis 4 Stunden vor Ort, um individuelle Bedürfnisse zu erkennen und die notwendige Unterstützung zu bieten. So soll ein Umfeld geschaffen werden, das Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.

Das Landhaus in Klein-Rönnau soll durch großzügige Räume und einen parkähnlichen Garten eine angenehme Atmosphäre bieten. Hier haben die Mieter*innen die Möglichkeit, sich mit Gartenarbeiten zu beschäftigen, sich zu entspannen und die Natur zu genießen. Haustiere sollen hier auch gerne gesehen sein.

Wenn Sie Interesse an der  Wohngemeinschaft haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie den Eintrag auf der Homepage der KIWA anschauen und die KIWA kontaktieren.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat im Dezember Daten zur Verbreitung von Testaments in der zweiten Lebenshälfte veröffentlicht. Rund ein Drittel der Menschen ab 46 Jahren haben ein Testament aufgesetzt, Unverheiratete deutlich seltener.

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In regelmäßigen Abständen berichten wir auf diesem Portal über Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS), die unter anderem durch das DZA analysiert und aufbereitet werden. Bei dem Alterssurvey handelt es sich um eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Befragt werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen zwischen 46 und 90 Jahren. Unser letzter Beitrag dieser Art vom 21. Dezember behandelt das Thema „Lesen im Alter: Steigern Bücher die Lebensqualität?“.

Ebenfalls im Dezember hat das Zentrum für Altersfragen Daten veröffentlicht, wie verbreitet das Aufsetzen von Testaments im Alter ist. Von den Befragten gibt gut ein Drittel (37,3 %) an, ein Testament angelegt zu haben. Auf den ersten Blick erstaunlich: Bei den Unverheirateten liegt die Quote deutlich darunter. Verheiratete Personen gaben mit über 41 % am häufigsten an, ein Testament verfasst zu haben. Bei Personen ohne Partner*innen oder mit nicht verheirateten Partner*innen haben nur rund 27 % entsprechend vorgesorgt. Verwundern mag das zunächst deshalb, da für verheiratete Paare ohne Testament die gesetzliche Erbfolge zum Tragen käme. Diese regeln bereits, welche Besitzanteile an welche Familienmitglieder gehen.

Laut DZA-Veröffentlichung könne ein Grund für die dennoch hohe Testamentquote im sogenannten Berliner Testament liegen, auf das sich verheiratete Paare häufig verständigten. Danach geht das Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zunächst vollständig in den Besitz der bzw. des überlebenden Partner*in über.

Ulrike Ehrlich, Mitautorin der Studie, betont: „Problematisch könnte es für nicht-verheiratete Paare ohne Testament aussehen. Im Falle des Todes wird die/der noch lebende Partner*in – selbst wenn eine langjährige Partnerschaft bestand – in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.“ Daher rät Ehrlich unverheirateten Personen und Paaren, sich stärker als bisher mit der selbstbestimmten Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Dabei solle möglichst frühzeitig, beispielsweise über Finanzbildungsprogramme an Schulen, mit der Auseinandersetzung begonnen werden. Berührungsängste mit Themen Tod und Lebensende müssten weiter abgebaut werden, um Sicherheit über selbstbestimmte Vorsorge zu Lebzeiten zu erlangen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

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Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

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Neben dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz braucht es insbesondere für ein gutes Altwerden öffentliche Begegnungsräume, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Solche „Dritten Orte“ müssen daher als zentrales Element altersfreundlicher Kommunen gesehen werden.

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Der auf den Soziologen Ray Oldenburg Begriff „Third Places“ – übersetzt also Dritte Orte – bezeichnet Begegnungsorte, die jenseits des familiären Umfelds und des Arbeitsplatzes liegen. Darunter fallen beispielsweise Bücherhallen, Schwimmbäder oder Offene Treffs. Öffentlich zugängliche Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden im Alter wichtiger, verlieren die „ersten“ und „zweiten“ Orte insbesondere durch Ende der Erwerbstätigkeit doch an Bedeutung.

Auch vor dem Hintergrund der Alterung einer geburtenstarken Generation (sog. Babyboomer) und der steigenden Zahl von Älteren, die von Einsamkeit gefährdet sind, dürfte die Schaffung neuer Anlaufstellen in den Quartieren an Bedeutung gewinnen. Zwar erhöht das Altern an sich nicht das Risiko für Vereinsamung, biografisch bedingte Verluste im Zuge des Älterwerdens können allerdings zu Einsamkeitserfahrungen beitragen. Denkbar ist das beispielsweise dann, wenn neben dem durch das Ende der Erwerbstätigkeit wegfallenden zweiten Ort auch im ersten Ort, dem angestammten Zuhause, Partner*innen sterben oder Kinder ausziehen und ein Gefühl der Leere entsteht.

Der Rolle „dritter“ Orte im Alter hat sich nun eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Körber-Stiftung gewidmet. Die im November vorgelegte Studie trägt den Titel „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ und untersucht, wie Kommunen gezielt solche Treffpunkte fördern können. Als ein Positivbeispiel wird die Stadt Den Haag beleuchtet.

Den Haag ist 2015 dem Netzwerk Altersfreundlicher Städte und Gemeinden beigetreten und betreibt eine Alterspolitik, die auf den Handlungsfeldern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Dritte Orte, an denen alle Älteren in der Stadt die Möglichkeit haben sollen, Teilhabe leben zu können. In einem von der Stadt geförderten Programm werden bestehende Begegnungsorte in das Programmnetzwerk aufgenommen und Bedarfe für weitere Orte in Quartieren identifiziert. So entsteht ein wachsendes Netzwerk aus derzeit 60 Dritten Orten.

Die Studie der Körber-Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist aber auch darauf hin, dass es mehr gebe als die klassischen Senior*innentreffs. Vermutet wird, dass sich viele der „neuen Alten“ von den herkömmlichen Angeboten für Senior*innen nicht mehr angesprochen fühlen könnten. Die Babyboomer-Generation arbeite länger, engagiere sich häufiger ehrenamtlich und ihre Frauenerwerbsquote sei höher als bei den gegen Ende des Zweiten Weltkrieges oder in den ersten Nachkriegsjahren Geborenen. „Sie dürften sich eher für Orte interessieren, die zum aktiven Mitwirken einladen, Freiraum für Austausch, Kreativität, Lernen und neue Ideen bieten“, so der Bericht. Auch müssten Dritte Orte nicht komplett durchstrukturiert sein. Auch unvorhergesehene Begegnungen oder auch nur entspanntes Zuschauen sollten ermöglicht werden.

Die Studie finden Sie hier.

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Wie aktuelle Datenauswertungen des Deutschen Alterssurveys zeigen, verursachen Einkommensungleichheiten nicht nur materielle Nachteile – sie können sich auch auf die soziale Integration älterer Menschen auswirken.

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Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen.

Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen.

„Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“

In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.

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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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