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Materielle Absicherung

Der Bundesfinanzhof hat sich im Mai mit Klagen zweier Rentner befasst, die eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Renten beklagt hatten. In einem Urteil wurden die Klagen zwar abgewiesen, der Senat warnte allerdings vor der steigenden Gefahr einer Doppelbesteuerung künftiger Rentner*innen.

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Am 31. Mai hat der Bundesfinanzhof in München ein möglicherweise wegweisendes Urteil zur Besteuerung der Rentenbeiträge und der Renten öffentlich gemacht. Erstmals wurden Berechnungsparamater definiert, mit der eine mögliche Doppelbesteuerung ermittelt werden könne.

Die bisherige Praxis der Besteuerung sei zwar verfassungskonform, im Urteil hielten die Richter*innen allerdings fest, „dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.“

Eine sogenannte Doppelbesteuerung der Renten wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 verfassungswidrig. Genau so eine hatte jedoch der 78-jährige Rentner und ehemaliger Steuerberater Horst Bangert, dessen Klage im Verfahren anhängig war, vermutet. Eine doppelte Besteuerung liegt dann vor, wenn die Rentenbeiträge, die man aus versteuertem Einkommen im Erwerbsleben zahlt, höher sind als der steuerfreie Teil der Rente.

Hintergrund der Debatte um eine mögliche Doppelbesteuerung ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2005. Das regelt unter anderem die schrittweise Umstellung der „vorgelagerten“ in eine „nachgelagerte“ Besteuerung der Rente. Das heißt, dass die früher weitgehend steuerfreie Rente ab 2040 voll und bis dahin mit schrittweise steigenden Prozentsätzen besteuert wird. Im Gegenzug steigen die Steuerersparnisse bei den Altersvorsorgebeiträgen im Erwerbsleben.

Diese Übergangsregelung, mit der die rot-grüne Regierung der damaligen Legislaturperiode auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte, sei an sich nicht grundgesetzwidrig. Das höchste deutsche Finanzgericht konnte in den behandelten Fällen mit einer neu definierten Berechnungsweise aufgrund der derzeitigen Steuerfreibeträge bei der Rente keine Doppelbesteuerung feststellen.

„Diese zeichnet sich allerdings für spätere Rentnerjahrgänge, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird, ab“, warnen die Münchner Richter*innen gleichzeitig. „Denn auch diese Rentnerjahrgänge haben erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.“

Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte das Urteil in Bezug auf die abgewiesenen Klagen. Schließlich hatten die beiden Kläger – neben Horst Bangert hatte noch ein Zahnarzt Klage eingereicht – auch gegen das Ministerium des SPD-Politikers geklagt. Im Hinblick auf die Warnungen vor doppelter Besteuerung, die vor allem (künftige) Rentner*innen ab 2025 betreffen könnte, kündigte Scholz allerdings schon eine entsprechende Steuerreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode an. In welcher Position der aktuelle Vize-Kanzler dann sein wird, wird jedoch erst die Bundestagswahl zeigen.

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Die sogenannte „Riester-Rente“ hat dieser Tage ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Das nahmen drei Organisationen zum Anlass, mit einer gemeinsamen Aktion und Stellungnahme für die Abschaffung der privaten Altersvorsorgeform zu streiten.

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2001 ist die „Riester-Rente“ zusammen mit anderen Maßnahmen zur Neustrukturierung der Rentenpolitik beschlossen worden. Die Bezeichnung dieser privaten Altersvorsorge, die mit staatlichen Mitteln bezuschusst wird, geht auf Walter Riester (SPD), den Bundesarbeitsminister der damaligen rot-grünen Regierung, zurück.

Nach 20 Jahren und mehreren gescheiterten Reformversuchen fordert die „Verbraucherallianz“ - ein Bündnis aus Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bürgerbewegung Finanzwende und dem Bund der Versicherten - nun den Stopp der geförderten freiwilligen Altersvorsorge.

„Stoppt die Riester-Rente – sonst sehen wir alt aus“ ist das Motto der drei Organisationen, die am 11. Mai dieses Jahres vor dem Kanzleramt in Berlin protestiert hatten. Die Botschaft war klar: Die oder der nächste Kanzler*in solle sich für eine entsprechende Abschaffung einsetzen. Verdeutlicht haben die Demonstrierenden das mit Aufstellern, auf denen jeweils ein Bild der drei in Frage kommenden Kanzlerkandidat*innen (Baerbock, Laschet, Scholz) zu sehen war – allerdings so bearbeitet, dass diese deutlich älter aussahen.

Die Riester-Rente habe „vor allem Versicherern, Banken und dem Vertrieb genutzt“, kritisieren die Organisationen in dem  gemeinsamen Positionspapier. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher geht die Rechnung nicht auf: zu wenig Rendite, zu hohe Kosten, zu geringe Vorsorge fürs Alter. Millionen Sparern droht ein böses Erwachen bei Renteneintritt, wenn die Vorsorge nicht ausreichend war.“

Viel zu viel Fördergelder des Staates würden am Ende nicht bei den Verbraucher*innen, sondern bei den Anbieter*innen der Altersvorsorge ankommen. Der Auftrag der Verbraucherallianz an die Regierungskoalition der nächsten Legislaturperiode ist daher eindeutig: „Die Riester-Rente muss beendet werden. Dafür braucht es ein klares und unmissverständliches Bekenntnis der Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl.“

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Das Bundeskabinett hat im Mai den sechsten Armuts- und Reichtumsbericht gebilligt. Die Mehrheit der Bevölkerung lebe demnach in einer stabilen sozialen Lage, allerdings gebe es eine Verfestigung von Armut.

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Die Bundesregierung hat den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen, der seit 2001 alle vier Jahre erscheint und Auskunft über die Vermögensverteilung und die sozialen Lebenslagen in Deutschland geben soll. Der insgesamt sechste Bericht dieser Art kommt zu dem Ergebnis, dass die bundesdeutsche Gesellschaft keine „Abstiegsgesellschaft“ sei. Der überwiegende Teil der Bevölkerung befinde sich in einer stabilen sozialen Lage.

Allerdings stellt der Bericht auch fest, dass sich die Armut in Deutschland verfestigt habe, was die Bundesregierung in einer Pressemitteilung zum Bericht als „problematisch“ beschreibt. Unter dem Link zur Pressemitteilung kann das rund 550-seitige Dokument auch heruntergeladen werden.

Wenige Monate vor der Bundestagswahl werden die Ergebnisse des Berichts von verschiedenen Lagern durchaus unterschiedlich bewertet. Während das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft die „Rekordbeschäftigung, sinkende Langzeitarbeitslosigkeit, steigende Realeinkommen und eine recht stabile Verteilung“ hervorheben, sehen Regierungskritiker*innen den Bericht eher als Beleg dafür, dass die Regierung gegen soziale Ungerechtigkeiten nicht ausreichend handele.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht macht ganz deutlich: Wir brauchen endlich eine Regierung, die sich der Bekämpfung von Armut verpflichtet fühlt“, schlussfolgert beispielsweise Susanne Henning-Wellsow , Vorsitzende der Linken. „Wir brauchen kein Drehen an kleinen Stellschrauben, sondern eine grundlegende Veränderungen in der Sozial- und Finanzpolitik.“

Ein ähnliches Resümee zieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen deutlich die Gerechtigkeitslücken, die diese Bundesregierung nicht schließen konnte: Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Außerdem kommt der Bericht viel zu spät, die Zeit zum Weichen umlegen ist für diese Große Koalition vorbei.“

Auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheint seine Bewertung des Berichts schon ganz in den Kontext der angekündigten SPD-Wahlkampfthemen zu stellen: „Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden“, schlussfolgert er aus den Ergebnissen des Armuts- und Reichtumsberichts.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat wie zuletzt 2017 im Vorfeld zur Bundestagswahl Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien rund um die Themen Seniorenpolitik, Alterssicherung oder digitale Teilhabe formuliert.

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Am 26. September diesen Jahres steht wieder eine Bundestagswahl an, die über die neue Zusammensetzung des Parlaments in Berlin entscheidet.

Rund fünf Monate vorher hat die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden Fragen an die Parteien formuliert, die Aufschluss über seniorenpolitische Themen geben sollen und Senior*innen dabei im Sinne von „Wahlprüfsteinen“ bei der Entscheidungsfindung unterstützen können.

Untergliedert sind die Fragen in die acht Bereiche Seniorenpolitik, Rechte älterer Menschen, Alterssicherung, Freiwilliges Engagement und Partizipation, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Wohnumfeld und Digitalisierung. Hier einige Beispiele aus verschiedenen Bereichen:

  • Inwieweit wird sich Ihre Partei im Sinne der Empfehlungen des Siebten Altenberichts der Bundesregierung für eine moderne, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte Seniorenpolitik einsetzen und wie soll die Handlungsfähigkeit von Kommunen sichergestellt werden?
  • Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einer UN-Altenrechtskonvention und wie setzt sie sich darüber hinaus dafür ein, die Menschenrechte Älterer weltweit zu stärken?
  • Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um Altersarmut zu bekämpfen?
  • Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die digitale Teilhabe sozial gerechter zu gestalten?

In ihrer Einleitung der Wahlprüfsteine weist die Bundesarbeitsgemeinschaft darauf hin, dass die Bundespolitik zwar nicht für alles allein verantwortlich sei, allerdings von großer Bedeutung.

„Wir setzen uns für ein aktives, selbstbestimmtes und gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein“, so die Beschreibung des eigenen Anliegens. Hier können Sie das gesamte Dokument der BAGSO herunterladen.

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Wer einen hohen Grad der Behinderung hat, kann früher in Altersrente gehen. Wie der Sozialverband (SoVD) Schleswig-Holstein in einer aktuellen Meldung allerdings erklärt, handelt es sich bei dem Gedanken, umso höher der GdB ist, umso früher ist auch die Rente möglich, um einen Mythos.

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Der SoVD tritt als Sozialverband nach eigenen Angaben für soziale Gerechtigkeit ein. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Verbands ist die Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In einem Beitrag des SoVD Schleswig-Holstein vom 11. März 2021 klärt der Verband mit einem Irrtum auf:

„Denn immer noch haben viele Menschen mit Behinderung die Vorstellung, dass ein besonders hoher GdB den Zeitpunkt des Rentenbeginns nach vorn zieht. Das kann man so aber nicht stehen lassen“, kommentiert die Organisation auf ihrer Internetseite.

Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung können – soweit stimmt die Annahme – zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen als ihre Kolleg*innen ohne oder mit einem niedrigeren GdB. Allerdings ist hierbei nur die Schwelle von 50 Prozent entscheidend, da man ab diesem Grad der Behinderung in Deutschland als schwerbehindert gilt: „Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet also allen Menschen die gleichen Bedingungen. Ein GdB von 100 bringt Sie nicht näher an die Rente als die knapp erreichte 50“, heißt es in dem SoVD-Artikel. Betroffene können dann zwei Jahre vor der Regelaltersrente abschlagsfrei die vorgezogene Rente in Anspruch nehmen.

In der Sozialberatung des Verbands falle dennoch immer wieder der Satz: ‚Ein Kollege von mir ist aber noch früher in Rente gegangen. Und das konnte er wegen einer Behinderung, also muss die Höhe von den Prozenten ja doch eine Rolle spielen!‘ – Dazu erklärt der SoVD Schleswig-Holstein, dass es auch möglich sei, eher als die bereits genannten zwei Jahre vor der Regelaltersrente in den Ruhestand zu treten. Möglich sind bis zu fünf Jahren vorher, allerdings ist das nicht abschlagsfrei möglich. So nimmt man dabei eine Rentenkürzung um 0,3 Prozent pro Jahr in Kauf. Mit der Höhe des GdB (solange dieser über 50 Prozent ist) habe das jedoch nichts zu tun.

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Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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Wie wir auf diesem Portal bereits berichteten, ist die sogenannte Grundrente mit dem Jahreswechsel 2021 in Kraft getreten. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung in einer leicht verständlichen, 20-seitigen Broschüre.

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„Die Grundrente ist vor allem für die Menschen gedacht, die über viele Jahre hinweg von ihrem geringen Lohn verpflichtend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie sollen mit einer höheren Rente ein besseres Auskommen haben“, heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz.

Auf 20 Seiten wird die Grundrente im Einzelnen erklärt, darunter werden in übersichtlicher und verständlicher Weise unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was muss ich tun, um die Grundrente zu bekommen?
  • Wie hoch wird der Zuschlag zu meiner Rente?
  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wie kann ich die Freibeträge erhalten?

Die Broschüre können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Meldungen zur Grundrente finden Sie hier in der Übersicht.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

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Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.

Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.

Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“

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Weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge zum Thema Grundrente finden Sie über diesen Link in der Übersicht.

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In der Diskussion um eine Rentenreform, nach der alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, hat die Linke die gesetzliche Rente für Bundespolitiker*innen als ersten Schritt gefordert. Auch in der Union werden entsprechende Forderungen laut.

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Am 30. Oktober 2020 hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert, indem gefordert wird, auch Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Dies soll ein erster Schritt in eine von der Linken geforderte „Rentenkasse für alle“ sein. Das funktioniere in Österreich auch, wo man das „in der Substanz bereits umgesetzt“ habe.

In der Rede zur Einbringung des Antrags sagte Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Dietmar Bartsch: „[...] wir Abgeordneten haben nach zwei Wahlperioden einen deutlich höheren Versorgungsanspruch als Arbeitnehmer, die 45 Jahre zum Durchschnittslohn gearbeitet haben.“ Diese Arbeitnehmer*innen bezahlten mit ihren Steuern die Alterssicherung der Abgeordneten mit. Das sei „nicht gerecht, das ist nicht vermittelbar, und das schadet dem Ansehen der Politik insgesamt“, so Bartsch weiter. Auch Ralf Kapschak, Sprecher der SPD-Fraktion in der Debatte, zeigte sich offen für den Antrag: „Eine grundsätzliche Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wäre gut für unsere Glaubwürdigkeit, das wäre gerecht, und es würde Transparenz schaffen“, so der Abgeordnete. Kritik gab es unter anderem von der FDP, die der Linksfraktion mit dem Antrag „Populismus“ vorgeworfen hatte. Der Antrag wurde zur Weiterbehandlung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Im November ist in mehreren Medien berichtet worden, dass auch in der CDU – die sich in der Vergangenheit klar gegen Vorschläge einer Bürgerversicherung für alle positioniert hatte – Stimmen laut wurden, alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente mit einzubeziehen. Sozialverband VdK und SPD begrüßten das bekanntgewordene elfseitige Papier einiger CDU-Poltiker*innen, wie es beispielsweise in der Berliner Zeitung vom 23. November heißt.

Den Antrag der Linken können Sie hier einsehen, hier gelangen Sie zum Plenarprotokoll des Bundestages vom 30. Oktober. Dort finden Sie auch die hier zitierten Wortbeiträge.

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