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Alltägliches Leben

Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen (wir berichteten...)

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Das neue Gesetz soll die Individualität jeder Pflegesituation berücksichtigen. Es besteht aus den folgenden drei Säulen:

1. Anspruch auf 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung im Akutfall
Zur Organisation der Pflegesituation können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine, bis zu 10-tägige Auszeit nehmen. Die Neuerung ist, dass sie hierbei Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, die den Verdienstausfall zu großen Teilen abfedern soll.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Um Lohneinbrüche bei einer zeitweiligen oder vollständigen Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zu kompensieren, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sind für maximal 24 Monate teilweise freizustellen. Hierbei muss eine verbleibende Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche verbleiben. Während dieser Zeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten auf bis zu 24 Monate anwächst. Weitere Informationen bekommen Sie über die unten stehenden Verlinkungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.

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Staatsekretärin Anette Langner hat am 1. Dezember 2014 den Sozialvertrag I bei einem gemeinsam Termin mit den Vertragspartnerinnen und -partnern der Wohlfahrtsverbände im Sozialministerium unterzeichnet.

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Damit wird der Sozialvertrag I ab dem 01.01.2015 um vier weitere Jahre verlängert. Nach dem Vertrag werden landesweit viele kleine Maßnahmen und Projekte im sozialen Bereich gefördert, insgesamt knapp 250, viele im ehrenamtlichen Bereich. Die Beispiele reichen von den Selbsthilfekontaktstellen über ehrenamtliche Tafelarbeit, Bahnhofsmission, Kleiderkammern bis zu Schulungen und Infoveranstaltungen für ehrenamtlich engagierten Menschen oder Selbsthilfegruppen. Dafür steht den Wohlfahrtsverbänden mit der Verlängerung weiterhin eine Zuwendungssumme von jährlich 2,0 Millionen Euro zur Verfügung.

Staatssekretärin Anette Langner betont zur Unterzeichnung: "Der Sozialvertrag I ist ein wichtiges Fundament für die vielfältigen Hilfsangebote in Schleswig-Holstein. Damit stärken wir hilfebedürftige Menschen, damit sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit dem Vertrag haben die Projektpartner Planungssicherheit, zugleich aber die notwendige Flexibilität, um schnell und unbürokratisch auf geänderte Bedarfe zu reagieren und Menschen in Not zu unterstützen". Unter den Zielgruppen der Maßnahmen sind Familien mit Kindern in Notlagen, Migrantinnen und Migranten, Senioren, suchtgefährdete Menschen.

Neu aufgenommen wurde in den Sozialvertrag I eine Vereinbarung zur Evaluierung:

Die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel wird künftig mit abgestimmten Evaluationsmitteln überprüft. Der Ursprungsvertrag wurde 2005 geschlossen. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände haben folgende Partner unterzeichnet: Michael Selck (Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V.), Angelika Berger (Caritasverband für Schleswig-Holstein), Günter Ernst-Basten (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.), Torsten Geerdts (Vorstand des Deutschen Roten Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e. V.),Landespastor Heiko Naß (Diakonisches Werk Schleswig-Holstein und Landesverband der Inneren Mission e. V.), Viktoria Ladyshenski (Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein K.d.ö.R.), Inna Shames, (Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein).

Weitere Informationen: Sozialministerium Schleswig-Holstein

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Um Informationen und praktische Anregungen zur Bewältigung eines altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden - mit oder ohne Unterstützungsbedarf - leicht zugänglich zu machen, bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Online-Serviceportal 'Zuhause im Alter' an. Neben aktuellen Informationen rund um Themen wie z.B. das Wohnungswesen, Städtebau und Hilfen bei gesundheitlichen Einschränkungen, werden verschiedene Projekte in ganz Deutschland vorgestellt, Kontaktdaten zu regionalen Angeboten wie "Anlaufstellen für ältere Menschen" in Quartieren sowie praxisnahe und gut illustrierte Hinweise und Ideen zum altersgerechten Wohnen aber auch Informationen darüber hinaus angeboten.

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Dies umfasst neben Tipps und Tricks zu Themen wie Nachbarschaftshilfe, Soziale Dienstleistungen und Wohnformen u.a. auch virtuelle Anregungen zur Barrierefreiheit der eigenen Wohnung, Informationen über Zuschüsse zum altersgerechten Umbauen sowie Links zu integrativen und intergenerationellen Projekte.
Zum Serviceportal gelangen Sie hier.
Eine Projektliste von Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern können Sie hier aufrufen.

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Damit Menschen mit Erblindung oder Sehbehinderung die Kiellinie in Zukunft noch besser kennenlernen können, wurde zwischen Januar und August 2014 im Auftrag der Landeshauptstadt unter dem Motto "Die Grünen Wege sind für alle da" die Route in einem Projekt vom Andersicht e. V. erschlossen.

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Anhand von audio-taktilen Wegemerkmalen können Nutzer_innen, die sich ohne einen Langstock oder mit Hilfe eines Bliondesführhundes orientieren, das Kartenmaterial umsonst downloaden und danach z.B. beim Spazierengehen abspielen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel.

Besuchen Sie auch die Internetseite des Andersicht e.V.  , um mehr zu Projekten und Arbeitstechnik des Vereins zu erfahren.

Die Audio-Wegbeschreibung für die Kiellinie finden Sie hier.

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Bislang wurden die Anträge für die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmelder für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen abgelehnt. Nun gibt es eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der die Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder übernehmen müssen.

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Da gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen den Alarmton herkömmlicher Rauchmelder nicht wahrnehmen können, wurden spezielle Rauchmelder entwickelt. Anstelle eines Warntons geben diese ein Lichtsignal oder Vibrationen von sich, um vor Gefahren zu warnen. Leider sind derartige Geräte im Vergleich zu normalen sehr teuer. Die Preise belaufen sich zwischen 200 und 500 €, wohingegen einfache Gerate ab ca. 5€ zu haben sind.

Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Annahme beschlossen, dass Rauchmelder dem grundlegenden Bedürfnis nach Sicherheit und dem selbstständigen Wohnen dienen. El Samadoni, der Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, rät Betroffenen, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Ausstattung mit einem Rauchmelder für Gehörlose zu stellen. Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt worden, wird geraten einen neuen Antrag zu stellen.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Landtags Schleswig-Holstein

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Das Internetportal „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmannstiftung stellt den Kommunen ein Informationssystem zur Verfügung, um regionale Strategien im Umgang mit dem demografischen Wandel zu entwickeln. Angesprochen sind nicht nur kommunale Entscheider, sondern alle interessierten Akteure.

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Die Internetseite bietet einen Blick auf verschiedene politische Handlungsfelder, außerdem sind Daten für einzelne Kommunen, ab einer Mindestgröße von 5.000 Einwohnern einzusehen.

Konkret finden sich Informationen und kommunale Daten zu den Themen demographischer Wandel, Wirtschaft und Arbeit, Wohnen, Bildung, Finanzen, soziale Lage und Integration. Desweiteren finden sich u.a. Bevölkerungsprognosen bis zum Jahr 2030 auf Gemeinde- und Kreisebene sowie konkrete Handlungskonzepte für Kommunen auf Basis unterschiedlicher Demographietypen. Veranschaulicht werden die verschiedenen Informationen teils mit interaktiven Methoden und Grafiken. Die Nutzung steht jeder interessierten Person frei zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Internetseite www.wegeiser-kommune.de

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Am Freitag, den 21. November 2014 lädt die Landeshauptstadt Kiel kostenfrei Interessierte zu einem 'Hearing' mit Vorträgen und Diskussionstischen zum Thema 'Wachsende Stadt Kiel - eine Stadt für alle ?!' ein, um über Sozialpolitik und Stadtplanung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und weiterer gesellschaftlichen Entwicklungen in der Zukunft zu informieren bzw. bürgernahe Anregungen für die integrierte Stadtentwicklung von Soziapoltik und Stadtplanung für ein soziales und funktionales Miteinander im Dialog zu sammeln.

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Themen sind z.B. was uns in Zukunft in einer sich verändernden Stadt erwartet und wie jeder Menschen einen Platz in ihr finden kann oder was es bedarf, um diesem Wandel gerecht zu werden. Relevante Fragestellungen der Diskussionstische sind u.a., wie mit benachteiligten Gruppen umgegangen wird und was es an sozialen Maßnahmen und Infrastruktur in einer Stadt für alle braucht.

Den Flyer zur Veranstaltung mit dem Programm finden Sie hier.
Die Veranstaltung findet von 14 - 18 Uhr im Ratssaal im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel statt und ist barrierefrei erreichbar.
Es wird um eine Voranmeldung bis zum 16.11.2014 gebeten. Klicken Sie bitte hier, um zum Anmeldeformular zu gelangen.
Ansprechpartnerin für weitere Fragen und mehr Informationen ist

Frau Birte Wichmann
Landeshauptstadt Kiel
Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport
Referat des Dezernenten
Fleethörn 9
24103 Kiel
Telefon 0431 / 901-3026
E-Mail hearing2014@kiel.de

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Am 30. Oktober 2014 wurde in Lübeck der 6. Norddeutsche Wohn- und Pflegetag ausgerichtet. Unter dem Thema „Wohnvielfalt im Alter – Gemeinsam geht was! Im Quartier zum WIR“ fanden sich rund 250 Vertreter von Kommunen, Wohnungswirtschaft, Dienstleistungsunternehmen, Politik, Verbänden, Stiftungen, bürgerschaftlichen Initiativen, Seniorenorganisationen sowie Trägern und Initiatoren von Wohn- und Versorgungsformen zusammen um über das Thema zu diskutieren. Wir berichten folgend über die Ergebnisse dieser Tagung.

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In Schleswig-Holstein sind derzeit 47 ambulante Haus- und Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf bekannt, rund 20 weitere Projekte sind bereits in Planung. Irene Fuhrmann von der KIWA (Koordinierungsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter) meinte es gebe bezüglich des Wissens um solche Wohnformen noch immer ein Defizit, deswegen sei es wichtige weiterhin umfassend zu Informieren und zu Beraten. Ulrike Petersen von der Koordinierungsstelle für Wohn- und Pflegegemeinschaften verwies auf die Wichtigkeit von Pflege-WG’s für das soziale Miteinander und die Gesundheit im Alter. Ihre Forderung war vorhandene Ressourcen, in Form der Akteure im Handlungsfeld, weiter zu Vernetzen um sie besser nutzen zu können.

Die Gesellschaft muss sich aber auch weiterhin auf die besonderen Lebenslagen von älteren Menschen einstellen, so verwies Swen Staack (Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein) auf die besondere Eignung von Pflege-WG’s für Menschen mit Demenz in einem frühen Stadium. Die Gegebenheiten solcher Wohnformen, wie die geringe Größe, die Überschaubarkeit und die Orientierung am Alltag seien für diese Gruppe prädestiniert. Dies konnte auch Prof. Dr. Hermann Brandenburg von der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar durch seine Studien belegen.

An dieser Stelle wird die besondere Rolle von Quartieren deutlich. Gerade für ältere Menschen sind ihre Quartiere ein wichtiger Faktor für soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe, belegt Prof. Dr. Frank Oswald von der Goethe Universität Frankfurt in seinen Studien. Deshalb fordert er, dass sich Quartiere auf ihre älteren Bewohnerinnen und Bewohner einstellen müssen: „Das Quartier muss mit den Bedürfnissen der älteren Menschen wachsen und Rahmenbedingungen für Gesundheit und Wohlbefinden schaffen. Das heißt zum Beispiel, dass Einrichtungen wie kleine Läden und Cafés in den Stadtteilzentren gefahrlos, barrierefrei und zu Fuß erreichbar sein müssen.“ Auf den unten stehenden Seiten können Sie sich zu diesem Themenbereich weiter informieren.

Nähere Informationen und konkrete Angebote für Pflegebedürftige oder Angehörige, die Wohnraum in Wohn-Pflegegemeinschaften anmieten möchten:

www.pflege-wgs-hamburg.de

www.kiwa-sh.de

Hinweise und Beratungen zur Wohnraumgestaltung für Menschen mit Demenz (Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein):

www.demenz-sh.de

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Ein Leben lang in ein und demselben Unternehmen tätig sein, das ist heutzutage nur noch wenigen gegönnt. Ein fragmentierter Lebenslauf ist vielmehr soziale Realität geworden. Viele unterschiedliche Arbeitgeber, befristete Arbeitsverträge, Zeiten von Erwerbslosigkeit, prekäre Beschäftigungssituationen und Teilzeitarbeit, so sieht heute die Erwerbsbiografie vieler Menschen aus. Gerade Frauen unterliegen durch solche Erwerbsbedingungen einem hohen Risiko von Altersarmut.

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Die Veranstaltungsreihe „nochmal die Kurve kriegen – Altersarmut vermeiden!“ möchte auf diese Problematik hinweisen. Inhaltlich wird es in der Reihe um relevante Fragestellungen zu diesem Thema gehen: Was ist Altersarmut? Kann man sich davor schützen? Wie kann Altersvorsorge funktionieren? Welche Fragen und Probleme haben Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich? Gibt es Wege aus der Altersarmut?
Beantwortet werden sollen diese Fragen von verschiedenen Fachpersonen aus dem Arbeitsbereich. Unten stehend finden Sie nähere Informationen, sowie die Termine und Veranstaltungsorte:

Hier gelangen Sie zur Veranstaltungsreihe

Termine und Veranstaltungsorte:
Jeweils 14:00 – 17:00 Uhr
Kiel: 04.11.2014, RBZ Wirtschaft, Westring 444, 24118 Kiel
Heide: 05.11.2014, Bürgerhaus, Neue Anlage 5, 25746 Heide
Lübeck: 10.11.2014, Hogehus, Koberg 2, 23552 Lübeck
Norderstedt: 12.11.2014, Rathaus, Plenarsaal, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
Flensburg: 13.11.2014, Rathaus Europaraum, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

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Der Bauherren-Schutzbund e. V. und der Verband Wohneigentum e. V. veröffentlichten am 30. September die zweite bundesweite Umfrage zu Wohnwünschen im Alter. Wissenschaftlich begleitet wurde die Untersuchung vom Institut für Bauforschung e. V. In der Untersuchung sollte ermitteln werden welchen Stellenwert der Ansatz "Wohnkomfort für alle" bei Wohneigentümern hat.

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Anlässlich der Studie wurden 1.017 selbstnutzende Wohneigentümer befragt. Untersuchungsgegenstände waren das Interesse an altersgerechtem Wohnen, der Wissenstand und Informationsbedarf zum Thema, die Motive für eine Umgestaltung der Wohnung und die tatsächliche bauliche Umsetzung. Erfragt wurden zudem auch Konfliktsituationen wie finanzielle Belastungen und mögliche Lösungen in Form von Informationen, sowie Hilfe und Unterstützung.

Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es gibt ein Ungleichgewicht zwischen Wohnwünschen und der Bereitschaft zur Veränderung der häuslichen Beschaffenheit. Ungefähr 90% der Befragten möchten möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit wohnen bleiben, jedoch sind nur gut 20% bereit ihren Wohnraum umzugestalten. Immerhin können sich 25% eine Nachrüstung vorstellen, wohingegen nur 15% bereit wären den Grundriss ihres Hauses zu ändern.

Jüngere befragte setzten sich nicht aktiv mit dem Thema Wohnkomfort auseinander. Immerhin gaben zwei Drittel der älteren Befragten an, sich mit barrierearmen Wohnraumanpassungen auseinander gesetzt zu haben. Die Zahl der bereits vorgenommenen, bzw. in Planung befindlichen Wohnraumanpassungen wird dennoch als sehr gering eingeschätzt, so gaben 16% an bereits Maßnahmen getroffen und nur 7% Maßnahmen in Planung zu haben. Detailliertere Informationen über die Ergebnisse der Umfrage, können Sie der unten stehenden Verlinkung zum Artikel des Verbandes Wohneigentum entnehmen, den Abschlussbericht und die Handlungsempfehlungen können Sie dort im unteren Bereich herunterladen.

Hier gelangen Sie zum Artikel „Wohnwünsche und barrierearmer Wohnkomfort“ des Verbandes Wohneigentum e.V.

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