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Alltägliches Leben

Die Robert Bosch Stiftung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) laden sowohl  Bürger_innen als Institutionen, Vereine und Akteure der Zivilgesellschaft ein, sich beim Ideenwettberwerb 'Kleine Schritte – große Wirkung' zu beteiligen und bis zum 22. März 2015 Projektkonzeptionen für die Verbesserung der Mobilität im Alter einzureichen. Die 20 kreativsten und aussichtsreichsten Ideen werden mit bis zu 10.000€ gefördert.

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Die Projektideen sollten sich an der Frage orientieren, wie ältere Menschen in ihrem Lebensumfeld mobil bleiben oder wieder mobil werden können. Da das Engagement älterer Menschen im Zuge der Projekte unterstützt werden soll, ist die Teilnahme älterer Personen über 60 Jahren bei der Projektentwicklung, -durchführung und Erprobung in der Praxis für eine Bewerbung Voraussetzungen - generationsübergreifende Bewerbungen sind erwünscht.

Mehr Informationen zu möglichen Fragestellungen bzw. Lösungsansätzen der Projektideen, Bewerbungsvoraussetzungen, Ablauf des Verfahrens und beteiligten Kooperationspartnern finden Sie auf dem Flyer zum Ideenwettbewerb oder auf der Internetseite der Robert Bosch Stiftung.

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Unter dem Motto "Innovative Bürgerservices für den ländlichen Raum" sollen im Rahmen des Modellprojektes E-DORF.SH Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten zwischen Verwaltung und Bürger_innen bzw. Wirtschaft sowie zwischen Bürger_innen untereinander und mit der lokalen Wirtschaft in Schleswig-Holstein untersucht werden.

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Im Projekt stehen u.a. die Förderung der kommunalen Identität, verbesserte Entscheidungspartizipation, innovative Bildungs- und Kulturangebote sowie E-Health Angebote zur Unterstützung von Patient_innen und Ärzt_innen als Handlungsfelder im Vordergrund. Die Rahmenbedingungen für das Modellprojekt werden aktuell zwischen Staatskanzlei und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Um Städte in Zukunft effizienter, grüner und verstärkt sozial integrativ zu gestalten, werden derartige Entwicklungskonzepte unter dem Begriff 'Smart Cities' gefasst, die genannte Ziele mit Hilfe der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie realisieren.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesregierung von Schleswig-Holstein.

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Am 19. Dezember wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesrat gebilligt. Damit steht fest, dass das Gesetz, welches Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetzt enger verknüpft und weiterführt, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.

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Folgende Änderungen werden im Zuge dessen eingeführt: In Zukunft erhalten Beschäftigte z.B. während der 10 tägigen Auszeit zur kurzfristigen Organisation einer neuen Pflegesituationen von Angehörigen Lohnersatzleistungen - das Pflegeunterstützungsgeld. Weiter wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, sodass Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sich künftig für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ein neuer Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall auszugleichen, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.

Weitere Gesetzesänderungen ab 1.1.2015 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine PDF mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick können Sie auch hier abrufen.
Die Meldung zur Billigung des Gesetzes des Ministeriums finden Sie hier.

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Das Projekt stiftet Wohnpartnerschaften zwischen Familien oder älteren Menschen und Studierenden. Das Besondere ist, dass keine oder nur eine geringe Miete gezahlt wird. Stattdessen werden Hilfsleistungen erbracht.

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Man kann davon ausgehen, dass zahlreiche ältere Menschen in Kiel allein in geräumigen Wohnungen oder Häusern leben und dass die täglichen Arbeiten zunehmend beschwerlicher werden. Gleichzeitig gibt es besonders zu Semesterbeginn viele Studierende, die Hände ringend nach einer Bleibe am neuen Studienort suchen. Studentenwerke , Städte und karitative Einrichtungen und Verbände bundesweit, möchten mit seiner Aktion „Wohnen für Hilfe“ diese Gruppen , und vor allem Generationen zusammenbringen, um für beide Nutzen daraus zu gewinnen. Denn viele ältere oder allein stehende Menschen möchten ihre vertraute Umgebung und vor allem ihre Selbständigkeit nicht aufgeben. Oft könnten kleine Hilfen im Alltag dies auch ermöglichen. Oder es besteht der Wunsch nach Gesellschaft und Gesprächen.

Zudem haben die Studentenwerke ein großes Interesse daran, aufgrund des in vielen Städten herrschenden Wohnraummangels ihre Studierenden adäquat unterzubringen. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ ist ein zusätzliches Angebot zu den schon zur Verfügung stehenden Wohnheimplätzen. Über ein soziales Projekt Wohnraum zu schaffen und Generationen, bzw. Menschen mit Hilfsbedarf zusammenzubringen ist hier die vorrangige Herausforderung.

Aber nicht nur ältere/behinderte Menschen, sondern auch Familien und Einrichtungen können von Wohnpartnerschaften profitieren. Neben der Hilfe im Haushalt, die die Familie entlastet, können die Hausaufgaben betreut oder die Kinder beaufsichtigt werden. Ebenso gibt es immer wieder Einrichtungen, die auf helfende Hände angewiesen sind.

Andererseits gibt es viele Studierende, die ein soziales Interesse an einer Wohnpartnerschaft haben und die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

Das Projekt Wohnen für Hilfe will diese beiden Gruppen ansprechen und Wohnpartnerschaften zwischen den Familien oder Einrichtungen, Seniorinnen/Senioren, Menschen mit Behinderung und jungen Menschen stiften. Das Besondere ist, dass keine oder nur eine geringe Miete gezahlt wird; stattdessen werden Hilfsleistungen erbracht. Es gilt die Faustregel: eine Stunde Arbeit im Monat für einen Quadratmeter Wohnraum. Hinzu kommen evtl. die anteiligen Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung usw.

Die unterschiedlichen Wünsche an die Wohnpartnerschaft und die Angebote von Hilfsleistungen werden in einem persönlichen Gespräch ermittelt, in einem Bewerbungsbogen aufgenommen und dann die möglichen Wohnpartner sorgfältig ausgewählt.
Deutschlandweit  wurden schon viele solcher wunderbaren Wohnpartnerschaften vermittelt, in der einen Stadt mehr, in der anderen weniger, je nach Stellen-,bzw. Geldmittelumfangs.

Das Medieninteresse ist ungebrochen groß an diesen ‚brisanten‘ Thematiken ‚ Wohnraummangel‘ und ‚Alternative Wohnformen im Alter‘, Fernsehen, Radio und Printmedien stellen unentwegt Interviewanfragen, aus denen dann schöne und informative Medienbeiträge und Artikel geworden sind, und selbst studentische Arbeitsgruppen aus vielen Städten Deutschlands widmen sich dieser Themen in Ihren Studienarbeiten.
Geworben für das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich, je nach vorhandenen Möglichkeiten. Hier sind z.B. zu nennen: Plakate, Flyer, Besuch, Ansprache und Vorträge bei karitativen Verbänden, Pflegeeinrichtun-gen, Referaten der einzelnen Länder und Städte, Ortsbeiratsversammlungen, soziale Netzwerke, Internet, Radio, Fernsehen und Printmedien.

Zusätzlich werden 1-2-mal im Jahr Informationsveranstaltungen, je nach Standort, durchgeführt.
Mittlerweile sind auch andere Organisationen ansatzweise mit in das Boot ‚Wohnen für Hilfe‘ gesprungen, so gibt es z.B. einige Senioreneinrichtungen (u.a. AWO, etc.), welche Studierenden Zimmer zur Verfügung stellen, und diese dann in deren Einrichtungen Spaziergänge, Vorlesen und kleine Einkäufe anbieten. Auch plant eine große Behindertenwerkstatt ein umfangreiches integratives Wohnprojekt, in dem das Prinzip des generationsübergreifenden Miteinanderwohnens mit aufgenommen werden soll.

Hier einige unserer Auszeichnungen:

2014 für den ‚Deutschen Engagementpreis‘ nominiert,
von 2300 Nominierungen unter die 15 Finalisten gewählt

2013 wurde vom ‚Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V‘ die Auszeichnung zur ‚Hochschulperle Dezember 2013‘ verliehen

1995 Auszeichnung im Rahmen des 1. ‚Wettbewerbs zur Solidarität der Generationen‘ vom Bundesfamilienministerium

Mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ wollen alle Standorte der jeweiligen akuten Wohnraumnot entgegentreten und gleichzeitig ein neues, generationsübergreifendes und soziales Wohnmodel etablieren.

Weitere Informationen:

Studentenwerk Schleswig-Holstein

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Drei miteinander verknüpfte Internetseiten bieten Ihnen Möglichkeiten sich über neue und alternative Wohnformen zu informieren, Bundesweite Projekte zu finden und eigene Wohnprojekte zu inserieren.

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Auf der Internetseite www.neue-wohnformen.de finden Sie Informationen und Kontaktadressen zu bestehenden Wohnprojekten freier Wohlfahrtsverbände und privater Investoren. Darüber hinaus sind Wohnresidenzen, Heime und gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen rund um das Themenfeld gelistet.

Selbst organisierte Wohnprojekte finden Sie auf der Internetseite www.wohnprojekte-portal.de. Die hier eingetragenen Projekte verfolgen meist alternative Ansätze gemeinschaftlichen Zusammenlebens, mit ideellem Charakter. Dazu gehören beispielsweise Gemeinschaften, die mit dem Ziel bauen ihr Wohneigentum zu teilen, sowie gemeinschaftlich abgegrenzte Siedlungen wie „Ökodörfer“.

Um eigene Projekte zu inserieren gibt es die Möglichkeit sich über www.wohnprojekte-vz.de zu registrieren. Die Zuordnung zu einem der Portale erfolgt anschließend entsprechend der Ausrichtung Ihres Profils. Die Administratoren der Internetseiten helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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Am 27.09. und 01.11.2014 wurde vom Amt Kellinghusen in Ostholstein mit Hilfe der finanziellen Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein, der Bertelsmann Stiftung sowie Unterstützung der Paritätätischen Wohlfahrtsverbandes Kiel der Workshop 'Zukunftsorientierte Seniorenpoilitik' gemeinsam mit politischen und gesellschaftlichen Organisationen sowie Einwohner_innen des Amtsbereiches durchgeführt, um einen 'Seniorenfreundlichkeitscheck' verschiedener Handlungsfelder vorzunehmen und neue Projektideen entsprechend einer zukunftsweisenden Seniorenpolitik zu entwicklen.

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Neben Handlungsfeldern wie Mobilität und Nahversorgung, Kooperation und Vernetzung wurden auch Lebensbereiche wie Begegnung, Nachbarschaft und soziale Netze, Bildung und Kultur, Wohnen, Ehrenamt und Bürgerengagement diskutiert. Ergebnis sind u.a. die folgenden Projektideen, die Ende 2014 bzw. Anfang 2015  weiterverfolgt werden, um langfristig in die Praxis umgesetzt zu werden:
•    Lebens(t)raum Dorf – erste Zusammenkunft der AG noch im November 2014
•    Bürgerbus aller Generationen – erste Zusammenkunft der AG im Januar 2015
•    Ortsübergreifende Pflegeberatung – erste Zusammenkunft im Januar 2015.

Mehr Informationen zum Workshop erhalten Sie auf der Internetseite des Amt Kellinghusen.
Hier können Sie die Dokumentationsberichte zum Workshop aufrufen:

Dokumentationsbericht I
Dokumentationsbericht II
Dokumentationsbericht III

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Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen (wir berichteten...)

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Das neue Gesetz soll die Individualität jeder Pflegesituation berücksichtigen. Es besteht aus den folgenden drei Säulen:

1. Anspruch auf 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung im Akutfall
Zur Organisation der Pflegesituation können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine, bis zu 10-tägige Auszeit nehmen. Die Neuerung ist, dass sie hierbei Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, die den Verdienstausfall zu großen Teilen abfedern soll.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Um Lohneinbrüche bei einer zeitweiligen oder vollständigen Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zu kompensieren, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sind für maximal 24 Monate teilweise freizustellen. Hierbei muss eine verbleibende Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche verbleiben. Während dieser Zeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten auf bis zu 24 Monate anwächst. Weitere Informationen bekommen Sie über die unten stehenden Verlinkungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.

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Staatsekretärin Anette Langner hat am 1. Dezember 2014 den Sozialvertrag I bei einem gemeinsam Termin mit den Vertragspartnerinnen und -partnern der Wohlfahrtsverbände im Sozialministerium unterzeichnet.

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Damit wird der Sozialvertrag I ab dem 01.01.2015 um vier weitere Jahre verlängert. Nach dem Vertrag werden landesweit viele kleine Maßnahmen und Projekte im sozialen Bereich gefördert, insgesamt knapp 250, viele im ehrenamtlichen Bereich. Die Beispiele reichen von den Selbsthilfekontaktstellen über ehrenamtliche Tafelarbeit, Bahnhofsmission, Kleiderkammern bis zu Schulungen und Infoveranstaltungen für ehrenamtlich engagierten Menschen oder Selbsthilfegruppen. Dafür steht den Wohlfahrtsverbänden mit der Verlängerung weiterhin eine Zuwendungssumme von jährlich 2,0 Millionen Euro zur Verfügung.

Staatssekretärin Anette Langner betont zur Unterzeichnung: "Der Sozialvertrag I ist ein wichtiges Fundament für die vielfältigen Hilfsangebote in Schleswig-Holstein. Damit stärken wir hilfebedürftige Menschen, damit sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit dem Vertrag haben die Projektpartner Planungssicherheit, zugleich aber die notwendige Flexibilität, um schnell und unbürokratisch auf geänderte Bedarfe zu reagieren und Menschen in Not zu unterstützen". Unter den Zielgruppen der Maßnahmen sind Familien mit Kindern in Notlagen, Migrantinnen und Migranten, Senioren, suchtgefährdete Menschen.

Neu aufgenommen wurde in den Sozialvertrag I eine Vereinbarung zur Evaluierung:

Die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel wird künftig mit abgestimmten Evaluationsmitteln überprüft. Der Ursprungsvertrag wurde 2005 geschlossen. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände haben folgende Partner unterzeichnet: Michael Selck (Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V.), Angelika Berger (Caritasverband für Schleswig-Holstein), Günter Ernst-Basten (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.), Torsten Geerdts (Vorstand des Deutschen Roten Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e. V.),Landespastor Heiko Naß (Diakonisches Werk Schleswig-Holstein und Landesverband der Inneren Mission e. V.), Viktoria Ladyshenski (Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein K.d.ö.R.), Inna Shames, (Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein).

Weitere Informationen: Sozialministerium Schleswig-Holstein

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Um Informationen und praktische Anregungen zur Bewältigung eines altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden - mit oder ohne Unterstützungsbedarf - leicht zugänglich zu machen, bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Online-Serviceportal 'Zuhause im Alter' an. Neben aktuellen Informationen rund um Themen wie z.B. das Wohnungswesen, Städtebau und Hilfen bei gesundheitlichen Einschränkungen, werden verschiedene Projekte in ganz Deutschland vorgestellt, Kontaktdaten zu regionalen Angeboten wie "Anlaufstellen für ältere Menschen" in Quartieren sowie praxisnahe und gut illustrierte Hinweise und Ideen zum altersgerechten Wohnen aber auch Informationen darüber hinaus angeboten.

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Dies umfasst neben Tipps und Tricks zu Themen wie Nachbarschaftshilfe, Soziale Dienstleistungen und Wohnformen u.a. auch virtuelle Anregungen zur Barrierefreiheit der eigenen Wohnung, Informationen über Zuschüsse zum altersgerechten Umbauen sowie Links zu integrativen und intergenerationellen Projekte.
Zum Serviceportal gelangen Sie hier.
Eine Projektliste von Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern können Sie hier aufrufen.

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Damit Menschen mit Erblindung oder Sehbehinderung die Kiellinie in Zukunft noch besser kennenlernen können, wurde zwischen Januar und August 2014 im Auftrag der Landeshauptstadt unter dem Motto "Die Grünen Wege sind für alle da" die Route in einem Projekt vom Andersicht e. V. erschlossen.

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Anhand von audio-taktilen Wegemerkmalen können Nutzer_innen, die sich ohne einen Langstock oder mit Hilfe eines Bliondesführhundes orientieren, das Kartenmaterial umsonst downloaden und danach z.B. beim Spazierengehen abspielen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel.

Besuchen Sie auch die Internetseite des Andersicht e.V.  , um mehr zu Projekten und Arbeitstechnik des Vereins zu erfahren.

Die Audio-Wegbeschreibung für die Kiellinie finden Sie hier.

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