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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Am 13. Und 14.09.2019 findet in Düsseldorf der 3. Internationale Demenzkongress statt. Expertenvorträge widmen sich dabei aktuellen Themen rund um das Thema Demenz.

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Bei dem Kongress, den der Malteser veranstaltet, soll es um Alltagsfragen im Umgang mit Demenz gehen. Dazu zählen Themen wie Ernährung und Demenz, Paarkonflikte aufgrund der Erkrankung oder den Umgang mit herausforderndem Verhalten. Darüber hinaus geht es aber auch um mögliche zukünftige Veränderungen, beispielweise in Veranstaltungen wie „Alter, Demenz und Technik: Roboter und  Co – digital oder ‚analog‘?“. Das vollständige Programm und weitere Informationen zu der Veranstaltung können Sie hier einsehen.

Der Kongress richtet sich sowohl an Fachkräfte wie z.B. Ärzt/innen und Pfleger/innen als auch an Angehörige oder Interessierte. Eine Anmeldung kostet 190 Euro, das Anmeldeformular finden Sie hier.

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Mehr als die Hälfte der Renten in Deutschland liegen bei unter 900 Euro im Monat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

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"Es lässt sich schlicht nicht leugnen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr armutsfest ist", wird Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Linken, in einem Tagesschau-Artikel zitiert. Zuvor hatte die Abgeordnete eine Anfrage zur Rentenhöhe an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 51,4 Prozent der Altersrentner im Jahr 2018 weniger als 900 Euro im Monat erhielten – das sind mehr als 9,3 Millionen Menschen. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass das nicht bedeute, dass diese Rentner/innen alle auch real weniger als 900 Euro im Monat zur Verfügung hätten. So müsse man auch mögliche Betriebsrenten oder Einkommen der Lebenspartner/innen mit berücksichtigen.

Aus Sicht der Linken müsse das Rentensystem dennoch grundlegend reformiert werden. Auf der Internetseite der Bundestagsfraktion wird beispielsweise eine „Solidarische Mindestrente“ von 1.050 Euro im Monat gefordert. Außerdem müssten alle Einkommen in die Rentenversicherung einfließen, so auch Selbständige oder Politiker/innen. Eine Übersicht der Rentenkonzepte der einzelnen Parteien finden Sie hier.

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In vielen Kommunen Schleswig-Holsteins haben Seniorenbeiräte die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Kommune zu präsentieren. Der Kieler Seniorenbeirat verfügt dagegen über einen eigenen Internetauftritt und kann so aktuelle Nachrichten - wie die anstehende Wahl zum 7. Seniorenbeirat - freier gestalten. Für die Wahl können sich Interessierte bis zum 27. August bewerben.

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Seit dem 07.08. und noch bis zum 27.08.2019 können sich interessierte Kieler/innen für einen Sitz im Seniorenbeirat bewerben. Voraussetzung ist, dass der Wohnort die Landeshauptstadt ist. Außerdem müssen Bewerber/innen mindestens 60 Jahre alt sein und bis zum Ende der Amtszeit Mitglied des Beirats sein wollen. Der Seniorenbeirat Kiel „vertritt die Belange der älteren Kieler*innen gegenüber der Ratsversammlung und der Verwaltung in allen Lebensbereichen“, heißt es auf der Internetseite der Landeshauptstadt. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Bewerbung. Der Kieler Seniorenbeirat ist mit einem Sitz in der Pflegekonferenz vertreten, und ist über die Stadt Kiel Mitglied im Landesseniorenrat.

Der Beirat besteht aus 24 Mitgliedern und wird von der Kieler Ratsversammlung gewählt. Näheres zu den Tätigkeiten des Seniorenbeirats Kiel finden Sie auf der neu gestalteten Internetseite.

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Die Bürgerbeauftrage des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat einen umfassenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt.

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2018 wurde das Amt als Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten 30 Jahre alt – 1988 setzte Schleswig-Holstein das erste Mal einen Bürgerbeauftragten ein. Gedacht ist das Amt für die Beratung von Bürger/innen in sozialen Angelegenheiten und als Vertretung ihrer Interessen. „Als Bürgerbeauftragte bin ich vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt und berichte den Abgeordneten unmittelbar – auch von Einzelfällen – aus meiner Beratung­sarbeit“, heißt es beispielsweise auf der Internetseite der Bürgerbeauftragten, die sich immer wieder auch mit Stellungnahmen zu aktuellen politischen Anliegen äußert.

In dem kürzlich vorgelegten Bericht werden auch mehrere Vorschläge unterbreitet, was nach Meinung von El Samadoni geändert werden könnte. So empfiehlt sie beispielsweise die Übernahme eines digitalen Endgeräts für Schulzwecke im Rahmen der Bildungs- und Teilhabepakete des SGB II. Neben weiteren Anregungen werden auch Fallbeispiele aus dem Beratungskontext beschrieben. Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

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Unter dem Titel „Schwule Seniorenpolitik – wohin geht die Reise?“ findet am 23. und 24.09.2019 die Jahrestagung der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) statt. Tagungsort ist Berlin.

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Der Verein Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren setzt sich als Fachverband bundesweit für die Interessen homosexueller Männer im Alter ein. BISS kooperiert darüber hinaus mit vielen anderen Vereinen und Verbänden, die nicht nur Männer ansprechen (z.B. Lesben und Alter) und versteht sich als Lobbyorganisation.

Im September wird nun die Jahrestagung des 2015 gegründeten Vereins stattfinden. Veranstaltungsort wird die Schwulenberatung Berlin gGmbH sein. Zu der Beratungsstelle gehören 24 Privatwohnungen, eine Bibliothek, ein Veranstaltungsraum und eine Pflege-Wohngemeinschaft. Sie wurde mit dem Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt ausgezeichnet.

Nähere Informationen sowie ein vollständiges Programm werden im August auf der Internetseite von BISS erscheinen.

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Fehlender Wohnraum – eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen, die die Menschen nicht nur Großstädten bewegt. Darauf hat eine schleswig-holsteinische Volksinitiative nun reagiert. Sie fordert, dass Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufzunehmen.

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„Soziale Wohnungspolitik hat dafür zu sorgen, dass Wohnungs- und Obdachlosen ein Recht auf angemessenen Wohnraum gewährt wird“, heißt es in der Begründung eines vorgeschlagenen Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum. Gegründet wurde diese vor etwa einem Jahr von Sozialverband und der Deutsche Mieterbund. Sie fordert, dass Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung als Artikel 13a einzufügen. Dabei geht es um diese beiden Absätze, die die Initiative als Vorschlag einbrachte und in der Verfassung verankern möchte:

„1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse.

2) Die Räumung einer Wohnung darf nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.“

Mit diesem Vorhaben sammelte die Initiative über 30.000 Unterschriften, 20.000 waren notwendig, damit sich der Landtag mit dem Thema befassen muss. So kam es vergangenen Monat zur ersten Lesung im Kieler Landtag, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien in der Aussprache Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen konnten. „Die hohe Beteiligung der Schleswig-Holsteiner zeigt uns einmal mehr, dass bezahlbares Wohnen auch in Schleswig-Holstein eine der drängendsten Fragen bleibt“, machte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Özlem Ünsal auf die Wichtigkeit des Anliegens aufmerksam. Die SPD unterstützt das Vorhaben: „Die Landesregierung muss durch eine strategische Wohnungsmarkt- und Förderpolitik endlich dafür Sorge tragen, dass eine soziale Spaltung verhindert wird.“

Durchaus positiv beziehen sich auch die Grünen auf die Volksinitiative. In die Verfassung aufnehmen wollten sie das Recht auf angemessenen Wohnraum allerdings nicht: „Wir haben Sorge, dass Frustrationen entstehen, dass eine Forderung in die Verfassung aufgenommen wird, die als Individualrecht nicht einklagbar ist“. Nicht nur Bündnis 90/ Die Grünen, die Jamaika-Regierung insgesamt steht dem Anliegen skeptisch gegenüber. So warnt auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Die Ansprüche aus der Landesverfassung wären unerfüllbare Scheinansprüche. Das wäre für die Betroffenen letztlich enttäuschend und für das Ansehen unserer Verfassung mehr als schädlich.“ Der Kritik der Regierung schließt sich allerdings auch der SSW an. „Dem Rechtsanspruch auf angemessenen Wohnraum einfach mal so einen Verfassungsrang einzuräumen, ist nur ein Sieg auf dem Papier. Er simuliert eine Kehrwende, schafft aber keine einzige neue Wohnung“, so SSW-Sprecher Lars Harms in der Parlamentsdebatte. Sicherlich ist richtig, dass sich die Realität nicht ändert, nur weil man es in ein Gesetz schreibt. Einen großen Symbolfaktor würde so ein Beschluss jedoch haben und Absichten, die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, unterstreichen. Neben der SPD als Oppositionspartei unterstützt die AfD die Initiative ebenfalls.

In der Sitzung des Landtags wurde eine Überweisung des Entwurfs in verschiedene Ausschüsse beantragt, in denen das Thema bis zu weiterer Lesung weiter behandelt werden kann. Die Volksinitiative wurde außerdem auf Empfehlung des Rechtsausschuss als zulässig anerkannt, da sie das notwendige Quorum erreicht hatte.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung vom 19.Juni 2019 können Sie hier einsehen.

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Am 01.09.2019 soll zum 4. Mal der „Move for Dementia“ stattfinden - eine europaweite Kampagne, bei der mit verschiedensten Angeboten auf das Thema Demenz aufmerksam gemacht werden soll.

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Koordiniert wird der Kampagnentag am 1. September vom Generationentreff Enger, welcher auf der eigenen Internetseite einen ersten Infobrief zu dem Thema veröffentlicht hat. In dem Brief heißt es: „Das Engagement und die Freude jedes Einzelnen an der Begegnung hat die Verantwortlichen vom Generationentreff Enger ermutigt, gemeinsam für die 4. Bewusstseins Kampagne „Move for Dementia 2019“ federführend sich zu engagieren.“ Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und ehemaliger SPD-Politiker, wird in diesem Jahr die Schirmherrschaft übernehmen.

Wenn es lokale Seniorenorganisationen, Verbände oder einfach interessierte und motivierte Einzelpersonen gibt, die sich vorstellen können, an diesem Tag selber mit Angeboten aktiv zu werden, können diese sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen: „Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die Initiative ergreifen und mit einer Veranstaltung Ihrer Wahl mit einem gemeinsamen Erlebnis für Jung und Alt wie, z.B. Kulturfrühstück, Kaffeenachmittag, oder Tanzen, oder Boule oder Wandern oder Laufen oder Fahrrad fahren, oder Spaziergang oder.. oder auf das Thema aufmerksam machen würden.“ Für diesen Fall würde Generationentreff Enger als Veranstalter kostenlose Plakate für die Kampagne zur Verfügung stellen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gniermann@vmah.de oder telefonisch unter 05224 – 9941216.

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In einer für den Kirchentag in Dortmund verfassten Resolution zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) gefordert, für Pflegezeiten Anspruch auf Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit zu haben. Der Verband berichtet über große Zustimmung auf dem Kirchentag.

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Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ auf dem diesjährigen Dortmunder Kirchentag hatte BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering einige Forderungen des Verbands eingebracht, die dieser bereits im Vorfeld als Resolution veröffentlicht hatte. Dort heißt es: „Eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft wird es sein, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei werden auch in Zukunft Familienangehörige eine entscheidende Rolle spielen, die alle bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden müssen. Viele von ihnen sind berufstätig. Für sie fordern wir eine Pflegezeit analog zur Elternzeit.“ Mit diese Idee verknüpft der Dachverband vor allem zwei Forderungen: Pflegende Angehörige sollen – ebenso wie Eltern – Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben. Diese soll sich auf bis zu 36 Monate erstrecken können und soll ab Pflegegrad 2 beginnen. Außerdem sollen pflegende Angehörige bis zu 10 arbeitsfreie Tage im Jahr (zusätzlich zum Urlaubsanspruch) für Pflegenotfälle ein beräumt bekommen.

Die BAGSO berichtet über große Zustimmung, die Forderungen seien „von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet“ worden.

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Anfang des Monats hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Geringverdienende in der Rente überproportional benachteiligt seien. Der Sozialverband VdK fordert eine gerechte Rente für alle Arbeitnehmer/innen.

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Die DIW-Studie hat nun Unterschiede verschiedener Einkommensgruppen in der Rente analysiert und kommt zu dem Schluss, dass das Äquivalenzprinzip des deutschen Rentensystems verletzt werde. Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Rente von den zuvor eingezahlten Beiträgen abhängig ist. Wer also mehr einzahlt, wird auch im Ruhestand mehr bekommen. Laut DIW berücksichtige die Rente jedoch nicht, dass Menschen mit hohem Lebenseinkommen eine statistisch erwiesene höhere Lebenserwartung haben als jene, die eher geringe Löhne bezogen. Das führe zu einer überproportionalen Besserstellung von Gutverdiener/innen, die nicht nur höhere Renten beziehen, sondern diese auch noch deutlich länger. Bislang geht das Rentensystem davon aus, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Geburtenjahres gleich hoch und damit direkt vergleichbar sei.

Der Sozialverband VdK reagiert mit einer Stellungnahme auf die Ergebnisse der Studie: „Der VdK sieht sich durch die Studie in seinen Forderungen nach gerechten Renten für alle Arbeitnehmer bestätigt. Gerade der Altenpfleger, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten.“ Konkret fordern der Verband die Aufwertung geringer Renten und ein stabiles Rentenniveau bei 50 Prozent.

Ein Ansatz könnte nach den Wissenschaftlern auch die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente sein, die von der Union noch geblockt wird. "Eine Grundrente würde der Verletzung des Äquivalenzprinzips entgegenwirken", wird DIW-Forscher Kemptner im Spiegel zitiert.

Die vollständige Studie des DIW finden Sie hier.

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