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In der Debatte um Rente und Altersarmut wird immer wieder das österreichische System als Positivbeispiel herangezogen. Doch warum genau? Was unterscheidet eigentlich das österreichische vom deutschen Rentensystem?

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Die ARD-Sendung plusminus zeigte im Frühjahr 2017 einen Beitrag mit dem Titel: „Renten in Österreich - Vorbild für Deutschland?“ (auf Youtube z.B. hier zu finden). Darin kommt auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort: „In Deutschland haben wir viel zu sehr auf kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaut. Die ist, wie sich jetzt in der Niedrigzinsphase zeigt, gescheitert. Österreich hat das besser gemacht. Auf die Umlage gesetzt, und das sollten wir in Deutschland auch wieder tun.“ Maßgebliche Unterschiede der Rentensysteme hat die Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren in einer Studie erfasst. Deutschland und Österreich seien sich wirtschaftlich ähnlich, bei der Rente allerdings ganz andere Wege gegangen, heißt es dort. Und die kapitalgedeckte Altersvorsorge habe sich nicht so bewährt, wie gehofft: „Einen wichtigen Grund für das schwächere Abschneiden des deutschen Alterssicherungssystems sehen die Wissenschaftler darin, dass sich die Erwartungen, die zur Jahrtausendwende mit einem teilweisen Umstieg auf Kapitaldeckung verbunden waren, nicht erfüllt haben. Die deutlichen Reduzierungen in der GRV werden durch die kapitalgedeckte „zweite“ (betriebliche Altersvorsorge) und „dritte“ (Riester-Rente) Säule oft nicht ausgeglichen.“ Wesentliche Unterschiede der Rentensysteme liegen darin, dass Österreich eine Mindestrente hat (im Gegensatz zu Deutschland, wobei diese auch im deutschen Koalitionsvertrag angestrebt wird), mehr vom Bruttoinlandsprodukt für die Rente ausgibt und alle, auch Selbständige, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Österreichische Rentner/innen bekommen im Schnitt etwa 60 Prozent mehr Rente als Deutsche im Ruhestand. Von höheren Renten können in der Alpenrepublik laut der Studie auch Menschen mit prekären Einkommen profitieren: „Auch Geringverdiener sind nach Analyse der Wissenschaftler im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.“

Die Unterschiede hat der Fernsehbeitrag der ARD (s.o.) im Einzelnen übersichtlich zusammengestellt:


Höhere Anrechnung: Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es nur gut 44 Prozent, Tendenz: fallend. Der enorme Unterschied hat selbst Rentenexperten in Österreich überrascht. Das Leistungsniveau in Deutschland reiche in vielen Fällen nur noch für Renten unterhalb der Armutsgrenze. „Mit dem haben wir absolut nicht gerechnet. Das ist aus österreichischer Perspektive schon sehr komisch, dass ein reiches Land wie Deutschland sich kein besseres Rentensystem leistet“ so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Erwerbstätigenversicherung: Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Bruttoinlandsprodukt: Deutschland gibt nur knapp zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus. Österreich dagegen 14 Prozent.


Betriebsrenten und Privatvorsorge: 90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente. Nur zehn Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart.


Beitragssätze: Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Die Arbeitnehmer zahlen aber nur 10,25, die Arbeitgeber dagegen 12,55. Die Wirtschaftskammer in Wien beklagt das natürlich. „Wir haben einen europäischen Spitzensatz erreicht. Wir würden gerne die Lohnnebenkosten senken, erhöhen geht ganz sicher nicht mehr“, sagt Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich.


Kostenvergleich: Alle Versuche, etwas zu ändern, waren bisher aber politisch nicht durchsetzbar. Anders als in Deutschland. „Es ist ja keine Kostenersparnis, wenn ich vom gesetzlichen System zu einer privaten Vorsorgeform wechsle. Dadurch werden ja fürs erste keine Kosten gespart. Bestenfalls verlagert. Vieles spricht dafür, dass das sogar deutlich teurer wird“, so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Mindestrente: Sybilla Wojslaw ist Krankenschwester in einer Wiener Privatklinik. Wie viele andere Erwerbstätige auch, wird sie bis zu ihrer Rente weder den Durchschnittsverdienst noch 45 Beitragsjahre erreichen. Insgesamt wird sie vielleicht auf 35 Jahre kommen. Es könnte ein bisschen knapp werden, fürchtet sie. Allerdings wird ihre Rente immer noch weit über der Armutsgrenze liegen.

Alle, die nur eine Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze erreichen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Finanziert aus Steuermitteln. Eine Art Mindestrente. Deutlich höher und weniger bürokratisch als die Grundsicherung in Deutschland.

„Wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht, das ist für eine alleinstehende Person 890 Euro im Monat beziehungsweise für einen Paar-Haushalt 1350 Euro, wenn diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, dann wird die Differenz zwischen der eigenen Pensionshöhe und dieser Ausgleichszulagengrenze zugezahlt“, so Magistra Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Geprüft wird dafür nur das Einkommen. Nicht das Vermögen. Senior/innen in Österreich können ihr Erspartes und ihr Auto behalten.


Binnennachfrage: Der Wiener Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister war lange Jahre Gastprofessor an internationalen Universitäten. Gerade ist er selbst in Pension gegangen. Sein Credo: Übermäßiges Sparen bei den Renten schadet am Ende der Wirtschaft. „Ich glaube, Deutschland ist mit dem Sparen bei den Renten nicht am richtigen Weg, weil man ja damit systematisch die Konsumnachfrage dämpft und auch die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft erhöht.“


Rentenreformen: Allerdings fällt auch in Österreich das Geld nicht vom Himmel. In den nächsten Jahren wird die Versorgung der Beamten an die der Normalbürger angeglichen und die Renten werden abgesenkt. Sie bleiben aber auch in Zukunft erheblich höher als in Deutschland.


Da der Fernsehbericht von 2017 und die Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 nicht auf dem aktuellen Stand sind, können die zitierten Angaben von der aktuellen Situation abweichen.

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Am 12. Mai 2019 war wieder der jährliche „Tag der Pflege“. Einige Verbände nahmen dies zum Anlass, um zum Stand der Pflege Stellung zu nehmen.

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Die Volkssolidarität kritisiert in ihrer Stellungnahme den aktuellen Stand der Pflege: „Die Volkssolidarität erneuert seine Kritik an der gegenwärtigen Situation in der Pflege und weist auf die bisher unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung hin. Das Sammelsurium von Einzelmaßnahmen bringt keinen Paradigmenwechsel. Es ist offensichtlich, dass die derzeitige politische Herangehensweise im Pflegebereich einen ganzheitlichen Ansatz vermissen lässt. Trotz einzelner gut gemeinter Maßnahmen, ist ein umfassendes Konzept im Sinne der Pflegenden als auch der Gepflegten immer noch nicht zu erkennen. Das fragmentierte politische Vorgehen torpediert anvisierte Pflegeverbesserungen.“ Der Verband stellt mehrere Forderungen auf, um die Situation zu verbessern. So werden in der Stellungnahme bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegepersonal, eine geringere Arbeitsverdichtung für mehr Zeit in der Pflege sowie eine größere Unterstützung für pflegende Angehörige gefordert.

Der Forderung nach besserer Bezahlung von Pflegepersonal schließt sich auch der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) an: „Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine leistungsgerechte Vergütung dringend geboten. Die jüngsten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege sind längst überfällig und machbar. Dieser Kurs muss beständig fortgesetzt werden und Vorbildwirkung entfalten“, wird Emilia Müller, KDFB-Vizepräsidentin und Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern, in der Stellungnahme des KDFB zitiert.

Für die Senioren-Union der CDU gab der Tag der Pflege Anlass, sich bei allen Pflegenden zu bedanken. In knappen Sätzen heißt es dazu auf der Internetseite: „Alljährlich am 12. Mai, am Geburtstag von Florence Nightingale, steht der Internationale Tag der Pflege im Kalender. Für die Seniorinnen und Senioren in der CDU ist das willkommener Anlass, großen Dank zu sagen für das herausragende Engagement, die ständige Einsatzbereitschaft und die großartige Empathie, die rund 1,6 Million in der Pflege tätige Menschen Tag und Nacht in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Versorgung und bei der Pflege zu Hause leisten.“ Auf ein Dank an Pflegepersonal in Form von höheren Gehältern wird nicht näher eingegangen.

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Der inzwischen zweite Bericht zur Altenpflege in Schleswig-Holstein wurde bereits durch den Sozialausschuss des Landtages zur Kenntnis genommen und ist damit auch der Öffentlichkeit zugänglich. Er beruht auf Daten aus den Kalenderjahr 2015.

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Neben den Leistungsempfänger/innen, den Regionen des Landes werden auch die in der Altenpflege beschäftigten in den Fokus genommen.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen werden.

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In vier Regionalworkshops in Hamburg, Köln, Berlin und Würzburg können sich Interessierte zu Finanzierungsmöglichkeiten lokaler Demenznetzwerke informieren und mit Gleichgesinnten oder Kooperationspartner/innen vernetzen. Die Werkstätten werden durch die Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen organisiert.

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Die nachhaltige Fortsetzung der Arbeit der Lokalen Allianzen steht im Mittelpunkt der Veranstaltungen, welche von dem Engagement der Beteiligten und finanzieller Sicherheit abhängen. Die Netzwerkstelle bietet die Regionalworkshops im Mai und Juni 2019 an. Angesprochen dürfen sich Akteur/innen aus Lokalen Allianzen und anderen lokalen Demenznetzwerken fühlen, welche die für die Ausweitung oder Weiterführung der Netzwerkarbeit noch nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

Alle Workshops sind kostenfrei, zur Anmeldung und weiteren Information nutzen Sie die entsprechenden Links:

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Am 26.05.2019 wird das Parlament der Europäischen Union neu gewählt. Auch die deutschsprachigen Landesparlamente Europas rufen zur Beteiligung an der Wahl auf. Außerdem stehen eine online- und eine offline-Variante des Wahl-O-Maten zur Verfügung.

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Dazu heißt es aus den Landesparlamenten: "[Mit der Wahl] nehmen Sie direkt Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das den Präsidenten der Europäischen Kommission wählt und über den Haushalt und wichtige Gesetze entscheidet, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Dem gemeinsamen europäischen Projekt verdanken wir die längste Friedensperiode in unserer Geschichte. Nie zuvor hat der europäische Kontinent eine vergleichbare Phase der Freiheit, des Wohlstandes und auch der Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger erlebt. All diese Errungenschaften sind wie wohl nie zuvor dem Druck von außen und von innen ausgesetzt. Die Europäische Union muss ihre Rolle im 21. Jahrhundert daher neu ausrichten.[...]"

Ab dem 03.05. kann auch der sogenannte Wahl-O-Mat genutzt werden, mit dem versucht wird, die Standpunkte der Parteien durch verschiedene Fragen zu erfassen. Mit dem Instrument können Sie eine Schätzung erhalten, welche Partei Ihren politischen Haltungen am nächsten ist.

Das Instrument kann auch vor Ort genutzt werden. Freiwillige des Landesbeauftragten für politische Bildung bringen den Wahl-O-Mat vom 6. bis zum 24.05. auf Marktplätze,in Rathäuser und Einkaufszentren in Schleswig-Holstein. Alle Termine dazu können Sie online einsehen.

In eigener Sache: Mit diesem Beitrag wurden insgesamt 1.000 Beiträge auf seniorenpolitik-aktuell.de veröffentlicht.

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In Berlin wurden 15 Projekte, die sich für die Teilhabe von älteren Menschen einsetzen, ausgezeichnet.

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Die Preise wurden im Rahmen des Fachkongresses "Einsamkeit im Alter vorbeugen und aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen" verliehen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hatte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Wettbewerb „Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“ ausgeschrieben, an dem sich rund 600 Projektträger beteiligten.

Einen ersten Preis erhielt der Caritasverband Frankfurt für sein Projekt „Wegbegleiter und Interkulturelle Öffnung (IKÖ)“, in dem ältere Migrant/innen durch ehrenamtliche Wegbegleiter/innen in ihrer jeweiligen Muttersprache u.a. bei Behördengängen unterstützt werden. Weitere erste Preise gingen an die Hamburger Stiftung Generationen-Zusammenhalt – KULTURISTENHOCH2, das Bewegungsangebot „Sportpark – Mobil 50+“ des SC Bayer 05 Uerdingen, das Mehrgenerationenhaus Kaiserslautern mit dem Projekt „Auf Rädern zum Miteinander“. Ebenfalls einen ersten Preis erhielt der Seniorenrat Kernen in Baden-Württemberg, der ein weitverzweigtes Netzwerk nach dem Motto „Ältere helfen Älteren“ geschaffen hat.

Alle ausgezeichneten Initiativen und Projekte können online eingesehen werden.

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 10.04.2019 eine Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes verabschiedet, die neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen vorsieht. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen unter anderem verpflichtet werden, künftig einen Internetzugang anzubieten.

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Im Rahmen der Digitalisierung nimmt die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in die Pflicht. Diese sollen ihren Bewohner/innen künftig einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll eine sogenannte App - eine Anwendung für Smartphones (moderne Mobiltelefone) – entwickelt werden, mit der Pflegebedürftige oder Angehörige Pflegeeinrichtungen mit freien Plätzen schneller finden sollen. Durch die Gesetzesänderung würden „die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich verbessert“, heißt es in dem ohne Änderungen angenommenen Gesetzentwurf.

An weiteren Regelungen gab es jedoch Kritik aus den Reihen der Opposition. Die SPD-Fraktion kritisiert beispielsweise in einer Pressemeldung, dass durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes nun „wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft“ würden. Weiter heißt es dort: „Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt.“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP angenommen. SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der AfD gegen den Entwurf.

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Im Oktober letzten Jahres berichteten wir über geplante Anlaufstellen des Digital-Kompasses, durch den ältere Menschen beim Thema Internet unterstützt werden sollen. Ende letzten Monats wurde nun der erste Standort eröffnet.

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Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und des Vereins Deutschland sicher im Netz (DsiN). Er bietet unterschiedliche Angebotsformen, wozu zum Beispiel Tipps und Übungen zur Internetnutzung gehören, die über die Internetseite des Projektes abrufbar sind. Nun gibt es auch Anlaufstellen in verschiedenen Orten, um ältere Menschen auch vor Ort zu erreichen. Den Startschuss für die Eröffnungsserie machte am 26.03.2019 Gelsenkirchen, gefolgt von Siegen, Hamburg und Ingolstadt (u.a.) in den Tagen darauf. Bundesweit sind insgesamt 75 Anlaufstellen geplant.

Unterstützt wird das Projekt Digital-Kompass vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Staatssekretär Gerd Billen erklärt in einer Pressemitteilung das Ziel der Förderung: „Wir fördern den lokalen Ansatz des Digital-Kompass, um vor Ort und vor allem auch in ländlichen Räumen noch mehr Menschen an den Vorteilen der Digitalisierung teilhaben zu lassen.“  

Über weitere Angebote und Entwicklungen des Projekts informieren wir auch auf diesem Portal.

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Im November berichteten wir über die Verleihung des GERAS-Preis, der an Einrichtungen verliehen wurde, die Tiere in der Arbeit mit Senior/innen einsetzen. Dazu ist nun eine Broschüre erschienen.

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Einmal im Jahr verleiht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) den GERAS-Preis, der besondere Projekte mit Senior/innenbezug auszeichnen soll. 2018 ging der Preis an Einrichtungen, die älteren Menschen ein Leben mit Tieren ermöglichen. Zu diesem Preis und dem Thema „Leben mit Tieren in Pflegeinrichtungen“ hat die BAGSO nun eine Broschüre veröffentlicht. „Tiere halten ihre Menschen auf Trab, sie tragen mit ihren Bedürfnissen zur Tagesstrukturierung bei und stimulieren damit Körper und Geist“, heißt es unter anderem in der Broschüre. Neben einer Einführung in das Thema werden auch die Preisträger/innen des letzten Jahres noch einmal vorgestellt.

Online können Sie die vollständige Broschüre lesen. Für gedruckte Exemplare können Sie sich direkt an BAGSO wenden: bestellungen@bagso.de.

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Der Bundestag hat am 14.März 2019 einige gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen beschlossen, die in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten sind. Patient/innen sollen davon insbesondere durch schnellere Termine profitieren.

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Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (kurz: Terminservice- und Versorgungsgesetz) ausgesprochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums mit folgenden Worten zitiert: „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“

Zentraler Aspekt des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen nun 24 Stunden an 7 Tagen geöffnet haben sollen. Außerdem soll das Budget von Ärztinnen und Ärzten erhöht werden, wenn sie neue Patient/innen aufnehmen. Bisher haben Praxen häufig neue Patient/innen wieder weggeschickt, auch wenn Kapazitäten frei waren, da sie für diese bei einer Ausschöpfung des Budgets kein zusätzliches Geld bekommen haben. Auch das Mindestsprechstundenangebot von Praxen soll von 20 auf 25 Stunden in der Woche erhöht werden. Eine Regelung die sicherstellt, dass dieses Mehrangebot vor allem gesetzlich Versicherten zu Gute kommt, gibt es nicht. So können Ärztinnen und Ärzte auch mehr Privatversicherte aufnehmen, um auf die Wochenstunden zu kommen.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz wenig ändern werde, wenn es weiterhin grundsätzlich ungleiche Versichertenverhältnisse gebe. So stellt Achim Kessler (Die Linke) in der Plenardebatte fest: „Solange Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von Privatpatientinnen und -Patienten viel höhere Honorare erhalten, werden gesetzlich Versicherte immer den Kürzeren ziehen“. Auch auf dem Land sei das Problem dasselbe: Ärztinnen und Ärzte ließen sich in der Hoffnung auf viele Privatversicherte vor allem in wohlhabenderen Regionen nieder. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren auf ihrer Homepage auch die „erhebliche[n] Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und damit die gesetzlich Versicherten, über die die Bundesregierung nur teilweise Transparenz hergestellt“ habe.

Im Einzelnen werden die neuen Regelungen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erklärt.

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