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Am 08.03.2019 war wieder der jährliche Weltfrauentag, zu dem sich Frauen und Männer auf der ganzen Welt für Gleichberechtigung von Frauen stark machen. Hier finden Sie einige Stellungnahmen verschiedener Verbände.

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Edda Schliepack, Frauensprecherin des Sozialverbands, wird in einer Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Frauen bekommen für dieselbe Arbeit 21 Prozent weniger Geld als Männer. Zudem arbeiten mehr als zwei Drittel der Mütter in Teilzeit. Bei den Vätern sind es nur knapp zehn Prozent“.

Bei der AWO heißt es: „Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.“

Auch die Volkssolidarität hat in der Pressemitteilung „Für Gleichstellung in allen Bereichen“ Stellung bezogen. Kritisiert wird darin insbesondere, dass Frauen deutlich häufiger im Niedriglohnsektor arbeiten würden als Männer. Dadurch verwundere nicht, dass Altersarmut vorwiegend ein weibliches Phänomen sei.

In einer Pressemitteilung schreibt der Sozialverband VdK: „Es darf nicht sein, dass 17,1 Prozent der Frauen in Deutschland armutsgefährdet sind. Die Politik ist aufgefordert, die vielfachen Ursachen von Frauenarmut endlich zu bekämpfen. Zu den Ursachen gehören unter anderem: fehlende Kinderbetreuung, die Müttern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert, Teilzeittätigkeiten und Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich sowie Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen. Wichtig ist vor allem, Frauen Chancen auf sichere und gut bezahlte Arbeitsstellen zu geben und sie nicht in prekäre Beschäftigungen wie Minijobs oder Teilzeitjobs ‚abzuschieben‘.“

Mechthild Heil von der katholischen Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) äußert auch an der Kirche Kritik: „Wir erwarten von denen, die in unserer Kirche führen und leiten, dass sie Konsequenzen aus Fehlverhalten ziehen. Missbrauch von Menschen oder Macht ist für mich ein solcher Verstoß, der nicht nur kirchenrechtliche, sondern selbstverständlich auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss.“

Der Internationale Frauentag findet seit 1921 jährlich zum 8. März statt. Der Frauentag geht zurück auf die Zeit vor dem ersten Weltkrieg, in der sozialistische Organisationen den Kampf für Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen führten.

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Zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen kam im Februar ein neuer Sachverständigenrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Ernannt wurde der Rat von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

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„Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des neuen Sachverständigenrates.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden an die Mitglieder des Sachverständigenrates durch den Gesundheitsminister Jens Spahn kam es zur konstituierenden Sitzung, auf der erste Schritte geplant worden sind. Erstes Ziel soll ein Gutachten über Digitalisierung im Gesundheitsbereich sein, in dem unter anderem Chancen und Risiken erläutert werden sollen.

Nähere Informationen, wie z.B. eine Übersicht der Sachverständigen, können Sie dem Internetauftritt des Sachverständigenrates entnehmen. Über weitere Entwicklungen und Berichte des Rates informieren wir auch auf diesem Portal.

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Pflege ist nicht nur ein Thema für ältere Generationen, viele Familien setzen sich mit dem Thema auseinander. Pflege in der Familie ist eine außergewöhnliche, oftmals herausfordernde Situation. Diesem Thema begegnet das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein und der Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg Eckernförde mit einer gemeinsamen Veranstaltung.

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Die Kostbarkeit, dass Menschen andere im Alter, in Zeiten von Krankheit oder auf dem letzten Wegabschnitt begleiten, wird durch die Veranstalter/innen hervorgehoben. Für Menschen, die helfen, begleiten und pflegen, stelle sich die Frage: "Wie viel kann ich für andere tun und wie viel muss ich für mich tun?"

Wer auf Dauer für andere da sein will, dürfe den Blick auf die eigenen Möglichkeiten und Grenzen nicht vergessen. Selbstsorge und Fürsorge seien täglich neu auszubalancieren. Ebenso wie für alle pflegenden Berufe gelte dies auch für pflegende Angehörige.

Dr. Hanneli Döhner vom Verein „Allianz pflegende Angehörige – Interessengemeinschaft und Selbsthilfe“ beschäftige sich seit vielen Jahren mit den Fragestellungen von pflegenden und
unterstützenden Angehörigen. Im Rahmen der Veranstaltung wird sie verschiedene Facetten der Angehörigenpflege beleuchten und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Der Eintritt ist frei. Ort der Veranstaltung: Bürgerhaus Kronshagen, Raum Klöndeel, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen

Um Anmeldung wird unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten gebeten:

  • Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg, Tel. 04331/202 1247, pflegestuetzpunkt@kreis-rd.de
  • PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein, Sibeliusweg 4, 24109 Kiel, Tel. 0431/5114-551, Fax: 0431/5114-559, post@pflege-not-telefon.de

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat eine neue Broschüre veröffenlicht, die logopädische Ansätze in Verbindung mit Demenz thematisiert. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich.

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In Schleswig-Holstein leben etwa 60.000 demenzkranke Menschen. Demenz kann sich stark auf Kommunikation oder Ernährungsweisen negativ auswirken, wobei logopädische Ansätze helfen sollen. Die Logopädie behandelt Störungen der Sprache oder des Schluckens. Unter dem Titel „Logopädie und Demenz“ hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein nun eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigt.

Zu den Zielen der Broschüre heißt es unter anderem: „Mit dieser Broschüre soll Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen ein Einblick in die logopädische Arbeit im Bereich Demenz ermöglicht werden. Wie hilfreich Logopädie Menschen mit Demenz unterstützen kann, wird anhand von Beispielen aus den unterschiedlichen Einsatzgebieten Kommunikation/Sprache und Schlucken erläutert.“ Außerdem erklärt Anne Brandt, stellvertretende Leitung des Kompetenzzentrums: „Wir möchten auf die positiven Effekte der Logopädie als einer möglichen unterstützenden Therapieform bei einer Demenzerkrankung hinweisen. Logopädie wird noch viel zu selten eingefordert und verordnet“.

Die kostenfreie Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Ausgedruckte Exemplare können gegen die Übernahme des Portos auch direkt beim Kompetenzzentrum Demenz bestellt werden.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unter dem Titel „JA zu Europa“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur Teilnahme an der Europawahl auf.

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In dem 6-seitigen Positionspapier heißt es: „Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben.“ Darum ruft die BAGSO alle Wahlbeteiligten, insbesondere die der älteren Generation, dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. In 10 Punkten geht die BAGSO auf verschiedene Aspekte der europäischen Integration ein und begründet damit ihr „JA zu Europa“.

Die Europäische Union steht zurzeit immer häufiger in der Kritik. Gründe dafür sind vielfältig, kritisiert werden beispielsweise Bürokratisierungsprozesse oder die Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen in Verbindung mit den Rüstungsexporten der Mitgliedsstaaten. Dabei werde allerdings oft vergessen, was die EU auch bringe, schreibt die Seniorenorganisation in ihren einleitenden Sätzen.

Bereits auf der ersten Seite des Wahlaufrufs wird als Ziel formuliert: „Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.“

Die Europawahl 2019 findet in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26.Mai statt. In Deutschland und Österreich wird am 26.Mai gewählt.

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Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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Auch 2019 findet wieder der führende deutsche Pflegekongress statt. Vom 14.03. bis zum 16.03.2019 wird beim „Deutschen Pflegetag“ mit Vorträgen, Podiumsdiskussion und ähnlichem über die Zukunft der Pflege diskutiert.

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Der Deutsche Pflegetag gehört mit jährlich über 8.000 Gästen zu den bedeutendsten Pflegekongressen in Deutschland. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Veranstaltungen über drei Tage angeboten. Diskutiert werden unter anderem die Themen Weiterentwicklung der Pflege, Umsetzung der Pflegeberufereform oder die Konzertierte Aktion Pflege. Das vollständige Programm des Kongresses finden Sie hier.

Schirmherr des Deutschen Pflegetages 2019 mit dem Motto „Gepflegt in die Zukunft – JETZT“ ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, schrieb Minister Jens Spahn in einem Grußwort: „Können wir darauf vertrauen, ‚gepflegt in die Zukunft‘ zu gehen? Das Motto des 6. Deutschen Pflegetages bietet genau ein Jahr nach dem Amtsantritt der Bundesregierung Gelegenheit für eine Zwischenbilanz“.

Die Fachveranstaltung richtet sich nicht nur an in der Pflege tätige Menschen, auch Pflegeinteressierte sind herzlich eingeladen. Tickets kosten allerdings bis zu 220€ für 3 Tage (abhängig von Personenzahl und Tagen). Organisiert wird der jährlich stattfindende Kongress von dem Deutschen Pflegerat e.V. und der Schlüterschen Verlagsgesellschaft.

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Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

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Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

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Der Verein „wir pflegen e.V.“ will am 22.02.2019 eine neue App (Kurzform für application software, Anwendungssoftware) für Smartphones (Mobiltelefon mit vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten) vorstellen, die pflegenden Angehörigen Wege aus der Isolation aufweisen soll.

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Unter dem Namen „in.kontakt“ soll demnächst eine App verfügbar sein, die die Selbsthilfe vor Ort ergänzen und unterstützen soll. Primär ginge es darum, pflegenden Angehörigen „Wege aus der häufig erlebten Isolation“ zu bieten.

Diese App ist im Rahmen des Modellprojekts „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörigen“ (OSHI-PA) von wir pflegen e.V., über das wir bereits im Sommer ausführlicherer berichteten, entwickelt worden. Detailliert vorgestellt werden soll diese am 22.02.2019 in Münster. Neben Jens Spahn, der per Videobotschaft das Projekt kommentieren wird, werden Mitarbeiter/innen des Bundesgesundheitsministeriums, der Techniker Krankenkasse, des Vereins „wir pflegen e.V“ und einige weitere als Redner/innen erwartet.

„wir pflegen e.V.“ wurde 2008 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Interessen pflegender Angehöriger einsetzt.

Näheres zu der Veranstaltung in Münster können Sie dem Online-Flyer entnehmen. Um Anmedlung wird bis zum 15.02.2019 gebeten. Über weitere Entwicklungen des Projekts werden wir Sie auch auf diesem Portal informieren.

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