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Ab dem 09.01.2019 veranstaltet der Pflegestützpunkt Nordfriesland einen Kurs für Angehörige von Menschen mit Demenz und Interessierte. Der kostenlose Kurs findet an fünf Terminen in Mildstedt bei Husum statt.

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Die fünf Termine starten am 09.01. und finden immer mittwochs ab 17.30 Uhr statt.

Auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland heißt es: Der Kurs „vermittelt Angehörigen, wie der Alltag mit ihren an Demenz erkrankten Familienmitgliedern leichter gestaltet werden kann, und gibt Aufschluss über Möglichkeiten des Selbstschutzes und Hilfsangebote in Nordfriesland. Auch ein Erfahrungsaustausch ist vorgesehen.“

Einige der Themen lauten:

  • Verstehen des Krankheitsbildes einer Demenz
  • Welche Hilfen gibt es?
  • Wo finde ich Unterstützung?
  • Mit demenzerkrankten Menschen richtig umgehen
  • von Verständnis bis Beschäftigung
  • Gemeinsam den Alltag bewältigen
  • Wie sorge ich als Angehöriger gut für mich?

Anmeldungen nehmen Matina Wippermann unter Tel. 04841/2139844 und Saskia Voigt vom Pflegestützpunkt unter Telefon 04841 67-723 entgegen. Die Teilnahme ist kostenlos.

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In diesem Artikel stellen wir die Rentenkonzepte der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Da die Konzepte der Parteien mitunter sehr ausführlich sind und viele Aspekte beinhalten, soll hier nur eine Übersicht über Grundideen und Kernforderungen dargestellt werden. Links zum Weiterlesen der Parteiprogramme befinden sich in jedem Absatz.

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Da das Thema Rente in die Gesetzgebung des Bundes fällt, werden die Konzepte aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien in der Reihenfolge der Wahlergebnisse vorgestellt.


CDU

Die CDU hat zur letzten Bundestagswahl 2017, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, kein eigenes Rentenkonzept vorgelegt. Begründet wurde dies damals mit der Aussage, dass die Renten bis 2030 sicher seien. Der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil, kritisierte diese Entscheidung. Die CDU wolle mit ihren Aussagen "nur darüber hinwegtäuschen, dass sie die Rente mit 70 einführen will". Aus der CDU gibt es Stimmen zu weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters. So kürzlich auch Hermann Gröhe (CDU): „Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“. Gröhe ist Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung.


SPD

Zusammen mit der CDU hat die SPD kürzlich ein Rentenpaket durchgesetzt, über das wir im letzten Monat bereits berichtet haben. Dieses sieht Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und Geringverdiener/innen vor. Das Gesetz wurde zwar von der großen Koalition gemeinsam eingebracht, die SPD war durch das zuständige Bundesarbeitsministerium allerdings federführend. Kritik gab es unter anderem vom Sozialverband Schleswig-Holstein, der das Paket grundsätzliche begrüßte, allerdings bemängelte, dass nur künftige Rentner von Verbesserungen profitiere sollen.

Im Gegensatz zur CDU ist die SPD mit einem eigenen Rentenkonzept in den Bundestagswahlkampf gezogen. Einige Forderungen aus diesem Programm:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030
  • Einführung eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses zur gesetzlichen  Rentenversicherung
  • Dialog für einen neuen Generationenvertrag und ein umfassendes Reformprogramm  zur Stabilisierung des Rentensystems
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarrente für langjährig Beschäftigte
  • Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung

AfD

Die AfD entscheidet erst auf einem Parteitag im kommenden Jahr, welches rentenpolitische Konzept sich in der Partei durchsetzen wird. Ein offizielles Programm der Bundespartei liegt zu dem Thema noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die AfD, ähnlich wie die FDP (s.u.), vor allem auf die private Altersvorsorge setzt. Parteichef Jörg Meuthen plädierte kürzlich sogar für die Abschaffung der gesetzlichen Rente.

Auf viele der Äußerungen von Parteifunktionären gab es jedoch scharfe Kritik.  „Von wegen sozial und ‚Partei der kleinen Leute‘: Die aktuellen Rentenpläne der Alternative für Deutschland (AfD) würden viele Menschen trotz langem Arbeitsleben um einen erheblichen Teil ihrer Rente bringen.“, ist beispielsweise auf der vom DGB eingerichteten Internetseite „rente-muss-reichen.de“ zu lesen.

Einblick in mögliche Rentenpläne gibt auch die AfD Thüringen, die mit Bernd Höckes umstrittener „Staatsbürgerrente“ bereits ein Konzept vorlegte, bei dem es Zuschüsse ausschließlich für Deutsche geben solle. Hierbei sprach der DGB von „engstirnigem Nationalismus“, der die Menschen nicht nach geleisteter Arbeit und ihren Beiträgen für die Rente beurteile, sondern nach der Herkunft.


FDP

Zuletzt äußerte sich die FDP äußerst kritisch zum Rentenpaket. Auf ihrer Internetseite heißt es: „Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Arbeitswelt fordern die Freien Demokraten deshalb, den Generationenvertrag neu zu beleben und die Rente enkelfit zu gestalten. Deutschland braucht eine Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip, die gleichermaßen auf gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge setzt. Ein Onlineportal, das für jeden Bürger die verschiedenen Elemente abbildet, soll Transparenz bei den Bezügen und der Aufteilung der einzelnen Rentenanteile liefern. Zudem will die FDP einen flexiblen Renteneintritt realisieren, der die persönliche Erwerbsbiografie berücksichtigt und längeres Arbeiten ermöglicht.“

Die FDP will also in erster Linie nicht die gesetzliche Rentenversicherung stärken, sondern die individuellen, privaten Vorsorgekonzepte. Außerdem soll es kein gesetzliches Renteneintrittsalter geben. Unbeantwortet bleiben die Fragen, wie Geringverdiener/innen privat vorsorgen sollen oder wie Menschen in körperlich belastenden Tätigkeiten von einem „flexiblen Renteneintritt“ profitieren sollen.


DIE LINKE

„Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter wieder sichern und wirksam vor Armut schützen. Das sind die Grundpfeiler unserer Rentenpolitik. In einem der reichsten Länder der Welt muss das selbstverständlich sein.“ Heißt es zu Beginn des Rentenkonzepts der LINKEN. Sie forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm unter anderem:

  • "Wir wollen das Rentenniveau anheben: Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit die Renten für alle spürbar steigen. Ein Rentenniveau von 53 Prozent kostet Beschäftigte und Arbeitgeber bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.092 Euro nur je 32 Euro mehr im Monat. Die vier Prozent Beitrag von 110 Euro (nach Zulagen) für eine Riesterrente könnten dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 78 Euro mehr in der Tasche.
  • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« wollen wir auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit zwölf Euro Stundenlohn und mehr erhielten dann in der Regel eine Rente von mehr als  1.050 Euro. Eine Einzelhandelskauffrau mit einem Verdienst von 1.940 Euro brutto hätte dadurch monatlich gut 270 Euro mehr Rente. Von dieser Rente würden vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren.
  • Ausbildungszeiten müssen rentenrechtlich besser anerkannt werden und zu höheren Renten führen.
  • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen."

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen wollen vor allem die gesetzliche Rente stärken: „Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen […]. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um.“

Das forderten die Grünen zur Bundestagswahl:

  1. "Wir stabilisieren das Rentenniveau.
  2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
  3. Bessere Altersvorsorge für Frauen.
  4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert:
  5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken.
  6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen."

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen - welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen - genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.

Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.

Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Nachdem wir letzte Woche über eine Fachtagung für Seniorenbeiräte zum Thema Öffentlichkeitsarbeit berichteten, sollen in diesem Beitrag einige der kommunalen Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein vorgestellt werden.

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Seniorenbeiräte (oder „Seniorenräte“) sind beratende Gremien der jeweiligen kommunalpolitischen Ebene und die politische Vertretung der Senior/innen in der Kommune. Die kommunalen Seniorenbeiräte werden auf Landesebene unter dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) zusammengefasst (im Bild: der aktuelle Vorstand des LSR). Dabei sind die Kommunen Mitglied im LSR, während diese von Delegierten aus dem Seniorenbeirat beim LSR vertreten werden.  Ziel von Seniorenbeiräten ist es, für Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Öffentlichkeit einzutreten. In der Regel werden diese in den Kreistagen oder Gemeinderäten angehört und haben Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Broschüren des Landesseniorenrats. Beispielhaft sollen hier Interessierten vereinzelte Seniorenbeiräte vorgestellt werden.

Seniorenbeirat Husum:

In einem Flugblatt des Husumer Seniorenbeirats heißt es: „In der schönen Storm-Stadt Husum leben mehr als 22.000 Menschen und davon über 7.000, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Unser Ziel ist es, bei der Gestaltung der Stadt Husum Ihre Interessen zu unterstützen. Hierfür gibt es viele Bespiele angefangen vom abgesenkten Bürgersteig bei der Straßenplanung, der seniorengerechten Planung von öffentlichen Gebäuden bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Wir sind ein Team von 20 Aktiven, die alle vier Jahre durch die Seniorinnen und Senioren in öffentlicher Versammlung gewählt werden.“ Die Treffen finden regelmäßig einmal pro Quartal statt, bei Bedarf auch öfter. Der Beirat verfügt auch über einen kleinen Auftritt im Internet. Dieser ist - wie bei vielen Seniorenbeiräten - Teil der örtlichen Homepage.

Seniorenbeirat Flensburg:

Den Seniorenbeirat Flensburg gibt es seit mehr als 25 Jahren. Er stellt sich auf ihrer Internetseite selbst vor: „Wir sind überzeugt, dass wir die gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre nur meistern können, wenn es gelingt, den Zusammenhalt zwischen Jungen und Alten, Starken und Schwachen, Einheimischen und Zugewanderten zu fördern.“

Seniorenrat Elmshorn:

Der Seniorenrat Elmshorn gehört zu den älteren Seniorenräten in Schleswig-Holstein, er existiert seit 1986. Der Rat besteht aus 19 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Das nächste öffentliche Treffen findet am 06.12.2018 statt, hier geht es zur Einladung und hier zur Internetseite.

Auftritte im Internet waren auch bei der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit Thema. Beispiele für solche - ausbaufähigen - Auftritte liefern auch die Seniorenbeiräte aus Kappeln und Kiel sowie der Kreisseniorenbeirat aus Nordfriesland.

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Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder führen dazu, dass sich Eltern nach anderen oder ergänzenden Möglichkeiten umschauen. Solange entsprechende Kontakte bestehen bzw. die Großeltern dazu in der Lage sind, können sie nicht nur die Betreuung sondern auch eine wichtige soziale Rolle erfüllen.

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Folgende Artikel können Sie direkt online herunterladen:

Brunello, Giorgio / Rocco, Lorenzo (2016): Is childcare bad for the mental health of grandparents? Evidence from SHARE. Online:

Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea (2016): The impact of caring for grandchildren on the health of grandparents in Europe. A lifecourse approach.

Holley-Moore, George / Beach, Brian / Urzí Brancati, Cesira / Bamford, Sally-Marie (2017): Grandparent army report.

Höpflinger, François (2016): Großelternschaft im Wandel neue Beziehungsmuster in der modernen Gesellschaft.

Kridahl, Linda (2017): Retirement timing and grandparenthood. A population-based study on Sweden.

Skopek, Jan / Leopold, Thomas (2017): Who becomes a grandparent and when? Educational differences in the chances and timing of grandparenthood.

Zanella, Giulio (2017): How does grandparent childcare affect labor supply? Childcare provided by grandparents helps young working mothers, but reduces the labor supply of older women.


Zu diesem Thema gibt es einige alleinstehende englischsprachige Werke:

Buchanan, Ann / Rotkirch, Anna (2016): Grandfathers. Global perspectives (Palgrave Macmillan studies in family and intimate life).

Meier, Isabelle (2017): Grandparents. Archetypal and clinical perspectives on grandparent-grandchild relationships.

Moore, Susan / Rosenthal, Doreen (2017): Grandparenting. Contemporary perspectives.

Shwalb, David W. / Hossain, Ziarat (2018): Grandparents in cultural context. New York: Routledge, Taylor & Francis Group, 2018.


Folge Beiträge finden sich in weiteren Herausgeberbänden:

Hayslip Jr., Bert / Blumenthal, Heidemarie (2016): Grandparenthood. A developmental perspective. In: Madonna  Harrington Meyer (Hrsg.): Gerontology. Santa Barbara, California: Praeger, an imprint of ABC-CLIO, S. 271-298.

Mahne, Katharina / Klaus, Daniela (2017): Zwischen Enkelglück und (Groß-)Elternpflicht. Die Bedeutung und Ausgestaltung von Beziehungen zwischen Großeltern und Enkelkindern. In: Katharina Mahne / Julia K. Wolff / Julia Simonson / Clemens Tesch-Römer (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 231-245.

Steinfort-Diedenhofen, Julia (2017): Herausforderung Großelternschaft. Gestaltung intergenerationeller und multilokaler Familienbeziehungen. In: Liane Schirra-Weirich (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 135-148.


Zu dem Thema sind vor allem Aufsätze in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst sind zwei in der Zeitschrift „Ageing and society“ zu nennen:

  • Craog, Lyn / Jenkins, Bridget (2017): The composition of parents and grandparents child-care time. Gender and generational patterns in activity, multi-tasking and co-presence, S. 785-810.
  • Bordone, Valeria / Arpino, Bruno / Aassve, Arnstein (2017): Patterns of grandparental child care across Europe: the role of the policy context and working mothers' need, S. 845-873.

The journals of gerontology:

  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Price, Debora (2016): What drives national differences in intensive grandparental childcare in Europe? S. 141-153.
  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea: The health impact of intensive and nonintensive grandchild care in europe. New evidence from SHARE, S. 867-879.

The gerontologist:

  • Chapman, Ashton / Ganong, Lawrence / Coleman, Marilyn / Kang, Youngjin / Sanner, Caroline / Russel, Luke T. (2017): Negotiating a place in the family. A grounded theory exploration of stepgrandmothers' enactment of roles, S. 1148-1157.
  • Moorman, Sara M. / Stokes, Jeffrey E. (2016): Solidarity in the grandparent-adult grandchild relationship and trajectories of depressive symptoms, S. 408-420.

Artikel in weiteren Fachzeitschriften:

Adam, Ursula / Mühling, Tanja (2016): Enkelkinderbetreuung als Aufgabe im höheren Lebensalter. In: Informationsdienst Altersfragen, S. 11-19.

Jang, Heejung / Tang, Fengyan (2016): Effects of social support and volunteering on depression among grandparents raising grandchildren. In: The international journal of aging & human development, S. 491-507.

Knigge, Antonie (2016): Beyond the parental generation. The influence of grandfathers and great-grandfathers on status attainment. In: Demography, S. 1219-1244.

Peterson, Tina L. (2017): Changes in health perceptions among older grandparents raising adolescent grandchildren. In: Social work in public health, S. 394-406.

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Im Rahmen eines Fachtages nahmen Vertreter/innen aus kommunalen Seniorenbeiräte an einer Fachtagung teil, die sich um Presse- und Öffentlichkeitsarbeit drehte. Genauer ging es um eine Veränderung oder Entwicklung einer Strategie, mit der die jeweiligen Seniorenvertretungen ihre Öffentlichkeitsarbeit angehen wollen.

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Die Veranstaltung wurde durch den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) organisiert, die nun vorliegende Ergebnissicherung erstellte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW).

Durch den Fachtag sollte den Teilnehmer/innen die Möglichkeit eröffnet werden, eine Strategie für die eigene Seniorenvertretung zu überarbeiten oder zu erstellen. Dies sollte durch Einblicke in Theorien des Marketings angestoßen und durch Diskussionen vertieft werden. Die Vertiefungen sollten vor allem einen Perspektivwechsel der Diskutierenden ermöglichen. Begriffe des Marketings sollten dabei – mit Unterstützung – in die Tätigkeit der Seniorenvertretungen übersetzt werden können.

Die gesamte Ergebnissicherung können Sie hier herunterladen.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

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Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

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Der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages diskutierte gestern erneut über eine mögliche schrittweise Abschaffung des Schulgelds in Gesundheitsberufen. Dies hatte die SPD-Fraktion bereits im Januar beantragt.

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In der Sitzung des Sozialausschusses des Landtags vom 22.11.2018 stand unter anderem der Punkt „Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten“ auf der Tagesordnung. Unter selbem Titel hatte die SPD-Fraktion bereits zu Beginn des Jahres einen Antrag gestellt. In der Antragsbegründung hieß es: „Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der therapeutischen Verordnungen weiter ansteigen. Der Fachkräftemangel ist damit eine Gefährdung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zahl der Physiotherapieschüler hat in den vergangenen Jahren nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung um 30 Prozent abgenommen. Die Ausbildung zu den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist teuer und für viele nicht finanzierbar.“

Unterstütz worden ist die Forderung von zahlreichen Fachverbänden und Ausbildungsstätten von Gesundheitsberufen. So äußerte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in einer Stellungnahme: „Da es sich hierbei um Ausbildungsberufe handelt, ist es zunehmend schwer vermittelbar, warum hier ein Schulgeld zu zahlen ist, während es in anderen Berufen üblich ist, eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Die Schulgeldbefreiung ist daher aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

In einem Alternativantrag forderte die Landesregierung lediglich die Prüfung, „wie sich die Ausbildungsgänge mit Hilfe des Bundes kostenfrei realisieren lassen“, sicherte jedoch zu, die Landesmittel für das Schulgeld im Haushaltsentwurf noch einmal aufzustocken.

Das Thema ist in den Sozialausschuss überwiesen und seitdem einige Male verschoben worden. Es geht dabei um die Schulgeldfreiheit von Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

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