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Noch bis in die neunziger Jahre galt Homosexualität unter Männern als Straftatbestand. 2017 hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer des Paragraphen auf Antrag nachträglich zu entschädigen. Der Entschädigungskreis soll nun erweitert werden.

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Unter dem §175 des Strafgesetzbuches (StGB) standen Schwule jahrzehntelang unter Verfolgung. Der Paragraph trat bereits 1872 in Kraft, wurde durch die Nationalsozialist/innen sogar noch drastisch verschärft, in dem die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre hochgesetzt wurde. In der Bundesrepublik hielt man nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch Jahrzehnte an der Fassung des Hitlerfaschismus fest, bis zu den Reformen 1969 bis 1973. Ersatzlos gestrichen wurde §175 StGB allerdings erst 1994.

Nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen wurden etwa 140.000 Männer verurteilt. Der Deutsche Bundestag hatte daher im Jahr 2017 entschieden, Opfer des Paragraphen nachträglich auf Antrag zu entschädigen. Diese Regelung bezog sich allerdings nur auf verurteilte Opfer. Menschen, die durch den Paragraphen ohne richterliche Verurteilung Schaden nahmen (z.B. durch berufliche Nachteile, Verfahren, Rufmord etc.), haben bislang keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Allerdings werden nun im Zuge der aktuellen Haushaltberatungen vom Justizministerium Verwaltungsrichtlinien für eine Erweiterung des Entschädigungskreises erarbeitet.

Die SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Brunner und Johannes Kahrs erklären in einer gemeinsamen Presseerklärung:

„Nicht alles war Recht war, ist auch heute richtig. Wir haben den Entschädigungskreis der Opfer des §§ 175, 175a StGB/§151 StGB-DDR erweitert. Nun erfahren auch Menschen Gerechtigkeit, die allein durch die Anklage wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Schaden erlitten haben.

Nachdem seit 2017 bereits die verurteilen Opfer entschädigt werden, sind wir nun einen Schritt weiter gegangen. Denn nicht nur eine Verurteilung, auch der bloße Verdacht oder die Anklage haben Menschen an den Rand des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruins gebracht. Konkret soll dazu weiterhin das Bundesamt für Justiz im Rahmen einer Einzelfallprüfung den Grad des erlittenen Schadens sowie die Höhe der finanziellen Entschädigung festlegen.“

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein bietet auch im Jahr 2019 wieder zahlreiche Fortbildungen für privat oder beruflich Pflegende an. Hier finden Sie einige Termine im Überblick.

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Das Kompetenzzentrum Demenz setzt sich in erster Linie für eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen und eine bessere Vernetzung der beteiligten Akteure ein. Im Zuge dessen organisiert das Projekt auch im Jahr 2019 wieder Veranstaltungen und Fortbildungen in allen Regionen Schleswig-Holsteins. In diesem Beitrag finden Sie einige Beispiele, die vollständige Liste finden Sie hier. Die Fortbildungen richten sich vor allem an Pflegende (Ehrenamtliche; Pfleger/innen; Sozialarbeiter/innen etc.), je nach Veranstaltung aber auch für Angehörige oder Interessierte. Das Kompetenzzentrum weist darauf hin, dass aufgrund hoher Nachfrage eine rechtzeitige Anmeldung sinnvoll ist.

Wer stört hier wen? Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz

  • Mo, 28.01.19, 10:00 – 15:30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Volkshaus, Hürsland 2, 24536 Neumünster
  • Kosten: 75, – / 45, – *(*erm. Preis für ehrenamtlich Engagierte) inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Perspektivwechsel: Einfühlen in die Lebenswelt von Menschen mit Demenz

  • Do., 04.04.19, 10:00 – 17:00 Uhr, Kompetenzzentrum Demenz, Hans-Böckler-Ring 23a, 22851 Norderstedt
  • Kosten: 75, – / 45, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 7

Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung

  • Mo., 17.06.19, 10:00 – 15:30 Uhr, AWO Wohnpflege und Service, Haus an der Stör, Störwiesen 44, 24539 Neumünster
  • Kosten: 80, – / 50, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Tablets in der Kommunikation und Aktivierung von Menschen mit Demenz

  • Di., 20.08.19, 10:00 – 16:00 Uhr, Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V., Hamburger Str. 160, 25337 Elmshorn
  • Kosten: 75, – / 45, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Kreatives mit Herz und Ideen. Basteln für Menschen mit Demenz

  • Do., 26.09.19, 09:00 – 16:00 Uhr, St. Elisabeth Krankenhaus Eutin, Elisabethsaal, Plöner Str. 42, 23701 Eutin
  • Kosten: 95, – / 65, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 7

Glaube und Demenz

  • Di., 19.11.19, 10:00 – 16:00 Uhr, Friedenskirchengemeinde, Schobüller Str. 10, 25813 Husum
  • Kosten: 80, – / 50, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

 

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Eine von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie kommt zu dem Ergebnis, dass private Krankenversicherungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Defizite aufweise. Damit sei die gesetzliche Krankenversicherung deutlich besser als ihr Ruf. Der Verband der privaten Krankenversicherung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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„Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt.“ – heißt es auf der Internetseite der Grünen-Bundestagsfraktion, die die Studie von PremiumCircle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben hatte. Etliche der untersuchten Privattarife könnten nicht einmal elementare Leistungen garantieren.

Lücken und Mängel habe die private Krankenversicherung demnach vor allem bei

  • Kuren und Rehabilitationen,
  • der Versorgung von Kindern mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen, oder psychischen Erkrankungen
  • der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie oder Krankentransporten.

Private Versicherungen hätten zwar oft viele Zusatzleistung, die medizinisch nicht unbedingt notwendig seien, würden aber teilweise selbst bei den teuersten Tarifen Reha-Maßnahmen nach Operationen beispielweise nicht übernehmen.

Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung habe Verbesserungspotentiale. „Gerade ältere chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderungen werden so durch Zuzahlungen, Selbstzahlungen oder zum Beispiel Mengenbegrenzungen bei Heil- und Hilfsmitteln belastet. Die gesetzliche Krankenversicherung braucht daher für die Zukunft eine stabilere finanzielle Basis.“

Gegen die Ergebnisse der Studie wehren sich die privaten Krankenversicherungen. Die Ergebnisse hätten, so schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf seiner Internetseite, „mit dem realen Versorgungsgeschehen und den Erfahrungen der Versicherten beim Arzt oder im Krankenhaus nur wenig zu tun.“

Die Grünen streben ähnlich wie LINKE und SPD eine Bürgerversicherung an, allerdings solle es weiter eine Wahlfreiheit, und damit auch private Versicherungen, geben.

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Auch im kommenden Jahr werden sich viele der in Seniorenbeiräten organisierten Ehrenamtlichen zu Sitzungen und Veranstaltungen zusammenfinden. Hier finden Sie eine Übersicht der kommenden Termine einiger Beiräte in Schleswig-Holstein.

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Die Termine sind den Internetseiten der Seniorenbeiräte entnommen und beinhalten teilweise unvollständige Angaben. Bei Interesse an den jeweiligen Veranstaltungen melden Sie sich bei den jeweiligen Beiräten. Die Internetseiten für weitere Informationen oder Kontaktadressen sind verlinkt.

Seniorenbeirat Tönning: Die nächste öffentliche Sitzung ist am 13.2.2019 um 14:00 Uhr in der Diakonie Tönning, Gustav -Adolf Str. 7-9

Seniorenbeirat Norderstedt: Veranstaltung am 08.02.2019: 18. Hamburger Symposium, Aktuelle Konzepte der Altersmedizin – Verdauung im Rathaus Norderstedt, Plenarsaal.

Seniorenbeirat Kiel: Die nächsten Sitzungstermine sind der 10.01.2019, 07.02.2019 und der 07.03.2019, jeweils um 10 Uhr. Außerdem organisiert der Kieler Seniorenbeirat zur Zeit eine Veranstaltungsreihe „Seniorentanz“. Auf der Internetseite des Beirats heißt es dazu: „Wir begrüßen die Gäste im barrierefrei erreichbaren großen Saal im Erdgeschoss. Für die musikaliche Unterhaltung sorgt Günter Meyer, der Kapitän der guten Laune. Eintritt 5 €, ein Nachmittag mit Kaffee und Kuchen und natürlich auch mit Tanz.“ Die ersten Termine im neuen Jahr sind der 26.01.2019 und der 02.03.2019. Los geht es jeweils um 15 Uhr in der „Pumpe“, Haßstraße 22, 24103 Kiel.

Seniorenbeirat Pinneberg: Der Pinneberger Beirat tagt wieder am 16. Januar 2019 um 14 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal A. Außerdem organisiert der Beirat einen PC-Kursus für Senior/innen am 31. Januar 2019 um 15:30 Uhr im ehem. AKAD-Gebäude, Am Rathaus 10, 1. Etage, Raum „Apfel“. Die Teilnahme ist kostenlos.

Seniorenbeirat Bredstedt: Ab dem 29.01.2019 startet der Kurs "Umgang mit Demenz", der an fünf Abenden stattfinden soll. Der Kurs ist kostenlos. Für nähere Informationen melden Sie sich bitte beim Beirat. Gleiches gilt für ein geplantes „Frühstück für Paare 60+“ am 15.01.2019. Außerdem will der Bredstedter Seniorenbeirat eine „Seniorenfahrt 2019“ organisieren, wofür jedoch noch keine genaue Planung steht. Auf der Homepage sind die aktuellen Vorschläge nachzulesen.

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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Am 01.03.2019 findet in München der Fachtag des Kompetenzzentrums "Zukunft Alter" mit dem Titel "Fachtag: Menschenwürdiger Strafvollzug im Alter" statt.

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Veranstalter ist die katholische Stiftungshochschule München. Eine Anmeldung unter zukunft.alter@ksh-m.de oder telefonisch unter 08857 - 88559 wird erbeten.

Die geplanten Vortragsthemen sind:

  • Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Das Gefängnis - ein geeigneter Ort für ältere Straftäter?"
  • PD Dr. Ueli Hostettler: "Das Lebensende im Strafvollzug - Eine Perspektive von Betroffenen"
  • Dipl.-Gerontologin Liane Meyer: "Eine empirische Perspektive auf die Gesundheitssituation von älteren Inhaftierten und die entsprechenden Handlungsbedarfe"
  • Prof. Dr. Christian Ghanem, Dr. Andrea Kenkmann: "Betreuung von älteren Menschen in Haft: Systematisches Review"

Diese Workshops sind geplant:

  1. Liane Meyer: "Optimierung der Betreuung und Versorgung älterer Menschen im Strafvollzug"
  2. Prof. Dr. Bernd Maelicke: "Auf der Suche nach etwas Besserem als Strafvollzug"
  3. Prof. Dr. Rüdiger Wulf, PD Dr. Ueli Hostettler: "Umgang mit Sterben und sterbenskranken Menschen"

Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie dem Flyer zur Veranstaltung entnehmen.

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Die schweizer Fachzeitschrit SKP Info befasst sich in ihrer dritten Ausgabe des Jahres 2018 mit verschiedenen Aspekten des Themas "Kriminalität im Alter", meist als Kriminalität gegen Ältere. In der aktuellen Ausgabe wurden Ergebnisse aus der Forschung, Projekte der Polizeiarbeit und Informationen aus Fachstellen zusammegestellt.

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Drei der Beiträge werden hier kurz vorgestellt:

Von David Studer wird ein Überblick über bestehende Forschung zur Belastung von älteren Menschen durch Kriminalität vorgestellt. Dies beinhaltet auch die methodischen Schwierigkeiten des Forschungsgebietes.

Alain Huber zeigt Ergebnisse einer Untersuchung zum Finanzmissbrauch von über-55-jährigen in der Schweiz. Verantwortlich für die Durchführung der Untersuchung war das Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität der Fachhochschule Neuenburg.

Stefan Giger und Rolf Nägeli stellen das Präventionsprojekt card-security.ch vor, welches ältere Menschen vor finanziellem Missbrauch schützen sollen.

Die gesamte Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.

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Die Mitglieder einer Fachgruppe des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) organisierten und setzten eine Befragung zum Sicherheitsgefühl älterer Menschen um. Sie wurden dabei durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) beraten und unterstützt. Nun liegen die Ergebnisse der Befragung vor.

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Bei der Fokussierung der allgemeinen Fragestellung, der Auswahl und Formulierung der Fragen, Durchführung der Befragung und Einpflegen der Daten hat das DISW die Fachgruppe beraten und unterstützt. Ferner wurde durch das DISW der Fragebogen in Rücksprache mit den Mitgliedern der Fachgruppe und dem Vorstand des LSR entworfen, eine begleitende Online-Befragung durchgeführt sowie der vorliegende Ergebnisbericht erstellt. Die Unterstützung der Fachgruppen bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des LSR im Jahre 2018.

Die Fachgruppe und der LSR haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Sicherheitsgefühl der älteren Menschen in Schleswig-Holstein zu erfassen. Die Wahrnehmung der Senior/innen sollte dabei in Kontext zu den Rahmenbedingungen gesetzt werden. Rahmenbedingungen wie die Präsenz der Polizei oder das Vorhandensein von Polizeidienststellen wurden als grundlegende politische Entscheidungen betrachtet, die durch die Landespolitik veränderbar seien. Auch sollte durch die Befragung eine nähere Betrachtung der Ursachen der Sicherheitsgefühle ermöglicht werden. So wurde nach erlebten Übergriffen, aber auch nach Gründen für möglicherweise als unsicher wahrgenommene Orte oder Plätze gefragt.

Mit den Mitteln und ehrenamtlichen Strukturen des LSR wurde eine relativ große Anzahl von Befragten erreicht, es konnten 806 Fragebögen ausgewertet werden. Diese gaben Auskunft über ihr Sicherheitsgefühl, welches in der groben Zusammenfassung als meist eher sicher beschrieben werden kann.

Bzgl. des Sicherheitsgefühls im Wohnort tagsüber und in der Nachbarschaft fällt auf, dass jeweils nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, sich sehr sicher zu fühlen. Nachts fühlen sich nur 12% im eigenen Wohnort sehr sicher. Auch gibt ein Fünftel der Befragten an, dass sie Bereiche in ihrem Wohnort aus Sicherheitsgründen meiden. Meist liegt dies an der Dunkelheit oder mangelnder Beleuchtung.

Knapp ein Drittel der Befragten sind mit der Polizeipräsenz im Wohnort unzufrieden. Eine Mehrheit der Befragten wünscht sich mehr Polizeipräsenz, besonders oft wird dieser Wunsch in Klein- und Landstädten geäußert. Eine Polizeidienststelle im Ort scheint mit einer höheren Zufriedenheit mit der Polizeipräsenz zusammenzuhängen. Zwischen dem Vorhandensein der Polizeidienststelle im Ort und einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Befragten scheint kein Zusammenhang zu bestehen.

Die Ergebnisse des Ergebnisberichtes können Hinweise für ein zu verbesserndes Sicherheitsgefühl durch Maßnahmen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene geben. Einige Themenfelder lassen sich durch eine nähere Betrachtung vor Ort vertiefen, so z.B. im Bereich der Nachbarschaft.

Im Durchschnitt haben die Befragten fünf Kontakte zu Nachbarn je Woche. Eine geringe Anzahl von Kontakten zu Nachbarn scheint mit einem verringerten Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zusammenzuhängen. Dies könnten die kommunalen Seniorenbeiräte in ihrem Wirkungskreis thematisieren. Neben anderen positiven Wirkungen könnte sich das Sicherheitsgefühl durch eine Intensivierung von nachbarschaftlichen Kontakten verbessern. Dabei sollte trotz eines aktiven Altersbildes auch ein Recht auf Ruhe und Erholung im Alter berücksichtigt werden.

Kommunale Seniorenbeiräte können weitere Prozesse initiieren, z.B. durch – auch nächtliche – Ortsbegehungen mit Einwohner/innen. Auf diesen Begehungen können als unsicher wahrgenommene Orte identifiziert werden. Überschaubare Maßnahmen – wie z.B. mehr oder individuell gesteuerte Beleuchtung – können hier für eine Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Diese können die Seniorenbeiräte mit Unterstützung der Einwohner/innen einfordern und so ihrem politischen Vertretungsauftrag nachkommen.

Der gesamte Ergebnisbericht kann hier heruntergeladen werden.

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In Itzehoe wurde Ende November ein Neubau für Pflegeausbildungen eingeweiht. Künftig werden dort 150 Plätze für Auszubildende der Kranken- und der Kinderkrankenpflege genutzt werden können.

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„Klinikum Itzehoe Akademie“ ist der Name der neu eröffneten Pflegeschule. Folgende fünf Bereiche sollen mit dem Neubau ermöglicht werden: Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Simulationstraining und Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt sollen bei der neuen Ausbildungsstätte auch Projekte zur beruflichen Integration von Migrant/innen sein.

Die Baukosten von rund 6 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Euro gefördert.

"Mit dem Neubau und seiner innovativen und modernen Ausstattung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeausbildung – für die Region und für Schleswig-Holstein", wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Akademie in Itzehoe auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zitiert.

In einer Pressemitteilung des Klinikums heißt es: „In der neuen Akademie wird die Gesundheits- und Krankenpflegeschule um zwei auf insgesamt sechs Klassen aufgestockt, so dass regelmäßig Nachwuchs für die Pflege bereit steht. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres beginnen die Ausbildungsgänge zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die bauliche Hülle spiegelt sich auch im Unterricht, wo mit neuesten digitalen Methoden das Lernen der Zukunft Einzug hält.“

Auch für den Raum Itzehoe könnte das ein wichtiger Schritt sein. So ist abschließend in der Pressemitteilung zu lesen: „Für Verbandsvorsteher Dr. Reinhold Wenzlaff ist die Akademie ‚ein Meilenstein in der Entwicklung des Klinikums‘. Es sei wichtig, junge Menschen möglichst frühzeitig an das Klinikum und die Region zu binden.“

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Verbesserung der altersmedizinischen Versorgung in Deutschland.

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Die BAGSO hat ein Positionspapier zu dem Thema „Stärkung und Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung“ veröffentlicht. Die Forderung einer Verbesserung der Geriatrie (Altersmedizin) bezieht sich vor allem auf einen wohnortnahen Ausbau der medizinischen Fachrichtung, chronisch Kranke sollen nach der BAGSO beispielsweise von multiprofessionellen Teams beraten werden, die auch soziale Aspekte mit einbeziehen.

In dem Positionspapier heißt es:

„Insgesamt bringt die Alterung der Gesellschaft einen höheren altersmedizinischen, also geriatrischen Behandlungsbedarf mit sich. Darauf ist das Gesundheitssystem nicht hinreichend vorbereitet. Die BAGSO fordert deshalb Strukturen so zu verändern, dass die geriatrische Versorgung gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die altersmedizinischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen sowie anderen Gesundheitsberufen verbessert werden.

Zu fordern ist zum einen der flächendeckende und wohnortnahe Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung. Den Kern der Versorgung muss ein interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Behandlungsteam übernehmen. Es soll neben medizinischen auch physische, psychische und soziale Aspekte einbeziehen und die Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Das Positionspapier der BAGSO ist als Langfassung und Kurzfassung verfügbar.

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