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Im Dezember 2018 ist der Präventionsbericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands veröffentlicht worden. Der Bericht gibt Auskunft über präventive Leistungen der Krankenkassen.

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Der Präventionsbericht 2018 soll einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention geben. Außerdem wird auf die betriebliche Gesundheitsförderungen eingegangen. Genannte Zahlen und Fakten basieren auf dem Berichtsjahr 2017. Präventionsberichte des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes erscheinen jährlich.

2017 erreichte die Krankenkassen demnach 8,1 Millionen Menschen mit primärpräventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Das seien mehr Menschen als je zuvor. Unter „Primärprävention“ ist die Erhaltung von Gesundheit bzw. die Vorbeugung von Krankheiten gemeint.

Rund 1,85 Millionen Beschäftigte wurden 2017 dabei über die betriebliche Gesundheitsförderung in 18.000 Betrieben erreicht. Das seien ein Drittel mehr Betriebe als im Jahr zuvor.

In dem Bericht heißt es: „2017 waren die Regelungen des Präventionsgesetzes, auch hinsichtlich der finanziellen Vorgaben, im zweiten Jahr wirksam; unter diesen Bedingungen konnte die GKV-unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention weiter ausgebaut werden. Für die künftige Weiterentwicklung werden der Netzwerkansatz und die Fokussierung auf besondere Förderschwerpunkte im Vordergrund stehen.“

Der vollständige Präventionsbericht 2018 ist online abrufbar.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat im Januar das „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ gestartet.

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Insbesondere kleine und mittelständische Einrichtungen im Pflegebereich sollen durch das Projekt unterstützt werden, Instrumente guter Arbeitsbedingungen zu nutzen. Gerade diese könnten von der Unterstützung profitieren, da sie häufig nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung aufbringen könnten.

Andreas Westerfellhaus nimmt in der Pressemitteilung Stellung: „Ich freue mich, dass das Projekt nun beginnt! Wir wissen: gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel, um Pflegekräfte im Berufsfeld zu halten, Menschen für den Beruf zu gewinnen und Berufsaussteiger zurückzugewinnen. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um moderne, familienfreundliche, attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen.“

In der Pressemitteilung heißt es: „Die Ergebnisse des Projektes werden im November 2019 vorliegen und die Evaluation wird im Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss soll das Konzept zur Einführung guter Arbeitsbedingungen flächendeckend in Deutschland ausgerollt werden.“

Erst kürzlich stellten wir auf diesem Portal die ersten Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) der Bundesregierung vor. Das nun gestartete Projekt erfolgt in Absprache zur KAP und soll durch die Umsetzung guter Arbeitsbedingungen ebenfalls einen Beitrag gegen Personalnot leisten.

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Unter dem Titel „Gesellschaft verändern – Teilhabe im Alter!“ lädt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 14. und 15.05.2019 zu einer seniorenpolitischen Fachtagung ein.

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In der Veranstaltungsbeschreibung heißt es: „Im Siebten Altenbericht der Bundesregierung wird die gesellschaftliche Teilhabe von Älteren als Leitbild genannt. Dieses bildet den roten Faden der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW. Parteien und Gewerkschaften, Seniorinnen- und Seniorenarbeit, in der Nachbarschaft oder Geflüchtete unterstützen – es gibt für ältere Menschen viele Möglichkeiten, sich gesellschaftspolitisch einzubringen. Doch wie ist es eigentlich um ebendieses ‘Mitmachen’ älterer Menschen bestellt? Mit den Facetten des Leitbilds zur gesellschaftlichen Teilhabe Älterer wollen wir uns auf der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW 2019 auseinandersetzen: Wie sieht es mit Teilhabechancen für Seniorinnen und Senioren aus? Welche Rolle spielen die Kommunen, wenn es um die Forderung nach gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen geht? Was soll getan werden, damit ältere Menschen in Sachen Digitalisierung nicht ‘abgehängt’ werden?“

Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und Programm finden Sie auf der Homepage der GEW.

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Wie auf diesem Portal bereits berichtet worden ist, startete die Bundesregierung im Juli 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“. Nun sind erste Ergebnisse veröffentlicht worden.

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Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatten zusammen im Sommer vergangenen Jahres die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Konzepte gegen die Personalnot in Pflegeberufen zu erarbeiten. Nun wurden am Montag, den 28.01.2019, erste Ergebnisse vorgestellt. Hauptziel sei die Steigerung der Auszubildenden im Pflegebereich um 10 Prozent bis 2023.

„Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die 'Ausbildungsoffensive Pflege', die wir in der Arbeitsgruppe 1 unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit den Partnern erarbeitet haben.“, wird Familienministerin Franziska Giffey auf der Seite des Ministeriums zitiert.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, habe man sich auf insgesamt 111 Maßnahmen und konkrete Ziele geeinigt. Dazu zählten unter anderem:

  • „eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden
  • eine durch das Bundesfamilienministerium bereits ausgeschriebene bundesweite, Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf gemeinsam mit den Partnern
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und Ausbildung
  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelfer/innen zu Pflegefachpersonen noch besser gefördert
  • Die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte die Wichtigkeit von fairer Bezahlung: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir sie besser bezahlen und ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei.“

Auch der Sozialverband VdK befürwortet die Initiative. „Der VdK begrüßt die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘. Wir brauchen dringend mehr Aktivitäten für eine bessere Personalausstattung, für bessere Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs in allen Bereichen der professionellen Pflege“, heißt es in einem Statement des Verbands. Wichtig sei allerdings, dass die Kosten nicht an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen übertragen werden. „Pflegebedürftige zahlen ohnehin schon viel und müssen häufig ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, um die Pflege zu finanzieren. Das muss sich ändern! Die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger müssen ein Ende haben. Das notwendige Geld, um den Altenpflegeberuf attraktiver zu machen, muss daher aus der Pflegeversicherung und aus Steuermitteln kommen.“

Das vollständige Dokument „Ausbildungsoffensive Pflege“ der drei Ministerien mit allen 111 formulierten Maßnahmen können Sie hier einsehen. Weitere Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten folgen.

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Nachdem der Rechts- und Sozialausschuss eine schriftliche Anhörung zu der Forderung nach einer bürgerfreundlicheren Sprache beschloss, reichten Organisationen und Verbände ihre Stellungnahmen ein. Eine Übersicht finden Sie in diesem Artikel.

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Über die Hintergründe der Debatte berichteten wir im gestrigen Beitrag, hier sind einige Auszüge der Stellungnahmen zusammengestellt.

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die Debatte um barrierefreie Sprache:

„Amtliche Bescheide haben meist direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Wenn solche Bescheide aufgrund von schwer verständlichen Formulierungen nur unvollständig oder falsch verstanden werden, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Dies gilt es zu vermeiden. Daher begrüßt und unterstützt der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. das Bestreben nach einer bürgerfreundlichen und verständlichen Sprache in der Verwaltung ausdrücklich.“

Ebenso Lothar Wiegand, aus dessen Stellungnahme wir im vorherigen Artikel bereits zitierten. Wiegand ist stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und seit über 25 Jahren Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten. Er spricht bei der Thematik von barrierefreier Sprache von einer Stärkung der Demokratie und nimmt sich in seiner Stellungnahme ein Beispiel an Schweden:

  1. „Es stärkt die Demokratie, sich konsequent für eine verständliche Amtssprache einzusetzen. Schweden machte folgende Erfahrung:
  2. Das Vertrauen der Menschen in den Staat wächst, wenn dieser verständlich kommuniziert.
  3. Es stärkt die staatlichen Institutionen, wenn staatliches Handeln besser verstanden wird.
  4. Staatliches Handeln wird eher akzeptiert, auch wenn es in persönliche Lebenswelten eingreift.
  5. Staatliche Institutionen sind leichter kontrollierbar und das stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft.
  6. Die Verwaltung wird effizienter.
  7. Nicht zuletzt sind dadurch die Beschäftigten des staatlichen Sektors motivierter, gute Arbeit zu leisten.“

Weitere Unterstützung für den Antrag gab es auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord oder der Lebenshilfe Schleswig-Holstein.

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) in Altenholz weist jedoch darauf hin, dass „das Thema bürgerfreundliche und verständliche Sprache […] den Studierenden an der Fachhochschule fachbereichsübergreifend bereits seit mehreren Jahren nahegebracht“ werde.

Der Deutsche Verein der blinden und sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) begrüßt die Bestrebungen allerdings auch im Hinblick auf Sehbehinderte: „Auch aus der besonderen Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen ist die Verwendung verständlicher Sprache zu begrüßen […]. Verständliche, kurze Formulierungen, die sich auf das Wesentliche beschränken, sind deutlich leichter zu lesen.“

Eine Übersicht über alle Verbände, Organisationen oder Einzelpersonen, die von den Parteien benannt und damit um Stellungnahme gebeten wurden, finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres brachte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag ein, der die Verwendung von „bürgerfreundlicher Sprache“ in der Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger/innen fordert. Landtag und Ausschüsse begrüßen die Initiative.

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„Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner, eine klare verständliche und natürlich rechtssichere Sprache?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Beratung des Landtages im November. „Sie hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.“

Die SPD-Fraktion forderte im Vorfeld der Debatte mittels eines Antrags „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung [zu] fördern“. In der Antragsbegründung heißt es: „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, amtliche Bescheide, die meist direkte Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben, zu verstehen. Dabei kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn behördliche Entscheidungen schwer verständlich formuliert sind.“

Auch die anderen Fraktionen des Landtags begrüßten die Stoßrichtung des Antrags. “Bürgerinnen und Bürger müssen Amtshandeln und Amtssprache verstehen. Das ist ihr Recht.“, äußerte sich beispielsweise Landesinnenminister Grote (CDU) in der Plenardebatte. Verfolgt wurde die Debatte unter anderem auch von Mitgliedern des Seniorenbeirates Bad Schwartau, die von der Besuchertribüne aus das Geschehen beobachteten. Gerade auch Senior/innen würden von einer barrierefreien Sprache profitieren können.

„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion bedeutet nichts anderes als eine Revolution der Amtssprache. Eine derart weit gehende Verpflichtung für alle Ministerien einer Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden ist mir bisher in Deutschland nicht bekannt. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der Antrag ernst genommen und konsequent umgesetzt wird“, schreibt Lothar Wiegand, stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten, in einer Stellungahme. „Zu beachten ist aber: Hier wird ein sehr großes Projekt angeschoben. Ein mehrjähriger Prozess würde beginnen, der erhebliche Ressourcen erfordert - personell und finanziell. Dennoch ist dieser Vorstoß uneingeschränkt zu unterstützen. Er würde langfristig nicht nur die Verwaltung effizienter machen, sondern auch die demokratische Grundordnung der Gesellschaft stärken.“

Zusätzlich zu dem SPD-Antrag war ein Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl Gegenstand der Parlamentsdebatte. Darin reflektiert die Regierung Erfahrungen aus der Verwendung barrierefreier Materialien zu Kommunalwahlen. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein gutes Internetangebot rund um das Thema Wahlen – verbunden mit der offensiven Aussendung von Informationsheften – positive Resonanz hervorgerufen hat. Negative Reaktionen konnten vermieden werden.“ Beide Dokumente – sowohl der Antrag als auch der Bericht – sind einstimmig in den Rechts- und Sozialausschuss überwiesen worden. Die Ausschüsse beschlossen eine schriftliche Anhörung, wodurch diverse Organisationen ihre Stellungnahmen einreichten.

Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie im morgigen Artikel.

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Vergangenen Monat stellte die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Landespflegebericht vor, in dem Statistiken zum Themenkomplex Altenpflege aus dem Jahr 2015 aufbereitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

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Im Dezember 2018 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Zweiten Bericht zur Situation der Altenpflege vorgestellt. Aufbereitet werden Pflegestatistiken, die ausführlich Auskunft über die Situation der Pflegelandschaft geben sollen. Hier ein dem Dokument entnommener Überblick über die im Bericht erwähnten und aufbereiteten Statistiken:

  • Gut 97.500 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Fast 64 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut.
  • Fast 41.000 Menschen, das sind 42 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, werden regelmäßig ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).
  • Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung in Schleswig-Holstein beträgt 3,4 Prozent.  In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten liegt diese „Pflegequote“ zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. 
  • 52 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind 80 Jahre und älter.
  • Bei über 49.000 Menschen, das ist mehr als jeder Zweite aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, wurde eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt.
  • 38 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind schwer oder schwerst pflegebedürftig (fast 28 Prozent in Pflegestufe II, etwas mehr als 10 Prozent in Pflegestufe III). 
  • Für die pflegerische Versorgung stehen 428 ambulante Pflegedienste und 686 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 39.500 Plätzen für vollstationäre Pflege zur Verfügung.
  • In ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein waren gut 42.300 Personen beschäftigt, davon fast drei Viertel (rund 30.800) in der stationären Pflege.
  • Fast 34 Prozent aller Beschäftigten (rund 14.250) sind Fachkräfte, das heißt staatlich anerkannte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
  • 84 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind Frauen. Fast 64 Prozent der Beschäftigten waren in Teilzeit tätig.  „Auch die Möglichkeiten der technischen Entwicklung und der Digitalisierung müssen offensiv im Bereich der Pflege mitgedacht werden.“

Ziel des Zweiten Berichts zur Altenpflege sei es vor allem, „einen Anstoß für die regional und landesweit notwendige lösungsorientierte Diskussion zu geben, um zukunftsfähige sozialräumliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Pflegestrukturen vor Ort zu treffen.“

Den vollständigen Landespflegebericht finden Sie hier. Über den Ersten Bericht 2015 berichteten wir ebenfalls.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet an verschiedenen Orten - darunter auch Hamburg und Leck bei Niebüll - Fortbildungen für Personen an, die haupt- oder ehrenamtlich ältere Menschen ausbilden.

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Die BAGSO arbeitet bei den Schnuppertagen mit lokalen Bildunganbietern zusammen. Es sollen grundlegende Informationen zum Thema „Bildung und Lernen im Alter“ vermittelt werden, wo bei ein Fokus auf digitale Medien gesetzt werden soll.

Dies sind die Daten der Schnuppertage im Norden:

  • 06.02.2019, 11-17 Uhr, Nordsee-Akademie, Flensburger Str. 18, 25917 Leck
  • 26.03.2019, 11-17 Uhr, Körber-Stiftung Haus im Park, Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

Anmeldungen können über die Dozentin der BAGSO getätigt werden: Janina Stiel, stiel@bagso.de, 0228-555255-59

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Eine spanische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es anhand speziell entwickelter Computerspiele möglich sei, Alzheimer zu erkennen. Damit könnten Computerspiele langfristig auch in der klinischen Diagnose zum Einsatz kommen.

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Derzeitige Verfahren zur Feststellung von Demenzerkrankungen sind zeitintensiv und fehleranfällig. Einen Durchbruch könnte daher eine spanische Pilotstudie darstellen, die kürzlich in der medizinischen Fachzeitschrift „Methods of Information in Medicine“ präsentiert wurde. Eine Sammlung von 6 Computerspielen wurde an insgesamt 16 Proband/innen getestet, darunter Menschen mit Alzheimer-Diagnose, Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (LKB) und einer Kontrollgruppe mit Menschen ohne einer entsprechenden Diagnose. Die Programme konnten feststellen, ob die jeweiligen Testpersonen kognitiv beeinträchtigt waren oder nicht. Spiele dieser Art, die zu Zwecken der medizinischen Früherkennung genutzt werden, werden als „Serious Games“ (deutsch etwa „Ernste Spiele“) bezeichnet.

In der Pressemitteilung heißt es: „Aus den kombinierten Ergebnissen von drei der sechs Spiele konnte das lernfähige System zu hundert Prozent korrekt bestimmen, ob eine Testperson gesund ist, oder an Alzheimer oder LKB leidet. Dabei bewertet das Spiel 'Procedurix' das prozedurale Gedächtnis und die Bewegungskoordination der Probanden, die einen rotierenden Kreis so genau wie möglich nachverfolgen müssen. Das semantische Gedächtnis wird bei 'Semantix' anhand von 52 Chip-Sets mit je drei Bildern getestet. Erinnerungen an vergangene Erlebnisse werden im episodischen Gedächtnis gespeichert. Im Spiel 'Episodix' durchwandert die Testperson eine virtuelle Stadt und muss sich eine Reihe von Objekten merken, die später abgefragt werden.“

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung: „Langfristig könnten die Spiele bei der klinischen Diagnose kognitiver Beeinträchtigungen eingesetzt werden. Die Autoren sind außerdem der Ansicht, dass eine frühe Diagnose mit Hilfe von digitalen Serious Games dazu beitragen kann, dass die Betroffenen noch frühzeitiger medizinische Hilfe erhalten.“

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