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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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GERAS-Preis 2019

28. November 2019

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat den GERAS-Preis 2019 verliehen. Schwerpunktthema in diesem Jahr war Kunst und Kultur.

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Wie wir bereits im Juni berichteten, als der Preis zur Ausschreibung stand, ist das Thema des alljährlichen GERAS-Preises in diesem Jahr Kunst und Kultur. „Mit dem GERAS-Preis 2019 möchte die BAGSO Pflegeeinrichtungen und Initiativen auszeichnen, die mit außergewöhnlichen Angeboten im Bereich Kunst und Kultur neue Wege gehen“, hieß es damals in den Ausschreibungsinformationen. Nach Meinung der Jury trifft das in diesem Jahr insbesondere auf zwei Initiativen zu: Ein Theater aus Köln und ein Altenpflegeheim aus Frankfurt am Main. Das freie Theater Demenzion aus Köln tritt in ganz Nordrhein-Westfalen auf. Darin bewegt die Regisseurin und Theaterpädagogin Jessica Höhn Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen zum mitsingen und mittanzen. Das Justina von Cronstetten Stift in Frankfurt unter Leitung von Michael Graber-Dünow wurde für sein breites und vielfältiges Kulturprogramm ausgezeichnet, mit dem sich das Haus seit vielen Jahren in den Stadtteil öffne. Neben den beiden Initiativen wurde auch ein Projekt aus Görlitz ausgezeichnet, das den Namen „Da bin ich – Eine musikalische Reise durch die Bilderwelt Camaros“ trägt. Die Musikgeragogin Christiane Dumke und die Kunsttherapeutin Beate Wuigk-Adam ermöglichten Menschen mit und ohne Demenz eine kulturelle Teilhabe im Schlesischen Museum Görlitz.

Überreicht wurde der GERAS-Preis 2019 durch den BAGSO-Vorsitzenden und ehemaligen SPD-Politiker Franz Müntefering in Duisburg. „Mit Angeboten im Bereich Kunst und Kultur können verloren geglaubte Fähigkeiten älterer Menschen wieder hervorgeholt werden“, wird Müntefering in einer Pressemitteilung zur Verleihung zitiert. „Die Menge an eingereichten Initiativen – insgesamt waren mehr als 120 – spiegeln die nahezu grenzenlosen Möglichkeiten wieder.“

Seit 2016 zeichnet die BAGSO mit dem GERAS-Preis jährlich Projekte und Initiativen aus, die sich dafür einsetzen, das Leben von Menschen in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu gestalten. Die Projekte sollen dadurch bekannter gemacht werden und als positive Beispiele eine Strahlkraft auf weitere Initiativen haben. Weitere Artikel zum GERAS-Preis – zum Beispiel die Gewinner/innen der letzten Jahre – finden Sie hier.

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Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

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Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

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Noch vor der Landtagswahl in Thüringen hatte das Land ein Gesetz verabschiedet, welches Mitwirkungsrechte für Senior/innen ausbauen soll. Das Gesetz bleibe jedoch hinter den Erwartungen zurück, kritisieren Gewerkschaften.

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Am 18.Oktober 2019 wurde in Thüringen das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) beschlossen. “Ziele des Gesetzes sind die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Senioren, die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen sowie die Verbesserung und Unterstützung des Zusammenlebens der Generationen“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes in §1. Durch das Gesetz sind Kommunen mit über 10.000 Einwohner/innen künftig verpflichtet, einen Seniorenbeirat zu wählen. Auf Landesebene soll weiterhin ein Landesseniorenrat die Interessen der älteren Generationen vertreten und Einfluss auf die Landesregierung nehmen. Das vollständige Gesetz können Sie unter anderem im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen nachlesen.

Es befindet sich dort auf Seite 39 des Dokuments. An der Diskussion um Mitbestimmungsrechte für Senior/innen beteiligte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). „Der DGB hatte sich von Anfang an in die Debatte um das Gesetz mit eingebracht. Allerdings bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück“, kritisiert der DGB auf ihrer Internetseite. „Trotz einzelner Verbesserungen bleiben die Mitbestimmungsrechte zu ungenau“. Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Wahl eines Seniorenbeirates in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner/innen freiwillig bleibt. Außerdem bemängelt der Gewerkschaftsbund, dass DGB und Beamtenbund nicht automatisch Mitglieder des Seniorenrates werden. Eine Bündelung der Interessen wäre sinnvoll, argumentiert der DGB, insbesondere, da es sich um eine starke Organisation der Seniorenpolitik handele. Der DGB kündigte an, sich in Thüringen künftig stärker in der Seniorenpolitik engagieren zu wollen: „Bis zur Evaluierung 2023 will sich der DGB gemeinsam mit seinen Gewerkschaften in der Seniorenpolitik in Thüringen noch besser aufstellen. So sollen für die Landtagswahlen 2024 weitere gewerkschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten gewonnen und qualifiziert werden, um den gewerkschaftlichen Einfluss in der Seniorenpolitik zu vergrößern.“

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Mitte September tagte im Kieler Landtag das 31.Altenparlament des Landes Schleswig-Holstein. Soziale Teilhabe, Armut und Wohnen waren dabei die Schwerpunkte der Delegierten.

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Am 13.09.2019 kamen in Kiel 84 Delegierte aus dem Landesseniorenrat, Gewerkschaften, den Parteien und anderen Verbänden zu dem diesjährigen Altenparlament zusammen. Es gab insgesamt drei Arbeitskreise, in denen einzelne Themen schwerpunktmäßig behandelt werden konnten: Soziale Teilhabe und Ehrenamt, Armut und Absicherung und Wohnen und Quartier. Zu den Beschlüssen gehören Forderungen wie die nach einer Beratungsstelle zum Thema Einsamkeit im Alter, die Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten oder effektivere Maßnahmen für bezahlbares Wohnen.

Das schleswig-holsteinische Altenparlament findet seit 1989 jährlich statt. Die Idee der Veranstaltung ist, nicht nur über Senior/innen zu reden, sondern mit ihnen. Ihre Bedürfnisse und Interessen sollen so einen Raum bekommen, in dem diese diskutiert werden können. Immer wieder mischen sich die Delegierten in aktuelle Diskussionen ein und stellen klare Forderungen an die Politik, wie auch die letzten Jahre schon gezeigt haben. "Die Beschlüsse beeinflussen immer wieder die politischen Entscheidungen, auch wenn sie nicht bindend sind“, heißt es auf der Internetseite des schleswig-holsteinischen Landtags, in dessen Sitzungssaal die jährliche Veranstaltung stattfindet.

Eingeleitet wurde der diesjährige Sitzungstag durch eine Rede des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf, der seit Jahrzehnten in einer Wohngemeinschaft mit Freunden lebt. Mittlerweile ist er 80 Jahre alt. Dem Thema hat der NDR einen eigen Artikel gewidmet. Dort ist auch eine im April unter dem Titel „Die junge Idee von der Alten-WG“ entstandene Sendung zu finden, die auf der Seite des NDR kostenlos zur Verfügung steht.  

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Im Rahmen der Woche der Demenz (16.-22. September 2019) hat die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ein neues Informationsportal zum Thema im Internet vorgestellt.

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www.netzwerkstelle-demenz.de ist der Name des neuen Informationsportals, welches seit September online verfügbar ist. Die Seite „bietet allen, die sich vor Ort zum Thema Demenz engagieren, gute Praxisbeispiele, Materialien und weiterführende Links zu verschiedenen Themen. Erstmals werden Angebote und Ansprechpartner für lokale Demenznetzwerke auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern auf einer Website gebündelt“, schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) in einer Pressemitteilung. Die „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist als Netzwerkstelle bei der BAGSO angesiedelt. Gefördert wird diese durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Auf der neuen Internetseite finden Sie auch Hinweise auf bevorstehende
Veranstaltungen zum Thema Demenz, auch ein Newsletter kann dort kostenlos
abonniert werden.

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Die Bundesbank fordert, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Danach solle das Rentenalter schrittweise auf 69 Jahre angehoben werden. Parteien und Verbände widersprechen.

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In ihrem aktuellen Monatsbericht (Oktober 2019) fordert die Bundesbank eine schrittweise Anhöhung des Renteneintrittsalters auf fast 70 Jahre. Der Renteneintritt solle damit der steigenden Lebenserwartung angepasst werden, vor allem, um die Rentenversicherung zu entlasten. Durch den demografischen Wandel sei diese vor große Herausforderungen gestellt. Nicht nur, weil die Menschen immer älter werden würden, sondern auch, da bereits Mitte der 2020er Jahre die geburtenstärkeren Jahrgänge in Rente gehen würden. „Diese Anpassung des gesetzlichen Rentenalters würde nicht nur die Rentenversicherung entlasten. Sie würde über eine höhere Erwerbstätigkeit auch das gesamtwirtschaftliche Potenzial stärken und damit die Bemessungsgrundlagen für Steuern und Sozialbeiträge stützen“, heißt es in dem Bericht. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Doch gegen diesen Vorschlag gibt es auch viel Kritik. Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der Linken, kritisiert: “Alle Jahre wieder zerrt die Bundesbank die Anhebung des Rentenalters aus der Mottenkiste. Wenn es nach dem Willen der Bundesbank ginge, würden Menschen überhaupt niemals in Rente gehen. Die Bundesregierung muss derartigen Ansinnen, die das Vertrauen in die gesetzliche Rente weiter zerstören, eine klare Absage erteilen.“ Parteikollegin Sahra Wagenknecht schloss sich der Kritik an und forderte eine nachhaltige Reform des Rentensystems. Als Positivbeispiel verwies sie auf den Nachbarstaat Österreich, über dessen Rentenkonzept wir hier berichteten.

AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt in einer
Pressemitteilung, dass die Forderung der Bundesbank an den Lebensverhältnissen
der Menschen vorbeigehe und mehr Probleme schaffe, als sie zu lösen: „Viele
ältere Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen halten nicht bis zum
regulären Renteneintritt durch. Sie werden vor die Wahl gestellt: entweder
Frührente mit lebenslangen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und
Vorruhestandsarmut.“

„Wer schwer arbeitet, hat ein höheres Sterblichkeitsrisiko als der Durchschnitt aller Erwerbstätigen. Wer also das Renteneintrittsalter anhebt, kürzt all diesen Menschen eiskalt deren Rente“ kritisiert auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung stellte sie fest, dass bereits die Anhebung auf 67 ein Fehler gewesen sei. Weitere Beiträge zum Thema Rente finden Sie hier.

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Im März 2019 fand in Berlin ein Fachkongress zum Thema „Einsamkeit im Alter“ statt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht.

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„Einsamkeit im Alter vorbeugen – aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen“ war der Titel des Fachkongresses, der vom 18. - 19.März dieses Jahres in Berlin stattfand und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert war. Über 200 Personen aus Wissenschaft und Praxis, Verbänden und Kommunen waren haben daran teilgenommen. Neben Fachvorträgen zum Thema wurden auch die Preise der Gewinner/innen des Wettbewerbs „Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“ verliehen. Der Wettbewerb hatte zum Ziel, Initiativen und Projekte auszuzeichnen, die sich aktiv gegen Einsamkeit im Alter engagieren. Überreicht wurden die Preise durch den BAGSO-Vorsitzenden Franz Müntefering.

Nun hat die BAGSO im Auftrag des Ministeriums eine Dokumentationsmappe zu der Veranstaltung im Umfang von über 150 Seiten veröffentlicht, die Sie hier öffnen können. In dem Dokument befinden sich die Vorträge, die es an dem Wochenende gegeben hat, in verschriftlichter Form. Darunter zum Beispiel die Rede der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, die auf dem Kongress sagte: „Als Gesellschaft sollte uns der Knopf aufrütteln. Wir müssen etwas gegen die Einsamkeit tun. Mit dieser Veranstaltung drücken wir quasi den Knopf. Die Konferenz und die Preisverleihung rütteln auf, sie schaffen Verbindungen. Das ist sehr gut.“

Im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen sei Einsamkeit im
höheren Alter deutlich häufiger. Prof. Dr. Maike Luhmann weist in ihrem
Fachvortrag darauf hin, dass sich nach konservativer Schätzung ca. 5% der über
80-jährigen in Deutschland chronisch einsam fühlten.

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„Senioren für Senioren“ ist der Name des regelmäßigen Internet-Treffs der Stadt Heide, den der Seniorenbeirat der Stadt ins Leben gerufen hatte. Das Angebot soll Senior/innen dabei unterstützen, die Möglichkeiten des Internets kennenzulernen.

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Das Internet-Café für Seniorinnen und Senioren ist ein Angebot des Seniorenbeirats Heide, älteren Menschen mit einfachen PC-Kenntnissen beim Kennenlernen und Nutzen des Internets zu unterstützen. Es findet immer mittwochs von 15:30 bis 17:30 Uhr in der Klaus-Groth-Schule in Heide statt. Zu dem Projekt gibt es auch eine Internetseite, auf der beispielsweise Hinweise für Senior/innen zur Internetnutzung zu finden sind. Dort finden Sie auch Kontaktangaben für Auskunft zum Internet-Treff.

Weitere Veranstaltungen oder aktuelle Informationen rund um den Seniorenbeirat in Heide finden Sie auf deren Internetseite. Öffentliche Sitzungen des Beirats finden an den 3.Dienstagen im Monat im Bürgerhaus statt. Zusätzlich dazu gibt es dort auch am 1.Montag des Monats eine offene Sprechstunde zwischen 10 Uhr und 11 Uhr.

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Am 21.11.2019 bietet der Pflegestützpunkt Kiel eine Veranstaltung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflegestützpunkt konkret“ gab es in diesem Jahr verschiedene Veranstaltungen rund um die Themen des Älterwerdens. Die letzte der Veranstaltungen im Jahr 2019 findet am 21.11.2019 in den Räumlichkeiten des Amts für Soziale Dienste in Kiel statt.

Unter dem Titel „…und plötzlich ist alles anders – wer hilft mir, wenn ich nicht mehr für mich sorgen kann?“ wird Joanna Batista von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. dort über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sprechen. Nach einer Einführung wird Raum für ihre individuellen Fragen zum Thema sein.

Die Veranstaltung beginnt um 16:30 Uhr und endet gegen 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, aufgrund der beschränkten Zahl an Teilnehmer/innen ist eine Anmeldung allerdings notwendig. Kontaktdaten dazu sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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