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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein organisiert einen Fachtag zum Thema Seniorenpolitik. Es soll über Seniorenpolitik, neue Ansätze und Möglichkeiten der Mitgestaltung diskutiert werden.

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Dazu sind verschiedene Vorträge und Workshops geplant. Das Grußwort hält der Sozialminister Dr. Heiner Garg.

An dem Fachtag teilnehmen können Menschen, die

  • sich bürgerschaftlich engagieren wollen
  • Mitglied in Seniorenbeiräten sind
  • ihr Umfeld und Ihre Zukunft aktiv gestalten möchten
  • in einer Organisation, einem Verband oder einer Kommune arbeiten
  • sich anderweitig um die Belange älterer Menschen kümmern
  • interessiert sind an moderner Seniorenpolitik

Den Flyer mit allen Informationen können Sie hier herunterladen.

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2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.

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Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen.  „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.

Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“

Weitere Beiträge zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier.

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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Stationäre Pflegeeinrichtungen kosten für die Bedürftigen mehr. So sei der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für ihre Heimunterbringung im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 1900 Euro im Monat gestiegen.

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120 Euro mehr pro Monat als noch im Vorjahr – so hoch seien die Kosten gestiegen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen im sogannten Eigenanteil selber tragen müssen. Laut SPIEGEL seien die Kosten im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1891 Euro monatlich gestiegen. Doch die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind immens: Etwa 1000 Euro mehr müssen Pflegebedürftige im teuersten Bundesland (Nordrhein-Westfalen, 2337 Euro) im Vergleich zum vergleichsweise günstigsten Land (Sachsen-Anhalt, 1331 Euro) durchschnittlich zahlen. Schleswig-Holstein liegt mit unterdurchschnittlichen 1679 Euro im Monat im Mittelfeld.

Da die Pflegeversicherung nur eine feste Pauschale für eine Heimunterbringung übernimmt, müssen die BewohnerInnen selber für steigende Ausgaben aufkommen. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, die sich dann in erhöhten Eigenanteilen widerspiegeln. Auf diesem Portal berichteten wir bereits über die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, die unter anderem die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte El-Samadoni stellte. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, äußerte sich Samiah El-Samadoni dazu damals in einer Pressemitteilung.

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Auch 2020 wird wieder der Deutsche Generationenfilmpreis verliehen, der jüngere und ältere Filmemacher/innen sowie Mehr-Generationen-Teams auszeichnet. Bis Januar 2020 läuft die Bewerbungsfrist.

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Filmemacher/innen bis 25 Jahre und ab 50 Jahre können sich mit ihren Filmen und Videos bewerben. Möglich sind dabei frei gewählte Themen in der Allgemeinen Kategorie oder Filme und Videos zum Jahresthema 2020. „Auf den Straßen, in den Köpfen“ ist der Titel, es soll dabei um die Rolle von Bürgerbewegungen gehen. Aktuell beispielsweise die Bewegung „Fridays for Future“ (Freitags für die Zukunft), bei der vor allem junge Menschen in vielen Städten freitags auf die Straße gehen. „Das, was die Menschen gesellschaftlich und politisch bewegt, was ihre Hoffnungen und Forderungen sind und waren – das alles und vieles mehr lässt sich beim Jahresthema ‚Auf den Straßen, in den Köpfen‘ anpacken“, heißt es auf der Internetseite des Deutschen Generationenfilmpreises. „Mit seinem Jahresthema ‚Auf den Straßen, in den Köpfen‘ bietet der diesjährige Deutsche Generationenfilmpreis ein besonderes Forum für Filme, die von gesellschaftlichen Bewegungen in der Vergangenheit und Gegenwart handeln und persönliche Geschichten erzählen. In Form einer Dokumentation oder Reportage, als Zeitzeugenfilm, Spielfilm oder Experimentalvideo“, steht dort weiter zur Teilnahme https://www.deutscher-generationenfilmpreis.de/wettbewerb_mitmachen.html . Die Filmlänge dürfe 15 Minuten allerdings nicht überschreiten.

Eingereicht werden können Filme und Videos vom 31.08.2019 bis zum 15.Januar 2020. Aktuelle Meldungen des Generationenpreises finden sie auch auf der offiziellen Facebook-Seite.

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Am 13. Und 14.09.2019 findet in Düsseldorf der 3. Internationale Demenzkongress statt. Expertenvorträge widmen sich dabei aktuellen Themen rund um das Thema Demenz.

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Bei dem Kongress, den der Malteser veranstaltet, soll es um Alltagsfragen im Umgang mit Demenz gehen. Dazu zählen Themen wie Ernährung und Demenz, Paarkonflikte aufgrund der Erkrankung oder den Umgang mit herausforderndem Verhalten. Darüber hinaus geht es aber auch um mögliche zukünftige Veränderungen, beispielweise in Veranstaltungen wie „Alter, Demenz und Technik: Roboter und  Co – digital oder ‚analog‘?“. Das vollständige Programm und weitere Informationen zu der Veranstaltung können Sie hier einsehen.

Der Kongress richtet sich sowohl an Fachkräfte wie z.B. Ärzt/innen und Pfleger/innen als auch an Angehörige oder Interessierte. Eine Anmeldung kostet 190 Euro, das Anmeldeformular finden Sie hier.

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In der digitalisierten Welt ist es für jede Person innerhalb kurzer Zeit möglich, Informationen aus dem Internet zu bekommen – auch zu gesundheitlichen Fragen. Fehlinformationen über die Gesundheit können dabei jedoch erhebliche Schäden bedeuten, berichtet die Bertelsmann Stiftung.

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Falsche Informationen seien nichts Neues. Sie gebe es auch in anderen Medien wie Büchern oder Fernsehsendungen. „Digital werden Falschinformationen jedoch noch schneller, günstiger und manchmal auch erfolgreicher lanciert. Sie lassen sich schwer richtigstellen und verbleiben oft lange Zeit im Netz“, warnt die Bertelsmann Stiftung in einer Ausgabe von „Spotlight Gesundheit“. Solche falschen Informationen könnten laut der Bertelsmann-Stiftung schädliche Konsequenzen haben. Und diese „nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft – wenn beispielsweise die Impfrate sinkt oder Behandlungskosten durch zu spätes Eingreifen steigen.“ Problematisch seien nicht ausschließlich Internetseiten, die Fehlinformationen aus ideologischen oder profitgesteuerten Interessen streuen. Auch Verlage oder Krankenkassen würden teilweise ungenaue bis fehlerhafte Gesundheitsinformationen auf ihren Internetseiten enthalten.

Die Stiftung veröffentlicht in dem Dokument 16 Kriterien, die auf ein erhöhtes Schadenspotential hinweisen könnten. Diese gliedern sich in drei Unterkategorien: Korrektheit, Transparenz und Wirkungskraft der Information bzw. Internetseite. Die Bertelsmann Stiftung kritisiert, dass es zu wenig Kontrolle über Gesundheitsinformationen im Internet gibt. „Während es im Umweltbereich, bei Ernährung, Finanzen und Energie neben Überwachungsbehör- den auch Verbraucherschutzverbände oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gibt, die den Markt beobachten und Missstände publik machen, fehlen solche ‚Marktwächter‘ im Gesundheits- wesen bislang weitestgehend“, bemängelt die Stiftung.

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Politiker/innen aus Union und SPD denken darüber nach, das Amt einer/eines Einsamkeitsbeauftragten der Bundesregierung einzuführen. Besonders Rentner/innen seien häufig von Einsamkeit betroffen.

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„Das Thema Einsamkeit wird von der Politik völlig vernachlässigt und massiv unterschätzt“, sagte SPD-Politiker Karl Lauterbach gegenüber der Bild am Sonntag. Er fordert die Einführung eines „Regierungsbeauftragten für Einsamkeit“. Neu ist die Forderung nicht, bereits Anfang des Jahres 2018 sprach sich Lauterbach für die Schaffung einer solchen Zuständigkeit aus: "Es muss für das Thema Einsamkeit einen Verantwortlichen geben, bevorzugt im Gesundheitsministerium, der den Kampf gegen die Einsamkeit koordiniert". Vorbild der damaligen Vorschläge war Großbritannien, wo eine Ministerin unter anderem für Einsamkeit ernannt worden ist. Die damalige Premierministerin Theresa May dachte bei der Maßnahme laut tagesspiegel vor allem an "Menschen, die niemanden haben, mit dem sie reden oder ihre Gedanken und Erfahrungen teilen können".

Nun hat sich der Gesundheitsexperte der SPD zu diesem Thema erneut zu Wort gemeldet – und erhält Zuspruch aus Reihen des Koalitionspartners. Marcus Weinberg (CDU) unterstützt den Vorschlag und äußert sich gegenüber der Bild: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird“. Weiter nennt der familienpolitische Sprecher der Union mögliche Gründe für die Einsamkeit von Senior/innen: „Wenn sich Menschen im Alter die Fahrt in die Stadt oder den Stadion-Besuch nicht mehr leisten können, sind sie von vielen gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen“. Eine Studie des Statistik-Portals Statista im Auftrag der Hilfsplattform Careship hatte ergeben, dass sich mehr als 60 % der Über-65-jährigen mehr Kontakt zur Familie wünsche. Jede/r Vierte gab an, gar keinen Kontakt zur Familie zu haben und jede/r Zehnte fühle sich einsam. Auch auf diesem Portal ist Einsamkeit im Alter immer wieder Thema. Eine Übersicht über die hier erschienen Artikel finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat vergangenen Monat die Gründung einer neuen Stiftung zur Förderung von Ehrenamt und Engagement beschlossen. Damit wird eine Maßnahme der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ umgesetzt.

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Wie wir auf diesem Portal kürzlich berichteten, gehört die Stärkung von Ehrenamt und Engagement zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Mit der nun ins Leben gerufenen "Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt" soll diese Maßnahme umgesetzt werden. Zum Ziel der Stiftung heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: „Kernanliegen der Stiftung ist es, Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt bereitzustellen und ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung zu unterstützen.“ Insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen sei es schwierig, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft zu etablieren. Kleinen Initiativen fehle es bislang häufig an Unterstützung.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Deutschlands zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Das die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zu den beschlossenen Maßnahmen gehört, liegt sicher auch daran, dass laut Bundesregierung deutschlandweit über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv seien.

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Mehr als die Hälfte der Renten in Deutschland liegen bei unter 900 Euro im Monat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

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"Es lässt sich schlicht nicht leugnen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr armutsfest ist", wird Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Linken, in einem Tagesschau-Artikel zitiert. Zuvor hatte die Abgeordnete eine Anfrage zur Rentenhöhe an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 51,4 Prozent der Altersrentner im Jahr 2018 weniger als 900 Euro im Monat erhielten – das sind mehr als 9,3 Millionen Menschen. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass das nicht bedeute, dass diese Rentner/innen alle auch real weniger als 900 Euro im Monat zur Verfügung hätten. So müsse man auch mögliche Betriebsrenten oder Einkommen der Lebenspartner/innen mit berücksichtigen.

Aus Sicht der Linken müsse das Rentensystem dennoch grundlegend reformiert werden. Auf der Internetseite der Bundestagsfraktion wird beispielsweise eine „Solidarische Mindestrente“ von 1.050 Euro im Monat gefordert. Außerdem müssten alle Einkommen in die Rentenversicherung einfließen, so auch Selbständige oder Politiker/innen. Eine Übersicht der Rentenkonzepte der einzelnen Parteien finden Sie hier.

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