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Die geplante Einführung eines Entlastungsbudgets in der Pflege durch die Regierungskoalition ist zunächst auf das kommende Jahr verschoben worden. Der Verein wir pflegen e.V. fordert eine schnellere Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen.

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Kernidee eines Entlastungsbudgets für die Pflege ist die Zusammenlegung verschiedener, einzelner Leistungssätze zu einem Budget. Das betrifft Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit sollen Bürokratie abgebaut werden und die selbstbestimmte Nutzung des Budgets vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hatten sich die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein solches Entlastungsbudget einführen zu wollen. Die ursprüngliche Umsetzung sollte 2019 stattfinden, das Projekt wurde jedoch erst einmal auf 2020 verschoben.

Der Verein wir pflegen e.V. kritisiert das und fordert eine schnellere Umsetzung – noch in diesem Jahr. Das schreibt der Verein in einer Stellungnahme, die gleichzeitig Argumente für ein Entlastungsbudget aufzählt und begründet, warum das nicht zu teuer sei.

Das Entlastungsbudget soll insbesondere Bürokratien abbauen und für mehr Flexibilität sorgen: „Ob Budgetgelder am besten für die Tagespflege oder Verhinderungspflege oder aber in vielfältiger Kombination unterschiedlicher Leistungen genutzt werden, darüber sollten allein die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen entscheiden.“ Außerdem soll das Entlastungsbudget Hürden schon bei der Beantragung abbauen, denn „Entlastung für pflegende Angehörige muss ab sofort schnell und einfach im Alltag organisierbar sein.“ Ein Antrag auf das Budget solle nur einmal gestellt werden müssen.

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Am 15. und 16. November diesen Jahres veranstaltet der Dachverband Lesben im Alter e.V. eine Fachtagung zu dem Thema "Ältere Lesben und Schwule in Senior/innenarbeit und Quartiersentwicklung. Beispiele aus der Praxis“.

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Kürzlich hat der Verband eine vorläufige Tagesordnung für die Veranstaltungstage veröffentlicht. Vorgestellt werden sollen unter anderem Initiativen, die Praxiserfahrungen in der Arbeit mit und für Schwule und Lesben gesammelt haben. Dazu gehört beispielsweise die Mainzer Initiative „Queer im Quartier“, aber auch aus anderen Städten sollen Projekte vorgestellt werden. Außerdem ist ein gemeinsamer Besuch der „villa anders“ in Köln-Ehrenfeld geplant – ein Wohnprojekt für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Bisexuelle.

Die vorläufige Tagesordnung finden Sie hier, für weitere Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte per Mail unter der Adresse kontakt@lesbenundalter.de.

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Vergangenen Sommer kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Sofortprogramm gegen Pflegenotstand an. Von den geplanten 13.000 neuen Stellen sei laut ARD-Magazin FAKT bislang jedoch keine bewilligt worden.

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Das Thema Pflege wird in Deutschland immer häufiger diskutiert. Das liegt nicht zuletzt an den sich häufenden Berichten über teils katastrophale Zustände im Pflegebereich. Das Problem liegt vor allem am Pflegenotstand, es gibt zu wenig Fachkräfte, die die Qualifikation und Zeit haben, sich ausreichend gut um Patient/innen kümmern zu können. Im letzten Sommer kündigte Gesundheitsminister Spahn daraufhin an, mit einem Sofortprogramm für eine attraktivere Pflege zu sorgen. Dazu gehörte die Ankündigung, bis 2019 13.000 neue Stellen zu schaffen. Nun, ziemlich genau ein Jahr später, berichtet das ARD-Magazin FAKT vom 02.07.2019 allerdings, dass von diesen angekündigten Stellen bislang keine einzige im Rahmen des Sofortprogramms geschaffen worden sei. Lediglich 2.300 neue Stellen gebe es im Pflegebereich, die allerdings auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zurückzuführen sei. Das Magazin stützt sich dabei auf Krankenkassenberichte, die bekanntgaben, keine weiteren Stellen bewilligt zu haben. Ein Problem bei der Schaffung neuer Stellen seien unter anderem bürokratische Hürden.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen stark diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organspende in Deutschland komplett verändern könnte. Bei dem Vorschlag der sogenannten Widerspruchslösung würden alle Bundesbürger/innen zu potentiellen Organspender/innen werden, sofern sie dem nicht widersprechen.

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Bisweilen funktioniert die Organspende in Deutschland so, dass Bürger/innen, die einer Spende für den Fall des eigenen Todes zustimmen, einen Organspendeausweis beantragen können. Das führt jedoch zu einer Situation, in der die Warteliste für überlebenswichtige Organe viel größer ist als die Anzahl an Organspender*innen. Dabei könnten sich sicherlich viele eine Organspende durchaus vorstellen, die bislang allerdings noch keinen Spendenausweis beantragt haben bzw. sich noch nicht mit der Frage konfrontiert sahen. Und genau da setzt nun ein Vorschlag einiger Parlamentarier/innen, neben Gesundheitsminister Spahn auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Karl Lauterbach, an. Mit der sog. Widerspruchslösung würde jede/r Bürger/in einer möglichen Organentnahme zustimmen, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine zweite Gruppe von Parlamentarier/innen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sieht verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorhaben und setzt sich alternativ zur Widerspruchslösung für eine Zustimmungslösung ein. Demnach solle es weiterhin Voraussetzung sein, dass mögliche Organspender/innen vorher aktiv zugestimmt haben. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis soll eine Zustimmungslösung nach dem Vorschlag der Gruppe allerdings durch regelmäßige Aufklärung durch Ärzt/innen und Ansprache in Bürgerämtern ergänzt werden.

Am 26.06.2019 kam es zur ersten Lesung der Vorschläge im Bundestag. Da es sich bei dem Thema vor allem um eine ethische Diskussion handelt, wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Die Abgeordneten sollen einzig ihrem Gewissen verpflichtet sein. Das führt dazu, dass es in den jeweiligen Fraktionen zum Teil große Unterschiede in den Auffassungen gab. Bedenken an der Widerspruchslösung gab es aus verschiedenen Lagern. Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs an: „Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nachdem Schweigen Zustimmung ist". Nicht nur in der Politik, auch in Teilen der Zivilgesellschaft stößt das Vorhaben teils auf heftige Kritik. So kommentiert Dr. Gerd Eisenbeiß beispielsweise in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: „Die Würde des Menschen sei unantastbar, sagt das Grundgesetz. Dem würde ein Gesetz widersprechen, das die Bürger generell zu Ersatzteillagern erklärt, wenn sie nicht widersprochen haben. Auch mildere Druckmittel, etwa regelmäßige Abfragen, setzen die Menschen einem moralischen Druck aus, der mit Sicherheit die Freiwilligkeit untergräbt.“

Nach erster Aussprache versammelten sich 221 Abgeordnete hinter einer Widerspruchslösung, 190 hinter dem Alternativvorschlag. Die einzelnen Beiträge der Abgeordneten in der genannten Parlamentsdebatte können Sie sich auch in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen. Dazu klicken Sie hier und geben „Organspende“ in die Suchleiste ein. Über die weitere Entwicklung der Diskussion um die Organspende berichten wir auf diesem Portal.

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Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, seniorenpolitischen Organisationen und (Seh-)Behindertenverbänden fordert den sofortigen Einbau von Warngeräuschen bei Elektrofahrzeugen. Der Grund: Die leisen Motoren könnten schnell überhörbar sein.

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„Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), von dem die Initiative für das Bündnis ausging. Zu diesem gehören beispielsweise der Sozialverband SoVD und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen). Insbesondere für sehbehinderte Passant/innen und ältere Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen stellen die immer leiser werdenden Motoren schnell eine Gefahr dar. Die Forderung besteht nun darin, in Elektro- und Hybridfahrzeuge Warngeräusche zu integrieren, um der erhöhten Unfallgefahr entgegenzuwirken. Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema fordert genau das ein, allerdings erst für Elektrofahrzeuge ab 2021. Das Bündnis will die Umsetzung sofort.

Die Technik, die in lautlose Fahrzeuge eingebaut werden kann, nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem). Den Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen ohne Warnsystem empfiehlt das Bündnis die Nachrüstung mit AVAS.

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Am 01.09.2019 soll zum 4. Mal der „Move for Dementia“ stattfinden - eine europaweite Kampagne, bei der mit verschiedensten Angeboten auf das Thema Demenz aufmerksam gemacht werden soll.

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Koordiniert wird der Kampagnentag am 1. September vom Generationentreff Enger, welcher auf der eigenen Internetseite einen ersten Infobrief zu dem Thema veröffentlicht hat. In dem Brief heißt es: „Das Engagement und die Freude jedes Einzelnen an der Begegnung hat die Verantwortlichen vom Generationentreff Enger ermutigt, gemeinsam für die 4. Bewusstseins Kampagne „Move for Dementia 2019“ federführend sich zu engagieren.“ Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und ehemaliger SPD-Politiker, wird in diesem Jahr die Schirmherrschaft übernehmen.

Wenn es lokale Seniorenorganisationen, Verbände oder einfach interessierte und motivierte Einzelpersonen gibt, die sich vorstellen können, an diesem Tag selber mit Angeboten aktiv zu werden, können diese sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen: „Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die Initiative ergreifen und mit einer Veranstaltung Ihrer Wahl mit einem gemeinsamen Erlebnis für Jung und Alt wie, z.B. Kulturfrühstück, Kaffeenachmittag, oder Tanzen, oder Boule oder Wandern oder Laufen oder Fahrrad fahren, oder Spaziergang oder.. oder auf das Thema aufmerksam machen würden.“ Für diesen Fall würde Generationentreff Enger als Veranstalter kostenlose Plakate für die Kampagne zur Verfügung stellen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gniermann@vmah.de oder telefonisch unter 05224 – 9941216.

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In einer für den Kirchentag in Dortmund verfassten Resolution zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) gefordert, für Pflegezeiten Anspruch auf Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit zu haben. Der Verband berichtet über große Zustimmung auf dem Kirchentag.

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Im Rahmen der Veranstaltung „Wohin mit der Pflege? Wege aus der Sackgasse“ auf dem diesjährigen Dortmunder Kirchentag hatte BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering einige Forderungen des Verbands eingebracht, die dieser bereits im Vorfeld als Resolution veröffentlicht hatte. Dort heißt es: „Eine zentrale Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft wird es sein, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei werden auch in Zukunft Familienangehörige eine entscheidende Rolle spielen, die alle bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden müssen. Viele von ihnen sind berufstätig. Für sie fordern wir eine Pflegezeit analog zur Elternzeit.“ Mit diese Idee verknüpft der Dachverband vor allem zwei Forderungen: Pflegende Angehörige sollen – ebenso wie Eltern – Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben. Diese soll sich auf bis zu 36 Monate erstrecken können und soll ab Pflegegrad 2 beginnen. Außerdem sollen pflegende Angehörige bis zu 10 arbeitsfreie Tage im Jahr (zusätzlich zum Urlaubsanspruch) für Pflegenotfälle ein beräumt bekommen.

Die BAGSO berichtet über große Zustimmung, die Forderungen seien „von der sehr großen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet“ worden.

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Maßgeblicher Bestandteil des kürzlich beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Anhebung der ärztlichen Mindestsprechstundenzeit auf wöchentlich 25 Stunden (zuvor 20). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einigten sich nun auf Eckpunkte der Umsetzung.

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Bislang war noch unklar, inwieweit sich das Mehrangebot an Sprechstunden auf die Vergütung auswirken wird. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich nun auf Eckpunkte bei der Umsetzung des Terminservicegesetzes, wozu auch Vergütungsregelungen gehören. Dadurch steht nun fest: Der Mehraufwand soll entsprechend vergütet werden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen scheint mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und wird im Ärzteblatt indirekt zitiert: „Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.“

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Anfang des Monats hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Geringverdienende in der Rente überproportional benachteiligt seien. Der Sozialverband VdK fordert eine gerechte Rente für alle Arbeitnehmer/innen.

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Die DIW-Studie hat nun Unterschiede verschiedener Einkommensgruppen in der Rente analysiert und kommt zu dem Schluss, dass das Äquivalenzprinzip des deutschen Rentensystems verletzt werde. Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Rente von den zuvor eingezahlten Beiträgen abhängig ist. Wer also mehr einzahlt, wird auch im Ruhestand mehr bekommen. Laut DIW berücksichtige die Rente jedoch nicht, dass Menschen mit hohem Lebenseinkommen eine statistisch erwiesene höhere Lebenserwartung haben als jene, die eher geringe Löhne bezogen. Das führe zu einer überproportionalen Besserstellung von Gutverdiener/innen, die nicht nur höhere Renten beziehen, sondern diese auch noch deutlich länger. Bislang geht das Rentensystem davon aus, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Geburtenjahres gleich hoch und damit direkt vergleichbar sei.

Der Sozialverband VdK reagiert mit einer Stellungnahme auf die Ergebnisse der Studie: „Der VdK sieht sich durch die Studie in seinen Forderungen nach gerechten Renten für alle Arbeitnehmer bestätigt. Gerade der Altenpfleger, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten.“ Konkret fordern der Verband die Aufwertung geringer Renten und ein stabiles Rentenniveau bei 50 Prozent.

Ein Ansatz könnte nach den Wissenschaftlern auch die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente sein, die von der Union noch geblockt wird. "Eine Grundrente würde der Verletzung des Äquivalenzprinzips entgegenwirken", wird DIW-Forscher Kemptner im Spiegel zitiert.

Die vollständige Studie des DIW finden Sie hier.

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In der Debatte um Rente und Altersarmut wird immer wieder das österreichische System als Positivbeispiel herangezogen. Doch warum genau? Was unterscheidet eigentlich das österreichische vom deutschen Rentensystem?

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Die ARD-Sendung plusminus zeigte im Frühjahr 2017 einen Beitrag mit dem Titel: „Renten in Österreich - Vorbild für Deutschland?“ (auf Youtube z.B. hier zu finden). Darin kommt auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort: „In Deutschland haben wir viel zu sehr auf kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaut. Die ist, wie sich jetzt in der Niedrigzinsphase zeigt, gescheitert. Österreich hat das besser gemacht. Auf die Umlage gesetzt, und das sollten wir in Deutschland auch wieder tun.“ Maßgebliche Unterschiede der Rentensysteme hat die Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren in einer Studie erfasst. Deutschland und Österreich seien sich wirtschaftlich ähnlich, bei der Rente allerdings ganz andere Wege gegangen, heißt es dort. Und die kapitalgedeckte Altersvorsorge habe sich nicht so bewährt, wie gehofft: „Einen wichtigen Grund für das schwächere Abschneiden des deutschen Alterssicherungssystems sehen die Wissenschaftler darin, dass sich die Erwartungen, die zur Jahrtausendwende mit einem teilweisen Umstieg auf Kapitaldeckung verbunden waren, nicht erfüllt haben. Die deutlichen Reduzierungen in der GRV werden durch die kapitalgedeckte „zweite“ (betriebliche Altersvorsorge) und „dritte“ (Riester-Rente) Säule oft nicht ausgeglichen.“ Wesentliche Unterschiede der Rentensysteme liegen darin, dass Österreich eine Mindestrente hat (im Gegensatz zu Deutschland, wobei diese auch im deutschen Koalitionsvertrag angestrebt wird), mehr vom Bruttoinlandsprodukt für die Rente ausgibt und alle, auch Selbständige, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Österreichische Rentner/innen bekommen im Schnitt etwa 60 Prozent mehr Rente als Deutsche im Ruhestand. Von höheren Renten können in der Alpenrepublik laut der Studie auch Menschen mit prekären Einkommen profitieren: „Auch Geringverdiener sind nach Analyse der Wissenschaftler im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.“

Die Unterschiede hat der Fernsehbeitrag der ARD (s.o.) im Einzelnen übersichtlich zusammengestellt:


Höhere Anrechnung: Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es nur gut 44 Prozent, Tendenz: fallend. Der enorme Unterschied hat selbst Rentenexperten in Österreich überrascht. Das Leistungsniveau in Deutschland reiche in vielen Fällen nur noch für Renten unterhalb der Armutsgrenze. „Mit dem haben wir absolut nicht gerechnet. Das ist aus österreichischer Perspektive schon sehr komisch, dass ein reiches Land wie Deutschland sich kein besseres Rentensystem leistet“ so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Erwerbstätigenversicherung: Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse zahlen.


Bruttoinlandsprodukt: Deutschland gibt nur knapp zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus. Österreich dagegen 14 Prozent.


Betriebsrenten und Privatvorsorge: 90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente. Nur zehn Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart.


Beitragssätze: Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Die Arbeitnehmer zahlen aber nur 10,25, die Arbeitgeber dagegen 12,55. Die Wirtschaftskammer in Wien beklagt das natürlich. „Wir haben einen europäischen Spitzensatz erreicht. Wir würden gerne die Lohnnebenkosten senken, erhöhen geht ganz sicher nicht mehr“, sagt Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich.


Kostenvergleich: Alle Versuche, etwas zu ändern, waren bisher aber politisch nicht durchsetzbar. Anders als in Deutschland. „Es ist ja keine Kostenersparnis, wenn ich vom gesetzlichen System zu einer privaten Vorsorgeform wechsle. Dadurch werden ja fürs erste keine Kosten gespart. Bestenfalls verlagert. Vieles spricht dafür, dass das sogar deutlich teurer wird“, so Dr. Josef Wöss von der Arbeiterkammer Wien.


Mindestrente: Sybilla Wojslaw ist Krankenschwester in einer Wiener Privatklinik. Wie viele andere Erwerbstätige auch, wird sie bis zu ihrer Rente weder den Durchschnittsverdienst noch 45 Beitragsjahre erreichen. Insgesamt wird sie vielleicht auf 35 Jahre kommen. Es könnte ein bisschen knapp werden, fürchtet sie. Allerdings wird ihre Rente immer noch weit über der Armutsgrenze liegen.

Alle, die nur eine Rentenhöhe unterhalb der Armutsgrenze erreichen, haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Finanziert aus Steuermitteln. Eine Art Mindestrente. Deutlich höher und weniger bürokratisch als die Grundsicherung in Deutschland.

„Wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht, das ist für eine alleinstehende Person 890 Euro im Monat beziehungsweise für einen Paar-Haushalt 1350 Euro, wenn diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, dann wird die Differenz zwischen der eigenen Pensionshöhe und dieser Ausgleichszulagengrenze zugezahlt“, so Magistra Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Geprüft wird dafür nur das Einkommen. Nicht das Vermögen. Senior/innen in Österreich können ihr Erspartes und ihr Auto behalten.


Binnennachfrage: Der Wiener Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister war lange Jahre Gastprofessor an internationalen Universitäten. Gerade ist er selbst in Pension gegangen. Sein Credo: Übermäßiges Sparen bei den Renten schadet am Ende der Wirtschaft. „Ich glaube, Deutschland ist mit dem Sparen bei den Renten nicht am richtigen Weg, weil man ja damit systematisch die Konsumnachfrage dämpft und auch die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft erhöht.“


Rentenreformen: Allerdings fällt auch in Österreich das Geld nicht vom Himmel. In den nächsten Jahren wird die Versorgung der Beamten an die der Normalbürger angeglichen und die Renten werden abgesenkt. Sie bleiben aber auch in Zukunft erheblich höher als in Deutschland.


Da der Fernsehbericht von 2017 und die Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 nicht auf dem aktuellen Stand sind, können die zitierten Angaben von der aktuellen Situation abweichen.

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