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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine Reform der Notfallversorgung. Eine Leitstelle solle künftig zunächst prüfen, ob eine sofortige Klinikeinweisung wirklich von Nöten ist.

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Die Notfallaufnahmen in Krankenhäusern seien zu oft überlaufen. Das liege auch daran, dass Krankenwagen immer wieder zu Einsätzen ausrücken müssen, in denen eigentlich ein Besuch bei einer ambulanten Ärzt/in gereicht hätte. Das kritisierte Bundesgesundheitsminister Spahn und schlug in einem Entwurf vor, die Notfallversorgung grundlegend zu reformieren. Konkret solle eine zentrale Leitstelle eingerichtet werden, die sowohl Anrufe über die Notfallnummer 112 als auch über die Nummer der ärztlichen Terminservicestellen (116 117) entgegennehmen sollen. Bei dem Telefonat soll dann geklärt werden, ob ein Rettungswagen notwendig ist oder ein Besuch bei ambulanten Ärzt/innen ausreicht. Ähnlich sollen auch die Notfallaufnahmestellen selber reformiert werden. Teil des Vorschlags ist die Einrichtung von Notfallzentren in Kliniken, die ebenfalls eine erste Einschätzung abgeben sollen, ob eine akute Behandlung in der Notaufnahme nötig ist.

Zustimmung gab es bislang von der Bundesärztekammer, die sich eine spürbare Entlastung der Notfallaufnahmen erhofft. Auch der Koalitionspartner SPD unterstützt die Pläne bislang. Zurzeit liegt der Gesetzentwurf den Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer vor, mit denen Mitte August über das Vorhaben diskutiert werden soll. Zur Umsetzung wäre möglicherweise eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, die die Zusammenarbeit der Kommunen, Länder und des Bundes neu regelt.

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In vielen Kommunen Schleswig-Holsteins haben Seniorenbeiräte die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Kommune zu präsentieren. Der Kieler Seniorenbeirat verfügt dagegen über einen eigenen Internetauftritt und kann so aktuelle Nachrichten - wie die anstehende Wahl zum 7. Seniorenbeirat - freier gestalten. Für die Wahl können sich Interessierte bis zum 27. August bewerben.

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Seit dem 07.08. und noch bis zum 27.08.2019 können sich interessierte Kieler/innen für einen Sitz im Seniorenbeirat bewerben. Voraussetzung ist, dass der Wohnort die Landeshauptstadt ist. Außerdem müssen Bewerber/innen mindestens 60 Jahre alt sein und bis zum Ende der Amtszeit Mitglied des Beirats sein wollen. Der Seniorenbeirat Kiel „vertritt die Belange der älteren Kieler*innen gegenüber der Ratsversammlung und der Verwaltung in allen Lebensbereichen“, heißt es auf der Internetseite der Landeshauptstadt. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Bewerbung. Der Kieler Seniorenbeirat ist mit einem Sitz in der Pflegekonferenz vertreten, und ist über die Stadt Kiel Mitglied im Landesseniorenrat.

Der Beirat besteht aus 24 Mitgliedern und wird von der Kieler Ratsversammlung gewählt. Näheres zu den Tätigkeiten des Seniorenbeirats Kiel finden Sie auf der neu gestalteten Internetseite.

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Die Bürgerbeauftrage des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat einen umfassenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt.

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2018 wurde das Amt als Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten 30 Jahre alt – 1988 setzte Schleswig-Holstein das erste Mal einen Bürgerbeauftragten ein. Gedacht ist das Amt für die Beratung von Bürger/innen in sozialen Angelegenheiten und als Vertretung ihrer Interessen. „Als Bürgerbeauftragte bin ich vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt und berichte den Abgeordneten unmittelbar – auch von Einzelfällen – aus meiner Beratung­sarbeit“, heißt es beispielsweise auf der Internetseite der Bürgerbeauftragten, die sich immer wieder auch mit Stellungnahmen zu aktuellen politischen Anliegen äußert.

In dem kürzlich vorgelegten Bericht werden auch mehrere Vorschläge unterbreitet, was nach Meinung von El Samadoni geändert werden könnte. So empfiehlt sie beispielsweise die Übernahme eines digitalen Endgeräts für Schulzwecke im Rahmen der Bildungs- und Teilhabepakete des SGB II. Neben weiteren Anregungen werden auch Fallbeispiele aus dem Beratungskontext beschrieben. Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins Leben gerufen. Zu den Ergebnissen äußerte sich die Bundesregierung auf einer Pressekonferenz.

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Eine Untersuchung der Verteilung von Ressourcen und Möglichkeit in Deutschland und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, das war der Auftrag der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im September 2018 durch die Bundesregierung eingesetzt worden ist. Es gebe immer größere Unterschiede in den Lebensverhältnissen, die sich nicht nur im Ost- und Westvergleich widerspiegelten, sondern beispielsweise auch in einem Stadt- und Landgefälle. „Alle Menschen in Deutschland sollen die Chance erhalten, dort zu leben, wo sie auch leben wollen“, eines der Ziele der Kommission, welches Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Pressekonferenz wiederholt. Alle 16 Bundesländer waren in der Kommission vertreten, in der Seehofer den Vorsitz innehatte. Co-Vorsitzende waren die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) und die Bundesernährungs- und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Folgende Maßnahmen sollen nun unter anderem angestrebt werden:

  1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
  2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
  3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
  4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
  5. Dörfer und ländliche Räume stärken
  6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
  7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
  8. Engagement und Ehrenamt stärken
  9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
  10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
  11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
  12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen

Mit diesen Maßnahmen stelle die Bundesregierung die Weichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. In Zukunft, auch noch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode, sollen „effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden“.

Das vollständige Dokument („Unser Plan für Deutschland“), in dem die drei Minister/innen ihre Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit erläutern, können Sie online einsehen.

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Unter dem Titel „Schwule Seniorenpolitik – wohin geht die Reise?“ findet am 23. und 24.09.2019 die Jahrestagung der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) statt. Tagungsort ist Berlin.

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Der Verein Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren setzt sich als Fachverband bundesweit für die Interessen homosexueller Männer im Alter ein. BISS kooperiert darüber hinaus mit vielen anderen Vereinen und Verbänden, die nicht nur Männer ansprechen (z.B. Lesben und Alter) und versteht sich als Lobbyorganisation.

Im September wird nun die Jahrestagung des 2015 gegründeten Vereins stattfinden. Veranstaltungsort wird die Schwulenberatung Berlin gGmbH sein. Zu der Beratungsstelle gehören 24 Privatwohnungen, eine Bibliothek, ein Veranstaltungsraum und eine Pflege-Wohngemeinschaft. Sie wurde mit dem Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt ausgezeichnet.

Nähere Informationen sowie ein vollständiges Programm werden im August auf der Internetseite von BISS erscheinen.

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Fehlender Wohnraum – eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen, die die Menschen nicht nur Großstädten bewegt. Darauf hat eine schleswig-holsteinische Volksinitiative nun reagiert. Sie fordert, dass Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufzunehmen.

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„Soziale Wohnungspolitik hat dafür zu sorgen, dass Wohnungs- und Obdachlosen ein Recht auf angemessenen Wohnraum gewährt wird“, heißt es in der Begründung eines vorgeschlagenen Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum. Gegründet wurde diese vor etwa einem Jahr von Sozialverband und der Deutsche Mieterbund. Sie fordert, dass Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung als Artikel 13a einzufügen. Dabei geht es um diese beiden Absätze, die die Initiative als Vorschlag einbrachte und in der Verfassung verankern möchte:

„1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Wohnung. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse.

2) Die Räumung einer Wohnung darf nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.“

Mit diesem Vorhaben sammelte die Initiative über 30.000 Unterschriften, 20.000 waren notwendig, damit sich der Landtag mit dem Thema befassen muss. So kam es vergangenen Monat zur ersten Lesung im Kieler Landtag, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien in der Aussprache Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen konnten. „Die hohe Beteiligung der Schleswig-Holsteiner zeigt uns einmal mehr, dass bezahlbares Wohnen auch in Schleswig-Holstein eine der drängendsten Fragen bleibt“, machte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Özlem Ünsal auf die Wichtigkeit des Anliegens aufmerksam. Die SPD unterstützt das Vorhaben: „Die Landesregierung muss durch eine strategische Wohnungsmarkt- und Förderpolitik endlich dafür Sorge tragen, dass eine soziale Spaltung verhindert wird.“

Durchaus positiv beziehen sich auch die Grünen auf die Volksinitiative. In die Verfassung aufnehmen wollten sie das Recht auf angemessenen Wohnraum allerdings nicht: „Wir haben Sorge, dass Frustrationen entstehen, dass eine Forderung in die Verfassung aufgenommen wird, die als Individualrecht nicht einklagbar ist“. Nicht nur Bündnis 90/ Die Grünen, die Jamaika-Regierung insgesamt steht dem Anliegen skeptisch gegenüber. So warnt auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Die Ansprüche aus der Landesverfassung wären unerfüllbare Scheinansprüche. Das wäre für die Betroffenen letztlich enttäuschend und für das Ansehen unserer Verfassung mehr als schädlich.“ Der Kritik der Regierung schließt sich allerdings auch der SSW an. „Dem Rechtsanspruch auf angemessenen Wohnraum einfach mal so einen Verfassungsrang einzuräumen, ist nur ein Sieg auf dem Papier. Er simuliert eine Kehrwende, schafft aber keine einzige neue Wohnung“, so SSW-Sprecher Lars Harms in der Parlamentsdebatte. Sicherlich ist richtig, dass sich die Realität nicht ändert, nur weil man es in ein Gesetz schreibt. Einen großen Symbolfaktor würde so ein Beschluss jedoch haben und Absichten, die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, unterstreichen. Neben der SPD als Oppositionspartei unterstützt die AfD die Initiative ebenfalls.

In der Sitzung des Landtags wurde eine Überweisung des Entwurfs in verschiedene Ausschüsse beantragt, in denen das Thema bis zu weiterer Lesung weiter behandelt werden kann. Die Volksinitiative wurde außerdem auf Empfehlung des Rechtsausschuss als zulässig anerkannt, da sie das notwendige Quorum erreicht hatte.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung vom 19.Juni 2019 können Sie hier einsehen.

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Seit Jahren hält die Debatte darüber an, ob und in welcher Form ungesunde Lebensmittel für Verbraucher/innen sichtbar gekennzeichnet werden sollen. Eine Befragung der Verbraucher/innen ist gestartet und soll nun entscheiden, welches Nährwertlogo kommt.

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Vergangenen Monat berichteten wir im Zuge des Skandals um das Nestlé-Video mit Ministerin Julia Klöckner (CDU) bereits über die Pläne, nach jahrelanger Diskussion nun ein Nährwertlogo einführen zu wollen. Die angekündigte Befragung von Verbraucher/innen durch das Bundesernährungsministeriums zu der Art der Kennzeichnung hat nun begonnen und soll im September zu einem Ergebnis führen. Dabei werden einer Gruppe von 1.600 Personen verschiedene Formen der Kennzeichnung vorgelegt, die insbesondere auf Verständlichkeit geprüft werden sollen. Es handelt sich um Logos, die Angaben zu Fett, Zucker oder Salzgehalt besser veranschaulichen sollen, um Verbraucher/innen besser über ungesunde Lebensmittel informieren zu können. Das bekannteste System dürfte der aus Frankreich stammende „Nutri-Score“ sein, einem fünfstufigen Ampelsystem, dass auch wichtige Nährwerte wie Proteine oder Ballaststoffe in die Bewertung einfließen lässt. Für dieses System machen sich Verbraucherschutzorganisationen stark, da es sich um eine übersichtliche und leicht verständliche Darstellung handelt.

Das Resultat der Verbraucherbefragung sei für Ernährungsministerin Klöckner maßgeblich. Sie wolle dann einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen, der eines der Kennzeichnungsformen empfehle.

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Auch in diesem Jahr will Schleswig-Holstein wieder den Altenpflegepreis vergeben. Bewerben können sich Einrichtungen, Organisationen oder Projekte bis zum 30.09.2019.

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Seit 2004 vergibt die schleswig-holsteinische Landesregierung einmal im Jahr den Altenpflegepreis, der besondere Leistungen und besonderen Einsatz für die Pflege auszeichnen soll. „Zukunftsweisende Projekte und Initiativen werden ausgezeichnet und sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, heißt es zum Ziel der Verleihung in einem Flyer des Sozialministeriums. Sozialminister Heiner Garg (FDP) äußert sich ebenfalls zum Preis: „Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Umso beeindruckender ist, mit welchem Enthusiasmus selbst entwickelte Projekte geplant, durchgeführt und in der Praxis gelebt werden! Mit der Verleihung des Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreises wollen wir gute Beispiele würdigen. Von den vielen guten Anregungen können zudem Einrichtungen, Pflegekräfte, Pflegende profitieren“.

Auf den mit 6.000 Euro dotierten Preis können sich Organisationen, Einrichtungen oder Projekte bewerben, die besondere Leistungen in der Pflege vollbracht haben. Das können zum Beispiel die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle sein, Netzwerkarbeit, Gewinnung von Auszubildenden und vieles mehr. Entscheidend für die Beurteilung ist vor allem, dass es dabei einen Mehrwert für die Pflege gibt. Entweder durch große Bedeutung für die Zielgruppe, durch eine besondere Herangehensweise oder durch eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Projekte.

Eine Eigenbewerbung der Projekte ist erforderlich. Den Bewerbungsbogen zum ausfüllen finden Sie online, Bewerbungsfrist ist der 30.09.2019. Die Preisverleihung wird im Dezember stattfinden, dann wird sich zeigen, welche Organisation oder welches Projekt durch besondere Arbeit mit dem schleswig-holsteinischen Altenpflegepreis 2019 ausgezeichnet wird.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Schwerpunktthema waren dabei stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen es in einigen Bereichen noch Defizite gebe.

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Der Jahresbericht 2018 untersucht die Menschenrechtssituationen in verschiedenen Bereichen wie der Abschiebepraxis von Geflüchteten, bei der Polizei oder im Justizvollzug. Schwerpunkt für den Berichtszeitraum 2018 war allerdings das Thema Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen die aktuellen Standards analysiert worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass es in vielen stationären Pflegeeinrichtungen positive Ergebnisse gab. Allerdings dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Probleme gebe. Vor allem im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen habe es auch viele Defizite gegeben: „Teilweise waren die Einwilligungen [für diese Maßnahmen] schon vor Jahren schriftlich abgegeben und nicht regelmäßig erneuert worden oder sie konnten zum Besuchszeitpunkt nicht aufgefunden werden. In zahlreichen Fällen wies die Dokumentation Lücken auf.“ Problematisch sei auch, dass viele Betroffene kaum über alternative Möglichkeiten oder Widerrufsrechte aufgeklärt worden seien.

Weitere Defizite habe es bei der Medikation oder teilweise bei der ärztlichen Versorgung der Einrichtungen gegeben. Auch Möglichkeiten der Beschwerden durch Bewohner/innen der Einrichtungen wurden geprüft. Auch hier wird bemängelt: „In zahlreichen Einrichtungen hingen keine Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und externer Beschwerdestellen aus. Zudem entstand in einigen Einrichtungen der Eindruck, dass kein effektives Beschwerdemanagement existiert.“

Eine detaillierte Auswertung können Sie dem Bericht entnehmen.

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