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Die hier gelisteten Literaturhinweise befassen sich mit verschiedenen Aspekten der privaten Altersvorsorge. Es werden Verbindungen zum Sparverhalten der betroffenen Menschen beleuchtet aber auch das private Rentenversicherungssystem kritisch hinterfragt. Dieses ist möglicherweise nicht immer eine Notwendigkeit sondern auch Ergebnis der Reduzierung der staatlichen Absicherung und der Förderung der Versicherungswirtschaft.

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Diese Literaturempfehlungen entstammen den Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Zunächst können einige direkt online verfügbaren Quellen genannt werden:

Bönke, Timm / Grabka, Markus M. / Schröder, Carsten / Wolff, Edward N. / Zyska, Lennard (2016): The joint distribution of net worth and pension wealth in Germany. SOEPpapers on multidisciplinary panel data research.

Börsch-Supan, Axel / Bucher-Koenen, Tabea / Ferrari, Irene / Kutlu-Koc, Vesile / Rausch, Johannes (2016): The development of the pension gap and German households' saving behavior. MEA discussion papers.

Thiemann, Andreas (2016): How does maternal pension wealth affect family old-age savings in Germany? Discussion papers.


Die folgenden Hinweise umfassen eigenständige Veröffentlichungen sowie Herausgeberbände:

Piggott, John / Woodland, Alan D. (Hrsg., 2016): Handbooks of the economics of population aging.

Pohlmann, Isabell (2016): Finanzplaner 60+. Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte.


Diese Beiträge wurden in Herausgeberbänden bzw. Zeitschriften veröffentlicht:

Götz, Irene / Gajek, Esther / Rau, Alexandra / Schweiger, Petra (2016): Prekärer Ruhestand. Arbeit und Lebensführung von Frauen im Alter. In: Endter, Cordula / Kienitz (Hrsg.): Alter(n) als soziale und kulturelle Praxis, S. 55-80.

Lejeune, Constanze / Romeu Gordo, Laura (2017): Vermögen und Erbschaften. Sicherung des Lebensstandards und Ungleichheit im Alter. In: Mahne, Katharina / Wolff, Julia / Simonson, Julia / Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 111-124.

Zimmermann, Jochen / Schramm, Julian (2016): Arm trotz Sparen? Perspektiven der Ertragsbeteiligung für Lebensversicherte. In: Brömmelmeyer, Christoph / Heiss, Helmut / Meyer, Ulrich / Schwintowski, Hans-Peter / Schwintowski, Hans-Peter / Wallrabenstein, Astrid / Zimmermann, Jochen (Hrsg.): Altersarmut trotz Alterssicherung, S. 9-35.

Bieber, Ulrich / Stegmann, Michael (2016): Alterssicherung und Altersvorsorge in Deutschland. Überblick über die Datenlage. In: Deutsche Rentenversicherung, S. 1-26.

Blank, Florian (2016): Einstieg in den Ausstieg? Die Entwicklung der Förderung der „Riester-Rente“. In: Sozialer Fortschritt, S. 97-102.

Brenke, Karl (2016): Die allermeisten Selbständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen. In: DIW-Wochenbericht, S. 1071-1076.

Flassbeck, Heiner (2016): Eine „kapitalgedeckte“ Rente gibt es nicht. Das Problem der Verzinsung von Ersparnissen fürs Alter. In: Soziale Sicherheit, S. 149-153.

Schneider, Ulrich (2017): Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung notwendig. Für eine echte Bürgerversicherung und echte Grundsicherung. In: Soziale Sicherheit, S. 73-78.

Tiefensee, Anita / Grabka, Markus M. (2017): Das Erbvolumen in Deutschland dürfte um gut ein Viertel größer sein als bisher angenommen. In: DIW-Wochenbericht, S. 565-570.

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Der Deutsche Engagementpreis soll die Anerkennung von freiwilligem Engagement stärken und den Einsatz für eine lebenswerte Gesellschaft würdigen. Der Preis macht als Dachpreis das bürgerschaftliche Engagement der Menschen in Deutschland sichtbar.

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Initiator und Träger des seit 2009 vergebenen Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss der großen Dachverbände und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Expert/innen. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Generali Deutschland AG und die Deutsche Fernsehlotterie.

685 Nominierte waren im Rennen um den Deutschen Engagementpreis. 65 Prozent der Nominierten engagierten sich für Kinder und Jugendliche und knapp die Hälfte setzt sich für die nachhaltige Integration Geflüchteter ein. Aus Nordrhein-Westfalen kommen die meisten Nominierten. Die meisten Nominierten pro Einwohner sind allerdings im Saarland ansässig, gefolgt von Bremen und Thüringen. Insgesamt wurden Preisgelder in Höhe von 35.000 Euro verliehen. Für den Deutschen Engagementpreis konnten ausschließlich die Preisträger/innen anderer Engagementpreise nominiert werden. Vorgeschlagen wurden die Nominierten von insgesamt 232 Ausrichter/innen von Preisen für bürgerschaftliches Engagement.

Die Preisträger/innen waren:

  • Leinefischer im Netz der Jugendhilfe Göttingen, ein Projekt in dem jugendliche des offenen Vollzugs ehrenamtlich Computerkurse für ältere Menschen anbieten
  • Bürgerwerke eG für den Aufbau einer bundesweiten Energiegenossenschaft
  • Datteltäter, ein kritischer Satirekanal zu Themen wie z.B. Rassismus
  • Eltern-Kita-Sprachmittler/innen des Friedenskreises Halle
  • Allianz gegen Rechtsextremismus der Metropolregion Nürnberg für die Stärkung der Demokratie

Mehr zu den einzelnen Preisträger/innen erfahren Sie auf der Homepage des Engagementpreises.

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Am 14.02.2018 bietet das Diakonische Werk Schleswig-Holstein in Rendsburg eine Zukunftskonferenz zum Projekt "Zukunftsszenario Altenhilfe Schleswig-Holstein 2030/2045" an. Dieses Projekt widmet sich der Leitfrage "Wie können wir überall alt werden?".

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Die Veranstaltung ist kostenfrei, beginnt um 9 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Mehr zu den einzelnen Programmpunkten finden Sie auf der Seite des Projektes. Der Veranstaltungsort ist das Tagungszentrum Hohes Arsenal am Paradeplatz 11 in 24768 Rendsburg.

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Die Online-Übersicht „Pflegerische Prävention und Rehabilitation“ der Stiftung ZQP stellt wissenschaftlich fundierte Hinweise bezüglich der Wirksamkeit sowie konkrete Empfehlungen für Praxis und Wissenschaft zu einzelnen präventiven, rehabilitativen und gesundheitsfördernden Interventionen der Pflege im Hinblick auf ältere Menschen, inbegriffen dem aktuellen Forschungsstand, bereit. Demnach werden die folgenden Kriterien dargestellt:

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  • wissenschaftliche Beweislage zur Wirksamkeit einzelner Maßnahmen,
  • Studiendesigns und die Qualität der Studien,
  • weiterer Forschungsbedarf,
  • Hinweise für die Praxis der Pflege.

Die Daten sind für die unterschiedlichen Bereiche der Intervention auf ambulanter, stationärer und teilstationärer Ebene zusammenfassend aufbereitet und abrufbar gemacht worden.

Über die Internetseite der Stiftung ZQP können Sie auf die Online-Übersicht zugreifen.

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Der zwanzigste Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit ist am 22.06.2017 zu Ende gegangen, welcher von insgesamt 8.250 Besucher/innen aus allen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens genutzt wurde. Der Kongress stand unter dem Motto “Qualität und nachhaltige Finanzierung“, es wurden gegensätzliche Ziele innerhalb der Großen Koalition deutlich:

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, kündigte an: „Wir wollen die Weichen stellen, für eine Bürgerversicherung.“ Maria Michalk von der CDU sprach sich für einen Fortbestand der privaten Krankenversicherung (PKV) aus: „Die CDU/CSU-Fraktion ist die einzige, die an der Dualität festhält. Wir brauchen diesen Wettbewerb.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte der Bürger/innenversicherung bereits zuvor, beim Auftakt des Kongresses, eine Absage erteilt: “Das einzig Gute an der Bürgerversicherung ist der Name”, so Gröhe. Der Minister hob hervor, dass die PKV oft sehr schnell medizinische Innovationen aufgenommen habe und damit auch die Gesetzliche Krankenversicherung “unter Druck gesetzt” habe.

Als dringend notwendig bezeichneten es die gesundheitspolitischen Sprecherinnen aller vier Bundestagsfraktionen, dass sich die Politik in der kommenden Legislaturperiode der Verbesserung sektorübergreifender Versorgung annehme. Wenn man dies erreichen wolle, seien die Akteure des Gesundheitswesens allerdings wie „ein Bollwerk, gegen das man angehen muss”, kritisierte Hilde Mattheis (SPD).

Einigkeit herrschte auf dem Hauptstadtkongress auch darüber, dass nach der Bundestagswahl eine Neujustierung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs geben müsse. Um den Morbi-RSA weniger anfällig für Manipulationen zu gestalten, schlug die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag vor, dass ambulante Diagnosen künftig nicht mehr berücksichtigt werden sollten. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, erhob die Forderung, dass nicht nur die Morbidität der Versicherten Kriterium für die Zuweisung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds sein dürfen, sondern vielmehr auch die Ausgeben jeder Krankenkasse für Prävention.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war auch die Krankenhauspolitik. Staatssekretär Jens Spahn aus dem Bundesfinanzministerium bezeichnete die ungelösten Probleme des Krankenhaussektors als größtes Problem des deutschen Gesundheitswesens. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesländer nach wie vor ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Investitionen nicht ausreichend nachkämen.

Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner erklärte, nach der Krankenhausreform gelte es nun, „die Qualität und Patientengerechtigkeit noch weiter zu verbessern.” Grüttner kündigt an, Hessen werde daher “eigene und erweiterte Kriterien in den Krankenhausplan zur Notfallversorgung aufnehmen.“

Der auf dem Hauptstadtkongress vorgestellte Krankenhaus Rating Report 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass sich die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser wieder leicht verschlechtert habe. Lag die Anzahl der Krankenhäuser mit erhöhtem Insolvenzrisiko im Jahr 2014 noch bei 8,6 Prozent, stieg sie in 2015, dem Untersuchungszeitraum des aktuellen Reports, auf 9,1 Prozent. Die Krankenhausstrukturen seien, so Prof. Dr. Boris Augurzky vom RWI Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung, nach wie vor in einigen Regionen ungünstig, es gebe zu viele kleine Einrichtungen, eine zu hohe Krankenhausdichte und zu wenig Spezialisierung. Allerdings habe der von 2016 bis 2018 eingesetzte Strukturfonds bereits eine gewisse Dynamik zur Optimierung entfacht und werde gut angenommen. „Es sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, den Strukturfonds über das Jahr 2018 hinaus fortzuführen“, empfiehlt Augurzky.

Eine der herausragenden Veranstaltungen des im Rahmen des Hauptstadtkongresses stattfindenden Deutschen Ärzteforums war der Auftritt des Robotik-Pioniers Prof. Dr. Gordon Cheng. Cheng ist einer der weltweit führenden Köpfe in der Entwicklung neurosensitiver Roboter, die unter dem Schlagwort “Brain-to-Robot” für Furore sorgen. Eines seiner Projekte heißt “Walk again Project”: Querschnittsgelähmte lernen dabei zunächst, sich mithilfe eines sogenannten Exoskeletts, einer Art maschinell gesteuerten Overall, fortzubewegen. Das Exoskelett ist innen mit viel Sensorik ausgestattet, um möglichst viele trotz der Lähmung noch verbliebene Bewegungssignale abzufangen und in Bewegung umzusetzen. Das Erstaunliche: Nach ein paar Monaten Training beginnt die querschnittsgelähmte Person in gewissem Maße Bewegungen  wieder wahrzunehmen und sogar zu steuern. „Verantwortlich dafür ist vermutlich die sogenannte neuronale Plastizität. Das beschreibt die Fähigkeit des Gehirns, sich neu zu organisieren”, erklärte Cheng auf dem Hauptstadtkongress.

Der Deutsche Pflegekongress, ebenfalls Teil des Hauptstadtkongresses, stand unter dem Eindruck der intensiven Gesetzgebung, mit der die Bundesregierung dem Pflegenotstand entgegentreten will. Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement und zugleich Pflegedirektor am Universitäts-Herzzentrum Freiburg, warnte vor einer mangelhaften Umsetzung der von der Großen Koalition beschlossenen Personaluntergrenzen, die im kommenden Monat in ein Gesetz gegossen werden sollen: “Aus Personaluntergrenzen können schnell Personalobergrenzen werden, die dann keine Luft mehr für zusätzliches Personal lassen”, so Bechtel.

Der Präsident der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, Markus Mai, sprach sich für eine stärkere politische Interessenvertretung für die Pflegeberufe aus. Nachdem es nun bereits in drei Bundesländern Pflegekammern gebe, müsse die Pflege auch auf Bundesebene eine starke Vertretung erhalten. „Das kann nur die Bundespflegekammer sein“, so Mai.

Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2018 findet vom 6. bis 8. Juni 2018 statt. Mehr zum kommenden Kongress sowie weitere Rückblicke zu vorigen Kongressen finden Sie online.

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Den Flyer des Projekts Internet goes Ländle, welches wir Ihnen heute als Leuchtturm-Projekt vorstellen dürfen, ziert auf der Vorderseite eine Seniorin mit einer Computertastatur in Händen: Die ältere Dame sieht lebenslustig und selbstsicher aus: Der Umgang mit dem Internet solle keine Frage des Alters sein. Wie wichtig Internet-Kompetenz für Senior/innen ist und wie sich die Initiative "Internet goes Ländle" dafür einsetzt, erfahren Sie in diesem Beitrag in der Reihe Beispielsweise… Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter.

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Alleine schon in Baden-Württemberg bestehen über 50 Senior-Internet-Initiativen, die sich für die Integration von Senior/innen im Bereich Computer und Internet einsetzen. Davon sind 26 aktive Mitglieder am Netzwerk für Senior-Internet-Initiativen Baden-Württemberg e.V. (SII), Träger des Projektes Internet goes Ländle. Ziel des Projektes ist es, das Angebot der zahlreichen Senior-Internet-Initiativen, wie es bereits in Ballungsräumen vorhanden ist, nun auch im ländlichen Raum zugänglich zu machen.

Denn auch hier ist es für Senior/innen wichtig und interessant sich im Internet zurechtfinden zu können. Um Online-Banking nutzen, E-Mails schreiben oder Bestellungen in der Internetapotheke tätigen zu können, oder aber für die Kommunikationsmöglichkeiten, die das Internet und moderne Technik liefern: „Meine Senior-Internet-Helferin hat mir gezeigt, wie ich über Skype kostenlos mit meiner Enkelin in Toronto telefonieren und sie dabei sogar live am Bildschirm sehen kann.“, so eine Teilnehmerin des Projekts.

Die Aufgabe der Helfer/in können von interessierten Senior/innen, auch aber von jeder Person, die sich für die Integration von Senior/innen im Bereich Internet und Innovation einsetzen wollen, übernommen werden. In jedem Fall können die Ehrenamtlichen von Engagierten bereits bestehender Initiativen selbst zur Helfer/in geschult werden.

Das Ziel, solche Angebote nun auch auf ländliche Gebiete auszuweiten, ist auf die Initiative der dortigen Einwohner/innen angewiesen. Der Flyer des Projektes liefert quasi eine Anleitung: Sechs Schritte zur Gründung einer Senior-Internet-Initiative:

  1. Bedarf in der Gemeinde prüfen.
  2. Kooperationsmöglichkeit in der Gemeinde oder Unterstützung von anderen Gemeinden, Institutionen oder Vereinen ermitteln.
  3. Mögliche Ehrenamtliche suchen, zusammenbringen und diese unterstützen.
  4. Fragen zu Räumlichkeiten und Ausstattung klären.
  5. Konkrete Service-Leistungen formulieren (Schulungen, Beratungen etc.).
  6. Senior-Internet-Initiative starten.

Wie unheimlich vereinfacht so eine Gründung runtergebrochen auf sechs Schritte klingen mag kann es aber vielleicht tatsächlich sein. Denn das Netzwerk SII bietet über ihre Kurzanleitung hinaus Beratung und Unterstützung bei einer Neugründung an. „Nehmen Sie mit uns Kontakt auf“, fordern sie auf.

Sollten Sie also Interesse gewonnen haben, sich im Bereich Senior/innen-Integration ins Internet zu engagieren, können Sie sich selbst bei dem Netzwerk melden. Die Kontaktdaten finden sie im Anschluss. Darüber hinaus stellt die SII auf ihrer Webseite Materialien wie Seminarunterlagen und weitere Informationen zur freien Verfügung.

Kontaktdaten:

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich mit den Anträgen der Arbeitskreise, aus denen sich einige Beschlüsse ergeben haben, beschäftigt. Zu dem Arbeitskreis 1 – Kriminalitätsprävention und Verbraucherschutz, dem Arbeitskreis 2 – Armutsprävention sowie dem Arbeitskreis 3 – Gesundheitsprävention können Sie sich auf der Homepage des Landtages einen Überblick über die einzelnen Anträge verschaffen und diese jeweils als PDF abrufen.

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Nachfolgend werden einige alterspolitisch relevante Beschlüsse skizziert:

Spezielles Opferschutzprogramm für Senior/innen (Arbeitskreis 1): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein spezielles Programm des Opferschutzes für Senior/innen im Land einzusetzen. Demnach sollen Organisationen wie beispielsweis die Polizei besonders geschulte Ansprechpartner/innen zur Verfügung stellen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen auf finanzieller, personeller und sächlicher Ebene sicherzustellen.

Vergrößerte Schriftgröße auf Verpackungen (Arbeitskreis 1): An den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung wird die Bitte formuliert, Beschriftungen für Nahrungs- und Genussmittel sowie für Arzneimittel leichter lesbar zu gestalten.

Einsicht in die Patient/innenakte (Arbeitskreis 1): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat für die einfache, klare und übersichtlich gestaltete Möglichkeit der Einsicht in die Patient/innenakte. Darüber sollen die Patient/innen mittels eines Flyers informiert werden.


Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut im Alter (Arbeitskreis 2): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung erhalten die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich wirkungsvoller Maßnahmen gegen stetig steigende Armut im Alter.

Um Altersarmut zu vermeiden, sei die politische Umsetzung der folgenden Maßnahmen notwendig:

  • ein Arbeitslohn, der zum Leben reicht durch einen deutlichen Ausbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse sowie eine zeitnahe Steigerung des Lohnniveaus,
  • eine Beschäftigungspolitik, die einer sozialen Orientierung folgt (z.B. Begrenzung der Leiharbeit),
  • eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns,
  • eine sozialgerechter ausgestaltete Gesetzliche Rentenversicherung, die drastischen Kürzungen des Rentenniveaus rückführen, die Anhebung des Renteneintrittsalters abschaffen
  • eine Altersvorsorge, in der die gesetzlichen Rente wieder eine wesentliche Rolle einnimmt.

Das Deutsche Rentensystem grundlegend überarbeiten (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur nachhaltigen und generationenverträglichen Stärkung des Rentensystems in der Bundesrepublik und zum Start einer Bundesinitiative zur grundlegenden Überarbeitung des Rentensystems mit dem Ziel, allen arbeitenden Personen im Alter eine zur Sicherung des Lebensunterhalts und -standards ausreichende Rente gewährleisten zu können. Gefordert wird eine solidarisch finanzierte Rente, die keiner weiteren staatlichen Unterstützung bedarf.

Erhöhung des Rentenniveaus (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für den Einsatz im Bundesrat hinsichtlich einer Novellierung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes. Die Steigerung und künftige Konsistenz des Rentenniveaus auf 55% muss erreicht werden.

Grundfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die folgenden Zielsetzungen:

  • ab 2018 ist für alle Steuerzahler/innen der Grundfreibetrag zur Vermeidung eines Rückfalls unter die Armutsgrenze bei Renten- bzw. Lohnerhöhungen neu zu berechnen
  • neues Überdenken der 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Renten unter Berücksichtigung der steigenden prekären Arbeitsverhältnisse und deren Folgen für die künftigen Rentner/innen mit der Agenda 2010

Grundsicherungsfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung.

Neuordnung der Pflege- und Krankenversicherung (Arbeitskreis 2): Die gesetzliche Krankenversicherung sollte zur Pflichtversicherung und die bisherige Privatversicherung zur Zusatzversicherung für alle umgestaltet werden. Die Ermöglichung eines Wechsels der Krankenkasse zu jeder Zeit sollte eingeführt werden.

Beitragsbemessungsgrenze bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abschaffen (Arbeitskreis 2): Zur gerechteren Beteiligung der Besserverdiener/innen an den steigenden Kosten, sollte eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stattfinden.

„Seniorentickets“ als Service für alle älteren Bürger/innen Schleswig-Holsteins flächendeckend einführen (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Schaffung der finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen verbilligter Fahrpreise für alle älteren Mitbürger/innen im Rentenalter.


Eine Strategie bezüglich der landesweiten Umsetzung des Präventionsgesetzes erarbeiten (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung einer landesweiten Umsetzungsstrategie des Präventionsgesetzes sowie zur Erarbeitung und Realisierung von speziellen Präventionsprogrammen für Personen über 70 Jahren auf der Basis der Landesvereinbarung und des neuen Koalitionsvertrages.

Gesundheitsprävention für Senior/innen durch Sport (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur weiteren finanziellen Unterstützung für präventiven Senior/innensport nachdem die bisherigen Projekte diverser Verbände oder Institutionen ausgelaufen sind.

Stärkung der Prävention und Weiterentwicklung des Demenzplans (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zur Fokussierung der Prävention in der Weiterentwicklung des Demenzplans mit vor allem folgenden Zielen:

  • flächendeckende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung der Ernährung für das Gehirn und den Körper,
  • umfassende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Relevanz von sportlichen und bewegungsreichen Aktivitäten sowie die Sicherstellung von flächendeckenden altersgerechten Bewegungs- und Sportangeboten durch mehr Kooperationen mit den Kommunen,
  • flächendeckende Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung sowie diverse Aktivitäten zum Erhalt der geistigen Fitness gewährleisten und fördern,
  • flächendeckende Angebote des sozialen Austauschs und des gemeinschaftlichen Engagements fördern.

7. Altenbericht der Bundesregierung umsetzen (Arbeitskreis 3): Alle Kommunen erhalten die Aufforderung zur Umsetzung der Vorschläge des 7. Altenberichtes.

In der vom Landtag als PDF zur Verfügung gestellten Datei erhalten Sie ausführliche Beschreibungen zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2017.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 14. 09.2017 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt. In dem Tätigkeitsbericht 2016, der im September 2017 veröffentlicht wurde, berichtet die Bürger/innenbeauftragte von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen.

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Die Bürger/innen richteten 3.323 Petitionen an die Beauftragte, um ihre Sorgen, Nöte und Ängste vorzutragen, weil sie Streitigkeiten und Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Wie in den letzten Jahren bildeten die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV den Schwerpunkt der Arbeit (876). Seit Bestehen des Amtes (eingerichtet 1988) gab es insgesamt 76.923 Petitionen.

Der Bericht unterteilt sich inhaltlich in die drei Schwerpunkte: Anregungen und Vorschläge, Berichte sowie Fallbeispiele und enthält darüber hinaus u.a. Statistiken (z.B. Anzahl der Gesamtneueingaben, Entwicklung der Eingaben nach Sachgebiet, Eingaben nach Schwerpunkt der Beratung, Eingaben nach Petent/in, Entwicklung der absoluten jährlichen Eingabezahlen 2007 bis 2016, Abschließend bearbeitete Eingaben im Berichtsjahr mit Erledigungsart, Öffentlichkeitsarbeit) sowie ein Positionspapier zur Novellierung des SGB II mit Änderungsvorschlägen im Hinblick auf u.a. Zwangsverrentung; Kosten der Unterkunft; Hilfebedürftigkeit – Abschaffung der horizontalen und Einführung der vertikalen Berechnungsmethode; Leistungen zur Teilhabe und Bildung – Abschaffung des gesonderten Antrags nach „ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II; Ermittlung/Anpassung der Bedarfe zu den Leistungen zur Teilhabe und Bildung; Leistungen für Auszubildende aus dem SGB II ins BAföG und SGB III – „Doppelzuständigkeiten vermeiden“; Aufrechnung ($ 43 SGB II); Überprüfungsantrag $ 44 SGB X; Anrechnung einer einmaligen Einnahme bei vorzeitigem Verbrauch sowie mit Ausführungen zu einem grundlegenden systematischen Reformbedarf.

Anregungen und Vorschläge beziehen sich auf:

  • die Abschaffung der Zwangsverrentung nach § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II mit dem Vorschlag einer schrittweisen Anpassung dieser Regelung an das gestiegene Renteneintrittsalter;
  • die Bekämpfung von Altersarmut durch gestaffelte Rentenfreibeträge, die im SGB XII festgehalten werden und für private oder betrieblich sowie gesetzliche Renten Gültigkeit haben;
  • die Stärkung der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Erleichterung des Zugangs durch z.B. Teilkostentarife für Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflichtberatungen bei einem Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung.

Neben den oben lediglich skizzierten Anregungen und Vorschlägen enthält der 116 Seiten lange Teilhabebericht 2016 weitere ausführlichere Anregungen und Vorschläge für die Themen:

  • BAB / BAföG: Vereinfachung der Regelungen für Auszubildende (SGB II),
  • Mindestens jährliche Aktualisierung der Mietrichtwerte (SGB II),
  • Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder unter drei Jahren mit Behinderung (SGB VIII).

Berichte thematisieren folgende Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Als ein Problem wird die eingestellte Zahlung des Krankengeldes bei mutmaßlicher Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bei verspäteter Arbeitsunfähigkeit angeführt. Entsprechend fordert die Bürgerbeauftragte die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ohne die Versicherten mit darauf bezogenen Streitigkeiten zu belasten. Ein weiteres Problem sei die sogenannte Notversorgung mit Leistungen nach dem SGB V durch Beitragsschulden, woraus sich die Forderung der Bürger/innenbeauftragten eines gesetzlich eindeutig geregelten Anspruchs auf Abschluss einer tragfähigen Vereinbarung über Ratenzahlungen ergibt.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – Als problematisch ist die drohende Armut bei Erwerbsminderungsrenten zu nennen. In Anbetracht des oft zu niedrigen Rentenniveaus begrüßt die Bürger/innenbeauftrage den Bundesregierungsbeschluss über langfristige Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten. Andere Forderungen im Hinblick auf die Einführung eines Rentenfreibetrags, die Stärkung der Rentenversicherung, die verstärkte Vollerwerbsfähigkeit, die Steigerung der Rentenbeiträge mittels eines angemessenen Mindestlohns etc. liegen laut der Bürger/innenbeauftragten begründet in dem generell sinkenden Rentenniveau und der damit verbundenen steigenden Altersarmut. Des Weiteren sei die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen in Beobachtung der wachsenden Unzufriedenheit von Betroffenen mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherungsträger eine wichtige Aufgabe.
  • Soziale Pflegeversicherung – Anfragen wurden vor allem im Bereich des neu eingeführten Begutachtungssystems verzeichnet. Daneben bezogen sich andere auf die Voraussetzungen zur Förderung von Umbaumaßnahmen, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI). Erfreulich ist, dass zur Sicherstellung der Gewährung einer wohnortnahen Beratung in 14 von 15 Kreisen und allen kreisfreien Städten Pflegestützpunkte vorhanden seien.
  • Sozialhilfe – Die meisten Petitionen kamen aus dem Bereich der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (mit Anfragen und/oder Beschwerden bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der zahnärztlichen Behandlung und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen), gefolgt von den Petitionen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie abschließend derer zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen und den Hilfen zum Lebensunterhalt. Damit bildete auch in diesem Jahr der Teilbereich Eingliederungshilfe einen Schwerpunkt der Arbeit, wobei der Fokus vor allem auf die bis vor kurzer Zeit schwierige Thematik der Schulbegleiter/innen gelegen habe.

Die grob umrissenen obigen Berichte werden von weiteren Berichten ergänzt:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Arbeitsförderung,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Beihilfe,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Rundfunkgebühren,
  • Schulangelegenheiten,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeld nach dem Wohngesetz.

Mittels der zum Schluss aufgeführten 19 Fallbeispiele werden die differenten Schwerpunktthemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe/Schulbegleitung, Sozialhilfe, BAföG, Beihilfe, Schulangelegenheiten) des Teilhabeberichts 2016 anschaulich illustriert.

Allen interessierten Personen steht der Teilhabebericht 2016 als PDF zur Verfügung.

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Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat einen Dossier Demografischer Wandel. In diesem Rahmen wird der Demografische Wandel inhaltlich in sechs Rubriken ausführlich betrachtet:

Weiterlesen

  • Einführung: Der demografische Wandel,
  • Handlungsfelder,
  • Debatten und Standpunkte,
  • Demografie weltweit,
  • Infografiken,
  • Bildergalerie Demografie: Daten, Fakten Trends

Zudem werden diverse Materialien (z.B. zur Demografiestrategie der Bundesregierung, zum Demografieportal des Bundes und der Länder, zur Demografiepolitik in Deutschland u.v.m.) zur eingehenderen Beschäftigung mit dem Thema des demografischen Wandels bereitgestellt. Interessierte Personen gelangen hier zu dem Dossier Demografischer Wandel der bpb.

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